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Ausgabe 203

Magazin mit Berichten von der Politik bis zur Kultur: ab 2022 vier Mal jährlich mit bis zu 170 Seiten Österreich.

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. <strong>203</strong> / 04. 07. 2022<br />

Österreich, Europa und die Welt<br />

63<br />

Königin Máxima ist ein starker und sichtbarer<br />

Ausdruck unserer freundschaftlichen Be -<br />

ziehungen“, so Schallenberg.<br />

Im Fokus des anschließenden Austausches<br />

mit seinem niederländischen Amtskollegen,<br />

Wopke Hoekstra, standen neben der<br />

weiteren Stärkung der österreichisch-niederländischen<br />

Beziehungen, auch die Auswirkungen<br />

des russischen Angriffskriegs auf die<br />

europäische Sicherheitsarchitektur wie auch<br />

die Energieversorgung.<br />

Weiteres Thema des Treffens der beiden<br />

Außenminister war die EU-Erweiterung und<br />

der Kandidatenstatus der Ukraine und Moldau.<br />

Gegenüber seinem Amtskollegen<br />

begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg<br />

die Entscheidung des Europäischen<br />

Rates als starkes europäisches Signal, betone<br />

aber auch, daß es am Westbalkan ebenfalls<br />

Fortschritte geben müsse.<br />

n<br />

Foto: BMEIA / Gruber<br />

Der Außenminister empfing seinen niederländischen Amtskollegen Wopke Hoekstra in Wien<br />

BundespräsidentInnen-Wahl am 9. Oktober<br />

AuslandsösterreicherInnen (österreichische<br />

StaatsbürgerInnen ohne Hauptwohnsitz<br />

in Österreich) können an Bundespräsidenten-,<br />

Nationalrats- und Europa-Wah -<br />

len sowie an Volksabstimmungen, Volksbefragungen<br />

und Europäischen Bürgerinitiativen<br />

teilnehmen (aktives Wahlrecht), wenn<br />

sie<br />

m spätestens am Tag der Wahl, der Volksabstimmung,<br />

der Volksbefragung oder der<br />

Europäischen Bürgerinitiative das 16. Le -<br />

bensjahr vollendet haben,<br />

m keine Wahlausschließungsgründe (z.B.<br />

Verurteilung nach schweren Straftaten)<br />

vorliegen und<br />

m zum jeweiligen Stichtag in der Wählerevidenz<br />

bzw. Europa-Wählerevidenz einer<br />

österreichischen Gemeinde eingetragen<br />

sind.<br />

Die Eintragung in die (Europa)Wählerevidenz<br />

ist für wahlberechtigte Österreiche -<br />

rInnen ab Erreichen des 16. Lebensjahrs je -<br />

derzeit möglich und für maximal zehn Jahre<br />

gültig (anschließend Verlängerungsmöglichkeit<br />

für jeweils weitere zehn Jahre).<br />

Das Formular zum Antrag auf Eintragung<br />

in die Evidenz finden Sie unter: Bundesministerium<br />

für Inneres.<br />

https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx<br />

Mit diesem Formular können Sie gleichzeitig<br />

auch ein für zehn Jahre gültiges Wahlkartenabo<br />

beantragen. Bitte beachten Sie,<br />

daß Sie jede Änderung von Namen, Adressen<br />

oder E-mail-Adressen selbständig an die<br />

Wählerevidenzgemeinde melden müssen,<br />

um die abonnierten Wahlunterlagen an Ihrer<br />

jeweils aktuellen Adresse zu erhalten.<br />

»Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at<br />

Die Stimmabgabe<br />

Die Versendung der Wahlkarten durch die<br />

Gemeinden an die Wähler erfolgt erst knapp<br />

drei Wochen vor dem Wahltag, das heißt: so -<br />

bald die amtlichen Stimmzettel gedruckt<br />

wurden. Die Stimmabgabe per Briefwahl<br />

sollte aufgrund der langen Postlaufzeiten<br />

sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt<br />

werden. Dies kann überall auf der Welt<br />

(inklusive in Österreich) erfolgen und muß<br />

vom/von der Wahlberechtigten selbst, unbeobachtet<br />

und unbeeinflußt von anderen Personen<br />

durchgeführt werden.<br />

Die mit dem ausgefüllten und ins kleine<br />

Kuvert gelegten Stimmzettel versehene, un -<br />

terschriebene und zugeklebte Wahlkarte<br />

muß am Wahltag spätestens um 17:00 Uhr<br />

bei der zuständigen Wahlbehörde (Bezirkswahlbehörde)<br />

in Österreich eingelangt sein.<br />

Halten Sie sich bitte bei der Abgabe Ihrer<br />

Stimme strikt an die Angaben auf der Wahlkarte<br />

und auf dem Merkblatt, das der Wahlkarte<br />

beiliegt. Ansonsten könnte Ihre Stimme<br />

ungültig sein. Ihre Angaben auf der<br />

Wahlkarte müssen vollständig, richtig und<br />

lesbar sein.<br />

Die Übermittlung der Wahlkarte per Post<br />

ist die schnellste Form der Übermittlung und<br />

reduziert das Risiko eines zu späten Einlangens<br />

bei der Wahlbehörde in Österreich. Die<br />

Verantwortung für die zeitgerechte und verlässliche<br />

Rücksendung der bestätigten Wahlkarte<br />

trägt der Wähler/die Wählerin. Die<br />

Kosten für das Porto der Wahlkarte trägt –<br />

bei Versand mit der öffentlichen Post (Achtung:<br />

nicht bei Versand mittels Kurierdiensten,<br />

wie z.B. DHL, UPS, EMS) – die österreichische<br />

Bundesregierung.<br />

Eine Alternative zum direkten Postversand<br />

stellt im Ausland die zeitgerechte Ab -<br />

gabe der Wahlkarten bei österreichischen<br />

Bot schaften, Berufs(General-)Konsulaten<br />

und Honorarkonsulaten dar. Ihre Wahlkarte<br />

wird nach zeitgerechter Abgabe kostenlos<br />

über das Außenministerium in Wien an die<br />

jeweilige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet.<br />

Für die rechtzeitige Weiterleitung einer<br />

Wahlkarte durch eine österreichische Vertretungsbehörde<br />

an die zuständige Bezirkswahlbehörde<br />

müssen folgende Einreichfristen<br />

eingehalten werden:<br />

m in EU-Mitgliedsstaaten sowie in der<br />

Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen:<br />

bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,<br />

m in allen anderen Staaten: bis zum 9. Tag<br />

vor dem Wahltag.<br />

https://www.bmeia.gv.at/<br />

Hinweis der Redaktion<br />

Lesen Sie über die sich zur Wahl bewerbenden<br />

Kan ditatInnen zum Bundespräsiden -<br />

ten/zur Bundespräsidenten in der <strong>Ausgabe</strong><br />

204 unseres „Österreich Journal“ pdf-Ma -<br />

gazins, dessen Erscheinen für den 26. September<br />

vorgesehen ist. Die detaillierten Er -<br />

gebnisse liefern wir dann in der <strong>Ausgabe</strong> 205,<br />

die am 19. Dezember erscheinen wird. n

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