11.07.2022 Aufrufe

VNW-Magazin Ausgabe 3/2022

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

40<br />

<strong>VNW</strong><br />

Alles was<br />

RECHT ist!<br />

Vermieter können vom Jobcenter keine Miete einklagen<br />

Sichere Mieteinnahmen, wenn das<br />

Amt zahlt? Theoretisch schon. Kommt<br />

es aber doch mal zu Rückständen, haben<br />

Vermieter keine direkten Ansprüche<br />

dem Amt gegenüber, sondern nur<br />

dem schuldigen Mieter.<br />

Celle/Berlin. Wohnen Grundsicherungsempfänger<br />

in ihrer vermieteten Eigentumswohnung?<br />

Dann können sie sich die<br />

Miete direkt vom Jobcenter überweisen<br />

lassen. Dazu muss der Mieter lediglich zustimmen.<br />

Zahlungsansprüche aber haben Vermieter<br />

trotzdem nur gegenüber dem<br />

Mieter. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts<br />

Niedersachsen-Bremen<br />

(Az.: L 11 AS 578/20) hervor, auf das die<br />

Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen<br />

Anwaltvereins (DAV) hinweist.<br />

In dem verhandelten Fall klagte ein<br />

Vermieter, der seine Wohnungen an<br />

Grundsicherungsempfänger vermietete.<br />

Die Miete kam dabei direkt vom Jobcenter.<br />

Nachdem eine Mieterin ihre Nebenkosten<br />

für zwei Jahre schuldig blieb, verlangte<br />

der Vermieter die Zahlung der Rückstände<br />

vom Jobcenter. Dieses aber lehnte die<br />

Zahlung ab und begründete das damit,<br />

dass der Vermieter keine eigenen sozialrechtlichen<br />

Ansprüche gegenüber dem<br />

Jobcenter habe. Das Gericht gab dem<br />

Jobcenter recht, die Klage des Vermieters<br />

scheiterte.<br />

Trotz der Möglichkeit der Direktzahlung<br />

der Miete ergibt sich nach Auffassung<br />

des Gerichts keine Rechtsbeziehung<br />

zwischen Vermieter und Jobcenter. Die<br />

Option diene allein der Sicherheit, dass die<br />

Leistung des Jobcenters auch wirklich für<br />

die Miete verwendet wird. Sie soll nicht<br />

die Durchsetzung der Mietforderungen<br />

erleichtern. h<br />

Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?<br />

Ein Schlüsselbund für den Mieter, ein<br />

Ersatzschlüssel für den Vermieter: Ist<br />

das zulässig? Jedenfalls nicht ohne<br />

Zustimmung des Mieters, sagt eine<br />

Expertin.<br />

Berlin. Beziehen Mieterinnen und Mieter<br />

eine neue Wohnung, ist manchmal<br />

nicht ganz klar: Hat der Vermieter jetzt<br />

alle Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung<br />

ausgehändigt? Oder ist ein Ersatzschlüssel<br />

in dessen Besitz verblieben? Die Rechtslage<br />

dazu ist absolut eindeutig.<br />

„Der Mieter muss alle beim Vermieter<br />

vorhandenen Wohnungsschlüssel<br />

ausgehändigt bekommen”, sagt Jutta<br />

Hartmann vom Deutschen Mieterbund.<br />

Ohne Erlaubnis des Mieters dürfe der Vermieter<br />

in keinem Fall einen Ersatzschlüssel<br />

zurückhalten.<br />

Im Notfall muss der Vermieter<br />

Zutritt zur Wohnung haben<br />

Aber: Der Mieter habe dafür Sorge zu tragen,<br />

dass Vermieter oder Hausmeister im<br />

Notfall die Wohnung betreten können, sagt<br />

Hartmann. Der klassische Notfall ist etwa<br />

ein Wasserrohrbruch, denkbar sind auch<br />

Szenarien wie eine leckende Gasleitung<br />

oder ein beim Sturm geborstenes Fenster.<br />

Dennoch müssen Mieterinnen oder<br />

Mieter dem Vermieter nicht zwingend einen<br />

Schlüssel überlassen. „Es reicht aus,<br />

wenn der Mieter während eines Urlaubs<br />

zum Beispiel einem Nachbarn oder in der<br />

Nähe wohnenden Bekannten einen Schlüssel<br />

überlässt und dem Vermieter dies mitteilt”,<br />

so Hartmann.<br />

Schlüsselüberlassung kann widerrufen<br />

werden<br />

Angesichts vielerorts angespannter Wohnungsmärkte<br />

kann es aber ungünstig sein,<br />

sich gleich zu Beginn des Mietverhältnisses<br />

mit dem Vermieter zu überwerfen.<br />

Eine Alternative ist es, dem Vermieter den<br />

Schlüssel zunächst zu überlassen, um sich<br />

nicht von vornherein aus dem Kreis potenzieller<br />

Mieter auszuschließen.<br />

Die Vereinbarung kann man später<br />

rückgängig machen, sagt Hartmann:<br />

„Das Überlassen eines Wohnungsschlüssels<br />

an den Vermieter ist nach der Rechtsprechung<br />

jederzeit widerruflich.” h

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!