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Ausgabe 01-2022

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Sonstiges<br />

PANTAENIUS<br />

Expertenforum für Nassentsorger<br />

Betriebshaftpflicht gleich Betriebshaftpflicht? Was eine abgeschlossene<br />

Police wirklich leistet, erfährt man im Zweifel erst<br />

dann, wenn es zu spät ist. Dabei kommt es längst nicht nur auf<br />

den Versicherungsumfang, sondern insbesondere auch auf<br />

die Rolle des Versicherungspartners an. Welchen Unterschied<br />

ein Experte macht, der auch im Schadenfall die Interessen des<br />

Versicherungsnehmers vertreten kann, zeigt folgender Fall aus<br />

der Pantaenius Niederlassung München.<br />

Haftpflichtrisiken kennt jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende.<br />

Auch, wenn Sie in vielen Fällen keine Pflicht ist,<br />

gehört die Betriebshaftpflichtversicherung dementsprechend<br />

zum Standard-Repertoire. Sie schützt vor unkalkulierbaren<br />

Schadenersatzforderungen und hilft als passiver Rechtsschutz<br />

bei der Abwehr unberechtigter Forderungen an den Versicherungsnehmer.<br />

Fehlerhafte Arbeiten jedoch, sind grundsätzlich<br />

nicht mitversichert. Verbleibt beispielsweise ein Rohr auch<br />

nach einem Freifräse-Vorgang verstopft, gilt eine daraus resultierende<br />

Forderung nicht als Betriebshaftpflichtschaden.<br />

Bleibt der Fräsroboter jedoch im Kanal stecken, sodass das<br />

Rohr nicht mehr funktionstüchtig ist, gilt dies als versichertes<br />

Ereignis und die Betriebshaftpflicht springt ein.<br />

Ähnliches passierte bei einer routinemäßigen Kamerabefahrung<br />

eines Kanalrohrs durch einen Versicherungsnehmer<br />

des Pantaenius Versicherungsmaklers, bei der Wurzelbewuchs<br />

im Scheitelbereich des Kanalbogens festgestellt wurde. Der<br />

Wurzelbewuchs wurde fachgerecht freigefräst, das Rohr sollte<br />

durch das Setzen eines Inliners instandgesetzt werden. Ein<br />

gängiger Arbeitsprozess, doch nicht ganz ohne Tücke. Beim<br />

Aufpumpen des benötigten Packers mit dem im Fahrzeug verbauten<br />

Kompressor, brach das Kanalrohr. Auch ein Teil des<br />

Inliners blieb so im Rohr stecken, wodurch der Wasserabfluss<br />

stark eingeschränkt wurde.<br />

Um einen Rückstau zu verhindern, musste zunächst eine Umleitung<br />

der Abwasserleitung gelegt werden. Das beschädigte<br />

Rohr konnte jedoch im Anschluss nicht ohne Weiteres freigelegt<br />

werden, denn die Schadenstelle befand sich genau unterhalb<br />

einer denkmalgeschützten Mauer. Wie es weitergehen<br />

konnte, musste also unter Berücksichtigung einer ganzen Reihe<br />

denkmalschutzrechtlicher Gesichtspunkte und in Abstimmung<br />

mit der zuständigen Behörde erörtert werden.<br />

Um die Situation bewerten zu können und die Frage zu klären,<br />

bis wohin sich die Kanalleitung dem Grundstück unseres<br />

Versicherungsnehmers zuordnen ließ, erfolgte vier Tage nach<br />

Schadeneintritt gemeinsam mit uns, einem Mitarbeiter der<br />

Denkmalschutzbehörde und dem Sachverständigen des Versicherers<br />

eine Besichtigung. Es stellte sich heraus, dass das<br />

beschädigte Rohr bereits über 50 Jahre alt war. Im Schadenersatzrecht<br />

ist die Entschädigung jedoch auf den Zeitwert der<br />

beschädigten Sache beschränkt. Auch, wenn der Schadenverursacher<br />

sich häufig eine andere Handhabung für den<br />

Geschädigten wünschen würde, ist die Regelung keinesfalls<br />

Sache der Versicherer, sondern wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.<br />

Die Frage, ob die Reparaturkosten also den Zeitwert<br />

des beschädigten Rohres möglicherweise übersteigen könnten,<br />

war unter diesem Aspekt also nicht ganz unproblematisch.<br />

Um mögliche Deckungslücken abzufedern, legten wir dem<br />

Gebäudeeigentümer, auf dessen Grundstück sich das Rohr<br />

befand, nahe, den Schadenfall vorsorglich auch seiner Gebäudeversicherung<br />

zu melden. Hier gelten Ableitungsrohre<br />

innerhalb und außerhalb des Grundstückes in der Regel als<br />

mitversichert und der Ersatz beschädigter Sachen wird zudem<br />

zum Neuwert versichert. In Anbetracht der Umstände war es für<br />

den Versicherungsnehmer umso erfreulicher, dass der Schaden<br />

nach eingehender Begutachtung dank der in unserem Branchenkonzept<br />

eingeschlossenen Leitungsschäden letztendlich<br />

doch reibungslos abgewickelt werden konnte. Die kontinuierliche<br />

Beratung und Betreuung durch unseren branchenerfahrenen<br />

Mitarbeiter ermöglichte dem Versicherungsnehmer<br />

zudem, sich trotz zeitaufwändiger Schadenbearbeitung weiterhin<br />

auf seine Arbeit zu konzentrieren und gleichzeitig alle zur<br />

Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen.<br />

Unser Branchenkonzept für Nassentsorger umfasst in der<br />

Betriebshaftpflichtversicherung folgende Tätigkeiten<br />

• Rohr- und Kanalreinigung<br />

• Kanal-TV-Untersuchungen<br />

• Entleerung von Gruben<br />

• Kanaldichtheitsprüfungen<br />

• Transport von abgesaugten Emulsionen, Chemikalien und<br />

Schlämmen<br />

• Durchspülen neuer und alter Abwasserkanäle<br />

• Kanalsanierungen (auch mit Inlinerverfahren)<br />

• Wartung, Inspektion, Reinigung, Entleerung und Dichtheitsprüfungen<br />

von Öl-, Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern<br />

• Speiseresteentsorgung (Einsammeln und Befördern; ohne<br />

Zwischenlagerung)<br />

72 | RO-KA-TECH Journal <strong>01</strong>/<strong>2022</strong><br />

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