13.07.2022 Aufrufe

Progun - Das Magazin 01/2022

"Progun - Das Magazin" ist das offizielle Verbandsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB). Sechsmal im Jahr erscheint Progun in Print und Online für alle Mitglieder im VDB.

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Ehefrau einem Kunden eine Selbstladebüchse<br />

Erma M1 Kaliber .22 l.r. verkauft,<br />

obwohl dieser lediglich im Besitz einer<br />

gelben Sportschützen-WBK war und<br />

damit keine Erwerbserlaubnis für diese<br />

Waffe hatte. Die Verurteilung hatte zur<br />

Folge, dass dem Ehemann (Stellvertreter)<br />

die waffenrechtliche Zuverlässigkeit<br />

abgesprochen wurde, da insoweit die<br />

Regelvermutung der Unzuverlässigkeit<br />

nach § 5 Absatz 2 Nr. 1 c WaffG gilt.<br />

In der Folge widerrief die zuständige<br />

Waffenbehörde die Stellvertretungserlaubnis<br />

mit sofortiger Wirkung (Anordnung<br />

des Sofortvollzuges!). Gegen diesen<br />

Widerruf wendete sich die Ehefrau<br />

als Klägerin/Antragstellerin an das Verwaltungsgericht<br />

München. Sie wandte<br />

unter anderem ein, dass der Widerruf<br />

der Stellvertretungserlaubnis gegen den<br />

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße.<br />

Diesen Einwand jedoch sah das Gericht<br />

als nicht durchgreifend an: „Zwar ist die<br />

Antragstellerin mangels eigener Fachkunde<br />

(§ 21 Absatz 1 alternativ 2, Absatz<br />

3 Nr. 3 WaffG) für den Weiterbetrieb<br />

ihres Waffenhandels auf einen Stellver-<br />

FOTO: ROMAN – STOCK.ADOBE.COM<br />

FOTO: DOROTHEUM<br />

treter angewiesen. Es ist allerdings kein<br />

milderes, aber gleich effektives Mittel<br />

ersichtlich, mit dem die von ihrem Ehemann<br />

aufgrund seiner waffenrechtlichen<br />

Unzuverlässigkeit ausgehende Gefahr<br />

beseitigt werden könnte. Da der Antragstellerin<br />

zudem die Möglichkeit offensteht,<br />

eine Erlaubnis für einen anderen<br />

Stellvertreter zu beantragen, ist der<br />

Widerruf auch angemessen.“ Fakt ist:<br />

Der Laden war erst einmal dicht, der Geschäftsbetrieb<br />

stand still und laufende<br />

Kosten entstanden weiterhin.<br />

FOTO: MARIUS – STOCK.ADOBE.COM<br />

Was lernen wir daraus?<br />

Was nutzt einem in so einer Situation der<br />

Hinweis, dass ja ein neuer, anderer Stellvertreter<br />

gesucht werden kann, um das<br />

Waffenhandelsgewerbe weiter zu führen.<br />

Zum einen findet sich so jemand nicht an<br />

der nächsten Ecke, zum anderen muss<br />

zu diesem neu Abgestellten, der ja nur<br />

als Notnagel herhält, wieder ein Vertrauensverhältnis<br />

für eine solch verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit wie dem Handel mit<br />

Waffen bestehen. Die Bearbeitungszeiten<br />

bei den Waffenbehörden kommen<br />

noch als weitere Geduldsprobe hinzu.<br />

Rat vom Fachmann: Selbst Fachkundeprüfung<br />

ablegen und Handel eröffnen!<br />

www.vdb-waffen.de 1/22<br />

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