Ausgabe 203
Magazin mit Berichten von der Politik bis zur Kultur: ab 2022 vier Mal jährlich mit bis zu 170 Seiten Österreich.
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. <strong>203</strong> / 04. 07. 2022<br />
Österreich, Europa und die Welt<br />
63<br />
Königin Máxima ist ein starker und sichtbarer<br />
Ausdruck unserer freundschaftlichen Be -<br />
ziehungen“, so Schallenberg.<br />
Im Fokus des anschließenden Austausches<br />
mit seinem niederländischen Amtskollegen,<br />
Wopke Hoekstra, standen neben der<br />
weiteren Stärkung der österreichisch-niederländischen<br />
Beziehungen, auch die Auswirkungen<br />
des russischen Angriffskriegs auf die<br />
europäische Sicherheitsarchitektur wie auch<br />
die Energieversorgung.<br />
Weiteres Thema des Treffens der beiden<br />
Außenminister war die EU-Erweiterung und<br />
der Kandidatenstatus der Ukraine und Moldau.<br />
Gegenüber seinem Amtskollegen<br />
begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg<br />
die Entscheidung des Europäischen<br />
Rates als starkes europäisches Signal, betone<br />
aber auch, daß es am Westbalkan ebenfalls<br />
Fortschritte geben müsse.<br />
n<br />
Foto: BMEIA / Gruber<br />
Der Außenminister empfing seinen niederländischen Amtskollegen Wopke Hoekstra in Wien<br />
BundespräsidentInnen-Wahl am 9. Oktober<br />
AuslandsösterreicherInnen (österreichische<br />
StaatsbürgerInnen ohne Hauptwohnsitz<br />
in Österreich) können an Bundespräsidenten-,<br />
Nationalrats- und Europa-Wah -<br />
len sowie an Volksabstimmungen, Volksbefragungen<br />
und Europäischen Bürgerinitiativen<br />
teilnehmen (aktives Wahlrecht), wenn<br />
sie<br />
m spätestens am Tag der Wahl, der Volksabstimmung,<br />
der Volksbefragung oder der<br />
Europäischen Bürgerinitiative das 16. Le -<br />
bensjahr vollendet haben,<br />
m keine Wahlausschließungsgründe (z.B.<br />
Verurteilung nach schweren Straftaten)<br />
vorliegen und<br />
m zum jeweiligen Stichtag in der Wählerevidenz<br />
bzw. Europa-Wählerevidenz einer<br />
österreichischen Gemeinde eingetragen<br />
sind.<br />
Die Eintragung in die (Europa)Wählerevidenz<br />
ist für wahlberechtigte Österreiche -<br />
rInnen ab Erreichen des 16. Lebensjahrs je -<br />
derzeit möglich und für maximal zehn Jahre<br />
gültig (anschließend Verlängerungsmöglichkeit<br />
für jeweils weitere zehn Jahre).<br />
Das Formular zum Antrag auf Eintragung<br />
in die Evidenz finden Sie unter: Bundesministerium<br />
für Inneres.<br />
https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx<br />
Mit diesem Formular können Sie gleichzeitig<br />
auch ein für zehn Jahre gültiges Wahlkartenabo<br />
beantragen. Bitte beachten Sie,<br />
daß Sie jede Änderung von Namen, Adressen<br />
oder E-mail-Adressen selbständig an die<br />
Wählerevidenzgemeinde melden müssen,<br />
um die abonnierten Wahlunterlagen an Ihrer<br />
jeweils aktuellen Adresse zu erhalten.<br />
»Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at<br />
Die Stimmabgabe<br />
Die Versendung der Wahlkarten durch die<br />
Gemeinden an die Wähler erfolgt erst knapp<br />
drei Wochen vor dem Wahltag, das heißt: so -<br />
bald die amtlichen Stimmzettel gedruckt<br />
wurden. Die Stimmabgabe per Briefwahl<br />
sollte aufgrund der langen Postlaufzeiten<br />
sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt<br />
werden. Dies kann überall auf der Welt<br />
(inklusive in Österreich) erfolgen und muß<br />
vom/von der Wahlberechtigten selbst, unbeobachtet<br />
und unbeeinflußt von anderen Personen<br />
durchgeführt werden.<br />
Die mit dem ausgefüllten und ins kleine<br />
Kuvert gelegten Stimmzettel versehene, un -<br />
terschriebene und zugeklebte Wahlkarte<br />
muß am Wahltag spätestens um 17:00 Uhr<br />
bei der zuständigen Wahlbehörde (Bezirkswahlbehörde)<br />
in Österreich eingelangt sein.<br />
Halten Sie sich bitte bei der Abgabe Ihrer<br />
Stimme strikt an die Angaben auf der Wahlkarte<br />
und auf dem Merkblatt, das der Wahlkarte<br />
beiliegt. Ansonsten könnte Ihre Stimme<br />
ungültig sein. Ihre Angaben auf der<br />
Wahlkarte müssen vollständig, richtig und<br />
lesbar sein.<br />
Die Übermittlung der Wahlkarte per Post<br />
ist die schnellste Form der Übermittlung und<br />
reduziert das Risiko eines zu späten Einlangens<br />
bei der Wahlbehörde in Österreich. Die<br />
Verantwortung für die zeitgerechte und verlässliche<br />
Rücksendung der bestätigten Wahlkarte<br />
trägt der Wähler/die Wählerin. Die<br />
Kosten für das Porto der Wahlkarte trägt –<br />
bei Versand mit der öffentlichen Post (Achtung:<br />
nicht bei Versand mittels Kurierdiensten,<br />
wie z.B. DHL, UPS, EMS) – die österreichische<br />
Bundesregierung.<br />
Eine Alternative zum direkten Postversand<br />
stellt im Ausland die zeitgerechte Ab -<br />
gabe der Wahlkarten bei österreichischen<br />
Bot schaften, Berufs(General-)Konsulaten<br />
und Honorarkonsulaten dar. Ihre Wahlkarte<br />
wird nach zeitgerechter Abgabe kostenlos<br />
über das Außenministerium in Wien an die<br />
jeweilige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet.<br />
Für die rechtzeitige Weiterleitung einer<br />
Wahlkarte durch eine österreichische Vertretungsbehörde<br />
an die zuständige Bezirkswahlbehörde<br />
müssen folgende Einreichfristen<br />
eingehalten werden:<br />
m in EU-Mitgliedsstaaten sowie in der<br />
Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen:<br />
bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,<br />
m in allen anderen Staaten: bis zum 9. Tag<br />
vor dem Wahltag.<br />
https://www.bmeia.gv.at/<br />
Hinweis der Redaktion<br />
Lesen Sie über die sich zur Wahl bewerbenden<br />
Kan ditatInnen zum Bundespräsiden -<br />
ten/zur Bundespräsidenten in der <strong>Ausgabe</strong><br />
204 unseres „Österreich Journal“ pdf-Ma -<br />
gazins, dessen Erscheinen für den 26. September<br />
vorgesehen ist. Die detaillierten Er -<br />
gebnisse liefern wir dann in der <strong>Ausgabe</strong> 205,<br />
die am 19. Dezember erscheinen wird. n