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Teil B (Lehr-/Ausbildungsbuch) zusammengesetzt

Kompletten Teil B zusammengepabbt und ma der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, somit kann man immernoch einzelte Teile sich hier bei Yumpu raus suchen zum Lesen oder wenn man möchte im kompletten Teil durch Anwahl der unten angezeigten Seitenzahlen, sich bestimmte Seiten anzeigen lassen......oh, Teil "A" geht nicht ohne Teil "B" und Teil "B" geht nicht ohne Teil "A", ach herrje Teil "C" hat sich dazugesellt, weil das eine nicht ohne das andere geht....das ganze (I-III, sowie 1-3) erklären, kann nur der Verfasser, weil dieser es geschrieben hat..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Kompletten Teil B zusammengepabbt und ma der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, somit kann man immernoch einzelte Teile sich hier bei Yumpu raus suchen zum Lesen oder wenn man möchte im kompletten Teil durch Anwahl der unten angezeigten Seitenzahlen, sich bestimmte Seiten anzeigen lassen......oh, Teil "A" geht nicht ohne Teil "B" und Teil "B" geht nicht ohne Teil "A", ach herrje Teil "C" hat sich dazugesellt, weil das eine nicht ohne das andere geht....das ganze (I-III, sowie 1-3) erklären, kann nur der Verfasser, weil dieser es geschrieben hat.....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

<strong>Lehr</strong>-/<strong>Ausbildungsbuch</strong><br />

Inhalt<br />

des dreiteiligen <strong>Lehr</strong>-/<strong>Ausbildungsbuch</strong>es<br />

1. Hessisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG)<br />

2. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG)<br />

3. Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO)<br />

4. Anzeigen, Stellungnahmen, usw. in Text- und Schriftform<br />

5. Waffengesetz (Auszugsweise) – Gegenstände als Hieb-, Schlag-, und Stichwaffen/-werkzeuge<br />

Sonderteil<br />

6. Analyse (Auszugsweise) – Was ist Analyse, wo beginnt diese??<br />

7. Profiling (Auszugsweise) – Was ist Profiling, wo beginnt Profiling??<br />

Verteilt auf die Bücher:<br />

<strong>Teil</strong> 1: Buch des Wahrsagers<br />

<strong>Teil</strong> 2: Buch des Flatterhaften Vollstreckers<br />

<strong>Teil</strong> 3: Buch des Lebensblutes<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Einleitung<br />

Die Alliierten haben nach Kriegsende, nicht nur das deutsche Polizeirecht dezentralisiert, sondern das ganze<br />

Polizeisystem an sich dezentralisiert und verteilt auf Bundes- und Landesebene, somit jedem/jeder hoheitlichen<br />

Behörde ihre/seine Aufgabe zugewiesen, in ihrem Geltungsbereich bezogen auf ihre Aufgabe, z.B.: Landes- und<br />

Grenzschutz durch die Bundeswehr und/oder Bundespolizei (bzw. auch Spezialisierten Polizei- und/oder<br />

Bundeswehreinheiten).<br />

Daraufhin wurden von den Bundesländern eigene Polizeirechte/-gesetze geschaffen in ihrem eigenen<br />

Geltungsbereich, bezogen auf ihre Aufgabenbegrenzung innerhalb ihres Bundeslandes, als Beispiel Hessen mit<br />

dem HSOG. Dem gegenüber steht nur das Polizeirecht und dem Strafrecht auf Bundesebene mit ihren Aufgaben<br />

(hinsichtlich auf die Einhaltung der Ge- und Verbote), z.B.: Eingriff in die Grundrechte oder das Umweltrecht<br />

Polizeirecht und gleichzeitig Gesetz in der BRD = Bundesebene -> Bundestag<br />

Polizeirecht und gleichzeitig Gesetz in Hessen = Landesebene -> Hessischer Landtag<br />

Das Ganze (Generalaufgaben, Aufgabenbegrenzung, Geltungsbereich) laut Normenhierachie bricht sich dabei<br />

runter, bis auf die kleinste Gemeinde/Kommune, kreisfreie Städte und Stadtstaaten nehmen dabei eine<br />

Sonderstellung ein.<br />

Das heißt:<br />

Die Ordnungsbehörden haben durch die Dezentralisierung und die damit verbundene Trennung vom reinen<br />

Polizeivollzugdienst, das OWI-Recht (siehe HSOG, §77 HSOG) in voller Gänze zugesprochen bekommen,<br />

sowie der Polizeivollzugsdienst das Strafrecht in voller Gänze.<br />

Auf der Seite der Ordnungsbehörden verblieb auch noch, der sogenannte “Feldschutz“. Somit ist das, auch die<br />

einzige Karrierelaufbahn, bei den Ordnungsbehörden und somit eine Sonderlaufbahn.<br />

Feldschutz, heißt heutzutage als Beispiel: Städt. Verkehrs- und/oder Stadtpolizei<br />

…der Feldschutz bestand schon immer aus bewaffneten Angestellten, mit der Möglichkeit sich zu Verbeamten<br />

zu lassen......<br />

Zum Verständnis und zur Erklärung:<br />

Warum der §53 OWIG und §163 StPO nicht zum Tragen kommt bei Gefahrenabwehrbehörden.<br />

(siehe Kausalität in der 2. schriftlichen Abhandlung, sowie in der 1.2 schriftlichen Abhandlung (Anzeige nach<br />

§77 HSOG))<br />

In Hessen herrscht ein zwei geteiltes Polizeirecht/-Gesetz, welches strikt die Gefahrenabwehrbehörden und<br />

Polizeibehörden voneinander trennt...heißt auch Trennungssystem, in anderen Bundesländern gibt es auch das<br />

Einheitssystem......dem entsprechend muss man nämlich auch schauen wer genau angesprochen wird durch die<br />

Paragraphen, im jeweiligen Rechtsgebiet....<br />

....der §53 OWIG (Aufgaben der Polizei), als Bundesgesetz, sowie der §163 StPO (Aufgaben der Polizei Im<br />

Ermittlungsverfahren), als Bundesgesetz (es heißt zwar Strafprozessordnung, ist aber ein Gesetz), sprechen zwar<br />

das gesamte Polizeiwesen, mit ihren Überschriften an, aber zu einer Überschrift gehört auch immer Text der<br />

sich auf diese Überschrift bezieht. Der zugehörige Gesetzestext spricht, aber explizit ganz klar, nur die Bundesund<br />

Landespolizeieinheiten an. Da hilft auch keine Verordnung oder ein Erlass, dass so zu umgehen bzw. zu<br />

biegen das die Gefahrenabwehrbehörden mit einbezogen werden.<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Dem zu folge muss also, in dem jeweiligen Polizeirecht/-gesetz des Bundeslandes, etwas zu finden sein, dass die<br />

Gefahrenabwehrbehörden explizit vom Gesetzesweges ermächtigt und durch die örtliche Ordnungsbehörde<br />

befugt, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, ahnden und/oder zu Sanktionierungsmaßnahmen auffordert<br />

durchzuführen/zu treffen in jeglicher Art und Weise.<br />

§77 Abs. 3, Satz 1 HSOG<br />

Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die<br />

örtliche Ordnungsbehörde<br />

§85 Abs. 1, Satz 1, Nr. 4 HSOG<br />

die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden<br />

Zum §163 StPO:<br />

…Ermittlungen die eine Behörde, welcher Art auch immer, anstellt, sind Ermittlungsvorgänge, heißt es werden<br />

Beweise und Fakten gesammelt, für ein mögliches bevorstehendes Ermittlungsverfahren z.B.: nach §158<br />

und/oder §163 StPO einzuleiten, für eine Anklage vor Gericht....<br />

…Gefahrenabwehrbehörden stellen zwar auch Ermittlungen an, aber es handelt sich dabei meist um<br />

Anhörungsverfahren eines oder mehrerer anhängiger OWI-Verfahren.....<br />

...dort wird dann auch von dem/der Betroffenen gesprochen und nicht von dem/der Beschuldigten, wie im<br />

Strafverfahren...<br />

….somit ist auch ein ausfüllen einer Verhandlungsniederschrift über eine Abschleppmaßnahme, nach §8 oder<br />

§49 HSOG jeweils i.V.m. §40 HSOG (durch den Verweis, im jeweiligen Gesetzestextes der zwei genannten<br />

Paragraphen, auf §41-§43 HSOG), ein Verwaltungsvorgang nach HSOG und nicht ein Verwaltungsakt….auch<br />

ein abgestelltes/geparktes Fahrzeug, in einer Ge- oder Verbotsbeschilderung nach StVO, ist kein Verstoß gegen<br />

dessen Verwaltungsakt, sondern lt. den Paragraphen der Straßenverkehrsordnung ein/e ordnungswidrig<br />

abgestellte/r Gegenstand/Sache, die damit gegen die derzeit geltende Ge- und Verbotsregeln verstoßen…..<br />

…..des weiteren ist lt. HSOG jeder Fall einzeln zu prüfen…<br />

Handwerkszeug:<br />

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) - §1, §4, §5, §8, §10, §11, §31, §40,<br />

§47, §49, §77, §85, §89 und §99<br />

Strafgesetzbuch (StGB) - §1, §12, §113-§115, §185-§189, §240-§255, §263-…, §303-§305a<br />

Strafprozessordnung ((StPO) auszugsweise) - §136, §158, §163b, §164<br />

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ((OWIG) auszugsweise) - §38-§45, §46, §47, §55, §56-§58, §111<br />

(Anmerkung vom Autor: Das HSOG ist der kleine Bruder, vom Grundgesetz (GG) und, dem Gesetz<br />

über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) und, hat als sehr gute Freunde die Strafprozessordnung (StPO)<br />

und das Strafgesetzbuch (StGB), oder religiös ausgedrückt es ist der “kleine Katechismus“ oder<br />

pädagogisch ausgedrückt mit einem alten Wort aus der Schule es ist die “Fibel“.)<br />

Hofheim, den 02.02.2022<br />

© Frank A. Vogler


©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Kelte oder Keltischer Christ, das Vater Unser….<br />

Heart Of A Dragon<br />

(Buch Des Wahrsagers)<br />

<strong>Teil</strong> 1<br />

©FAV<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Harbinger – Der Vorbote<br />

Sie ist der Vorbote, auf seinem letzten Gang oder.….....Der<br />

wunderschöne Engel stammt aus der Feder der berühmten Künstlerin<br />

Anne Stokes und wurde liebevoll detailreich handbemalt.


Gemütliche Örtchlichkeiten<br />

Hofheim/Ts.<br />

(…..Ein sehr schönes, ruhiges und Idyllisches Städtchen am Taunus, es ist mein Heim….nein das ist<br />

Falsch….es ist da wo ich wohne, ich wohne nämlich in meiner Wohnung irgendwo in<br />

Hofheim…….aber eine Wohnung ist es auch nicht, sondern sie wäre eine dunkle Höhle, das wurde<br />

mal darüber gesagt…..ohja, wurde gesagt…..und diese dunkle Höhle liegt auch ziemlich weit oben in<br />

Hofheim, aber wo ist dann mein Heim?????.......na in Hofheim, ist doch mein Heim……Mensch,<br />

mensch steht doch da…..)<br />

Das Türmchen<br />

(…Ist einfach alt, so wie ich, nein bin ich gar nicht, wisst ihr auch warum, ich sag es euch bzw. mein<br />

Arzt des Vertrauens hat es mir erklärt, alt ist man, wenn man 81 ist und ich bin 51 also muss ich jung<br />

sein…..nein, jung bin ich auch nicht, also jung, bin doch schon 51…..leider…..also was bin ich dann?<br />

Na Mensch Weise bin ich……vielleicht…..eher nein……dooooooch……ich bin sehr wohl weise, aber<br />

nicht ich direkt sondern mein Bart ist Weiss…..nein der auch noch nicht, der wird allmählich weiss<br />

und das gefällt mir….das gefällt mir sogar sehr gut und wisst ihr auch warum????.....na ganz einfach<br />

es macht so „junge“ Männer wie mich für gewisse Damen in dieser Welt attraktiv…..nein, sehr<br />

Attraktiv…..also bleibt er, wo er ist, also nur der Bart, damit ihr es wisst, weil das Türmchen steht ja<br />

schon da und die gewissen Damen dieser Welt auch……dort gibt es auch seeeeeeeehr leckere<br />

Pfannkuchen, die müsst ihr unbedingt probieren….ohja, sehr lecker sag ich euch und ich mag<br />

sie…….nein, ich liebe sie…….also diese Pfannkuchen liebe ich und wie ich sie liebe….…was habt ihr<br />

den gedacht..….na also Freunde, was denkt ihr den von mir…...man kann doch nicht alle Frauen<br />

dieser Welt lieben…..naja…..dooooch…….nein, doch ein bisschen vielleicht und wisst ihr auch<br />

warum?.....Na, Mensch Freunde, dass machen wir Männer schon immer und es wird sich nie<br />

ändern..….ihr, wisst es nicht?.....klar wisst ihr es….….gebt es einfach zu….…also ich geb es jetzt offen<br />

zu und warum?.....weil ich es kann und schon immer konnte…..ja das kann ich, aber ich nicht allein,<br />

sondern alle Männer dieser Welt können es und machen es auch…….ja, das machen sie jeden<br />

verdammten Tag, das hab ich nämlich beobachtet, also ich nicht direkt, sondern so ein Detektiv, wo<br />

der sich wieder rumtreibt, der schnüffelt bestimmt in Sachen rum, wo er nix zu suchen hat, aber so<br />

sind sie nun mal diese Spürnasen, die schnüffeln und schnüffeln und schnüffeln, bis es nix mehr zu<br />

schnüffeln gibt….ja das machen die immer so, glaubt es mir, so sind die……aaaach, da fällt mir<br />

ein…….er erwähnte so ne Maus mit einem Identitätsproblem, die behauptet immer, sie käme aus<br />

Spanien, aber das kann auch nicht stimmen und wisst ihr auch warum??.......Freunde, Freunde fangt<br />

mal an nachzudenken, das ist doch gar nicht so schwer……..na guuuut, ich bin mal nicht so und geb<br />

euch einen Tip, stellt euch doch mal die Frage, wo Speedy Gonzales herkommt?…….naaaaaa,<br />

dämmert es euch, nicht..………doch kommt schon….ihr wisst es….so wie ich auch, ihr müsst es einfach<br />

nur sagen…..nein…….na guuuut……dann sag ich es euch……mönsch, mönsch……aus Mexico<br />

natürlich…….also was schlussfolgern wir daraus, na Logo, dass alle Frauen dieser Welt aus Mexico<br />

kommen…….nein, nicht die Frauen, sondern die Moneten, nein die auch nicht, die Mäuse, Mönsch,


Mönsch, die Moneten kommen auch nicht aus Mexico, sondern vom Straßenverkehrsamt, ja das<br />

machen die, Monat für Monat, ich seh das nämlich bei mir jedes Mal auf dem Kontoauszug, warum<br />

die das machen, weiss ich auch nicht, ist halt so und ich werde sie auch nicht fragen, warum sie das<br />

machen und warum frage ich sie nicht?.......ist doch ganz einfach, stellt euch mal vor die bemerken,<br />

dass da was falsch läuft, erstens würden die alles zurückfordern nach 20 Jahren im Amt und das kann<br />

ich nicht zurückzahlen, bin nämlich pleite müsst ihr wissen und zweitens wie soll ich dann noch<br />

meinen Unterhalt bestreiten und drittens ich könnte meinen Eltern nie mehr unter die Augen treten,<br />

die wohnen nämlich auf Fuerteventura…..nein, das muss heißen auf der Insel Fuerteventura und ich<br />

könnte ja nie mehr dorthin reisen, weil ich keine Moneten habe und keine Frau die es mir vielleicht<br />

vorstreckt, Moment mal, da gibt es eine gute Freundin von mir, die schuldet mir noch so ein paar<br />

Moneten, die sehe ich am Wochenende und werde sie mal dran erinnern……achja, die Kanaren<br />

haben noch so schöne Insel zum bereisen…….aaaachjaaa, ich schweife schon wieder ab……aber wo<br />

kommen die Frauen jetzt eigentlich her?……hmmm…….weiss ich auch nicht…..ist ja auch<br />

egal…..Hauptsache es gibt Sie und sie sind da, sonst hätten wir Männer ja nix zum gucken…..)<br />

Balthasar<br />

(….Dort kann man sehr gut Frühstücken und lecker sind sie dazu auch noch, auch die liebe ich<br />

mittlerweile, früher konnte man sogar am Sonntag zum Frühstück brunchen gehen, das geht ja im<br />

Moment nicht, vielleicht in Zukunft wieder, wer weiß das schon, wir leben halt in stürmischen und<br />

unruhigen Zeiten….... )<br />

Cafe Altes Rathaus<br />

(….über das weiss ich noch gar nichts….und wisst ihr auch warum?.....weil ich es eben erst entdeckt<br />

habe, dabei wohne ich doch schon so lange hier….nein….in Hofheim….nein stimmt auch nicht….es<br />

muss heißen in meiner Wohnung in Hofheim und weil ich mich die Tage mit einem alten Freund aus<br />

alten Tagen unterhalten habe…..ohja mein Freund wir sind nicht nur Alt geworden, wir sind auch 2<br />

alte Esel geworden und weißt Du,….was man mit solch 2 alten Eseln machen kann, die kann man<br />

stritzen und quälen, aber weisst du was Peter, denen macht das nichts aus und weißt du auch<br />

warum?.......denen ist das egal, die haben nämlich ein dickes Fell!!!.....über ein Gebäck, das nennt<br />

sich Amerikaner und das diese Amerikaner sehr lecker schmecken wissen wir auch, nicht<br />

wahr?......achja……und weißt du noch was mein alter Freund????......wir werden sie uns schmecken<br />

lassen….ohja, das werden wir an jedem verdammten Tag in diesem Amt, wenn wir darauf Lust haben<br />

und keiner wird uns dabei stören….du weißt auch warum und ich auch….. )


Mexico<br />

(…….über das Land, weiß ich noch nichts, aber es soll sehr schön dort sein und wisst ihr auch<br />

warum???.....ich erzähle es euch…..das ist nämlich ganz einfach, es gibt nämlich Kollegen die schon<br />

dort waren und ihren Urlaub dort verbracht haben und es gibt da so ne komische Seite im Internet<br />

die da heißt Wikipedia ..…..ohja, die gibt es, also die Seite…..ach und das haben sie, mein Freund<br />

Peter und weißt du auch warum ich das weiß?.....na ganz einfach sie erzählen es immer, in meiner<br />

Dienstgruppe wo ich auch bin und in anderen Dienstgruppen….und ich glaube es auch gehört zu<br />

haben und weißt du wo, ich glaube es auch gehört zu haben?.....in der Raucherecke hinten im<br />

Hof…..du weißt wo?....mein Freund Peter…..genau da wo wir unsere Amerikaner uns ab jetzt immer<br />

schmecken lassen werden, nicht wahr mein Freund ……ach, da fällt mir ein…..ich weiß doch etwas<br />

über Mexico, da wohnte mal eine Maus, ja die wohnte mal dort…..wieso wohnte???.....Mensch,<br />

Leute sie ist von dort weggezogen und wisst ihr auch warum?.....wisst ihr nicht, ich schon…..sie hatte<br />

nämlich immer sehr große Angst vor so einer großen blöden schwarzen Miezekatze namens<br />

Sylvester…..da fällt mir auf die ist gar nicht weggezogen sondern geflüchtet vor dieser Miezekatze<br />

und warum? Mensch, mensch, weil sie von der blöden Miezekatze immer gejagt wird, das ist nämlich<br />

ein Instinkt von Katzen….auf die Jagd zu gehen…aber diese Maus hat ja ein schönes, sicheres und<br />

neues Zuhause gefunden und wisst ihr wo????......Nein, wisst ihr nicht, ich schon, sie ist nämlich in<br />

die KuSchu45 eingezogen und wisst ihr warum??....da ist nämlich auch das Straßenverkehrsamt<br />

vertreten mit der Verkehrsüberwachung, dort können sich alle bewerben die Interesse an dem Job<br />

haben…….und weit oben im 6. Stock da findet man sie immer ab 6.40 Uhr oder ab 12 Uhr<br />

rumflietzen……ja ich hab das nämlich beobachtet….nein….nicht ich sondern ein guter Freund… ohja,<br />

das ist er…ich sag euch mal seinen Namen…Gerlock Xrolmes heißt der und Detektiv ist er auch, also<br />

Vorsicht….man sagt zu solchen Leuten auch Schnüffler oder Spürnase, also stellt euch gut mit<br />

Ihm…ihr könntet ihn vielleicht ihn Zukunft gebrauchen…..aber er hat mir auch etwas verraten und<br />

drum gebeten es nicht weiterzusagen, so was, mach ich auch nicht, bin verschwiegen wie ein Grab,<br />

das weiß er….ohja…das weiß er sehr wohl von mir, aber aufschreiben tue ich das jetzt hier, weil das<br />

ist ja nicht weitersagen, sondern schreiben ….…er hat mir erzählt: er würde gegen eine Maus<br />

ermitteln, wegen was sagte er mir nicht direkt, nur gegen eine Maus und irgendwas wegen Mexico<br />

und Spanien, da würde etwas nicht stimmen…..hmm, ach der meldet sich bestimmt, wenn er genug<br />

Fakten zusammengetragen hat, dass macht der immer so…..hmmm……huch ich schweife wieder mal<br />

vom Thema ab….wo waren wir, achja ich weiss es wieder.….die Maus aus Mexico, darum ging<br />

es..….also schaut genau hin, dann seht ihr Sie……Sie sollte aber dennoch sehr vorsichtig sein…..nicht<br />

Sie, die Maus meine ich…..da rennt nämlich auch ein Drache rum, der versucht Sie nämlich zu fangen,<br />

also die Maus und warum tut er das???……na Mensch, weil das auch ein Instinkt von Ihm ist, also<br />

dass Jagen, nicht die Maus fressen……hmmm….könnte natürlich auch sein, dass ich schon wieder<br />

Halluziniere und es einfach nur ein Kammerjäger ist der da rum streuend, aber wer weiß das<br />

schon…na ich, warum? Ist doch klar, weil ich alle im Auge habe und aufpasse……ohja das tue ich,<br />

meine lieben Leser, dass tue ich immer…….hmmmm……das mit dem Drache und Kammerjäger geht<br />

mir einfach nicht aus dem Kopf…..hmmm..….ach herrje, das könnte auch jemand von der<br />

Ausländerbehörde sein, also so einer, den man nicht als solchen gleich erkennt, also so einer der nur<br />

selten oder gar nicht Uniform trägt…..hmmm, überlege grade wie die hießen…..hmmmm,<br />

Zivi?......Neeee…….ach, eben ist es mir eingefallen ein Polizist in Zivil vielleicht, ist ja auch egal, halt<br />

jemand der Ermittlungen anstellen darf im Auftrag einer Behörde und ich weiß auch jetzt, gegen


wenn die Ermittlungen laufen und wisst ihr wieso?…..ohja, ich hab es rausgefunden, ich bin nämlich<br />

auch manchmal so ne Spürnase müsst ihr wissen……das ist nämlich ganz schön dämlich, zu<br />

sagen:…..er kommt aus Spanien und sein Name wäre Speedy……Mensch, Mensch….Leute jeder weiß<br />

doch, Speedy Gonzales kommt aus Mexico und nicht aus Spanien….aber mir soll das egal sein, sollen<br />

sie es doch selbst rausfinden……da fällt mir noch etwas ein, gehört irgendwie zu Mexico und doch<br />

nicht zu Mexico und wisst ihr auch warum?.... Ihr wisst es doch, oder?.........ich hab es euch doch<br />

schon mal erzählt, oder?.....na klar, hab ich euch schon mal von dieser exotischen Schönheit<br />

erzählt.….ich weiss es genau…….nein, echt nicht, na guuut……dann erzähl ich euch mal was von der<br />

exotischen Schönheit und zwar folgendes…..soviel ich weiß wollte sie auch mal nach Mexico fliegen<br />

um dort Urlaub zu machen…..ob, sie es getan hat, kann ich euch auch nicht sagen, ich weiß nur, dass<br />

sie mal, dorthin wollte um Urlaub zu machen…..warum, kann ich euch das nicht sagen? Ganz einfach<br />

wir haben uns seitdem nicht mehr gesprochen……warum, weiß ich auch nicht….muss ich auch<br />

nicht…….kann ich auch nicht und warum kann ich das nicht??……..weil ich nicht weiß, wo sie<br />

wohnt….doch, ich weiß wo sie wohnt, also nicht direkt, ich weiß nur in welcher Stadt und ich weiß<br />

wie sie heißt….ja, das weiß ich alles über sie und noch mehr..….aber, wisst ihr was ich verrate es euch<br />

nicht, weil ich, dass nicht darf und wisst ihr wieso?......Na ganz einfach, da gibt es dieses blöde<br />

Datenschutzgesetz, dass verbietet es mir nämlich….ja, das tut es…..aber, ich könnte auch in den 5.<br />

Stock gehen und dort in ihre Dienstgruppe gehen, also sie fragen, wenn sie da ist….…ohja, das könnte<br />

ich und ich könnte sie auch gleich nach ihrer Telefonnummer fragen, ja, das könnte ich auch, will ich<br />

aber nicht und wisst ihr warum?......Weil, jeder immer irgendwas etwas von mir will bzw. mir sagt<br />

was ich zutun habe…..und wisst ihr noch was?.....da mach ich nicht mehr mit, ab sofort, wenn jemand<br />

etwas von mir möchte, kann er zu mir kommen und Fragen…..so, jetzt habe ich es euch gezeigt und<br />

ich hab euch im Auge und nicht umgekehrt……hmmmm…... )<br />

Frankfurt<br />

(…...Über Frankfurt weiß ich nix, bin da nur geboren und weggezogen, wohin eigentlich? Mensch,<br />

steht doch oben nach Hofheim bin ich gezogen…..vooooooor langer Zeit war das….ohja…..kann mich<br />

nicht mehr genau erinnern, bin ja Alt müßt ihr wissen….nicht Alt, sondern Alt geworden muss das<br />

heißen….heeey wieso schreib ich eigentlich über mich und Hofheim…ach ist ja Egal….da fällt mir ein,<br />

über Frankfurt weiß ich doch etwas, nämlich folgendes: dort gibt es das Straßenverkehrsamt …..ohja<br />

das gibt es wirklich und wisst ihr auch warum? Na, weil dort tolle Menschen aufeinandertreffen und<br />

zusammenarbeiten, ohja das tun sie, jeden Tag und wisst ihr woher ich das weiß….na weil ich auch<br />

da arbeite jeden verdammten Tag und hab meinen Spaß dabei, dass könnt ihr mir ruhig<br />

glauben…..aber sonst weiß ich auch nix über Frankfurt….. )


Schlusswort des Verfassers<br />

Der Verfasser dieser Zeilen ist schon wieder gestorben, diesmal nicht in Hofheim, doch klar in<br />

Hofheim, aber vielleicht Zuhause in seinem Bett oder ist er vielleicht aus dem Bett gefallen, dann<br />

könnte er im Flug gestorben sein oder vielleicht nachdem Aufschlag auf dem Boden oder vielleicht<br />

nachdem er eine Weile auf dem Boden lag……ach, wer weiß das schon? Na ich Mensch, wer ich<br />

bin?….Na, ich bin doch der Verfasser dieser Zeilen….nein, bin ich nicht, dann wäre ich ja ein drittes<br />

Mal gestorben, also bin ich wohl jemand anderes……..und, wenn ich jemand anderes bin, kann ich<br />

auch gar nicht Tot sein, sondern quicklebendig…..naja eher lebendig, das quick lassen wir besser<br />

weg……aber wer bin ich dann?......Mensch, mensch steht doch da oben……der Verfasser des<br />

Schlusswortes,….und der Name des Verfassers steht ganz oben, seht ihr es?…..neeeeiiiiinn,<br />

verdammt jetzt bin ich schon wieder gestorben……weil jedes Mal, wenn jemand das Schlusswort liest<br />

muss ich sterben…. hört sofort auf damit…….sofffffort…..und zwar das Schlusswort des Verfassers zu<br />

lesen, das tut nämlich weh, müsst ihr Wissen, jedes Mal, wenn ich sterbe......ohja, das tut es..….in<br />

diesem Sinne ihr guten Menschen habt Spaß an diesem Dokument und füllt es mit Leben…...Bitte…....<br />

<br />

Hofheim, den 30.10.2020<br />

Frank?????.......ja…..wer ruft den da überhaupt?????......Frank, na wer wohl????.......ich, das<br />

Fatzebook……was???.....sach mal sonst geht es noch, verschwinde sofort hier raus, aber ZZ…..wie<br />

kommst du überhaupt hierher????......na Mensch, Frank, ich bin doch das Fatzebook, also<br />

folgendessen, muss ich doch hier sein und darf des sogar, das ist doch ein Buch und ich bin doch das<br />

Fatzebook……Fatzebook????......das ist ein Manusskript, kein Buch......naja Frank, des könnte aber<br />

mal eines werden und ich guck schon mal wo ich alles nachlesen kann/muss um das ganze Wissen<br />

aufzusaugen……man man…….Fatzebook, verzieh dich in dein Facebook, da haste genug zu lesen, also<br />

verzieh dich mal ganz schnell dorthin, alles klar soweit, Fatzebook???.....Frank???......Ja, was denn<br />

noch???......NÖ und außerdem kannst du mir nochmal den Mittelteil erklären, da muss ich wohl<br />

leicht abgelenkt gewesen sein……Fatzebook, hau ab jetzt und zwar pronto…….Frank, ich merk schon,<br />

bist wieder………Fatzebook haaaaaaaaaaauuuuu endlich aaaaaaabbbb………. <br />

Hofheim, den 03.05.2021


<strong>Teil</strong> 1<br />

……eine Geschichte……


Eine kleine Geschichte<br />

Es sei vorab gesagt, es gibt nur schwer lesbare vage Überlieferungen und Notizen und das magische<br />

an dieser Geschichte ist, sie schreibt sich jeden Tag weiter und weiter…….schauen wir mal Märchen<br />

beginnen doch immer mit:<br />

Es war einmal…..vor ganz langer Zeit in einem Land weit, weit weg von hier in einer anderen Zeit<br />

(….es muss wohl anno 2018 im Jahr des Herren gewesen sein, wie schon anfangs erwähnt schwer<br />

lesbar die Überlieferung…..)…da machte sich ein einfacher kleiner alternder Held, wiedermal auf den<br />

Weg, von seiner bescheidenen Hütte, in die große Stadt Franckfort zu seiner Dienststelle….Ja er<br />

wohnt vor den Toren von Franckfort….Angekommen in seiner Dienststelle meldete er sich bei seinen<br />

Vorgesetzen Speedy, zum Dienst. Dieser offenbarte ihm: du übernimmst heute die 2. Streife mit<br />

einem Gefährt welches du dir aussuchen kannst. Weiter sagte er: aussuchen kannst du dir deinen<br />

Beifahrer nicht, du hast nämlich eine Beifahrerin (…durch Kollegen und den Dienstplan, wusste er<br />

schon ein Tag vorher nur, dass Sie eine nette und hübsche Frau, mit orientalischer Abstammung<br />

ist…an dieser Stelle sei gesagt, die Beschreibung war untertrieben….). Und sie ist heute bei uns in der<br />

Mannschaft zu Besuch. Unser Held begab sich in die Rüstkammer legte dort seine schwere Rüstung<br />

an mit weiterer Ausrüstung. Als er dann aus der Rüstkammer trat, stand sie da in voller Montur und<br />

bereit die Welt zu retten mit dem Ritter in hell strahlender Rüstung,…..(doch stattdessen stand vor<br />

ihr ein dunkler finsterer Streiter, der unter seiner dunklen Rüstung, noch eine extra dicke Mauer<br />

aufgebaut hatte, sowie extra um sein Herz als Schutz, auf das niemand mehr an sein innerstes<br />

kommt und sein Herz wieder verletzt)…..es wurde eine Zeit mit Treffpunkt ausgemacht, wo und<br />

wann man sich in die gefährliche Wildnis begibt. Nachdem kurzen Gespräch ging jeder wieder seiner<br />

Wege, sie zurück zu ihrer Gruppe und er zu seinen Sitzplatz im Aufenthaltsraum. Auf dem Weg<br />

dorthin hörte er es bei jedem Schritt knirschen und schaben, doch was es auslöste war nicht zu<br />

entdecken, stattdessen kamen ihm die Worte seiner Kollegen in den Sinn….. eine nette und hübsche<br />

Frau mit orientalischer Abstammung…..nett ja, hübsch Nein sondern eine sehr schöne exotische<br />

hübsche Frau mit einem Wow-Effekt…wurde das ganze Gedanklich weggewischt. Angekommen an<br />

dem Sitzplatz knirschte es erneut und wieder war auf den ersten Blick nicht zu entdecken was es war.<br />

Bis sich unser Held anschickte sich zu setzen, da fand er feinen Staub und Sand auf seiner dunklen<br />

Robe und begutachtete seine komplette Ausrüstung. Was er entdeckte war unbegreiflich und<br />

erschütternd für ihn……sein innerster Schutzwall den er Stück für Stück aufgebaut hatte, fing an zu<br />

bröckeln und wies schon Haarrisse auf…….er begriff einfach nicht wer, was oder wie es dazu<br />

kam…..nach einem kurzem Blick auf die Uhr, gab es keine Zeit mehr sich darum zu kümmern, nur<br />

noch der Gedanke es muss gehen bis zum Ende der Streife, schließlich galt es da draußen die bösen<br />

Unholde zur Räson zu bringen. Also ging unser Held Schnurtracks mit gepackter Tasche zum<br />

Treffpunkt. Dort angekommen warteten schon seine Streifenpartnerin und Kollegen um noch ein<br />

bisschen zu plaudern, bevor man anfängt die Welt zu retten. So richtig war unser Held nicht bei der<br />

Sache und Laune zu plaudern hatte er auch nicht, es beschäftigte ihn vielmehr wer es wagte seine<br />

Bollwerk anzugehen…..er konnte sich keinen Reim drauf bilden…..jedenfalls gingen dann die<br />

einzelnen Teams zu ihren Gefährten, stiegen ein und begaben sich in ihre jeweiligen Bezirke. Da die<br />

ganzen Unholde und Monster sich zu benehmen wussten, als unser Held und seine schöne exotische


Begleiterin zu Überwachung unterwegs waren, wurde sich unterhalten über dies und das. Dabei<br />

merkte der Held nicht mal, dass es nicht nur einfach Smalltalk wie üblich war, sondern das seine<br />

exotische Begleiterin über magische Fähigkeiten verfügte, die sie sehr geschickt einsetze. Sie<br />

entlockte ihm vieles tiefsinnige auch aus dem Privaten Bereich und das obwohl man sich erst das<br />

erste Mal gesehen und getroffen hat. So ging es die ganze Zeit weiter……hier und da wurde auch mal<br />

ein kleines Monster eingefangen und belehrt……sie holte sich unbemerkt eine Information nach der<br />

anderen und was machte unser Held? Er redete und redete und war gefangen und bezaubert von der<br />

ganzen Situation oder war es vielleicht schon die geheimnisvolle exotische Schönheit (….da sind sich<br />

die Übersetzer nicht so einig, sind halt alles leicht angestaubte Notizen und<br />

Überlieferungen….einigen wir uns einfach darauf, unser Held war verzaubert und in ihrem Bann<br />

gefangen….) ....oh natürlich auch unsere exotische Schönheit gab vieles von sich preis ohne wenn<br />

und aber, blieb aber für ihn trotzdem ein geheimnisvolles Mysterium. Jedenfalls in einer der<br />

Gesprächspausen die aufkamen, fiel ihm auf, dass das Ganze seiner geschundenen Seele sehr gut tat.<br />

Er fragte sich nur noch: wo sind die guten Feen mit ihren Wünsche die sie einem immer erfüllen<br />

wollen..…wo?....und, ich hab doch nur einen…..ich wünsche mir das der Tag auf Anfang gesetzt…..<br />

ehe der Wunsch gedanklich zu Ende gebracht wurde meldete sich, der auf rechten Schulterseite,<br />

sitzende große schwarze Drache. Er fragte unser Helden: Geht es dir gut? so gleich schob er nach:<br />

Hör auf damit…lass den Quatsch…..sei froh wenn der Tag zu Ende ist…..aufgescheucht durch die<br />

lauten grollenden Worte des großen schwarzen Drachen, meldete sich ganz mutig der kleine Weiße<br />

Drache auf der linken Seite mit den Worten an den schwarzen großen Drache: Ach stell dich nicht so<br />

an, was soll schon passieren…..schau es tut ihm richtig gut (…..wie üblich, wenn zwei Drachen<br />

anfangen zu diskutieren und zu streiten, wird es laut…). Unser Held lies die zwei einige Zeit<br />

gewähren, bis es ihm schließlich einfach zu viel wurde, er gedanklich laut rief: RUHE, seid still jetzt. Es<br />

blieb still, nein nicht die Gespräche mit seiner exotischen Schönheit, dort wurde weiter munter<br />

geplaudert. So verging der schöne Tag zu Ende ohne das eine Fee auftauchte oder ähnliches<br />

aufregendes. Nach Abstellen des Gefährts und betreten der Dienststelle verabschiedete man sich<br />

höflich und ging wieder seiner Wege.…aaah…..moment…..unser Held ging also zu seinem<br />

Vorgesetzten, meldete sich und seine Begleiterin wohlbehalten zurück und verschwand<br />

schnurstracks in der Rüstkammer. Dort setze er sich erst mal schwer atmend hin und fing sofort an<br />

<strong>Teil</strong>e der Rüstung zu entfernen. Als er wieder einigermaßen Luft bekam, kam ihm sofort der heutige<br />

Tag in Erinnerung und wie schön es war. Er seufzte vor sich hin und machte weiter daran sich<br />

umzukleiden, um dann seinen nach Hause weg anzutreten….wie er so in Gedanken ein <strong>Teil</strong> nach dem<br />

anderen wechselte, musste er wieder an diese sehr schöne exotische Schönheit denken. Doch bevor<br />

er so richtig darüber nachdenken konnte, meldete sich unser schwarzer großer Drache mit sehr<br />

verärgerten, lauten und zornigen Worten: Hab ich es doch gewusst und ich habe dich noch<br />

gewarnt…..unser Held ganz erschrocken: wie, was, wo???....... na, da siehst du es nicht…..ehe der<br />

schwarze große Drache seinen Satz beenden konnte, hatte unser Held in die gezeigte Richtung<br />

geschaut und wurde kreidebleich. Er war, um ehrlich zu sein, zu Tode erschrocken, er sah dass in<br />

seinem Bollwerk ein <strong>Teil</strong> der Mauer eingestürzt war. Unser Held setzte sich erneut und schloss die<br />

Augen, sofort kam ihm die exotische Schönheit vor sein inneres Auge und er fragte sich: war sie das?<br />

Er antwortete sich zu gleich mit: Nein, nein glaube ich nicht……rausgerissen aus seinen Gedanken<br />

wurde er durch sehr zornige Worten seines schwarzen Drachenfreundes: Hey, hör auf mit deiner


Träumerei und hilf mir lieber alles wieder aufzubauen….außerdem weißt du wie das läuft, bist eh nur<br />

der sympathische, nette Kerl, also denk nicht drüber nach ob sie sich mit dir treffen würde….glaubst<br />

du wirklich so eine tolle Frau interessiert sich für dich?.....Ja, ja sagte der Held und half seinem<br />

Drachenfreund langsam wieder Stein für Stein aufzutürmen. So genau ist es nicht beschrieben, wir<br />

sagen mal drei Reihen an Steinen waren schon wieder aufgetürmt, als er ein Kichern hörte. Unser<br />

Held hielt inne und sah, dass der weiße Drache kicherte, er stellte flüsternd und zornig die Frage:<br />

Was soll das? Der weiße Drache hörte auf zu kichern und stellte die Gegenfrage: willst du das<br />

wirklich? Erinner dich, war der heutige Tag nicht schön und ich meine nicht deine Begleiterin,<br />

sondern der Tag wie er abgelaufen. Unser Held konnte es nur bejahen mit einem Kopfnicken,<br />

daraufhin sagte der weiße Drache: Glaub mir, schick den schwarzen Drache weg, soll sich einfach in<br />

seine Ecke verkrümeln und pennen, dann werde ich dir etwas zeigen, du bist nämlich blind. Nachdem<br />

unser Held das Aufgetragene getan hatte, kehrte er zurück zum weißen Drache. Dieser erwartete ihn<br />

schon mit den Worten: Schau mal da ist etwas……wo den? fragte unser Held…..Mach die Augen auf<br />

und schau hin wiederholte der weiße Drache. Unser Held entdeckte nach genauerem suchen und<br />

hinschauen etwas sehr kleines vor sich hin glimmen….hmmmmmm mehr war erst mal nicht zu hören<br />

von unserem Held. Der weiße Drache sagte sofort: erkennst du es nicht? Es ist Glaube und Hoffnung<br />

davon hattest du mal sehr viel. Es kam ein weiteres…hmmmm…..von unserem Held, ehe der weiße<br />

Drache wieder etwas sagen konnte, kam nur: Es hatte seinen Grund warum ich es verloren habe. Es<br />

entstand eine lange Pause als er laut vor sich hin fragte: Was mache ich jetzt damit? Der weiße<br />

Drache antwortete: Vorschlag du lässt es dort wo es ist, es ist viel zu klein um Schaden anzurichten<br />

und stört auch nicht und vielleicht eines Tages brauchst du es doch noch. Und jetzt bauen wir deine<br />

Mauer wieder auf, nur lassen wir dem Glauben und der Hoffnung Luft zu atmen. Ehe unser Held<br />

richtig zu einem Satz ansetzen konnte, kam nur: Probier es. Und dem schwarzen Drachen sagen wir<br />

nichts davon. Nach getaner Arbeit kehrte unser Held müde nach Hause zurück……..<br />

Wie ging es weiter mit unserem Held?<br />

Aus übersetzen überlieferten Schriftstücken ist bislang nur bekannt, dass er sie noch ein paarmal<br />

getroffen hat und kurze angenehme Gespräche geführt hat. Der schwarze Drache bestätigte ihm<br />

jedes Mal nach einem Treffen mit ihr, wie feige er doch ist, sie nicht um ein privates Treffen zu<br />

bitten. Und es ärgerte ihn jedes Mal maßlos, dass der schwarze Drache recht behielt. Schließlich<br />

schaffte er es doch seinen ganzen Mut zusammen zunehmen und was ist passiert??? Er musste<br />

feststellen, dass sie fort war. Der weiße Drache war sofort zur Stelle und sagte mitfühlend das hast<br />

du dir selbst versaut. Unser Held sagte traurig: Ja habe ich, worauf der Drache antwortete: Lebe<br />

damit und erinner dich was in deinem Herzen wohnt, damals glimmte es nur. Denke immer an den<br />

Tag den ihr zusammen hattet, den kann dir keiner nehmen und vielleicht meint es das Schicksal doch<br />

noch gut mit dir…….<br />

……hier Enden erst mal die Übersetzungen, da muss gewartet wann die Übersetzer und<br />

Geschichtsexperten weiteres Material veröffentlichen…….<br />

…….herauszuhören war, dass es das Schicksal mit ihm gut meinte bis jetzt, auch wenn er sich nicht<br />

grade mit Ruhm bekleckert hat….


Und die Moral von der Geschichte:<br />

Angst, Schmerz und Zweifel sind die schlechtesten Berater,<br />

die man sich an die Seite holen kann,<br />

aber wenn man denkt es geht nicht mehr,<br />

kommt von irgendwo ein Lichtlein her.<br />

Schlusswort des Autors<br />

Ich kann dem tragischen Held dieser Geschichte nur Recht geben, was die exotische Schönheit<br />

angeht. Stephanie du bist eine absolute tolle Frau und ein toller Mensch, dem Mann den du erwählst<br />

und erlaubst an deiner Seite zu verweilen um mit dir durchs Leben zu gehen, kann mit Recht stolz<br />

darauf sein mit dir zusammen zu sein dürfen, den noch darf er nie vergessen dich mit Respekt und<br />

Anstand zu behandeln. Und der Mann der dich gehen lässt, anstatt um dich zu kämpfen ist verrückt.<br />

Weiter kann ich sagen, da ich in einer anderen Zeit lebe wie der tragische Held und ich hatte damit<br />

mehr als genug Zeit mich meinen Dämonen zu stellen. Und tatsächlich es hat geholfen mit jeder<br />

Zeile, jedes geschriebenes Wort und jedem Buchstabe in diesem Text hat es sie fester gekettet und<br />

mich befreiter gemacht. Nichts desto trotz wird man sie nicht los, sie gehören zum Leben, man kann<br />

nur lernen sie zu zähmen und damit umzugehen. Was kann ich noch sagen….. Männer wollen<br />

Erobern, Frauen wollen erobert werden……nun, wenn mir mein Spürsinn als Polizist keinen Streich<br />

spielt, bin ich nicht der Eroberer, sondern ich wurde vor langer Zeit von einer exotischen Schönheit<br />

verzaubert und bin seitdem in ihrem Bann gefangen. Ich habe auch kein Verlangen danach, dass der<br />

gelöst wird. Das Spiel was sie spielt kennen wir alle, es ist manchmal grausam und doch genieße ich<br />

es irgendwie, da es dazu gehört. Jedoch durch das Niederschreiben dieser Zeilen hab ich nicht nur<br />

meine Dämonen gezähmt, ich weiß auch, wenn du das liest macht es mir das Ganze leichter zu<br />

ertragen. Soll nicht heißen….och da können wir noch einen drauf setzen, bitte nicht. Es gab bisher<br />

keine Frau in der Vergangenheit die es geschafft hat, dass ich mich so zu offenbaren hatte und mein<br />

innerstes zum Vorschein zu bringen. Da bist du erste die mich dazu getrieben hat…..Chapeau……Es ist<br />

mir im vollem Umfang bewusst, dass ich damit angreifbar, schutzlos und hilflos dir ausgeliefert bin,<br />

nur kann ich nicht mehr anders. Ich habe nichts mehr…….meiner Rüstung hast du mich auch beraubt,<br />

sowie auch mein Herz, dass in deinen Händen liegt……. Also was bleibt mir noch? Nur noch mein<br />

Glauben und die Hoffnung. Ich bin auch nicht so verrückt dich wieder gehen zu lassen, es würde mir<br />

mein Herz brechen……..


Abschließend dazu und mit stolzem reinem Herzen:<br />

Ich habe mich an dem Tag in dich verliebt und es nicht mal gemerkt, weil ich so voller Zorn und<br />

Schmerz war. Und doch hat sich nur nicht ein kleiner Funke Glauben und Hoffnung eingeschlichen in<br />

mein Herz, darunter versteckte sich etwas sehr mächtiges was bis zum heutigen Tag gewachsen ist.<br />

Seit diesem Tag bekomme ich dich nicht mehr aus meinem Kopf, will ich auch nicht mehr. Yasmina<br />

ich weiß jetzt wieder wie mächtig und schön die Liebe ist…..<br />

…………….Ich liebe Dich Stephanie, mehr gibt es nicht dazu sagen…..<br />

Yasmina ich verneige mich voller Demut und Hingebung vor dir, du hast meine Hochachtung und<br />

mein Respekt und solch einem Mensch wie dir biete ich immer wieder gerne meine Freundschaft an<br />

Mit Herzblut und unter vielen geflossenen Tränen wurden diese Zeilen verfasst.<br />

Liebe Grüße<br />

Allen Grauwolf, dass Schlitzohr<br />

Hofheim, den 15.04.2020


<strong>Teil</strong> 2<br />

……ein Märchen……


Ein Märchen<br />

Es war einmal eine Rosenbraut, sie war ihrer Tage todunglücklich, da das Leben<br />

ihr nicht das Glück geschenkt hatte welches sie sich so sehnlichst wünschte……<br />

……doch sie gebar nach einiger Zeit einen Sohn, dass sie voller Stolz und Glück<br />

über ihn war und Ihm all ihre Liebe schenkte, doch sie merkte bald, es fehlte ihr<br />

noch etwas um endlich das Leben zu haben welches sie zu einem sehr glücklichen<br />

Menschen werden lassen kann. Folglich, da sie die Blumen über alles liebt, fing<br />

sie an ein Beet voller Roter und schwarzer Rosen auf zu bauen, es wuchs und<br />

wuchs, wurde größer und größer, bis es schließlich so groß wurde, da sie sich<br />

Gedanken machen mussten wie Sie die Rosen hegen und Pflegen konnte,<br />

schließlich hatte sie noch ihren ganzen Stolz, ihren Sohn, der ihrer Erziehung<br />

bedürfte und ihre Zeit vollends in Anspruch nahm………<br />

……nach einigen Tagen, schaute sie mal aus ihrem Fenster auf ihr Rosenbeet und<br />

wunderte sich das die Rosen nicht verwelkt waren oder eingegangen sind, machte<br />

sich aber erstmals weiter keine Gedanken darüber und gab sich sehr liebevoll und<br />

wunderbar ihrem Sprössling hin, damit er eine gute und wertvolle Erziehung<br />

bekam. Damit dieser später genauso ein lieber, netter, süßer, romantischer,<br />

wunderbarer, liebenswerter Mensch sein wird, wie die Mutter selbst. Eines<br />

Abends ihr Sohn lag schon friedlich schlafend in seinem Bettchen, man sah es<br />

ihm regelrecht an das er überglücklich war über die Mutter die Ihm das Leben<br />

geschenkt hatte. Sie schaute ihrem schlafenden Sohn der auf einer Decke, mit<br />

lauter Monden und Sternen, lag zu, wie er friedlich vor sich hin schlummerte. Auf<br />

einmal merkte Sie, das die Monde und Sterne sie magisch immer mehr anzogen, es<br />

war ihr nicht möglich sich dem zu entziehen, folglich ging Sie zur Tür, öffnete sie<br />

und trat ins Freie. Als sie im freien Stand und die herrlich kühle Nachtluft<br />

einzog, sich dabei immer wohler und besser fühlte, wurde ihr klar sie lebt in zwei<br />

Welten. Sie ist ein Kind der Nacht und sie wird es für immer bleiben, schlagartig<br />

wurde ihr das bewusst, nachdem Sie zurück ins Haus ging, sich im Spiegel<br />

betrachtete, dass sie auch niemals wieder der Mensch sein werden könnte der Sie<br />

mal war. Doch blieb ein <strong>Teil</strong> ihres Ichs ein Mensch und so konnte sie Tagsüber<br />

und des Nachts in der jeweiligen Welt dahin schreiten. Nachdem ihr dies bewusst<br />

wurde ging Sie wieder vor die Tür, schaute zu denn hell erleuchtenden Sternen und<br />

dem Mond auf, dabei fiel ihr Blick auf das Rosenbeet und sie musste mit<br />

erschrecken feststellen, dass ein <strong>Teil</strong> der Rosen wohl verwelkt waren, sie ließen die<br />

Köpfe hängen und Sie machte sich die größten Vorwürfe darüber, sofort wurde Sie


sehr traurig. Sie eilte mit schnellen Schritten zu denn vermeidlich gewelkten<br />

Rosen hin und machte eine verblüffende Feststellung. Sie waren nicht verwelkt,<br />

sondern die roten Rosen hatten ihre Köpfe zusammen gezogen und schienen zu<br />

schlafen und die schwarzen Rosen blühten, wie Rosen noch nie geblüht haben…….<br />

…..so lebte sie nun als Mutter Tag ein und Tag aus für ihren Sohn und die Rosen,<br />

die aber keiner Pflege mehr bedurften, da Sie von der Liebe lebten die Sie ihr<br />

geschenkt hatte. Des Nachts wurde sie jedoch zu einem wunderschönem Geschöpf<br />

der Nacht, von unbeschreiblicher Schönheit, aber leider immer noch alleine, da<br />

jedes andere Geschöpf ob eines das am Tag wandelt oder in der Nacht, schaffte es<br />

nicht ihre reines gütiges Herz zu erreichen, oh es waren sehr viele Bewerber da, ja<br />

es waren sogar sehr viele da, aber keiner Verstand wie es in ihrem Herzen wirklich<br />

aussah. Und so verwandelte sie sich endgültig zu einem Kind der Nacht, welches<br />

nun auch am Tage umher wandelte und auf den einen wartete, nein der Sie nicht<br />

erlöste und wieder in die Welt des Tages zurückholte, sondern bereit ist ihr in<br />

beide Welten zu folgen und zu leben……<br />

…….so lebte sie nun Tag um Tag, Woche um Woche, Monat um Monat und<br />

Jahr um Jahr und nichts schien ihre Situation zu ändern, schließlich ergab sie<br />

sich in Ihr Schicksal…..<br />

….bis Sie eines Nachts wieder mal durch ihr Rosenbeet streifte und ihnen ihre<br />

volle Aufmerksamkeit zukommen ließ. Die bedankten sich damit, dass alle Rosen<br />

wie von Geisterhand anfingen zu blühen, ja sogar die Roten, machten ihr die<br />

Aufwartung.<br />

Es machte sie überglücklich und sie fing an durch das Beet zu schreiten und zu<br />

tanzen, ohne das auch nur eine einzige Rose zerstört oder verletzt wurde. Auf<br />

einmal blieb Sie ruckartig stehen und konnte nicht glauben was Sie da sah, da lag<br />

doch tatsächlich ein ausgewachsener Drache in ihren wunderschönen Rosen und<br />

schien zu schlafen. Es machte Sie sehr wütend, wie so ein ungehobeltes Untier,<br />

ihre Rosen die Sie mit allem ihr zu Verfügung stehenden Kräften entstehen lassen<br />

hat, zerstören kann und friedlich vor sich hin schlummerte. Sie fing, aus ihrer<br />

Sicht, ihn mit wütenden Schlagen einzudecken, damit er aufwacht und ihre<br />

geliebten Rosen freigibt, damit diese wieder Luft zum Atmen haben und sich<br />

erholen können.<br />

Der Drache seinerseits schlief friedlich weiter, er drehte sich dann doch von einer<br />

Seite zur anderen, weil er dachte er hätte sich gestochen an den scharfen Dornen,<br />

doch es waren die Schläge von Ihr. Schließlich wurde es ihm zu bunt, er schlug<br />

verärgert die Augen auf und wollte nun wissen, warum er ständig gestochen wird.


Er schaute in das wunderschönste Gesicht, was er jemals zu Gesicht bekam. Er<br />

richtete sich zu seiner vollen Größen auf und war derart erstaunt, welches Geschöpf<br />

da vor Ihm stand. Es war ein wunderschönes Kind der Nacht, das vor Angst<br />

erstarrt, dastand. Er wurde ihm schlagartig bewusst, dass das Ihr schönes<br />

angelegtes Rosenbeet war, welches er nun ein bisschen verunstaltet hat. Sie hatte<br />

einen ziemlich wütenden Gesichtsausdruck, dadurch er wurde immer mehr verlegen<br />

und schließlich ging er auf Sie zu, da er nicht so Recht wusste, was nun er tun<br />

sollte um den Schaden zu beheben. Je näher er ihr kam, fingen die Rosen wieder<br />

an sich aufzurichten, zuerst nur die schwarzen. Als er vor ihr stand und das<br />

bemerkte, nahm er sie zärtlich und vorsichtig auf seine Armen, sie ließ dies auch<br />

ohne Gegenwehr geschehen und er trug Sie an den Rand des Beetes. Nun warfen<br />

beide einen Blick über das Beet und es war als ob nie etwas denn Rosen geschehen<br />

wäre, sie bekam daraufhin ihren freundlichsten Gesichtsausdruck denn die Welten<br />

je gesehen haben. Der Drache schwang sich nun in die Lüfte mit ihr auf seinem<br />

Rücken, landete direkt vor ihrem Zuhause und setzte sie behutsam ab. Er warf<br />

einen Blick durch die Fenster und sah ihren Sohn wie er friedlich vor sich hin<br />

schlummerte, schaute daraufhin sie an und wusste nun was er zu tun hatte. Er<br />

öffnete die Tür, schob das Kind der Nacht vorsichtig hinein und behütete das<br />

ganze Haus die ganze Nacht.<br />

Am nächsten Morgen, als Sie aufwachte, glaubte sie geträumt zu haben und<br />

stürmte an die Tür und fand den Drachen nicht davor, aber sie fand dort ein<br />

anderes Wesen und wusste auch dieses Wesen wandelt zwischen den Welten…..<br />

…....wie die Geschichte weiter geht überlasse ich dem Leser seiner Fantasie………<br />

……aber am Ende heißt es immer……<br />

….und wenn Sie nicht gestorben sind, dann Leben Sie immer noch glücklich<br />

zusammen…..


…..eine mögliche Fortsetzung?????....<br />

Am nächsten Morgen, als Sie aufwachte, glaubte sie geträumt zu haben und<br />

stürmte an die Tür und fand den Drachen nicht davor, aber sie fand dort ein<br />

anderes Wesen und wusste auch dieses Wesen wandelt zwischen den Welten…..<br />

…...welches Wesen fand denn nun die wunderschöne Rosenbraut vor Ihrer Tür,<br />

diese und andere Fragen möchten beantwortet werden, auch ob die Geschichte<br />

weiter geht…….nun lasst uns mal schauen was passierte………….<br />

……ihr wurde ganz langsam bewusst, dass sich Traurigkeit in Ihr Herz schlich,<br />

da der liebevolle und süße Drache verschwunden war…..<br />

Hm…..doch was war das, die Sonne stand am Himmel, zeigte sich in herrlicher<br />

Pracht und Wärme und die Rosenbraut fing an zu frieren und klapperte mit den<br />

Zähnen. Es war ihr einfach unbegreiflich warum sie fror, egal wohin sie ging<br />

und dabei nicht das Sonnenlicht verlies…...<br />

….so ging dies eine Weile, bis sie schließlich merkte immer wenn sie dem<br />

Wesen zu nahe kam wurde es kalt wie bei einer Eiszeit. Nun das Wesen<br />

seinerseits beobachtete sie dabei und es faszinierte ihn bei dem was sie tat, er<br />

merkte immer mehr wie es ihn zu ihr hinzog. Schließlich ging er ein paar<br />

Schritte auf sie zu, so dass sie nicht mehr weg kam und zwischen Tür und ihm<br />

stand. Es wurde ihr unbehaglich und sie erstarrte ein zweites Mal, wie in der<br />

Nacht zuvor. Ihr Verstand fing an auf hoch touren zuarbeiten und ihre Fantasie<br />

zeigte schreckliche Bilder von Wesen die böse waren und Menschen einfach<br />

verletzten körperlich und sowie geistig…….<br />

……..mit einem Male meldete sich ihr Herz zu Wort und dies sagte mit gütigen,<br />

freundlichen und liebevollen Worten „Nein, dies ist kein böses Wesen, auch<br />

wenn es sehr verbittert und kalt ist.“ Das Wesen schaute ganz verdutzt über<br />

diese Worte in ihr Gesicht und ehe es sich versah, hatte die Rosenbraut das Herz<br />

des Wesens geraubt. Sie betrachtete den herzförmigen Eisklumpen eine Weile,<br />

nahm ihn schließlich in beide Hände und drückte es ganz vorsichtig, zärtlich und<br />

sanft an ihre warme Brust und flößte dem Herzen wärme ein……………<br />

Hofheim, den 28.11.2020


<strong>Teil</strong> 3<br />

……ein paar kurze und längere Geschichten……


….ein paar kurze und längere Geschichten….<br />

Hi und guten Morgen Yasmina,<br />

hoffe du hattest gestern noch einen angenehmen Dienst. Ich war froh als ich gestern zuhause<br />

zu war. 3 Tage Fußstreife am Stück bin ich „alter“ Mann nicht mehr gewohnt, mich hat es nur<br />

noch früh ins Bett gehauen….. <br />

Kommen wir mal zu der Bitte:<br />

Was haltet ihr davon, also du und Kristina, wenn wir am Samstag zu dritt ganz leger<br />

frühstücken gehen über den Dächern von Frankfurt?<br />

Ihr seid ganz herzlich eingeladen mich nämlich vor etwas sehr schlimmen und fürchterlichem<br />

damit zu bewahren…….<br />

-> anstehender Wohnungsputz Lieber<br />

Absender so eben sind sie auf meiner Blacklist gelandet oder so ähnlich…..Farblich würde es<br />

ja passen zu meiner Kleidung….*laaaaaaach<br />

Dein letztes Wochenende war also ruhig und gediegen gewesen, warum auch nicht man muss<br />

ja nicht immer auf Achse sein…… meines soweit auch habe mich erst mal schön erholt und<br />

ausgeschlafen von meinem „Strafmarschieren“ auf den Straßen Frankfurts…..interessant fand<br />

ich nur folgendes am Wochenende:


Da stellte sich doch glatt ein „kleiner Held“ dem unausweichlichen riesigen und<br />

übermächtigen Wesen …..(dieses Ungetüm wird auch Wohnungsputz genannt… pssst, nicht<br />

laut aussprechen, sonst wacht es vielleicht wieder auf und erinnert sich vielleicht das der<br />

Kampf noch nicht vorbei ist)….. also da stand er nun, unser Held in<br />

Strumpfhosen,…..äääh…Nein….in seiner schimmernden Rüstung...schwer bewaffnet mit<br />

einem „großem Eimer“ voll Wasser und Bob Schwammkopf in seinen Händen. Auge in<br />

Auge, ihm gegenüber das riesige übermächtige Wesen…..( dessen Namen nicht laut<br />

ausgesprochen werden darf)……bereit loszuschlagen……..ohne Rücksicht auf<br />

Verluste……es zu vetreiben……..es zu verbannen……<br />

STOOOOOOOOP……….. CUUUUUT……an dieser Stelle muss hier leider abgebrochen<br />

werden, bei so viel Grausamkeit, Gemetzel und und…..ich mag das gar nicht schreiben und<br />

geschweige denn dir zum Lesen zu geben. Nach her bist du so aufgewühlt und kannst Nachts<br />

nicht schlafen und kommst unausgeschlafen zum Dienst wegen solcher…….Tut mir Leid<br />

kann ich nicht verantworten, das ist einfach zu viel Last auf meinen schmalen Schultern…..da<br />

verweise ich auf das immer währende Ende solcher Geschichten…..<br />

…..Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute…. und sie lebten glücklich<br />

und zufrieden……wie jetzt?????<br />

Viele Grüße<br />

Allen Grauwolf, dass Schlitzohr<br />

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Hi Ilana,<br />

Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor (Zitat von J. W. Goethe, Werk: Faust)….<br />

Ich muss Schmunzeln, Lachen und doch ist mir nicht zum Lachen, bei diesem Dilemma…. <br />

Wie, wo, womit fange ich an…am besten am Anfang…..es fangt ja immer mit<br />

Es war einmal…..im Jahr 2016 ein junger Mann, so um die 40 Jahre (laut Aussage einer jungen<br />

hübschen Mutter), ist ziemlich verärgert über seinen Nachbarn. Es wird geredet und und….nein, nein in<br />

ganz normalen Ton und gesittet…..jedenfalls erscheint just in diesem Moment, du Ilana und wirst mir<br />

jungen Mann vorgestellt, von da an war alles verkehrte Welt (Ich muss herzlich lachen über die damalige<br />

Situation, ich weiß es noch wie heute, es war ca. 2 Wochen bevor Moses seine Op. Im Feb. hatte).<br />

Warum verkehrte Welt? Erst mal hatte ich einen Wow Effekt über das ganze Ereignis, diese Situation<br />

und was für eine Frau mir da vorgestellt wurde. Es ging mir auch nicht aus dem Kopf, meine<br />

Reaktion (war nicht grade Gentleman like) und ja man macht sich Gedanken darüber ob sie Single ist,<br />

hat Sie einen Freund usw. .... ich kann dir nur sagen, einmal so einen Flash und alles spielt verrückt in<br />

deinem Kopf, totale Achterbahn der Gedanken….. nun ja ein paar Tage später kam ich auf die Idee mit<br />

den Freikarten für den Zoo, einfach so ohne weiter nachzudenken, dazu verrat ich dir noch, dass ich ein


paar Tage Anlauf gebraucht habe bis ich mich traute zu klingeln. Jedes Mal nahm ich mir vor nach<br />

meinem Dienst zu deinem Papa zu gehen um sie dort abzugeben….wenn ich mich richtig erinnere, waren<br />

es genau 3 Tage, am Donnerstag hatte ich endlich meinen Mut zusammen gefasst, kam Heim, schnappte<br />

mir die Karten, ging vor zu deinen Papa und klingelte…..Ich hoffte wirklich du bist nicht zu Besuch bei<br />

deinem Papa. Damit ich einfach nur die Karten abgeben konnte.<br />

Was passierte natürlich? Genau das Gegenteil…. In dem Moment als ich Klingelte hörte ich Moses und<br />

es gab kein Zurück mehr, erst erschien dein Papa und hinter ihm standest du. Ich weiß noch was du dazu<br />

sagtest: „Schön, da können wir am Sonntag vor Moses Op. noch hingehen.“ (Heute Schmunzel und<br />

lächele ich darüber, damals hätte ich am liebsten auf dem Absatz kehrt gemacht. Zum Glück hab ich es<br />

nicht getan…)…..<br />

….die Geschichte ist ja noch nicht zu Ende, irgendwann traf ich deinen Papa wieder durch Zufall auf der<br />

Straße, wir unterhielten uns über dies und jenes. Ich erwähnte so nebenbei, was für eine hübsche Tochter<br />

er hat. Daraufhin bedankte er sich und fing mir an Fragen zu stellen und gab auch mir ein paar Infos<br />

über dich. Nach einer Weile gingen wir wieder getrennte Wege und ich dachte über die Fragen und<br />

Infos nach. Ich kam zu dem Schluss du bist eine allein erziehende Mutter. Also freute ich mich bis ich<br />

nach Hause kam, nichts verkehrt gemacht oder jemanden zu Nahe getreten. Ich freute mich natürlich<br />

weiter, nur jetzt kam ja das nächste. Wie mit Jemanden Kontakt auf nehmen, wo man nur den Namen<br />

hat und nichts weiter. Wochen, Monate vergingen, da und dort traf ich deinen Papa, wir unterhielten<br />

uns, aber einen Schritt weiter war ich immer noch nicht. Irgendwann seid ihr beide bei mir vor der Türe<br />

erschienen, als es so stark regnete und du eine rauchen wolltest.<br />

Was mache ich? Ich gebe dir natürlich eine Zigarette und Feuer, nur bitte ich euch nicht rein zum<br />

rauchen und auf einen Kaffee, sondern vor die Tür. Und dein Papa hat mir noch den Wink gegeben…..<br />

(Danach hab ich nur den Kopf über mich geschüttelt und gedacht das kann doch nicht wahr sein, wieder<br />

eine Chance vertan.)<br />

Das Schicksal meinte es wohl gut mit mir, sowie dein Papa auch. Er kam ein paar Tage vor seinen<br />

Spanien Urlaub zu mir um Bescheid zu sagen, dass er seinen Wagen unten stehen lässt auf dem<br />

Parkplatz. Ich gab ihm den Polizeihund für Moses, er bedankte sich noch herzlich bei mir und meinte<br />

ich solle einen Tag vor seiner Abreise zu ihm kommen, da würde er mir deine Nummer geben. Falls<br />

etwas mit dem Auto wäre, könntest du dann vorbei kommen und wüsstest wo der Schlüssel ist. Das war<br />

natürlich Klasse und ein sehr freudiges Erlebnis für mich. Endlich einen Schritt weiter…… wenn ich<br />

jetzt schreibe, dass dieses Kuscheltier bestimmt 4-6 Wochen hier stand und ich in diesem Zeitraum wieder<br />

zu feige war es abzugeben. Glaubst du es wahrscheinlich nicht, ist aber so.…<br />

…..was gibt es denn noch zu Berichten über die Geschichte die das Leben schreibt?<br />

Ja, sie endet in 2017nicht, sie geht weiter mit auch sehr schönen und erquickenden Highlights über die<br />

man schmunzeln kann und einigen Wow-Effekten (z.b. …als Moses im stehen weiterschlief, schöne Bilder<br />

von Dir und Moses), vor allen Dingen hab ich in meinem Alter noch etwas dazugelernt, dass es nichts zu<br />

fürchten gibt, wenn man sich für diese eine Frau interessiert..… <br />

……und wenn sie nicht gestorben sind, wird weiter geschmunzelt und gelacht……<br />

(Ich sitze hier und lache vor mich hin, schüttel den Kopf während ich diese ganzen Zeilen verfasse.)


Ach ja das Dilemma an dem ganzen….dein Papa, Du und dein Sohn bringen mir das nötige Vertrauen<br />

entgegen, was mich sehr ehrt und Stolz macht. Sonst hätte ich ja auch nicht deinen süßen Sohn<br />

kennenlernen dürfen und es würde dir missfallen mit dem was ich mache. Das Schicksal meint es wohl<br />

weiterhin gut, hat hier auch meinen Wunsch nach meiner letzten Trennung zwar insoweit erfüllt, dass ich<br />

wieder Jemanden kennenlernen durfte. Jedoch hatte ich die Bedingung dazu, ein langsames bedachtes<br />

Kennenlernen. Das dieser Wunsch mich auf so eine harte Probe stellen würde, hatte ich nicht auf dem<br />

Plan.<br />

Es sagte mal Jemand, man solle vorsichtig sein mit dem was man sich wünscht…..<br />

Also was bleibt…... Aufgeben? Da muss ich ganz ehrlich grinsen, ja den Gedanken hat man, warum sich<br />

das weiter antun und und….da kommt ein klares Nein, weil wer von dir und deinem Sohn eine Chance<br />

eingeräumt bekommt und trotzdem aufgibt, hat es nicht verstanden, dass ihr zwei es Wert seid darum zu<br />

kämpfen und zu hoffen. Und das wiegt viel mehr auf, als einfach die Flinte ins Korn zu werfen.<br />

Nun denn Probieren wir mal etwas anderes:<br />

Ich könnte Euch zum Frühstück in Luftiger Höhe einladen, mit schönen Blick auf die Skyline…..ja hat<br />

was und könnte man mal wieder tun, schön Frühstücken gehen mit Sonnenschein, aber Nein viel zu<br />

Plump, macht heutzutage jeder. Ich denke der Mann von Heute muss da mit Charme und Witz<br />

rangehen…..oh oh oh ich alter Mann…Charme?....Witz?......Da Hebe ich sofort die Arme in die Höhe<br />

und ergebe mich lachend…..Nein nein, wie wäre es denn mit dem folgendem:<br />

Wir besuchen zusammen einen Palast, doch einen Thron der einen einlädt zum sitzen, birgt dieser nicht,<br />

viel mehr Flair mit angenehmer Atmosphäre bei sehr schöner Unterhaltung, wird an dem Ort geboten.<br />

Symbolisch gesehen hat der Palast etwas mit Gelben und Schwarzen Streifen und einer anderen Zeit<br />

zutun. Oder wir genießen einfach für ein paar Stunden Entspannung an der frischen Luft, schauen uns<br />

dabei etwas reales gelbes, Schwarzes und Flauschiges an. Nur zu nah rangehen und Berühren, sollte<br />

man nicht in Erwägung ziehen, es sei den man ist des Lebens müde. Nun den holde Maid, wenn es Euch<br />

beliebt trefft eure Wahl. Wählt aber Klug und Weise, denn das eine bringt euch ein klein bisschen<br />

vergangenen Zeiten näher und das andere ist sehr Real und lässt Euch in dieser Gegenwart verbleiben.<br />

Oder doch einfach nur der Skylineblick…….<br />

Mit viel Lachen nach diesen Kreativen und schmunzelnden Zeilen, sende ich viele Liebe Grüße an Dich<br />

und verbleibe in Erwartung auf eine Antwort….. <br />

Oh eins bleibt ja noch, da ich denke wir werden uns leider nicht mehr sehen, wenn ich zurück kehre von<br />

meiner Insel und ihr zwei in den Flieger steigt Richtung Spanien. Deshalb auf diesem Wege wünsche<br />

ich vorab Dir und Moses einen schönen erholsamen Urlaub und Dir und deiner ganzen Familie ein<br />

schönes Osterfest.<br />

Allen Grauwolf, das Schlitzohr<br />

P.S.: Vielen lieben Dank an deinen Papa für die Situation und was daraus entstanden ist, manchmal<br />

braucht man solche Ereignisse oder komische Situationen im Leben, um zu sehen, dass das Leben doch<br />

schöne und humorvolle Seiten hat, es sich auch lohnt rechts und links des Weges zu schauen sonst verpasst<br />

man doch sehr viel.


Hallo Unbekannte Frau,<br />

das ist mir noch nicht passiert, dass man mich mit so einer kecken und taffen Art zu einem „stummen<br />

Fisch“ gemacht hat und das mit einer einfachen Frage. So hatte ich es auch nicht gemeint als ich die<br />

Tage sagte: „Ich lasse mir etwas einfallen, wenn du wieder früher Feierabend hast.“ Vor allen Dingen<br />

sich zu Duzen obwohl man sich noch nicht mal vorgestellt hat. So habe ich noch keine Person<br />

kennengelernt bzw. eine Unterhaltung geführt. Das Schöne daran ist, ich sitze hier und bin nur noch<br />

am schmunzeln, Lachen und Kopfschütteln über diese Situation. Jetzt überlege ich ob wir weiter Frau<br />

und Herr Unbekannt bleiben oder vielleicht doch das Geheimnis der Namen lüften sollten? Ich lüfte<br />

mal, ich heiße Frank und wie du heißt interessiert mich sehr und würde schon gerne mehr über die<br />

Frau erfahren, die Männer zum verstummen bringt. Auf diese ganze Situation hin, schlage ich mal<br />

vor, solltest wieder mal so „früh“ deinen Feierabend einläuten melde dich doch bei mir, ich werde<br />

alles versuchen meinen Dienst beenden zu können um dich zu einen Kaffee in ruhiger Umgebung und<br />

vielleicht bei schönen Wetter einzuladen. Noch mehr würde es mich freuen, wenn du dich abgesehen<br />

von dem ganzen melden würdest. Zu erreichen bin ich unter: 0815 / 666471196<br />

Ich hoffe du hast heute einen angenehmen Arbeitstag und bin dir mit der Nachricht nicht zu<br />

Nahegetreten.<br />

Liebe Grüße<br />

Allen Grauwolf, das Schlitzohr<br />

P.S.: Vielen lieben Dank für die gestrige Situation, manchmal braucht man solche Ereignisse oder<br />

komische Situationen im Leben, um zu sehen, dass das Leben doch schöne und humorvolle Seiten<br />

hat, es sich auch lohnt rechts und links des Weges zu schauen sonst verpasst man doch sehr viel.<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Hi Athanasia,<br />

heute gibt es weniger zu Lesen ……hab mir einfach gedacht da ich andere Dienstzeiten habe, als Du<br />

Arbeitszeiten hast, versüße ich dir denn Wochenanfang mit einem wohl schmeckenden Starbucks<br />

Kaffee. Ich hoffe einfach die richtige Wahl getroffen zu haben, da wir uns ja leider bis jetzt immer nur<br />

kurz Unterhalten konnten. Vielleicht denke ich beim nächsten Hinterhofgespräch daran, auf das ich<br />

mich schon sehr freue, dich um deine Telefonnummer zu bitten oder wenn du oder ich Pause hast<br />

treffen wir uns zum einem kurzen Plausch an gewohnter Stelle………Da fällt mir noch ein, was hat<br />

denn deine Mutter zu dem Brief gesagt?<br />

Liebe Grüße<br />

Allen Grauwolf, das Schlitzohr<br />

P.S.: Ich hoffe der Kaffee schmeckt dir und du hast einen angenehmen Arbeitstag. Und da mir dein<br />

Namen nicht so geläufig ist, hab ich doch glatt mal die Homepage deines Arbeitgebers besucht und<br />

Glück gehabt.<br />

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Hi Athanasia,<br />

ja nun hab ich doch glatt gedacht, da bringt dich eine attraktive Frau zum verstummen und du<br />

schreibst ihr einfach einen Brief. Bittest genauso einfach in dem Brief um ein Treffen und nachdem<br />

die Stimme wiedergefunden wurde auch nochmal damit, aber die Frau von heute lädt man nicht<br />

einfach so ein…..da ist die Zeit, doch glatt an mir an mir vorbeigezogen und ich bin ziemlich Alt<br />

geworden und man Fragt sich:“Wo ist die Zeit geblieben?“……es muss also etwas anderes her um Sie<br />

zu überzeugen, nur was??? Denn darin liegt die Wurzel des Übels….zu einem ist die Abhandlung von<br />

„Wie überzeuge ich eine Frau sich mit mir zu Treffen“ zur Zeit nicht käuflich zu erwerben, auch nicht<br />

anderweitig zu besorgen und dass andere, man sagt im Alter wird man Reifer, Klüger und<br />

Weise…..hmmmm, da muss ich sogar schmunzeln und Lachen …....ich denke, ich bin nur ein klein<br />

bisschen aus der Übung oder doch eher vollkommen eingerostet?…..Fragen über Fragen und wo<br />

bleiben die Antworten?...Ok ich könnte dich zum Frühstück in Luftiger Höhe einladen, mit schönen<br />

Blick auf die Skyline…..ja hat was und könnte ich mal wieder tun, schön Frühstücken gehen aber Nein<br />

viel zu Plump macht heutzutage jeder. Ich denke der Mann von Heute muss da mit Charme und Witz<br />

rangehen…..oh oh oh ich alter Mann…Charme?....Witz?......Da Hebe ich sofort die Arme in die Höhe<br />

und ergebe mich lachend…..Nein nein, wie wäre es mit folgendem:<br />

Wir besuchen zusammen einen Palast, doch einen Thron der einen einlädt zum sitzen, birgt dieser<br />

nicht, viel mehr Flair mit angenehmer Atmosphäre bei sehr schöner Unterhaltung, wird an dem Ort<br />

geboten. Symbolisch gesehen hat der Palast etwas mit Gelben und Schwarzen Streifen und einer<br />

anderen Zeit zutun. Oder wir genießen einfach für ein paar Stunden Entspannung an der frischen<br />

Luft, schauen uns dabei etwas reales gelbes, Schwarzes und Flauschiges an. Zu nah rangehen und<br />

Berühren, sollte nicht in Erwägung gezogen werden, es sei den man ist des Lebens müde. Nun den<br />

holde Maid, wenn es Euch beliebt trefft eure Wahl. Wählt aber Klug und Weise, den das eine bringt<br />

euch ein klein bisschen vergangene Zeiten näher und das andere ist sehr Real und lässt Euch in dieser<br />

Gegenwart verbleiben. Oder doch einfach nur der Skylineblick…….<br />

Mit freundlichen Lachen viele Liebe Grüße<br />

Allen Grauwolf, das Schlitzohr <br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Hi Claudia,<br />

ich hoffe du erinnerst dich noch an den Tag des Verkehrschaos bei Euch im Westend….ähm…ja und<br />

vielleicht an mich, ist ja auch schon ein paar Wochen her. Ich hab mir gedacht und bringe meine<br />

Gedanken darüber einfach mal aufs Papier und schreibe dir…….. <br />

…..Ich erinnere mich noch sehr gut daran, Kaffe trinkend, wartend mit meiner Kollegin, dass der<br />

Verkehr wieder läuft um zur Dienstelle zurück zu kehren, um den Feierabend einzuläuten. Tja, was<br />

soll ich sagen, auf einmal werde ich einer sehr schönen, attraktiven Frau vorgestellt und mit Ihr<br />

alleine gelassen, dank unserer gemeinsamen Freundin……ihr seid schon manchmal gemein Ihr<br />

Frauen….hm, wie schreib ich es, vielleicht so…..ab ins kalte Wasser mit dem Polizisten mal schauen


wie er schwimmen kann bzw. sich schlägt…….nun denn ich hatte dadurch eine sehr schönes und<br />

unterhaltsames Gespräch mit dir. Die Zeit verging leider genauso schnell wie der Sand, der durch<br />

eine Sanduhr zum durch rieseln braucht und leider tauchte auch ein Problem auf…. Nein, nein nicht<br />

dies Problem, dass wir Männer verstummen beim Anblick einer schönen, attraktiven Frau oder es<br />

versuchen mit plumpen Sprüchen oder, oder….ich erinnere kurz Kaltes Wasser und so…..nein das war<br />

es nicht, sondern wie dich nochmal Treffen, wenn ich eher selten um diese Zeit in der Bäckerei bin<br />

und nur deinen Vornamen kenne und deine Adresse habe…..Ich muss schmunzeln und lachen beim<br />

schreiben dieser Zeilen ……..nun ja versuch ich mal weiter Buchstaben zu Papier zu bringen…… ja<br />

wo war ich gleich stehen geblieben, ach ja richtig mein Problem wie dich nochmal Treffen, wenn man<br />

nur den Vornamen und die Adresse hat???…..vielleicht erst mal das Einfache und um ein erneutes<br />

Treffen bitten mit diesen Zeilen und dann Detektiv spielen…..aber die Frau von heute lädt man nicht<br />

einfach so ein oder doch?…..da ist die Zeit, doch glatt an mir an mir vorbeigezogen und ich bin<br />

ziemlich Alt geworden und man Fragt sich:“Wo ist die Zeit geblieben?“……es muss also etwas anderes<br />

her um Sie zu überzeugen, nur was??? Denn darin liegt die Wurzel des Übels….zu einem ist die<br />

Abhandlung von „Wie überzeuge ich eine Frau sich mit mir zu Treffen“ zur Zeit nicht käuflich zu<br />

erwerben, auch nicht anderweitig zu besorgen und dass andere, man sagt im Alter wird man Reifer,<br />

Klüger und Weise…..hmmmm, da muss ich sogar schmunzeln und Lachen …....ich denke, ich bin nur<br />

ein klein bisschen aus der Übung oder doch eher vollkommen eingerostet?…..Fragen über Fragen<br />

und wo bleiben die Antworten?.....Ok, Frühstücken in Luftiger Höhe, mit schönen Blick auf die<br />

Skyline…oja hat was und könnte ich mal wieder tun, schön Frühstücken gehen aber Nein obwohl,<br />

nein…Ich denke der Mann von Heute sollte es da mit Kreativität, Charme und Witz probieren…..oh oh<br />

ich alter Mann….Kreativität?…Charme?....Witz?......Da Hebe ich sofort die Arme in die Höhe und<br />

ergebe mich lachend…..Nein nein, wie wäre es mit folgendem:<br />

Wir besuchen zusammen einen Palast, doch einen Thron der einen einlädt zum sitzen, birgt dieser<br />

nicht, viel mehr Flair mit angenehmer Atmosphäre bei sehr schöner Unterhaltung, wird an diesem<br />

Ort geboten. Symbolisch gesehen hat der Palast etwas mit Gelben und Schwarzen Streifen und einer<br />

anderen Zeit zutun. Oder wir genießen einfach für ein paar Stunden Entspannung an der frischen<br />

Luft, schauen uns dabei etwas reales gelbes, Schwarzes und Flauschiges an. Zu nah rangehen und<br />

Berühren, sollte nicht in Erwägung gezogen werden, es sei den man ist des Lebens müde. Nun denn<br />

wenn es Dir beliebt treffe eine Wahl. Wähle aber Klug und Weise, den das eine bringt uns ein klein<br />

bisschen vergangene Zeiten näher und das andere ist sehr Real und lässt uns in dieser Gegenwart<br />

verbleiben. Oder doch einfach nur der Skylineblick…….<br />

Mit viel Lachen nach diesen Kreativen und Humorvollen Zeilen, viele Liebe Grüße an Dich, verbleibe<br />

ich mit Erwartung auf eine Antwort<br />

Allen Grauwolf, das Schlitzohr <br />

P.S.: Doch siehe da Alt und eingerostet bin ich wohl, wo ist denn meine Nummer geblieben? <br />

Na hier, hat sie sich doch hingeschlichen so ganz klamm heimlich und still: 0815 / 666471196 <br />

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Hi,<br />

Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor (Zitat von J. W. Goethe, Werk: Faust)….<br />

Ich muss Schmunzeln, Lachen und doch ist mir nicht zum Lachen, bei diesem Dilemma…. <br />

Da kämpfe ich da draußen auf der Straße gegen all das Chaos mit Ruhe und Selbstbewusstsein an und<br />

schaffe es nicht mal eine hübsche und sympathische Frau zu Fragen ob Sie Lust hat mit mir eine noch<br />

Kleinigkeit Essen zu gehen. Dann fahre ich Extra nach meinem Feierabend dahin, gehe einfach wieder<br />

und gebe ihr nicht mal einen Zettel mit Telefonnummer, damit sie sich melden kann.<br />

Tja dann vielleicht auf diesem Wege, meine Telefonnummer: 0815 /666471196 und hoffe etwas von dir zu<br />

hören.<br />

Liebe Grüße<br />

Allen Grauwolf, das Schlitzohr<br />

Hofheim, den 10.04.2021


<strong>Teil</strong> 4<br />

……etwas Wahres……<br />

(….ist noch nicht fertig, also noch unvollendet, könnte sein geht nie weiter….)


Xerlock Grolmes<br />

Gestatten, das ist mein Name, ich habe einiges zu erzählen, bin ja auch der Erzähler oder Beobachter<br />

und schreibe alles nieder in den Analen für diesen Menschen…….dauert aber noch ein bisschen muss<br />

dass ganze noch sortieren und auf Vordermann bringen bevor ich anfange meine Feder in die Tinte<br />

zu tauchen…….ich halte euch auf dem laufenden…..<br />

……nun ihr lieben Leser, ich hab soweit es geht und nach meinen Möglichkeiten erst mal alles getan,<br />

um vieles herauszufinden über diesen einen Menschen. Die Ermittlungen beginnen meist mit<br />

Namensforschung, Ahnenforschung, Stammbaum, Wappenkunde, usw. also alles was mit der Familie<br />

zu tun hat bzw. mit dem Familiennamen. In diesem Fall wäre das der Name:<br />

Vogler<br />

Nachdem viele einschlägige Seiten im Internet durchforstet und begutachtet wurden, ist erst mal<br />

Stand der Dinge folgendes:<br />

Bei Dem Namen Vogler wurde etwas weg gelassen, es müsste heißen “der Vogler“ oder “den Vogler“<br />

oder “von und zu“, von und zu deswegen, weil ihn seine Mutter immer schimpfte mit den Worten:<br />

….Herr von und zu Vogler….ist, aber so erst mal kein Beweis. Und trotzdem wäre/ist das Ganze dem<br />

Uraltadel zuzuordnen, der ja mit dem Bestehen der Weimarer Republik abgeschafft wurde. Somit<br />

bleibt dieser Mensch trotzdem ein Adliger mit dem Recht den Titel zu tragen, nur ohne<br />

Adelsprivilegien und auch ohne sogenannte Apanage.<br />

Die Frage die sich stellt ist, wie kam diese Familie in den Adelsstand bzw. Sie die Königswürde<br />

verliehen???<br />

Gehen wir mal in der Geschichte der Menschheit zurück und schauen was sich da getan hat……<br />

Heinrich I. (* um 876; † 2. Juli 936 in der Pfalz Memleben) aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger<br />

war ab 912 Herzog von Sachsen und von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches. Der volkstümliche<br />

Beiname der Vogler ist erst ab dem 12. Jahrhundert belegt.<br />

Auf anderen offiziellen Seiten findet man auch, Heinrich I. den Vogler.<br />

Familienwappen der Familie Vogler<br />

(lt. Offizieller Heraldikseite von Rom, Italien, Adelsstand: Ritter, 13. Jahrhundert)<br />

Uraltes Namensgeschlecht heißt das glaube ich, aber nur was den Titel angeht.


Es gibt ja auch noch, eine sogenannte direkte Blutlinie……<br />

Man sagt Blutlinie, ist aber so erst mal gar nicht möglich, weil das Blut von dem damaligen Menschen<br />

zu 100% nur rein wäre. Jedoch Mit jedem weiteren gezeugten Nachkomme, sich ja das Blut aus zwei<br />

anderen Menschen mischt, damit ist es schon nicht mehr zu 100% rein. Vor allen Dingen wird nicht,<br />

dass Blut weitergegeben, sondern es werden die Gene weitergegeben und es entsteht ein neuer<br />

Mensch.<br />

Was gibt es noch?<br />

Nun, es gab da lt. Verschiedener Seiten einen Heinrich der Vogler, seiner Zeit als Dichter unterwegs,<br />

so aus dem 16. Jahrhundert, tja über den Herren findet man nur folgendes: Er findet nur eine kurze<br />

Erwähnung in einem Heldenepos, ansonsten überhaupt nix. Da streiten sich die Gelehrten wohl<br />

noch, da könnte man doch glatt meinen, da wurde einfach eine Geschichte aufgebauscht um<br />

Verwirrung zu stiften bzw. um etwas zu verdecken oder zu schützen. Wie schon geschrieben, man<br />

findet nix Quellenreiches über diesen Heinrich…..<br />

Resümee vorerst: ein Mensch mit einem Herzogtitel, dann ein König und später nach seinem Tod und<br />

in einem anderem Jahrhundert und Staat, ein Ritter……..<br />

……was vielleicht auch sein kann, ist, dass die Eltern ihrem gezeugtem Nachwuchs die<br />

Familiengeschichte weiter erzählten und es deshalb so wenig schriftliche Aufzeichnungen gibt……<br />

<br />

Hofheim, den 10.04.2021


<strong>Teil</strong> 5<br />

……ein paar Weisheiten……


Ein paar Weisheiten<br />

.....<br />

….es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben<br />

an dem Du realisierst wer Dir wichtig ist,<br />

wer es nie war und wer es immer sein wird.<br />

So mach Dir keine Gedanken über die Menschen<br />

aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen<br />

Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft schaffen….<br />

….nicht alle Menschen sind glücklich<br />

die glücklich scheinen….<br />

…manche Menschen lachen nur um nicht zu<br />

weinen…..<br />

….nicht die Schönheit entscheidet wen wir<br />

lieben, sondern die Liebe entscheidet wen wir schön<br />

finden….<br />

……hast Du einen Menschen gern,<br />

musst Du Ihn verstehen<br />

und nicht hier und da und dort Seine Fehler<br />

sehen……<br />

……schau mit Liebe und verzeih,<br />

Du bist auch nicht Fehlerfrei……<br />

Denk mal nach wie oft im Leben wurde<br />

Dir wohl schon vergeben!


…..Freunde zu haben<br />

bedeutet viel im Leben,<br />

doch muss man die Freundschaft pflegen!....<br />

….drum will ich Dir ehrlich sagen,<br />

wie schön es ist dich zu haben…..<br />

…..Ich wünsche Dir,<br />

dass Du viele Stimmen hörst,<br />

aber nur einer folgst.<br />

Der Stimme deines Herzens…..<br />

…..Ich wünsche Dir,<br />

dass du deinen Durst<br />

nach Leben niemals an trüben<br />

Wassern stillst……<br />

…..Ich wünsche Dir,<br />

dass Du viele Wege gehst,<br />

aber nur einer Richtung folgst,<br />

deiner inneren Bestimmung,<br />

deinem Glück!...<br />

…..Vergiss Menschen, die Dir weh getan haben,<br />

Dich verletzt haben, Dein Vertrauen<br />

missbrauchten und Dich auflaufen Liesen…..


…..konzentriere Dich auf die<br />

Menschen, die es<br />

gut mit dir meinen, Dir immer ein Lächeln ins Gesicht zaubern, wenn Du sie<br />

siehst!.....<br />

……das sind die Menschen,<br />

die Dir gut tun, Menschen die zu Dir halten, besonders<br />

wenn es Dir mal nicht so gut geht!....<br />

…..halte diese Menschen ganz fest<br />

in Deinem Herzen, SIE haben es verdient!!!!....<br />

Wahre Freunde<br />

- Erkennt man in der Not<br />

- Stehen und fallen auch zusammen<br />

- Stehen für einander ein in guten sowie in schlechten Zeiten<br />

- Leisten Abbitte für ihr eigenes Fehlverhalten<br />

Hofheim, den 22.11.2020


<strong>Teil</strong> 6<br />

……eine unvollendete Rock Oper……<br />

....Akt I – Schleichfahrt….<br />

(.…ein Kaleun und ein 1.WO....)<br />

....Akt II – Apocalypse….<br />

(….die Antwort lautet immer 42….)<br />

….Akt III – Unbekannt….<br />

(.…ist noch nicht geschrieben worden....)<br />

….Akt IV – Unauffindbar….<br />

(….verloren gegangen mit der Zeit ….)<br />

….Akt V – nicht feststellbar.…<br />

(….verschollen in der Zeit ….)<br />

….Akt VI – Aktiv, Inaktiv.…<br />

(…. Immer in Bewegung und doch Bewegungslos….)<br />

….Akt VII – Silencio….<br />

(….unvollständig, vervollständigt….Sound Of Unsortiert….)<br />

End Of File


Playlist I - Schleichfahrt<br />

1. Klaus Doldinger – Das Boot – Anfang<br />

2. Klaus Doldinger – Das Boot –Theme<br />

3. U96 – Das Boot<br />

4. Mark Mancina – Theme From Bad Boys<br />

5. Sash – Ecuador<br />

6. Darude – Sandstorm<br />

7. Scotty – The Black Pearl<br />

8. Guru Josh Project – Infinity 2008<br />

9. Snap! – Rhythm Is A Dancer 2003<br />

10. Culture Beat – Mr. Vain (Recall)<br />

11. New Order – Blue Monday<br />

12. Linkin Park – Burn It Down<br />

13. Diana King – Shy Guy<br />

14. Rea Garvey – Can‘t Stand The Silence<br />

15. The Blues Brothers – She Caught The Katy<br />

16. The Blues Brothers – Peter Gunn Theme<br />

17. Unheilig – Auf Ewig<br />

18. Velile & Safri Duo – Helele<br />

19. Nickelback – When We Stand Together<br />

20. The Blues Brothers – Gimme Some Lovin‘<br />

21. Ray Charles – Shake A Tail Feather<br />

22. Safri Duo – Samb-Adagio<br />

23. Lipps, Inc – Funkytown<br />

24. Linkin Park – Castle Of Glass<br />

25. Bonnie Tyler – Holding Out For A Hero<br />

26. Ennio Morricone – Man With A Harmonica<br />

27. Aretha Franklin – Think<br />

28. Baha Men – Who Let The Dogs Out<br />

29. The Blues Brothers – Theme From Rawhide<br />

30. Kiss – I Was Made For Loving You<br />

31. Cab Calloway – Minnie The Moocher<br />

32. Smash Mouth – All Star<br />

33. Santa Esmeralda – Don’t Let Me Be Misunderstood<br />

34. Johnny Wakelin – In Zaire<br />

35. Boney M – Rasputin<br />

36. Boney M – Ma Baker<br />

37. Styx – Boat On The River<br />

38. Uriah Heep – Lady In Black<br />

39. Zager And Evans – In The Year 2525<br />

40. Smokie – Living Next Door To Alice<br />

41. Disturbed – The Sound Of Silence<br />

42. The Blues Brothers – Sweet Home Chigaco<br />

43. The Blues Brothers – Jailhouse Rock<br />

44. Ram Jam – Black Betty<br />

45. Erasure – Oh L’Amour<br />

46. Harry Belafonte – Angelina<br />

47. Blur – Song 2<br />

48. Safri Duo – Played-A-Live<br />

49. Lacuna Coil – Enjoy The Silence<br />

50. Real 2 Real – I like To Move It


51. Twisted Sister – We’re Not Gonna Take It<br />

52. Status Quo – Rockin‘ All Over The World<br />

53. Beastie Boys – Fight For Your Right To Party<br />

54. Bomfunk Mc’s – Freestyler<br />

55. D.O.N.S. ft. Technotronic – Pump Up The Jam<br />

56. The Troggs – Wild Thing<br />

57. Johnny Cash – Ring Of Fire<br />

58. Dance Nation Vs. Shaun Baker – Sunshine 2009<br />

59. Del Shannon – Runaway<br />

60. Run-DMC Vs. Jason Nevins – It’s Like That<br />

61. Pat Boone – Speedy Gonzales<br />

62. Trini Lopez – If I Had A Hammer<br />

63. Bill Harley – Rock Around The Clock<br />

64. Shaun Baker – The Power<br />

65. Papa Roach – Last Resort<br />

66. Stiltskin – Inside<br />

67. Yazoo – Don’t Go<br />

68. Gigi D’Agostino – L Amour Toujours<br />

69. Bloodhound Gang – The Bad Touch<br />

70. The Tokens – The Lion Sleeps Tonight<br />

71. The Clash – Should I Stay Or Shoud I Go<br />

72. The Animals – House Of The Rising Sun<br />

73. Creedence Clearwater Revival – Fortunate Son<br />

74. Trini Lopez – America<br />

75. Army Of Lovers – Crucified<br />

76. Atrocity – The Sun Always Shine On TV<br />

77. Bonnie Tyler – Total Eclipse Of The Heart<br />

78. Bonnie Tyler – It’s A Heartache<br />

79. Charly Lownoise & Mental Theo – Wonderfull Days<br />

80. Corona – The Rhythm Of The Night<br />

81. Crematory – The Fallen<br />

82. Depeche Mode – A Question Of Time<br />

83. Frank Zappa – Bobby Brown<br />

84. Joan Jett – Bad Reputation<br />

85. Ritchie Valens – La Bamba<br />

86. Mark Oh – Tears Don’t Lie<br />

87. Polarkreis 18 – Allein Allein<br />

88. Prince Ital Joe Feat. Marky Mark – United<br />

89. Dusty Springfield – Son Of A Preacher Man<br />

90. Ennio Morricone – Spiel Mir Das Lied Vom Tod<br />

91. Spiritual Cramp – Phoenix<br />

92. Bobby Helms – Jingle Bells Rock<br />

93. Blue Öster Cult – Don’t Fear The Reaper<br />

94. The White Stripes – Seven Nation Army<br />

95. Udo Jürgens – Tom & Jerry<br />

96. Chuck Berry – Johnny B. Goode


Playlist II – Apocalypse<br />

1. E Nomine – Vater Unser<br />

2. Helloween – Walls Of Jericho<br />

3. Helloween – Ride The Sky<br />

4. Testament – Alone In The Dark<br />

5. Iron Maiden – Fear Of The Dark<br />

6. Iron Maiden – The Number Of The Beast<br />

7. Iron Maiden – 2 Minutes To Midnight<br />

8. E Nomine – Mitternacht<br />

9. Iron Maiden – Infinite Dreams<br />

10. Dio – Holy Diver<br />

11. Iron Maiden – Children Of The Damned<br />

12. Helloween – You Always Walk Alone<br />

13. Iron Maiden – The Angel And The Gambler<br />

14. Iron Maiden – Como Estias Amigo<br />

15. Iron Maiden – The Wicker Man<br />

16. Doro & Warlock – All We Are<br />

17. Iron Maiden – The Trooper<br />

18. Warlock – I Rule The Ruins<br />

19. Iron Maiden – Aces High<br />

20. Manowar – Herz Aus Stahl<br />

21. Iron Maiden – Futureal<br />

22. Helloween – Eagly Fly Free<br />

23. Manowar – Fight For Freedom<br />

24. Doro & Warlock – Für Immer<br />

25. Helloween – A Little Time<br />

26. Iron Maiden – The Clansman<br />

27. Doro – Herzblut<br />

28. E Nomine – Wolfen (Das Tier In Mir)<br />

29. Helloween – Dr. Stein<br />

30. Helloween – A Tale That Wasn’t Right<br />

31. Helloween – Cry For Freedom<br />

32. E Nomine – Die Schwarzen Reiter<br />

33. Manowar – Sleipnir<br />

34. Helloween – Rise And Fall<br />

35. Accept – Son Of A Bitch<br />

36. Helloween – Judas<br />

37. Helloween – Twilight Of The Gods<br />

38. Iron Maiden – 22 Acacia Avenue<br />

39. Iron Maiden – Blood Brothers<br />

40. Iron Maiden – Dream Of Mirrors<br />

41. Iron Maiden – Look For The Truth<br />

42. Iron Maiden – Seventh Son Of A Seventh Son<br />

43. Iron Maiden – Can I Play With Madness<br />

44. Iron Maiden – The Evil That Men Do<br />

45. Helloween – How Many Tears<br />

46. Helloween – Heavy Metal (Is The Law)<br />

47. Iron Maiden – Run To The Hills<br />

48. Iron Maiden – Stranger In A Strange Land<br />

49. Manowar – Carry On<br />

50. Manowar – Warriors Of The World (United)


51. Iron Maiden – Brave New World<br />

52. Helloween – Future World<br />

53. Helloween – March Of Time<br />

54. Iron Maiden – Deja Vu<br />

55. Iron Maiden – Powerslave<br />

56. Iron Maiden – The Clairvoyant<br />

57. Manowar – Die For Metal<br />

58. Helloween – Halloween<br />

59. Helloween – I Want Out<br />

60. Accept – Princess Of The Dawn<br />

61. Iron Maiden – Alexander The Great<br />

62. Iron Maiden – Hallowed Be Thy Name<br />

63. Iron Maiden – Rime Of The Ancient Mariner<br />

64. Iron Maiden – The Nomad<br />

65. Iron Maiden – The Prisioner<br />

66. Manowar – Battle Hymn<br />

67. Manowar – Hand Of Doom<br />

68. Dragonforce – Heart Of A Dragon<br />

69. Helloween – Guardians<br />

70. Helloween – Keeper Of The Seven Keys<br />

71. Iron Maiden – 2 A.M.<br />

72. Megadeth – Symphony Of Destruction<br />

73. Blind Guardian – Nightfall<br />

74. Iron Maiden – Only The Good Die Young<br />

75. Within Temptation – Ice Queen<br />

76. Doro – In Liebe und Freundschaft


Playlist VII – Silencio<br />

1. Metallica – Ecstasy Of Gold<br />

2. Scorpions & Berliner Philharmoniker – Hurricane 2000<br />

3. Scorpions & Berliner Philharmoniker – Wind Of Change<br />

4. Marillion – Script For A Jesters Tear<br />

5. Guns N‘ Roses – November Rain<br />

6. Bon Jovi – In & Out Of Love<br />

7. Bon Jovi – It’s My Life<br />

8. U2 – One<br />

9. Jon Bon Jovi – Blaze Of Glory<br />

10. Jon Bon Jovi – Billy Get Your Guns<br />

11. Bon Jovi – Have A Nice Day<br />

12. Bon Jovi – Lay Your Hands On Me<br />

13. Bon Jovi – Bad Medicine<br />

14. Guns N‘ Roses – Knockin On Heavens Door<br />

15. Bon Jovi – Keep The Faith<br />

16. Bon Jovi – Always<br />

17. Bon Jovi – Everyday<br />

18. Bon Jovi – You Give Love A Bad Name<br />

19. Billy Idol – Flesh For Fantasy<br />

20. Billy Idol – Dancing With Myself<br />

21. Billy Idol – Hot In The City<br />

22. Billy Idol – Sweet Sixteen<br />

23. Billy Idol – White Wedding<br />

24. Bed Of Roses<br />

25. Bon Jovi – Blood On Blood<br />

26. Bon Jovi – Born To Be My Baby<br />

27. Bon Jovi – I’d Die For You<br />

28. Bon Jovi – Livin‘ On A Prayer<br />

29. Bon Jovi – Living In Sin<br />

30. Bon Jovi – Misunderstood<br />

31. Bon Jovi – Never Say Goodbye<br />

32. Bon Jovi – Raise Your Hands<br />

33. Bon Jovi – Say It Isn’t So<br />

34. Bon Jovi – Someday I’ll Be Saturday Night<br />

35. Bon Jovi – Thank You For Loving Me<br />

36. Bon Jovi – The Hardest Part Is The Night<br />

37. Bon Jovi – Two Story Town<br />

38. Bon Jovi – Wanted Dead Or Alive<br />

39. Bon Jovi – Without Love<br />

40. Dire Straits – Brothers In Arms<br />

41. Gary Moore – Friday On My Mind<br />

42. Guns N‘ Roses – Paradise City<br />

43. Guns N‘ Roses – Sweet Child O Mine<br />

44. Jon Bon Jovi – Bang A Drum<br />

45. Jon Bon Jovi – Blood Money<br />

46. Jon Bon Jovi – Dyin‘ Aint Much Of A Livin‘<br />

47. Jon Bon Jovi – Every Word Was A Piece Of My Heart<br />

48. Jon Bon Jovi – Janie, Don’t Take Your Love To Town<br />

49. Jon Bon Jovi – Justice In the Barrel<br />

50. Jon Bon Jovi – Midnight In Chelsea


51. Jon Bon Jovi – Miracle<br />

52. Jon Bon Jovi – Never Say Die<br />

53. Jon Bon Jovi – Queen Of New Orleans<br />

54. Jon Bon Jovi – Santa Fe<br />

55. Jon Bon Jovi – Ugly<br />

56. L’me Immortelle – 5 Jahre<br />

57. L’Ame Immortelle – Life Will Never Be The Same Again<br />

58. Marillion – Garden Party<br />

59. Meat Loaf – I’d Do Anything For Love (But I Won’t Do That)<br />

60. Meat Loaf – I’d Lie For You (And That’s The Truth)<br />

61. Meat Loaf – It’s All Coming Back To Me Now<br />

62. Pink Floyd – Another Brick In The Wall, Pt. 2<br />

63. R.E.M. – Losing My Religion<br />

64. U2 – Bad<br />

65. U2 – I Still Haven’t Found What I’m Looking For<br />

66. U2 – Pride (In The Name Of Love)<br />

67. U2 – Sunday Bloody Sunday<br />

68. White Lion – When The Children Cry<br />

69. Whitesnake – Here I Go Again<br />

Hofheim, den 08.05.2021


<strong>Teil</strong> 7<br />

……Todsünden……


Todsünden, Apokalypse, Todesengel und einem Judas<br />

…..und es beginnt mit Verrat……<br />

(Judas Iskariot bekam 30 Silber für den Verrat an Jesus)<br />

Todsünden<br />

1. Superbia<br />

Hochmut (Stolz, Eitelkeit, Übermut)<br />

2. Avaritia<br />

Geiz (Habgier, Habsucht)<br />

3. Luxuria<br />

Wollust (Ausschweifung, Genusssucht, Begehren, Unkeuschheit)<br />

4. Ira<br />

Zorn (Jähzorn, Wut, Rachsucht)<br />

5. Gula<br />

Völlerei (Gefräßigkeit, Maßlosigkeit, Unmäßigkeit, Selbstsucht)<br />

6. Invidia<br />

Neid (Eifersucht, Missgunst)<br />

7. Acedia<br />

Faulheit (Feigheit, Ignoranz, Überdruss, Trägheit des Herzens)<br />

Diese Charaktereigenschaften werden als Hauptlaster bezeichnet und unter dem im<br />

Mittelalter entstandenen Akronym Saligia zusammengefasst. Sie gelten als Ursache vieler<br />

Sünden (Tochtersünden) [5] und können sowohl zu schweren als auch zu lässlichen Sünden<br />

führen. Da die Hauptlaster Ursache und somit Wurzel von Sünden sind, werden sie<br />

gelegentlich auch als Wurzelsünden bezeichnet; auch der Begriff Hauptsünden ist<br />

gebräuchlich.


Apokalyptischen Reiter<br />

Insgesamt werden die vier „Komm!“-Rufe, auf die hin die vier Reiter in Erscheinung treten,<br />

so gedeutet, dass diese im Einklang mit dem göttlichen Willen und unter Zulassung Gottes<br />

auftreten.<br />

Der erste Reiter<br />

Die vier Reiter der Apokalypse (Beatus-von-Osma-Codex, 11. Jahrhundert)<br />

Die weiße Farbe des ersten Pferdes (6,2) symbolisiert den Sieg, Reinheit und Gerechtigkeit;<br />

der Kranz des Reiters gilt als Siegeskranz. Der mitgeführte Bogen ist die weitestreichende<br />

Waffe der Antike. Der Aufbruch des weißen Reiters zeigt einen Kriegsausbruch an, auf den in<br />

der Offenbarung mehrfach hingewiesen wird (Offb 12,7 EU; Offb 16,14 EU; Offb 19,11 EU).<br />

Auslegungsgeschichte<br />

Altkirchliche Ausleger wie der Kirchenvater Irenäus haben den Reiter auf Christus selbst, [1]<br />

oder wie Andreas von Caesarea auf die Verkündigung des Evangeliums [2] gedeutet. Für diese<br />

Deutung wird der als Christus erkennbare Reiter in Offb 19,11–16 EU herangezogen.<br />

Umgekehrt verstehen viele Ausleger den ersten Reiter in Analogie zu den anderen Reitern als<br />

Negativgestalt. Auch Martin Luther deutete, angeregt durch einen Holzschnitt Albrecht<br />

Dürers und beunruhigt durch die Belagerung Wiens durch die Türken, den ersten Reiter als<br />

„die erste Plage, die Verfolgung der Tyrannen“. [3] Diese negative Deutung wird auch von der<br />

Mehrheit der wichtigen Exegeten des 19. und 20. Jahrhunderts geteilt. [4]<br />

Der zweite Reiter<br />

Die rote Farbe des zweiten Pferdes symbolisiert das Blut und den Tod durch Kriege, und das<br />

vom Reiter geführte lange Schwert symbolisiert mächtige Kriegswaffen und Gewalt. Die<br />

Weissagung von Kriegen ist ein verbreitetes Motiv apokalyptischer Texte. [5] Für eine<br />

zeitgeschichtliche Deutung auf einen bestimmten Krieg oder auf ein Weltreich bietet der Text<br />

keine Anhaltspunkte. [6]<br />

Der dritte Reiter<br />

Die schwarze Farbe des dritten Pferdes symbolisiert Tod und Hunger. Sein Reiter trägt eine<br />

Waage als Symbol für Teuerung und Knappheit. Eine Stimme kündigt Inflation und Hunger<br />

an.<br />

Der vierte Reiter<br />

Das vierte, fahle Pferd bedeutet Furcht, Krankheit, Niedergang und Tod. Die<br />

Reihenfolge erfolgt gemäß der Angabe des Propheten Sacharja (Sach 1,8–10 EU bzw.<br />

Sach 6,1–8 EU).


Todesengel<br />

Schwarze Engel in verschiedenen Ausführungen..........Vorsicht, vor solch dunklen, düsteren<br />

und verführerischen Engeln, weil es gibt sie in der christlichen, sowie in der Islamischen<br />

Tradition. Es könnten Todesengel sein......<br />

https://de.wikipedia.org/wiki/Todesengel<br />

Hofheim, den 03.04.2021


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Nachtrag<br />

(…Garthcan…)<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


A. G. S.<br />

Großes Vorwort<br />

Dieser Nachtrag entstand, weil ein "alter weiser <strong>Lehr</strong>er" dem Schreiberling vor einiger Zeit,<br />

einen Ratschlag gab und zwar mit folgenden Worten: Es ist an der Zeit, dich mal um dein<br />

Privatleben zu kümmern....seitdem läßt der Schreiberling den Worten Taten folgen.....bei<br />

genauem hinsehen, ist es aber auch zusätzlich eine Überleitung zu einem weiteren<br />

Manuskript, an dem schon fleißig gewerkelt wird.....ne muss heißen......gebastelt wird, durch<br />

rumgeschmiere und dahin kritzeln..........<br />

.....Fatzebook????.....hm....wir wissen warum wir nix über diese Orientierbar (Obar)<br />

schreiben oder????.......Na Logo, Frank, weil die saugeile Spareribs machen hin und wieder<br />

und die gibt es dann nur in begrenzter Stückzahl.....Fatzebook?????.......hm........Stell dir mal<br />

vor das Wissen alle.......Frank????......Ja, Fatzebook?????......nicht auszudenken, hör mir uff,<br />

Frank, aber weißte was da mit großer Wahrscheinlichkeit nicht<br />

ausgeht??????......hmm,...Nein, wassen??......so en White Russians.......Fatzebook, das mag<br />

stimmen, aber es geht nu ma nix drüber über so en Jacky/Cola on The Rocks oder so en aus<br />

der Karibik stammenden Domenikanischen weissen Rum........hmmm.......ohja, Frank oder<br />

dieser von den Kanarienvögel erstellte Ron Miel der inne Kaffee daherkommt.......<br />

A. G. S.


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Nachtrag<br />

zu dem Manuskript „Buch des Wahrsagers“, genau genommen zu dem <strong>Teil</strong> Gemütliche Örtlichkeiten<br />

….dort kehrt der Schreiberling jeden Tag ein, sofern es seine Zeit zulässt…<br />

„Cafe*Bar*Lounge Balthasar“<br />

(um herauszufinden wie der Name dieser Bar zustande kam, einfach mal genau die Speisekarte lesen)<br />

(https://www.balthasar-hofheim.de)<br />

……es ist ein wunderbarer Ort der Idylle und Ruhe,…..auch wenn dort hin und wieder sich Menschen<br />

versammeln um Zusammen mit dem Besitzer die übertragenen Spiele der Eintracht Frankfurt<br />

(https://www.eintracht.de) zu gucken, mit zu Fiebern und sich daran zu erfreuen bei einem Sieg, sollte die<br />

„launische Diva vom Main“ wieder mal so en Spiel versaubeuteln ist die Stimmung zwar für den ersten Moment<br />

mies, aber wie hält man es dort….das Lebbe geht weidder und der nächste Sieg kommt auf jeden Fall um<br />

weidder mit zu Mische in Europa……dort läßt sich wunderbar ganz gemütlich etwas Essen und Trinken und das<br />

wichtigste dabei ist, das sich dort sehr wundervolle, schicke und liebreizende Hofdamen um das leibliche Wohl<br />

der Gäste kümmern….der Schreiberling mag sie alle, so wie sind und hofft sie bleiben auch so….nicht zu<br />

vergessen der Koch bzw. die Köche die das Essen zu bereiten, sowie alle die hinter der Theke stehen für die<br />

Gäste um diesen die Getränke zu zubereiten….Ihnen allen gebührt und zolle ich meinen Respekt…..einfach mal<br />

den geposteten Link anklicken und sich informieren über diese Bar……<br />

Kleine Auswahl an Speisen:<br />

Hamburger in der einfachsten Ausführung<br />

(Bester Burger ever…..is die Meinung des Schreiberlings)……<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Penne Arabbiata<br />

….zu dem Gericht gibt es nur eines zu sagen, nämlich nur dort und nur dort bestellen….<br />

Folienkartoffel mit Quark und Salat<br />

….sehr herzhaft lecker und Deftig Gesund….der Autor läßt immer dieses komische Grünzeuch wech, weil viel<br />

zu Gesund für dessen Person….<br />

….dafür trinkt er dort regelmäßig en sehr leckeren Cappuccino und/oder en sehr leckeren Milchkaffee der Marke<br />

I O Kaffee (https://www.io-caffe.de) ….ist sehr bekömmlich und erinnert an das Kaffee trinken auf so ner Insel<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Fuerteventura) , wo der Autor versucht zweimal im Jahr zu verweilen…..<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

„Konditorei*Cafe*Altes Rathaus“<br />

(https://www.konditorei-cafe-altes-rathaus.de)<br />

(https://www.konditorei-hollhorst.de)<br />

….dort trinkt er auch regelmäßig en sehr leckeren Cappuccino und/oder en sehr leckeren Milchkaffee der Marke<br />

I O Kaffee (https://www.io-caffe.de)....aber nicht nur das, sondern sofern es die Zeit erlaubt des Schreiberlings<br />

geht er dort frühstücken und lässt sich von sehr liebreizenden jungen schicken Damen verwöhnen und auch die<br />

Besitzer kümmern sich sehr liebevoll um ihre Gäste….ist sehr bekömmlich und erinnert an das Kaffee trinken<br />

auf so ner Insel (https://de.wikipedia.org/wiki/Fuerteventura) , wo der Autor versucht zweimal im Jahr zu<br />

verweilen…..am besten in den 2 geposteten Links stöbern, da findet sich allerlei Info über die Konditorei…..<br />

Auch hier eine kleine Auswahl an Speisen:<br />

2 Rühreier mit Bacon und Kartoffelbrot, dazu nen leckeren Milchkaffee oder so nen Cappuccino und nicht zu<br />

vergessen Butter und leckere Erdbeer-, Himbeer- oder Brombeerkonfitüre ist mit zu bestellen<br />

(Beste Rühreier ever….auch hier is es die Meinung des Schreiberlings)<br />

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Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Käse-Schinken-Omelette mit Kartoffelbrot und na Logo einer der beiden genannten Kaffee’s dazu, Butter und<br />

eine der weiter oben erwähnten Konfitüre……oh….ja….ich hatte meinen Kampf mit diesem Omelette, am Ende<br />

musste ich klein bisschen stehen lassen….<br />

…..etwas zu diesem Kartoffelbrot….es ist sehr luftig, lecker und bekömmlich….Sonntags gönne ich mir meist<br />

ein Mohnbrötchen, anstatt Kartoffelbrot…..<br />

Jetzt etwas für die Süßen unter uns:<br />

Kleine Schwarzwälderkirschtorte<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Kleine Käsesahnetorte<br />

Kleine Käsetorte<br />

Mohnstreusel mit Rosinen und en schönen Klecks Schlagsahne dazu…..<br />

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Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Alle gezeigten Kuchen oder Torten sind sowas von Lecker, bekommt der Schreiberling Sehnsucht nach seiner<br />

Wahlheimat tief im südwestlichen Atlantik…..nichts desto trotz muss man sagen diese Konditorei ist den<br />

spanischen Konditoreien mehr als ebenbürtig, wenn nicht sogar…. <br />

„Restaurant *Zum Türmchen“<br />

(https://zum-tuermchen-hofheim.de)<br />

…..hmmm…..einiges wurde da ja schon geschrieben, da in diesem Buch des…..dem Schreiberling fällt da ein,<br />

der muss da dringend wieder mal vorbeischauen wegen der sehr leckeren Pfannkuchen…..ist schon so lange her,<br />

dass er sich dort sowas gegönnt hat….<br />

„Bistro*Wan Jo“<br />

(…einen direkte Web-Seite gibt es leider nicht, hilft nur den Onkel Google zu befragen….)<br />

…..als dort gibt es sehr leckere Thailändische Gerichte zu sehr fairen Preisen…..Nr. 17 mit Rindfleisch oder<br />

Hühnchen sehr zu empfehlen…..ähm, auch hier war der Schreiberling schon lange nicht mehr um sich<br />

kulinarisch zu versorgen……wird Zeit….<br />

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Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

„Restaurant*Galileo Galilei“<br />

(https://www.galileo-hofheim.de)<br />

….oooh, der Schreiberling erinnert sich ganz vage, dass er dort mal eingekehrt war mit einem sehr guten Freund<br />

um die dortige mediterrane Küche auszuprobieren, is aber leider verdammt lang her und von daher, müßter<br />

selbst hin gehen und gucken, wie es schmeckt…..<br />

„Pizzeria/Imbiss*Da Francesco“<br />

(https://www.pizzeria-da-francesco.de)<br />

„Bar*Lounge Orientierbar“<br />

(https://orientierbar-hofheim.de)<br />

Der Eingang von dieser Orientierbar (Obar) ist da links vom Francesco, da halt wo mer dieses Fässchen auf dem<br />

Bildche sieht…..<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinem Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Rigatoni Aglio Olio e Peperonico….normalerweise laut Speisekarte mit diesen Spaghetti, der Schreiberling mag<br />

aber lieber Rigatoni, auch alle anderen angebotenen Speisen sind zu empfehlen….der Schreiberling holt da aber<br />

schon seit Jahren nur diese Rigatoni….is halt so…..<br />

…..nun, es gibt noch viel mehr Kulinarisches und Kulturelles zu finden in diesem malerischen, schönen<br />

Städtchen mit seiner „kleinen erhaltenen Altstadt“, kommt einfach von Nah und Fern hierher um noch andere<br />

Dinge zu finden und anzugucken…<br />

in diesem Sinne ihr guten und lieben Menschen auf baldiges Treffen in<br />

Hofheim/Ts. und/oder in einem der 7 Stadtteile von dem genannten Städtchen<br />

Oh, ehe es der Schreiberling altersbedingt vergisst, man kann ihn da irgendwo immer sehen, entweder beim<br />

gemütlichen Kaffee trinken oder er wandert auch mal<br />

zum diesem „Kapellenberg“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Kapellenberg_(Taunus))<br />

oder<br />

zu diesem „Meisterturm“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Meisterturm) (https://www.meisterturm.de)<br />

oder<br />

zu dieser „Viehweide“ (https://www.viehweide.com)<br />

oder<br />

zu dieser „Gundelhard“ (https://waldgasthof-gundelhard.com)<br />

oder……Nein, nu reicht’s es aber mit den Tipps rund um dieses beschauliche Städtche, es ging doch um diesen<br />

Schreiberling um einen Abschluss zu finden….nun woran erkennt man den diesen Schreiberling?....<br />

….er ist meist in schwarzer Kleidung gehüllt…<br />

….trägt sichtbaren Schmuck um de Hals, sowie an de Finger….<br />

….da schwirrt auch so en Steckbrief rum (https://www.yumpu.com/de/user/frankvogler)<br />

……auf bald lebbet wohl und bleibt wohl behalten und Gesund in diesen Zeiten….<br />

Hofheim, den 31.10.2021<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heidnischer Kelte oder Keltischer Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Heavy Metal (Is The) Law<br />

+<br />

=<br />

(Buch Des Flatterhaften Vollstreckers)<br />

<strong>Teil</strong> 2<br />

©FAV<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


© Frank A. Vogler<br />

Inhalt<br />

…..<br />

Über den Autor<br />

Personenbeschreibung<br />

Vorwort<br />

….<br />

Akt I – Schleichfahrt<br />

Akt II – Apocalypse<br />

Akt IV – Unauffindbar<br />

Akt V – Nicht Feststellbar<br />

Akt VI – Aktiv, Inaktiv<br />

Akt VII – Silencio<br />

…..<br />

Anhang<br />

……<br />

© Frank A. Vogler


Summon, The Reaper<br />

Er ist der Begleiter auf seinem letzten Gang, die wunderschöne Maid dagegen zeigt die noch verbleibende Zeit an und<br />

versüßt sie mit ihrer Schönheit.…man könnte auch sagen, es kommt nicht darauf wer vor einem steht, sondern man<br />

sollte immer Wissen wer in seinem Rücken steht.....Die wunderschöne Darstellung des Todes, stammt aus der Feder<br />

der berühmten Künstlerin Anne Stokes und wurde liebevoll detailreich handbemalt.


©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlich<br />

Keltischer Heide oder Heidnischer Christlicher Kelte, das Vater Unser….<br />

Über den Autor<br />

Dieser trat dem Verwaltungsdienst der Polizei, am 01.07.2000, bei. Zuerst unter der Führung des Ordnungsamtes, später nach<br />

einer Umstrukturierung der Stadtverwaltung im Jahre 2006 unter weiterer Führung des neugegründetem<br />

Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt am Main. Im April des Jahres des Herrn 2021 schied dieser aus dem aktiven Dienst<br />

aus und wechselte zu den Liegenschaften und Fuhrpark, durch Zuweisung, zwecks Aufstockung und Entlastung des dortigen<br />

Personales, auch bekam dieser dadurch Ruhe (Siehe Akt IV, Schlusswort). Des Weiteren ist dieser, seit 2004 ständiges<br />

Mitglied des örtlichen Personalrates, aber nicht ständig des Gremiums des örtlichen Personalrates. Die ersten Erfahrungen, in<br />

Bezug auf diese Außendiensttätigkeit, konnte bzw. durfte er in den Jahren 1998 bis 1999 sammeln, als Leiharbeitnehmer.<br />

Dieses gefiel ihm so gut, dass er sich eben im Jahr 1999 bewarb und im darauffolgenden Jahr genommen wurde.<br />

Rückblickend auf die ganzen vergangenen Jahre, im Ganzen sind es 20 Jahre, gab es gute und schlechte Zeiten. Im hier und<br />

jetzt, sowie vorausblickend, hat sich der Weg verändert in eine andere Richtung und diesen Weg nimmt dieser gerne an. Er<br />

beschreitet ihn schon jetzt mit verschiedenen veröffentlichen Dokumenten…..<br />

Mit den folgenden geschriebenen Text dankt er diesen Menschen, die ihm eine sehr gute polizeiliche Schulung zukommen<br />

ließen, sowie ihn auf den Lebensweg gut vorbereitet haben und stellt sie damit alle auf eine Stufe mit POK’s.<br />

(Der Autor zweifelt nicht an, dass die heutige Ausbildung zum HiPo schlecht ist, sondern dieser lernte…nein muss<br />

heißen…man trichterte ihm das HSOG ein und auch alles was damit verbunden ist. Somit wurde er nicht als reiner VÜ’ler<br />

geschult, sondern um ein altehrwürdiges Wort zu benutzen, als Feldschützer (heutzutage: Stadtpolizist) geschult…..da gab es<br />

dieses dicke grüne Buch Umweltrecht, usw. …..)<br />

......es waren ein Engel, ein klein Alt Städter, ein Brun Es was und ein Eddie......und es ist immer wieder<br />

Johannes (der Täufer)........und ich vergesse nicht diese 2 veRENKEnde Span.......diese "alten weisen" <strong>Lehr</strong>er<br />

können alle, auf ihre Schützlinge von damals mit Stolz blicken...........und das ganze rundet sich damit ab, dass<br />

ich einen nicht mehr unter uns verweilenden "alten weisen <strong>Lehr</strong>er" und zu seinen Lebzeiten als Druide bekannt,<br />

verehre mit dem tragen dieser Halskette, er war ein großartiger weiser <strong>Lehr</strong>er und Kollege.....sowie meine erste<br />

Dienstgruppenleiterin, ihre Stellvertreterin und dem damaligen Sachgebietsleiter……..<br />

…..Vater und Mutter sind selbstredend mit eingeschlossen……<br />

Dem, ist nichts weiter hinzuzufügen, außer dass ich denen Personen auf ewig Dankbar bin, für das was sie mir gelehrt haben.<br />

Und es kamen noch zwei andere Ketten hinzu……<br />

Hofheim, den 28.11.2021<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlich<br />

Keltischer Heide oder Heidnischer Christlicher Kelte, das Vater Unser….<br />

Personenbeschreibung<br />

51 Jahre: Nein, nicht mehr<br />

ein/e halbe/r Amerikaner/in: Ja, einer der Elternteile stammt aus den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika und ein <strong>Teil</strong> von einem anderem Land<br />

Gothic-Fan, Mittelalter-Fan und Keltischer Heide somit ein wenig düster aber ein sehr<br />

Lebensfroher Mensch: oh, nicht zu vergessen, den Drudenfuß, damit vielleicht auch<br />

Begabung zur Hexerei<br />

Fit für sein Alter: Ja…..wenn die Gewichte nicht so schwer wären <br />

durchtrainierter Körper: die Frage stellt sich nicht, bei dem Gewicht<br />

Pro Hand eine Griffkraft von 17,5 Kg (ohne Handschuhe): Kann nur der Besitzer<br />

seiner Hände wissen bzw. Griffkraft misst sich anders<br />

Gewicht: 52,5 Kg bis 60 Kg: Das könnten Gewichtsklassen vom Boxen sein<br />

(Fliegengewicht)<br />

Kampfgewicht zurzeit: 54 Kg: Das Gewicht kurz vor dem Kampf, sollte er jemals<br />

einen Boxring besteigen…..<br />

Polizist: Ja, war er mal bei einer Gefahrenabwehrbehörde…er ist immer noch dort nur<br />

in einer anderen Abteilung<br />

mittlerweile ein Bulle: Nein, wir wollen doch nicht die gewählte Tätigkeit<br />

verunglimpfen, also müsste es ein Spitzname sein und es war mal eine Bezeichnung<br />

von Menschen die andere Menschen in Uniform damit beleidigten…..Er wird auch<br />

hier und da noch Vollstrecker genannt<br />

mit 20 Dienstjahren auf dem Buckel als Verkehrspolizist: Ja, stimmt in etwa, es fehlt<br />

die Angabe wann Er seine Ausbildung bei der Polizei begonnen hat und ob es eine<br />

unterbrochene Dienstzeit ist<br />

Seit 2003 zusätzlich in der Baustellenüberwachung und ab 2009 im Gefahrgut tätig: Ja<br />

stimmt, aber nicht gleichzeitig<br />

Seit 2004 im Personalrat tätig: Ja stimmt, als Mitglied des jeweiligen örtlichen<br />

Personalrates<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlich<br />

Keltischer Heide oder Heidnischer Christlicher Kelte, das Vater Unser….<br />

Seit 10/2020 stellvertretender Vorsitzender des Personalrates: Seit der Wahl 2021,<br />

nicht mehr<br />

Geborener (Linkshänder) – dadurch bedingt kommunizieren beide Gehirnhälften<br />

ständig, was ab und zu Kopfschmerzen verursacht und mit der Zeit ist dadurch eine<br />

Beidhändigkeit (entstanden), leichte dominante linke Hand, rechte Hand zum <strong>Teil</strong><br />

Autark: Ja stimmt alles, muss ja alle Gliedmaßen sind Autark und zeitweise Synchron<br />

Fotografisches Gedächtnis – heißt es so im Volksmund: Ja so etwas gibt es und heißt<br />

eidetisches Gedächtnis, auch hier fehlt der Nachweis darüber durch die Wissenschaft<br />

Aktives Zuhören – hört zwischen den Zeilen: hört nur was relevant ist im Kontext<br />

Arbeitet nach Sinn und Zweck und Effektivität: Ja<br />

Logisch Schlussfolgern: nennt sich auch Logisches Denken<br />

Hochsensibel – Braucht hin und wieder Abstand zum verarbeiten und regenerieren: Ja,<br />

sonst gibt es irre Kopfschmerzen und keine Migräne<br />

Empathie: hat Er als Erwachsener gelernt, in den letzten Wochen, Monaten…<br />

Intuition: verlässt sich auf seine Instinkte<br />

Hellsichtigkeit: Nein, ist doch kein Wahrsager mit einer Kristallkugel, sondern ein<br />

Mensch mit Albinismus und lichtempfindlichen Augen, welche im Jahre 1999<br />

beschädigt/teilweise ruinierte wurden, in dem bei einem wiederkehrenden Ereignis<br />

dreimal kurz nach oben geguckt wurde (Anfang, Mitte und am Ende)<br />

Menschenkenntnis: hat jeder schwächer oder stärker ausgeprägt<br />

gesteigertes Gedächtnis: Nein nicht gesteigertes, sondern ein sehr gutes, welches auch<br />

im Alter nachlässt, wie bei jedem Menschen<br />

Hofheim, den 25.10.2020<br />

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©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlich<br />

Keltischer Heide oder Heidnischer Christlicher Kelte, das Vater Unser….<br />

Vorwort des Chronisten Xerlock Grolmes<br />

…..wo fängt es an, wo endet es????....<br />

Dies mag eine Frage sein, die gestellt werden muss und doch kann niemand eine<br />

bestimmte Antwort darauf geben……<br />

Der Anfang/Ursprung wurde nicht mit dem Bei-/Zu-/Nach- oder Familienname gemacht,<br />

sondern mit dem (Vor)Namen selbst bzw. mit dem Wort selbst und dessen Bedeutung.<br />

Nun denn, versuchen wir einen Anfang zu finden und dieser beginnt nicht mit dem (Vor)Namen,<br />

sondern schauen wir uns mal die Bedeutung des Wortes Vogler/Vogeler genauer an.<br />

Was war denn zu damaliger Zeit ein Vogler/Vogeler??<br />

Es war ein Beruf, noch anders ausgedrückt der Beruf des Vogelfängers -> Falkner -> Beizjäger, es heißt aber<br />

auch noch Vogeljagd. Da Heinrich I. als Hobby eben die Beizjagd hatte, ist der Beruf zu königlichen Ehren<br />

gekommen und somit eben der Bei-/Zu-/Nach-/Familienname auch, ab dem 12 Jahrhundert, weil man ab da erst<br />

in dem damaligen Europa Bei-/Zu-/Nach-/Familienname offiziell einführte (In der Namenforschung sind<br />

Berufsnamen Familiennamen, die ursprünglich von Berufsbezeichnungen abgeleitet wurden (zum Beispiel<br />

Müller). Damit sind wir erst mal bei dem Namensgeschlecht, welches schon einiges an Jahren auf dem Buckel<br />

hat, uraltes Namensgeschlecht in Verbindung mit dem Vornamen ein beachtliches Alter.<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Vogeler)<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Frank)<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Vogler) - Ist ein Gebirgszug in Niedersachsen,<br />

somit sind wir wieder bei Heinrich I. ->> (https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_I._(Ostfrankenreich) )<br />

Damit ist die namentliche und berufliche Abstammung geklärt und festgestellt. Fehlt noch die nachkommende<br />

Abstammung (sogenannte „Blutlinie“).<br />

….nun mit den Worten dieses Menschen….Mutter Natur, hat diesem Menschen einiges, eher sehr viel mit auf<br />

den Weggegeben, auch musste dieser sehr viel erfahren über/von sich selbst und in kürzester Zeit lernen damit<br />

umzugehen, dieser könnte in der heutigen Zeit ein Gentest machen, um es genau herauszufinden und bestätigt zu<br />

bekommen. Braucht dieser nicht, weil……<br />

Hofheim, den 03.12.2021<br />

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Mittleres Vorwort<br />

(zum Chronisten)<br />

Der vergisst auch mal, hier und da etwas zu erwähnen -><br />

Nun, die ersten Menschen auf Gottes Erden waren -> Jäger und dann kamen die Sammler dazu usw.<br />

Anmerkung dazu: Kaiser und Könige haben, von Anbeginn als die ersten ausgerufen wurden zum Kaiser oder<br />

König, die Jagd als Zeitvertreib und teilweise Familienmitglieder des Königs als Beruf die Jagd zum Zweck der<br />

Nahrungsbeschaffung gehabt, bei vielen Monarchien in der heutigen Zeit ist die Vogeljagd, in abgewandelter<br />

Form, immer noch hoch im Kurs.<br />

….<br />

Zum Autor selbst<br />

Dieser machte sich ein zweites Mal auf den weg, im Sommer im Jahre des Herrn 2021, den Meisterturm<br />

aufzusuchen. Er wählte diesmal einen anderen Weg dorthin, als beim ersten Mal, und kam dadurch bedingt an<br />

dem Ehrenmal der Gefallen vorbei, er verweilte dort andächtig in dem Er 3 Vater Unser betete, dabei 3<br />

Zigaretten rauchte und 3 Lieder (Disturbed – Sound Of Silence; Lacuna Coil – Enjoy The Silence; Crematory –<br />

The Fallen) hörte. Danach ging dieser andächtig, in Ruhe gemütlich Frühstücken in seinem Stammcafe dem Cafe<br />

am alten Rathaus in Hofheim/Ts. Dieser wird, sofern es seine Zeit zulässt zwischen 24.12. und 26.12., wieder zu<br />

diesem Ehrenmal gehen und schauen ob seine Gebete erhöht worden sind.<br />

http://www.denkmalprojekt.org/2010/hofheim_ts_ehrenmal_wk1u2_hess.htm<br />

https://de.wikipedia.org/wiki/Hofheim_am_Taunus<br />

(Prayer For The Fallen; Gebet für die Gefallenen)<br />

- Ehre, wem Ehre gebührt -<br />

Hofheim, den 19.12.2021<br />

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AKT I - Schleichfahrt<br />

(…ein Kaleun und ein 1.WO…)<br />

(…hierbei handelt es sich ausschließlich um Familienmitglieder des Schreiberlings…)<br />

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Tagebuch<br />

von<br />

Allen Grauwolf (1. WachOffizier)<br />

(Schlitzohr)<br />

666.4711.0815.96.1:<br />

Moin, moin Hr. Kaleun…..moin 1.WO…..was gibt es zu berichten…..der Kaffee ist heiß und tut gut zu<br />

so früher Stunde…….1.WO????......Ja, Hr. Kaleun?????......ich weiss, dass der Kaffee heiß ist, ich trinke<br />

nämlich genauso die gleiche Blörre, wie sie…….also ich warte…….Melde, gehorsamst Hr. Kaleun<br />

Geheim Mission erfolgreich abgeschlossen……und???......Was und? Hr. Kaleun……ist das alles……nun<br />

ja Hr. Kaleun, da gab es noch ein Problem mit einer Maus im Ausguck, aber das scheint sich in Luft<br />

aufgelöst zu haben, hab die nämlich schon seit Wochen nicht mehr gesehen…Was?? Welche<br />

Maus??? Man was faseln sie wieder daher..….sagen sie mal 1.WO, haben sie schon wieder zu viel von<br />

den bunten Pillen eingeworfen??.........aber Hr. Kaleun, sie wissen doch, ich habe mir das doch<br />

abgewöhnt diese Dinger einzuwerfen, das habe ich ihnen doch erzählt…ich nehme jetzt immer 1<br />

nach der anderen und nicht mehr alle gleichzeitig….…sehr schön 1.WO…..also Hr. Kaleun, diese<br />

Maus…..1.WO fangen sie schon wieder damit an???.......nun ja wissen Sie Hr. Kaleun, das ist<br />

so…..diese Maus erzählt allen sie heißt Speedy und kommt aus Spanien……ja, und<br />

1.WO????.....Mäuse können aus Spanien kommen!!!.......Nein, echt jetzt???.....Ok, Hr.<br />

Kaleun….Mäuse vielleicht….aber nicht diese, glauben sie mir, Hr. Kaleun…..und wieso nicht<br />

1.WO???…..na Hr. Kaleun, jeder weiß doch, das Speedy Gonzales aus Mexico kommt und nicht aus<br />

Spanien und jeder weiß auch, dort wurde er immer von dieser blöden Miezekatze<br />

gejagt……1.WO????...ja, Hr. Kaleun???.....ach, schooon guut 1.WO……..Hr. Kaleun, wissen sie<br />

was???.....Nein, 1.WO…..diese Maus ist bestimmt ein Flüchtling und reist unter falschem Namen, mit<br />

gefälschten Papieren…………waaaaaaaaaassss 1.WO, das sagen sie mir erst jetzt…..aber, aber Hr.<br />

Kaleun, dass versuche ich ihnen doch schon die ganze Zeit zu berichten, nur sie unterbrechen mich ja<br />

ständig…….los alles durchsuchen, ich will diese Maus haben und zwar sofort, 1.WO…….das geht doch<br />

nicht mehr, Hr. Kaleun, ich berichtete ihnen doch, dass ich diese Maus seit Wochen nicht mehr<br />

gesehen habe, also muss die schon wieder geflüchtet sein, aber dieser Speedy ist noch da, denn<br />

könnten wir doch stattdessen……oh, man 1.WO……lassen sie mich jetzt, besser allein…..jawohl Hr.<br />

Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun…….<br />

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666.4711.0815.96.2:<br />

Moin, moin 1.WO…….moin Hr. Kaleun…..1.WO???.....Ja, Hr. Kaleun???.....1.WO, wie schmeckt ihnen<br />

dieser Kaffee????.......och, ja schmeckt Hr. Kaleun und schön heiß ist der auch, also passt<br />

schon…..Und, 1.WO????......naja, wenn sie schon Fragen Hr.Kaleun, also ma könnt da so en bissl<br />

mehr von diesem Vanille Extrakt reinpacken und vielleicht so ne Prise von so nem Gewürzdingens,<br />

dann kommt das sicherlich gut, müßt ma halt ma ausprobieren……so, so 1.WO, dass müsste man also<br />

mal machen…….oja, Hr. Kaleun, dass bringt was, um der geschmacklichen Note mehr Ausdruck zu<br />

verleihen, so en bissl halt der Note auf die Beine zu helfen, halt sie zu bekräftigen, verstehen sie Hr.<br />

Kaleun…...1.WO???.....Ja, Herr Kaleun????......Ich verstehe, 1.WO, voll und ganz,…….es ist früh<br />

morgens, 1.WO, glauben sie wirklich, da möchte ich mich, mit Ihnen, über irgendwelchen<br />

Kaffeezusatz unterhalten????......Aber Hr. Kaleun, sie haben mich doch gefragt, wie<br />

mir…….1.WO????......Ja, Hr. Kaleun???......nochmal zum mitschreiben, 1.WO, es ist früh morgens, was<br />

möchte ich dann haben?????........einen Bericht????, Hr. Kaleun……1.WO, Nein, möchte ich nicht,<br />

sondern in Ruhe einen Kaffee, ein Kippchen dazu und wenn ich damit fertig bin einen Bericht……man<br />

man sie kapieren, aber auch wieder nix, um genau zu sein überhaupt nix……also verziehen sie sich ma<br />

mal ganz schnell und holen sich jetzt einen Kaffee und Rauchen einen dazu, haben sie das jetzt<br />

gerafft, 1.WO???......Ja, jawohl Hr. Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun……..<br />

……..<br />

…..Und?.......<br />

…….<br />

…1.WO??.....<br />

……<br />

……man, man….wo issen der schon wieder????....<br />

…..<br />

…….bin doch schon wieder da, Hr. Kaleun……<br />

….Und???....<br />

…..1.WO, ich hab sie etwas gefragt und dann erwarte ich auch, dass sie mir gefälligst eine Antwort<br />

liefern….also???.....<br />

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…..naja, Hr. Kaleun…..1.WO????.......Hr. Kaleun, ich hab die Frage nicht verstanden, könnten sie die<br />

Bitte wiederholen, aber nur ab dem Mittelteil……der Rest ist schon abgedampft……was haben sie,<br />

1.WO????.......die Frage nicht verstanden???......Ja, Hr. Kaleun, es klang im Mittelteil mehr wie so ein<br />

Rauschen…….1.Wo????.......wollen sie mir damit etwa sagen, ich würde nuscheln……Nein, nein<br />

Hr.Kaleun, würde ich nie behaupten, so was mach ich nicht…..könnte vielleicht eher sein, dass ich<br />

mal wieder ganz kurz nicht zugehört habe, wirklich nur für einen kleinen Tick, Hr.<br />

Kaleun……1.WO????.......Ja, Hr. Kaleun????.........1.WO, gehen sie einfach, gehen sie……. jawohl Hr.<br />

Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun…….<br />

666.4711.0815.96.3:<br />

Moin, moin 1.WO…….moin Hr. Kaleun…..1.WO???.....Ja, Hr. Kaleun???......wir können ab sofort diese<br />

Schleichfahrt beenden……also kümmern sie sich darum und zwar jetzt im nu sofort, 1.WO…..jawohl,<br />

mach ich doch sofort, Hr. Kaleun……..wobei eigentlich, Hr. Kaleun????...........ja, 1.WO, gibt es noch<br />

was?????......naja, Hr. Kaleun um was soll ich mich den genau kümmern????........1.WO, hamse<br />

wieder mal nicht richtig hingehört, kann das vielleicht möglich sein????......doch habsch sehr wohl,<br />

Hr. Kaleun nur sie geben ihre Befehle immer so zackig schnell raus, Hr. Kaleun……nun 1.WO extra für<br />

Sie zum mitschreiben ->> Befehl geben das diese Schleichfahrt für beendet erklärt worden ist und<br />

danach geben sie mir den frühmorgendlichen Bericht, weil bis sie das ausgeführt haben, ich meinen<br />

Kaffee getrunken habe, sowie mein Kippchen gemütlich dazu aufrauchen konnte und hamse alles<br />

schön mitschreiben können????…….jawohl, Hr. Kaleun hab alles Notiert…..aha, 1.WO und wieso<br />

stehen sie dann noch hier rum????.......ganz einfach, Hr. Kaleun, weil ich diese Schleichfahrt schon<br />

vor Monaten für beendet erklärt habe……was haben Sie gemacht, 1.WO????.......sie haben<br />

eigenmächtig diese Schleichfahrt für beendet erklärt????.....jawohl, Hr. Kaleun, hab ich<br />

gemacht……sagen sie mal 1.WO, wer gibt hier eigentlich die Befehle, Sie oder Ich???........Hr. Kaleun<br />

was issn das für ne Frage, selbstverständlich geben sie ganz allein die Befehle hier und nur sie Hr.<br />

Kaleun…..soso, 1.WO und wieso haben sie, dann mal eben so eigenmächtig ohne den Befehl erhalten<br />

zu haben, diese Schleichfahrt beendet????.......ganz einfach, Hr. Kaleun, weil sie ja jeden Morgen so<br />

gerne ihre heiße Blörre mit so nem Kippchen, hier draußen an der frischen Luft auf dieser<br />

Außenbrücke, genießen möchten und das geht nu mal nicht, wenn wir die ganze Zeit da unne in der<br />

tiefen schwarzen See rumdümmpeln…….1.WO????.......Ja, Hr. Kaleun?????......hamse vollkommen<br />

richtig gemacht und sehr gut mitgedacht………danke, Hr. Kaleun, immer wieder gerne zu Diensten Hr.<br />

Kaleun……1.WO????.......ja, Hr. Kaleun????......weitermachen und nicht damit aufhören, dann könnt<br />

noch was aus ihnen werden……jawohl, Hr. Kaleun, werde ich mir zu Herzen nehmen…….Hr.<br />

Kaleun????.......ja, 1.WO?????.......mit was soll ich weitermachen und womit soll ich nicht<br />

aufhören????....... 1.WO????.......Ja, Hr. Kaleun????.........1.WO, gehen sie einfach, gehen sie…….<br />

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jawohl Hr. Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun…….Nein, warten Sie 1.WO……was haben sie da<br />

anne Hand?????.......was meinen sie, Hr. Kaleun???.....na diese Zettelchen da inne Hand, mit der sie<br />

schon die ganze Zeit wild in der Gegend rumfuchteln?????........ach, das meinen Sie, Hr. Kaleun, na da<br />

ist so en Sachkundelagebericht und so ne Sachkundelageeinschätzung und halt ne Stellungnahme,<br />

das kam alles über die dunklen Kanälen von dieser Aufklärungseinheit da…..aha, 1.WO und wieso<br />

wollten sie mir das vorenthalten und um was genau dreht es sich in diesen Dokumenten, also der<br />

textliche Inhalt, denn überhaupt????........naja, Hr. Kaleun, so im grobem gesacht geht es darum, dass<br />

da diese großartige Britanier Band aus den 80er kommt in diese große Stadt um dort en bissel Musik<br />

zu machen……aha, 1.WO um welche Band handelt es sich denn genau????......die Band heißt DeMo,<br />

Hr. Kaleun und diese Aufklärungseinheit hat schon ma den Platz, wo die da Musik machen dürfen,<br />

ausgekundschaftet…..aber warten se, Hr. Kaleun ich zeich es ihnen mal anhand des<br />

Sachkundelageberichts…..<br />

1. Sachkundelagebericht zur kommenden Demo am 30.02.3030<br />

17.11.2040:<br />

Vom Starbucks (Mini Friedenberg Straße) um ca. 18:45 Uhr quer über zu die Zeilen gelaufen ohne<br />

MNB aber mit Zigarette im Schnabel, auf eine Kontrollstreife der Sollzeit (Einheitenstärke: 900)<br />

getroffen, ziemlich angespannt und barsch mir gegenüber, erkannt worden vom Kollega, der schickte<br />

mich zum nächsten Aschenbecher um dort fertig rauchen zu können und es gibt das nächstemal<br />

keine mündliche Verwarnung mehr, wenn er wieder alleine rauchend quer über zu die Zeilen läuft,<br />

danach zur Rückseite der KutSche 450 gelaufen und dort gewartet, bis die abgedampft ist.<br />

Ca. 19.30 Uhr über zu die Zeilen in Richtung Hauptwachhabende gelaufen zur B-Ebene:<br />

Keine Sollzeit mehr angetroffen, ruhig vor dem Affen Club und vor HerZeil, ansonsten keine<br />

besonderen Vorkommnisse<br />

18.11.2050:<br />

Ca. 12.30 Uhr am Bahnhofsvorplatz alles ruhig und entspannt, auch in der Schienenbahn 420<br />

Richtung Rebstöckelschuh Straße, auch auf dem Rückweg um ca. 15.30 Uhr<br />

Das A getroffen und Informationen ausgetauscht über die allgemeine Lage mit B:<br />

Sollzeit ziemlich unzufrieden mit der Situation: Unbekannt welche Situation grade aktiv ist<br />

Einschätzung: Personaldecke viel zu mickrig; was ist genau zu mickrig???<br />

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25.11.2060:<br />

Ca. 18.10 Uhr: Mehrere Personen mit Schlafsäcken an zu den Zeilen und Fahrenden Gassen, die<br />

waren die Tage zuvor nicht da, leicht aggressiv, keine Sollzeit<br />

26.11.2070:<br />

Ca. 10.30 Uhr Mit Hauptwachhabende in Richtung Konschtablerwachende gelaufen, über zu die<br />

Zeilen, vor HimZeil ruhig, am Brunnen auf die Sollzeit (Einheitenstärke: 500) getroffen, kontrollierten<br />

die MNB Pflicht,<br />

Ca. 18.05 Uhr zu die Zeilen und Fahrenden Gassen nur 3-4 Personen mit Schlafsäcken<br />

keine besonderen Vorkommnisse<br />

27.11.2080:<br />

Ca. 9.00 Uhr an zu die Zeilen und Fahrenden Gassen immer noch die 3 Personen mit Schlafsäcken,<br />

ansonsten alles ruhig, auch abends gegen ca. 18.15 Uhr<br />

Aufgezeichnet für die im Auftrag befindlichen (….wer, die auch immer sind….)<br />

AGDS (666.4711.0815.96)<br />

.<br />

…..und hier die Sachkundelageeinschätzung….<br />

Längsgerichtete Querkarierte angedachte Demo<br />

Samstag und auch Sonntag den 30.02.3030 – 24.00 – 12.00 Uhr….der Montag passt da einfach nicht mehr rein,<br />

Dienstag wird zu knapp und Mittwoch kannst ganz vergessen, Donnerstag ist zu kalt und Freitag ist zu heiß….<br />

Erwartet werden ca. 400000000000000 Demo-<strong>Teil</strong>nehmer: gekommen ist da keiner, erschienen sind 100<br />

Wegstrecke: maaaaaannnn, das war nicht raus zu finden/zu ermitteln wo die hinlaufen, vielleicht tun die<br />

auch hinterherlaufen, lassen wir sie halt einfach dahin laufen und wir suchen die dann dort, dann passt das<br />

schon<br />

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1.Sachkundelageeinschätzung der Aufklärungseinheit 666.4711.0815.96<br />

Anzahl Kfz-Streife: 9,9 eher 4 und eine Halbe, vielleicht reichen auch 2 und ein Viertel, dazu eine stählerne 8<br />

das sollte ausreichend sein, wenn nicht einfach mehr von den 8er Päckchen mitnehmen<br />

Einsatzgebiete: in den Stadtteilen, übrige Fahrzeuge rund um den Demo-Zug verteilen (Wagenburg bilden wie<br />

damals im Wilden Westen)<br />

Kennzeichen - Fahrzeuge: UB-OOT 96, 01, 07 und 00<br />

Anzahl Fußstreifen: wenn möglich keine; ansonsten nur Doppelstreifen = 9 und die eine halbe Portion<br />

Kartoffel-Pü<br />

Streifengebiete: zu den Zeilen oberhalb 12.00-12.30 Uhr und 23.30-24.00 Uhr ; danach Rückzug zu den Zeilen<br />

unterhalb, nicht in der Nähe einer Dienststelle rumpilgern, zur Not hinter den nächst besten Zug in Richtung<br />

Heimat springen!<br />

Anzahl der Einheiten der Aufklärungseinheiten: 2 Zivilisten = 12 Personen im 2. Absatz in Beschlag nehmen<br />

Beobachtungsposten:<br />

Raum 70007: mit Blick auf die Straße durch ein Fenster, vorher aber schön putzen<br />

Raum 90210: mit Blick auf die Straße, hier sollten alle Scheiben eingeschlagen werden, damit mal ordentlich<br />

gelüftet wird im ganzen Stockwerk<br />

Bemerkung:<br />

Bis 31.02.4040<br />

Mögliche Fluchtwege für die Kollegen im Außendienst finden: gibt es keine, einfach die Abzeichen abreißen<br />

und in die Mülleimer werfen, danach zweifach unter den Demo-Zug mischen und schön dreimal abheben<br />

Abstellplätze für die im Dienst befindlichen Fahrzeuge finden: 3 Parkplätze gefunden im Hof, die Kollegen<br />

freuen sich tierisch am darauf folgenden Montag, wenn ihre Parkplätze belegt sind<br />

Ein Detaillierter Bericht kommt noch in den nächsten Wochen, vielleicht, wenn der Abt….nein, wenn das<br />

Kloster da, bis dahin noch Bestände hat, an dem Ree<br />

Aufgezeichnet für die im Auftrag befindlichen (….wo, die auch immer sind….)<br />

AGDS (666.4711.0815.96)<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

…….1.WO????......Ja, Hr. Kaleun?????.......sie wissen was Demo ausgeschrieben heißt????......ja<br />

natürlich, Hr. Kaleun….Depeche Mode, die machen so Electric Musik falls sie noch nix von denen<br />

gehört ham, könnt ich auch ma gucken ob ich ihnen da was kopieren könnte aus meiner Sammlung,<br />

sozusagen als kostenfreie Hörprobe….1.WO?????.....Ja, Hr. Kaleun????........nun in diesem Fall geht es<br />

nicht um Musik machen, sondern um so ne Demonstration…….was,Hr. Kaleun, wie<br />

jetzt????.......1.WO, es geht laut diesen Berichten, genau genommen um einen<br />

Demonstrationszug……….was, Hr. Kaleun?!?!?......na das is ja ma en Ding, dass die Jungs es noch so<br />

druff ham für ihr Alter, wenn man ma bedenkt, dass es die schon seit de 80er gibt mit ihrer tollen<br />

Musik……1.WO, von was faseln sie da schon wieder, hamse wieder einen zuviel geraucht oder<br />

was???........ne, leider nicht, Hr. Kaleun und nicht ma so en Pillchen eingeschmissen, aber ist halt<br />

schon sehr bemerkenswert, dass die en Demonstrationszug durchziehen durch die halbe große Stadt<br />

und dabei gleichzeitig ordentlich Musik machen……hat schon was, ehrlich gesacht Hr. Kaleun find ich<br />

das Hammerhart…..1.WO?????.......Ja, Hr. Kaleun?????.......1.WO, gehen sie einfach, gehen<br />

sie…….jawohl Hr. Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun…….<br />

……<br />

…..Hr. Kaleun?????....<br />

…..was gibt es denn noch, 1.WO????....<br />

……was mach ich den jetzt mit dieser Stellungnahme hier, Hr. Kaleun????......<br />

….zeichen se die mal her, 1.WO…..<br />

……..<br />

An Abt des Klosters (welches Kloster stand da nicht….)<br />

AGDS<br />

Herr(steht doch da unten in dem Pergament da, wer das verfasst hat) OhrenSchlitzStr.<br />

Stellungnahme zur Anhörung (in schriftlicher Form als Pergament) vom 30.02.im Jahre<br />

des Herrn Schnee, wegen eines Kreuzes und eines Kuttenmönches mit doppelter<br />

Sense<br />

Sehr geehrter Hr. (wie auch immer der hieß steht doch da oben in dem Pergament da und das<br />

habsch verlegt, geh ich bei Gelegenheit nomma nachgucken, vielleicht sobald ich mal die Zeit<br />

finde, also wenn ich mal die Zeit suchen gehen kann),<br />

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um überhaupt, in dem von ihrem, an mich am 31.02.das Jahr ist oben benannt worden, auf<br />

dem postapokalyptischen Weg, erreichtes Pergament eine schriftliche geeignete gegnerische<br />

Darstellung zu fixieren, müssten man zu aller erst, mir bitte, im schriftlichen Detail aufzeigen,<br />

um genau welches Soziale Netzwerk (…seit wann sind Netzwerke sozial,…naja wie auch<br />

immer….) es sich handelt und um genau welche Threads es sich handelt. Dann könnte ich<br />

auch im Detail genau darüber mich schriftlich dazu äußern.<br />

Nachdem dem ersten Absatz, des oben genannten Pergaments, wurde nicht<br />

weitergelesen, da dort schon ungenaue Angaben gemacht worden sind, um was es<br />

sich genau im Detail handelt.<br />

Somit war eine Recherche meiner Person nicht möglich, sondern unmöglich. Daher könnten<br />

Sie, Herr Abt des Klosters, wenn es denn ihre Zeit und Güte erlaubt, mir bitte mitteilen um<br />

welches Problem es sich handelt im Detail, dann könnte ich, wenn Sie Zeit gefunden haben<br />

um es herauszufinden um welches Problem es sich handelt im Detail, mir Mitteilung darüber<br />

machen, selbstverständlich in schriftlicher Form, wie man das Problem im Detail vielleicht<br />

lösen/beheben könnte.<br />

Mit freundlichen und hochachtungsvollen Grüßen<br />

Der Urheber/Verfasser/Ersteller des Schreibens/des inhaltlichen Textes/des Pergaments<br />

Der Empfänger oder war es der Absender, es könnt aber auch der Überbringer sein (…wer<br />

auch immer …glaube, der ist verzogen und muss nomma in den Erziehungsunterricht, in so<br />

ne Walldorfschule, da kann er, dann lernen seinen Namen tanzend zu schreiben….)<br />

Zur Kenntnis genommen, gelesen, verstanden und das Original abgegeben vom Überbringer<br />

und der ist gestorben, weil in diesen Filmen da, immer die Boten ins Gras beißen und einen<br />

zu viel rauchen…..irgendwas ist ja immer……<br />

30.02.im Jahre Schnee / Name is leserlich (Abt)<br />

Name zur Unterschrift<br />

Datum /<br />

Name leserlich/ Abt / Unterschrift zum Namen<br />

Aufgezeichnet für die im Auftrag befindlichen (….wie, die auch immer sind….)<br />

AGDS (666.4711.0815.96)<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

……1.WO?????......<br />

….Ja, Hr. Kaleun?????....<br />

….sagen sie dieses Pergament war dabei, also als sie alles empfangen haben?????.....<br />

..…jawohl, Hr. Kaleun so war das alles als ich das empfangen habe…..<br />

….na dann ist die Sache doch Glasklar und ist halt so, 1.WO….<br />

…..aha, Hr. Kaleun, inwiefern????.....<br />

……1.WO, passen sie mal auf, Mönsch das ist doch absolute Kinderkacke, immer wenn sie gefragt<br />

werden, sagen sie folgendes:<br />

…..Ich war des nicht, des war schon so…..alles klar soweit, 1. WO????.....<br />

….Jawohl, Hr. Kaleun, alles in Butter und werd selbstredend sagen, dass sie des nicht waren und das<br />

des schon so war…..geht gar net anners…..und ist halt so…..<br />

…..sehr schön, 1.WO, so muss des sein……und jetzt weitermachen, mit was auch immer und nicht<br />

aufhören mit was auch immer, einfach vorwärts gehen…..dann wird das schon….<br />

…..Jawohl, Hr. Kaleun…..immer wieder gerne zu Diensten Hr. Kaleun….<br />

……ach und 1.WO???.......<br />

…..Ja, Hr. Kaleun????.....<br />

…..jetzt gehen sie einfach, gehen sie….<br />

…..jawohl Hr. Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun…….<br />

…….<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Nachwort<br />

Die 2 genannten Familienmitglieder lebten in einer Zeit, wo "BLINDER<br />

GEHORSAM" an der Tagesordnung waren, gebracht hat solch ein Verhalten<br />

einer Nation, welche diese 2 entstammten, nur Schmerz und Leid im eigenen<br />

Land, sowie auf der ganzen Welt......die Auswirkungen sind heute noch zu<br />

spüren und das obwohl viele Generationen später, diese immer noch damit<br />

konfrontiert werden und teils verantwortlich gemacht werden für das Verhalten<br />

ihrer Vorfahren.....<br />

....über 30.000 der über 40.000 U-Boot-Fahrer kamen nicht mehr nach Hause<br />

zurück.....<br />

Der Film "Das Boot (1981)" als 6<strong>Teil</strong>ige TV-Serie ist einer der besten Filme die<br />

sich mit der Thematik auseinandersetzt, die später entstandene Serie "Das Boot<br />

(2018)" hat wenig mit dem Original zutun, ist aber dem Film absolut<br />

ebenbürtig....<br />

……1.WO????......Ja, Hr. Kaleun?????......hat jemand nach den 2 Dokumenten und dem 1 Pergament<br />

gefragt????.......Hr. Kaleun????.......ja, 1.WO????.......welche 2 Dokumente und welches Pergament,<br />

von was reden sie denn da, sie ham doch nicht etwa einen geraucht oder so bunte Pillchen<br />

eingeschmissen?????........1.WO????........Ja, Hr. Kaleun????........gut so, weitermachen mit was auch<br />

immer…… jawohl Hr. Kaleun, mach ich doch gerne Hr. Kaleun…….<br />

…….<br />

Hofheim, den 06.11.2021<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


AKT II – Apocalypse<br />

(…die Antwort lautet immer 42…)<br />

Oder<br />

(…das immer währende Böse schläft nie…)<br />

Und<br />

(…weiß alles besser…kann alles besser…)<br />

Besonders<br />

(…klug rum scheißen…)


A. G. S.<br />

Kleines Vorwort<br />

.....es wird immer Menschen geben bzw. geboren werden, die nicht in die derzeit gültige<br />

Gesellschaftsnorm passen, nichts desto trotz sollte man diese immer objektiv betrachten und sich ihnen<br />

gegenüber Normal verhalten und auseinandersetzen mit diesen…..<br />

(Frank Allen Vogler, seines Zeichen kein Psychologe, auch kein Psychiater sondern ein Mensch, dem<br />

angewandte Psychologie erst durch sein aufwachsen näher gebracht wurde und im späteren Verlauf<br />

durch so en polizeilichen Engel eingetrichtert wurde)<br />

A. G. S.


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Das Fatzebook und Ich, da wird die Chaostheorie nicht Realität, sondern ist<br />

schon eine lang fortgeschrittene chaotische Realität und dadurch bedingt<br />

präsentiert sich das Chaos in reinster, schönster und perfekter Pracht…….<br />

Zur Erklärung:<br />

.....noch etwas zum Verständnis, da mich auch Menschen gefragt haben, was ich da so am<br />

rumkritzeln und hinschmieren bin.....ne so am rumschreiben bin, muss des heißen........ nun so etwas<br />

nennt man, sich selbst auf den Arm nehmen, als Beispiel Zynismus, Ironie, Sarkasmus usw. also<br />

humorvolles Schreiben mit sogenanntem Kopfkino, könnt auch eine Art Polemik sein....eine andere<br />

Beschreibung fällt mir dazu jetzt nicht ein......wenn man es genau nimmst streite ich mit mir selbst<br />

über ein Problem welches ich haben könnte also auch Phantasie.......Dieter Nuhr oder Michael<br />

Mittermeier als Standup-Comedy könnten da als Beispiele für sein.......und ich habe schon immer zu<br />

Facebook ausgesprochen Fatzebook gesagt.......oh und da ich en ahler geborener Fronkfurter bin<br />

könnte sein, daß sich beim Schreiben Hochdeutsch mit dem Frankfurter Dialekt vermischt und dieser<br />

komische Hessische Dialekt hängt sich wohl auch hier und da mit rein......Beispiel: Auf = Uff, regen =<br />

reche............die Posts/Threads "Moin, moin Fatzebook" und “Fatzebook???….moin, moin erstmal…“<br />

könnten vielleicht auch die längsten selbstgeschriebenen Selbstgespräche in Textform sein und somit<br />

vielleicht einen Eintrag ins "Guinness Buch der Weltrekorde" erzielen, aber wer weiß das<br />

schon.......naja spätestens dann wenn die Anfragen, weil mittlerweile haben diese Posts/Threads weit<br />

über 600 Kommentare....<br />

Es kann hier nur Auszugsweise verewigt werden, mit welchen Tücken und Mitteln der<br />

Autor zu kämpfen hat, gegen so en Fatzebook….wer alles erfahren möchte, muss leider<br />

in der FL vom Autor in Facebook sein…..<br />

Frank???....Ja, Fatzebook???....das willst du nicht wirklich tun…..was meinst du,<br />

Fatzebook?...na das da ebend mal alles Preisgegeben wird…..Warum, ist doch nix schlimmes,<br />

welches da geschrieben wurde im Facebook…..naja, Frank das mag ja sein, nur vielleicht will<br />

das der Urheber nich, das dies alles so ma eben bekannt gegeben wird im ganzen<br />

Lande….Fatzebook????......hm….das heißt möchte und nicht will, außerd…..naja dann halt so<br />

Frank, haste den ma gefracht ob der das den möchte????.....ok, wenn sollte ich deiner<br />

Meinung nach den Fragen???.....hmmm…….ach, das weißte nicht Frank, na sowas aber auch,<br />

ist ja nicht zu glauben….tstststs….man man Frank, mich musste Fragen, aber sowas von, ich<br />

will gefracht wern, hmmm…..also ich höre, Frank……ähm….ich denke wir verstehen uns<br />

Frank und das weiß ich sehr zu schätzen……Fatzebook???......hm, ja mein gutster<br />

Frank???.......haste die Lauscher uffgesperrt und den Schnabel geschlossen, Fatzebook???,<br />

weil ich erklär dir jetzt mal etwas so ganz unter uns, lies ->> Der Herr Im Haus bin immer<br />

noch Ich, alles klar soweit und ja, ich denke wir verstehen uns…..Frank????....hm…..Du hast<br />

kein Haus!!!!!!.......<br />

ÖHM….<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Fatzebook??<br />

hm.......<br />

Fatzebook??<br />

hmm.......<br />

Fatzebook???<br />

hmmmmm..........<br />

……Viel Spaß mit dem Fatzebook……<br />

(Öhm ->Fucking…..So What!?!?!?!)<br />

…..<br />

…Fatzebook, du sollst verdammt nochmal aufhören mit dem scheiß handy/smartphone rum<br />

zu spielen, wenn ich mit dir schreibe........also leg das scheiß handy/smartphone weg, sonst<br />

könnte sein das es durch das geschlossene Fenster auf der Straße landet..............<br />

….maaan, Frank was issen schon wieder, ich bin voll vertieft in diese<br />

Ermittlungsarbeit.......bin doch da......<br />

Fatzebook???<br />

Ja???<br />

…hast du das scheiß handy/smartphone zur Seite gelegt???<br />

…Ja, hab ich, biste jetzt zufrieden???<br />

…ja bin ich.....also Fatzebook, ich hab mir da etwas überlegt......<br />

…aha und was Frank???<br />

….bezug nehmend auf deinen Tip/Ratschlag leisere Töne anzuschlagen.......<br />

..aha und welchen???<br />

..nun, Fatzebook ich werde mir glaube ich wieder so en haustierchen zulegen........<br />

…uiiiiiiiiii, Frank.........da kommt ja wieder leben in deine Bude.......<br />

…ja wird wohl so sein......<br />

….und weißte was das für ein tierchen wird????<br />

…und nein ist nich soooo billig, also in der anschaffung, im unterhalt geht es wird es recht<br />

günstig.........<br />

….aha sach mal welche haste den in die engere Auswahl genommen??<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

….na eins mit Fell.......also Fell sollte es schon haben, damit es im Winter nich so friert......<br />

….sach mal, Frank.....was erz......<br />

…oh und mindestens 4 Pfoten die bis auf die Erde reichen, sonst könnte es nämlich nur aufem<br />

Bauch rumrutschen und das könnte auf dauer Verletzungen durch die Straße geben.....<br />

Frank?????<br />

hm.....<br />

….ich weiß grad nich wie ich das von dir geschriebene nehmen soll/kann.....<br />

…man Fatzebook, lies doch oben steht doch das ich mir überlege wieder so en Haustierchen<br />

zu zulegen und Fatzebook ich guck da auch schon in diesem Online-Tierheim......<br />

Frank????<br />

hm.....<br />

…..es gibt kein Online-Tierheim, du musst schon raus an die Luft und dort draußen in so nem<br />

Tierheim gehen und gucken welches Tier du gerne hättest......<br />

Fatzebook????<br />

ja?<br />

….du weißt wieder nix, überhaupt nix weißt du....na logo gibt es ein Online-<br />

Tierheim.........wart ich guck mal, nenn dir glei paar Preise für en paar Tierchen die mich<br />

interressieren.......<br />

also für den Nero-Schlenker wollen die 129 ocken<br />

oooh für snorry wollen die 349 ocken, aber der ist sowas von schick<br />

und für den kleinen Bernie ca. 30 ocken...<br />

Frank????<br />

….ja das sind deftige Preise für Tiere die man aus dem tierheim holen könnte.......<br />

….sach ich ja aber die drei sin sowas von schick.......<br />

Frank?????<br />

hm.....<br />

….kannst du mir mal zeigen welches Tierheim das sein soll, welche da Online Tiere zeigt, um<br />

ihnen ein gemütliches Zuhause zu bieten.....<br />

·<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

….Ja kann ich, Fatzebook, wart.......schick dir den Link, dann kannste selbst gucken welches<br />

dir gefällt......<br />

https://www.steiff.com/de-de<br />

STEIFF.COM<br />

Steiff Online-Shop Deutschland - Steiff.com<br />

Steiff Online-Shop Deutschland - Steiff.com<br />

Frank????<br />

…hmmmmmmm........ja....<br />

…das is kein Tierheim.........<br />

Fatzebook?????<br />

ja???<br />

….pass ma uff mein Bub, dort gibt es Tiere und in dem Link steht ganz klar Online-Shop,<br />

also is des en Tier(heim)-Online-Shop.........man man nich nur das du nix weißt, du hast sogar<br />

von nix Ahnung.....<br />

Frank......glaub ma da li.....<br />

….Fatzebook???...was macht der Kettenanhänger????<br />

Ähmmmm........<br />

……..<br />

Fatzebook????<br />

….hmmmmm..................ja, Frank.....<br />

Guten Abend Fatzebook.......<br />

Nabnd, Frank.......was issen schon wieder.....hab doch keine Zeit bin am ermitteln......<br />

Fatzebook????<br />

Ja!?!?!<br />

….lass das mal für en Moment ruhen, also das ermitteln und horch ma zu.......<br />

….Ja, naaaaaaa guuuuut.......ich horche......<br />

….ich hab mir da was überlegt......<br />

….aha und was genau, Frank????<br />

Weitere Götterfiguren<br />

sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

….bezug nehmend, auf deinen Ratschlag/Tip mir ein neues Haustierchen zu zulegen.....<br />

….ach und wie sieht das genau aus bzw. ist doch eigentlich toll, wenn man ein Haustierchen<br />

hat......<br />

….Fatzebook, pass ma uff mein Jung, da liegt doch der Hund begraben drinne......ich brauch<br />

nich noch so en Haustierchen, welches zwar nix frißt.....warum auch immer......aber ständig<br />

dreckverursacht und dem ich dann vielleicht auch noch sein Fell bürsten darf......also alles<br />

voller Fellhaare in der Bude.......davon hab ich nämlich schon genug hier in der Bude.....<br />

WAS!?!?!?!<br />

….Fatzebook, ich hab schon genug von diesen dreckmachende und ständig hinterher<br />

wischenden Geflügelkramsgetier hier inner Bude.....<br />

Ach????<br />

….Ja, Fatzebook ist so....<br />

Frank???<br />

….hm.......ja......<br />

Was hast du dir da für Getier angeschafft?????........Hühner vielleicht???..........<br />

Nein.......<br />

Gänse????<br />

Nein.......<br />

dann können es ja nur Enten sein oder vielleicht Pinguine......<br />

….Nein, Fatzebook.......schlimmer, um genau zu sein viel schlimmer.......<br />

WAS!?!?!?<br />

…Drachen, Fatzebook.......schwarze Drachen aus Kunststein und ca. 10 Stk über die Jahre<br />

und weißt was die den Scheiß Staub anziehen.......<br />

guck, ich zeich dir mal einen........na gut es sind zwei von diesen dreckmachenden<br />

Geflügelkramstiers.......oder wie auch immer die Mehrzahl heisst von diesem Getiers....<br />

Öhm, Frank........<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

…Fatzebook, ich will nix hören......<br />

…Fatzebook, auf diese Erkenntnis hin brauch ich erstmal en Käffchen und ein Kippchen....<br />

Ach....und Fatzebook, weißt du was absolute Kacke an dem Geflügeltierkrams ist??????<br />

Öhm, nö Frank....<br />

…die sind schaaaaaaaaaaaarrrrfff, also die....<br />

WAS!?!?!?<br />

…..man Fatzebook, die ham scheiß schaaaaaarrrfffeee Ecken und Kanten an denen man sich<br />

immer wieder die Hände uffschneidet wenn man denen den Arsc.......quatsch, wenn man die<br />

eben sauber macht............<br />

Öhm, Frank.......<br />

ich will nix hören, habsch dir schonmal gesacht, Fatzebook.......<br />

…….<br />

Fatzebook?????<br />

Fatzebook????......wo bist du schon wieder?????..........komm auf der stelle hierher und zwar<br />

pronto....<br />

man Frank, was issen schon wieder......hab noch gepennt, is doch Feierta.....<br />

….Was hast du??????.........ich glaub's nich,der Herr liecht noch in der Falle und is am<br />

poofen.............haste mal uff die Uhr geguckt?????......<br />

….man Frank, is doch so en Feiertach da darf man auch mal en bissel länger poofen........<br />

…..Fatzebook, guck mal durch's geschlossene Fenster auf die Straße was da glei liechen<br />

könnte......<br />

Ähhhm........mein Handy/Smartphone vielleicht........<br />

Nein<br />

Ähm.........<br />

…Das Bett mitsamt dir, wenn du nich glei ausse Federn kommst und dir en Kaffee holst........<br />

…man, warum denn?????<br />

Fatzebook!!!!! weil ich mir was überlecht hab........<br />

…..aha, ok is ja gut.......ich geh ja schon.......<br />

….schön weiß ich zu schätzen.........oh und Fatzebook......<br />

hm......<br />

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…man sollte dir nicht beim laufen die Schuhsohle neu besohlen können...........alles klar<br />

soweit???<br />

…ja, bin schon uff em wech....<br />

…so bin da......<br />

biste wach Fatzebook???<br />

….was????<br />

ob du wach bist?<br />

….ja bin ich......<br />

gut, check<br />

….haste deine lauscher aufgesperrt????<br />

was???<br />

….ob du gewillt bist mir dein gehör zu leihen???<br />

….Was?????......nö, du hast selber Ohren zum hören.....<br />

man, man ob du bereit bist mir zu zuhören???<br />

…..ja mach ich<br />

gut, check<br />

….kaffee haste dir geholt????<br />

ja habsch<br />

….und auch in ner Tasse mitgebracht????<br />

ja man Frank, was solln das ???<br />

….sehr schön, wie ich sehe habe ich jetzt deine volle Aufmerksamkeit, also check<br />

Öhm......<br />

…also Fatzebook, ich hab mir das was überlecht.......<br />

….aha und was genau Frank????<br />

bezug nehmend auf so ne blöde unschickliche leichtsinnige Einladung die ich so em<br />

Fliegfluchskramsgetier gegeben hab....<br />

Hööö???<br />

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…pass ma uff, folgendes is passiert ich hab da so Fliegfluchskramsgetier kennengelernt......<br />

….sach ma Frank, ich dachte wir hätten das Thema abgeschlossen da mit so em<br />

Haustierchen......<br />

….ja hammer gibt keen neues habsch dir ja erklärrt warum und wieso.......die die ich meine<br />

muss ich nich kaufen oder erwerben sondern die habsch kennengelernt auf der Straße........<br />

na das ist toll haste so tierchen eben draußen getroffen.....was sind des eigentlich für tierchen<br />

und wie habt ihr euch kennengelernt????........<br />

na durch zufall.......ich hab die gesehen und die ham mich gesehen und wir ham uns dann<br />

gedacht passt scho, weil ich so en schwarz gekleideter mensch bin und die eben auch in<br />

schwarz rumhängen da halt......oh und sind voll verpelzt.....<br />

….sach mal Frank, was redest du für en......<br />

….raffste wieder nich?????<br />

…ne, irgendwie nich........<br />

….man Fatzebook, die ham überall en Pelz, so halt wie wir Menschen überall Haut ham.....<br />

….aha, ja verstehe........<br />

….ne stimmt doch nich ganz.......<br />

WAS!?!?!<br />

….hab nomma schnell nachgedacht und gemerkt an den zarten Ärmchen und den Flügeln<br />

ham die doch kein Pelz....<br />

aha und was ham die stattdessen?<br />

….man weiß ich doch nich Fatzebook........is ja im moment auch egal.....<br />

…sach ma Frank von welcher Art Tier redest du da????<br />

na von so Fliegfluchskramsgetier halt......<br />

und teilweise bepelzt.....<br />

Frank???<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

…..ja!!!!<br />

…können wir bitte uns nachher weiter unterhalten darüber ich brauch nämlich noch en kaffee<br />

und ich glaube du brauchst en Cappu To Go......<br />

….Fatzebook, haste wieder mal recht, weil mich das dermaßen uffrecht.....weil mich dieses<br />

Fliegfluchskramsgetier angeschwindelt hat........man recht mich das uff sach ich dir<br />

Fatzebook....das regt mich sowas von auf man man...<br />

Frank????<br />

jaaaaaaaaaaaaaa!!!!!!<br />

….geh mal zu diesem König en Cappu trinken und wir reden später......<br />

…..<br />

Frank????????<br />

…hm......<br />

Frank?????<br />

…Ja, Fatzebook und guten Morgen......<br />

Guten Morgen Frank, bist heute aber spät dran, hast wohl länger geschlafen???<br />

….Ja, hab gut gepennt in Etappen aber gut und danke der Nachfrage......<br />

Frank????<br />

…hmm.......<br />

….hast du mal uffe Uhr gegiekt?????.......ich wart nämlich schon seit ein paar Stunden hier<br />

uff dich um das Gespräch fortzuführen von Gestern......<br />

Fatzebook????<br />

….ja, Frank.......<br />

….komm mal bitte hierher.......ich muss dir mal etwas zeichen......<br />

…ok.....<br />

….erstmal biste wach und ausgeschlafen????<br />

…..ja bin ich total fit.....ich könnt Bäume ausreisen, so fit bin ich......<br />

…gut, das ist sehr schön und freut mich auch und find ich persönlich total klasse, das du<br />

etwas für dich tun möchtest........<br />

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Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

…ja Frank, endlich hast du meine Qualitäten erkannt.....<br />

…wir werden sehen Fatzebook.......schau doch mal bitte durch das geschlossene Fenster und<br />

verrate mir bitte was da gleich landen könnte......<br />

öhm.........mein Handy/Smartphhone vielleicht....<br />

…Nein......<br />

….dann vielleicht.......das Bett mitsamt.......<br />

…Nein.........vielleicht, aber die Seidenbettwäsche bleibt hier, die war nämlich teuer<br />

genug........<br />

….hmmmmm.........<br />

…..kommste nich druff????<br />

….ne nich so wirklich......<br />

….Du!!!!!!........und weißt auch warum auch????<br />

….Öhm.....<br />

….ich erklär es dir.......weil wenn ich mal länger schlafen sollte, möchte ich sanft geweckt<br />

werden mit einer frisch gekochten Tasse Kaffee und dem wohl riechenden Kaffeegeruch in<br />

der Nase................alles klar soweit????<br />

…..ja, Frank......<br />

….gut Fatzebook, dann ham wir ja das geklärt für die Zukunft und wie das zu händeln ist.....<br />

…und Fatzebook????<br />

….hmm......<br />

…weißt du was du jetzt machst und von meiner Seite her sehr zu schätzen weiß???<br />

…hmmm.........nein.......<br />

….verdammt nochmal halt dein Schnabel, hol dir gefälligst ne Tasse Kaffee, nuckel an der<br />

rum meinetwegen, nur lass mir die Ruhe, meine erste Tasse Kaffee am morgen in Ruhe zu<br />

genießen zusammen mit so nem Kippchen.....ich denke wir verstehn uns????<br />

….ja, Frank….<br />

Weitere Götterfiguren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

….gut weiß ich zu schätzen.......<br />

…..ach Fatzebook????<br />

…..ja, Frank????<br />

….mir is da noch was eingefallen.......<br />

….und was Frank?????<br />

….und zwar folgendes: .........verdammt nochmal was macht dieser Kettenanhänger????.........<br />

….Öhm.......<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

Abschließend dazu folgendes:<br />

Es stellt wirklich nur einen minimalen <strong>Teil</strong> dar, gegenüber dem was da in dem Profil des Urhebers entstanden ist.<br />

Nun um es noch anders auszudrücken, sich selbst zu hinterfragen ob dies oder jenes richtig war/ist schadet nicht,<br />

warum das ganze entstanden ist, lässt sich raus lesen im Akt I-VII.<br />

Der Urheber des ganzen erfreut sich derzeit guter Gesundheit und es geht weiter aufwärts….<br />

……oh ehe ich es altersbedingt vergesse, der Organismus Mensch im ganzen ist damit gemeint, sein<br />

dazugehörender Magen zickt hier und da noch rum….<br />

<br />

Hofheim, 31.12.2021<br />

Weitere Götterfiguren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


AKT IV – Unauffindbar<br />

(…verloren gegangen mit der Zeit…)


Tugenden<br />

Grundsatz<br />

Wir behandeln jeden Menschen mit:<br />

Anstand<br />

Höflichkeit<br />

Respekt<br />

Würde<br />

Wir können dabei auch bestimmend sein und wir lassen, aber auch mal die Kirche im Dorf!<br />

Auch mal Danke, Bitte und Entschuldigung hörbar sagen, gehören zum guten Ton einer Erziehung,<br />

dann findet man sehr wohl, auch sehr viel Verständnis in seinem Gegenüber.<br />

Widder (Aries)<br />

21.03. – 20.04.<br />

Willensstark, Männliche sind Dominant (können aber auch beides sein), fügen sich zum Wohle der<br />

Gemeinschaft, Bockig, Zickig, Stur<br />

Geht eher Zugrunde als das Er bricht,


Malteserkreuz<br />

Dieser Orden wurde ca. im 11. Jahrhundert gegründet in Jerusalem<br />

Dabei erinnert die Kreuzform an den Opfertod Christi und bezeugt so den christlichen Auftrag von<br />

Johannitern und Maltesern. Auf schwarzem Grund erscheint das weiße Johanniterkreuz auf der<br />

Ordenskleidung der Johanniter- und Malteserritter, auf rotem Grund in den Wappen der beiden Orden<br />

und ihrer Hilfswerke, unter anderem der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes. Beide<br />

Orden vergeben Auszeichnungen in Form des Johanniterkreuzes.<br />

Das Kreuz besteht aus acht Spitzen. Diese acht Spitzen symbolisieren nach heutiger Deutung die acht<br />

Seligpreisungen der Bergpredigt Jesu im Neuen Testament der Bibel (Mt 5,1ff).<br />

Eine weitere Deutung der acht Spitzen ist die Zuordnung zu den acht „Zungen“ des Malteserordens:<br />

<br />

Provence, Auvergne, Frankreich, Italien, Aragon, England, Deutschland und Kastilien.<br />

Die vier nach innen zeigenden Spitzen werden den vier Kardinaltugenden zugeordnet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

K lugheit<br />

Gerechtigkeit<br />

Tapferkeit<br />

Mäßigung


Das Herz und das Böse…. <br />

…gefunden auf den Kanaren…<br />

….1 unbekannter Künstler und Cesar Manrique (verstorbener Künstler).…<br />

Fuerteventura und Lanzarote sind immer eine Reise wert, es gibt dort viel zu<br />

entdecken und zu erkunden<br />

Ein Drache der das christliche Kreuz umschlingt und damit beschützt<br />

Drachen sind:<br />

Klug, Edel, Listenreich, Tückisch,….<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu Gott<br />

voller Demut und Hingabe<br />

Künstlerin: Annes Stokes<br />

https://annestokes.com/<br />

Hofheim, den 27.10.2020


Nachwort<br />

Dieses Herz ist zwei Lebewesen gewidmet als Andenken, der eine war ein schwarzer<br />

Teufel und wurde als Freigänger überfahren, der andere war getigert und dürfte, sollte<br />

er das hohe Alter eines Stubenkaters doch noch erreicht haben, ein Rabauke hoch<br />

Zehn sein, verzogen durch seine Zieheltern und dennoch ein hundert prozentiges<br />

Familienmitglied, dem man nie Böse sein konnte. Die weitere Bedeutung dieses<br />

Herzes kennen nur der Besitzer und die Trägerin, sofern es sie gibt.<br />

Dieses Herz gehört Jemanden, der mir in 4 Jahren Partnerschaft vieles beibrachte<br />

nämlich, dass Empathie Menschlich ist und es nicht weh tut dies zu zeigen.<br />

Die weiteren Jahre danach, begleiteten wir uns gegenseitig auf dem weiteren Weg des<br />

jeweils anderen, bis zum 30.11.2020, von da an trennten sich vorerst die Wege von<br />

uns beiden, um es laufen zu lassen, damit jeder der beiden sieht, ob man voneinander<br />

genug gelernt hat. Nun mir war sie eine gute „<strong>Lehr</strong>erin“ für mein weiteres Leben,<br />

wieder gelernt von ihr hab ich folgendes:<br />

Jedem Menschen mit Höflichkeit, Respekt und Anstand zu begegnen, egal ob man<br />

diesen Mensch kennt oder nicht. In besonderem Maße gilt dies, gegenüber den<br />

Damen dieser Welt und vor allen Kindern und Heranwachsenden, bei manch der<br />

genannten bedarf es keines Schutzes, keiner Hilfe oder der Unterstützung, dennoch<br />

und gleichwohl sollte man es ihnen immer wieder anbieten.<br />

Artikel 1 des Grundgesetzes<br />

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung<br />

aller … …


…nun, was meine „<strong>Lehr</strong>erin“ angeht, auch hier gibt es von einer Band, stammend aus<br />

meiner Geburtsstadt, ein bzw. zwei Lieder, welche da heißen:<br />

„Auf gute Freunde“ und „Zeit zu gehen“<br />

Ich denke, wir werden uns wiedersehen zu einer anderen Zeit, um über alte Zeiten zu<br />

reden.<br />

Vocare (rufen): aus meiner Sicht, verbindet, schützt und hütet dieser Engelsmönsch,<br />

das Christentum und das Heidentum zugleich und ruft alle Lebewesen dazu auf ihm es<br />

gleich zutun und nicht nur die Christen und Kelten, sondern alle Gläubigen und<br />

Ungläubigen dieser Welt um in ruhiger und friedvoller Weise leben zu können.<br />

Lamenting Angel : Klagender Engel<br />

Künstlerin : Victoria Frances<br />

Hofheim, den 24.03.2021


Schlußwort<br />

Was Bleibt???<br />

Ein Mensch, der seinen Weg alleine gehen musste um zu überleben, weil trotz sehr guter<br />

Ärzte, diese nicht immer Recht behalten, mit ihren fachlichen, fundierten und erworbenen<br />

Fachkenntnissen. Davon ausgenommen sind zwei Krankenhäuser mit ihren Teams, ein<br />

Herzspezialist, eine Ärztin der Arbeitsmedizin, die Eltern dieses Menschen, sowie eine<br />

ehemalige Streifenpartnerin und Streifenpartner, ein „alter weiser <strong>Lehr</strong>er“ und einige Kollegen<br />

aus alten Zeiten. Da diese diesem Mensch hilfreiche Tips gaben, sein Leben wieder zu<br />

bekommen in vielerlei Hinsicht, aber eben nicht alles. Es sei dazu gesagt, ein 100% zurück<br />

zum Ausgangspunkt, also kurz vor dem und dann erfolgtem Herzinfarkt samt den Erfahrungen<br />

im KH Dessau gibt es nicht, somit gibt es, nach der Reha 2007, nur einen Startpunkt als<br />

Neuanfang und alles andere bleibt immer ein verschlossener <strong>Teil</strong> dieses Menschen….<br />

….es dreht sich hier nicht nur um Omeprazol und Pantoprazol, sondern auch um Blutdruckund<br />

Cholesterinsenkende Medikamente, welches über Jahre eingenommen wurde, nachdem<br />

Infarkt auf Anraten der Ärzte, durch die erstellte Diagnose. Die Entgiftung davon läuft<br />

seitdem 10.11.2020-13.11.2020 (2. KH Aufenthalt im Heilig Geist) und so langsam….na eher<br />

Schritt für Schritt lernt der Körper wieder, dass er nicht mehr mit angezogener Handbremse<br />

durch das Leben geht…<br />

…es normalisiert sich so langsam…..<br />

…. laut dem letzten Blutbild vom 05.11.2021, sind soweit alle Blutwerte wieder relativ normalisiert….<br />

…..heißt, aber nicht das dieser Mensch wieder vollkommen gesundet ist, sondern er ist zwar geheilt und<br />

hat sich erholt, aber er bleibt immer ein koronar-Patient trotz erholtem Herzinfarkt mit verbleibenden<br />

5% Restrisiko…..<br />

Omeprazol und Pantoprazol mögen sehr gute Medikamente sein, aber die Abhängigkeit bzw.<br />

das resultierende „Suchtverhalten“ daraus, lässt sich einfach beschreiben, nämlich der Mensch<br />

hat das Zeuch irgendwann geschluckt bevor überhaupt Schmerzen aufgetreten sind, damit<br />

dieser die Schmerzen gar nicht erst zu spüren bekommt, vor allen Dingen hat dieser Mensch<br />

sich auch noch sehr hohe Dosen eingefahren über einen längeren Zeitraum……der Weg<br />

zurück ohne das Zeuch nehmen zu müssen ist schmerzvoll und voller Rückschläge…..<br />

….nun am Ende des Weges heißt es:<br />

(….dank geführten Tagebuch über die Einnahme, den Willen es nicht zu nehmen, sondern nur<br />

noch, wenn es wirklich sein muss und ein Auge drauf haben, wie der Magen auf die<br />

dargebotenen Speisen reagiert…..)<br />

…..nur noch hin und wieder das Zeug nehmen zu müssen…..<br />

Letztendlich, haben beide Elternteile dazu beigetragen mit ihrer Berufserfahrung und Wissen,<br />

in dem Sie ihrem Sohn hilfreiche Tips gaben im Oktober 2020, wonach er noch suchen muss<br />

(Blutdruck- und Cholesterinsenker, sowie ereignete Negativ-Erfahrungen), weil sie merkten<br />

auch, dass da etwas nicht stimmte, nur der Sohn musste dies allein bewerkstelligen, weil ihm<br />

sonst keiner dabei helfen konnte, aber dafür half man ihm auf andere Weise es<br />

durchzustehen…..


Zum Schluß, bleibt nur noch, dankbar zu sein, dafür eine 17 jährige Abiturientin<br />

kennengelernt haben zu dürfen, die dem Schreiberling schließendlich die letzte Negativ-<br />

Erfahrung nahm, bei einer guten Tasse Kaffee, samt genüsslicher gerauchter Zigarette<br />

dabei…..der Schreiberling weiß, wann sie 18 wird und wird sich dem entsprechend dann für<br />

ihre geleistete Hilfe bedanken…..<br />

…..der Schreiberling weiß, wer ihm noch geholfen hat….<br />

….Amen….<br />

…E nomine patris et fili et spiritus sancti…<br />

…..wird, aber noch ne sehr lange Weile brauchen, bis das Zeuch (Blutdruck- und Cholesterinsenker)<br />

außem Körper komplett raus ist, nach 13 Jahren…...<br />

….bevor ich es altersbedingt vergesse, die dabei hin und wieder auftretenden Koppschmerzen sind nicht<br />

heftig, sie sind höllisch…<br />

Frankfurt, den 05.11.2020 – Hofheim, den 09.11.2021<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Vater unser der du bist im Himmel, geheiligt werde dein Name, dein Reich komme, dein<br />

Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden. Unser tägliches Brot gib uns heute. Und vergib<br />

uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern. Und führe uns nicht in<br />

Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen. Denn dein ist das Reich und die Kraft und<br />

die Herrlichkeit in Ewigkeit.<br />

Amen.......<br />

E nomine patris et fili et spiritus sancti.......<br />

…..nun das Gebet des Herrn oder Herrengebet in lutherischer Tradition, bete ich als<br />

heidnischer Christ bzw. christlicher Heide täglich……<br />

Warum diese 2 widersprüchlichen Bezeichnungen meinerseits?<br />

Ganz einfach, ich wurde als Mensch in jungen Jahren getauft und habe an der Zeremonie der<br />

Konfirmation teilgenommen. Und habe sehr viel später als älterer Mensch die Entscheidung<br />

getroffen die evangelische Religionsgemeinschaft zu verlassen. Somit steht es mir trotzdem<br />

jederzeit frei Gebetshäuser egal welcher Glaubensgemeinschaften, sie auch angehören, zu<br />

besuchen, solange ich mich an deren Sitten und Gebräuche dieser Gemeinschaften halte und<br />

in Ehren halte........


Hallowed Be Thy Name<br />

…..zum Vergeben gehört, auch das Vergessen und das Verzeihen….<br />

Hofheim, den 09.11.2021<br />

…….nun seitdem 01.12.2021, kann sich der Autor so langsam, wieder selbst in die<br />

Augen schauen, sich selbst vergeben und verzeihen, nur vergessen sollte er die<br />

schwere Zeit nicht, sozusagen als eigenes Mahnmal…..<br />

Meiner Heimstätte geschuldet und denen in der Vergangenheit stattgefundenen<br />

Hexenprozessen in dieser Region<br />

Hofheim, den 04.12.2021


Ein Drache war Er nie, sondern ein Drachenfan: Stimmt, also muss es jemand anderes sein<br />

vielleicht ein ENGE L: Hr. Engel ist ein alter <strong>Lehr</strong>er/Dozent von vor genau 20 Jahre von der<br />

Verwaltungsschule<br />

nein auch nicht: die Zeit bleibt ja nicht stehen, also muss es länger her sein<br />

wenn doch: muss die Zeit stehengeblieben sein<br />

dann ein GEFA L L E N E R: Ja man hat Ihn immer unterschätzt und nichts zugetraut<br />

SCHWAR Z E R: sagte man früher zu Menschen die dunkelhäutig sind, heute sagt man Farbige<br />

Und hier alle seine „alten“ <strong>Lehr</strong>er, es sind 7 an der Zahl:<br />

Sie wären alle Stolz auf diesen Menschen, wie gut Er von Ihnen gelernt hat.


Er verneigt sich vor Ihnen voller Demut und Hingabe<br />

Einer, von Ihnen sitzt (immer noch) in der Gutleutstraße 191, von dem der Verfasser niemals etwas<br />

gelernt hat bzw. jemals lernen kann, weil dieser nichts vermitteln kann, bewiesen damals schon zur<br />

Verwaltungsschulzeit, durch Abwesenheit und Unvermögen, dahingehend hat sich der andere alte<br />

<strong>Lehr</strong>er ausgedrückt (Art. 5 GG).<br />

Nun der 7. <strong>Lehr</strong>er befindet sich nicht oben, es sind ja auch nur 6 Bilder.<br />

Der <strong>Lehr</strong>er vor dem Er am meisten Hochachtung hat und vor dem Er sich sogar voller Demut und<br />

Hingabe hinknien würde, war ein großartiger Boxer und Mensch und heißt:<br />

Muhammad Ali (* 17. Januar 1942 in Louisville, Kentucky als Cassius Marcellus Clay; † 3. Juni 2016<br />

in Scottsdale, Arizona),<br />

da er leider verstorben ist, kann Er das nicht mehr, was Ihn sehr traurig stimmt, lässt sich aber leider<br />

nicht ändern.<br />

Nun über den Kampf von 1974 in „Zaire“ wurde ihm ein Lied gewidmet, es heißt aber nicht „Rumble<br />

In The Jungle“, sondern<br />

… … .„In Zaire“ und der Interpret heißt „John Wakelin“ … …<br />

… .und Er wird sich immer, „AUF EWIG“ (Unheilig), im Geiste vor Ihm voller Demut und Hingabe<br />

verneigen und nur vor Ihm… ..<br />

In Memories<br />

Cassius Clay<br />

Muhammad Ali<br />

Long Life Butterfly<br />

Hofheim, den 27.04.2021


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

AKT V – nicht feststellbar<br />

(…verschollen in der Zeit…)<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Auf gaben und Befugnisse<br />

der Gefahrenabwehr<br />

Erstellt In der Zelt:<br />

07.08.-29.09.2000<br />

VOii Frank Vogllf


- 1 -<br />

§ 53 Ordnungswidrigkeitengesetz ------ § 163 Strafprozessordnung<br />

Legalitätsprinzip Da muss immer gehandelt werden (durch ein Gesetz legal)<br />

Opportunitätsprinzip Spielraum ob man Einschreitet oder nicht<br />

Vergehen ➔ sagt aus: eine geringe Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe<br />

Verbrechen ➔ sagt aus: eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr<br />

ab 14 Jahren<br />

➔ Strafmündig<br />

von 14 - 18 Jahren ➔ Strafmündig nach Jugendgerichtsgesetz (JGG)<br />

von 18 - 21 Jahren ➔ Strafmündig nach Erwachsenenrecht, außer die Geistliche und sittliche<br />

Reife sind die eines jugendlichen wird er nach JGG bestraft<br />

ab 21 Jahren<br />

➔ Volle Strafmündigkeit<br />

Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG)<br />

§ 1 HSOG<br />

Abs.! : Die Aufgabengeneralklausel macht es zur Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörden und<br />

Polizeibehörden der öffentlichen Sicherheit drohenden Gefahren präventiv<br />

(vorbeugend) und repressiv (rückwirkend) zu beseitigen.<br />

Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich<br />

ist.<br />

Abs.3 : Personalienfeststellung für unerlaubte Handlung , damit der Betroffene seinen<br />

Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.<br />

Anscheingefahr ➔ Maßnahmen die getroffen werden sind gerechtfertigt ( z.B. jemand ruft um<br />

Hilfe) - Verursacher zahlt getroffene Maßnahmen und Schäden !!! ! !!!!!!<br />

Enteil\ In der Zelt<br />

07.08.-29.09.2000<br />

von Frank VC98r<br />

- 1 -


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

….nun, das ist leider der klägliche Rest der <strong>Lehr</strong>gangsunterlagen des <strong>Lehr</strong>gangs „Aufgaben und<br />

Befugnisse der Gefahrenabwehr“ die mal als „kleines separates Buch“, mit mehreren anderen<br />

<strong>Lehr</strong>gangsunterlagen als separate kleine Bücher, gebunden waren…..<br />

…der Schreiberling weiß, wie diese abhanden gekommen sind und warum zu damaliger Zeit…..<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


AKT VI – Aktiv, Inaktiv<br />

(….immer in Bewegung und doch Bewegungslos ….)


Trainingsplan<br />

Bauch- und Rückenmuskulatur stärken und aufbauen<br />

Ballistische Schutzweste (Gewicht ca. 2-3 Kg) tragen, im Innendienst ablegen<br />

Bauchtraining zuhause<br />

Vor dem einschlafen<br />

Auf den Rücken Ins Bett legen und lang machen<br />

Oberkörper heben, halten bis die Muskulatur anfängt zu zittern und ablegen<br />

Kurze Pause und das ganze 3-5 mal wiederholen<br />

Rückentraining<br />

Die Hanteln oder vergleichbare Gewichte in einen Rucksack und auf der Hin- und Rückfahrt tragen<br />

Beintraining<br />

So oft wie möglich Fußstreife<br />

Privat so viel wie möglich laufen, einfach bewegen an der frischen Luft<br />

Mindestens 1mal am Tag Treppen laufen…..<br />

….in dem man mit den vorderen Fußballen auftritt, so dass der halbe Fuß in der Luft hängt<br />

Dabei wird die Ferse nach unten gedrückt<br />

Schultertraining<br />

Hanteln, am besten welche die man auseinander nehmen kann:<br />

Frauen: 2,5 Kg später 5,0 Kg<br />

Männer: 5,0 Kg später 10 Kg<br />

Mit kleinen Gewichten anfangen, damit man das Gefühl dafür kriegt<br />

Nachdem Aufstehen und vor dem Zu Bett gehen<br />

Und im sitzen auf einem Stuhl, grade sitze<br />

1. Beide Arme nach oben (Achtungszeichen), solange bis die Muskulatur anfängt zu zittern,<br />

danach ablegen auf der Schulter<br />

Nach kurzer Pause 3-5 Mal wiederholen<br />

2. Danach die Hantel senkrecht vor die Brust halten, zwischendurch Butterfly in die<br />

Schulterblätter und Hanteln wieder vor die Brust, 3-5Mal wiederholen


3. Oberkörper ablegen auf die Oberschenkel oder soweit wie man nach vorne kommt ggf. mit<br />

der jeweils anderen Hand auf dem jeweiligen Knie abstützen, danach linken oder rechten<br />

Arm mit Hantel nach oben ziehen und fallen lassen so oft wie man kann<br />

Punkt 1. Und 2., volle drei Wochen, dabei angewöhnen durch die Nase zu atmen<br />

Punkt 3. Ab der dritten Woche dazu nehmen und mit Handschuhen trainieren<br />

Nach 3 Wochen, 3 Wochen Pause und generell in der Trainingsphase am Wochenende Muskulatur<br />

einfach ruhen lassen, wenn es dennoch juckt einfach bisschen Spielen mit den Hanteln<br />

Die Handschuhe zwischendurch anziehen und Boxerfaust machen<br />

Ausrüstung zum Trainieren<br />

Herren: 5,0 Kg auf lastbar auf 10 Kg<br />

Damen: 2,5 Kg auf lastbar auf 5,0 Kg<br />

MundNasenBedeckung<br />

(durch das erschwerende Atmen damit, fängt man an tiefer einzuatmen)


Erworbene Kenntnisse<br />

Autogenes Training<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Autogenes_Training)<br />

in jungen Jahren durch Ärztliche Anleitung gezeigt bekommen und 2007 in der Reha aufgefrischt,<br />

dadurch beherrscht dieser Mensch dieses Training, nur zeigen oder lehren es anderen darf er nicht,<br />

aber dadurch bedingt kann er noch sehr gut dazu meditieren, welches eine sehr gute Alternative zu<br />

autogenem Training ist, Meditation ist zwar nicht das gleiche, aber dennoch alleine führt es einen<br />

Menschen in eine angenehme Ruhephase, zusammen mit autogenem Training ein perfektes Duo<br />

Schattenboxen oder Thai Chi<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Taijiquan)<br />

Auch dieses wurde diesem Menschen in jungen Jahren vermittelt, durch seinen Vater indem er es im<br />

erklärte und zeigte, daraus resultierend ist es mit aufgegangen im autogenen Training, der Meditation,<br />

sowie in dem Hanteltraining, welches oben nur teilweise zu lesen ist….<br />

Die romanische Sprache von der Iberischen Halbinsel zu erlernen, steht immer noch aus, wobei es<br />

sagte mal ein Lebewesen so oft wie dieser Mensch auf den Kanaren verweilt bzw. die iberische<br />

Halbinsel in jungen Jahren bereiste, müsste er die schon lange können…..leider nein, das kann dieser<br />

Mensch so nicht erlernen….<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Spanien)<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Kanarische_Inseln)<br />

…..aber dafür hat dieser Mensch in jungen Jahren folgende Sportarten ausgeführt:<br />

Leichtathletik<br />

Tischtennis<br />

Dart<br />

Schwimmen<br />

Volleyball (in der Halle und aufem Strand)<br />

Ski fahren (Alpin und Langlauf)<br />

(….die heutigen Apres Ski Partys sind Kinderkacke, zu dem was wir machten…oh und gesoffen<br />

haben wir auch wie die Löcher…)


Fasten- und Essensplan<br />

Wir Essen und Trinken was uns schmeckt, aber in Maßen!<br />

Den Magen ruhig mal knurren lassen, man fällt deswegen nicht gleich vom Fleisch!<br />

Selbstgekochtes schmeckt am besten und kochen macht sehr viel Spaß, die Kollegen freuen sich!<br />

Nudeln, Reis und Kartoffeln<br />

Zwiebeln, Knoblauch, Gemüse, Erdnuss- und Olivenöl, Peperonico,<br />

Kardamon, Ingwer, Meersalz, Bunter Pfeffer, Kümmel, Kurkuma, Koriander, Basilikum, Majoran,<br />

Rosmarin, Bohnenkraut, Petersilie, Schnittlauch, Lorbeer, Nelken,<br />

Fisch<br />

Hin und wieder Wider auch Fleisch:<br />

Hähnchen, gemischtes Hackfleisch, Lamm, Ziege, Ente<br />

Milchprodukte:<br />

Milch 3,5% Fettgehalt<br />

Butter gesalzen oder/und ungesalzen<br />

Creme Fraiche Classic oder mit Kräutern<br />

Weißer Joghurt, Frischkäse Doppelrahmstufe, Müllermilch, Buttermilch, Pudding<br />

Weizenmischbrot, Kartoffelbrot, Leicht und Cross oder Knäckebrot, Mohn- oder Sesambrötchen


Beliebte Restaurants in Ffm des Schreiberlings<br />

Chigaco Meatpackers – Amerikanische Küche<br />

(https://www.chicago-meatpackers.de)<br />

Louisiana – Amerikanische Küche<br />

(https://www.louisiana.de/louisiana-frankfurt.html)<br />

Blockhouse – Steakhouse<br />

(https://www.block-house.de/block-house-restaurant-best-steaks-since-1968)<br />

Buena Vista – Spanische Tapas und Steaks<br />

(https://buenavista-ffm.de)<br />

Selbstgekochtes des Schreiberlings<br />

Chilli Con Carne mit Nudeln oder Kartoffeln<br />

Käse-Lauch-Hackfleisch-Suppe mit Baguette<br />

Bauerntopf mit Hackfleisch<br />

Schweinefilet/-lende mit Champignons und Reis<br />

Schweinebraten mit Semmelknödel und Rotkohl<br />

Ziegenbraten mit Kartoffeln dazu junge Erbsen und Fingermöhrchen<br />

Nudeln mit …….<br />

…….<br />

Hofheim, den 13.11.2021


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

AKT VII – Silencio<br />

(…unvollständig, vervollständigt….Sound Of Unsortiert…)<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Aufgaben ood Befugnisse<br />

bei der<br />

Verfolgoog<br />

von<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

und<br />

Straftaten<br />

.,<br />

Erstellt In der Zeit<br />

07.08.-29.09.2000<br />

vonFrankV<br />

)


.<br />

) _l __ :---- -:_L-:...-:...D:-:_e_rAbl-a<br />

----J]<br />

__ u_fd::es::O-W-__ l•=V=e-rf __ a_h=r=e_n-=-s ____<br />

Überblick:<br />

+ +<br />

Kein Ein•<br />

schreiten<br />

Verkehrs-OWI<br />

sonstige OWI<br />

unbedeutende geringfügige erhebliche OWi mit Straftat vermischt<br />

(s. § 21)<br />

1<br />

1 1 !<br />

Verw.ohne Verw. mit<br />

1<br />

Verw.-Geld Verw.-Geld<br />

Strafanzeige mit<br />

1<br />

1<br />

Vermerk der OWI/<br />

. 1<br />

Verkehrs-OWi<br />

Einverständnis<br />

Sache erledigt<br />

+.<br />

ist Betroffener nach<br />

Belehrung nicht elnver•<br />

standen<br />

OWI-Anzelge<br />

- Verwaltungsbehörde<br />

als Ahndungsbehörde<br />

Bußgeldbescheid, §§ 65, 66<br />

◄<br />

StA<br />

1<br />

ver'f olgt auch OWi<br />

§§ 40, 42<br />

oder übersendet an<br />

•<br />

§§ 41, 43<br />

Unlerwerf ung<br />

Einspruch<br />

,<br />

mit Zahlung<br />

erledigt<br />

. bei Nichtzahlung<br />

· Beitreibung oder<br />

Erzwingungshaft<br />

auf gerichtliche<br />

Anordnung, vgl.<br />

§§ 89-104<br />

..<br />

innerhalb 1 Woche bei<br />

Ahndungsbehörde, § 67<br />

1<br />

♦<br />

Ubersendung<br />

•<br />

an StA<br />

§ 691 s. 1<br />

Vorlage beim AG<br />

- §§ 68, 691 s. 1 -<br />

*<br />

Zur0cknahme<br />

§ 691 s. 2<br />

L, (vgl. auch §§ 73-78)<br />

,{ Beschluß, § 72<br />

Hauptverhandlung, S 71<br />

)<br />

1<br />

Ablehnung<br />

der Beschwerde<br />

1<br />

+<br />

Annahme<br />

Rechtskraft<br />

nach 1 Woche<br />

- 1<br />

ggf. Verfassungs•<br />

beschwer de<br />

1<br />

Bestätigung<br />

des Urteils<br />

1<br />

t l<br />

Rechtsbeschwerde - §§ 79, 80 -<br />

beim zust. OLG innerhalb 1 Woche,<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

1<br />

1 .1<br />

Aufhebung Vorlage an den BGH ·<br />

des Urteils in best. Fällen analog<br />

§ 121.11 GVG<br />

_____<br />

.eigene Ent•<br />

scheidung<br />

I __<br />

Zur0ckverweisung<br />

an AG<br />

. .<br />

-Erstellt in der Z• lt:<br />

07.08,•29.09.2000<br />

von Frank Vog:er


- 13 -<br />

S 33 OWiG - Unte."brechung der Ve,rfolgungsverjährung<br />

Die Verjährung wird unterbrochen<br />

nach ersten Vernehmung de Betroffenen<br />

bei Bekanntgabe, daß. den Betr. ein Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet ist<br />

die Anordnung oder Bekannabe dieser Vernehmung<br />

die richterliche Vernehmung des Betr. oder d;e Anordnung derselben<br />

die Beauftragung eines Sachverständigen durch die Verfolgungsbehörde<br />

oder Richter, wenn der Betr. vorher vernommen wurde<br />

oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben<br />

wurde<br />

jede Bs:t,lagnahme- oder o ... rchsuchungsanord11ung der Verfolgungsbehörde<br />

oder des Richters<br />

die vorläufige Einst 7llung des Verfahrens egen Abwesenheit des<br />

Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde/ Richter<br />

jede Anordnung der Verfolgungsbehörde/ Richter, die nach einer<br />

vorgenannten Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenhaltsortes<br />

des Betroffenen odc zur Sicherung von Beweisen ergeht<br />

jedes Ersuchen der Verfolgungsbehörde oder des Richters, eine<br />

Untersuchungshandlung im At•sland vorzunehmen<br />

, die gesetzlich bestinte Anhörung einer anderen Ben6rde durch die<br />

Verfolgungsbehörde vor Abschluß der Ermittlungen<br />

die Ab- und Rückgabe der Sache durch STA an die Verwaltungsbehörde<br />

"'/ Erstelh in der zett:<br />

07.0i.-29.09.2000<br />

von Frank Vogiar<br />

14 -


- 14 -<br />

Bußgeldbescheid<br />

Vorlage der Akten an Richter<br />

Anberaumung der Hauptverhandlung<br />

Hinweis auf die Möglichkeit, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden<br />

. "<br />

die Erhebung der off. Klage<br />

die Eröffnung des Hauptverfahrens<br />

Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung<br />

)<br />

Erstellt In der Zelt:<br />

07.08.•29.09.2000<br />

von Frank Vogter


33<br />

ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT<br />

-----------================<br />

§ 52(1) StPO<br />

Das Zeugnisverweigerungsrecnt bleibt auch dann bestehen,<br />

wenn die .Ehe, nicht mehr begründet ist - oder - wenn die<br />

Ehe, welche die Schwägerschaft begründet, nicht mehr besteht.<br />

)<br />

(2) Die bezeichneten Personen sind vor jeder Vernenmung über<br />

ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu belehren.<br />

Erslellt in der Zelt:<br />

07.0i.-29.09.2000<br />

von Frank Vogler


- 1 -<br />

Für welche Aufgaben und nach welchem Gesetz werden<br />

Hilfspolizeibeamte/innen eingesetzt<br />

§99 Hessisches Sicherheits-- und Ordnungsgesetz ➔ Werden Hilfspolizeibeamte/innen bestellt<br />

Absatz 1.:<br />

Absatz 2.:<br />

Absatz 5.:<br />

a) zur Gefahrenabwehr<br />

b) zu bestimmten polizeilichen Aufgaben<br />

a) Hilfspolizeibeamte/innen haben im Rahmen ihrer Aufgaben dieselben Rechte und<br />

Befugnisse wie Justizvollzugsbeamte/innen<br />

§36 Straßenverkehrsordnung (STVO)<br />

a) Zeichen und Weisungen geben<br />

b) Verkehr regeln<br />

c) Mithilfe ftlr den Verkehrsteilnehmer<br />

§44 Straßenverkehrsordnung (STVO)<br />

Bei Gefahr in Verzug -+ Muss sofort gehandelt werden<br />

§68 Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)<br />

Für die Zulassung ist die zustandige Behörde zusUlndig! ! ! !<br />

Wenn die Verkehrssicherheit ein sofortiges Einschreiten verlangt, kann der/ die<br />

Hilfspolizeibeamte/innen der ZUSUlndigen Behörde entsprechend verfahren.<br />

Unmittelbarer Zwang<br />

Körperliche Gewalt<br />

Hilfsmittel<br />

Waffen<br />

)<br />

Knebel<br />

Fessel<br />

Hunde<br />

Pferde<br />

Dienst-Kfz<br />

Wasserwerfer<br />

Pistole<br />

Gewehr<br />

Maschinenpistole<br />

Schlagstock(RMS)<br />

H- Erstellt In der Zelt<br />

d;- 01.08.•29.09.2000<br />

11on Fl'llnk Vogler


-2-<br />

Abkürzungen<br />

LKA -+ Landeskriminalamt<br />

BKA -+ Bundeskriminalamt<br />

BND -+ Bundesnachrichtendienst<br />

MAD -+ Militarischer Abschirmdienst<br />

Interpol -+ Intemationale Polizei<br />

KBA -+ Kraftfahrt Bundesamt<br />

EMA -+ Einwohner Meldeamt<br />

AZR ➔ Ausländer Zentralregister<br />

HePolis -+ Hessischer Polizeilischer Informationsdienst<br />

LMV ➔ Landesamt ftlr Verfassungsschutz<br />

LuNa -+ Leuchtdatendatei<br />

HeDok -+ Uv.f/ rdJJ.I,<br />

Ze Vis ➔ Zentraler Verkehrsinfomationsservis<br />

GoKG -+ Güter Kraftgesetz<br />

OOVO -+ Gefahrengutverordnung<br />

GeWo -+ Gewerbeordnung<br />

Staatsform<br />

Judikative<br />

Recbtsprechende<br />

Gewalt<br />

Legislative<br />

Gesetzgebende<br />

Gewalt<br />

Exekutive<br />

Ausführende<br />

Gewalt<br />

Jeder Bürger hat Recht bis zur letzten Instanz seine Rechte wahrzunehmen!!<br />

Straftat<br />

Objektiver Tatbestand<br />

Handluna<br />

Tun<br />

-+<br />

Unterlassen<br />

Echtes Unechtes<br />

Tatbestandsmäßildceit<br />

Rechtswidrigkeit<br />

- Einverstandnis des<br />

Betroffenen<br />

)<br />

Unterlassungsdelikt<br />

Gesetz<br />

Garantenpflicht<br />

(Stellung des Beamten)<br />

-,. -<br />

- Hoheitliche Befugnisse<br />

- Züchtigungsrecht der<br />

Eltern<br />

-Notstand<br />

Elltellt In der Zelt<br />

07.08,•29.09.2000<br />

von Frank Voglet


Subjektiven Tatbestand<br />

Schuld<br />

)<br />

Schuldflhigkeit<br />

Kinder ➔ ab 141ahren<br />

Jugendliebe ➔ bis 18 1ahren<br />

Heranwachsende ➔ bis 21 Jahren<br />

Zwnutbarkeit<br />

Unrechtsbewusstsein<br />

- andere Kulturen<br />

Schuldformen<br />

Vorsatzliches<br />

Fahrlässigkeit<br />

Direkt Indirekt<br />

( unbedingt) (bedingt)<br />

bewusste<br />

unbewusste<br />

Aufbauen einer Straftat<br />

Entschluss<br />

Vorbereitung<br />

Versuch ( unbeendet/beendet/qualifiziert/Ullqualifiziert)<br />

Tatausfilhrung<br />

Tatvollendung<br />

-3-<br />

➔ Straffrei<br />

➔ Straffrei<br />

➔ Bei einem Verbrechen immer<br />

Strafbar-<br />

Bei einem Vergehen steht es<br />

im Gesetzestext<br />

Vergleich zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit<br />

Straftat<br />

Handlung<br />

Tatbestandsmaßigkeit<br />

Rechtswidrigkeit<br />

Schuld<br />

Strafe<br />

Ordnungswidrigkeit<br />

Handlung<br />

Tatbestandsmäßigkeit<br />

Rechtswidrigkeit<br />

Vorwerfbarkeit<br />

Buße (MOndliche, Verwamgeld, Geldbuße)<br />

. Eratellt In der Zeit<br />

R-01.08.-29.09,2000<br />

di van Frank VOfJ,er


Aufbauen einer Ordnungswidrigkeit(OWI)<br />

1.) Owi festgestellt ➔ Behandeln nachdem Legalitätsprinzip oder nachdem<br />

Opportuni"tats . ' 111 pmlZlp ...<br />

2.) Verwarnung ➔ Mündlich, Bar oder Schriftlich , aber immer mit<br />

Einverständnis des Betroffenen ; Bei nicht Einverständnis des Betroffenen,<br />

Kfz-Kennzeichen, Marke, Typ, (Personalien ➔ Wenn der Betroffene vor<br />

Ort ist, BPA) festhalten<br />

3.) Anhörbogen ➔ Wird abgelehnt, dann eine Dienstliche Erklärung verfassen<br />

4.) Bußgeldbescheid ➔ Wird wieder abgelehnt<br />

5.) Amtsanwaltschaft ➔ Entscheidet ob die Angaben reichen oder nicht für<br />

eine Verurteilung vor Gericht<br />

6.) Richter (Amtsgericht) ➔ Prüft auch ob es eine Verurteilung gibt oder<br />

nicht<br />

7.) Bei einer Verurteilung ➔ Kann der Betroffene Berufung einlegen<br />

(Amtsgericht ➔ Oberlandesgericht ➔ Bundesverwaltungsgericht) oder<br />

Urteil annehmen<br />

Verjährung<br />

'<br />

§31 OWIG<br />

Verfolgungsv.<br />

- 3 Jahre bei Owi<br />

Ober 30.000 DM<br />

-2 Jahre bei Owi<br />

zwischen 3.000 DM und 5.000 DM<br />

- 1 Jahr bei Owi<br />

zwischen 2.000 DM und 5.000 DM<br />

- 6 Monate bei allen anderen<br />

bis2.000DM<br />

- 3 Monate bei Verkehrsowi (§ 26 STVG)<br />

§340WIG<br />

Vollstreckungs.<br />

- 5 Jahre Bei Geldbuße<br />

Ober 2.000 DM<br />

- 3 Jahre bei Geldbuße<br />

unter 2.000 DM<br />

)<br />

,, Erstellt In dtr Zell:<br />

07.08,•29.0t.2000<br />

11011FrankV


- s -<br />

Aussagegenehmigung filr Strafsachen vor Gericht<br />

Genehmigung gilt nur für den FaU vor Gericht<br />

Fragen zu Personal, Technik und Taktik fallen raus ➔ §54 STPO<br />

Zeugnisaussageverweigerungsrecht aus beruflichen GrOnden (Pfarrer) ➔ §53 STPO<br />

Owi<br />

l.) Parken im HV ➔ § 12 (1 )STVO<br />

2.) ...... mit Beh. ➔ §1, 12 (l)STVO<br />

3.) Parken auf Gehweg ➔ §12(3) STVO<br />

4.) .......... mit Beb. §l,12(3)STVO<br />

5.) Missbrauch der Warnblinkanlage ➔ §16 STVO<br />

6.) .Parlren entgegenZ.295 STVO ➔ §l2(3)STVO<br />

?.) ........ mit Beb. ➔ §1, 12(3)STVO<br />

Das heißt:<br />

Verstöße nach§ 1, 12(1), 12(3), 16, 49 STVO i.V.m. §24 STVG, §19 OWIG<br />

,,<br />

1 Bußgeld<br />

§190WTG<br />

Verletzt eine Handlung ein oder mehrere Geset7.e ➔ Spricht man von Tateinheit<br />

das heißt eine oder mehrere Handlungen werden zusammenfasst und nur ein Bußgeld<br />

erhoben<br />

Handlungseinheit<br />

1. Willensbetätigung ➔ löst eine Verhaltensweise aus, daraus leitet sieb die Tateinheit ab<br />

z.B.: Schnell von A nach B kommen<br />

2. Natürliche Handlungseinheit ➔ zu schnelles Fahren mit abschließendem Unfall<br />

3. rechtliche Handlungseinheit ➔ abgefahrene Reifen<br />

'<br />

Erttltllt In der Zelt:<br />

07.08.-29.09.2000<br />

von F11111k Vogler


§2o·ow10·<br />

Verlemm·mehrere separate Handlungen·mehrere Gesetze ➔ spricht man-von·Tatmehrheit<br />

das heißt fllr jede verbotene Handlung ein Bußgeld·<br />

§tllOWIO<br />

Personalienfeststellung<br />

1.) Name, Geburtsname, Vomame(n}<br />

2.) Geburtsdatum "rt<br />

3.) Postleitzahl, Wohnort, Straße<br />

♦.}Beruf<br />

5.) Stand·<br />

6.} Staatsangehörigkeit<br />

Vernehmung<br />

Beschuldigter, Betroffener ➔ Vernehmung<br />

Zeuge ➔ FreiwiUig oder Vorgeführt<br />

7 goldene "W"<br />

Wer ➔ Täter<br />

Was ➔ Tatvorwurf ➔ Ausführung<br />

Wann ➔ Tatzeit<br />

Wo ➔ Tatort<br />

Wie ➔ Modus operandi ( Tatausführung)<br />

Womit ➔ Tatmittel<br />

Warum ➔ Tatmotiv<br />

Enitellt In der Zelt<br />

07 .08.-29.09.2000<br />

van Frank Vogler


01410B Z.314-10 NUR ANWOHNER MIT PARKAUSWEIS 01, 06.-09. U. 15.-22. UHR<br />

AUSFALL EINER FAHRSPUR<br />

AUSFALL EINER FAHRSPUR, FAHRZEUG SOLL TE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

AUSFALL EINER FAHRSPUR, FAHRZEUG WURDE ABGESCHLEPPT<br />

AUSSENFLIESVERKEHR<br />

BEGEGNUNGSVERKEHR NICHT M GLICH<br />

BEHINDERUNG DES FLIESSENDEN VERKEHRS<br />

BEHINDERUNG DES LIEFERVERKEHRS<br />

BEHINDERUNG DES LIEFERVERKEHRS, FZ SOLL TE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

BEHINDERUNG DES LIEFERVERKEHRS, FZ WURDE ABGESCHLEPPT<br />

EINSATZFAHRZEUGE FREI<br />

ENTSTEMPELUNGSTERMIN<br />

FAHRBAHNVERENGUNG<br />

FAHRBAHNVERENGUNG FZ, WURDE ABGESCHLEPPT<br />

FAHRBAHNVERENGUNG, FZ SOLL TE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

FAHRZEUG PARKTE AN DER O.A. STELLE<br />

FAHRZEUG SOLL TE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

FAHRZEUG WURDE ABGESCHLEPPT<br />

FRONTFOTO/RADARMESSUNG - Z.274 STVO<br />

FRONTFOTO/RADARMESSUNG-Z.27 4.1 STVO<br />

FRONTFOTO/RADARMESSUNG-Z.325 STVO<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN AUF RADWEG AUSWEICHEN<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN AUF RADWEG AUSWEICHEN, KFZ SOLL TE ABGESCHLEPPT<br />

WERDEN<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN AUF RADWEG AUSWEICHEN, KFZ WURDE ABGESCHLEPPT<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN FAHRBAHN BENUTZEN<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN FAHRBAHN BENUTZEN, KFZ SOLL TE ABGESCHLEPPT<br />

WERDEN<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN FAHRBAHN BENUTZEN, KFZ WURDE ABGESCHLEPPT<br />

FÜR E1NSATZFAHRZEUGE FREI VON 07.-24. UHR<br />

IM FUSSGÄNGERLAUF<br />

IM KURVENBEREICH<br />

IM WENDEBEREICH<br />

LIEFERVERKEHR<br />

N<br />

NUR FZ BIS MAX. 3,50 M<br />

NUR FÜR BUSSE<br />

NUR FÜR BUSSE, FAHRZEUG SOLL TE ABGESCHLEPPT WERDEN.<br />

NUR FÜR BUSSE, FAHRZEUG WURDE ABGESCHLEPPT<br />

NUR FÜR MOTORRÄDER<br />

PARKSCHEINAUTOMAT<br />

RADFAHRER MUSSTEN GEHWEG ODER FAHRBAHN BEN., KFZ SOLLTE ABGESCHLEPPT<br />

WERDEN<br />

RADFAHRER MUSSTEN GEHWEG ODER FAHRBAHN BEN.,KFZ WURDE ABGESCHLEPPT<br />

ROLLSTUHLFAHRERSYMBOL<br />

RZ #,## SEK. TOLERANZ BERsCKSICHTIGT GEEICHT BIS ENDE 1998<br />

RZ #,## SEK. TOLERANZ BERsCKSICHTIGT GEEICHT BIS ENDE 1999<br />

SICHTBEHINOERUNG<br />

SICHTBEHINDERUNG F.FUSSGÄNGER U.FZ-FÜHRER FZ W. ABGESCHLEPPT<br />

SICHTBEHINDERUNG FÜR FAHRZEUGFÜHRER AUF VORFAHRTSBERECHTIGTE<br />

STRASSE<br />

SICHTBEHINDERUNG FÜR FUSSGÄNGER UND FAHRZEUGFÜHRER<br />

SICHTBEHINDERUNG FÜR FUSSGÄNGER UND KFZ.-FÜHRER, KFZ SOLL<br />

TE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

SICHTBEHINDERUNG FÜR FUSSGÄNGER UND KFZ.-FÜHRER, KFZ<br />

WURDE ABGESCHLEPPT<br />

,N-. Erstellt In der Zeit:<br />

(b- 07.08.•29.09.2000<br />

von Frank Vogler


SICHTBEHINDERUNG, FAHRZEUß SOLLTE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

SICHTBEHINDERUNG, FAHRZEUG ,WURDE ABGESCHLEPPT<br />

TEILWEISE AUF GEHWEG<br />

TEILWEISE IM HAL TVERBOT (ZEICHEN 283 STVO)<br />

UND ENTGEGEN FAHRTRICHTUNG<br />

VIDEOBANOAUFZEICHNUNG ZEICHEN 274 STVO<br />

VIDEOBANDAUFZEICHNUNG ZEICHEN 274.1 STVO<br />

VIOEOBANDAUFZEICHNUNG ZEICHEN 325 STVO<br />

2. 350STVO<br />

ZEICHEN 242 STVO<br />

ZEICHEN 242 STVO FAHRZEUG SOLL TE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

ZEICHEN 242 STVO FAHRZEUG WURDE ABGESCHLEPPT<br />

ZEICHEN 250-1022-10 STVO<br />

ZEICHEN 250 -1022-10 STVO U.PARKTEN DORT<br />

ZEICHEN 250-1024-17 STVO<br />

ZEICHEN 250 STVO<br />

ZEICHEN 250 STVO U.PARKTEN DORT<br />

ZEICHEN 297 STVO<br />

ZEICHEN 299 STVO<br />

ZEICHEN 314 STVO<br />

ZEICHEN 314-1044-10 STVO<br />

ZEICHEN 314-1044-10 STVO FAHRZEUG SOLLTE ABGESCHLEPPT WERDEN<br />

ZEICHEN 314-1044-10 STVO FAHRZEUG WURDE ABGESCHLEPPT ZEICHEN<br />

315 STVO<br />

Dies stellen nur mögliche Konkretisierungen dar, teilweise nicht mehr aktuell.<br />

Weil, die Nummerierungen der Zusatzzeichen mit einer Novellierung der StVO<br />

verändert wurde.<br />

,/1,F- Erstellt In der Zelt:<br />

d;J- 07.08.-29.09,2000<br />

von Frank Vogler


Ausfüllen von Datenermittlungsbelegen<br />

Grundsätzlich sind Datenermittlungsbelege deutlich lesbar (Durchschrift), genau und<br />

vollständig auszufüllen.<br />

0<br />

Feld 16 (Halteranfrage) ist in der Regel auszufüllen, wenn es sich um ein außerdeutsches<br />

Kennzeichen oder Sonderkennzeichen handelt.<br />

Ziffer 1 wird bei Saisonkennzeichen eingetragen.<br />

Ziffer 4 wird eingesetzt, wenn es sich um ein ziviles US-Kennzeichen handelt.<br />

Ziffer 5 wird für alle übrigen außerdeutschen Kennzeichen verwendet. In dem Feld „Bemerkungen"<br />

ist bei allen außerdeutschen Kennzeichen zusätzlich die Nationalität anzugeben.<br />

Bei zivilen US-Kennzeichen "US", ansonsten .CS", ,,PL", ,,A" usw. Ist keine Nationalität<br />

erkennbar, wird ein Fragezeichen • ?" vermerkt.<br />

Des weiteren wird die Ziffer 5 auch für grüne Kennzeichen eingetragen.<br />

Ziffer 8 ist bei roten Kennzeichen oder Zollkennzeichen einzutragen. Bei Verwendung<br />

dieser Ziffern ist unter „Bemerkungen" immer anzugeben, um welche Art von<br />

Kennzeichen es sich handelt, z.B. .,Saisonkennzeichen", .,rotes Kennzeichen",<br />

,,Zollkennzeichen" usw.<br />

0<br />

Feld 05 (Tattag/Datum) ist wie auf allen Mustern (1-8} nur mit jeweils zwei Zahlen (ohne<br />

Punkte, Striche o.ä.} auszufüllen.<br />

Feld 06 (Tatzeit) wird ebenfalls nur mit vier Zahlen und jeweils einer Punkttrennung<br />

zwischen Stunden und Minuten eingetragen. Hierbei ist zu beachter:i, daß die tatsächlich<br />

festgestellte Zeit ·eines Schuldvorwurfes, der einen Tatbestand des ordnungswidrigen<br />

Parkens beinhaltet, mindestens 3 Minuten betragen muß. Bei einem Tatbestand des<br />

ordnungswidrigen Parkens ist daher grundsätzlich eine Anfangs- und eine Endzeit<br />

einzutragen. Wird der Schuldvorwurf des ordnungswidrigen Haltens angewandt (laut<br />

einschlägiger Rechtsprechung wird ·das HALTEN als eine gewollte Fahrtunterbrechung<br />

definiert}, genügt eine Zeitangabe (Endzeit), siehe Muster 4. Aufgrund vieler Beschwerden in<br />

der Vergangenheit wird um eine exakte, selbst vor Ort festgestellte Zeitangabe gebeten. Ein<br />

,,Aufrunden" der Tatzeit ist nicht zulässig.<br />

Feld 15 (Kennzeichen) Das amtliche Kennzeichen ist deutlich wie bei allen Mustern<br />

einzutragen. Zwischen den Blockbuchstaben und den Ziffern wird ein Kästchen freigelassen.<br />

Das amtliche Kennzeichen ist unter dem Feld "Bemerkungen" ein zweites Mal anzugeben.<br />

. - Erstellt in der Zeil:<br />

07.08.-29.09.2000<br />

vcn Frank Vogier


- 2 -<br />

Dabei sollte das Kennzeichen von hinten abgelesen werden, wenn das Fahrzeug von vorne<br />

notiert wurde oder umgekehrt. Somit werden Ablesefehler weitgehend ausgeschlossen.<br />

Feld 17 (Fabrikat) Das Fabrikat wird nur eingetragen, wenn es eindeutig zu erkennen ist. Im<br />

Zweifelsfall wird lediglich ein Fragezeichen eingetragen. Typenbezeichnungen wie z.B. Golf<br />

GTi, Passat GLX, 80 TOS etc. sind generell unter dem Feld „Bemerkungen" aufzuführen.<br />

0<br />

Feld 07 (Tatort) Straßennamen oder die Bezeichnung von Örtlichkeiten sind in<br />

Großbuchstaben und deutlich lesbar einzutragen. Bei den Hausnummern ist unbedingt auf<br />

eine genaue Zuordnung zu achten. Im Zweifelsfall kann der Tatort auch durch den Zusatz<br />

.gegenüber (GEG)" oder „Ecke" wie auf Muster 6 ersichtlich. lokalisiert werden. <strong>Teil</strong>weise<br />

sind auch Bezeichnungen wie z.B .• GEG KIOSK" oder „GEG REISEBÜRO" oder ähnliches<br />

sinnvoll.<br />

Wenn der genaue Abstellort bei einem späteren Einspruch nicht mehr genau bezeichnet<br />

werden könnte, empfiehlt sich auf der Rückseite des EDV-Beleges oder unter Feld<br />

,.Bemerkungen" eine kleine Handskizze.<br />

Feld 13 (Vk=Verkehrsbeteiligung) Vorgegeben ist die Ziffer 1 = Führer des Fahrzeuges, da<br />

in der Regel kein Fahrer vor Ort angetroffen wird und auch keine Personalien vor Ort<br />

festgestellt werden. Bei einem Verkehrsverstoß z.B. nach der StVZO ist die Ziffer 1 zu<br />

streichen und durch die Ziffer 2 = Halter des Fahrzeuges zu ersetzen, siehe Muster 7.<br />

Hinter der vorgegebenen Ziffer 1 wird das entsprechende Fahrzeug laut den auf dem<br />

Deckblatt aufgelisteten Buchstaben A-Z klassifiziert. Es kann aber auch ein Radfahrer (35)<br />

oder ein Fußgänger (34) gebührenpflichtig verwarnt werden. In diesen Fällen müssen die<br />

Personalien der/des Betroffenen vollständig eingetragen sein.<br />

D<br />

0<br />

Feld 37 (Beweismittel) Wie ebenfalls auf dem Deckblatt aufgelistet, können die<br />

verschiedenen Schlüssel 1- eingetragen werden. In der Regel wird der Schlüssel 4 = Foto<br />

bei Abschleppmaßnahmen verwendet, wenn vor Ort Fotos angefertigt wurden. Es empfiehlt<br />

sich allerdings nicht, den Schlüssel 4 einzutragen, wenn die Fotos erst noch entwickelt<br />

werden müssen. ln der Vergangenheit kam es zu Verfahrenseinstellungen, weil die unter<br />

Schlüssel 4 angegebenen Fotos nicht vorgelegt werden konnten, weil die Filme nicht<br />

verwertbar waren.<br />

Feld 08 (Zuwiderhandlung) Hier ist der zutreffende Tatbestand laut dem<br />

Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten einzusetzen.<br />

Der Tatbestandskatalog enthält die Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung des<br />

Verwarnungsgeldkataloges des Bundesministers für Verkehr sowie weitere, häufiger<br />

vorkommende Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.<br />

Fehlende Tatbestände können unter der Angabe der TBNR 0000 in Feldnummer 08<br />

ebenfalls bearbeitet werden. Dabei ist der jeweilige Tatbestand möglichst kurz, aber präzise<br />

in Anlehnung an vorhandene Tatbestände zu formulieren.<br />

'f Erstellt In cfer Zeit:<br />

07.08-29.09.2000<br />

von Frank Vog'er


- 3 -<br />

Die wichtigsten Fahrzeugmängel sind bei den betreffenden Paragraphen der StVZO<br />

eingeordnet. Soweit Mängeltatbestände fehlen, sind ggf. die allgemeineren Tatvorwürfe (§<br />

23 StVO bzw. § 31 StVZO) zu verwenden.<br />

Sind im Tatbestandstext Sterne (*) angebracht, so muß dieser Tatbestand konkretisiert<br />

werden. In diesem Zusammenhang wird auf die jeweilige Bemerkung zum Tatbestandstext<br />

hingewiesen.<br />

Beim Erfassen der Konkretisierungszeile ist als<br />

1. Zeichen der Bezugsstern (*) zu schreiben.<br />

0<br />

Feld 09 (Konkretisierung) Zusätzlich zu den durch im Tatbestandstext durch Sterne<br />

vorgegebenen Pflichtkonkretisierungen können dort zusätzlich Sachverhalte aufgeführt<br />

werden, die auch im Anhörungsbogen ausgedruckt sind. Zum Beispiel beim Parken im<br />

Haltverbot .TEILWEISE GEHWEG" oder .FAHRBAHNVERENGUNG". In jedem Fall sind<br />

Konkretisierungen zu vermeiden, die den vorgegebenen Tatbestandstext wiederholen wie<br />

z.B. beim Parken im Haltverbot (TBNR 1951) eine Konkretisierung „HAL TVERBOT", ,,Z. 283<br />

StVO" o.ä.<br />

Bei dem Tatbestand Nr. 2313 (Parken· auf Behindertenparkplatz) ist ebenfalls eine<br />

Pflichtkonkretisierung vorgegeben. Hier wird die Beschilderung (Zeichen 315 StVO oder<br />

Zeichen 314 gefordert. Hier nicht die Konkretisierung .Rollstuhlfahrersymbol" verwenden<br />

(siehe Muster 9).<br />

Feld 50 wird in der Regel nicht ausgefüllt. Nur im Ausnahmefall, wenn die Handlung oder die<br />

Handlungen insgesamt nicht mehr geringfügig sind (§ 4 AW-Verwarnung) wird dort „ANZ"<br />

für Anzeige eingetragen.<br />

0<br />

Feld 39 (Zeuge/Beamte) Bei der Ausstellung eines Datenermittlungsbeleges durch<br />

Hilfspolizeibeamte/-innen ist hier der Name und die Dienstbezeichnung des/der Bediensteten<br />

einzutragen bzw. einzustempeln, außerdem eine handschriftliche Unterschrift oder ein<br />

Namenskürzel. Auch bei Leiharbeitnehmern ist hier eine Unterschrift oder ein Namenskürzel<br />

erforderlich.<br />

Feld 40 Hier wird nur die Dienstnummer eingetragen oder gestempelt.<br />

Feld 39, 40 und 41 ln diesen Feldern werden die Personalien eines Fremdzeugen<br />

eingetragen, wenn der/die ausstellende Bedienstete nicht selbst Zeuge der betreffenden<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit oder z.B. der Zeitspanne der Verkehrsordnungswidrigkeit ist,<br />

aber durch einen Dritten darauf hingewiesen wird. In einem solchen Fall ist im Feld 40 das<br />

Wort .Zeuge" und im Feld 40 das Wort „Dienstnr." zu streichen (siehe Muster 3). Dabei sollte<br />

auch unter "Bemerkungen" festgehalten werden, wer den Datenermittlungsbeleg fertigte und<br />

dies mit seinem Namenskürzel abzeichnen.<br />

j<br />

Erstellt In der Zeit:<br />

07 .08.-29.09.2000<br />

von Frank Vogler<br />

')


-4-<br />

Feld 22, 23, 26, 24, 25, 27 und 30 Dort sind die Personalien des Betroffenen vollständig<br />

einzutragen, wenn diese vor Ort ermittelt wurden (in der Regel bei Abschleppmaßnahmen).<br />

Um bei eventuellen Rückfragen den Vorgang nachvollziehen zu können, sollte auch unter<br />

:semerkungen" vermerkt werden, anhand.welcher Papiere die Personalien des Betroffenen<br />

festgestellt wurden. In der Regel ist dies der Kfz.-Schein und die FE. Auch die FE­<br />

Listennummer sollte hier notiert werden (siehe Muster 1).<br />

0<br />

0<br />

Feld Bemerkungen In das Feld „Bemerkungen" ist neben dem erneut abgelesenen<br />

amtlichen Kennzeichen alles einzutragen, was dazu· dient, den Vorgang zu einem späteren<br />

Zeitpunkt nachvollziehen zu können (siehe Muster l-8). Hierzu zählen: Farbe des<br />

·<br />

Fahrzeuges, besondere Merkmale wie Stahlschiebedach (SSD), die Reifenmarkierung (VR,<br />

VL, HR, HL), Rad- Bodenmarkierung oder Ventilstellung, TUE-Fälligkeit, eventuell kleine<br />

Skizzen, aber auch Bemerkungen des Betroffenen vor Ort. Sollte der Platz nicht ausreichen,<br />

kann auch die Rückseite des EDV-Beleges genutzt werden. Insbesondere wenn mit einem<br />

Einspruch des Betroffenen gerechnet werden muß oder dieser bereits vor Ort rechtliche<br />

Maßnahmen ankündigt, sollte alles vermerkt werden, was für eine spätere schriftliche<br />

Aussage sachdienlich sein könnte. Beim Notieren von ordnungswidrig im Bereich von<br />

Parkscheinautomaten abgestellten Fahrzeugen ist unter „Bemerkungen" die Höchstparkzeit<br />

zu vermerken (siehe Muster 8). Dies erspart bei eventuellen Einsprüchen in der Regel eine<br />

erneute Ortsbesichtigung.<br />

Beim Einschreiten im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) ist aus denselben<br />

Gründen ebenfalls die Gültigkeit der entsprechenden Beschilderung zu vermerken, sofern<br />

die Beschilderung nicht zeitlich unbegrenzt gültig ist (siehe Muster 10).<br />

Erhöhungen der Uhrzeit und des Tatbestandes sollen nur durch einmaliges Streichen der<br />

Endzeit und des ersten Tatbestandes erfolgen. Der Nachtrag ist gut lesbar darüber<br />

aufzuführen, damit auch dieser Vorgang klar ersichtlich und nachvollziehbar ist (siehe Muster<br />

8).<br />

Reifenmarkierungen dienen der Beweissicherung und sind generell anzubringen, wenn ein<br />

Fahrzeug gebührenpflichtig verwarnt wird, sofern dieses nicht schon vorher markiert wurde,<br />

z.B. im eingeschränkten Haltverbot. Nur so ist zu einem späteren Zeitpunkt festzustellen, ob<br />

das Fahrzeug noch immer unverändert dort abgestellt ist, um Erhöhungen vorzunehmen<br />

oder Abschleppmaßnahmen einzuleiten.<br />

Im Auftrag<br />

...<br />

<br />

El'!llellt In der Zeit:<br />

07.08.-29.09.2000<br />

von P„nk Vogler


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 06.05.2021<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F…<br />

S….AMT<br />

3….<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme zum Ersuchen an Anzeigeerstatter<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, benannte Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 141312 (52 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO)<br />

(§41 Abs.1 i.V.m. Anlage 2, §49 StVO; §26a StVG; 52 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt), diese kann jederzeit nachgereicht<br />

werden zur Einsicht<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 21.01.2021, von 12.23 Uhr bis 12.28 Uhr, in der HSOG-Straße<br />

vor Hausnummer 16, im Bereich einer Haltverbotszone (Vz. 283 StVO), zum Parken abgestellt. Die<br />

Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes des Parkens ist mehr als erfüllt.<br />

Die ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden<br />

fest verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle<br />

aufgestellt ist.<br />

Die Angaben der Betroffenen darüber, dass das Ende des Parkverbots vor der Hausnummer 16 in der<br />

oben genannten Straße endet, ist unstrittig (siehe beigefügtes Bild von der Betroffenen). Nichts desto<br />

trotz stand oben genanntes Fahrzeug, mit dem oben genannten Kennzeichen, am 21.01.2021 auf<br />

dem ersten Platz vor dem Endschild (Vz. 283-20 StVO).<br />

Im Auftrag<br />

( Vogler )


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 06.05.2021<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F…<br />

S….AMT<br />

3….<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme zum Ersuchen an Anzeigeerstatter<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, benannte Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 113140 (63.1 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein<br />

(§13 Abs.1,2 , §49 StVO; §26a StVG; 63.1 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt), diese kann jederzeit nachgereicht<br />

werden zur Einsicht<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 09.02.2021, von 16.01 Uhr bis 16.20 Uhr, in der HSOG-Straße<br />

vor Hausnummer 63, im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein, zum<br />

Parken abgestellt. Die Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes des Parkens ist mehr als erfüllt.<br />

Die ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden<br />

fest verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle<br />

aufgestellt ist.<br />

Die Angaben des Betroffenen darüber, dass ein gültiger Anwohnerparkausweis auf das oben<br />

genannte Kennzeichen eingetragen ist, steht hier außer Frage (siehe Bemerkungsfeld 2). Nichts desto<br />

trotz, stand oben genanntes Fahrzeug mit dem oben genannten Kennzeichen in einem Bereich, wo<br />

das Parken nur mit einem gültigen ausgelegten Parkschein gestattet ist.<br />

Es besteht keine Pflicht, des Anzeigeerstatters/Zeuge ein Foto zu machen, um feststellen zu können,<br />

dass kein gültiger Parkschein hinter der Frontscheibe ausgelegt war. Es reicht vollkommen aus, eine<br />

sogenannte Innenraumkontrolle durchzuführen. Dies geschieht dadurch, in dem man durch die<br />

Frontscheibe schaut, ob dort ein gültiger Parkschein ausliegt oder nicht. Es ist nämlich die Pflicht des<br />

Fahrzeugführers, sich über die Abstellanforderungen in den sogenannten Parkscheinbereichen kundig<br />

zu machen. Auch steht es direkt auf dem erworbenen Parkschein, dass dieser hinter der Frontscheibe<br />

auszulegen ist. Da dies in diesem Fall nicht zutraf, wurde der oben genannte Tatvorwurf auf das oben<br />

genannte Fahrzeug, mit dem oben genannten Kennzeichen, angewandt.<br />

Im Auftrag<br />

( Vogler )


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 29.04.2021<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F…<br />

S….AMT<br />

3….<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme zum Ersuchen an Anzeigeerstatter<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, benannte Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 113140 (63.1 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein<br />

(§13 Abs.1,2 , §49 StVO; §26a StVG; 63.1 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt), diese kann jederzeit nachgereicht<br />

werden zur Einsicht<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 30.03.2021, von 13.55 Uhr bis 14.07 Uhr, in der HSOG-Straße<br />

vor Hausnummer 12, im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein, zum<br />

Parken abgestellt. Die Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes des Parkens ist mehr als erfüllt.<br />

Die ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden<br />

fest verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle<br />

aufgestellt ist.<br />

Bei der mobilen Datenerfassung (kurz: Mobida), wurde von mir zweimal das Kennzeichen erfasst,<br />

sodass ich davon ausgehen musste, dass eine korrekte Kennzeichenerfassung von mir vorgenommen<br />

wurde. Sofern mir ein Ablesefehler unterlaufen ist, ist eine weitere Recherche meinerseits nicht mehr<br />

möglich.<br />

Ich bitte hiermit von einer Weiterverfolgung des o.g. Aktenszeichens Abstand zu nehmen.<br />

Im Auftrag<br />

( Vogler )<br />

Betriebsangestellter


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 04.03.2021<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F…<br />

S….AMT<br />

3….<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme zum Ersuchen an Anzeigeerstatter<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, benannte Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 113140 (63.1 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein<br />

(§13 Abs.1,2 , §49 StVO; §26a StVG; 63.1 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt), diese kann jederzeit nachgereicht<br />

werden zur Einsicht<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 20.01.2021, von 15.44 Uhr bis 16.14 Uhr, in der HSOG-Straße<br />

vor Hausnummer 27, im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein, zum<br />

Parken abgestellt. Beschilderung ist vorhanden Vz. 314 StVO. Die Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes<br />

des Parkens ist mehr als erfüllt.<br />

Die ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden<br />

fest verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle<br />

aufgestellt ist.<br />

Bei der oben genannten Straße handelt es sich um eine sogenannte „Grenzstraße“, welche dazu dient<br />

zwei angrenzende Bewohnerparkzonen (Regelungsbereich Nr. 40 und Nr. 41) zu trennen. Der<br />

Betroffene hat wohl versehentlich die Straßenseite verwechselt und somit das oben genannte<br />

Fahrzeug mit dem oben genannten Kennzeichen auf der falschen Seite zum Parken abgestellt. Er<br />

hätte das oben genannte Fahrzeug auf der gegenüberliegenden Straßenseite abstellen<br />

müssen/sollen.<br />

Gez.<br />

( Vogler )<br />

Betriebsangestellter


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 05.03.2021<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F…<br />

S….AMT<br />

3….<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme zum Ersuchen an Anzeigeerstatter<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, benannte Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 141312 (52 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO)<br />

(§41 Abs.1 i.V.m. Anlage 2, §49 StVO; §26a StVG; 52 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt), diese kann jederzeit nachgereicht<br />

werden zur Einsicht<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 12.02.2021, von 13.08 Uhr bis 13.17 Uhr, in der HSOG-Straße<br />

vor Hausnummer 27, im Bereich einer Haltverbotszone (Vz. 283 StVO), zum Parken abgestellt.<br />

Beschilderung ist vorhanden Vz. 283 StVO mit dem Zusatz „Werktags 8-18 Uhr auf dem<br />

Seitenstreifen, Lieferverkehr frei“. Die Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes des Parkens ist mehr als<br />

erfüllt.<br />

Die ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden<br />

fest verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle<br />

aufgestellt ist.<br />

Die Aussage des Betroffenen, dass dieser in der HSOG-Straße 25B etwas geliefert hat, steht außer<br />

Frage, trotz alledem stand oben genanntes Fahrzeug mit dem oben genannten Kennzeichen vor der<br />

Haus Nr. 27 und somit in vollem Umfang in der Haltverbotszone mit den genannten Zusatzzeichen.<br />

Gez.<br />

( Vogler )


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 05.03.2021<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F…<br />

S….AMT<br />

3….<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme zum Ersuchen an Anzeigeerstatter<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, benannte Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 113140 (63.1 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein<br />

(§13 Abs.1,2 , §49 StVO; §26a StVG; 63.1 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt), diese kann jederzeit nachgereicht<br />

werden zur Einsicht<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 22.01.2021, von 16.00 Uhr bis 16.11 Uhr, in der HSOG-Straße<br />

vor Hausnummer 11, im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne einen gültigen Parkschein, zum<br />

Parken abgestellt. Beschilderung ist vorhanden Vz. 314 StVO. Die Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes<br />

des Parkens ist mehr als erfüllt.<br />

Die ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden<br />

fest verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle<br />

aufgestellt ist.<br />

Dem Betroffenen muss Recht gegeben werden, da von mir übersehen wurde, dass das Fahrzeug<br />

nicht in der Parkscheinzone abgestellt war. Ich bitte, daher um Einstellung des oben genannten<br />

Aktenzeichens.<br />

Gez.<br />

( Vogler )<br />

Betriebsangestellter


Abschleppmaßnahmen von verkehrsbehindernd bz·w. -gefährdend<br />

abgestellten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum<br />

GRUNDSÄTZLICHES<br />

Das Abschleppen eines verkehrsbehindernd oder -gefährdend abgestellten Kraftfahrzeuges<br />

nach § 49 HSOG (Ersatzvornahme) kommt im Streifendienst nur sehr selten vor, da eine<br />

Ersatzvornahme nur dann gegeben ist, wenn die Verpnichtung, eine Handlung vorzunehmen,<br />

deren Vornahme durch eine andere Person möglich ist (vertretbare Handlung) nicht erfüllt wird<br />

und deshalb die Ordnungs- und Polizeibehörden diese Handlung auf Kosten der betroffenen<br />

Person selbst oder durch eine dritte Person ausführen.<br />

In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein verantwortlicher Fahrzeugführer/eine Fahrzeugführerin<br />

bereits aufgefordert wurde. sein/ihr ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug zu entfernen und dieser<br />

Aufforderung nicht nachkommt, so dass durch städtische Bedienstete die Abschleppmaßnahme<br />

veranlasst werden muß. Dies ist allerdings vor Ort so gut wie nie der Fall.<br />

In der Regel erfolgen daher Abschleppmaßnahmen von verkehrsbehindernd bzw. -gefährdend<br />

abgestellten Kraftfahrzeugen nach § 8 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung), wenn die nach§§ 6 oder 7 HSOG Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig<br />

erreicht werden können. Da in solchen Fällen in der Regel auch unbekannt ist, wo sich der<br />

Fahrer des verkehrsbehindernd oder -gefährdend abgestellten Kfz aufhält, kann eine<br />

Anordnung, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen t nicht erlassen und deshalb ein solches<br />

Fahrzeug im Wege der unmittelbaren Ausfiihrung von seinem derzeitigen Standort entfernt<br />

werden.<br />

Dies bedeutet aber auch. dass eine Abschleppmaßnahme nach § 8 HSOG zu unterbleiben hat, wenn<br />

die Möglichkeit besteht, den Verantwortlichen rechtzeitig zu erreichen. Dies ist unbedingt zu<br />

beachten, wenn auf einem Fahrzeug (z. B. einem Firmenfahrzeug) eine Telefonnummer des Betriebes<br />

angegeben wird.oder wenn sich in einem Fahrzeug eine Verkaufsanzeige befindet, aus der die Handy­<br />

Nummer/Telefonnummer und/oder eine sich in unmittelbarer Nähe des Abstellortes befindliche<br />

Adresse des Eigentümers ersichtlich ist. In solchen Fällen muss zuerst versucht werden. den<br />

Verantwortlichen zu erreichen und aufzufordern, sein Fahrzeug unverzliglich zu entfernen. Ist dies<br />

nicht möglich, sollte unter BEMERKUNGEN vermerkt werden. warum dieser Versuch erfolglos war<br />

(z. B. dass niemand erreicht wurde, sich nur der Anrufbeantworter meldete oder Angehörige des<br />

Fahrzeugführers nicht mitteilen konnten, wo sich der Fahrzeugführer zu diesem Zeitpunkt aufhielt und<br />

auch nicht in der Lage waren, das ·Fahrzeug selbst unverzüglich zu entfernen). Sollte der<br />

Verantwortliche erreicht werden, ist bis zu seinem Eintreffen sicherzustellen. dass in dieser Zeit keine<br />

Gefährdung durch das betreffende Fahrzeug ausgehen kann (nötigenfalls absichern).<br />

Dies ist auch der Grund. warum bei Großveranstaltungen wie z. B. Fastnachtsumzügen zunächst<br />

mittels Halterfeststellungen versucht wird, die in unmittelbarer Nähe wohnenden Verantwortlichen zu<br />

erreichen und aufzufordern. ihre Kraftfahrzeuge unverzüglich wegzufahren. Bei Sportveranstaltungen<br />

der Pferderennbahn Niederrad werden ebenfalls zunächst die Fahrer der behindernd/gefährdend<br />

abgestellten Kraftfahrzeuge liber Lautsprecher aufgefordert. diese umgehend zu entfernen. Erst danach<br />

können für die verbleibenden Fahrzeuge die Abschl_eppmaßnahmen eingeleitet werden.<br />

• ·lirsttl!it Ir! der Ze!t:<br />

07.08.-29 09.2000<br />

- von Fninll Vogler


.,<br />

Im üblichen Streifendienst ist es allerdings in der Regel nicht möglich. einen Verantwortlichen<br />

kurzfristig zu erreichen. deshalb greift hier die unmittelbare Ausführung.<br />

UMSETZUNGEN kommen sehr selten vor und sollten auch nur im Ausnahmefall veranlasst<br />

werden, wenn die Durchführung einer Abschleppmaßnahme eine unzumutbare Härte für den<br />

'3etroffenen darstellen würde. Eine unzumutbare Härte kann vorliei:ten. wenn ein Kraftfahrzeug mit<br />

gültigem Schwerbehindertenparkausweis (Farbe Blau mit - Rollstuhlfahrersymbol, -kein<br />

Versorgungsausweis) auf einem nummerierten Behindertenparkplatz abgestellt ist und der<br />

berectigte Inhaber dieses Sclw.-erbehindertenparkplatzes diesen nicht nutzen kann.<br />

Eine Umsetzung käme auch in Frage. wenn ein Kraftfahrzeug korrekt am rechten Fahrbahnrand<br />

abgestellt ist und sofort entfernt werden muss· um unaufschiebbare Straßenbauarbeiten<br />

(Wasserrohrbruch. Gasgeruch) durchführen zu können.<br />

Selbst bei solchen Situationen ist eine Umsetzung nur angebracht. wenn das betreffende Fahrzeu2 in<br />

unmittelbarer Nähe des vorherigen Abstellortes ordnungsgemäß abgestellt werden kann. (nicht im<br />

Zeichen 286 StVO, an Parkscheinautomatenzonen o.ä.) Ist dies nicht möglich. empfiehlt sich auch in<br />

solchen Situationen die Durchführung einer Abschleppmaßnahme.<br />

Im Fall einer Umsetzung ist über die Funkzentrale zusätzlich ·das betreffende Polizeirevier über den<br />

aktuellen Standort des umgesetzten Fahrzeuges infonniert werden. um eine Diebstahlanzeige zu<br />

vermeiden.<br />

DIPLOMATENFAHRZEUGE sollten nach Möglichkeit nicht abgeschleppt werden. Nur bei einer<br />

konkreten Gefährdung, die das unmittelbare Entfernen eines solchen Fahrzeuges unaufschiebbar<br />

erfordert, ist eine Abschleppmaßnahme einzuleiten. Eine Umsetzung ist in einem solchen Fall nicht<br />

angebracht. Beim Abschleppen von Diplomatenfahrzeugen ist zusätzlich darauf zu achten, dass diese<br />

nicht geöffnet werden (generell Pick-Away).<br />

3ei Abschleppmaßnahmen, die Fahrzeuge mit ausserdeutschen Kennzeichen betreffen, ist der<br />

Funkleitzentrale in jedem Fall der Tatbestand und die Tatbestandsnummer der vorliegenden<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit mitzuteilen, damit die gebührenpflichtige Verwarnung sofort bei<br />

Vorsprache des/der verantwortlichen Fahrers/Fahrerin auf dem zuständigen Polizeirevier kassiert<br />

werden kann.<br />

ABSCHLEPPKATEGORIEN<br />

Voll-Leistung (Rückbehaltungsrecht)<br />

Eine Voll-Leistung liegt vor, wenn das betreffende Fahrzeug zum Finnengelände des<br />

Abschleppunternehmers verbracht wurde.<br />

Da die Stadt Frankfurt am Main bei Abschleppmaßnahmen seit dem O 1. 07. 1993 das<br />

Rückbehaltungsrecht nach § 43 HSOG ausübt, sind bei Abschleppungen zum Firmengelände des<br />

jeweiligen Abschleppunternehmens bei Abholung des Fahrzeuges dort die angefallenen<br />

Abschleppkosten zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten, die der Behörde entstanden sind<br />

(hier: Verwaltungsgebühr, derzeit). Ohne Zahlung der Abschleppkosten und der<br />

Verwaltungsgebühr erfolgt keine Herausgabe des Fahrzeuges. Deshalb besteht auch von Seiten<br />

der Abt. keine Möglichkeit, einem Verkehrsteilnehmer die Herausgabe seines<br />

abgeschleppten Fahrzeuges ohne Bezahlung zu gestatten. Im Ausnahmefall kann dies nur durch<br />

die zuständige Fachabteilung angeordnet werden.<br />

..,<br />

Bei abgebrochenen Abschleppungenff eilleistungen wird das<br />

ausgeübt Selbstverständlich können auch bei abgebrochenen<br />

Rückbehaltungsrecht nicht<br />

Abschleppmaßnahmen und<br />

.f/: Erstellt in der Zeit:<br />

07.08.-29.09 2000<br />

von Frar.k .)\Jllr


J<br />

<strong>Teil</strong>leistungen sowohl die entstandenen Abschleppkosten als auch die Venvaltungsgebühr direkt<br />

,,or Ort bei dem Abschleppwagenfahrer bezahlt werden. Diese Zahlungen erfolgen allerdings<br />

auf freiwilliger Basis.<br />

Abgebrochene Abschleppung<br />

Eine abgebrochene Abschleppung liegt vor. wenn ·das abzuschleppende Fahrzeug bereits vollständig<br />

verladen und das Abschleppfahrzeug bereits angefahren ist Bei Eintreffen eines verantwortlichen<br />

Fahrers am Abschleppo1t. ist die Abschleppung abzubrechen und das Fahrzeug wieder abzuladen.<br />

sofern es die Verkehrslage erlaubt. Ist es nicht möglich. das Fahrzeug an Ort und Stelle anzuladen. so<br />

sollte der Abladeort in unmittelbarer Nähe gesucht werden.<br />

<strong>Teil</strong>leistung<br />

Eine <strong>Teil</strong>leistung liegt vor, wenn bereits Arbeiten an dem abzuschleppenden Fahrzeug erfolgt sind.<br />

Hierzu zählt jedoch z.B. nicht das Ausfahren der Standbeine am Abschleppfahrzeug. Beim Eintreffen<br />

eines verantwortlichen Fahrers am Abschlepport sind alle Arbeiten. die der Abschleppung dienen,<br />

, · · sofort einzustellen. Insbesondere sind alle Tätigkeiten zu unterlassen, die den Eindruck erwecken<br />

könnten, es werde noch eine Leistung begonnen, um Kosten in Rechnung stellen zu können.<br />

Stornierung<br />

Eine Stornierung ist gegeben. wenn der verantwortliche Fahrer noch vor oder unmittelbar beim<br />

Eintreffen des Abschleppfahrzeuges hinzukommt und noch keine Arbeiten an dem abzuschleppenden<br />

Fahrzemz vorgenommen wurden.<br />

Für stornierte Abschleppaufträge werden keine Kosten in Rechnung gestellt.<br />

Grundsätzlich ist ein verantwortlicher Fahrer/eine verantwortliche Fahrerin bei einer<br />

Rückfrage nach .dem Verbleib des abgeschleppten Fahrzeuges auf das Rückbehaltungsrecht<br />

hinzuweisen. Außerdem ist klarzustellen, dass zusätzlich zu den Abschleppkosten eine<br />

Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.<br />

In jedem Fall bekommt der Betroffene einen rechtsmittelfähigen Bescheid durch die Abt.<br />

übersandt, um gegebenenfalls einen Widerspruch gegen die Abschleppmaßnahme einlegen zu<br />

..<br />

können.<br />

ABSCHLEPPGRÜNDE<br />

Bei der Anordnung von Abschleppmaßnahmen ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu<br />

wahren. Das Abschleppen muss geeignet. erforderlich und angemessen sein, um den angestrebten<br />

Zweck zu erreichen. Bei der unmittelbaren Ausführung nach § 8 HSOG muss der anordnende<br />

Bedienstete vor Ort in jedem Fall eine von einem solchen Fahrzeug ausgehende konkrete Behinderung<br />

bzw. Gefährdung im öffentlichen Verkehrsraum feststellen, die es unaufschiebbar gebietet, dieses·<br />

derart Als Grundlage ordnungswidrig dient das abgestellte POLIZEINACHRICHTENBLATT Fahrzeug zu entfernen. Ein (s. solcher Anlage Sachverhalt 1 ), derzeit gültig kann nur Nr. durch 2/99 vorn den<br />

anordnenden 15.12.1998. in Bediensteten dem aufgrund vor Ort eigenverantwortlich der Gesetzlage in der festgestellt Rechtsprechung werden. gefestigten Einzelfälle, in<br />

denen Abschleppmaßnahmen in Frage kommen, zusammengestellt sind.<br />

Erstellt in der Zeit:<br />

07.08.-29.09.2000<br />

von Frank Vogler


Zu den Beispielen für das Abschleppen rechtS\\ idrig geparkter Fahrzeuge im Polizeinachrichtenblatt<br />

zu Punkt 20 (eingeschränktes Haltverbot und Haltverbot) und Punkt 29 (Baustellen und<br />

Veranstaltungsbereiche) wird auf die Kurzmitteilung verwiesen.<br />

Zum Abschleppen von Kraftfahrzeugen von ausgewiesenen Busparkplätzen wird auf die<br />

Kurzmitteilung verwiesen.<br />

Grundsätzlich ist immer eine entsprechende gebührenpflichtige Venvarnung auszustellen, wenn<br />

durch das ordnungswidrige Abstellen eines Fahrzeuges die Einleitung einer<br />

Abschleppmaßnahme erforderlich war.<br />

AUSFÜLLEN DER A B S C H L E PP NI ED ER SC H R I F T<br />

Die Abschleppniederschrift ist in Druckschrift gut lesbar auszufüllen und muss mit dem<br />

Namensstempel. der Dienstnummer und Unterschrift des anordnenden Bediensteten versehen sein. Es<br />

wäre auch wünschenswert. \Venn unten rechts die Organisationskennziffer eingetragen würde.<br />

Zwei Beispiele ordnungsgemäß ausgefüllter Verhandlungsniederschriften sind als Anlage 4 und 5<br />

beigefügt.<br />

Die einzelnen Felder der Verhandlungsniederschrift über eine Abschleppmaßnahme sind im<br />

Einzelnen wie folgt auszufüllen:<br />

Stadt, Straße: Straße und Hausnumer eintragen. Ist keine Hausnummer ersichtlich, den genauen<br />

Abstellort lokalisieren, z.B. Ecke XV-Straße, gegenüber Gaststätte Goldener Löwe etc.<br />

Datum: Datum der Abschleppmaßnahme<br />

t<br />

Uhrzeit: Hier die genaue Uhrzeit von der Feststellung des Fahrzeuges vor Ort bis zur Abfahrt des<br />

Abschleppfahrzeuges angeben. Bei abgebrochenen Abschleppmaßnahmen oder <strong>Teil</strong>leistungen ist als<br />

Endzeit die Zeit einzutragen. zu der ein verant\vortliche Fahrer zu seinem Fahrzeug kam.<br />

Art des Fz: Nur Pkw, Lkw, Bus, Wohnmobil o.ä. angeben.<br />

Marke: Nur die Fahrzeugmarke eintragen, z.B. VW, Opel, Ford etc. Die Typenbezeichnung und ggf.<br />

besondere Merkwale sollten unter Feld Bemerkungen aufgeführt werden.<br />

Kennzeichen: Amtliches Kennzeichen angeben, bei außerdeutschen Kennzeichen, Stadtfahrzeugen.<br />

roten Kennzeichen usw. dies dahinter vermerken. Zusatzbemerkungen auch unter Feld<br />

Bemerkungen. Genau wie bei einem Datenerfassungsbeleg sollte auch das amtliche Kennzeichen bei<br />

einer Abschleppmaßnahme erneut unter BEMERKUNGEN aufgeführt werden (und mit dem oben<br />

angegebenen Kennzeichen identisch sein).<br />

)<br />

Fahrer/-in, Halter/-in, geb. am und Anschrift: In diesen Feldern sind vordergründig die<br />

vollständigen Personaldaten (Vorname. Nachname. Geburtsdatum/-ort. Anschrift und aktuelle<br />

Postleitzahl) des verantwortlichen Fahrers vor Ort aufzunehmen. Da bei <strong>Teil</strong>leistungen und<br />

abgebrochenen Abschleppmaßnahmen in der Regel die Venvaltungsgebühren mittels Kostenbescheid<br />

angefordert werden müssen. ist die korrekte Personalienaufnahme vor Ort wichtig. Abschleppgrund:<br />

Hier wird die 11:enaue Begründung der Abschleppmaßnahme eingetragen. z. 8. PARKEN IM<br />

HAL TVERBOT; -ZEICHEN 283 STVO, SICHTBEHINDERUNG FÜR DEN FLIESSENDEN<br />

VERKEHR AUS DER XV-STRASSE, oder PARKEN AUF GEHWEG<br />

FUSSGÄNGER MUSSTEN FAHRBAHN BENUTZEN. oder PARKEN IM EINGESCHRÄNKTEN<br />

HALTVERBOT; ZEICHEN 286 STVO; LIEFERVERKEHR KONNTE LADEZONE NICHT<br />

BENUTZEN. Siehe auch die beigefügten Muster. Zusätzliche<br />

Veiirierke:<br />

<br />

Mit In der Zelt:<br />

07.ot.-29.09.2000<br />

vonflllnkV.,


5<br />

RESTGEHWEGBREITE 3'.! CM LAUT BANDMASS usw. sollten 1m Feld Bemerkungen<br />

eingetragen werden.<br />

Abgeschleppt/Leerfahrt von Firma: Name des Abschleppunternehmens<br />

Abschleppziel: Standort ( Betriebshof) des Abschleppunternehmens<br />

Kennzeichen des Abschleppfahrzeuges: "ie vorgegeben<br />

Festgestellte Schäden (soweit erkennbar): Hier sollten alle festgestellten Schäden (insbesondere<br />

Schäden augenscheinlich neueren Datums) aufgeführt werden. Pauschale Angaben wie z. B.<br />

DELLEN, KRATZER UND LACKSCHÄDEN RUNDUM im Bezug auf kleine und kleinste<br />

Lackschäden durch Waschanlagen oder ähnliches sind zu unterlassen. da dies zu einer Verunsicherung<br />

des Fahrzeugführers bzw. -halters führen und den Eindruck erwecken kann, hier im Vorgriff bereits<br />

durch das Abschleppunternehmen möglicherweise im Rahmen der Abschleppmaßnahme entstehende<br />

Schäden abzudecken.<br />

Sichtbare Gegenstände im Kfz: Hier sind alle Gegenstände aufzuführen. die sich in dem Fahrzeug<br />

befinden, soweit dies erkennbar ist. Insbesondere Wertgegenstände wie Fotos, Aktentaschen,<br />

Damenhandtaschen; Koffer. aber auch Einkaufstaschen mit nicht erkennbarem Inhalt sind auf der<br />

Abschleppniederschrift zu vermerken. Bei unverhältnismäßig vielen Schriftstücken, Papieren,<br />

Landkarten o.ä. genügt ein Sammelbegriff wie z.B. ,,diverse Papiere". Insbesondere wenn das<br />

Fahrzeug geöffnet werden muß, ist diese Auflistung ein maßgeblicher Faktor, um zur Klärung<br />

eventueller Schadenersatzansprüche eines/einer Betroffenen beizutragen.<br />

Bemerkungen: In dieser Rubrik wird alles schriftlich festgehalten. was im Bezug auf die<br />

Abschleppmaßnahme als sachdienlich erscheint, um auch zu einem späteren Zeitpunkt den<br />

Sachverhalt noch nachvollziehen zu können.<br />

D<br />

Nach Fertigstellung der Verhandlungsniederschrift ist durch Streichung des Wortes LEERFAHRT und<br />

Unterstreichung des Wortes ABGESCHLEPPT kenntlich zu machen, wenn es sich um eine vollendete<br />

Abschleppmaßnahme handelt.<br />

Bei abgebrochenen Abschleppmaßnahmen und <strong>Teil</strong>leistungen wird das Wort ABGESCHLEPPT<br />

gestrichen und LEERFAHRT unterstrichen. Zusätzlich wird unter BEMERKUNGEN angegeben, ob<br />

es sich um eine abgebrochene Abschleppmaßnahme oder eine <strong>Teil</strong>leistung handelte.<br />

Bei TEILLEIST.!JNGEN ist unter BEMERKUNGEN anzugeben, welche Leistungen bereits von dem<br />

Abschleppwagenfahrer durchgeführt wurden, z. B. eine Klammer angelegt, alle Klammern angelegt<br />

oder auch. dass das Fahrzeug durch den Abschleppwagenfahrer geöffnet wurde.<br />

NACH ABSCHLUSS DER ABSCHLEPPMASSNAHME<br />

- . ...<br />

D<br />

')<br />

Nach erfolgtem Verladen des ordnungswidrig ·abgestellten Fahrzeuges wird dem Fahrer des<br />

Abschleppwagens die Ausfertigung C und D der Verhandlungsniederschrift ausgehändigt.<br />

Dies gilt auch für abgebrochene Abschleppmaßnahmen und <strong>Teil</strong>leistungen.<br />

Bei STORNIERUNGEN wird das Wort STORNO quer über die Verhandlungsniederschrift<br />

geschrieben. Alle vier Blätter der Abschleppniederschrift sind auf der Dienstelle abzugeben und von<br />

dort weiterzuleiten.<br />

Wird vor Ort eine Zweitschrift der Verhandlungsniederschrift gefertigt und auch bereits vor Ort dem<br />

Abschleppwagenfahrer der C und D-Schein dieser Zweitschrift ausgehändigt, kann die Erstschrift<br />

vernichtet werden. Dies ist allerdings nur sehr selten der Fall.<br />

"/'. . Eratellt in der Zelt:<br />

07.08.-29.09.2000<br />

von Frank Vogler


6<br />

Wenn im Nachhinein auf der Dienstelle eine Zweitschrift gefertigt wird (z.B. weil die Erstschrift<br />

unleserlich ausgefüllt oder durch Regen verwaschen ist) dann muss die Zweitschrift komplett (alle<br />

vier Blätter) zusammen mit dem A- und B-Schein der Erstschrift auf der Dienststelle abgegeben<br />

und von dort ebenfalls an weitergeleitet werden.<br />

Wurde ein Foto vor Ort gefertigt und auf der Abschleppniederschrift unter BEMERKUNGEN<br />

Beweismittel Foto eingetragen. ist dieses Foto der Abschleppniederschrift beizufügen und nicht im<br />

OWi-Verfahren zu verwenden. Gegebenenfalls zwei Fotos anfertigen.<br />

lm Auftrag<br />

.<br />

. ,_ .<br />

Erstellt In der Zeit:<br />

.07.IN!..:29.09.2000<br />

von t'rank Vogler


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Anmerkung zum Thema Abschleppen:<br />

…nun beim Abschleppen handelt es sich, um ein Werkzeug von vielen zur Verfügung stehenden<br />

Werkzeugen zur präventiven (vorbeugend) oder zur repressiven (rückwirkend)<br />

Gefahrenabwehr ->> siehe HSOG §1, Abs.1 (Aufgabengeneralklausel der Gefahrenabwehr- und<br />

Polizeibehörden)…..<br />

Schriftliche Abhandlung<br />

von Frank Vogler<br />

über den §8 und §49 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)<br />

Nachdem, dem Autor nach 20 Jahren im aktiven Dienst vorgehalten wurde, dass er ja nix gelernt hat<br />

zum Anfang, sowie während seiner Dienstzeit und dadurch nix kann nach 20 Jahren, welches alles<br />

mit der Verkehrsüberwachung zu tun hat, winkt dieser nur noch ab und gibt diesen Menschen recht<br />

mit der Abkürzung….<br />

….KA (keine Ahnung), der Schreiberling guckt nur<br />

………<br />

Hofheim, den 16.11.2021<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Frank Vogler Frankfurt am Main, den 31.02.2030<br />

Betriebsangestellter (Dienstnumer ….)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

STADT FURT AN Oder MAIN<br />

S…..Amt<br />

3…..<br />

Gutstraße 45<br />

6 F<br />

Stellungnahme über eine eingeleitete und durchgeführte<br />

Abschleppmassnahme des Betriebsangestellten Vogler vom 08.03.2030<br />

Der Betriebsangestellte ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift,<br />

benannten Behörde tätig geworden.<br />

Aktenzeichen: 0815.4711.96<br />

Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatbestandsnummer: 141312 (52 BKat)<br />

Tatvorwurf: Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO)<br />

(§41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, §49 StVO; §26a StVG; 52 BKat)<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und<br />

§100 HSOG, §4 und §5 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch gewahrt),<br />

diese kann jederzeit nachgereicht werden zur Einsicht als Kopie<br />

Das oben genannte Fahrzeug war am 08.03.2030, von 09.20 Uhr bis 09.56 Uhr, in<br />

der HSOG-Straße an Ecke StVG-Straße, im Bereich eines mobilen<br />

Haltverbotsbereiches (Vz. 283 StVO), zum Parken abgestellt. Beschilderung ist<br />

vorhanden Vz. 283 StVO, mit dem Zusatz “ab 08.03.2030, Werktags 7-16 Uhr, auch<br />

auf dem Seitenstreifen (ZZ. 1060-31 StVO). Die Zeit zum Erfüllen des Tatvorwurfes<br />

des Parkens ist mehr als erfüllt.<br />

Die mobile Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt<br />

gewesen. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und<br />

parken des Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die<br />

Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

Wie die Betroffene Fr. Schurwolle Selbstschuldnerich anerkennt, in ihrem<br />

beigefügten Widerspruch, hat sie das oben genannte Fahrzeug, mit dem oben<br />

genannten Kennzeichen, an der oben genannten Örtlichkeit, dort zum Parken<br />

abgestellt, als es noch möglich gewesen ist. Auch gibt Sie zu, Kenntnis darüber<br />

gehabt zu haben, dass dort eine mobile Beschilderung aufgestellt wurde (siehe<br />

beigefügten Widerspruch, letzte Seite, gelbe Markierung). Des Weiteren, räumt Fr.<br />

Schurwolle ein, eine Pflichtverletzung begangen zu haben, nämlich nicht alle 3 Tage<br />

nach ihrem abgestellten geparkten Fahrzeug geschaut zu haben, um damit<br />

feststellen zu können ob sich an der Verkehrssituation etwas verändert hat (siehe<br />

beigefügten Widerspruch, letzte Seite, rote Markierung). Über die sogenannte 3 Tage<br />

Regel, gibt es ein Urteil, welches meiner Person im Moment nicht zur Verfügung<br />

steht.


Dienstliche Erklärung zum Sachverhalt und zu den gestellten Fragen auf dem<br />

Deckblatt des Ersuchens<br />

Vorab, das erstellte Fotomaterial wurde, mit der integrierten Kamera des mobilen<br />

Datenerfassungsgerätes, angefertigt. An der Qualität der gemachten Fotos<br />

(verschwommen, unleserlich, ect.) hat/hatte der Anzeigeerstatter keinen Einfluss<br />

darauf.<br />

Der Sachverhalt wurde im <strong>Teil</strong> Stellungnahme geschrieben und abgehandelt.<br />

Die Fragen nach Wann wurde die mobile Beschilderung aufgestellt, welche Zusätze<br />

beinhaltete das temporäre Haltverbot und welche Firma hat die Beschilderung<br />

aufgestellt, werden wie folgt beantwortet:<br />

1. Da, die Qualität der gemachten Bilder sehr zu wünschen übriglässt, auch nicht<br />

mehr deutlich ablesbar ist (siehe Bild 3 des Ersuchens), kann darüber nur, die<br />

damals dort tätige Firma Auskunft erteilen (siehe Punkt 3).<br />

2. Siehe Konkretisierung und siehe Bild 1: Ab 08.03.2030, Werktags 7-16 Uhr,<br />

Siehe nur Bild 1: Auch auf dem Seitenstreifen (ZZ. 1060-31 StVO)<br />

3. Firma: Baumpflege Astmann GmbH & Co. KG, Spatzenweg 233, 964711<br />

Unterstadt, Tel. 0815007/123 698<br />

Weitere Fragen sind:<br />

Wurde in die “Erlaubnis zur Einrichtung“ der mobilen Beschilderung eingesehen?<br />

Die Antwort lautet Nein, es wurde aber in eine Jahresgenehmigung nach RSA-Feb.<br />

95 – Vereinfachtes Verfahren, mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten<br />

(01.01.2030-31.12.2030) Einsicht genommen.<br />

Wer hat die “Erlaubnis zur Einrichtung“ erteilt?<br />

Dies kann nicht beantwortet werden, weil siehe unter Punkt 1 (Qualität der Bilder….),<br />

aber die damals dort tätige Firma (Punkt 3), könnte denke ich auf Anfrage ihre<br />

Unterlagen per Mail zur Verfügung stellen.<br />

Wurde in die Beweisliste eingesehen? Ja, aber auch hier tritt das gleiche Problem<br />

auf, wie bei der vorhergehenden Frage.<br />

Es ist nicht mehr möglich, Aufgrund der schlechten Qualität der gemachten Fotos<br />

Skizzen anzufertigen oder ähnliches. Selbst dann, sollte eine Ortsbesichtigung<br />

gemacht werden, gestaltet sich die Bitte “eine Skizze oder ähnliches“ anzufertigen,<br />

als recht schwierig.<br />

Im Auftrag<br />

( Vogler )<br />

Betriebsangestellter


Eine schriftliche Abhandlung<br />

©Frank Vogler<br />

von Frank Vogler<br />

Erster Versuch einer Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeige nach § 24 StVG:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4 und §5 HSOG<br />

wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt)<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen FLU-G<br />

4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise,<br />

dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher<br />

kein Verkehrszeichen und /oder einer Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

Dem oben nach genannten Tatvorwurf handelt es sich um Tateinheit nach §19 OWIG i.V. m. §41 StVO<br />

und §24, Abs.2 StVG.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg)<br />

zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an, die<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

©Frank Vogler


Fallanalyse über<br />

©Frank Vogler<br />

Tateinheit – Tatmehrheit in der “StVO“ (Vz. 283)<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach §99<br />

HSOG und §100 HSOG<br />

Ausgangspunkt:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich unbegrenzte<br />

Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf dem Gehweg<br />

Prüfkriterien ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht:<br />

1. Vz. 283 - im ersten Zuge festgestellt und ist vorhanden<br />

2. Zusatzzeichen "Auf dem Seitenstreifen" - ist vorhanden<br />

3. Gehweg - ist vorhanden, zumutbar, benutzbar und begehbar<br />

Prüfkriterien auf StVO-Konformalität und Zustand:<br />

4. Vz. 283 - ist in der Gestaltung StVO-VwV konform und verbaut/eingebaut/aufgestellt nach StVO-<br />

VwV Vorschriften<br />

5. Zusatzzeichen "Auf dem Seitenstreifen" - siehe vz. 283<br />

6. Gehweg – StVO-VwV konform errrichtet/eingebaut ect. Zwischen Haustür und Bordstein<br />

Prüfung nach §4 und §5 HSOG:<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Wahl der einzusetzenden Mittel<br />

Punkt 7 und 8 sind Optional, kann man in der Anzeige mit aufführen, muss man aber nicht:<br />

7. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges,<br />

sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

8. durch die Bezahlung der Ordnungswidrigkeit räumt der Betroffene/Fahrer ein, fahrlässig gehandelt<br />

zu haben, da nicht geschaut wurde ob das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde oder nicht<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Diesen Ausgangspunkt sehen wir augenscheinlich, bei Ankunft an Ort und Stelle,<br />

sowie zeitgleich wird das Haltverbot, welches auf den Seitenstreifen verlegt<br />

wurde, und der Gehweg ordnungswidrig benutzt wird zum Parken......damit wäre<br />

augenscheinlich bzw. visuell die Tateinheit voll erfüllt......<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Weitere Prüfung nach Tateinheit und Tatmehrheit:<br />

Begriffe und ihre Begriffsbestimmungen:<br />

Tateinheit = (Z)eitgleich, (O)rtsgleich, (S)tellengleich Haltverbot auf dem Seitenstreifen und Gehweg werden benutzt zum Parken auf der Straße<br />

(O)rtsgleich -> die Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen und der sich immer befindliche Gehweg zwischen Haustür<br />

und Bordstein<br />

(S)tellengleich -> der Gehweg, das Haltverbot, die Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Somit erfüllt sich eine visuelle bzw. augenscheinliche Tateinheit, wir wollen aber eine<br />

reale Tateinheit.<br />

Also müssen wir unser Prüfverfahren der Kriterien erst mal von Z-O-S auf O-S-Z umbauen<br />

und Definitionen festlegen.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Umbau und Festlegung der Definitionen:<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Stadt ist gleich alles innerhalb der Gemarkungsgrenze die Straße, Häuser,<br />

Grundstücke usw.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Straße ist gleich alles innerhalb der Stadt Fahrbahn, Seitenstreifen,<br />

wenn vorhanden und der sich immer befindliche Gehweg zwischen Haustür und Bordstein,<br />

Haltverbot immer auf der Fahrbahn<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Stadt und Straße Haltverbot auf dem Seitenstreifen und Gehweg werden<br />

benutzt zum Parken auf der Straße in der Stadt<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Erstes Fazit:<br />

Trotz des Umbaus der Prüfkriterien und festgelegter Definitionen, bleibt es eine visuelle<br />

Tateinheit, es hat sich ja nichts verändert am Ausgangspunkt, nur jetzt können wir<br />

versuchen zu rekonstruieren wie das Fahrzeug in seine endgültige Parkposition gekommen<br />

ist und zwar anhand eines Bewegungsablauf, sprich wie ist es passiert, dass das Fahrzeug<br />

dort parkt und es gibt uns einen besseren Rückschluss auf unseren Ausgangspunkt.<br />

Ich nehme die Möglichkeit des Normalfalles, weil alle anderen Möglichkeiten ergeben<br />

trotzdem auch immer das gleiche Ergebnis, wie das des Normalfalles.<br />

©Frank Vogler


Bewegungsablauf:<br />

©Frank Vogler<br />

Ein Fahrzeug fährt in der<br />

Stadt (Definiert und benannt in der Anzeige)<br />

auf der Fahrbahn (Definiert durch die Straße und benannt in der Anzeige)<br />

um diese zu verlassen, damit danach<br />

auf einem Seitenstreifen (Definiert durch die Straße und benannt in der Anzeige)<br />

weiter zu fahren, welches das Fahrzeug schließendlich teilweise auf dem Gehweg (Definiert<br />

durch die Straße und benannt in der Anzeige) zum stehen und parken bringt auf der Straße.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Aus der visuellen bzw. augenscheinlichen Tateinheit, ist eine reale Tatmehrheit<br />

geworden, weil alles nacheinander Eintritt und nicht gleichzeitig.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Etwas einfacher Dargestellt -> Fahren auf der Fahrbahn, dann Seitenstreifen, dann teilweise<br />

auf dem Gehweg und teilweise auf dem Seitenstreifen, also gleichzeitig durch das einparken<br />

und rangieren bis zum Stillstand des Fahrzeuges.<br />

Aus der visuellen bzw. augenscheinlichen Tateinheit, wurde eine reale Tatmehrheit und<br />

durch rangieren mittels des Ein- und Ausparkens ist es jetzt eine reale Tateinheit geworden.<br />

Irrtum, es ist weiterhin eine reale Tatmehrheit, warum?<br />

Weil, die Tateinheit kollidiert mit der Definition (S)tellengleich und (Z)eitgleich und zwar<br />

genau unser Haltverbot spielt da nicht mehr mit, es verschiebt sich durch das Zusatzzeichen<br />

auf eine andere Stelle…..<br />

(S) -> ….Haltverbot immer auf der Fahrbahn<br />

(Z)-> …..Haltverbot auf dem Seitenstreifen<br />

Was nun?<br />

Bleibt uns nur, mal ganz genau anzuschauen, für wo, also an welcher Stelle das Haltverbot<br />

grundsätzlich zu finden ist, also die Grundbestimmung sozusagen für das, was es mal<br />

konzipiert wurde, nämlich “immer“ auf der Fahrbahn, dort gilt es immer und nur dort.<br />

Aber, es lässt sich/kann durch ein Zusatzzeichen verlegt werden, aber nur auf den<br />

Seitenstreifen, somit verliert es nicht an Wertigkeit und Gültigkeit, nur die grundsätzliche<br />

Zweckbestimmung gilt auf der Fahrbahn der Straße in der Stadt.<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Also findet mit einer Verlegung eines Haltverbotes in einen Seitenstreifen eine<br />

“Stellenverschiebung“ statt und es wird “Zweckentfremdet“, weil dafür wurde es nicht<br />

konzipiert, sondern um den immer währenden Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, an Stellen<br />

auf der Fahrbahn, um es den Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass hier überhaupt<br />

kein Halten möglich ist, z.B.: weil die Fahrbahn nicht ausreichend Breite zur Verfügung<br />

stellen kann um dort zu Halten oder zu Parken.<br />

Als weiteres Beispiel der Gehweg befindet sich auch immer Zwischen der<br />

Grundstücksgrenze und dem Bordstein, weil wäre der nicht vor meiner Haustür, könnte ich<br />

vielleicht in ein tiefes Loch fallen oder ähnliches passieren beim heraustreten auf die Straße<br />

in der Stadt.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Zweites Fazit:<br />

Die Definitionen finden sich alle samt in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen usw.<br />

wieder….als Beispiel:<br />

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)<br />

Das StVG regelt mit anderen Gesetzestexten das Straßenverkehrsrecht.<br />

Das Straßenverkehrsgesetz ist die gesetzliche Grundlage des Straßenverkehrsrechts in<br />

Deutschland. Sie gilt in ihrer ursprünglichen Fassung seit dem Jahr 1909.<br />

Die StVG regelt zusammen mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), der<br />

Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und<br />

der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) das Straßenverkehrsrecht in Deutschland.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Nun da die Grundbestimmung aufgehoben wird, durch die Verlegung der ursprünglichen<br />

Stelle, ist das ganze eine Tatmehrheit und wird auch nicht zu einer Tateinheit beim<br />

Rangieren des Ein- und Ausparkens, weil der Seitenstreifen ein eigenständiger <strong>Teil</strong> der<br />

Straße ist und nicht der Fahrbahn. Das ganze gilt natürlich auch beim Vz. 286 StVO.<br />

Halten wir folgendes fest: solange Vz. 283 StVO und Vz. 286 StVO durch ein Zusatzzeichen<br />

in den Seitenstreifen verlegt wurde, zeitlich unbegrenzt ist und das Haltverbot im ersten<br />

Zuge festgestellt wird, ist es TATMEHRHEIT.<br />

Halten wir weiter fest: es gibt noch andere Konstellationen, wie z.B.: 7-17 Uhr, 7-17 Uhr auf<br />

dem/ im Seitenstreifen, nett ist auch der Zusatz “auch im Seitenstreifen“.<br />

Wenn es meine Zeit zulässt, schaue ich mir noch die anderen Konstellationen gerne an und<br />

schreibe sie als Nachtrag, als Statement sozusagen……<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Drittes Fazit:<br />

Als erstes druck ich mir diesen schicken ersten Anzeigenversuch aus, besorge mir einen<br />

schicken Bilderrahmen, um diesen schicken Anzeigenversuch in selbigen einzutüten, damit<br />

ich mir das Ganze an die Wand hämmere.<br />

Und schreibe eine neue Anzeige…..<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Zum Abschluß:<br />

Vorschlag wegen der Verkehrs-Owi-Anzeigen……<br />

1. Nach Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BKat) vorgehen -><br />

Tatbestandsnummer: 141312, Konkretisierung: <strong>Teil</strong>weise auf dem Gehweg,<br />

Bußgeld: 15 €, weil ja das Haltverbot einbezogen wird.<br />

2. Nach Paragraph §24, Abs. 2 StVG vorgehen -> siehe Dokument “Anzeigekopf“, aber<br />

dann muss im ersten Zuge, dass ordnungswidrige Gehweg parken festgestellt<br />

werden, um eine TATEINHEIT nach §19 OWIG zu erwirken. Geldbuße: 35-50 €<br />

3. Nach BKat vorgehen -> Tatbestandsnummer: 112402, Konkretisierung: keine,<br />

Bußgeld: 20 €, danach eine zweite Anzeige nach Paragraph §24, Abs. 2 StVG<br />

schreiben am Dienst-PC und im ersten Zuge HV feststellen und nicht konkretisieren,<br />

sondern in Verbindung mit (i.V.m.) parken teilweise auf Gehweg, Bußgeld: 35-50 €<br />

Punkt 3 finde ich persönlich ziemlich heftig, aber nach Gesetzeslage sehr wohl möglich und<br />

machbar.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Wenn ich mir die ganze über 7 Seiten geschriebene Fallanalyse anschaue, wäre….nein hab<br />

ich mir seit dem ersten erlernen auf der Verwaltungsschule, automatisch alles was mit<br />

Analyse und Diagnostik zu tun hat, angeeignet und im weiteren Verlauf meiner dienstlichen<br />

Tätigkeit in der Verkehrsüberwachung ständig erweitert. Anders kann ich mir das nicht<br />

erklären. Interessant daran ist, dass ich nur dieses Grundlagenseminar für angehende<br />

HiPo’s besucht habe und sonst keinen weiteren Kurs/<strong>Lehr</strong>gang welches mit der Thematik zu<br />

tun gehabt hat, andere <strong>Lehr</strong>gänge wurden besucht.<br />

Hofheim, den 02.06.21<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Zweiter Versuch des Erstellens einer Beispielanzeige für eine<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG, nach der vorangegangenen<br />

Fallanalyse<br />

von Frank Vogler<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach<br />

§99 HSOG und §100 HSOG<br />

Es bleibt bei dem gleichen Fall, wie in der ersten Abhandlung beschrieben:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich<br />

unbegrenzte Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf<br />

dem Gehweg geparkt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Das war der erste Versuch eine handschriftliche Anzeige nach § 24 StVG zu erstellen:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen<br />

ohne Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und<br />

§100 HSOG, §4 und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt)<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest<br />

verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt<br />

ist.<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und<br />

angeordnetes, ortsfestes Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich<br />

zu dem wurde zeitgleich teilweise, dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem<br />

für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher kein Verkehrszeichen und /oder einer<br />

Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

Dem oben nach genannten Tatvorwurf handelt es sich um Tateinheit nach §19 OWIG i.V. m. §41 StVO<br />

und §24, Abs.2 StVG.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg)<br />

zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an, die<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun, soweit so gut, aber so nicht ganz richtig, deswegen versuchen wir mal das ganze<br />

richtig zu machen:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen<br />

ohne Parkflächenmarkierung<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und<br />

§100 HSOG, §4 und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt), die aktuell gültige<br />

Bestellung kann, als Kopie, nachgereicht werden, wenn es erforderlich ist<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest<br />

verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt<br />

ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und<br />

angeordnetes, ortsfestes Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich<br />

zu dem wurde zeitgleich teilweise, dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem<br />

für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher kein Verkehrszeichen und /oder einer<br />

Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bis hier hin, erst mal nichts, was dagegen spricht es so zu schreiben, nun geht es weiter mit<br />

der Ausarbeitung der Paragraphen, weil es muss ja eine Rechtsgrundlage her, warum hier<br />

etwas falsch gemacht wurde im öffentlichen Raum.<br />

Dem entsprechend falsch gemacht worden ist, ein Fz. in das Haltverbot, welches auf einen<br />

Seitenstreifen verlegt wurde und dabei noch zeitgleich teilweise der Gehweg zum Parken<br />

benutzt wurde.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG;<br />

§ 24 StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

So müsste es stimmen, warum findet sich § 26a StVG und § 49 StVO im Anzeigetext<br />

wieder???<br />

Der § 26a StVG ist die Ermächtigungsgrundlage für den Bußgeldkatalog und zeitgleich die<br />

Rechtsgrundlage für den § 24 StVG, weil der § 26a StVG auf den § 24 StVG verweist, sowie auf den §<br />

56 OWIG. Somit erübrigt es sich § 56 OWIG extra mit aufzuführen. Nun der § 49 StVO zeigt auf, welche<br />

Ordnungswidrigkeiten vorhanden sein könnten im Sinne des § 24 StVG.<br />

Weiter geht’s:<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg)<br />

zusammen).<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Passt soweit, nur wenn mir einer schreibt….ich erkenne meine Fahrlässigkeit im<br />

Straßenverkehr an, in dem ich es mit bezahlen der Geldbuße mache….möchte er doch bitte<br />

mal mir die Gesetzliche Grundlage dazu nennen für meine Fahrlässigkeit im Straßenverkehr<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an nach § 24, Abs. 1 StVG, nach<br />

der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den Bestandteilen des<br />

Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen<br />

zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

(der Vollstreckerbulle)<br />

Betriebsangestellter<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun setzen wir das Ganze mal zusammen und schauen ob es stimmt:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt), die aktuell gültige Bestellung kann, als Kopie,<br />

nachgereicht werden, wenn es erforderlich ist<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen FLU-G<br />

4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise,<br />

dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher<br />

kein Verkehrszeichen und /oder einer Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG; § 24<br />

StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg) zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an nach § 24, Abs. 1 StVG,<br />

nach der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den Bestandteilen des<br />

Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsordnungswidrigkeit<br />

begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Jetzt stimmt es schon wieder nicht, aber wer weiß das schon………der kursive fettgedruckte Text zeigt die<br />

Veränderung……<br />

Hofheim, den 18.07.2021<br />

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Dritter Versuch des Erstellens einer Beispielanzeige für eine<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

von Frank Vogler<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach<br />

§99 HSOG und §100 HSOG<br />

Es bleibt bei dem gleichen Fall, wie in der ersten Abhandlung beschrieben:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich<br />

unbegrenzte Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf dem<br />

Gehweg geparkt.<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Nun schauen wir mal, geprüft wurde nach:<br />

1. §19 OWIG –Tateinheit – ist es nicht siehe die Fallanalyse<br />

2. § 20 OWIG – Tatmehrheit – ist es auch nicht, warum???<br />

Weil, die derzeitigen Kommentierungen zum § 20 OWIG folgendes aussagen:<br />

Damit es sich um Tatmehrheit laut § 20 OWIG handelt, müssen<br />

Ordnungswidrigkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten, Gesetzeslagen,<br />

Verordnungen, ect. stattgefunden haben.<br />

Das heißt, als Beispiel:<br />

Fz. fährt mit abgefahrenen Reifen und parkt im Haltverbot, somit Tatmehrheit,<br />

weil in verschiedenen Verordnungen (StVZO und StVO) Ordnungswidrigkeiten<br />

stattgefunden haben. Der geschilderte Fall spielt sich, aber nur in der StVO ab.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun welche Möglichkeit könnte bestehen, doch beides zu ahnden nach § 24 StVG,<br />

holen wir uns mal unseren zweiten Anzeigeversuch bei und, bauen / formulieren<br />

etwas um:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt), die aktuell gültige Bestellung kann, als Kopie,<br />

nachgereicht werden, wenn es erforderlich ist<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen FLU-G<br />

4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise,<br />

dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher<br />

kein Verkehrszeichen und /oder einer Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Erfolgloser zweiter Versuch:<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG; § 24<br />

StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nachdem umformulieren:<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich, (nicht um Tateinheit nach § 19 OWIG,<br />

auch nicht um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG, sondern) um aufeinanderfolgende begangene<br />

Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und § 49 StVO.<br />

§ 24 StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

Das in Klammern gesetzte, kann man schreiben für die bessere Lesbarkeit und des Verstehens<br />

für den Verkehrsteilnehmer.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg) zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an nach § 24, Abs. 1 StVG,<br />

nach der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den Bestandteilen des<br />

Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsordnungswidrigkeit<br />

begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Resümee:<br />

Aus meiner Sicht machbar und möglich, würde zur Folge haben, man würde fast nur<br />

noch am Dienst-PC sitzen und Anzeigen in dieser Form schreiben. Mag sehr viel<br />

früher so gewesen sein, weil da gab es noch nicht so viel Tatbestände / -vorwürfe.<br />

Hin und wieder passiert es, aber trotzdem, dass man sich hinsetzen muss und eine<br />

handschriftliche Anzeige schreiben wie oben gezeigt, weil der Bundeseinheitliche<br />

Tatbestandskatalog (BKat) zwar so ziemlich alles regelt welches das mit<br />

Grundtatbestände /-vorwürfe der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu tun hat, das<br />

heißt aber auch im Umkehrschluß eben nicht alles, weil es Sonderfälle gibt die nicht<br />

im BKat aufgeführt werden können, also muss man dann wohl eine handschtriftliche<br />

Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach § 24 StVG machen...<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Sonderfall 1, Baustellenüberwachung:<br />

Mögliche Texte für Abschleppmaßnahmen<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein nicht amtlich angeordnetes mobiles<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), welches nicht durch § 45, Abs. 1, 3, 6 StVO verfügt wurde, sondern als<br />

Hinweis darauf diente, dass dort in naher Zukunft (31.02.9696), Arbeiten im öffentlichen Straßenraum<br />

nach § 35, Abs.6 StVO durch eine, vom Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt beauftragte,<br />

Firma XY stattfinden.<br />

Fz. Parkte in einem nicht angeordnetem Haltverbot (Vz. 283 StVO), welches nicht durch § 45, Abs. 1,<br />

3, 6 StVO verfügt wurde. Die, durch das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt aufgestellte<br />

Beschilderung, gab genug Hinweise für jeden Verkehrsteilnehmer, dass dort Arbeiten im öffentlichen<br />

Straßenraum stattfinden werden. Es fanden Arbeiten, am 31.02.9696, nach § 35, Abs.6 StVO durch die<br />

beauftragte Firma XY statt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

©Frank Vogler


©Frank Vogler<br />

Sonderfall 2, Dauerparker:<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug, mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich verfügtes und angeordnetes<br />

ortsfestes eingeschränktes Haltverbot (Vz. 286 StVO), mit dem Zusatz “ Werktags 07.00-<br />

17.00 Uhr“ ab.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde,<br />

setzt hiermit eine<br />

Geldbuße von: 100 Euro fest, nach ……<br />

. Zahlbar innerhalb 1 Woche nach Erhalt des Anhörungsbogen……<br />

Stellungnahme zum Sachverhalt als <strong>Teil</strong> der Anzeige, wegen der Höhe der Geldbuße:<br />

1. Dem Besitzer des Gemüseladens in der oben genannten Straße, wurde am 06.12.96, in<br />

einem Gespräch mitgeteilt, er es zu unterlassen hat, sein/e Fahrzeug/e in der oben<br />

genannten Örtlichkeit abzustellen und dort zu parken. Des Weiteren wurde ihm nochmal<br />

deutlich erklärt, wofür ein eingeschränktes Haltverbot (Vz. 286 StVO) dient.<br />

2. Am 24.12.96, wurde der Besitzer (siehe Punkt 1), ein weiteres Mal aufgesucht. Jetzt<br />

wurde ihm nochmal dringlich und bestimmend Mitgeteilt, durch den Unterzeichner, sein<br />

Verhalten unter Punkt 1 zu unterlassen. Des Weiteren wurde Ihm, noch dazu folgendes<br />

rigoros angedroht, nämlich dass sofort eine Abschleppmassnahme eingeleitet und<br />

durchgeführt wird, für sein/e Fahrzeug/e, sollten diese weiter zweckentfremdend<br />

abgestellt und geparkt sein im Vz. 286 StVO.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nachwort des Urhebers/Verfassers/Ersteller der am Anfang, Mitte und so ziemlich am Ende<br />

des Dokuments zu finden ist:<br />

Mit Fertigstellung und Veröffentlichung, der schriftlichen Abhandlung, endet und schließt sich<br />

das Kapitel Verkehrsüberwachung, welches meine Person betrifft.<br />

Nun “angewandte Psychologie“ ist nicht gleich “angewandte Psychologie“, die “angewandte<br />

Psychologie“ die ich im Jahre 2000 erlernt habe, hat den Oberbegriff (Polizeipsychologie). Im<br />

Verlauf meiner 20 Jahre in der ich in der Verkehrsüberwachung tätig war, kam noch eine<br />

“angewandte Psychologie“ hinzu, mit dem Oberbegriff (Verkehrspsychologie). Beide<br />

Psychologien haben ihre Themenschwerpunkte, da mag man bitte, einfach mal Google<br />

und/oder Wikipedia befragen und sich selbst ein Bild davon machen.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Hofheim, den 22.07.2021<br />

Link-Querverweis: https://www.bussgeldrechner.org/verkehrsrecht.html<br />

©Frank Vogler


Anhang<br />

(…für was auch immer…)<br />

(..naja heißes Wasser wird ja auch eingefroren, weil man das eben immer gebrauchen kann..)


An Abt des Klosters (welches Kloster stand da nicht….)<br />

AGDS<br />

Herr(steht doch da unten in dem Pergament da, wer das verfasst hat) OhrenSchlitzStr.<br />

Stellungnahme zur Anhörung (in schriftlicher Form als Pergament) vom 30.02.im Jahre<br />

des Herrn Schnee, wegen eines Kreuzes und eines Kuttenmönches mit doppelter<br />

Sense<br />

Sehr geehrter Hr. (wie auch immer der hieß steht doch da oben in dem Pergament da und das<br />

habsch verlegt, geh ich bei Gelegenheit nomma nachgucken, vielleicht sobald ich mal die Zeit<br />

finde, also wenn ich mal die Zeit suchen gehen kann),<br />

um überhaupt, in dem von ihrem, an mich am 31.02.das Jahr ist oben benannt worden, auf<br />

dem postapokalyptischen Weg, erreichtes Pergament eine schriftliche geeignete gegnerische<br />

Darstellung zu fixieren, müssten man zu aller erst, mir bitte, im schriftlichen Detail aufzeigen,<br />

um genau welches Soziale Netzwerk (…seit wann sind Netzwerke sozial,…naja wie auch<br />

immer….) es sich handelt und um genau welche Threads es sich handelt. Dann könnte ich<br />

auch im Detail genau darüber mich schriftlich dazu äußern.<br />

Nachdem dem ersten Absatz, des oben genannten Pergaments, wurde nicht<br />

weitergelesen, da dort schon ungenaue Angaben gemacht worden sind, um was es<br />

sich genau im Detail handelt.<br />

Somit war eine Recherche meiner Person nicht möglich, sondern unmöglich. Daher könnten<br />

Sie, Herr Abt des Klosters, wenn es denn ihre Zeit und Güte erlaubt, mir bitte mitteilen um<br />

welches Problem es sich handelt im Detail, dann könnte ich, wenn Sie Zeit gefunden haben<br />

um es herauszufinden um welches Problem es sich handelt im Detail, mir Mitteilung darüber<br />

machen, selbstverständlich in schriftlicher Form, wie man das Problem im Detail vielleicht<br />

lösen/beheben könnte.<br />

Mit freundlichen und hochachtungsvollen Grüßen<br />

Der Urheber/Verfasser/Ersteller des Schreibens/des inhaltlichen Textes/des Pergaments<br />

Der Empfänger oder war es der Absender, es könnt aber auch der Überbringer sein (…wer<br />

auch immer …glaube, der ist verzogen und muss nomma in den Erziehungsunterricht, in so<br />

ne Walldorfschule, da kann er, dann lernen seinen Namen tanzend zu schreiben….)<br />

Zur Kenntnis genommen, gelesen, verstanden und das Original abgegeben vom Überbringer<br />

und der ist gestorben, weil in diesen Filmen da, immer die Boten ins Gras beißen und einen<br />

zu viel rauchen…..irgendwas ist ja immer……<br />

30.02.im Jahre Schnee / Name is leserlich (Abt)<br />

Name zur Unterschrift<br />

Datum /<br />

Name leserlich/ Abt / Unterschrift zum Namen<br />

Aufgezeichnet für die im Auftrag befindlichen (….wie, die auch immer sind….)<br />

AGDS (666.4711.0815.96)


1. Sachkundelagebericht zur kommenden Demo am 30.02.3030<br />

17.11.2040:<br />

Vom Starbucks (Mini Friedenberg Straße) um ca. 18:45 Uhr quer über zu die Zeilen gelaufen ohne<br />

MNB aber mit Zigarette im Schnabel, auf eine Kontrollstreife der Sollzeit (Einheitenstärke: 900)<br />

getroffen, ziemlich angespannt und barsch mir gegenüber, erkannt worden vom Kollega, der schickte<br />

mich zum nächsten Aschenbecher um dort fertig rauchen zu können und es gibt das nächstemal<br />

keine mündliche Verwarnung mehr, wenn er wieder alleine rauchend quer über zu die Zeilen läuft,<br />

danach zur Rückseite der KutSche 450 gelaufen und dort gewartet, bis die abgedampft ist.<br />

Ca. 19.30 Uhr über zu die Zeilen in Richtung Hauptwachhabende gelaufen zur B-Ebene:<br />

Keine Sollzeit mehr angetroffen, ruhig vor dem Affen Club und vor HerZeil, ansonsten keine<br />

besonderen Vorkommnisse<br />

18.11.2050:<br />

Ca. 12.30 Uhr am Bahnhofsvorplatz alles ruhig und entspannt, auch in der Schienenbahn 420<br />

Richtung Rebstöckelschuh Straße, auch auf dem Rückweg um ca. 15.30 Uhr<br />

Das A getroffen und Informationen ausgetauscht über die allgemeine Lage mit B:<br />

Sollzeit ziemlich unzufrieden mit der Situation: Unbekannt welche Situation grade aktiv ist<br />

Einschätzung: Personaldecke viel zu mickrig; was ist genau zu mickrig???<br />

25.11.2060:<br />

Ca. 18.10 Uhr: Mehrere Personen mit Schlafsäcken an zu den Zeilen und Fahrenden Gassen, die<br />

waren die Tage zuvor nicht da, leicht aggressiv, keine Sollzeit<br />

26.11.2070:<br />

Ca. 10.30 Uhr Mit Hauptwachhabende in Richtung Konschtablerwachende gelaufen, über zu die<br />

Zeilen, vor HimZeil ruhig, am Brunnen auf die Sollzeit (Einheitenstärke: 500) getroffen, kontrollierten<br />

die MNB Pflicht,<br />

Ca. 18.05 Uhr zu die Zeilen und Fahrenden Gassen nur 3-4 Personen mit Schlafsäcken<br />

keine besonderen Vorkommnisse<br />

27.11.2080:<br />

Ca. 9.00 Uhr an zu die Zeilen und Fahrenden Gassen immer noch die 3 Personen mit Schlafsäcken,<br />

ansonsten alles ruhig, auch abends gegen ca. 18.15 Uhr<br />

Aufgezeichnet für die im Auftrag befindlichen (….wer, die auch immer sind….)<br />

AGDS (666.4711.0815.96)


Längsgerichtete Querkarierte angedachte Demo<br />

Samstag und auch Sonntag den 30.02.3030 – 24.00 – 12.00 Uhr….der Montag passt da einfach nicht mehr rein,<br />

Dienstag wird zu knapp und Mittwoch kannst ganz vergessen, Donnerstag ist zu kalt und Freitag ist zu heiß….<br />

Erwartet werden ca. 400000000000000 Demo-<strong>Teil</strong>nehmer: gekommen ist da keiner, erschienen sind 100<br />

Wegstrecke: maaaaaannnn, das war nicht raus zu finden/zu ermitteln wo die hinlaufen, vielleicht tun die<br />

auch hinterherlaufen, lassen wir sie halt einfach dahin laufen und wir suchen die dann dort, dann passt das<br />

schon<br />

1.Sachkundelageeinschätzung der Aufklärungseinheit 666.4711.0815.96<br />

Anzahl Kfz-Streife: 9,9 eher 4 und eine Halbe, vielleicht reichen auch 2 und ein Viertel, dazu eine stählerne 8<br />

das sollte ausreichend sein, wenn nicht einfach mehr von den 8er Päckchen mitnehmen<br />

Einsatzgebiete: in den Stadtteilen, übrige Fahrzeuge rund um den Demo-Zug verteilen (Wagenburg bilden wie<br />

damals im Wilden Westen)<br />

Kennzeichen - Fahrzeuge: UB-OOT 96, 01, 07 und 00<br />

Anzahl Fußstreifen: wenn möglich keine; ansonsten nur Doppelstreifen = 9 und die eine halbe Portion<br />

Kartoffel-Pü<br />

Streifengebiete: zu den Zeilen oberhalb 12.00-12.30 Uhr und 23.30-24.00 Uhr ; danach Rückzug zu den Zeilen<br />

unterhalb, nicht in der Nähe einer Dienststelle rumpilgern, zur Not hinter den nächst besten Zug in Richtung<br />

Heimat springen!<br />

Anzahl der Einheiten der Aufklärungseinheiten: 2 Zivilisten = 12 Personen im 2. Absatz in Beschlag nehmen<br />

Beobachtungsposten:<br />

Raum 70007: mit Blick auf die Straße durch ein Fenster, vorher aber schön putzen<br />

Raum 90210: mit Blick auf die Straße, hier sollten alle Scheiben eingeschlagen werden, damit mal ordentlich<br />

gelüftet wird im ganzen Stockwerk<br />

Bemerkung:<br />

Bis 31.02.4040<br />

Mögliche Fluchtwege für die Kollegen im Außendienst finden: gibt es keine, einfach die Abzeichen abreißen<br />

und in die Mülleimer werfen, danach zweifach unter den Demo-Zug mischen und schön dreimal abheben<br />

Abstellplätze für die im Dienst befindlichen Fahrzeuge finden: 3 Parkplätze gefunden im Hof, die Kollegen<br />

freuen sich tierisch am darauf folgenden Montag, wenn ihre Parkplätze belegt sind<br />

Ein Detaillierter Bericht kommt noch in den nächsten Wochen, vielleicht, wenn der Abt….nein, wenn das<br />

Kloster da, bis dahin noch Bestände hat, an dem Ree<br />

Aufgezeichnet für die im Auftrag befindlichen (….wo, die auch immer sind….)<br />

AGDS (666.4711.0815.96)


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Wanted Dead Or Alive<br />

Ein Steckbrief? Nööö….kann niemals einer wern, weil es kein Aushang gibt, sondern<br />

nur etwas was ein Mensch anne Tafel geschmiert hat bzw. rumgekritzelt hat,<br />

außerdem fehlt da das Bildche zur Person<br />

51 Jahre: Ja, Er/Sie altert nicht mehr<br />

ein/e halbe/r Amerikaner/in: Ja, Ihm/Ihr schmeckt halt nur die helle oder dunkle Seite<br />

von dem Gebäck, vielleicht sollte er/sie sich angewöhnen Amerikaner zu kaufen die entweder<br />

komplett mit hellem oder dunklem Überzug zu kaufen, die gibt es nämlich auch und man hat<br />

mehr davon<br />

Gothic-Fan, somit ein wenig düster aber ein sehr Lebensfroher Mensch: auch das<br />

stimmt, wenn Er/Sie nicht grade mit offenen Augen pooft<br />

Fit für sein Alter: Weiß nur sein privates Ärzteteam, die Doktorfische<br />

durchtrainierter Körper: Ja, nur die zwei kleinen Zehen anne Füße, sowie die Wade samt<br />

Schienbein ham hin und wieder ne annere Farbe, weil er immer vergisst das Vz. 101 StVO<br />

i.V.m. 103-20 StVO aufzustellen in seiner Heimstätte<br />

Pro Hand eine Griffkraft von 17,5 Kg (ohne Handschuhe): Ja, aber nur 2 Finger und<br />

die Daumen pro Hand, weil nicht mehr benötigt wird um einen zu rauchen<br />

Gewicht: 52,5 Kg bis 60 Kg: Steht doch da was es ist, sogar mit Bezeichnung<br />

Kampfgewicht zurzeit: 54 Kg: Also nur, wenn Er/Sie mit dem Essen kämpft<br />

Polizist: Nein, vielleicht ein Mensch, aber Er/Sie weiß es nicht mal selbst<br />

mittlerweile ein Bulle: trug zwar mal so en Kettenanhänger mit so nem Geschöpf, welches<br />

2 Hörner und en langen spitzen Schwanz hatte, um de Hals an so ner Kette….aber nein, wir<br />

wollen doch nicht die gewählte Tätigkeit verunglimpfen, also muss es ein Spitzname sein,<br />

Er/Sie wird auch hier und da noch Vollstrecker/in genannt oder Schlitzohr/in<br />

mit 20 Dienstjahren auf dem Buckel als Verkehrspolizist: Er/Sie müsste seinen<br />

nackten Rücken zeigen um es zu beweisen<br />

Seit 2003 zusätzlich in der Baustellenüberwachung und ab 2009 im Gefahrgut<br />

tätig: Er/Sie macht alles gleichzeitig, macht auch nix<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Seit 2004 im Personalrat tätig: Er/Sie schläft und isst nie<br />

Seit 10/2020 stellvertretender Vorsitzender des Personalrates: Er/Sie weiß nur nicht<br />

bei welchem grade, es gibt soviele ungrade<br />

Geborener Linkshänder – dadurch bedingt kommunizieren beide Gehirnhälften<br />

ständig, was ab und zu Kopfschmerzen verursacht, mit der Zeit ist dadurch eine<br />

Beidhändigkeit entstanden, leichte dominante linke Hand, rechte Hand zum <strong>Teil</strong><br />

Autark: Er/Sie ist sich nicht sicher, was die rechte Hand Gottes immer da macht, die macht<br />

nämlich was Sie will<br />

Fotografisches Gedächtnis – heißt so im Volksmund gibt es aber nicht, also etwas<br />

ähnliches eher ein Stirnchakra oder drittes Auge: Ja, mit jedem Augenaufschlag<br />

fotografiert Er/Sie die Umgebung<br />

Aktives Zuhören: hört zwischen den Zeilen das Rauschen und hört damit was nur relevant<br />

ist im Kontext, da es aber beim zuhören schon gewaltig hapert….<br />

Arbeitet nach Sinn und Zweck und Effektivität: Wenn Er/Sie dazu einen Bock hat<br />

Logisch Schlussfolgern: Er /Sie braucht das nicht, dafür ham wir den Mr. Spok von dem<br />

Raumschiff da<br />

Hochsensibel: Braucht hin und wieder Abstand zum verarbeiten und regenerieren sonst<br />

bekommt Er/Sie irre Kopfschmerzen, Migräne und was weiß ich, weil der kleine elektronische<br />

Chip im Kopf sonst heiß läuft<br />

Empathie: hat Er/Sie als Erwachsener gelernt, in den letzten Sekunden seines Lebens, bevor<br />

Er/Sie mutierte zu was auch immer<br />

Intuition: nie gehört, weiß deshalb gar nicht was das sein soll, macht also irgendwas immer<br />

instinktiv falsch<br />

Hellsichtigkeit: Nein, ist doch kein Wahrsager mit einer Kristallkugel, aber liest gerne aus<br />

dem Kaffeesatz, aber nur im hellen, weil im Dunkeln Er/Sie nichts sieht<br />

Menschenkenntnis: klar kennt Er/Sie Menschen…..wo auch immer die zu finden sind….<br />

gesteigertes Gedächtnis: Nein nicht gesteigertes, sondern ein erweitertes, durch den<br />

kleinen Chip im Kopf<br />

Hofheim, den 30.02. im Jahre Schnee<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

Schlusswort<br />

Ein Drache war er nie, sondern ein Drachenfan: Stimmt, also muss es jemand anderes sein<br />

vielleicht ein ENGEL: Hr. Engel ist ein alter <strong>Lehr</strong>er/Dozent von vor genau 20 Jahre von der<br />

Verwaltungsschule<br />

nein auch nicht: die Zeit bleibt ja nicht stehen<br />

wenn doch: altert er/sie doch, müsst ma nachgucken<br />

dann ein GEFALLENE/R: Ja man hat Sie/Er immer unterschätzt und nichts zugetraut<br />

SCHWARZER: sagte man früher zu Menschen die dunkelhäutig sind, heute sagt man Farbige<br />

Und hier alle seine „alten“ <strong>Lehr</strong>er, es sind 7 an der Zahl:<br />

Sie wären alle Stolz auf diesen Menschen, wie gut Er/Sie von Ihnen gelernt hat.<br />

Er/Sie verneigt sich vor Ihnen voller Demut und Hingabe!<br />

…..was den Kubotan angeht, den find ich lustig bis zum Totlachen…. <br />

….eine Fähigkeit von diesem Übermenschen/Killer/Kampfmaschine wurde wohl vergessen zu<br />

erwähnen nämlich, dass dieser Mensch sehr Humorvoll ist und ich glaube dieser Mensch<br />

lacht, sowie er noch nie in seinem Leben gelacht hat…..<br />

Der Verfasser dieser Zeilen verstarb in<br />

Hofheim am 30.02. im Jahre Schnee,<br />

weil die Menschen nicht aufhören wollen dieses Schlusswort zu lesen<br />

da in diesen gemütlichen Örtlichkeiten…..<br />

Ironie Off<br />

Hofheim, den 14.11.2021<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


©FAV<br />

Die Kirche ist nicht mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />

Heidnischer Kelte oder Keltischer Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />

All Cops Are Beautiful<br />

Serve, Rescue, Secure and Protect<br />

(-Buch Des Lebensblutes-)<br />

<strong>Teil</strong> 3<br />

©FAV<br />

Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood


© Frank A. Vogler<br />

Inhalt<br />

…..<br />

Akt III – Unbekannt<br />

….<br />

Interner Ausbildungsplan<br />

Freiwillige Hospitationsrunde<br />

Ausbildungsleitung<br />

Schriftliche Abhandlung “Bestellung mit Anhang“ (2.0)<br />

Schriftliche Abhandlung “Fallanalyse Tateinheit und Tatmehrheit, 3Anzeigeversuche“ (1.1)<br />

Vierter Anzeigeversuch nach §77 HSOG, anstatt §24 StVG (1.2)<br />

Analyse über eine vorhandene aufgestellte Beschilderung (3.0)<br />

Wahrnehmung<br />

Playlist IIIa, IIIb, V, VI<br />

Muster für Abschleppmaßnahmen<br />

Symbolik<br />

……<br />

Fragekatalog: Grundwissen<br />

……<br />

© Frank A. Vogler


Lifeblood<br />

Diese wunderschöne Maid zeigt, dass wenn es 5 vor 12 ist, man besser auf die Uhr schaut, denn es könnte sein, es ist<br />

nicht mehr 5 vor 12, sondern.…ein alter grauer Wolf im Schafspelz geht jagen und sammeln.....Die wunderschöne<br />

Darstellung der Wiederauferstehung im Zusammenspiel des Todes, stammt aus der Feder der berühmten Künstlerin<br />

Anne Stokes und wurde liebevoll detailreich handbemalt.


©Frank Vogler<br />

AKT III - Unbekannt<br />

(…ist noch nicht geschrieben worden…)<br />

………<br />

(…nun ein Anfang, eher ein Neuanfang hat stattgefunden…beginnend mit einem möglichen <strong>Lehr</strong>buch und möglichen<br />

Ausbildungsplan…und einer möglichen Bestellung…..)<br />

In Gedenken an:<br />

…..nun ein Eddie hat zur damaligen Zeit, Sorge dafür getragen, dass die heutige Verkehrs-/Stadtpolizei, diesen Stern auf der<br />

Mütze tragen durfte und bis heute darf, er entwarf laut dem Wissen vom Autor den Stern aus Bronze……<br />

(Zu dem bronzefarbenen Stern: Es ist einer von zweien, welches dem Autor zum Amtsantritt (01.07.2000) ausgehändigt wurde und noch<br />

vollständig erhalten ist….ok, er könnte mal gesäubert werden um wieder im alten Glanz zu erstrahlen ….)<br />

(zu dem silberfarbenen Stern: bei diesem handelt es sich um das 1. Nachfolgemodel des bronzefarbenen und ist nicht so erhalten geblieben,<br />

wie das Original in Bronze.)<br />

Der Autor hat beide Sterne immer mit Stolz und Ehre an der Mütze getragen und dem dazugehörigen Schulterwappen dieser<br />

Stadt.<br />

Die beiden fotografierten gezeigten Sterne enthalten geschützte Stadtwappen,<br />

sollte wider erwarten die Stadt bzw. das zuständige Amt dieser Stadt etwas<br />

dagegen haben, werden diese selbstredend unkenntlich gemacht bzw. entfernt.


©Frank A. Vogler<br />

interner Ausbildungsplan (nach dem 8 Wöchigen Grundlagenseminar)<br />

Es ist ab dem ersten Tag ein sogenanntes Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) zu führen, wenn möglich,<br />

zu beziehen über das zuständige Amt<br />

Der ausgehändigte Trainingsplan (Akt VI) ist zu benutzen, ab dem 1. Tag der Ausbildung (ca. 4<br />

Wochen Training, 4 Wochen Pause für die Muskulatur, danach kann man sich sein eigenes Workout<br />

zusammenstellen). Bei dem Hantel-Training, kommt es nicht darauf an, ob man mit 20 Kg oder 30 Kg<br />

trainiert, das ist jedem selbst überlassen wie viel er sich zumutet, man sollte aber zu mindestens mal<br />

klein anfangen um ein Gespür für das Trainingsgerät zu bekommen. Tipps und Ratschläge der<br />

Atemtechnik, Meditation usw. kann man sich von der anleitenden Person geben lassen.<br />

Woche 1 und 2<br />

Während der praktischen Verkehrsreglerausbildung, machen sich die Personen des 4er Team Notizen<br />

und geben Noten (1-6 im Verhältnis zu A, B und C) über die Auszubildenden, um an Ende der 2.<br />

Woche in einem Meeting ihre Ergebnisse zu vergleichen, ggf. für die Nachschulung einzelner<br />

Auszubildenden, in der 7. Woche.<br />

Verkehrsreglerausbildung<br />

durch ein 4er Team, jeweils Montag –Freitag von 07:00 – 17:00 Uhr<br />

Treffpunkt jeweils immer spätestens um 07:45 Uhr in der GLS191<br />

Woche 1:<br />

Montags:<br />

Theorie-Unterricht (07.00-12.00 Uhr)<br />

Wenn, es die Zeit ermöglicht, Besuch der IGLZ, sowie verschiedentliche Begutachtungen von<br />

LSA/LZA in näherer Umgebung<br />

Praktische Aufgabe an folgenden Kreuzungen (13.00-16.00 Uhr):<br />

Galluswarte-Spitze (GW)<br />

Friedberger Tor (FT2)<br />

Baseler Platz / Gutleutstraße<br />

Die genannten Kreuzungen werden sich zusammen während des Betriebs angeschaut und überlegt wie<br />

man diese Regeln könnten.<br />

Dienstag:<br />

Hartmann-Ibach-Straße / Burgstraße (HIB)<br />

Gutleutstraße / Hafenstraße (GLH)<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Mittwoch:<br />

Alte Brücke / Kurt-Schumacher-Straße (AB)<br />

Rohrbachstraße / Friedberger Landstraße (FL?)<br />

Donnerstag:<br />

Fahrgasse / Berliner Straße<br />

Kornmarkt / Berliner Straße<br />

Freitags:<br />

Marie-Curie-Straße / Lurgiallee (MCL)<br />

Schwanheimer Ufer / Geisenheimerstraße (SUG)<br />

Woche 2:<br />

Gehen die Auszubildenden abwechselnd mit den 4 genannten Personen des 4er Teams auf die<br />

Kreuzungen zum Regeln (Wartung, Lampendreher, usw.)<br />

Streifendienst:<br />

Woche 3 bis 6:<br />

Fußstreife abwechselnd in den 6 Dienstgruppen ausschließlich im Frühdienst und wenn möglich immer mit den<br />

gleichen vollausgebildeten erfahrenen Kollegen im Außendienst, jeweils kurz vor Ende des Frühdienstes ergeht<br />

täglich ein kleiner Bericht als Gesamteindruck als Tagesablauf über die Auszubildenden an das 4er Team, Ende der<br />

6. Woche kurzes Meeting über weiteren Verlauf<br />

Fußstreifen:<br />

Plakette 38-41, Streife 1, 2, 8+11, 9+12, 10, 13, 25,<br />

Abnahmeprüfung zum / zur Verkehrsregler / Verkehrsreglerin<br />

Woche 7:<br />

Theorie<br />

Gruppenaufgabe (Montags 07:00-12:00 Uhr):<br />

Folgendes Worst-Case-Scenario<br />

Sie müssen alleine ohne Hilfe den Verkehrsfluss an der Kreuzung Eschenheimer Tor (ET2) aufrecht erhalten.<br />

Erklären sie, vor Ort, wie ihr handeln aussieht und später im Ausbildungsraum anhand einer Präsentation.<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Montags ab 12:00 Uhr:<br />

Gemeinsames Mittagessen und vorbereiten für die Praktische Abnahmeprüfung ab Diensttag bis Freitag<br />

Diensttag bis Freitag<br />

07:45 Uhr Bekanntgabe der Kreuzungen, welche als Abnahmeprüfung dienen werden, bis Freitag<br />

Alleiniges Regeln der Auszubildenden und Abnahme durch das 4er Team<br />

Freitag ab 13:00 Uhr:<br />

Auswertung der letzten 6-7 Wochen und Bekanntgabe wer bestanden hat<br />

Eigensicherung<br />

Woche 8 und 9:<br />

Praktische und Theoretische Anleitung in Eigensicherung (Jiu Jitsu, Verhalten bei Doppelstreifen, usw.)<br />

Auffrischung von Gesetzestexten und Verschiedenes:<br />

Woche 10 bis 12:<br />

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)<br />

Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten (OWIG)<br />

(Opportunitätsprinzip)<br />

Strafgesetzbuch (StGB)<br />

(Legalitätsprinzip)<br />

Normenhierachie<br />

Bestellung, Ermächtigungsgrundlage, direktive Aufgabenzuweisung<br />

Schriftliche Abhandlung über den Kubotan<br />

Untersuchung des Falles „Villa Winter“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Villa_Winter)<br />

Hofheim, den 13.02.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Freiwillige Hospitationsrunde/internes Praktikum innerhalb der<br />

Städtischen Verkehrspolizei<br />

(für Personen mit mindestens voller 3 jähriger Außendiensterfahrung, 2-4 Personen)<br />

Die Hospitanten legen vorher fest, ob die komplette Runde durchlaufen wird oder nur<br />

einzelne Stationen, wenn nur einzelne Stationen durchlaufen werden, ist das als<br />

Hospitation anzusehen, bei einem kompletten Durchlauf, als internes Praktikum.<br />

In beiden Fällen ist eine Art Berichtsheft zu führen, welches nach Abschluss, der<br />

Fach-/Sachgebietsleitung vorgelegt wird.<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

4 Wochen bei Dienstgruppenleitungen<br />

1. Woche - 1. - 3. DG.<br />

2. Woche - 4. - 6. DG.<br />

3. Woche - 7. + 8. DG.<br />

4. Woche - Bericht schreiben über die 3 Wochen<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

4 Wochen Baustellenüberwachung<br />

3 Wochen lang unter der Leitung von Hr. P.<br />

4. Woche Bericht schreiben über die 3 Wochen<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

6 Wochen Geschwindigkeitskontrolle (GK), Funk und Schrottfahrzeuge<br />

2 Wochen mit GK rausfahren - wöchentlicher Bericht an Fr. S.<br />

2 Wochen am Funk – wöchentlicher Bericht an Hr.W.<br />

2 Wochen mit rausfahren, wegen Schrottfahrzeugen– wöchentlicher Bericht an Hr.W.<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

4 Wochen Gefahrgut (ADR)<br />

wöchentlicher Bericht geht an Hr. Ö.<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

4 Wochen Baustellen- und Abschleppabteilung<br />

2 Wochen Baustellen – wöchentlicher Bericht geht an….<br />

2 Wochen Abschleppungen – wöchentlicher Bericht geht an Fr. K.<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

4 Wochen Radfahrbüro<br />

wöchentlicher Bericht geht an….<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

Optional 4 Wochen Beschwerdemanagement<br />

wöchentlicher Bericht<br />

-------------------------------------------------------------------<br />

Zum Schluß gehen alle Berichte an die Sachgebietsleitung/Fachgebietsabteilung,<br />

sowie an die Ausbildungsabteilung zur Auswertung<br />

Zweck: um raus zu filtern wer für etwas besser geeignet ist und wo es noch<br />

Schwachpunkte gibt, alle durchlaufenen aufgezählte Stationen schreiben auch einen<br />

kleinen Bericht über die Hospitanten<br />

Hofheim, den 13.02.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Ausbildungsleitung<br />

3 Personen<br />

Ausbilder<br />

Theorie<br />

4 Personen<br />

Praxis<br />

VR<br />

8 Personen<br />

Eigensicherung<br />

4 Personen<br />

4er Team<br />

????<br />

Hofheim, den 12.12.2021<br />

©Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Schriftliche Abhandlung (2.0)<br />

von Frank Vogler<br />

für eine mögliche Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99<br />

HSOG<br />

Zugrunde gelegt wird, das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)<br />

…….<br />

Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG<br />

Ermächtigungsgrundlage zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG, sowie<br />

direktive Aufgabenzuweisung durch die Ordnungsbehörde, der Oberbürgermeister (Gemarkung)<br />

Hiermit werden sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs nach §99 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1, 4 Nr. 2 und 3 des<br />

Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin<br />

bestellt. Im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben, sowie vom Gesetzesweges her die Aufgabenerfüllung, gewährt ihnen die<br />

Ermächtigung des HSOG, die Befugnisse eines/einer Polizeivollzugsbeamten/Polizeivollzugsbeamtin, gleichgestellt, zu jeder<br />

Zeit in Anspruch nehmen zu können, in der Gemarkung (§2, §3, §100, §101 Abs. 2 HSOG). Kommt, bei/während/mit der<br />

Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben, sowie der gesetzlichen Aufgabenzuweisung (§77 HSOG), innerhalb/außerhalb der<br />

Arbeits-/Dienstzeit, der §46 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) zum tragen bzw. zur Anwendung, durch den/die<br />

bestellten/bestellte Hilfspolizeibeamte/Hilfspolizeibeamtin, ist entsprechend die Rechte und Pflichten der berufenen<br />

Strafverfolgungsbehörde wahrzunehmen (§46 Abs. 2 OWIG). Des Weiteren sind, auch die, im Gesetzestext des §46 OWIG<br />

namentlich erwähnten Gesetze zur Anwendung zu bringen bzw. dementsprechend zu verfahren, welches dann zutrifft (§46<br />

Abs. 1 OWIG). Auch untersteht dieser/diese ab diesem Zeitpunkt der berufenen, zuständigen, ortsansässigen<br />

Strafverfolgungsbehörde, als Verletzte/r und Zeuge/Zeugin zugleich, auch sollte dieser/diese solange bis das anhängige<br />

Verfahren, nicht abgeschlossen ist, nur mit innerdienstlichen Tätigkeiten betraut werden, soweit als möglich, selbstredend ist<br />

Verschwiegenheit zu wahren gegenüber Dritten. Die Aufgabengeneralklausel (§1 HSOG) bleibt davon/hiervon unberührt.<br />

Ferner werden sie ermächtigt und sind befugt unmittelbaren Zwang gemäß §10, §11 und nach §52 HSOG, in Form von<br />

Körperlicher Gewalt, mit oder ohne Hilfsmitteln und/oder zugelassenen Waffen gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 1-4<br />

HSOG, auszuüben bzw. können diese zum Einsatz gebracht werden.<br />

Vom Dienstherrn gelieferte und zugelassenen Waffen und Hilfsmittel nach §55 HSOG, werden nachfolgend aufgeführt:<br />

1. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) – Fesseln der Firma XY mit der<br />

Seriennummer 0815 (1 paar Fesseln zum fixieren der Hände)<br />

2. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) – eines der bereitgestellten<br />

Dienstfahrzeuge als Hilfsmittel zum absperren/absichern von Straßen, Plätzen und anderweitigem Gelände in der<br />

oben genannten Gemarkung. Auch sind sie Befugt Fahrzeuge unter Verwendung der Sonder- und/oder Wegerechte<br />

mit/ohne eingeschaltetem Sondersignal (blaues Blinklicht und Einsatzhorn) zu führen nach §35 und §38 Abs. 1+2<br />

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).<br />

3. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) – als Technische Sperre Nach<br />

§55 Abs. 3 HSOG i.V.m. §45 Abs.1, 3 StVO – Vz. 600 StVO (Absperrschranke), Vz. 605 StVO (Leitbake), Vz.<br />

610 StVO (Leitkegel), Vz. 615/616 StVO (Fahrbare Absperrtafel), wenn es Situationsbedingt die Maßnahme<br />

erfordert, aufzustellen. Der jeweilige Baulastträger der Gemarkung bzw. die örtliche Branddirektion der<br />

Rettungskräfte (Feuerwehr) und/oder der Bevölkerungsschutz (Technisches Hilfswerk (THW) ist nicht immer<br />

vorhanden) stellen die genannten Verkehrseinrichtungen nach §45 StVO zur Verfügung, wenn nötig.<br />

4. Gemäß §10, §11 und nach §55 Abs. 4 HSOG (Reiz- oder Betäubungsstoffe) – 1 Reizstoffsprühgerät der Firma XY<br />

mit der Seriennummer 0007 (Pfefferspray)<br />

5. Weitere gelieferte und zugelassenen Waffen und Hilfsmittel nach §55 HSOG siehe Anhang<br />

Bevor Punkt 1, 2, 4 und 5 der Ermächtigungsgrundlage ausgeübt bzw. zum Einsatz kommen, muss die Androhung, nach §53<br />

und §58 HSOG, dieser Maßnahmen vorangegangen sein. Beginnend, laut §5 HSOG, mit der Wahl des mildesten Mittels und<br />

steigernd bis zum letzten Mittel des vom Dienstherr gelieferten und zugelassenen Waffen und Hilfsmittel nach §55 HSOG.<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Der Inhaber, dieser Bestellung, verpflichtet sich, sollte Er/Sie unmittelbaren Zwang in Form von Körperlicher Gewalt, mit<br />

oder ohne Hilfsmitteln und/oder zugelassenen Waffen auszuüben bzw. zum Einsatz zu bringen, dass dies nur mit der<br />

größtmöglichen und nötigen Sorgfaltspflicht eingesetzt wird, sowie unter der Berücksichtigung des §3 - §5 HSOG und somit<br />

müssen diese auch im Einklang mit §10, §11, §56 - §59, §63 HSOG stehen, aber nur solange, die Zulässigkeit des<br />

Verwaltungszwanges, durch §47 HSOG, fortwährend andauernd gegeben ist, da, nach §54 HSOG, die rechtlichen<br />

Grundlagen nicht gegeben sind, für Gefahrenabwehrbehörden (siehe auch §99 Abs. 2, Satz 1-3 HSOG, dieser<br />

Rechtsvorschrift entnehmend, muss die Ermächtigung in der Bestellung stehen).<br />

Des Weiteren, verpflichtet sich der Inhaber, dieser Bestellung, die vom Dienstherrn gelieferten und zugelassenen Waffen und<br />

Hilfsmittel während seiner jeweiligen Dienstzeit stets am Mann zu tragen. Zum Ende seiner jeweiligen Dienstzeit, hat der<br />

Inhaber seine Waffen und Hilfsmittel auf der Dienststelle in dem dafür vorgesehenen Wert fach verschlossen zu verwahren,<br />

das Dienstfahrzeug auf dem jeweiligen Stellplatz in der Garage.<br />

Sollte wider erwarten der Inhaber, dieser Bestellung, seinen Weg nach Hause von der Dienststelle und zum nächsten<br />

Dienstantritt (von zu Hause zur Dienststelle) in Uniform (dazu gehört die komplette Ausrüstung, Waffen und Hilfsmittel)<br />

antreten, so hat er es sofort bei seinem direkten Vorgesetzten anzuzeigen und sich auf dem direktesten und/oder kürzesten<br />

Weg zu machen, sowie bei Ankunft in seiner Heimstätte, die vom Dienstherrn gelieferten und zugelassenen Waffen und<br />

Hilfsmittel sofort ohne Verzögerung sicher zu verschließend zu verwahren, sodass kein Dritter damit Missbrauch treiben<br />

kann.<br />

Weitere Ausrüstung, welche vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird, sind folgende Gegenstände, aber ein freiwilliges<br />

Tragen ermöglichen:<br />

1 Ballistische Schutzweste der Firma P. – RK1<br />

1 paar Schnitthemmende Handschuhe der Firma L. mit dem Namen „Justiz“<br />

Cordura-Gürtel und/oder Ledergürtel<br />

Welche Uniform, weitere Uniformteile, sowie zusätzliche Ausrüstung vorzuhalten und gegebenenfalls zu tragen ist, gibt die<br />

jeweilige gültige Dienstvereinbarung, sowie die Kleiderordnung der genannten Gemarkung vor, nachzulesen in der<br />

Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGA).<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Vom Gesetzesweges her die Aufgabenerfüllung<br />

Die im täglichen außendienstvorkommenden Aufgaben, bestimmt die Aufgabengeneralklausel (§1 Abs.1, 2, 3 und 6 HSOG):<br />

a. Zur Gefahrenabwehr nach Landesrecht im jeweiligen Rechtsgebiet<br />

b. Für bestimmte polizeiliche Aufgaben, im jeweiligen Rechtsgebiet (dem Ausbildungsstand des Inhabers dieser<br />

Bestellung entsprechend (siehe Anhang am Ende der Bestellung))<br />

c. Gefahrenabwehrbehörden sind, nicht nur gleichwertige, sondern auch gleichgestellte Partner gegenüber den<br />

Polizeibehörden, nach §1 Abs. 1 und 6 HSOG und somit auch nicht weisungsbefugt.<br />

Alle 3 genannten Generalaufgaben, sollen so behandelt werden, sodass keine der 3 genannten Aufgaben benachteiligt werden<br />

können/sollen, dies wird nicht immer möglich sein können/sollen.<br />

Dienstliche Generalaufgabenerfüllung vom Dienstherrn<br />

Eine weitere dienstliche Aufgabe, die nicht im Gesetz (HSOG) verankert ist, die aber der Dienstherrn trotzdem eine sehr<br />

große Bedeutung zu gemessen hat, ist die<br />

“Verkehrs-/Sicherheit“<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Des Weiteren wird allen <strong>Teil</strong>nehmern (zu Fuß gehende, Fließender Verkehr und Ruhender Verkehr) die am Straßenverkehr<br />

im öffentlichen Raum teilnehmen, eine gleichwertige Gleichbehandlung zu erkannt, unter der Berücksichtigung und<br />

Erwägung des §5 HSOG und dieser muss damit auch im Einklang mit §4 HSOG stehen, zusätzlich in Verbindung mit dem<br />

derzeit jeweiligen gültigen Straßenverkehrsrecht (StVR, seit 01.06.1909, Stand: 28.07.2021) samt den dazugehörenden<br />

derzeit jeweiligen gültigen Gesetz und den dazugehörenden derzeit jeweiligen gültigen Verordnungen, wenn Maßnahmen<br />

eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden, gemäß §10 und nach §11 HSOG.<br />

Weitere Aufgaben, welche bei dem täglichen Außendienst anfallen könnten:<br />

Dokumente, Anordnungen, Urkunden, usw. welche im Rechtsverkehr von Bedeutung sind und somit immer mal wieder<br />

negativ auffallen durch Fälschungen oder Ungültigkeit, auf ihre Echtheit und Originalität zu überprüfen, in dem auf<br />

Verlangen die Herausgabe gefordert wird, um sich diese aushändigen zu lassen zur Überprüfung.<br />

Lässt die Unschuldsvermutung zu, dass die jeweiligen Dokumente, Anordnungen, Urkunden, usw. gefälscht, einfach ihre<br />

Gültigkeit verloren haben oder es tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die jeweiligen Dokumente,<br />

Anordnungen, Urkunden, usw. zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebraucht oder verwertet werden soll,<br />

sind diese Sicherzustellen nach §11, §40 Abs. 1 Nr. 1-4 und §47 HSOG; Androhung nach §53 und §58 HSOG muss<br />

vorangegangen sein, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen; ggf. §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 und 2 OWIG i.V.m.<br />

§163b und/oder §164 StPO; ist die Maßnahme (Sicherstellung) durchzusetzen.<br />

Sichergestellte Sachen/Gegenstände sind nach §41 HSOG zu verwahren, gegebenenfalls kann es sein, dass die/der<br />

sichergestellte Sache/Gegenstand nach §42 Abs.1, 2 und 4 HSOG zu verwerten ist, unbrauchbar zu machen oder zu<br />

vernichten ist. Gibt es keine gerechtfertigte Annahme mehr für eine Sicherstellung sind die sichergestellten<br />

Sachen/Gegenständen herauszugeben nach §43 HSOG.<br />

Im Besonderen auf Verlangen der Herausgabe zur Überprüfung auf Echtheit und Originalität sind folgende Dokumente,<br />

Anordnungen, Urkunden, usw. um diese sich aushändigen zu lassen zum überprüfen:<br />

1. Führerscheine nach §4 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)<br />

2. Zulassungsbescheinigung <strong>Teil</strong> I und des Anhängerverzeichnisses nach §11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

(FZV)<br />

3. Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nach § 26Abs.1 Satz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)<br />

4. Sonstige erforderliche Zulassungspapiere der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

5. Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach §46 Abs. 3 Satz 3 StVO<br />

6. Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum nach §45 Abs.1, 3 und 6 StVO<br />

7. Schwerbehinderten Ausweise (Blau)<br />

8. Bewohnerparkausweise (Weisser Hintergrund mit schwarzer Schrift)<br />

9. ……<br />

- Feststellungen nach § 29 Abs. 2, 3 und 5, § 30, § 36, § 36 a, § 40, § 43, § 47, § 49 bis 53 a, § 54, § 55, § 56 StVZO<br />

sowie nach §10 und §27 FZV zu treffen.<br />

- Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, mit derzeit aktuell geeichten und zugelassenen<br />

Geschwindigkeitsmessgeräten (Firma XY, Typ XY, Stand letzte Eichung: 30.02.1909, weitere Eichdaten siehe<br />

Anhang am Ende der Bestellung) zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Beim Geräteeinsatz<br />

im fließenden Verkehr sind/können verkehrsregelnde Maßnahmen zu treffen/getroffen werden, gemäß §10, §11<br />

und §47 HSOG i.V.m. §36 StVO; Androhung nach §53 und §58 HSOG muss vorangegangen sein, sollte §52<br />

HSOG zur Anwendung kommen; ggf. §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 und 2 OWIG i.V.m. §163b und/oder §164<br />

StPO können zur Anwendung kommen; wenn durch Dritte die eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen<br />

gestört werden.<br />

Sachen/Gegenstände die stören, behindern und/oder gefährden<br />

- Störende, behindernde und/oder gefährdende Sachen/Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung stören,<br />

behindern und/oder gefährden oder dies könnten (§1, §4, §5, §10, §11 und §47 HSOG) sind nach §8 HSOG oder<br />

nach §49 HSOG aus dem öffentlichen Raum zu entfernen bzw. durch beauftragte Dritte entfernen zu lassen.<br />

Weitere Verfahrensweise mit solch entfernten Sachen/Gegenständen, geben die 2 genannten Paragraphen vor (siehe<br />

Gesetzestext des jeweiligen angewendeten Paragraphen). Zu §49 HSOG, muss die Androhung, nach §53 und §58<br />

HSOG, dieser Maßnahme vorangegangen sein; ggf. §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 und 2 OWIG i.V.m. §163b<br />

und/oder §164 StPO können zur Anwendung kommen; wenn durch Dritte die eingeleiteten und durchgeführten<br />

Maßnahmen gestört werden.<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Personen die Maßnahmen stören, behindern und/oder gefährden<br />

(siehe Punkt 1+4 der Ermächtigungsgrundlage)<br />

- Personen die Maßnahmen stören, behindern und/oder gefährden, sind vorübergehend von einem Ort zu verweisen<br />

und/oder vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten und/oder Sie auch daran zu hindern weitere<br />

Störeffekte ausüben zu können, gemäß §10 und nach §11, §31, §47 HSOG; Androhung nach §53 und §58 HSOG<br />

muss vorangegangen sein, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen; ggf. §111 OWIG, ggf. ist/sind die Person/<br />

die Personen, welche die Störeffekte weiterhin ausüben, festzusetzen; ggf. §46 Abs. 1 und 2 OWIG i.V.m. §163b<br />

und/oder §164 StPO.<br />

Manuelle Verkehrsregelung durch Einsatzkräfte der hiesigen Städtischen Verkehrspolizei,<br />

ehemals Verkehrsüberwachung<br />

(siehe Punkt 2+3 der Ermächtigungsgrundlage)<br />

Der Inhaber dieser Bestellung ist berechtigt und befugt jederzeit Zeichen und Weisungen nach § 36 StVO und gemäß dem<br />

§10 und §11, §47 HSOG zu erteilen und durchzusetzen; Androhung nach §53 und §58 HSOG muss vorangegangen sein,<br />

sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen; ggf. mit §111 OWIG; ggf. mit §46 Abs. 1 und 2 OWIG i.V.m. §163b und/oder<br />

§164 StPO; an alle <strong>Teil</strong>nehmer die am Straßenverkehr im öffentlichen Raum teilnehmen (siehe Anhang am Ende der<br />

Bestellung).<br />

Sondereinsätze<br />

Bei Ausfall einer Lichtsignal-/Lichtzeichenanlage (LSA/LZA) durch etwaige Umstände wie z.B.:<br />

1. Durch Beschädigung<br />

2. Durch Baumaßnahmen<br />

3. Durch technischen Defekt<br />

4. Durch Notstand<br />

5. Durch Veranstaltungen<br />

6. Klimabedingt wegen Feuchtigkeit, Kälte, Hitze usw.<br />

7. Sonstige auftretende Ereignisse<br />

den fortwährenden Verkehrsfluss auf der Fahrbahn aufrecht zu erhalten, durch einen oder mehrere Bedienstete der genannten<br />

Gemarkung, in dem sich Bedienstete situationsbedingt in der Kreuzungsmitte aufhalten und, durch geben von Zeichen und<br />

Weisungen um dieses zu erreichen.<br />

Zu den Sondereinsätzen, der manuellen Verkehrsregelung sind folgende Ausrüstungsgegenstände zu tragen, solange diese<br />

Tätigkeit ausgeführt wird:<br />

1. Ballistische Schutzweste, bis zu einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius<br />

(schützt die inneren Organe, bei einem Aufprall mit einem Kühler oder/und Stoßstange)<br />

2. FFP2/KN95 Maske, bis zu einer Außentemperatur von 15 Grad Celsius<br />

(Schutz vor Feinstaubpartikel und/oder ähnlichem, außerdem hält diese das bedeckte Gesicht warm im Winter)<br />

3. die einfache OP-Maske ab 15 Grad Celsius<br />

(Schutz vor Feinstaubpartikel und/oder ähnlichem, außerdem hält diese das bedeckte Gesicht nicht so warm im<br />

Sommer)<br />

Stadtrecht (Satzungsrecht)<br />

Weitere Ermächtigung und Befugnis, gewährt Ihnen der Dienstherr, dass Stadtrecht (Satzungsrecht) auszuüben, und zwar<br />

nach der derzeit gültigen Fassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der<br />

Gemarkung, im folgenden ist das genau:<br />

Nach §6 Abs. 3 (Kraftfahrzeuge und Wohnwagen) die Überwachung der Einhaltung der Verbote, des unbefugten Befahrens,<br />

schieben, Parken und abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie Wohnwagen und/oder sonstigen Anhängern.<br />

(Kommentar zu der Aufgabenerfüllung: Im Umkehrschluss bedeutet es, dass ich in erster Prüfung immer erst mal schauen<br />

muss ob ich nach Punkt a. und/oder Punkt b. vorgehen muss und allen voran steht das Landesrecht.)<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Gesetzliche Aufgabenzuweisung durch ein Gesetz (OWIG)<br />

Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden) als Ordnungsbehörde (Straßenverkehrsämter, Ordnungsämter, usw.) sind<br />

der Verwaltungsdienst der Polizei und nicht der Polizei(vollzugs)dienst der Polizei, deshalb entfällt der §53 OWIG als<br />

Aufgabenzuweisung für die Gefahrenabwehrbehörden.<br />

Weil dort heißt es: Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes…….<br />

(Kommentar: Heißt, aber im Umkehrschluss, ich darf und muss bei jeder festgestellten Ordnungswidrigkeit im jeweiligen<br />

Rechtsgebiet, das jeweilige Rechtsgebiet samt Gesetze und Verordnungen durchblättern um herauszufinden, was ich mit der<br />

Ordnungswidrigkeit machen kann/soll, solange es Gesetzeskonform zu §4 und §5 HSOG ist, trotzdem muss es einen kausalen<br />

Zusammenhang geben und der steht weiter unten….. )<br />

Das OWIG gesteht den Gefahrenabwehrbehörden als einstige Aufgabenzuweisung zu, zu überprüfen, ob bei einer entdeckten<br />

Ordnungswidrigkeit, Gegenstände mit dazu benutzt wurden, um diese damit begehen zu können. Ist dem so, hat das zur<br />

Folge die Einziehung des Gegenstandes/der Gegenstände als Nebenfolge zur begangenen Ordnungswidrigkeit (§ 77 Abs. 2<br />

HSOG i.V.m. §22 OWIG, durch den Verweis auf den §23 OWIG im §77 Abs. 2, Satz 3 HSOG), solange es sich nicht um<br />

eine vorwerfbare Tat/Handlung handelt.<br />

Zu §46 OWIG<br />

Die Ermächtigung, den §46 OWIG zur Anwendung zu bringen und die daraus resultierende Rechtsfolge, siehe Seite 1,<br />

Absatz 1 des unterstrichenen Textteiles im Textblock.<br />

(Kommentar: Hier geht es nicht um Willkür und Machtausübung der Polizei im Allgemeinen, sondern um die<br />

Eigenverantwortlichkeit, die jeder mit sich trägt sofern Er/Sie/Es sich im öffentlichen Raum bewegt gegenüber seinen<br />

Mitmenschen und damit wären wir wieder beim Grundgesetz (GG) und seinen Artikeln, darauf beruht bzw. lehnt sich<br />

nämlich das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) an.)<br />

Zu §35 und §38 StVO im allgemeinen<br />

Fahrzeuge aller Art die Sonder- und/oder Wegerechte, für sich beanspruchen können, und diese auch gewährt bekommen<br />

haben, durch die Straßenverkehrsordnung in der jeweils derzeit gültigen Fassung (zusätzlicher Eintrag ist in der<br />

Zulassungsbescheinigung <strong>Teil</strong> I nachzulesen), bleiben über die genannten Verbote unberührt davon (§ 35 und §38 StVO);<br />

Androhung nach §53 und §58 HSOG muss vorangegangen sein, sollte §52 HSOG zur Anwendung kommen, wenn durch<br />

Dritte die eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen gestört werden; ggf. §111 OWIG; ggf. §46 Abs. 1 und 2 OWIG<br />

i.V.m. §163b und/oder §164 StPO können zur Anwendung kommen.<br />

(Alle getroffenen, eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen stehen die §4 HSOG und §5 HSOG immer gegenüber und<br />

sind/werden immer unter Berücksichtigung und Abwägung des §4 HSOG und §5 HSOG einzuleiten/eingeleitet und<br />

durchzuführen/durchgeführt worden.)<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zusätzliche Ermächtigungen, Befugnisse, Rechte, erweiterte Qualifikationen usw.<br />

Zusätzliche Ermächtigungen, Befugnisse, Rechte, erweiterte Qualifikationen usw. in genannten Rechtsgebieten oder anderen<br />

Rechtsgebieten, sowie absolvierte <strong>Lehr</strong>gänge zu speziellen Themenschwerpunkte sind nachzulesen im Anhang dieser<br />

Bestellung.<br />

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© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Kausalität<br />

Über die sachliche und örtliche Zuständigkeit bei/während/mit der Wahrnehmung Ihrer<br />

dienstlichen Aufgaben<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(((§77) = (§1, §2, §3, §8, §10 und §17 OWIG)) Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, die auf diesem Ausweis genannte Person bei der<br />

Ausübung dienstlicher Tätigkeiten zu unterstützen


© Frank A. Vogler<br />

Anmerkung:<br />

Der Inhaber, dieser Bestellung, hat im Verlauf und sofern es im möglichen ist, im sofortigem Anschluss, nach seinem<br />

Grundlagenseminar (ca. 8 Wochen) auf der Verwaltungsschule in der Gemarkung, an dem internen 12 wöchigen Aus-<br />

/Weiterbildungslehrgang (<strong>Lehr</strong>plan siehe im Anhang dieser Bestellung) in seiner Dienststelle teilzunehmen (nachzulesen<br />

in beiden ausgestellten Bescheinigungen im Anhang dieser Bestellung).<br />

Des Weiteren verliert diese Bestellung ihre Gültigkeit und Wertigkeit, wenn der Inhaber die Abteilung wechselt oder aus<br />

anderen Gründen das Amt verlässt, auch ist dann der, zur Bestellung, ausgegebene Dienstausweis, sowie diese Bestellung<br />

(ohne Anhang) zurückzugeben an die zuständige Personalstelle. Dies ist einem/einer, in beiderseitigem Einvernehmen,<br />

Widerruf/Abbestellung der Bestellung zum/zur Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG gleichgestellt.<br />

Trifft die oben genannte Bedingung für einen/einer Widerruf/Abbestellung der Bestellung zum/zur<br />

Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG nicht zu, so hat die Dienststelle dem Inhaber, dieser Bestellung,<br />

einen schriftliche/n Widerruf/Abbestellung zu kommen zu lassen, auf dem Dienstweg.<br />

Eine Abordnung oder Zuweisung, ändert an dem Status Quo der Bestellung zum/zur<br />

Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin nach §99 HSOG nichts, sondern versetzt diese in einen passiven Zustand<br />

(Ruhezustand). Somit ist ein ausüben bzw. ein benutzen der Ermächtigung, Befugnisse und des Rechts strikt untersagt.<br />

Außer die Abordnung oder Zuweisung dient einer anderen Gefahrenabwehrbehörde zum Zweck.<br />

Mit Erlaubnis des Urheber:<br />

Kommunen außerhalb der Stadt Frankfurt am Main, sowie das Ordnungsamt und die Hafenbehörden, der genannten<br />

Stadt, können und dürfen sich diese Vorlage gerne zunutze machen, in dem sie diese Vorlage sich ihren Bedürfnissen<br />

dementsprechend anpassen, sofern diese es gebrauchen können; die Sachgebiete (Gefahrgut, Verkehrserziehung und<br />

Geschwindigkeitskontrolle) des Straßenverkehrsamtes der genannten Stadt dürfen selbstverständlich, das gleiche<br />

machen wie die zuvor genannten Behörden (siehe Punkt b der Aufgabenerfüllung), weitere Anfragen nimmt der<br />

Urheber gerne per Email entgegen.<br />

Kommentar:<br />

Wenn ein Gesetz eine Rechtsgrundlage braucht bzw. hat, dann braucht eine Bestellung auch eine Ermächtigungsgrundlage<br />

die auf dem Gesetz beruht bzw. welche daran angelehnt ist an dieses Gesetz, um Jemanden zu bestellen zum/zur<br />

Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin.<br />

Da Gefahrenabwehrbehörden Verwaltungsbehörden sind, muss die Aufgabenzuweisung, welche von dem Oberbürgermeister<br />

oder dem Bürgermeister als, jeweils, alleinige Ordnungsbehörde kommen und mit aufgeführt werden, in der Bestellung, als<br />

direktive Aufgabenzuweisung. Darum muss im Kopf einer Bestellung auch stehen als Beispiel:<br />

Der/Die Oberbürgermeister/in bzw. der/die Bürgermeister/in als Ordnungsbehörde<br />

(siehe §85 Abs. 1, Satz 1, Nr. 4 und Satz 2 HSOG i.V.m. §4 HGO)<br />

Gesetzes den Falles, da würde/steht etwas anderes/stehen wäre dies Gesetzeswidrig!!!!<br />

Des Weiteren sollte, damit auch kein §53 OWIG in einer Bestellung zu finden sein, weil auch das dann Gesetzteswidrig<br />

ist/wäre.<br />

Und, wenn man Baustellenüberwachung nach §45 Abs. 1, 3 und 6 StVO ausüben möchte/soll, dann sollte dies<br />

zumindestens mal in der Bestellung schriftlich festgehalten werden.<br />

Für den Autor, heißt es entweder er bleibt in dem jetzigen Sachgebiet der Abteilung oder er geht woanders hin<br />

(Hofheim, den 29.11.2021).<br />

(Der Autor verneigt sich voller Hingabe und Demut vor den Landesvätern, die dieses Landesrecht (HSOG) zu damaliger Zeit<br />

geschrieben haben.)<br />

Zur Kenntnis genommen, gelesen und verstanden<br />

Hofheim, den 16.11.2021 - 27.11.2021 Frank Allen ,Vogler (Grauwolf) (02.02.2022)<br />

Ort, Datum Leserlich Vor- und Zweitname, Bei-/Zu-/Nach-Familienname Unterschrift<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Anhang zur Bestellung des Inhabers<br />

Qualifikationen<br />

(Bescheinigungen darüber können, wenn erwünscht, als Kopie nachgereicht werden, sofern möglich)<br />

8 wöchiger <strong>Lehr</strong>plan<br />

Grundlage<br />

Grundlagenseminar (FS9060) vom 07.08.2000 - 29.09.2000<br />

Aus-Weiterbildung 12 Wochen<br />

Spezielle Qualifikationen<br />

Grundlagen der Eigensicherung und sachgerechter Einsatz von RSG/Pfefferspray vom 07.11.2005-11.11.2005<br />

<strong>Lehr</strong>gang Berechtigung B – Sonderrechte (IHDFEBB10) vom 07.07.2008 – 11.07.2008<br />

Deeskalationstraining jeweils 1 <strong>Lehr</strong>gang im Jahr 2010 und 2017<br />

Schulung mit Handfesseln (HSOG) 2019<br />

Manuelle Verkehrsregelung<br />

1 wöchiger <strong>Lehr</strong>gang im Jahr 2000 mit Erfolg <strong>Teil</strong>genommen und Bestanden,<br />

Abnahme durch die damalige Ausbilderin und dem damaligen Sachgebietsleiter ohne Ausstellen einer<br />

Bescheinigung<br />

Baustellenüberwachung (§45 Abs. 1,3 und 6 StVO)<br />

Vom 01.03.2003 – 31.12.2006 direkte Abordnung/Zuweisung zur Verkehrsleitzentrale (VLZ, heute: IGLZ) um<br />

mit einer Kollegin und einem Kollegen nur Baustellenüberwachung auszuüben, auch wurde die Taxenordnung<br />

nach Satzungsrecht ausgeübt, sowie Filmgesellschaften für Werbe- und TV-Filme (Porsche, Sat 1, HR, Mini,<br />

usw.) begleitet und betreut in Sachen Straßensperrungen nach §45 StVO, eingeleitet, durchgeführt und<br />

abgeschlossen.<br />

2009 – 1 jährlicher <strong>Lehr</strong>gang absolviert, als Verkehrsabsicherer nach RSA95<br />

2018 – 1 jährlicher <strong>Lehr</strong>gang absolviert, als Verantwortlicher nach RSA95<br />

Gefahrgutrecht (ADR)<br />

2009 – 2011 jeweils jährliche <strong>Lehr</strong>gänge absolviert<br />

2013 - 1 jährlicher <strong>Lehr</strong>gang absolviert<br />

2017 - 1 jährlicher <strong>Lehr</strong>gang absolviert<br />

2019 - 1 jährlicher <strong>Lehr</strong>gang absolviert<br />

2020 - 1 jährlicher <strong>Lehr</strong>gang absolviert<br />

2019 – Schulung nur Klasse 7 des ADR (2 Tage)<br />

Geschwindigkeitskontrolle (GK)<br />

Kein einziger <strong>Lehr</strong>gang absolviert<br />

© Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Schriftliche Abhandlung (1.1)<br />

von Frank Vogler<br />

Erster Versuch einer Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeige nach § 24 StVG:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden HiPo (§99 und §100 HSOG, §4 und §5 HSOG<br />

wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt)<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen FLU-G<br />

4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise,<br />

dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher<br />

kein Verkehrszeichen und /oder einer Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

Dem oben nach genannten Tatvorwurf handelt es sich um Tateinheit nach §19 OWIG i.V. m. §41 StVO<br />

und §24, Abs.2 StVG.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg)<br />

zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an, die<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Fallanalyse über<br />

Tateinheit – Tatmehrheit in der “StVO“ (Vz. 283)<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach §99<br />

HSOG und §100 HSOG<br />

Ausgangspunkt:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich unbegrenzte<br />

Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf dem Gehweg<br />

Prüfkriterien ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht:<br />

1. Vz. 283 - im ersten Zuge festgestellt und ist vorhanden<br />

2. Zusatzzeichen "Auf dem Seitenstreifen" - ist vorhanden<br />

3. Gehweg - ist vorhanden, zumutbar, benutzbar und begehbar<br />

Prüfkriterien auf StVO-Konformalität und Zustand:<br />

4. Vz. 283 - ist in der Gestaltung StVO-VwV konform und verbaut/eingebaut/aufgestellt nach StVO-<br />

VwV Vorschriften<br />

5. Zusatzzeichen "Auf dem Seitenstreifen" - siehe vz. 283<br />

6. Gehweg – StVO-VwV konform errrichtet/eingebaut ect. Zwischen Haustür und Bordstein<br />

Prüfung nach §4 und §5 HSOG:<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Wahl der einzusetzenden Mittel<br />

Punkt 7 und 8 sind Optional, kann man in der Anzeige mit aufführen, muss man aber nicht:<br />

7. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges,<br />

sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

8. durch die Bezahlung der Ordnungswidrigkeit räumt der Betroffene/Fahrer ein, fahrlässig gehandelt<br />

zu haben, da nicht geschaut wurde ob das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde oder nicht<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Diesen Ausgangspunkt sehen wir augenscheinlich, bei Ankunft an Ort und Stelle,<br />

sowie zeitgleich wird das Haltverbot, welches auf den Seitenstreifen verlegt<br />

wurde, und der Gehweg ordnungswidrig benutzt wird zum Parken......damit wäre<br />

augenscheinlich bzw. visuell die Tateinheit voll erfüllt......<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Weitere Prüfung nach Tateinheit und Tatmehrheit:<br />

Begriffe und ihre Begriffsbestimmungen:<br />

Tateinheit = (Z)eitgleich, (O)rtsgleich, (S)tellengleich Haltverbot auf dem Seitenstreifen und Gehweg werden benutzt zum Parken auf der Straße<br />

(O)rtsgleich -> die Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen und der sich immer befindliche Gehweg zwischen Haustür<br />

und Bordstein<br />

(S)tellengleich -> der Gehweg, das Haltverbot, die Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Somit erfüllt sich eine visuelle bzw. augenscheinliche Tateinheit, wir wollen aber eine<br />

reale Tateinheit.<br />

Also müssen wir unser Prüfverfahren der Kriterien erst mal von Z-O-S auf O-S-Z umbauen<br />

und Definitionen festlegen.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Umbau und Festlegung der Definitionen:<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Stadt ist gleich alles innerhalb der Gemarkungsgrenze die Straße, Häuser,<br />

Grundstücke usw.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Straße ist gleich alles innerhalb der Stadt Fahrbahn, Seitenstreifen,<br />

wenn vorhanden und der sich immer befindliche Gehweg zwischen Haustür und Bordstein,<br />

Haltverbot immer auf der Fahrbahn<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Stadt und Straße Haltverbot auf dem Seitenstreifen und Gehweg werden<br />

benutzt zum Parken auf der Straße in der Stadt<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Erstes Fazit:<br />

Trotz des Umbaus der Prüfkriterien und festgelegter Definitionen, bleibt es eine visuelle<br />

Tateinheit, es hat sich ja nichts verändert am Ausgangspunkt, nur jetzt können wir<br />

versuchen zu rekonstruieren wie das Fahrzeug in seine endgültige Parkposition gekommen<br />

ist und zwar anhand eines Bewegungsablauf, sprich wie ist es passiert, dass das Fahrzeug<br />

dort parkt und es gibt uns einen besseren Rückschluss auf unseren Ausgangspunkt.<br />

Ich nehme die Möglichkeit des Normalfalles, weil alle anderen Möglichkeiten ergeben<br />

trotzdem auch immer das gleiche Ergebnis, wie das des Normalfalles.<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Bewegungsablauf:<br />

Ein Fahrzeug fährt in der<br />

Stadt (Definiert und benannt in der Anzeige)<br />

auf der Fahrbahn (Definiert durch die Straße und benannt in der Anzeige)<br />

um diese zu verlassen, damit danach<br />

auf einem Seitenstreifen (Definiert durch die Straße und benannt in der Anzeige)<br />

weiter zu fahren, welches das Fahrzeug schließendlich teilweise auf dem Gehweg (Definiert<br />

durch die Straße und benannt in der Anzeige) zum stehen und parken bringt auf der Straße.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Aus der visuellen bzw. augenscheinlichen Tateinheit, ist eine reale Tatmehrheit<br />

geworden, weil alles nacheinander Eintritt und nicht gleichzeitig.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Etwas einfacher Dargestellt -> Fahren auf der Fahrbahn, dann Seitenstreifen, dann teilweise<br />

auf dem Gehweg und teilweise auf dem Seitenstreifen, also gleichzeitig durch das einparken<br />

und rangieren bis zum Stillstand des Fahrzeuges.<br />

Aus der visuellen bzw. augenscheinlichen Tateinheit, wurde eine reale Tatmehrheit und<br />

durch rangieren mittels des Ein- und Ausparkens ist es jetzt eine reale Tateinheit geworden.<br />

Irrtum, es ist weiterhin eine reale Tatmehrheit, warum?<br />

Weil, die Tateinheit kollidiert mit der Definition (S)tellengleich und (Z)eitgleich und zwar<br />

genau unser Haltverbot spielt da nicht mehr mit, es verschiebt sich durch das Zusatzzeichen<br />

auf eine andere Stelle…..<br />

(S) -> ….Haltverbot immer auf der Fahrbahn<br />

(Z)-> …..Haltverbot auf dem Seitenstreifen<br />

Was nun?<br />

Bleibt uns nur, mal ganz genau anzuschauen, für wo, also an welcher Stelle das Haltverbot<br />

grundsätzlich zu finden ist, also die Grundbestimmung sozusagen für das, was es mal<br />

konzipiert wurde, nämlich “immer“ auf der Fahrbahn, dort gilt es immer und nur dort.<br />

Aber, es lässt sich/kann durch ein Zusatzzeichen verlegt werden, aber nur auf den<br />

Seitenstreifen, somit verliert es nicht an Wertigkeit und Gültigkeit, nur die grundsätzliche<br />

Zweckbestimmung gilt auf der Fahrbahn der Straße in der Stadt.<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Also findet mit einer Verlegung eines Haltverbotes in einen Seitenstreifen eine<br />

“Stellenverschiebung“ statt und es wird “Zweckentfremdet“, weil dafür wurde es nicht<br />

konzipiert, sondern um den immer währenden Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, an Stellen<br />

auf der Fahrbahn, um es den Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass hier überhaupt<br />

kein Halten möglich ist, z.B.: weil die Fahrbahn nicht ausreichend Breite zur Verfügung<br />

stellen kann um dort zu Halten oder zu Parken.<br />

Als weiteres Beispiel der Gehweg befindet sich auch immer Zwischen der<br />

Grundstücksgrenze und dem Bordstein, weil wäre der nicht vor meiner Haustür, könnte ich<br />

vielleicht in ein tiefes Loch fallen oder ähnliches passieren beim heraustreten auf die Straße<br />

in der Stadt.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Zweites Fazit:<br />

Die Definitionen finden sich alle samt in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen usw.<br />

wieder….als Beispiel:<br />

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)<br />

Das StVG regelt mit anderen Gesetzestexten das Straßenverkehrsrecht.<br />

Das Straßenverkehrsgesetz ist die gesetzliche Grundlage des Straßenverkehrsrechts in<br />

Deutschland. Sie gilt in ihrer ursprünglichen Fassung seit dem Jahr 1909.<br />

Die StVG regelt zusammen mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), der<br />

Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und<br />

der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) das Straßenverkehrsrecht in Deutschland.<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Nun da die Grundbestimmung aufgehoben wird, durch die Verlegung der ursprünglichen<br />

Stelle, ist das ganze eine Tatmehrheit und wird auch nicht zu einer Tateinheit beim<br />

Rangieren des Ein- und Ausparkens, weil der Seitenstreifen ein eigenständiger <strong>Teil</strong> der<br />

Straße ist und nicht der Fahrbahn. Das ganze gilt natürlich auch beim Vz. 286 StVO.<br />

Halten wir folgendes fest: solange Vz. 283 StVO und Vz. 286 StVO durch ein Zusatzzeichen<br />

in den Seitenstreifen verlegt wurde, zeitlich unbegrenzt ist und das Haltverbot im ersten<br />

Zuge festgestellt wird, ist es TATMEHRHEIT.<br />

Halten wir weiter fest: es gibt noch andere Konstellationen, wie z.B.: 7-17 Uhr, 7-17 Uhr auf<br />

dem/ im Seitenstreifen, nett ist auch der Zusatz “auch im Seitenstreifen“.<br />

Wenn es meine Zeit zulässt, schaue ich mir noch die anderen Konstellationen gerne an und<br />

schreibe sie als Nachtrag, als Statement sozusagen……<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Drittes Fazit:<br />

Als erstes druck ich mir diesen schicken ersten Anzeigenversuch aus, besorge mir einen<br />

schicken Bilderrahmen, um diesen schicken Anzeigenversuch in selbigen einzutüten, damit<br />

ich mir das Ganze an die Wand hämmere.<br />

Und schreibe eine neue Anzeige…..<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Zum Abschluß:<br />

Vorschlag wegen der Verkehrs-Owi-Anzeigen……<br />

1. Nach Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BKat) vorgehen -><br />

Tatbestandsnummer: 141312, Konkretisierung: <strong>Teil</strong>weise auf dem Gehweg,<br />

Bußgeld: 15 €, weil ja das Haltverbot einbezogen wird.<br />

2. Nach Paragraph §24, Abs. 2 StVG vorgehen -> siehe Dokument “Anzeigekopf“, aber<br />

dann muss im ersten Zuge, dass ordnungswidrige Gehweg parken festgestellt<br />

werden, um eine TATEINHEIT nach §19 OWIG zu erwirken. Geldbuße: 35-50 €<br />

3. Nach BKat vorgehen -> Tatbestandsnummer: 112402, Konkretisierung: keine,<br />

Bußgeld: 20 €, danach eine zweite Anzeige nach Paragraph §24, Abs. 2 StVG<br />

schreiben am Dienst-PC und im ersten Zuge HV feststellen und nicht konkretisieren,<br />

sondern in Verbindung mit (i.V.m.) parken teilweise auf Gehweg, Bußgeld: 35-50 €<br />

Punkt 3 finde ich persönlich ziemlich heftig, aber nach Gesetzeslage sehr wohl möglich und<br />

machbar.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Wenn ich mir die ganze über 7 Seiten geschriebene Fallanalyse anschaue, wäre….nein hab<br />

ich mir seit dem ersten erlernen auf der Verwaltungsschule, automatisch alles was mit<br />

Analyse und Diagnostik zu tun hat, angeeignet und im weiteren Verlauf meiner dienstlichen<br />

Tätigkeit in der Verkehrsüberwachung ständig erweitert. Anders kann ich mir das nicht<br />

erklären. Interessant daran ist, dass ich nur dieses Grundlagenseminar für angehende<br />

HiPo’s besucht habe und sonst keinen weiteren Kurs/<strong>Lehr</strong>gang welches mit der Thematik zu<br />

tun gehabt hat, andere <strong>Lehr</strong>gänge wurden besucht.<br />

Hofheim, den 02.06.21<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Zweiter Versuch des Erstellens einer Beispielanzeige für eine<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG, nach der vorangegangenen<br />

Fallanalyse<br />

von Frank Vogler<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach<br />

§99 HSOG und §100 HSOG<br />

Es bleibt bei dem gleichen Fall, wie in der ersten Abhandlung beschrieben:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich<br />

unbegrenzte Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf<br />

dem Gehweg geparkt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Das war der erste Versuch eine handschriftliche Anzeige nach § 24 StVG zu erstellen:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen<br />

ohne Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und<br />

§100 HSOG, §4 und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt)<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest<br />

verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt<br />

ist.<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und<br />

angeordnetes, ortsfestes Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich<br />

zu dem wurde zeitgleich teilweise, dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem<br />

für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher kein Verkehrszeichen und /oder einer<br />

Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

Dem oben nach genannten Tatvorwurf handelt es sich um Tateinheit nach §19 OWIG i.V. m. §41 StVO<br />

und §24, Abs.2 StVG.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg)<br />

zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an, die<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun, soweit so gut, aber so nicht ganz richtig, deswegen versuchen wir mal das ganze<br />

richtig zu machen:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde<br />

tätig geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen<br />

ohne Parkflächenmarkierung<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und<br />

§100 HSOG, §4 und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt), die aktuell gültige<br />

Bestellung kann, als Kopie, nachgereicht werden, wenn es erforderlich ist<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest<br />

verankert. Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des<br />

Fahrzeuges, sich davon augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt<br />

ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und<br />

angeordnetes, ortsfestes Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich<br />

zu dem wurde zeitgleich teilweise, dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem<br />

für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher kein Verkehrszeichen und /oder einer<br />

Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bis hier hin, erst mal nichts, was dagegen spricht es so zu schreiben, nun geht es weiter mit<br />

der Ausarbeitung der Paragraphen, weil es muss ja eine Rechtsgrundlage her, warum hier<br />

etwas falsch gemacht wurde im öffentlichen Raum.<br />

Dem entsprechend falsch gemacht worden ist, ein Fz. in das Haltverbot, welches auf einen<br />

Seitenstreifen verlegt wurde und dabei noch zeitgleich teilweise der Gehweg zum Parken<br />

benutzt wurde.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG;<br />

§ 24 StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

So müsste es stimmen, warum findet sich § 26a StVG und § 49 StVO im Anzeigetext<br />

wieder???<br />

Der § 26a StVG ist die Ermächtigungsgrundlage für den Bußgeldkatalog und zeitgleich die<br />

Rechtsgrundlage für den § 24 StVG, weil der § 26a StVG auf den § 24 StVG verweist, sowie auf den §<br />

56 OWIG. Somit erübrigt es sich § 56 OWIG extra mit aufzuführen. Nun der § 49 StVO zeigt auf, welche<br />

Ordnungswidrigkeiten vorhanden sein könnten im Sinne des § 24 StVG.<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Weiter geht’s:<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg)<br />

zusammen).<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Passt soweit, nur wenn mir einer schreibt….ich erkenne meine Fahrlässigkeit im<br />

Straßenverkehr an, in dem ich es mit bezahlen der Geldbuße mache….möchte er doch bitte<br />

mal mir die Gesetzliche Grundlage dazu nennen für meine Fahrlässigkeit im Straßenverkehr<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an nach § 24, Abs. 1 StVG, nach<br />

der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den Bestandteilen des<br />

Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen<br />

zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

(der Vollstreckerbulle)<br />

Betriebsangestellter<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun setzen wir das Ganze mal zusammen und schauen ob es stimmt:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt), die aktuell gültige Bestellung kann, als Kopie,<br />

nachgereicht werden, wenn es erforderlich ist<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen FLU-G<br />

4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise,<br />

dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher<br />

kein Verkehrszeichen und /oder einer Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG; § 24<br />

StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg) zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an nach § 24, Abs. 1 StVG,<br />

nach der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den Bestandteilen des<br />

Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsordnungswidrigkeit<br />

begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Jetzt stimmt es schon wieder nicht, aber wer weiß das schon………der kursive fettgedruckte Text zeigt die<br />

Veränderung……<br />

Hofheim, den 18.07.2021<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Dritter Versuch des Erstellens einer Beispielanzeige für eine<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

von Frank Vogler<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach<br />

§99 HSOG und §100 HSOG<br />

Es bleibt bei dem gleichen Fall, wie in der ersten Abhandlung beschrieben:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich<br />

unbegrenzte Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf dem<br />

Gehweg geparkt.<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun schauen wir mal, geprüft wurde nach:<br />

1. §19 OWIG –Tateinheit – ist es nicht siehe die Fallanalyse<br />

2. § 20 OWIG – Tatmehrheit – ist es auch nicht, warum???<br />

Weil, die derzeitigen Kommentierungen zum § 20 OWIG folgendes aussagen:<br />

Damit es sich um Tatmehrheit laut § 20 OWIG handelt, müssen<br />

Ordnungswidrigkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten, Gesetzeslagen,<br />

Verordnungen, ect. stattgefunden haben.<br />

Das heißt, als Beispiel:<br />

Fz. fährt mit abgefahrenen Reifen und parkt im Haltverbot, somit Tatmehrheit,<br />

weil in verschiedenen Verordnungen (StVZO und StVO) Ordnungswidrigkeiten<br />

stattgefunden haben. Der geschilderte Fall spielt sich, aber nur in der StVO ab.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nun welche Möglichkeit könnte bestehen, doch beides zu ahnden nach § 24 StVG,<br />

holen wir uns mal unseren zweiten Anzeigeversuch bei und, bauen / formulieren<br />

etwas um:<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und §100 HSOG, §4<br />

und §5 HSOG wurden berücksichtigt und dadurch gewahrt), die aktuell gültige Bestellung kann, als Kopie,<br />

nachgereicht werden, wenn es erforderlich ist<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen FLU-G<br />

4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise,<br />

dass genannte Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher<br />

kein Verkehrszeichen und /oder einer Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Erfolgloser zweiter Versuch:<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG; § 24<br />

StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nachdem umformulieren:<br />

Den oben nach genannten Tatvorwürfen handelt es sich, (nicht um Tateinheit nach § 19 OWIG,<br />

auch nicht um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG, sondern) um aufeinanderfolgende begangene<br />

Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und § 49 StVO.<br />

§ 24 StVG, § 26a StVG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO.<br />

Das in Klammern gesetzte, kann man schreiben für die bessere Lesbarkeit und des Verstehens<br />

für den Verkehrsteilnehmer.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 35 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 15€ (Haltverbot) und 20€ (Gehweg) zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige Schuld an nach § 24, Abs. 1 StVG,<br />

nach der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den Bestandteilen des<br />

Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsordnungswidrigkeit<br />

begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Resümee:<br />

Aus meiner Sicht machbar und möglich, würde zur Folge haben, man würde fast nur<br />

noch am Dienst-PC sitzen und Anzeigen in dieser Form schreiben. Mag sehr viel<br />

früher so gewesen sein, weil da gab es noch nicht so viel Tatbestände / -vorwürfe.<br />

Hin und wieder passiert es, aber trotzdem, dass man sich hinsetzen muss und eine<br />

handschriftliche Anzeige schreiben wie oben gezeigt, weil der Bundeseinheitliche<br />

Tatbestandskatalog (BKat) zwar so ziemlich alles regelt welches das mit<br />

Grundtatbestände /-vorwürfe der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu tun hat, das<br />

heißt aber auch im Umkehrschluß eben nicht alles, weil es Sonderfälle gibt die nicht<br />

im BKat aufgeführt werden können, also muss man dann wohl eine handschtriftliche<br />

Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach § 24 StVG machen...<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Sonderfall 1, Baustellenüberwachung:<br />

Mögliche Texte für Abschleppmaßnahmen<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein nicht amtlich angeordnetes mobiles<br />

Haltverbot (Vz. 283 StVO), welches nicht durch § 45, Abs. 1, 3, 6 StVO verfügt wurde, sondern als<br />

Hinweis darauf diente, dass dort in naher Zukunft (31.02.9696), Arbeiten im öffentlichen Straßenraum<br />

nach § 35, Abs.6 StVO durch eine, vom Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt beauftragte,<br />

Firma XY stattfinden.<br />

Fz. Parkte in einem nicht angeordnetem Haltverbot (Vz. 283 StVO), welches nicht durch § 45, Abs. 1,<br />

3, 6 StVO verfügt wurde. Die, durch das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt aufgestellte<br />

Beschilderung, gab genug Hinweise für jeden Verkehrsteilnehmer, dass dort Arbeiten im öffentlichen<br />

Straßenraum stattfinden werden. Es fanden Arbeiten, am 31.02.9696, nach § 35, Abs.6 StVO durch die<br />

beauftragte Firma XY statt.<br />

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© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Sonderfall 2, Dauerparker:<br />

Sie stellten und parkten, in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, ihr Fahrzeug, mit dem amtl.<br />

Kennzeichen FLU-G 4711, Marke: FORDFAHREN, in ein amtlich verfügtes und angeordnetes<br />

ortsfestes eingeschränktes Haltverbot (Vz. 286 StVO), mit dem Zusatz “ Werktags 07.00-<br />

17.00 Uhr“ ab.<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde,<br />

setzt hiermit eine<br />

Geldbuße von: 100 Euro fest, nach ……<br />

. Zahlbar innerhalb 1 Woche nach Erhalt des Anhörungsbogen……<br />

Stellungnahme zum Sachverhalt als <strong>Teil</strong> der Anzeige, wegen der Höhe der Geldbuße:<br />

1. Dem Besitzer des Gemüseladens in der oben genannten Straße, wurde am 06.12.96, in<br />

einem Gespräch mitgeteilt, er es zu unterlassen hat, sein/e Fahrzeug/e in der oben<br />

genannten Örtlichkeit abzustellen und dort zu parken. Des Weiteren wurde ihm nochmal<br />

deutlich erklärt, wofür ein eingeschränktes Haltverbot (Vz. 286 StVO) dient.<br />

2. Am 24.12.96, wurde der Besitzer (siehe Punkt 1), ein weiteres Mal aufgesucht. Jetzt<br />

wurde ihm nochmal dringlich und bestimmend Mitgeteilt, durch den Unterzeichner, sein<br />

Verhalten unter Punkt 1 zu unterlassen. Des Weiteren wurde Ihm, noch dazu folgendes<br />

rigoros angedroht, nämlich dass sofort eine Abschleppmassnahme eingeleitet und<br />

durchgeführt wird, für sein/e Fahrzeug/e, sollten diese weiter zweckentfremdend<br />

abgestellt und geparkt sein im Vz. 286 StVO.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nachwort des Urhebers/Verfassers/Ersteller der am Anfang, Mitte und so ziemlich am Ende<br />

des Dokuments zu finden ist:<br />

Mit Fertigstellung und Veröffentlichung, der schriftlichen Abhandlung, endet und schließt sich<br />

das Kapitel Verkehrsüberwachung, welches meine Person betrifft.<br />

Nun “angewandte Psychologie“ ist nicht gleich “angewandte Psychologie“, die “angewandte<br />

Psychologie“ die ich im Jahre 2000 erlernt habe, hat den Oberbegriff (Polizeipsychologie). Im<br />

Verlauf meiner 20 Jahre in der ich in der Verkehrsüberwachung tätig war, kam noch eine<br />

“angewandte Psychologie“ hinzu, mit dem Oberbegriff (Verkehrspsychologie). Beide<br />

Psychologien haben ihre Themenschwerpunkte, da mag man bitte, einfach mal Google<br />

und/oder Wikipedia befragen und sich selbst ein Bild davon machen.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Hofheim, den 22.07.2021<br />

Link-Querverweis: https://www.bussgeldrechner.org/verkehrsrecht.html<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Schriftliche Abhandlung (1.2)<br />

von Frank Vogler<br />

Vorweggehende Anmerkung zum vierten Versuch<br />

Gesetze und Verordnungen beruhen immer auf einer Kausalität, heißt im Umkehrschluss es muss/gibt<br />

immer einen kausalen Zusammenhang/geben<br />

Aufbau einer Ordnungswidrigkeit nach Gesetzesebene<br />

(§1, §2, und §3 HSOG)<br />

Vorgehensweise der Landespolizei (LaPo) auf Bundesrechtsebene nach den kausalen<br />

Zusammenhängen<br />

§1, §2, §3, §4, §5, §10, §11 und §89 HSOG und §53, §56, §57 Abs. 1 und §58 OWIG i.V. m. §24 und<br />

§26a StVG, § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO, BKat.<br />

Sachlicher und örtlicher kausaler Zusammenhang<br />

((§1, §2, §3, §4, §5, §10, §11, §89 und §101 HSOG) + (§53, §56, §57, §58 OWIG))<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Vorgehensweise der Gefahrenabwehrbehörden auf Landesrechtsebene nach den kausalen<br />

Zusammenhängen<br />

§1 Abs. 1, 2 und 3, §2, §3, §4, §5, §10, §11, §77 Abs. 1 und 3, §89 HSOG und (§36 Abs.1, Nr.1, §37,)<br />

§56, §57 Abs. 1 und §58 OWIG i.V. m. § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO, (ggf. BKat benutzen)<br />

Örtlicher kausaler Zusammenhang<br />

((§77 Abs. 1 und 3 Satz 1, §85, §99, §100 und gemäß §101 Abs. 2 HSOG) (+ §37 OWIG) i.V.m. (dem jeweiligen<br />

Rechtsgebiet))<br />

Sachlicher kausaler Zusammenhang<br />

((§1 Abs. 1, 2, 3 und 6, §2, §3, §4, §5, §10, §11, §77 und §89 HSOG) (+ §36 Abs.1 Nr. 1 OWIG) i.V.m. (dem jeweiligen<br />

Rechtsgebiet))<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Somit steht fest, Gefahrenabwehrbehörden haben sich Priorisierend um Ordnungswidrigkeiten zu<br />

kümmern. Weiter steht fest, der §77 HSOG ist die gesetzliche Aufgabenzuweisung an die<br />

Gefahrenabwehrbehörden in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten und mit §4 und §5 HSOG sind sie<br />

opportun, hat den Vorteil man kann nach BKat vorgehen, muss man aber nicht, aber auch aus<br />

Ordnungswidrigkeiten können Straftaten entstehen, welche dann in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

verbleiben in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nächste Seite vierter<br />

Anzeigeversuch diesmal nach §77 HSOG und nicht mehr §24 StVG.<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Vierter Versuch des Erstellens einer Beispielanzeige für eine Ordnungswidrigkeit nach<br />

§77 HSOG (ehemals §24 StVG)<br />

Rechtsgrundlage zum Einschreiten ist eine Bestellung zum Hilfspolizeibeamten nach<br />

§99 HSOG und §100 HSOG<br />

Es bleibt bei dem gleichen Fall, wie in der ersten Abhandlung beschrieben:<br />

Es wird festgestellt: ein Fz. geparkt auf dem Seitenstreifen, wo das ortsfeste zeitlich<br />

unbegrenzte Haltverbot durch Zusatzzeichen hin verlegt wurde, und teilweise auf dem<br />

Gehweg geparkt.<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle Furt an der Oder, den 31.02.9696<br />

Betriebsangestellter (Dienstnummer 0007)<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Stadt F<br />

STRAßENAMT<br />

96.22 Verkehrsdingenskramszeuch<br />

Guts-Straße 0815<br />

4711 Furt an der Oder<br />

Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 77 HSOG<br />

Der Anzeigeerstatter ist gleich Zeuge und für die, in der Ladungsfähigen Anschrift, angegebene Behörde tätig<br />

geworden.<br />

Tattag: 30.02.9696<br />

Tatzeit: 11:01 Uhr bis 12:02 Uhr<br />

Amtliches Kennzeichen: FLU-G 4711<br />

Fabrikat: FORDFAHREN<br />

Tatvorwurf: Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283 StVO), Parken auf Gehweg ohne Zeichen ohne<br />

Parkflächenmarkierung<br />

Rechtsgrundlage: siehe Bestellung vom 32.02.8686 des anzeigenden Hilfspolizeibeamten (§99 und §100 HSOG)<br />

die aktuell gültige Bestellung nach §99 HSOG kann, als Kopie, nachgereicht werden, wenn erforderlich<br />

§1 Abs. 1, 2 und 3, §2, §3, §4, §5, §10, §11 und §101 Abs. 2 HSOG wurden berücksichtigt und bleiben dadurch<br />

gewahrt.<br />

Die Zeit zum erfüllen des Tatvorwurfes ist mehr als erfüllt, da länger als 1 Stunde.<br />

Die Ortsfeste Beschilderung ist in Fahrtrichtung klar, deutlich und sichtbar aufgestellt bzw. im Boden fest verankert.<br />

Damit ist der Fahrer nicht von der Pflicht befreit, nachdem abstellen und parken des Fahrzeuges, sich davon<br />

augenscheinlich zu überzeugen wie die Beschilderung an der Stelle aufgestellt ist.<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Sie stellten und parkten, durch grob fahrlässiges und damit vorsätzliches Handeln und Tun ihr Fahrzeug (Marke:<br />

FORDFAHREN) mit dem oben genannten Kennzeichen in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, in ein amtlich<br />

zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem<br />

Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise, dass genannte Fahrzeug mit dem genannten<br />

Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher kein Verkehrszeichen und /oder einer<br />

Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt. Dadurch bedingt wurde der Gehweg, welcher nicht zum<br />

beparken noch zum befahren freigegeben wurde, durch die anordnete Behörde, derart Verschmutzt (Reifen voller<br />

Lehm), so dass zu Fuß gehende zwar ihren Weg weiter fortsetzen konnten, dies aber nur unter größt möglichster<br />

Vorsicht tun konnten, weil der Gehweg damit nicht mehr in voller Breite und Gänze zur Verfügung stand. Durch die<br />

bestellte städtische Straßenreinigung, war ein großer <strong>Teil</strong> des Gehweges wieder benutzbar gemacht worden.<br />

Welches den Vorteil hatte, dass auf eine Sicherstellung (Abschleppmaßnahme), des Verursacher-Fz., nach §8 HSOG<br />

nicht zurückgegriffen werden musste.<br />

Des Weiteren ergeht folgende Anordnung, sollte wider erwarten zukünftig der Verursacher weiterhin sein in Gebrauch<br />

genommenes Fz. so rücksichtslos parken und abstellen, diesen nach § 48 StVO (Verkehrsunterricht) nachschulen zu<br />

lassen. Und mit jedem weiteren Verstoß in diese Richtung, den Bußgeldbetrag um 25€ zu erhöhen.<br />

Beweismittel: Fotos vom Tattag mit Uhrzeit, darauf zu sehen der Gehweg und das Verursacher-Fz.<br />

Kostenbescheid über die zusätzliche Straßenreinigung, ergeht an den Verursacher.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Dem oben nach genannten Anzeigetext handelt es sich, nicht um Tateinheit nach § 19 OWIG,<br />

auch nicht um Tatmehrheiten nach § 20 OWIG, sondern um aufeinanderfolgende begangene<br />

Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 StVO, sowie §1 StVO und Straßenverunreinigung gemäß<br />

Satzungsrecht, nach §77 HSOG.<br />

§1 Abs. 1, 2 und 3, §2, §3, §4, §5, §10, §11, §77 Abs. 1 und 3, §89 HSOG und (§36 Abs.1, Nr.1, §37,)<br />

§56, §57 Abs. 1 und §58 OWIG i.V. m. §1StVO, § 49 StVO, § 41 StVO und § 12 StVO<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die anordnete Gefahrenabwehrbehörde, für die der Unterzeichner (Amt 96.22.96) tätig wurde, setzt<br />

hiermit eine<br />

Geldbuße von: 150 Euro fest (Der Betrag setzt sich aus 55€ (BKat) (Haltverbot) und 55€ (BKat)<br />

(Gehweg) zusammen).<br />

Zahlbar innerhalb 1 Woche auf das unten angegebene Konto, nach Erhalt des Anhörungsbogen. Durch die<br />

Einzahlung des Geldbußbetrages, erkennt der Betroffene seine fahrlässige und vorsätzliche Schuld an nach §<br />

24, Abs. 1 StVG, nach der derzeit geltenden Gesetzeslage des Strassenverkehrsrecht (StVR), aus den<br />

Bestandteilen des Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Strassenverkehrsordnung (StVO), die<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben.<br />

Im Auftrag<br />

Flattermann, der Vollstreckerbulle<br />

(Betriebsangestellter)<br />

Kopie ergeht an:<br />

Grundsatzangelegenheiten zwecks Rechnungserstellung;<br />

Bußgeldstelle zwecks ausstellen des Bußgeldbescheides<br />

Fahrerlaubnisbehörde zwecks oben angeführter Anordnung durchzusetzen<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

© F A V


©Frank A. Vogler<br />

Resümee:<br />

Aus der Sicht des Autor, ganz einfach, dieser wird zukünftig, den sich vor Ort vorstellenden Polier X<br />

/Vorarbeiter X auf Baustellen mit Tbnr.145612, 132600 und/oder 132100 belegen, sofern diese nicht in<br />

der Anordnung, für Arbeiten im Straßenraum nach § 45StVO, als Verantwortliche Person eingetragen<br />

ist. Die eingetragene verantwortliche Person Y laut dieser Anordnung wird einen Bußgeldbescheid nach<br />

§1 ……§77 HSOG i.V.m. mit der jeweiligen derzeit gültigen „Richtlinie für sicheres Arbeiten im<br />

Straßenraum“ (RSA 95) zugestellt bekommen, Bußgeldhöhe welche Pflichtverletzungen zum Tragen<br />

kommen, laut RSA95, aber sicherlich beginnend mit ca. 100-150€, weil es sich hier um die „Sicherheit“<br />

im allgemeinen handelt.<br />

Im geschilderten Fall geht es nur um Haltverbot/Gehweg und Straßenverunreinigung, aber warum nicht<br />

mal so Vorgehen gegen rücksichtslose und/oder unbelehrbare Verkehrsteilnehmer.<br />

(Anmerkung zum Resümee: Nun, dieses Anzeige Schemata in der Praxis gibt es schon lange im<br />

Rechtsgebiet des ADR (Gefahrgut).)<br />

Kommentar<br />

Wenn man dem praktizierenden Anzeigeschemata des ADR folgt, müssen die Fakten, die Beweislage<br />

und die verbale Argumentation hieb- und stichfest sein vor Gericht, weil letztendlich ein/e Richter/in das<br />

letzte Wort hat, damit es zu einem Urteil kommen kann.<br />

Hofheim, den 15.12.2021<br />

Abschließender Kommentar<br />

Wenn man sich schon, als Papst des Straßenverkehrsrechts (StVR) ausrufen lässt und dies auch so verkündet in<br />

aller Munde im ganzen Lande, aber nicht in der Lage ist, Menschen, den Unterschied zu erklären, zwischen<br />

einem „unbeschilderten“ Radweg und einem Radschutzstreifen, dann……<br />

…..muss der Autor folgendes Tun, nämlich:<br />

sich schnell möglichst einen Termin bei seinem privatem Ärzteteam, den Doktorfischen, geben lassen und einer<br />

von diesen 80 Spezialisten (Unterarten), wird sich mit Sicherheit finden lassen und sich herablassen, dem Autor<br />

einen vor zu blubbern……<br />

…oh, ehe der Autor es altersbedingt vergisst, dieser muss noch unbedingt zu diesem Uniteilhausgebäude gehen,<br />

um sich dieses Scheinchen aushändigen zu lassen, worauf steht:<br />

- Dr. Frank A. Vogler, der König, der Rechtswissenschaft -<br />

…..ohja, das zergeht richtig auf der Zunge, wenn man es den laut ausspricht…..des könnten natürlich<br />

auch die Linkswissenschaften sein, ach egal die sollen einfach Links und Rechts weglassen, dann passt<br />

das schon…..man könnt natürlich auch….der Kaiser, der…..NEIN!.....der König, der…. muss langen,<br />

weil der Autor will ja nicht als eitler Pfau enden, der dann ständig das Rad schwingt.<br />

….Schönen Tag noch (Have A Nice Day)……<br />

Hofheim, den 17.12.2021<br />

<br />

End Of File (EOF)<br />

© F A V


© Frank A. Vogler<br />

Schriftliche Abhandlung (3.0)<br />

Von Frank Vogler<br />

Über<br />

Ein aufgetauchtes Infoblatt<br />

Analyse:<br />

Absolutes Haltverbot (Vz. 283 StVO) i.V.m. Zusatzzeichen “Lieferverkehr Frei“ (Zz. 1026-35 StVO)<br />

Aussagekraft dieser Beschilderungskombination:<br />

Zeigt einen Bereich im öffentlichen Verkehrsraum auf/an, der zum Zweck hat, dass dort Be- und<br />

Entladetätigkeiten verrichtet werden dürfen, solange diese fortwährend andauern, aber auf ein Mindestmaß<br />

an Zeit begrenzt ist.<br />

Eingeschränktes Haltverbot (Vz. 286 StVO)<br />

Aussagekraft dieses einzelnen Schildes:<br />

Zeigt einen Bereich im öffentlichen Verkehrsraum auf/an, der zum Zweck hat, dass dort Be- und<br />

Entladetätigkeiten verrichtet werden dürfen, solange diese fortwährend andauern, aber auf ein Mindestmaß<br />

an Zeit begrenzt ist.<br />

Unterschied der beiden Beschilderungen, bezüglich der Aussagekraft:<br />

Keine, auch nicht was die Ahndung nach OWIG und/oder §8 HSOG oder §49HSOG angeht!!!!!<br />

Es kann in beiden Bereichen eine Sicherstellung (Abschleppmaßnahme) nach §8 HSOG sofort oder nach §49<br />

HSOG i.V.m. §53 HSOG eingeleitet und durchgeführt werden. Weil dort, dass Parken ausdrücklich verboten ist.<br />

(Anmerkung zur Aussagekraft hinsichtlich Sicherstellung (Abschleppmaßnahme) nach §8 oder §49 HSOG: Es<br />

wird grundsätzlich bzw. in erster Linie nach §8HSOG Fahrzeuge abgeschleppt. Weil, was hat ein<br />

Verwaltungsakt nach StVO mit dem HSOG zu tun??? Nichts…1. Es sind zwei verschiedene Rechtsgebiete, 2. Ein<br />

Verwaltungsakt nach StVO regelt nur mal eben so wie, wo und wann eine Beschilderung aufzustellen ist, sonst<br />

mal gar nix und 3. Im §8 und §49 HSOG ist ganz klar geregelt wann und wie diese anzuwenden sind.<br />

Ein nicht mehr unter uns verweilender Mensch, der das Druidenleben ausgelebt hat, hat dies schon sehr gut<br />

schriftlich festgehalten in <strong>Lehr</strong>mitteln aus dem Jahre 2000, welches dem Autor dieser Abhandlung zur<br />

damaligen Zeit zur Verfügung gestellt wurde und dieser auch behalten durfte, sowie andere Schüler mit Ihm und<br />

nach Ihm.)<br />

……<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Interessante schriftliche Aussagen des genannten Infoblattes:<br />

“Der Bereich eines VZ 283 + 1026-35 darf nur von gewerbsmäßigem Lieferverkehr genutzt werden.<br />

Da dies - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, die jedoch erkennbar sind (z.B. eine Vielzahl von<br />

Päckchen im Auto) - nicht von Privat-Pkw durchgeführt wird, erfolgt unmittelbar eine Ahndung.“<br />

Heißt also im Umkehrschluss:<br />

Sollte jemand ein privat angemeldetes Fz. für den gewerblichen Lieferverkehr nutzen, dieses dann in<br />

einem Haltverbot mit solch einem Zusatzzeichen abzustellen, um der Be- und Entladetätigkeit<br />

nachzukommen, dass er auf Jeden Fall ein “Knöllchen bekommt“ und im schlimmsten Fall diesem<br />

auch noch Kosten für eine Abschleppmaßnahme aufgedrückt werden.<br />

(Anmerkung: Das Zusatzzeichen “Lieferverkehr Frei“ (Zz. 1026-35 StVO) und das eingeschränkte<br />

Haltverbot (Vz. 286 StVO) unterscheiden generell nicht ob ein Fz. privat oder gewerblich zugelassen<br />

ist, sondern erlaubt jedem Verkehrsteilnehmer der einen geschäftlichen (gewerbsmäßigen) Transport<br />

durchzuführen hat, mit einem Fz., es in dem ausgezeichneten Bereich auszuführen. Ob und wie dieser<br />

Transport vonstattengeht, obliegt dem/der vor Ort befindlichem/befindlichen<br />

Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtin es zu erforschen/ermitteln.)<br />

…..<br />

Die meisten Ausnahmegenehmigungen für Handwerker, Ärzte etc. sind im eingeschränkten Haltverbot<br />

gültig. Daraus folgt eine zusätzliche Reduzierung von Stellflächen für den Lieferverkehr.<br />

Die Aussage mag richtig sein, ist richtig, nur es gibt außerdem Vz. 286 StVO. Auch noch sogenannte<br />

Parkscheinbereiche (Vz. 314/315 StVO mit entsprechenden Zz. lt. StVO), wo dass Be- und Entladen<br />

nicht nur möglich ist, sondern auch dem entsprechend frei vom Bezahlen eines Parkscheines ist, sofern<br />

es sich um eine Be- und Entladetätigkeit handelt.<br />

……….<br />

Weiterer Punkt aus dem Infoblatt<br />

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO kann das VZ 283 auch für den ruhenden Verkehr<br />

verwendet werden, solange es der Verkehrssicherheit dient.<br />

Statement von der VwV-StVO (§39-§43):<br />

Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.<br />

Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen,<br />

deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig<br />

angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung<br />

der obersten Landesbehörde.<br />

Na sowas auch, da sind überall Parkscheinbereiche ausgewiesen (Vz. 314 StVO mit entsprechenden<br />

Zz. lt. StVO), wo das Be- und Entladen möglich ist und in manchen Straßenzügen sogar das<br />

eingeschränkte Haltverbot (Vz. 286 StVO)…….<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Zu Zeichen 283 absolutes Haltverbot aus der VwV-StVO:<br />

Das Haltverbot darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, die<br />

Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert. Deshalb ist stets zu<br />

prüfen, ob eine tages- oder wochenzeitliche Beschränkung durch Zusatzzeichen anzuordnen ist…..<br />

(Anmerkung: Der Autor des genannten Infoblattes, war glaub ich irgendwas mit Dr. N. am Anfang,<br />

sollte doch mal bitte seinen Job richtig machen. Am besten fängt er damit an gelesenes auch zu<br />

verstehen, also was er textlich liest/gelesen und/oder verfasst hat. Die Volkshochschule (VHS) bietet<br />

bestimmt auch solche Kurse an, dann klappt es auch mit den Grundsatzangelegenheiten und der<br />

Ausbildung, welche er ja angeblich innehat.)<br />

Kommentar:<br />

Der Autor dieser Abhandlung, wird demnächst, also wenn es seine Zeit zulässt, einen Antrag stellen<br />

bei dieser Bundesprüfstelle, dass arme ausgediente eingeschränkte Haltverbot in Rente/Pension zu<br />

schicken, weil wird ja nicht mehr gebraucht, da ja jetzt dieses arme absolute Haltverbot für alles<br />

herhalten muss, indem man einfach irgendwelche Verkehrszeichen und Zusatzzeichen unten drunter<br />

hängt, dann passt das schon (siehe Aussagekraft).<br />

Beispielkombinationen:<br />

Vz.283 StVO + Vz.325 StVO + Zz. “Auf Dem Seitenstreifen“ + “LieferVerkehr Frei“<br />

Vz. 250 StVO + Zz. “LieferVerkehr Frei“


©Frank A. Vogler<br />

Wahrnehmung<br />

Hier geht es um die Wahrnehmung (Optischer und Akustischer Sinn als Beispiel) im Außendienst und<br />

ob jemand eine sachbezogene Information heraus gibt oder einfach nur erwartet durch<br />

Informationsschnipsel, das man etwas erahnt/errät usw. was derjenige von einem möchte…<br />

als<br />

Beispiel:<br />

Herr Wachtmeister: „Da steht ein Fz. im Haltverbot und zeitgleich auf dem Gehweg, da auf der<br />

gegenüberliegende Straßenseite……schauen sie doch mal nach…“, ist demnach erst mal nur<br />

akustische Wahrnehmung……solange ich an Ort und Stelle verbleibe, bleibt es auch nur eine<br />

akustische Wahrnehmung, auch wenn ich mir die gegenüberliegende Straßenseite aus der Position<br />

anschaue…….aus der ca. 20 Jährigen Außendiensterfahrung des Autor, kann dieser nicht mehr mit<br />

Sicherheit sagen, wie oft dieser, durch Nachfragen bei seinem Gegenüber mit den Worten: Wo denn<br />

genau?, als Antwort bekam:...da drüben halt, gucken Sie doch mal…., die Antwort des Autors war<br />

immer:“…ist in Ordnung, ich schaue mir das dann mal an, sobald ich hier fertig bin…..noch besser ist<br />

gewesen, die Frage und Behauptung zugleich:…..Sie kennen sich ja hier aus, dann können sie mir jetzt<br />

sagen ob es 2 Straßen weiter freie Parkplätze gibt……tschuldigung der Autor ist in schmunzelnden<br />

Gedanken ausgeschweift…..also es bleibt solange man an Ort und Stelle verbleibt eine akustische<br />

Wahrnehmung. Gesetzes den Fall, man hat sich dann doch mal in Richtung der ungenauen<br />

Ortsangabe begeben, hat man zwar doch noch eine Optische Wahrnehmung gehabt, über sehr viele<br />

ordentlich geparkte Fahrzeuge……<br />

….dem Autor fällt noch so en toller Hinweis ein, den dieser auch oft genug bekommen hat und<br />

zwar:“….Herr Wachmeister, gucken sie mal da sitzt einer auf dem Gehweg (Gehwegbreite ca. 1,5-2,0<br />

Meter), gehen sie mal zu dem und sagen sie dem mal, das der dort nicht sitzen darf…..nunja, der<br />

Autor hat hin und wieder auch mal nachgefragt, warum den dieser Mensch dort nicht sitzen darf,<br />

weil er hätte es gerne mal gewusst, nur es konnte ihm bis heute keiner eine adäquate Antwort liefern<br />

für solch ein Verbot…..damned, der Autor ist schon wieder abgeschweift…..wo waren wir gleich<br />

wieder achja……<br />

…..Ich stelle fest, da steht ein abgestelltes Fahrzeug, wäre demnach optisch<br />

wahrgenommen…..hmm…..auch gut war immer:….Hallo, Herr Wachtmeister sie brauchen mich nicht<br />

aufschreiben, weil ich parke nicht, sondern halte nur 3 Minuten um mir da vorne einen Kaffee zu<br />

holen….dem Autor ist bis heute nicht bewusst, was an der Frage an den Fahrzeugführer: Wo denn die<br />

3 Minuten Regel gilt und welche Voraussetzung herhalten muss, dass dies so erlaubt ist, schlimm<br />

war, weil diese dann ohne ein weiteres Wort zu sagen in ihr Fahrzeug stiegen und wegfuhren…..kann<br />

natürlich sein, dass durch die gestellte Frage, der Drang sich einem Kaffee zu holen, für Zwei Euro<br />

und 50 Cent, um dann festzustellen, beim zurück kommen an das ordnungswidrig, abgestellte und<br />

geparkte Fahrzeug, dass dieser Kaffee jetzt mal eben um 15 Euro teurer geworden ist, nicht mehr<br />

vorhanden ist…..naja wird wohl ewig ein Rätsel bleiben für den Autor…..<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

…….also dieses abgeschweife vom Thema muss unbedingt aufhören, dass sollte man mal eben dem<br />

Autor bei Gelegenheit mitteilen…….so letzter Stand war…….…..Ich stelle fest, da steht ein abgestelltes<br />

Fahrzeug, wäre demnach optisch wahrgenommen……oh, auch sehr schön war auch, als in einer<br />

Kontrolle wegen des Telefonierens, während dazu zeitgleich ein Fahrzeug geführt wurde, die<br />

Argumentationsantwort:….Also, Herr Wachtmeister ich habe nicht telefoniert….auf die Frage des<br />

Autor:….ahja und wieso halten sie dann das Handy ans Ohr, währenddessen sie dieses Fahrzeug<br />

dabei geführt haben???......die prompte Antwort des Fahrzeugführers war folgende:…..Na, Herr<br />

Wachtmeister, weil ich angerufen wurde……rätselhaft bleibt hier auch dem Autor, wenn bei solcher<br />

unschlagbaren Argumentation des Fahrzeugführers, dieser trotzdem den damaligen Obolus Betrag<br />

ohne murren bezahlte……man man, dieses abschweifen ist wohl schon Gewohnheit des Autor…<br />

....hmm……ich stelle immer noch optisch fest, dass das wahrgenommene Fahrzeug abgestellt<br />

wurde….oder auch sehr schön:….Hallo Herr Wachtmeister, ich habe grade geparkt und hole mir jetzt<br />

einen Parkschein da drüben aus dem Automat…....interessant wurde das Ganze, nachdem besorgen<br />

des besagten Parkschein, weil dann erst der Fahrzeugführer fragte:….ich kann ja jetzt hier parken bis<br />

zur angegebenen End-Uhrzeit auf dem Parkschein….nun die Antwort des Autors:…wenn sie, bevor sie<br />

den Parkschein holten, einen kurzen Blick auf dieses Verkehrszeichen (Vz. 286 StVO) geworfen<br />

hätten, ihnen gleich auffallen müssen, dass ein Parkschein an dieser Örtlichkeit keinen Sinn ergibt<br />

und macht, weil es sich um ein eingeschränktes Haltverbot handelt….eher erfahrungsgemäß<br />

unpassend ist, weil dann meist als trotzige Antwort kam:…..das hätten sie mir auch gleich sagen<br />

können….auch der noch darauffolgende, höfliche Hinweis des Autors:…..die Parkscheinzone befindet<br />

sich gegenüber, diese ist aber derzeit voll besetzt…..rettete die Situation keineswegs mehr….<br />

....wo waren wir gleich……also das abgestellte, sowie zeitgleich geparkte Fahrzeug, wird……Moment<br />

der Autor muss ma gucken gehen, durchs geschlossene Fenster ob’s noch so ist, also der<br />

Zustand…..jo stimmt, das Fahrzeug steht da noch immer, optisch wahrgenommen in dem ein Blick<br />

durchs geschlossene Fenster gemacht wurde, auch wurde so ne Haftnotiz dagelassen also am<br />

Fenster: is ziemlich dreckig, ma könnt sich ma so en Eimer mit Wasser und en Lappen nehmen und<br />

putzen…….achja……apropos grade….toll war auch immer folgendes:….Herr Wachtmeister, ich habe<br />

grade da geparkt, bin glei wieder da….nunja nach genauem hinschauen des Autors wurde meist<br />

festgestellt ma eben grade geparkt geht überhaupt nicht, weil die vorgegebene<br />

Parkflächenmarkierung meist schräg angelegt war……der Autor überlegte dann meist ob man ihn<br />

testet oder ob dieser vielleicht einen Knick in der Optik hatte…..nun das mit dem Knick kann/muss bis<br />

heute verneint werden…….<br />

….es wird festgestellt, durch einen Blick aus dem geschlossenen und dreckigen Fenster, dass das<br />

Fahrzeug heute zum wiederholten Mal da steht, nur diesmal sogar entgegen Fahrtrichtung, welch<br />

eine fantastische optische Wahrnehmung doch dieser Mensch hat…..oh,: ….Hallo Herr Wachtmeister,<br />

was machen sie denn da???.......die Antwort des Autor:…..nun, eine Ordnungswidrigkeit ausstellen,<br />

wegen des Parkens in einem eingeschränkten Haltverbot……Fahrzeugführer:…..aber, Herr<br />

Wachtmeister, das stimmt doch gar nicht, weil ich ma eben da hinten im Discounter alles eingekauft<br />

habe und es jetzt alles einlade in meinen PKW……Antwort des Autors:….aha, das ist ja ne Menge….die<br />

daraus resultierende Frage an den Fahrzeugführer:…… wie er den das ganze Sortiment dieses<br />

Discounters in den Smart reinpacken will……brachte meist eine Stille zum tragen und auch hier wurde<br />

anstandslos der Obolus Betrag von 15 Euro entrichtet an die ortsansässige Stadtkasse…..<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

….Nachtrag des Autor zum letzten Absatz…es könnte natürlich auch gewesen sein, dass der<br />

Fahrzeugführer des Smart‘s den Platz im eingeschränkten Haltverbot freigehalten hat, für den<br />

bestellten 30 Tonnen LKW mit Auflieger, der dann das ganze eingekaufte Sortiment des erwähnten<br />

Discounter’s einläd…..hat der Autor, aber nie erforscht…..<br />

…..aaah…..da fällt dem Autor noch folgendes ein:…..Hallo Herr Wachtmeister, ich kann mich doch<br />

hierhin stellen…..die Antwort des Autors war gewesen:……ja können sie machen, seien sie nur so gut<br />

und parken dort vorne ihr Fahrzeug, weil wenn sie sich dann freiwillig von dem nachfolgenden<br />

Verkehr überfahren lassen wollen, mitten auf der Fahrbahn, bekommen sie wenigstens keinen<br />

Strafzettel….war eine adäquate Antwort vom Autor, aber erfahrungsgemäß bekam der<br />

Fahrzeugführer, dann einen recht komischen Gesichtsausdruck…..warum und wieso versteht der<br />

Autor bis heute nicht……<br />

…..jetzt reicht’s aber, wegen dieser Abschweiferei kann der Autor, zwar noch durch das geschlossene<br />

und dreckige Fenster schauen, nur kann dieser nicht mehr optisch wahr nehmen, ob das abgestellte<br />

Fahrzeug entfernt worden ist, weil es dunkel geworden ist….<br />

……hmmmm…..na dann…..Hallo Herr Wachtmeister, ich muss mich ma eben dahinstellen, aber ich<br />

parke nicht, sondern halte nur 3 Minuten, weil ich auf jemanden warten muss……..die Antwort des<br />

Autors, war eine Frage an den Fahrzeugführer mit folgenden Wortlaut:….ob er wüsste um was für ein<br />

Schild es sich handelt, welches da vor ihm aus dem Boden ragt????........die prompte und<br />

selbstsichere Antwort des Fahrzeugführers war:……..na logo ein rundes Verkehrschild, sieht man<br />

doch……der Autor dachte sich nach dieser Antwort nur:…. Wow, welch ein gebildeter schlauer<br />

Mensch…..ist in Ordnung sagte sich der Autor zu sich selbst und fragte diesen Schlaumeier:…..nun da<br />

Sie wissen, dass es sich um ein rundes Verkehrschild handelt, können sie mir mit Sicherheit sagen<br />

was es auch bedeutet????......die darauf eintretende Stille war angsteinflößend und unheimlich,<br />

somit hatte das zur Folge, das dem Autor ein kalter Schauer über den Rücken lief…..ehe der Autor<br />

noch etwas sagen konnte, hatte sich das Gefährt aus dem Staub gemacht…..Sachen gibt es….<br />

……na das ist doch unfassbar, es ist weiterhin dunkel, die damit verbundene eingeschränkte optische<br />

Wahrnehmung bleibt dadurch bestehen….<br />

…….Hallo Herr Wachtmeister, schön das Sie kommen konnten, ich habe angerufen, wegen dem<br />

zugeparkten absoluten Haltverbot, welches aufgestellt wurde, um den Wendebereich als<br />

geschützten Bereich auszuweisen, damit der wöchentlich wiederkehrende LKW in die Hofeinfahrt<br />

fahren kann, ohne Behinderung…..die Frage des Autor war immer:….wann kommt den der LKW<br />

genau???.....Antwort des Anrufers:…..heute, auf jeden Fall heute, vielleicht so um 9:00 Uhr, könnt<br />

aber auch sein, dass es diesmal 12:00 Uhr wird, das weiß ich jetzt nicht so genau, aber sie können ja<br />

schon mal alles abschleppen lassen an Fahrzeugen……Antwort des Autor:…..ist in Ordnung, wir haben<br />

jetzt gerade 7:30 Uhr und ich werde mal schauen wie es sich verhält und mit Sicherheit, wenn es<br />

denn sich bei den ganzen Fahrzeugen, um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge handelt, erst mal<br />

nur Ordnungswidrigkeitenanzeigen schriftlich festgehalten werden……Der Anrufer:….aber, die stehen<br />

alle im absoluten Haltverbot und müssen deswegen abgeschleppt werden…….Der<br />

Autor:……deswegen geh ich mal dahin und schaue mir das mal an und da laut ihrer Aussage (Der<br />

Anrufer) der besagte LKW vielleicht erst um 9:00 Uhr oder vielleicht sogar diesmal erst um 12:00 Uhr<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

erscheint, das heißt aber auch für Sie, wenn sie denn genau wissen wann der besagte LKW erscheint<br />

oder erschienen ist, dass Sie sich gerne nochmal telefonisch melden dürfen bei uns am Funk, nur<br />

könnte sein, dass ich dann nicht mehr erscheinen kann, um mich ihrem Problem anzunehmen, weil<br />

mir vielleicht in der Zeit von 07:30 bis 12:00 Uhr der Himmel auf meinen Kopf gefallen ist……der<br />

Autor versteht bis heute nicht, warum der Anrufer einen hochroten Kopf mit zugehörigen zornigen<br />

Gesichtsausdruck auf einmal hatte, vor allen der Anrufer drehte sich ohne ein weiteres Wort zu<br />

verlieren um und ging zurück in das Gebäude aus dem er kam……der Autor überlegt just im Moment<br />

des Schreibens dieser Zeilen, was so verkehrt war an dieser sachlich, fachlichen und adäquaten<br />

Antwort von damals, das damit solch eine Reaktion des Anrufers hervorgerufen wurde…..der Autor<br />

zuckt mit den Schultern…..<br />

……der Autor könnte sich ja so ne Taschenlampe nehmen und durch das Fenster raus leuchten um<br />

feststellen, ob das am helllichten Tage abgestellte Fahrzeug, dass dort abgestellt wurde, welches<br />

wohl zum Zweck hatte, dass die Stelle da ausgeguckt wurde, damit dieses Fahrzeug über Nacht nicht<br />

weg bewegt wird, brauch dieser aber nicht, weil es schon wieder hell geworden ist, also<br />

dementsprechend hat sich ein neuer Tag eingeläutet und dadurch bedingt die eingeschränkte optisch<br />

Wahrnehmung aufgehoben worden ist und festgestellt wird, dass das Fahrzeug jetzt ein anderes<br />

ist…..fucking…..so What!!!!.....<br />

Sie stellten und parkten, durch grob fahrlässiges und damit vorsätzliches Handeln und Tun ihr Fahrzeug (Marke:<br />

FORDFAHREN) mit dem oben genannten Kennzeichen in der Hsogstraße vor Hausnummer 96, in ein amtlich<br />

zeitlich unbegrenztes, verfügtes und angeordnetes, ortsfestes Haltverbot (Vz. 283 StVO), mit dem Zusatz “Auf dem<br />

Seitenstreifen“, zusätzlich zu dem wurde zeitgleich teilweise, dass genannte Fahrzeug mit dem genannten<br />

Kennzeichen auf dem für Fußgänger freigegebenen Gehweg, welcher kein Verkehrszeichen und /oder einer<br />

Parkflächenmarkierung aufzeigt, abgestellt und geparkt. Dadurch bedingt wurde der Gehweg, welcher nicht zum<br />

beparken noch zum befahren freigegeben wurde, durch die anordnete Behörde, derart Verschmutzt (Reifen voller<br />

Lehm), so dass zu Fuß gehende zwar ihren Weg weiter fortsetzen konnten, dies aber nur unter größt möglichster<br />

Vorsicht tun konnten, weil der Gehweg damit nicht mehr in voller Breite und Gänze zur Verfügung stand. Durch die<br />

bestellte städtische Straßenreinigung, war ein großer <strong>Teil</strong> des Gehweges wieder benutzbar gemacht worden.<br />

Welches den Vorteil hatte, dass auf eine Sicherstellung (Abschleppmaßnahme), des Verursacher-Fz., nach §8 HSOG<br />

nicht zurückgegriffen werden musste.<br />

Des Weiteren ergeht folgende Anordnung, sollte wider erwarten zukünftig der Verursacher weiterhin sein in Gebrauch<br />

genommenes Fz. so rücksichtslos parken und abstellen, diesen nach § 48 StVO (Verkehrsunterricht) nachschulen zu<br />

lassen. Und mit jedem weiteren Verstoß in diese Richtung, den Bußgeldbetrag um 25€ zu erhöhen.<br />

Beweismittel: Fotos vom Tattag mit Uhrzeit, darauf zu sehen der Gehweg und das Verursacher-Fz.<br />

Kostenbescheid über die zusätzliche Straßenreinigung, ergeht an den Verursacher.<br />

Benotung auf diese schriftliche Ausarbeitung<br />

Deutsch in Schrift- und Textform = 1<br />

Englisch in Schrift- und Textform = 1, eher ne 2, weil wegen der Ausdrucksweise<br />

(Bemerkung: Englisch war aber auch nicht gefragt, fällt somit aus der Benotung)<br />

Ausarbeitung des Themas = 6 ----, setzen (Thema verfehlt)<br />

Gez.<br />

Fatzebook<br />

22.01.2022<br />

Kommentar des Autor’s -> Fuuuuuuuccckkk<br />

©Frank A. Vogler


© Frank Vogler<br />

Playlist III a - Unbekannt<br />

(Fucking….So What!!!)<br />

1. Metallica – So What<br />

2. Accept – Fast As A Shark<br />

3. Metallica – Battery<br />

4. Metallica – Blackened<br />

5. Metallica – Enter Sandman<br />

6. Metallica – Fuel<br />

7. Metallica – That Was Just Your Life<br />

8. Metallica – ….And Justice For All<br />

9. Metallica – Master Of Puppets<br />

10. Metallica – Sad But True<br />

11. Metallica – The Memory Remains<br />

12. Metallica – Eye Of The Beholder<br />

13. Metallica – For Whom The Bell Tolls<br />

14. Metallica – Some Kind Of Monster<br />

15. Metallica – Fade To Black<br />

16. Metallica – One<br />

17. Metallica – The Day That Never Comes<br />

18. Metallica – The Unforgiven<br />

19. Metallica – The Unforgiven II<br />

20. Metallica – Turn The Page<br />

21. Metallica – Welcome Home (Sanitarium)<br />

22. Metallica – All Nightmare Long<br />

23. Metallica – Die Die My Darling<br />

24. Metallica – King Nothing<br />

25. Metallica – Last Caress/Green Hell<br />

26. Metallica – Wherever I May Roam<br />

27. Metallica – Am I Evil?<br />

28. Metallica – Harvester Of Sorrow<br />

29. Metallica – Hero Of The Day<br />

30. Metallica – Blitzkrieg<br />

31. Metallica – Creeping Death<br />

32. Metallica – The Unforgiven III<br />

33. Metallica – Astronomy<br />

34. Metallica – Nothing Else Matters<br />

35. Metallica – A Wolf And Man<br />

36. Metallica – Seek & Destroy<br />

37. Metallica – Whiskey In The Jar<br />

38. Metallica – Mama Said<br />

Hofheim, den 13.01.2022<br />

©Frank Vogler


© Frank Vogler<br />

Playlist III b - Unbekannt<br />

(This Is…..Deutsch oder Fucking…So What)<br />

1. Unheilig – Spiegelbild<br />

2. Böhse Onkelz – Kirche<br />

3. Eisbrecher – Engel<br />

4. Unheilig – Schutzengel<br />

5. Unheilig - Feuerengel<br />

6. ASP – Ich Bin Ein Wahrer Satan<br />

7. Oomph – Gott Ist Ein Popstar<br />

8. Schiller mit Unheilig – Sonne<br />

9. Falco – Out Of The Dark (Into The Light)<br />

10. Oomph – Augen Auf!<br />

11. Unheilig – Sieh In Mein Gesicht<br />

12. Eisblume – Leben Ist Schön<br />

13. Cassandra Steen – Darum Leben Wir<br />

14. Falco – Der Kommissar<br />

15. Oomph Feat. L’ame Immortelle – Brennende Liebe<br />

16. Oomph Feat. Marta Jandova – Träumst Du<br />

17. Cassandra Steen Feat. Adel Tawil – Stadt<br />

18. Falco – Rock Me Amadeus<br />

19. Unheilig Feat. Andreas Bourani – Wie Wir Waren<br />

20. Eisbrecher – Kann Denn Liebe Sünde Sein?<br />

21. Falco – Jeanny<br />

22. Rammstein – Ich Will<br />

23. Eisblume – Eisblumen<br />

24. ASP – Werben<br />

25. Falco – Coming Home (Jeanny Part II, Ein Jahr Danach)<br />

26. Eisbrecher – Böse Mädchen<br />

27. ASP – Ich Komm Dich Holn<br />

28. Oomph – Beim Ersten Mal Tut’s Immer Weh<br />

29. Bushido Feat. Karel Gott – Für Immer Jung<br />

30. ASP – Und Wir Tanzten (Ungeschickte Liebesbriefe)<br />

31. Die Ärzte – Geschwisterliebe<br />

32. Die Ärzte – Schrei Nach Liebe<br />

33. Die Ärzte – Lasse Redn<br />

34. Eisblume – Louise<br />

35. Eisbrecher – Schwarze Witwe<br />

36. Wolfsheim – Kein Zurück<br />

37. Die Ärzte – Junge<br />

38. Rammstein – Amerika<br />

39. Falco – Vienna Calling<br />

40. Eisbrecher – Ohne dich<br />

41. Die Ärzte – Nur Einen Kuss<br />

42. Eisbrecher – Vergissmeinnicht<br />

43. Paul Van Dyk Und Peter Heppner – Wir Sind Wir<br />

44. Unheilig & Projekt Pitchfork – Ich Will Leben<br />

45. Joachim Witt & Peter Heppner – Die Flut<br />

46. Die Ärzte – Schlaflied<br />

47. Böhse Onkelz – Koma - Eine Nacht Die Niemals Endet<br />

48. ASP – Ich Will Brennen<br />

49. Rammstein – Engel<br />

50. Böhse Onkelz – Auf Gute Freunde<br />

51. Böhse Onkelz – Zeit Zu Gehen<br />

Hofheim, den 13.01.2022<br />

©Frank Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Playlist V – Nicht Feststellbar<br />

EMP<br />

( https://www.emp.de )<br />

C&A<br />

( https://www.c-and-a.com/de )<br />

On That ASS<br />

( https://nl.onthatass.com/de-nl )<br />

Toonzshop<br />

( https://uk.toonzshop.com/ )<br />

Skull Shadows<br />

( https://skullshadows.com/ )<br />

Ebay<br />

( https://www.ebay.de/ )<br />

Odin’s Hall<br />

( https://odins-hall.com/de )<br />

Element Of Gods<br />

( https://www.elementofgods.com/ )<br />

Lucardis Feist<br />

( https://www.feist-style.de/ )<br />

Revanche De la Femme<br />

( https://rdlf.de/index.html )<br />

Figurenshop<br />

( https://www.figuren-shop.de/de/ )<br />

Daimler<br />

???<br />

Porsche<br />

???<br />

Hofheim, den 28.01.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Playlist VI – Aktiv, Inaktiv<br />

Advanced Dungeons & Dragon (AD&D)<br />

1. Baldurs Gate I<br />

2. Baldurs Gate – II<br />

3. Baldurs – III (Steam)<br />

4. Icewind Dale I<br />

5. Icewind Dale II – Collector‘s Edition<br />

6. Planescape: Torment – Collector’s Edition<br />

7. Neverwinter Nights I + Addons<br />

8. Neverwinter Nights – II + Addons, verschiedene Editionen<br />

9. Neverwinter Online<br />

Das Schwarze Auge (DSA)<br />

Nordland-Trilogie:<br />

1. <strong>Teil</strong> 1: Die Schicksalsklinge<br />

2. <strong>Teil</strong> 2: Sternenschweif<br />

3. <strong>Teil</strong> 3: Schatten Über Riva<br />

Drakensang-Reihe:<br />

1. DSA: Drakensang I – Limited Edition<br />

2. DSA: Drakensang II – Am Fluß Der Zeit (Personal Edition)<br />

3. DSA: Drakensang – Addon Phileassons Geheimnis<br />

Black Guards-Reihe:<br />

1. Black Guards I + Addon<br />

2. Black Guards- II + Addon<br />

Click And Point-Reihe:<br />

DSA: Satinav‘s Ketten<br />

DSA: Memoria (Nachfolger zu Satinav’s Ketten)<br />

Anderweitige Reihe:<br />

DSA: Demonicon<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Ego-Shooter:<br />

Unreal Tournament<br />

Alien vs. Predator<br />

Counter Strike<br />

Quake 3<br />

Doom<br />

Castle Wolfenstein<br />

Medal Of Honor<br />

Vampire<br />

Simulationen:<br />

Age Of Empire<br />

Die Siedler<br />

Anstoß<br />

Bundesliga Manager 2000<br />

Command & Conquer<br />

Catan<br />

Sudden Strike I+II<br />

Destroyer Command<br />

Silent Hunter<br />

Stronghold<br />

Hack and Slay:<br />

Diablo I + II<br />

Sacred<br />

Hofheim, den 26.01.2022<br />

©Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Muster für Abschleppmaßnahmen<br />

Man, sollte der nachfolgenden Fach-/Sachabteilung, zu mindestens mal mitteilen nach welchem<br />

Paragraph die Abschleppmaßnahme/n durchgeführt worden ist/sind (als Beispiel: entweder siehe<br />

Bemerkungsfeld ganz unten oder links am Rand durch 8+40 oder 49+40).<br />

Auch muss der Abschleppgrund ausgeschrieben werden und sollte nicht als Tatbestandsnummer<br />

angegeben werden, zur Not auf der Dienststelle eine Zweitschrift, mit dem ausgeschriebenen<br />

Abschleppgrund, anfertigen und dem Vorgang beigeben.<br />

Das ganze sollte auch leserlich ausgefüllt sein, als Beispiel: große Blockbuchstaben<br />

Im Akt VII, lässt sich unter dem Thema<br />

“Abschleppmaßnahmen von verkehrsbehindernd bzw. -gefährdend, abgestellten Kraftfahrzeugen im<br />

öffentlichen Verkehrsraum“ einiges rauslesen.<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Abschleppgrund: Parkt im eingeschränkten Haltverbot (Vz. 286 StVO), teilweise im Haltverbot (Vz.<br />

283 StVO) und auf Gehweg (ohne Vz. und/oder ohne Parkflächenmarkierung)<br />

Hier hat sich der Fahrer, nachdem anlegen der 2. Klammer doch sehr schnell bereit, erklärt das<br />

Fahrzeug umgehend zu entfernen, nach Beendigung der Maßnahme. Es bleibt, aber weiterhin eine<br />

Maßnahme nach §49 HSOG.<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Symbolik<br />

Der nach folgenden Link, verweist auf einen Link des Bundesamtes für Verfassungsschutz<br />

der Bundesrepublik Deutschland<br />

Der Inhalt dieser herunterladbaren PDF-Datei (Stand 02/2022, ca. 3 MB groß), handelt von<br />

verfassungsfeindlichen Symbolen und (deren) Organisationen<br />

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-<br />

rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.pdf?<br />

Sollte der Link nicht funktionieren, einfach “Symbole, Verfassungsschutz und PDF“ googlen.<br />

….<br />

Zum Thema Symbole oder ähnliche Gegenstände, die eine gewisse Symbolik aufweisen in ihrer Form und<br />

Eigenschaft, bedarf es immer einer Prüfung ob diese verboten oder nicht erlaubt sind, auch wenn diese<br />

Gegenstände käuflich zu erwerben sind, im In- sowie im Ausland. Denn nicht alles, welches es zu kaufen oder<br />

auf andere Weise es zu erwerben gibt, ist erlaubt es zu besitzen bzw. es könnte der Besitz erlaubt sein, aber es<br />

öffentlich zur Schau stellen oder es öffentlich führen ist verboten.<br />

….<br />

Valknut/Wotans knoten/Hrungnir-Herz<br />

Ist der nordischen Mythologie zu zuordnen, in der heutigen Zeit viel benutzt im Neopaganismus (Neuheidentum)<br />

und in Logos verschiedener Organisationen (z.B. DFB-Logo). Der Name Wotans knoten verweist auf den<br />

mythologischen Zusammenhang des Gottes Odin hin.<br />

….<br />

Hofheim, den 22.05.2022<br />

© Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Fragekatalog: Grundwissen<br />

Frage für einen Freund:<br />

Wenn die gezeigten Gegenstände einem Besitzer gehören sollten, lässt sich aus meiner Sicht<br />

folgender Rückschluss/Schlussfolgerung ziehen, auf den Besitzer stellen und zwar:<br />

Ein Handwerker (Schraubenzieher, Kabelbinder), der in seiner Freizeit Sport (Dart) betreibt,<br />

seine Urlaube mit Camping (Schweizer Taschenmesser) verbringt und zwischen den Urlauben<br />

und der Arbeit im Wald (Survivalmesser) abhängt......es könnte natürlich auch sein das der<br />

Besitzer dem sogenannten Messerkult verfallen ist, bei so vielen Stichwaffen oder dieser ist<br />

einfach damit aufgewachsen.<br />

Darf der Eigentümer die abgebildeten Gegenstände besitzen und teilweise führen???<br />

Ja, aber nur für das pflegen des Brauchtums als Beispiel, gebe es noch einen oder mehrere<br />

Gründe für den Besitzstand und/oder des führens???<br />

Welche Gegenstände könnten oder fallen unter den Begriff der Pflege des Brauchtums??<br />

…….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Frage für einen Freund:<br />

Ist der abgebildete Gegenstand ein verbotener Gegenstand (Kubotan als Schlüsselanhänger)?<br />

Antwortvorgabe:<br />

1. Ja<br />

2. Nein<br />

3. Ja und Nein<br />

Warum solche Antworten?<br />

1. Ja, aus der Sicht des Autors und der freiverkäufliche Erwerb sollte verboten werden, weil in<br />

falschen Händen damit jemand getötet werden kann, selbst wenn es als Druckpunktverstärker<br />

eingesetzt wird in dieser Form<br />

2. Nein, weil es als Druckpunktverstärker im Handel ist und nicht als Kubotan(als Schlüsselanhänger)<br />

3. Siehe Punkt 1 und 2, da es nicht dem abgebildeten Gegenstand des Feststellungsbescheides (Z170)<br />

des Bundeskriminalamtes (BKA) entspricht<br />

…….<br />

Weitere Frage für einen Freund:<br />

Handelt es sich um verbotene Symbole??<br />

Hofheim, den 10.01.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Strafgesetzbuch (StGB)<br />

§185 StGB (Beleidigung)<br />

„Ich wäre ein Griff ins Klo“<br />

Dadurch, dass geschrieben wurde „Ich wäre….“ Ist es textlich und grammatikalisch so<br />

gesehen richtig, weil es ja in der Vergangenheit gesagt wurde, es müsste aber für eine<br />

Anzeige so geschrieben sein, dass es in der Gegenwart also im jetzt passiert ist. Weil das<br />

Wort „wäre“ ist Konjunktiv = Möglichkeitsform, also ein „Kann-Zustand“. Es hätte aber<br />

geschrieben werden müssen „Ich bin…“, damit wir einen sogenannten „Ist-Zustand“ haben<br />

und dann sind wir auch voll im § 185 StGB. Zum Art. 1 GG sei gesagt, mit diesem verbalen<br />

Ausdruck an Satz wurde ein Mensch mit einer Sanitäreinrichtung gleichgestellt/verglichen<br />

und nicht mal mit dem Wort „Toilette“, welches dann Gemeinsprache gewesen wäre, sondern<br />

man bediente sich der Fäkalsprache.<br />

Dazu, sei auch gesagt, der Betroffene ist Mitglied eines Personalrates, aber nicht ständiges<br />

Mitglied des Gremiums dieses Personalrates.<br />

Auch sei gesagt, es wurde nicht der direkte verbale Ausdruck an Satz geschrieben, der lautete<br />

ganz anders, sondern nur der Sinngemäße Ausdruck, also was es bedeutet.<br />

Lange Rede, kurzer Sinn, der Autor hat die Schnauze derart gestrichen voll, von solch einem<br />

Verhalten…..beim nächsten Ding gibt es kein Pardon mehr……<br />

Weiteres zum § 185 StGB:<br />

Abgesehen von der späteren Schreibweise in der Anzeige, also ob da steht „Ich wäre“ oder<br />

„Ich bin“, geht es in erster Linie erst mal darum, was wurde genau gesagt. Der gesprochene<br />

Satz begann mit den Worten „Mit dir….“ also einer direkten Anrede an eine Person, jetzt<br />

stand die angesprochene Person aber nicht direkt vor dem der die Beleidigung ausgesprochen<br />

hat, sondern rechts oder links von Ihm. Nun schauen wir doch mal was der 185er dazu sagt, es<br />

sei vorab gesagt wir sind voll im §185 StGB, weil:<br />

1.Person Singular


©Frank A. Vogler<br />

Aller guten Dinge sind 3 (The Unforgiven):<br />

Nun, diesem Herr mit dieser tollen verbalen Ausdrucksweise sei gesagt, er möge mal<br />

zurückblicken auf seine tolle berufliche Karriere was da so alles passiert ist..…man sollte aus<br />

dem vergangenen gelernt haben.<br />

Zu seinem Gehilfen, sei folgendes gesagt, da dieser sich mit drauf gehängt hat, jemanden<br />

anstiften um damit ein fälschen von einem Fahrtenbuch herbeizuführen ist ein Volltreffer für<br />

eine fristlose Kündigung und die Rede ist nicht von einem Fahrtenbuch eines VW, sondern<br />

von einem OPEL.<br />

Meine Empfehlung an beide ist dazu folgende, macht euren Job. Weil beide haben Familie<br />

zuhause sitzen, der Gehilfe sogar Frau und Kinder und ist noch nicht lange im Dienste dieser<br />

Stadt…..und wenn man von etwas keine Ahnung hat, nämlich angewandter Psychologie sollte<br />

man die Finger davonlassen…..<br />

Abschließendes Wort zu dem Herrn mit der fantastischen verbalen Ausdrucksweise, sollte<br />

dieser sich bei den kommenden PR-Wahlen auf eine Liste setzen lassen, klage ich ihn raus…..<br />

Auflösung:<br />

Die 4 hingeschmierten Absätze haben kaum Bezugsmerkmale zueinander und es ist im Kannund<br />

Ist-Zustand geschrieben worden, sowie in der Vergangenheitsform, Gegenwartsform und<br />

Zukunftsform.<br />

Vor allen Dingen sollte es sich um sachliche und fachliche Textblöcke handeln. Emotionaler<br />

Text hat da nix zu suchen.<br />

Texte von Anzeigen/Stellungnahmen/Dienstlichen Erklärungen usw. sollten demnach<br />

inhaltlich auch in Bezüge zueinander stehen, als Beispiel: Ich nehme Bezug, auf ihr<br />

abgestelltes und parkendes Fz. im Haltverbot an der oben genannten Örtlichkeit oder<br />

bezüglich des, im haltverbotenen abgestellten und, parkenden Fz., welches an der oben<br />

genannten Örtlichkeit vorgefunden worden ist….<br />

(siehe Anzeige der schriftlichen Abhandlung 1.2 und/oder verschiedene veröffentlichte<br />

Stellungnahmen)<br />

Verbale Kommunikation verläuft im allgemeinen anders als im schriftlichen, es wird im<br />

Kontext gesprochen, im schriftlichen baut man ganze Sätze bzw. einzelne Satzteile diese<br />

werden erst verknüpft und dann stellt man den Bezug zueinander her....man muss ja<br />

schließlich wissen was mein Gegenüber von mir wissen möchte bzw. um welchen<br />

Informationsaustausch es sich im Detail handelt, ob schriftlich und/oder verbal....<br />

Wie schon Anfangs des Dokuments geschrieben (Langer Rede, kurzer Sinn…..).....mehr gibt<br />

es dazu nicht zu sagen/schreiben……<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

§240 StGB (Nötigung), §263 StGB (Betrug)<br />

„Wir sollen den Menschen regelrecht ans Geld gehen“<br />

Nun, bevor der Autor sich über den Paragraph auslässt, erst mal zur Aussagekraft dieses<br />

Satzes:<br />

„Wir sollen den Menschen regelrecht ans Geld gehen“ heißt auch „Wir sollen den Menschen,<br />

das Geld aus der Tasche ziehen“.<br />

Heißt im Umkehrschluss, für Verkehrspolizisten, diese sollen im Außendienst künstlich<br />

konstruierte Ordnungswidrigkeitenfälle erzeugen, damit die Verkehrsteilnehmer immer<br />

zahlen müssen.<br />

Damit könnte man sogar sagen, es ist eine Anstiftung zum Betrug nach §263 StGB.<br />

Dieser Satz wurde, von demjenigen gesagt der den Auffrischungskurs zur StVO abgehalten<br />

hatte, im Jahre des Herrn 2020.<br />

1. Ob dieser Satz als Spaß gewesen gemeint war oder nicht, spielt keine Rolle, weil siehe<br />

Pkt. 2<br />

2. Wer die Polizisten Ehre so mit Füssen tritt, braucht sich nicht wundern, dass der Autor<br />

nur noch ein Ziel kennt, alles Legale daran zusetzen diesen Nestbeschmutzer<br />

loszuwerden.<br />

3. Tattag, Uhrzeit und Zeugen sind bekannt<br />

Nach Ansicht des Autors ist die Nötigung nach §240 Abs. 2, 3 und 4, Nr. 2 StGB voll erfüllt,<br />

im minderschweren Fall nach §263 StGB. Der Autor schätzt aber, sollte dieses ein Gericht<br />

klären müssen, dass wahrscheinlich die versuchte Nötigung als Urteil gefällt wird. Des<br />

Weiteren, wird der Autor eine weitere Klage anstreben, wegen Urheberrechtsverletzungen im<br />

großen Stil (siehe Info-Blätter bzw. es langt da diese Arbeitsanweisung….).<br />

Hofheim, den 18.01.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Weitere Fragen:<br />

….also ich hätte gern mal gewusst seit wann, ein Gesetz des Verwaltungsrechtes (HWvWfG)<br />

als Rechtsgrundlage dient für das Hessische Polizeigesetz (HSOG)? Das wird da nämlich<br />

schriftlich taxiert in einer Arbeitsanweisung......???<br />

…..<br />

Erklären Sie die vertretbare Handlung nach HSOG, wie wird diese ausgelöst bzw. erwirkt?<br />

….<br />

Was ist die unerlaubte Handlung?<br />

….<br />

Was ist eine vorwerfbare Tat/Handlung?<br />

….<br />

Erklären Sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 4 HSOG.<br />

= 0 %iges Übermaßverbot<br />

Angemessene(s) Mittel ((Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) = (gebotene Eile + Opportunität))<br />

(((Anschein-)Gefahr/Behinderung/Störung = ((Opportunität = (Verhältnismäßigkeit + Pflichtgemäßes<br />

Ermessen)) = ((Erforderlichkeit + Dringlichkeit) = gebotene Eile)) = Gefährlichkeit) dem<br />

gegenüber steht immer (((Handeln + Tun) als Rechtfertigungsgrund) = HSOG (§99))), um geeignete,<br />

getroffene Maßnahmen nach der Aufgabengeneralklausel des HSOG (§1) einzuleiten, durchzuführen<br />

und/oder abzubrechen<br />

Also, ist es dann dringlich erforderlich, dass solch eine getroffene, geeignete<br />

Maßnahme (§8, §31, §40, §47, §48=(§49, §50, (§51), §52 (§55)), §77 HSOG)<br />

eingeleitet, durchgeführt und/oder abgebrochen wird?<br />

Ja/Nein, im Gefahrenabwehrrecht (§4, §5 und §10 HSOG), wenn die im höchst<br />

wahrscheinlichsten anzunehmende, ausgehende (Anschein)-Gefahr/-Behinderung/-<br />

Störung des/der entdeckte/n Sache/Gegenstandes im öffentlichen Raumes, sowie<br />

teilweise im privaten Raum, das Leib und Leben derart bedroht und einschränkt,<br />

sodass es zu befürchten gilt, das Lebewesen zu Schaden kommen könnten.<br />

Ja, im Gefahrenabwehr-/Polizeirecht (§4, §5 und §10 HSOG), wenn die im höchst<br />

wahrscheinlichsten anzunehmende, ausgehende Gefährlichkeit einer/eines<br />

Sache/Gegenstandes im öffentlichen Raumes, sowie teilweise im privaten Raum, auf<br />

andere mildere Art und Weise sich reduzieren lässt bzw. sich dadurch beseitigt, somit<br />

ist die getroffene und eingeleitete Maßnahme absolut im Verhältnis zur Mäßigkeit<br />

nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch dann, sollten die durch den<br />

Demokratischen Staat garantierten Grundrechte weiterer Einschränkung erfahren,<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

solange bis eine Erforderlichkeit und Dringlichkeit der durchgeführten Maßnahme<br />

nicht mehr stattgegeben ist.<br />

….<br />

Beschreiben sie Unbewusstes und Bewusstes Handeln in Bezug auf Alkohol und<br />

Medikamente<br />

….<br />

Gilt ein Erlass eines Ministeriums in einer kreisfreien Stadt?<br />

Ausgenommen von der Frage sind die 3 kreisfreien Stadtstaaten (Berlin, Bremen und<br />

Hamburg), weil sie Bundesland und Kommune zugleich sind.<br />

….<br />

Optional frage, weil nicht so einfach zu beantworten ist<br />

Wo in dieser Hierarchie ist der örtliche Personalrat angesiedelt, in einer kreisfreien Stadt und<br />

was ähnelt dem Personalrat, wenn man sich andere Polizeieinheiten in der Welt anschaut, als<br />

Beispiel eine Polizei in den Staaten von Amerika?<br />

Die Stadtverwaltungshierarchie ist:<br />

Kreisfreie Stadt - Kreisgebundene Stadt<br />

Oberbürgermeister/Bürgermeister - Oberbürgermeister/Bürgermeister<br />

( ) - Landräte<br />

Dezernat - ( )<br />

Amtsleitung - Amtsleitung<br />

Fachabteilungsleitung - Fachabteilungsleitung<br />

Sachgebietsleitung - Sachgebietsleitung<br />

Sachratenleitung - Sachratenleitung<br />

Dienstgruppenleitung - Dienstgruppenleitung<br />

Hofheim, den 19.01.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Welche 2 wichtigen Aufgaben haben, alle Personalratsmitglieder, nachdem<br />

Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG)?<br />

Es geht nicht um die Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die schreibt das<br />

HPVG vor.<br />

……<br />

Erklären sie, den Unterschied zwischen “Vergehen“ und “Verbrechen“.<br />

……<br />

Was stellt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) noch dar???<br />

……<br />

Warum ist das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung,<br />

gleichzeitig Gefahrenabwehrverordnung und Gefahrenabwehrrecht????<br />

……<br />

Hofheim, den 02.03.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Wie hoch könnte die Interpretationsquote, zur Assoziation stehen, dass beim<br />

nachfolgenden Text der Leser namentliche bekannte Personen raus liest?<br />

Wenn, dem so ist, also das namentliche bekannte Personen raus gelesen werden<br />

könnten, wie wird dann der verfasste Text vom Leser wahrgenommen??<br />

Testbeginn der 1.-7. Woche - 04.04.2022 - Probanden (volle Ausrüstung (Ballastische<br />

Schutzweste, FFP2-Maske, etc.) ist zu tragen und keine Mobidas, alles per DEB nach<br />

§77 HSOG und Abschleppniederschrift), weil sie sich förmlich aufgezwängt haben:<br />

21er - Grundsatz + Schulungen - Referent Dr. N. (10-11, mit kurzer Außend.<br />

Erfahrung, weil ihm die Angst ins Gesicht geschrieben steht, wenn der nur an Außend.<br />

denkt, hält sich für den StVO-Gott)<br />

22.0er - so etwas Preisliches (8, Innend. mit totaler Ahnungslosigkeit)<br />

22.1er - ne Rille (9, Tipse und Telefonistin) und en Bunker (8, absolute Standfigur in<br />

der K.-Mitte)<br />

......<br />

Die können, damit den Beweis erbringen, dass sie es nicht können, aber die große<br />

Fresse haben se.....mehr nicht........an dem Worst-Case-Scenario verzweifeln sie nicht<br />

nur, sondern da ist dann Feierabend, weil wegen nicht bestehen keine Freigabe.....also<br />

ich würde es gern erleben.......oh, ehe ich es altersbedingt vergesse, laut Aussage,<br />

dieser Rille (1er) sind <strong>Lehr</strong>gänge, die der Arbeitgeber einem anbietet, nicht nur<br />

wahrzunehmen, sondern auch mitzumachen......oooohh, nachdem erscheinen dieses<br />

Brandbriefes im letzten Jahr, ist diese 1er Rille im 5. Stock rumgerannt und hat erzählt<br />

das alle im 6. Stock die bösen sind, damals war er noch Chef als 4er<br />

Rille........Waschweiber sind das, aber keine Polizisten....die ham nix druff, zurück auf<br />

die Verwaltungsschule, danach ab in den Außendienst für ne 6 oder am besten gleich<br />

Raus schmeißen und das Geld sparen für einen besseren Zweck...Urteil: so ein<br />

unkollegiales Pack braucht keiner....Art. 5 GG<br />

Analyse / Profiling<br />

Bezug: Einsatzfähigkeit; Eingruppierung; Einsatzwillen<br />

21er - Grundsatz + Schulungen - Referent Dr. N. (10-11, mit kurzer Außend.<br />

Erfahrung, weil ihm die Angst ins Gesicht geschrieben steht, wenn der nur an Außend.<br />

denkt, hält sich für den StVO-Gott)<br />

<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

22.0er - so etwas Preisliches (8, seit ca. 2019 im Innend. mit totaler Ahnungslosigkeit,<br />

seit ca. 2018 im Dienst)<br />

<br />

22.1er - ne Rille (9, Tipse und Telefonistin) und en Bunker (8, absolute Standfigur in<br />

der K.-Mitte)<br />

<br />

……..<br />

Woran könnte man noch, einen Links-, Rechts- oder Beidhändigen Menschen<br />

erkennen, außer mit welcher Hand dieser seine Texte schreibt???<br />

Das Erkennungsmerkmal ist eher marginal, dient eher als Hinweis auf die bestehende<br />

Händigkeit hin, weil nicht jeder Mensch sich so zu erkennen gibt….<br />

…..<br />

Wenn ein Linkshändiger Mensch, laut Wissenschaft, die rechte Gehirnhälfte mehr<br />

benutzt und bei einem Rechtshändigen Mensch dies umgekehrt der Fall ist, wie sieht<br />

es dann bei einem Beidhändigen Menschen aus???<br />

Was sagt das Gesamtwerk “Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und<br />

Ordnung (HSOG)“ als Tenor aus??? Mit Tenor ist nicht die allgemein gültige<br />

Rechtssprache gemeint, sprich der Tenor eines Urteils zum Beispiel.<br />

….<br />

…..<br />

Wie kommt es zu solch einem Tenor des HSOG???<br />

…..<br />

Durch was wird schriftlich bestätigt, dass der/die Bürgermeister/in<br />

(Oberbürgermeister/in) die örtliche alleinige Ordnungsbehörde, nicht darstellt, sondern<br />

ist?<br />

….<br />

Welches Gesetzesbuch fragt immer ab, wer die örtliche alleinige Ordnungsbehörde ist<br />

und warum?<br />

….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Wenn, die Gefahrenabwehrbehörden, keine Strafverfolgungsbehörde (Vollzugspolizei,<br />

Staatsanwaltschaft, etc.) ist, was ist sie dann???<br />

Wenn ein Mensch, 2-mal mit dem Tod gepokert hat und 2-mal gewonnen hat, ist es<br />

dann ratsam diesen Menschen zu reizen???<br />

…<br />

….<br />

Nun, wenn also so ein Mensch die “Todessehnsucht“ herzlich willkommen heißt und<br />

angenommen hat, was ist ihm dann am wichtigsten solange er noch auf Gottes Erden<br />

wandelt???<br />

Zur Erklärung: Todessehnsucht ist nicht gleich Suizid = sich also selbst das Leben<br />

nehmen<br />

….<br />

Aufgabe 1:<br />

Aufgaben: Grundwissen HSOG<br />

Bauen Sie einen Ordnungswidrigkeiten Fall auf, in Schrift- und Textform mit den<br />

jeweiligen Paragraphen....Beginnend mit "Es wurde festgestellt, dass ein Fahrzeug im<br />

Haltverbot und teilweise auf dem Gehweg parkt........"<br />

Aufgabe 2:<br />

…..<br />

Schreiben Sie eine Bestellung nach §99 HSOG, anhand der Gesetzlichen Grundlagen<br />

<strong>Teil</strong> I und II (zusätzliches Hilfsmittel: Hessisches Gesetz über die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung HSOG))<br />

Aufgabe 3:<br />

Schreiben sie eine Stellungnahme, zur Aufgabe 1, anhand eines Widerspruchs<br />

(Fahrzeugführer bestreitet, dass das Fahrzeug dort abgestellt und geparkt wurde)<br />

….<br />

….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Aufgabe 4:<br />

Sie stellen fest, eine Bundes-/Landstraße, innerhalb der Gemarkungsgrenze, ist<br />

teilweise überschwemmt durch anhaltendes Regenwetter der letzten Tage/Wochen.<br />

Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 5:<br />

….<br />

Sie stellen fest, eine Lichtzeichen-/Lichtsignalanlage (LZA/LSA) ist ausgefallen,<br />

Gleisverkehr kreuzt das Ganze in regelmäßigen Abständen. Wie sieht ihr handeln vor<br />

Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 6:<br />

…..<br />

Sie stellen fest, es wurde illegal ein mobiler Autokran (8 Achsen) aufgebaut, die<br />

Arbeiten sind in vollem Gange. Es kommt zu Verkehrsbehinderungen. Wie sieht ihr<br />

handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 7:<br />

….<br />

Sie üben manuelle Verkehrsregelung, auf einer vielbefahrenen Kreuzung, aus. Es gibt<br />

zusätzlich Fußgänger- und Gleisverkehr. Wen bevorzugen sie, schreiben sie eine Liste<br />

und begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 8:<br />

Ein Fahrzeug wurde im eingeschränkten Haltverbot (Vz. 286 StVO) abgestellt, die<br />

Stoßstange rangt ca. 10 cm in den Radschutzstreifen/Radweg. Wie sieht ihr handeln<br />

vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 9:<br />

….<br />

….<br />

Seit ca. 10 Minuten parkt ein Fahrzeug gleichzeitig im Haltverbot (Vz. 283 StVO), im<br />

eingeschränkten Haltverbot (Vz. 286 StVO) und teilweise auf dem Sonderweg (Vz.<br />

239 StVO)/Gehweg ohne Zeichen oder Parkflächenmarkierung. Wie sieht ihr handeln<br />

vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Aufgabe 10:<br />

In einem Fahrzeug, ist ein Lebewesen (Tier/kleines Kind) eingesperrt. Es herrscht eine<br />

Außentemperatur von ca. 18 Grad. Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie<br />

ihr handeln.<br />

Aufgabe 11:<br />

Auf ihrer Streifenfahrt, fährt vor ihnen, ein Fahrzeug, welches ab und zu<br />

Schlangenlinien fährt. Wie sieht ihr handeln aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 12:<br />

…..<br />

….<br />

Auf ihrer Streifenfahrt, fährt vor ihnen, ein Fahrzeug, welches keine Siegel (TÜV-<br />

Stempel und Steuersiegel) auf den Kennzeichen aufweist. Wie sieht ihr handeln aus?<br />

Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 13:<br />

……<br />

Es müssen unaufschiebbare Notstandsarbeiten (Wasserrohr- oder Gasrohrbruch)<br />

durchgeführt werden, durch den Energieversorger. Sie werden zur Unterstützung<br />

hinzugezogen. Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 14:<br />

Bei Film- oder Werbeaufnahmen, sind sie zur Unterstützung angefordert worden.<br />

…..<br />

Dauer des Einsatzes: 2 Tage ggfs. Zusätzlich mit Wochenenddienst<br />

Ihnen wird Frühstück und Mittagessen angeboten.<br />

Ist es gestattet das Angebot (Frühstück und Mittagessen) anzunehmen???<br />

Aufgabe 15:<br />

…..<br />

Sie beobachten, dass Kräfte des Rettungswesens tätlich angegriffen werden. Wie sieht<br />

ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Aufgabe 16:<br />

Sie beobachten, dass Rettungsmaßnahmen, der angeforderten Kräfte des<br />

Rettungswesens, durch Dritte massiv gestört werden. Wie sieht ihr handeln vor Ort<br />

aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 17:<br />

…..<br />

Auf einem befriedeten Gelände steht ein Fahrzeug, welches Betriebsstoffe verliert<br />

(erkennbar an der bunt schillernden Farbe der Flüssigkeitslache unter dem Fahrzeug)<br />

und der TÜV ist, laut Siegel, seit 5 Jahren abgelaufen. Wie sieht ihr handeln vor Ort<br />

aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 18:<br />

….<br />

Ein LKW hat seine ganze Schüttgutladung auf der Fahrbahn verloren, benutzbar<br />

verbleiben nur noch 2 Fahrstreifen von 4 Fahrstreifen. Wie sieht ihr handeln vor Ort<br />

aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 19:<br />

….<br />

Der öffentliche zugängliche Parkplatzbereich, welcher nah an einem Fluß sich befindet<br />

droht vollkommen überflutet zu werden, durch angekündigtes Hochwasser. Es sind ca.<br />

20 Fahrzeuge zum Parken dort abgestellt worden, in 5 Fahrzeugen befinden sich Tiere,<br />

obwohl die Zufahrt zu diesem Platz gesperrt, durch eine festverbaute Schranke mit<br />

zusätzlicher Beschilderung Vz. 250 StVO, wurde. Wie sieht ihr handeln vor Ort aus?<br />

Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 20:<br />

…..<br />

Sie kontrollieren ein Paketzustellerfahrzeug, der Fahrer- und Beifahrersitz waren<br />

jeweils mit einer Person belegt. Als der Ladebereich des Fahrzeugs kontrolliert wird,<br />

wird eine Person sitzend in einem der Ladefächer vorgefunden.<br />

Sofortmaßnahme: „Einziehung des Führerscheines , der Fahrerkarte und<br />

Fahrzeugpapiere“, nach §77 HSOG.<br />

Welche weiteren Maßnahmen leiten sie noch ein?<br />

Wie sieht ihr weiteres handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

….<br />

Aufgabe 21:<br />

Auf einem öffentlich zugänglich befriedeten Gelände, steht ein/e unbeleuchtete/s<br />

Baugerät/-maschine, zu dem ist das Gelände schlecht ausgeleuchtet, es ist 21:30 Uhr.<br />

Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 22:<br />

….<br />

In einer vielbefahrenen Straße, ist ein Loch (Tiefe: 20cm, Durchmesser: 15 cm) in der<br />

Fahrbahn. Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 23:<br />

….<br />

Es finden Notstandsarbeiten statt, der Verkehr wird über das ebenerdige Gleisbett<br />

geleitet, es kommt zu Beinah Unfällen. Eine Anordnung nach §45 StVO gibt es nicht.<br />

Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 24:<br />

Sie befinden sich innerhalb der Gemarkungsgrenze, ein Fahrzeug, vor ihnen, fährt<br />

über eine Rotlicht anzeigende Lichtsignal-/Lichtzeichenanlage (LSA/LZA), der<br />

querfahrende Fließverkehr ist noch nicht angefahren. Sie sind sicher, dass die<br />

LSA/LZA länger als 1 Sekunde Rot zeigte. Es gibt keine sogenannte<br />

Rotlichtblitzeranlage.<br />

Was könnte dazu führen, als möglicher stichhaltiger Beweis vor Gericht, dass es so<br />

ist/war?<br />

Was veranlassen sie als Sofortmaßnahme und wie begründen sie diese?<br />

Aufgabe 25:<br />

….<br />

….<br />

Sie befinden sich innerhalb der Gemarkungsgrenze, ein Fahrzeug hinter ihnen, schert<br />

aus, über die durchgezogene Linie, auf den links neben der Fahrbahn verlaufenden<br />

ebenerdigen Gleisbereich und beschleunigt, um die Fahrzeugkolone zu überholen. Das<br />

ganze passiert auf einer Länge von ca. 500-800 Metern, danach schert das Fahrzeug<br />

wieder ein und kommt zum stehen vor einer Rotlicht anzeigende Lichtsignal-<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

/Lichtzeichenanlage (LSA/LZA). Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr<br />

handeln.<br />

Aufgabe 26:<br />

Bei einer Fahrzeugkontrolle, finden sie im erste Hilfe Kasten, unzählige Ampullen mit<br />

transparenter Flüssigkeit, danebenliegen verpackte Einwegspritzen, der Fahrer<br />

versucht mit “gebrochenen“ Deutsch zu erklären, dass es sich um seine täglich<br />

einnehmenden Medikamente handelt. Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen<br />

sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 27:<br />

…..<br />

Bei einer Fahrzeugkontrolle, eines LKW (30 Tonnen), aus den Beförderungspapieren<br />

geht hervor, dass die Ladung aus Gefahrgut der Klasse 9 besteht. Der Fahrer führt sie<br />

an die rückwärtige Ladungseinheit und öffnet diese. In dem Moment kommt in eine<br />

weiße Nebelwand in Form von feinem Staub entgegen, sie erkennen grad noch so an<br />

einem der Verpackungseinheiten einen Totenkopf mit gekreuzten Knochen. Wie sieht<br />

ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 28:<br />

Bei einer Fahrzeugkontrolle, finden sie im Kofferraum lose liegende<br />

Magnesiumfackeln, samt kompletter Tauchausrüstung (Neoprenanzug, geladene<br />

Harpune, Tauchmesser, usw.). Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr<br />

handeln.<br />

Aufgabe 29:<br />

….<br />

…..<br />

Bei einer Fahrzeugkontrolle, eines LKW (30 Tonnen), aus den Beförderungspapieren<br />

geht hervor, dass die Ladung aus Gefahrgut der Klasse 5 besteht. Beim kontrollieren<br />

der Ladung stellen sie fest, dass dort auch Gefahrgut der Klasse 1 ungesichert mit<br />

befördert wird. Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr handeln.<br />

Aufgabe 30:<br />

Sie halten einen Kleintransporter (Vito, Sprinter, VW Bus, Ford Transit), mit<br />

aufgeklappten orangenen Warntafeln der Klasse 7, an. Beim kontrollieren der<br />

Ladeeinheit, stellt sich heraus, dass das Fahrzeug leer ist, also nichts geladen hat.<br />

Veranlassen sie etwas??? Wie sieht ihr handeln vor Ort aus? Begründen sie ihr<br />

handeln.<br />

….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

….<br />

Aufgabe 31:<br />

Bilden Sie implizierte Aussagen, zu dem folgenden Textblock:<br />

Rückschluss:<br />

Aber ein Text ist dann Interpretationsfrei, wenn der sinnbildlich gelesene Textblock,<br />

trotz suggestiver Assoziation, die gleiche objektive Aussage sich einem erschließt, wie<br />

es auch geschrieben steht, selbst wenn, verschiedene zueinanderstehende Textblöcke<br />

verschiedene Aussagen beinhalten, aber alles als Ganzes den Sinn ergeben.<br />

Heißt, aber nicht das, der gelesene und sinnlich einleuchtende Text, sich durch den<br />

Leser erklären lässt, sondern dies kann nur der Urheber/Verfasser, weil dieser die<br />

genauen kausalen Zusammenhänge kennt.<br />

Demzufolge, reicht es nicht, dass gelesene zu verstehen, sondern in dem Fall<br />

(“A“+“B“) muss man auch die Fragen des Was, des Wieso und des Warum, nicht nur<br />

beantworten können, sondern auch erklären können und das kann nur der<br />

Urheber/Verfasser.<br />

Texte von Liedern aus der Musikbranche sind nicht Interpretationsfrei, weil die<br />

Interpretation auf den geschriebenen Text nur der Verfasser des Textes weiß, nur jeder<br />

der die Musik mit dem gesungenen Versen hört, kann für sich selbst etwas<br />

hineininterpretieren bzw. es könnte auch der Zufall sein, dass welches dort grade<br />

akustisch wahrgenommen wird, einem Lebensereignis des Zuhörers gleicht oder in<br />

anderer Art und Weise geschehen ist, weil es sich damit um eine Form der<br />

darstellenden Kunst (z.B. musikalische Poesie) handelt, welches eine Geschichte;<br />

Sage; Legende erzählen könnte, als verbale gesungene Dichtkunst.<br />

Beispiele:<br />

Die Toten Hosen – Willkommen in Deutschland Geburt im Heimatland<br />

Unheilig – Spiegelbild Sieht man jeden früh nachdem aufstehen im Bad<br />

Falco – Out Of The Dark (Into The Light) Wechsel von Schatten und Licht<br />

Oomph – Augen Auf Spiel aus Kindertagen, heißt verstecken<br />

Unheilig – Sieh In Mein Gesicht macht man, sofern man sich mit jemanden<br />

unterhält<br />

Böhse Onkelz – Deutschland Im Herbst alljährliches Ereignis, wenn die Bäume<br />

ihre Blätter verlieren<br />

Nächste Seite……<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Erläuterung zu den 3 W-Fragen, als weitere <strong>Teil</strong>lösung der Aufgabe 31:<br />

Was haben die damaligen Landesväter gemacht??<br />

Ein Meisterwerk an Gefahrenabwehrgesetz erschaffen, wäre demnach nicht die<br />

richtige Antwort, sondern ist auch die falsche Antwort. Das Sie eines erschaffen<br />

haben, nämlich das HSOG, ist unbestritten mit JA zu beantworten, aber dennoch die<br />

falsche Antwort<br />

Wieso haben die damaligen Landesväter das gemacht????<br />

Warum haben die damaligen Landesväter das gemacht????<br />

Lösung zur Aufgabe 31:<br />

Schaue und lese “wie unten, so oben“, somit beginnend damit:<br />

Bilden Sie implizierte Aussagen, zu dem folgenden Textblock:<br />

(Untersten Textblock lesen) Texte von Liedern aus der Musikbranche sind nicht<br />

Interpretationsfrei,…..<br />

(Als nächstes die) Beispiele:<br />

(Und zum Schluss denn) Rückschluss (bestehend aus 3 Textblöcken, von oben nach<br />

unten lesen)<br />

d.h.: Die Aufgabe wurde gestellt und gleichzeitig gelöst, durch denn<br />

niedergeschriebenen Text in schriftlicher Form, bis auf die 3 gestellten W-Fragen<br />

Hofheim, den 27.03.2022<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Über die Art und Weise der Anwendung von Zwangsmittel als<br />

Zwangsmaßnahmen nach HSOG im Parkscheinautomatenbereich<br />

§49 HSOG<br />

Ist der §49 HSOG anwendbar auf den §13 StVO, als Ersatzvornahme/vertretbare<br />

Handlung?<br />

Bezug/Sachstand:<br />

Fz. wurde abgestellt zum Parken in einem Bereich eines Parkscheinautomaten (PSA)<br />

(Vz. 314/315 StVO, mit entsprechenden Zusatzzeichen), Max. Parkdauer wurde<br />

überzogen/ kein Parkschein gezogen<br />

Nein, weil laut §49 HSOG es sich um eine auferlegte Verpflichtung handeln muss,<br />

etwas zu veranlassen. Des Weiteren ist der §49 HSOG, laut §48 HSOG ein<br />

Zwangsmittel, somit ist dieser Anzudrohen nach §53 und §58 HSOG und damit wäre<br />

das ganze einer Zwangsmaßnahme unterworfen, als härtestes Mittel §52 HSOG<br />

(Unmittelbarer Zwang), nur wegen des Überziehens der Max. Parkdauer und/oder weil<br />

kein Parkschein gezogen wurde (siehe Bezug/Sachstand oben)?<br />

Die Antwort lautet auch hier ganz klar, NEIN, weil es sich um eine unmittelbare<br />

Ausführung einer Maßnahme (§8 HSOG) handelt, sowie wäre dann dem Grundsatz<br />

der Verhältnismäßigkeit keinerlei Bedeutung zugemessen worden, stattdessen wäre<br />

hier das Übermaßverbot, mehr als das Limit hergibt, voll zum Zuge gekommen, wenn<br />

der §49 HSOG angewendet werden worden.<br />

Nun welcher auferlegten Verpflichtung muss, man nachkommen, wenn das Fz. wie<br />

oben beschrieben (Bezug/Sachstand) zum Parken abgestellt wurde?<br />

Keiner auferlegten Verpflichtung, sondern nur erst mal den gesetzlichen Pflichten der<br />

StVO zum abstellen und parken und im weiteren Verlauf handelt es sich dabei um<br />

Bedingungen/Voraussetzungen nach §13 StVO, durch den/die aufgestellte/n<br />

Parkscheinautomat (PSA)/Parkuhr (PU)!!<br />

Analyse:<br />

1. Ortsfeste, aufgestellte Beschilderung (Vz. 314/315 StVO) Gebotsbeschilderung<br />

gebietet/erlaubt/bietet an in dem durch 314/315 ausgezeichneten Bereich das Fz.<br />

zum Parken abzustellen<br />

2. Abstellbedingungen am PSA besagen Parkschein, etc. gegen Entgelt ziehen<br />

und gut Sichtbar am oder im Fahrzeug auslegen, sowie eine Max. Parkdauer =<br />

Bedingungen/Voraussetzungen nach §13 StVO (§13, Abs 1, Römisch VII VwV-<br />

StVO; §6a, Abs.6 StVG)<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

3. Nicht beachten der Max. Parkdauer und/oder der nicht Beachtung des<br />

Parkscheinziehens keine Verpflichtung im Sinne des §49 HSOG, sondern im<br />

Sinne von §13 StVO ist, die Eigenverantwortlichkeit des Fz.-Führers die<br />

Bedingungen/Voraussetzungen zum abstellen zu erfüllen, weil sonst ein Bußgeld<br />

drohen könnte, sowie ein mögliches Abschleppen des Fz. vonstattengeht<br />

Das heißt, durch die Gebotsbeschilderung (“Erlaubnisbeschilderung“:Vz. 314/315<br />

StVO) mit entsprechender Zusatzbeschilderung (mit Parkschein, Mo-Fr…), wird<br />

einem Fz.-Führer erlaubt/angeboten, sein Fahrzeug gegen Entgelt für eine gewisse<br />

Weile in dem ausgezeichneten Bereich abzustellen zum Parken, nach §12 StVO zu den<br />

Abstellbedingungen des §13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit).<br />

Anders ausgedrückt, um das Fz. dort abstellen zu können zum Parken, muss die<br />

Bedingung/Voraussetzung (Entgelt = als Beispiel 4€/Std.) erfüllt werden, wiederum<br />

wenn die Bedingung/Voraussetzung nicht erfüllt wird und man trotzdem das Angebot<br />

des Parkens folgeleistet, ist die daraus mögliche Konsequenz ein Bußgeld mit<br />

entfernen (abschleppen, §8 HSOG) des Gegenstandes (Fahrzeug) des Schuldners.<br />

Somit sind finanzielle Rückstände entstanden für den Betreiber der<br />

Parkscheinautomaten, diese könnten über das Vollstreckungsverfahren beigetrieben<br />

werden und mit §50 HSOG (Zwangsgeld) hätte man ein probates Mittel zur Hand.<br />

“Parkscheinautomaten und Parkuhren sind nicht Bestandteil der, derzeit gültigen,<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern sind nur anerkannte legitime (Hilfs)Mittel<br />

zum Zweck des §13 StVO um damit die Parkzeit gesetzlich überwachen zu können,<br />

weil wenn dem so wäre, hätten Parkscheinautomaten und Parkuhren auch<br />

Zeichennummern nach StVO.“<br />

Ist damit die Maßnahme nach §49 HSOG, zulässig, gerechtfertigt entsprechend dem<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit??<br />

Nein, weil die auferlegte Verpflichtung (Forderung des §49 HSOG) nicht erfüllt<br />

werden kann, weil es aus dem Sachstand und auch draußen vor Ort heraus keine<br />

auferlegte Verpflichtung gibt, die Maßnahme als Solches (Abschleppen des Fz.) ist<br />

unbestritten mit JA zu beantworten; weil es sich um “sogenannte Kurzzeitparkplätze“<br />

handelt, welches so vorgesehen und vorgegeben von den Gesetzgebenden wurde,<br />

sodass jeder Einzelne des Allgemeinwohls diese ausgezeichneten Plätze in einem<br />

gewissen Zeitrahmen benutzen darf und kann, sofern ein Anspruch des Abstellens,<br />

sowie das daraus resultierende Parken Bestand hat; aber nach §8 HSOG den<br />

entsprechenden Vorgaben, ab wann solch eine Maßnahme eingeleitet werden kann,<br />

wenn die Bedingung(en)/Vorrausetzung(en) zum abstellen des Parkens fahrlässig oder<br />

vorsätzlich aberkannt werden.<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Prüfung auf Anwendbarkeit des §49 HSOG des genannten Sachstandes<br />

Nun, dann schauen wir mal, was es sich mit dieser Verpflichtung im §49 HSOG auf<br />

sich hat….<br />

Abs. 1:<br />

Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch eine andere Person<br />

möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt……<br />

Also das ganze kausal betrachtet bzw. es muss immer kausal betrachtet werden:<br />

wenn es eine (Ver)Pflicht(ung) gibt, gibt es auch eine (Ver)Pflicht(ungs)verletzung<br />

(Ver)Pflicht(ung) (Ver)Pflicht(ungs)verletzung<br />

Definition<br />

Verpflichtung verpflichten jemandem als Pflicht auferlegen; ein bestimmtes<br />

Verhalten, eine bestimmte Handlungsweise erforderlich machen, von jemandem<br />

verlangen<br />

Demzufolge der Definition, sowie dem Abs. 1 entlehnend, kann eine Verpflichtung<br />

nicht vom Gesetzeswege her kommen, sondern, in diesem Fall, nur von Personen die<br />

einer Behörde angehören um dann dementsprechend jemanden eine Verpflichtung<br />

aufgrund eines Paragraphentextes, sofern als nötig, aufzuerlegen.<br />

Merke:<br />

Es gibt nur Rechte und Pflichten in Gesetzesbücher!!!<br />

Nun damit, hat sich der §49 HSOG erledigt, weil dieser auf diese Art und Weise nicht<br />

anwendbar ist/wird!!!<br />

Sichtweise mal verändert und wir nehmen mal an die Pflichten in Bezug auf das<br />

abstellen und Parken nach StVO sind Verpflichtungen……<br />

1. Fz. ordnungsgemäß nach StVO in den Bereichen 314/315 geparkt Pflicht erfüllt<br />

2. Sorgfaltspflicht nach §14 StVO (aussteigen) beachtet Pflicht erfüllt<br />

3. Ortsfeste Beschilderung Inaugenscheinnahme genommen, StVO-Konform Pflicht erfüllt<br />

Mehr Pflichten gibt es nicht, in 314/315, es gibt nicht mal die Pflicht zum<br />

Parkscheinautomat zu gehen, um dort einen entgeltpflichtigen Parkschein zu<br />

ziehen, wenn es diese geben würde, würden diese immer der freien persönlichen<br />

Willensbekundung entgegenstehen §10 HSOG (Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1<br />

des Grundgesetzes, Art. 6 der Verfassung des Landes Hessen))<br />

Also, auch auf diese Art und Weise keine Anwendbarkeit des §49 HSOG möglich.<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Ok, lassen wir das auch mal außer Acht, steht der Anwendbarkeit das nächste im Weg<br />

nämlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit….<br />

Nachdem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mal gucken:<br />

Vereinfachte schematische Darstellung:<br />

1. ((§1HSOG+§13 StVO) (ohne Parkschein und Überziehung der Max. Parkdauer))+(§8HSOG)<br />

2. ((§1HSOG+§13 StVO) (ohne Parkschein und Überziehung der Max. Parkdauer))+(§49HSOG)…..<br />

Nun, laut dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist das mildeste Mittel<br />

anzuwenden, demzufolge also nach Punkt 1, da ohne Zwang(smittel) das gleiche<br />

Ergebnis erzielt werden kann als mit, nämlich das Entfernen (§8 HSOG) durch<br />

Abschleppung des Fahrzeuges<br />

Zum besseren Verständnis:<br />

Der Fall ist nach §4, §5 (und ggf. §10) HSOG (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)<br />

abzuhandeln/zu prüfen, ohne groß auf die Opportunität einzugehen, es geht rein<br />

sachlich und fachlich grob aufzuzeigen, dass alles in sich einzelne<br />

Verwaltungsakte sind, die es nacheinander separat zu prüfen gilt<br />

1. Prüfung nach (§35 HVwVfG)+(§1HSOG)=Verwaltungsakt Örtlichkeit begutachten, es wird<br />

festgestellt…….ein Fahrzeug im Parkscheinautomatenbereich zum Parken abgestellt<br />

2. Prüfung nach (§35 HVwVfG)+(§13 StVO)=Verwaltungsakt Parken ohne Parkschein über 2<br />

Std.; Max. Parkdauer um 100% (1 Std.) überzogen Sanktionierung nach BKat (Tb.-NR. 113143,<br />

35€) oder Verwarnung ohne Verwarn-/Bußgeld (Verwarnen ohne ein Verwarn-/Bußgeld zu<br />

erheben wäre damit das mildeste Mittel lt. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der StVO); es<br />

wird Sanktioniert nach Tb.-NR. 113143 (Parken ohne einen gültigen Parkschein ausgelegt zu<br />

haben, über 2 Std.) mit 35€, weil die Gesetzgebenden eben bei dem raren Parkraumangebot,<br />

versuchen öffentlichen Parkraum jedem des Allgemeinwohl zeitbegrenzt zur Verfügung stellen<br />

wollen, sodass jeder der für einen kleinen gesetzten Zeitrahmen (Max. Parkdauer 1 Std.) dieses<br />

auch bei Bedarf nutzen kann, ohne viel hin- und herfahren zu müssen, um einen freien Parkplatz zu<br />

finden. Also gesetzlich gerechtfertigt je nach ordnungswidrigem Verhalten 20-40€ (Tb.-NR.<br />

113140-113144)<br />

3. Prüfung nach (§35 HVwVfG)+(§8 HSOG)=Verwaltungsakt durch die 100% Überziehung der<br />

Max. Parkdauer und des Parkens ohne gültigen Parkscheines über 2 Std., ist aus dem mittlerweile,<br />

zum Parken abgestellter Gegenstand (Fahrzeug), eine Behinderung/Störung (unrechtsmäßige<br />

Benutzung) des Allgemeinwohls geworden, somit kann je nachdem wie groß sich der Störeffekt<br />

daraus entfaltet hat, entfernt (abgeschleppt) werden. Warum §8 HSOG, weil es das mildeste Mittel<br />

ist lt. HSOG; sofern keine weitere Information zur Verfügung steht, um den letzten<br />

Verantwortlichen ausfindig zu machen; da ohne Zwang(smittel) das gleiche Ergebnis erzielt<br />

werden kann als mit, nämlich das Entfernen (§8 HSOG) durch Abschleppung des Fahrzeuges….<br />

Also wieder nichts mit dem §49 HSOG…..<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Weitere einfache schematische Darstellung<br />

((((§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG))<br />

Laut schematischer Darstellung, ein Strafzettel und dieses rumlungerte, ohne<br />

Parkschein dastehende mit überziehen der Max. Parkdauer, Fz. kostenpflichtig einem<br />

anderem Plätzchen zugewiesen (Abgeschleppt)…damit erst mal abgeschlossen…..<br />

....aber immer noch kein §49 in Sicht…nur dieser §47 und der sagt das ganze muss ein<br />

ordnungsbehördlicher oder polizeilicher Verwaltungsakt sein, außer es handelt sich<br />

um eine gefahrenabwehrende Maßnahme nach §47Abs.2+4 HSOG….Nein, keine<br />

Gefahr in Sicht, also nach §47 Abs.1+4 HSOG…..<br />

Nochmal das Ganze, das Fz. steht am nächsten Tag wieder da…<br />

(((((§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG))+(§47 Abs. 1+4 HSOG))?<br />

Ok, bauen wir das ganze anders auf:<br />

Örtlichkeit immer die gleiche: Haus-Nr. 1-3<br />

Tag 1<br />

(((§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO)) = 1.Strafzettel<br />

Tag 2<br />

((((§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG)) = 2.Strafzettel + 1.Abschleppung<br />

Tag 3<br />

Fz. nicht vorhanden<br />

Tag 4<br />

((((§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG)) = 3.Strafzettel + 2.Abschleppung<br />

Ergebnis vorerst: 3 Strafzettel + 2 Abschleppungen<br />

Tag 5<br />

Fz. wiedervorhanden….<br />

(((((§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG))+(§47 Abs. 1+4 HSOG))<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Demzufolge, §47 HSOG angucken und was findet sich dort nicht, genau die<br />

Verpflichtung<br />

Warum???<br />

Weil, es nur Rechte und Pflichten gibt, aber die Verpflichtung als solches gibt<br />

es nicht, sondern entsteht erst durch eine behördliche Auflage…..<br />

Noch mal §47, Abs.1 HSOG angucken:<br />

…. der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung<br />

gerichtet ist,..<br />

Ah, da stand doch etwas in diesem §49, Abs.1 HSOG, mal schnell angucken:<br />

Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen,….<br />

Jetzt haben wir zwar in beiden Paragraphen das Wort “Handlung“, aber im §47<br />

HSOG nichts zu finden mit dieser “Verpflichtung“…..<br />

Hofheim, den 27.08.2022<br />

Noch eine Frage: Am 06.11.2022 fand die Abwahl des Oberbürgermeisters<br />

statt und dieser wurde auch abgewählt. Damit wären die örtlich ansässigen<br />

Gefahrenabwehrbehörden handlungsunfähig und die allgemeinen<br />

Ordnungsbehörden geschäftsunfähig. Warum???......soweit Auskunft darüber<br />

gibt uns der §85 Abs.1 Satz1 Nr.4 und Satz2 HSOG mit Verweis auf den §4<br />

Abs.2 HGO. Eine kommissarische Übertragung nach einer Abwahl eines<br />

Oberbürgermeister/in findet dort keinerlei Erwähnung, geschweige denn eine<br />

gesetzliche Regelung dahingehend oder ein Verweis ob der/die<br />

Bürgermeister/in bis zur nächsten Wahl die Geschäfte alleine führt hinsichtlich<br />

der allgemeinen Ordnungsbehörden......zum Verständnis: es gibt administrative<br />

Aufgaben die der/die Oberbürgermeister/in ausführt und administrative<br />

Aufgaben die der/die Bürgermeister/in ausführt, darf also nach einer Abwahl<br />

des/der Oberbürgermeister/in ein Stadtrat/Landrat diese Geschäfte führen bis<br />

wieder ein Oberbürgermeister/in gewählt wurde????<br />

Mal die Frage hierher kopiert Am 06.11.2022 fand die Abwahl des<br />

Oberbürgermeisters statt und dieser wurde auch abgewählt. Damit wären die<br />

örtlich ansässigen Gefahrenabwehrbehörden handlungsunfähig und die<br />

allgemeinen Ordnungsbehörden geschäftsunfähig. Warum???<br />

Das gänze lässt sich teilweise über die 7 goldene W-Fragen lösen….<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Wer?? Wer definiert die allgemeinen Ordnungsbehörden als örtliche Ordnungsbehörden??<br />

Antwort: HSOG<br />

Wo?? Wo steht die Definition genau??<br />

Antwort: §85 Abs.1 Satz1 Nr.3, 4; Satz2 HSOG §4 Abs.2 HGO, §4 Abs.2 HKO es gibt nur<br />

einen Verweis, kommend aus dem HSOG, auf die Definition.<br />

Was?? Was genau gibt die HGO für eine Auskunft über sich selbst, also für was steht das<br />

Gesetz an sich und was regelt die Vorschrift §4 Abs.2 HGO???<br />

Antwort: Es regelt das Leben der Gemeinde/Kommune auf Kommunalebene auch mit<br />

verschiedentlicher behördlicher Tätigkeit, auch teils ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B.:<br />

(Ober)Bürgermeister, 1. Beigeordnete/r usw.<br />

§4 Abs.2 HGO regelt in erster Linie die Auftragsangelegenheiten und Weisungsaufgaben der<br />

örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden.<br />

Nach diesen 3 Antworten ist ganz klar, wenn es um die Allgemeinen Ordnungsbehörden als<br />

örtliche (Kreis)Ordnungsbehörden in der Funktion des Ober/Bürgermeister geht, ist das HSOG<br />

primär und die HGO sekundär in der Normenhierachie, abgesehen davon als<br />

Gefahrenabwehrrecht steht es über der HGO, weil Sicherheit und Ordnung oberste Priorität<br />

hat, als Gefahrenabwehr.<br />

Im reinen Verwaltungsrecht, rangiert das HSOG mit seinem besonderen Verwaltungsrecht<br />

unterhalb der HGO und HKO, weil es eben nur einen <strong>Teil</strong> des Verwaltungsrechtes abbildet.<br />

Somit gibt die HGO keine Auskunft darüber, wer die allgemeinen Ordnungsbehörden als<br />

örtliche (Kreis)Ordnungsbehörden sind, sondern nimmt mit §4 Abs.2 nur deren Aufgaben als<br />

Auftragsangelegenheiten wahr, als Ober/Bürgermeister. Damit begleiten die<br />

Ober/Bürgermeister eine Doppelamtsführung (doppelte Geschäftsführung), nämlich als Oberund<br />

Bürgermeister jeweils und zusätzlich als örtliche (Kreis)Ordnungsbehörden, durch §85<br />

Abs.1 Satz1 Nr.3, 4; Satz2 HSOG, welche strikt voneinander getrennt erfolgen muss, weil<br />

sonst die Kompromittierung droht.<br />

Geschäftsführung der örtlichen Ordnungsbehörden<br />

Geschäftsführung (Rechtsfähigkeit = Geschäfts- und Handlungsfähigkeit)<br />

Geschäftsfähigkeit sind Tätigkeiten mit und ohne Wirkung nach Außen<br />

Handlungsfähigkeit sind auszuführende Handlungen resultierend aus der<br />

Geschäftsfähigkeit mit ausgerichteter, zielgerichteter, entfaltender Außenwirkung<br />

Also, nach §85 Abs.1 Satz1 Nr.3, 4 HSOG sind die örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden die<br />

Geschäftsführung, bestehend aus Oberbürgermeister/in und Bürgermeister/in als allgemeine<br />

Ordnungsbehörden, bei einer Gemeinde, welche nur eine/n Bürgermeister/in hat und keine/n<br />

Oberbürgermeister/in, ist der/die Bürgermeister/in und Landrat/Landrätin Geschäftsführung.<br />

Das heißt, die administrative strukturelle organisatorische Hierarchie und die direktiven<br />

Anweisungen innerhalb der Organisationsstruktur mit den anhängenden<br />

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Gefahrenabwehrbehörden, laut Organigramm der jeweils zuständigen Dezernate, obliegt<br />

ausnahmslos nur der Geschäftsführung der allgemeinen Ordnungsbehörden als örtliche<br />

(Kreis)Ordnungsbehörden.<br />

Das heißt aber auch, weiter, dass bei einer Bestellung nach §99 HSOG zum<br />

Hilfspolizeibeamter/in im Kopf der Bestellung als Beispiel stehen muss, nach §85 Abs.1 Satz1<br />

Nr.3, 4 HSOG:<br />

Der/die Oberbürgermeister/in als örtliche (Kreis)Ordnungsbehörde,<br />

in (ständiger) Vertretung der/die Bürgermeister/in<br />

oder<br />

In einer Gemeinde mit nur einem/r Bürgermeister/in:<br />

der/die Bürgermeister/in als örtliche Ordnungsbehörde,<br />

in (ständiger) Vertretung der/die Landrat/Landrätin<br />

Art und Weise der Wahrnehmung mit begrenzender Aufgabenstellung als geschäftsführend der<br />

örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden<br />

Mit §85 Abs.1 Satz 2 HSOG, wird bestätigt, dass von Oberbürgermeister/innen,<br />

Bürgermeister/innen und Landräten die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrzunehmen sind als<br />

Auftragsangelegenheiten nach §4 Abs.2 HGO und §4 Abs.2 HKO. Weitere Auskunft und eine<br />

weitere Bestätigung nach §85 Abs.1 Satz 2 HSOG gibt der §2 Satz 3 HSOG. Durch §4 Abs.2<br />

Satz 1 HGO müssen damit die Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen und<br />

Landräten/Landrätinnen primär die Aufgaben der Gefahrenabwehr, als örtliche<br />

(Kreis)Ordnungsbehörden, geschäftsführend wahrnehmen. Und im §4 Abs. 2 Satz 2 HGO<br />

können Ihnen durch Gesetz weitere Aufgaben als Auftragsangelegenheit übertragen werden. <br />

§1 Abs.1+2 HSOG<br />

Art und Weise der Wahrnehmung mit begrenzender Aufgabenstellung der Ordnungsbehörden<br />

(Sonderordnungsbehörden (§90 HSOG) und allgemeine Ordnungsbehörden (§85 HSOG))<br />

§90 HSOG<br />

1 Sonderordnungsbehörden sind Behörden außerhalb der allgemeinen Verwaltung, denen durch<br />

besondere Rechtsvorschriften Aufgaben der Gefahrenabwehr zugewiesen sind. 2 Sie bleiben in<br />

ihrer Organisation und besonderen Zuständigkeit unberührt. 3 Abweichend von Satz 1 können<br />

auch Ministerien Sonderordnungsbehörden sein.<br />

§2 Satz 1 HSOG (Ordnungsbehörden = allgemeine Ordnungsbehörden;<br />

Sonderordnungsbehörden) gibt auch hier genau Auskunft darüber, sowie §1 Abs.1 HSOG<br />

(Gefahrenabwehrbehörden = Verwaltungsbehörden; Ordnungsbehörden).<br />

Hierarchie in der Verwaltung der Gefahrenabwehrbehörden:<br />

Örtliche (Kreis)Ordnungsbehörden nur als Konstrukt, weil im §85 steht als örtliche<br />

(Kreis)Ordnungsbehörden und nicht …ist/sind die örtliche/n (Kreis)Ordnungsbehörde/n<br />

§85 HSOG Allgemeinen Ordnungsbehörden = somit Gefahrenabwehrbehörde nach §1<br />

Abs.1; §100 HSOG und Ober/Bürgermeister/in und in der Funktion einer Geschäftsführung für<br />

die (als) örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden man beachte im §85 wird von der Mehrzahl<br />

©Frank A. Vogler


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gesprochen, während im §77 nur von Einzahl gesprochen wird und dort steht sind im<br />

Sinne….<br />

§77 HSOG Verwaltungsbehörden (Gefahrenabwehrbehörden) = örtliche Ordnungsbehörde<br />

(§89), somit Gefahrenabwehrbehörde nach §1 Abs.1; §100 HSOG<br />

§2 HSOG Ordnungsbehörden (Gefahrenabwehrbehörden) = Allgemeinen<br />

Ordnungsbehörden (§85)/Sonderordnungsbehörden (§90), somit Gefahrenabwehrbehörde nach<br />

§1 Abs.1; §100 HSOG<br />

§1 Abs.1 HSOG Gefahrenabwehrbehörden = Ordnungsbehörden; Verwaltungsbehörden<br />

Wie ist das zu verstehen??<br />

Ein Grundsatz der Kommunalen Selbstverwaltung<br />

Laut HSOG sind alle Verwaltungsbehörden, einer Gemeinde nach HGO,<br />

Gefahrenabwehrbehörden. Durch verschiedentliche angewendeter Gesetzeswerke ihrer<br />

Aufgabenstellung entsprechend, ist diesen auch Sanktionierungsstrafen in Form von<br />

Geldbußen auszusprechen nicht fremd. Damit sind alle Verwaltungsbehörden,<br />

Verfolgungsbehörden, in ihrer Art und Weise, Aufgabenstellung, Zuständigkeit und<br />

Geltungsbereiches durch angewandter verschiedentlicher Rechtsgebiete (Umweltrecht,<br />

Gefahrgutrecht, Versammlungsrecht, etc.; nennt sich auch Ordnungsrecht). Jetzt gibt es<br />

auch noch eine oder, je nachdem wie die Gemeinden aufgestellt sind, mehrere<br />

Verwaltungsbehörden die im polizeilichen Rechtswesen angesiedelt werden, um damit für<br />

Recht und Ordnung zu sorgen innerhalb der Gemarkung und somit einen gewährten gestatteten<br />

Zugriff auf das Polizei-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht haben, zur Anwendung<br />

(Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt, Hafenbehörde, etc.).<br />

Dem Grundsatz folgend sind Gefahrenabwehrbehörden (Ordnungsbehörden;<br />

Verwaltungsbehörden), die mit gefahrenabwehr- und polizeilichen Aufgaben betraut sind,<br />

sach- und fachlich, im Polizei- und Ordnungsrecht, sowie im Straf- und<br />

Ordnungswidrigkeitenrecht, fest angesiedelt in diesen Rechtsgebieten und unterliegen damit in<br />

vollen Zügen dem Gefahrenabwehrrecht nach der derzeit gültigen Fassung des Grundgesetzes<br />

der Bundesrepublik Deutschland, weil in den Gefahrenabwehr-/Polizeigesetzen, des jeweilig<br />

einzelnen Bundeslandes, primär alles definiert und reguliert ist, welches die Ordnungs-<br />

/Verwaltungsbehörden als Gefahrenabwehrbehörde beschreibt und definitiv festgelegt ist.<br />

Das heißt in der Amtshierarchie wechseln die priorisierten Aufgabenbewältigungen, je<br />

nachdem welcher Amtstitel gerade durch die primären Aufgabenstellungen in Anspruch<br />

genommen werden muss:<br />

Örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden (Konstrukt) = als geschäftsführende durch §85 HSOG <br />

(Ober)bürgermeister/in um direktive und administrative Maßnahmen einzuleiten und zu<br />

veranlassen der Durchführung<br />

Allgemeine Ordnungsbehörden (§2 Satz 1 HSOG) = nach §85 durch die örtlichen<br />

(Kreis)Ordnungsbehörden (Konstrukt), sind die in §1 Abs. 1 HSOG und durch §2 Satz 2<br />

HSOG aufgetragenen Aufgaben zur Ausführung zu bringen als allgemeine<br />

Verwaltungsaufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr, sowie auch durch §1 Abs. 2 HSOG<br />

zugewiesene zusätzliche Aufgabenstellungen, des Weiteren ist ein anstreben der Umsetzung<br />

der direktiven und administrativen Maßnahmen voranzutreiben<br />

Örtliche Ordnungsbehörde (§77 Abs.3 Satz 1 HSOG) = haben alle angestrebten Maßnahmen,<br />

sofern es machbar erscheint und es im möglichen ist, umzusetzen<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Damit ist durch das HSOG ganz klar hierarisch festgelegt, wer die Geschäftsführenden in der<br />

vorgebenden Behörde sind, als oberste Dienstbehörde der Gefahrenabwehrbehörden innerhalb<br />

der (kreisfreien) Gemarkung, kommen wir also mal wieder auf die Abwahl, Geschäfts- und<br />

Handlungsfähigkeit zurück.<br />

Anmerkung: Es gibt nach §85 Abs. 4 HSOG auch eine Regelung über einen durch Bestellung<br />

ständigen Vertreter als Hauptamtliche Beigeordnete und Hauptamtliche Kreisbeigeordnete,<br />

dies wurde nicht mit einbezogen, weil es im vorliegenden Fall nicht relevant ist.<br />

Eine Person nimmt in den Funktionen folgendes ein, welches damit auch seine Rechtsstellung<br />

in der Gemeinde nach außen wirkt: Amt des Oberbürgermeister; Allgemeine<br />

Ordnungsbehörde; Geschäftsführer der Örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden. Dadurch, dass<br />

diese Person 3 Ämter begleitet, genießt dieser auch eine hohe Vertrauensstellung in seiner<br />

Kommune, weil dieser ja gewählt wurde als Oberbürgermeister. Entsprechend durch die<br />

bestätigte Wahl zum Oberbürgermeister, kommt das Amt der allgemeinen Ordnungsbehörde,<br />

sowie die Geschäftsführung für die örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden hinzu, was dazu führt,<br />

dass alle 3 innehabenden Ämter vertrauensvoll zu verwalten sind und dieser Person wird<br />

dadurch ein hohes Maß an Vertrauen zugesprochen, die Person zu sein welche am geeignetsten<br />

ist. Jetzt wird diese Vertrauensstellung in Frage gestellt durch eine bevorstehende Abwahl, weil<br />

eine Abwahl = Misstrauensvotum ist, genau genommen eine kollektives Misstrauensvotum<br />

durch die Stadtverordneten und mit Bestätigung des Endergebnisses der ausgezählten Stimmen<br />

am Abwahltag durch die berechtigten Gemeindemitglieder und zwar derer die sich an der<br />

Abwahl beteiligten durften, in dem sie mit ihrer Stimme es befürwortenden.<br />

Es sei vorweg gesagt am 06.11.2022 wurde ein Endergebnis bekanntgegeben, wo hingegen die<br />

Abwahl bestätigt wurde, aber das endgültige Endergebnis wurde erst am 11.11.2022 bekannt<br />

gegeben und damit auch das Ergebnis vom 06.11.2022 bestätigt. Wir bleiben beim 06.11.2022,<br />

das reicht für die Anfangs gestellte Frage nach der Geschäfts- und Handlungsfähigkeit.<br />

Rechtsfähigkeit = Geschäfts- und Handlungsfähigkeit<br />

Geschäftsfähigkeit sind Tätigkeiten mit und ohne Wirkung nach Außen<br />

Handlungsfähigkeit sind auszuführende Handlungen resultierend aus der Geschäftsfähigkeit<br />

mit ausgerichteter, zielgerichteter, entfaltender Außenwirkung = Aufgabenerfüllung nach §1;<br />

§2; §3 HSOG<br />

06.11.2022 – Abwahl erfolgreich Amt des/der Oberbürgermeister/in dadurch vakant<br />

geworden, somit ist die Rechtsfähigkeit (= Geschäfts- und Handlungsfähigkeit) der<br />

Kreisordnungsbehörden (§85 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 HSOG) erloschen in der kreisfreien<br />

Gemarkung, solange bis ein/e neue/r Oberbürgermeister/in gewählt wurde; die Rechtsfähigkeit<br />

der örtlichen Ordnungsbehörden ist, demnach teilweise erhalten geblieben durch das<br />

weiterbestehen des Amtes des/der Bürgermeister/in (§85 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 HSOG) um eine<br />

volle Rechtsfähigkeit wieder zu erlangen, kann nach §85 Abs. 4 HSOG ein ständiger Vertreter,<br />

bis zur Neuwahl eines/einer Oberbürgermeister/in, bestimmt werden oder man überträgt die<br />

volle Rechtsfähigkeit auf das Amt der/des Bürgermeister/in solange bis ein neue/r<br />

Oberbürgermeister/in gewählt wurde. Bestimmt man keinen ständigen Vertreter oder überträgt<br />

man die volle Rechtsfähigkeit nicht an das Amt der/des Bürgermeister/in, sind alle unterstellten<br />

Gefahrenabwehrbehörden der örtlichen Ordnungsbehörden zwar Geschäftsfähig, aber<br />

Handlungsunfähig, weil die volle Rechtsfähigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden nicht mehr<br />

gegeben ist.<br />

©Frank A. Vogler


©Frank A. Vogler<br />

Normenhierarchie<br />

Bundesebene<br />

….<br />

Landesebene<br />

Kreisordnungsbehörden (§85 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 HSOG; §4 HKO)<br />

Primär: Landrat/Landrätin<br />

Sekundär: Oberbürgermeister/in als Stellvertreter/in<br />

Kommunalebene<br />

Örtlichen Ordnungsbehörden (§85 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 HSOG; §4 HGO)<br />

Primär: Oberbürgermeister/in als örtliche (Kreis)Ordnungsbehörden<br />

Sekundär: Bürgermeister/in als Stellvertreter/in der örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden<br />

Als Kreisfreie Gemarkung<br />

(die Stadt ist gleichzeitig Landkreis als Gebietskörperschaft)<br />

Landesebene<br />

Kreisordnungsbehörden (§85 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 HSOG; §4 HKO)<br />

Primär: Landrat/Landrätin<br />

Sekundär: Kreisbeigeordnete als Stellvertreter/in (§85 Abs. 4 HSOG)<br />

Kommunalebene<br />

Örtlichen Ordnungsbehörden (§85 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 HSOG; §4, §4a HGO)<br />

Primär: Oberbürgermeister/in als örtliche (Kreis)Ordnungsbehörden<br />

Sekundär: Bürgermeister/in als Stellvertreter/in der örtlichen (Kreis)Ordnungsbehörden<br />

Hofheim, den 07.01.2023<br />

©Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Anhang<br />

Zur Ausleitung des <strong>Teil</strong> “B“, als Überleitung dieser Richtung <br />

Vogler!!!!!......hm….. was machen wir nun mit Ihnen?!?!..... *Kopfschüttelnd*<br />

Ok, Vogler!!!!............ich hätt, da doch was für Sie!!!.......<br />

Verkehrsregelung, ist doch was für sie……oh, das kann ich…..das ist absolut Meins..….das geht...<br />

Bildendes <strong>Lehr</strong>material als Anschauungsbeispiel eines “in absoluter Perfektion und Hingabe<br />

geregeltem Kreuzungsbereiches“ des Weltbester Verkehrsregler<br />

Ab da kann mans angucken ….<br />

So gesehen guckt mans ab da, weil 1.Bild <br />

erst mal den Verkehr,<br />

zum stehen gebracht (sozusagen das Halten angeboten, wurde auch angenommen)<br />

Weiter geht’s da, zum gucken <br />

den Verkehr laufen gelassen<br />

(sozusagen das weiterfahren angeboten, wurde auch wiederum dankend angenommen)<br />

Hier muss mans weitergucken<br />

so mal kurz die andere Seite<br />

rausgezogen, die werden sonst so laut mit ihrem eingebauten elektronischen Schnick-Schnack<br />

(Hupe), ach ja Fußgänger haben die Chance wahr genommen um die Straße zu queren….<br />

….Vogler!!!!......hm….Sie sinds!!!....<br />

*Kopfschüttelnd*:…..man sie haben‘s voll drauf, wie Sie das wieder hinbekommen haben…..<br />

*Mit breitem Grinsen, drauf zeigend*………damit…. ….nicht nur sozusagen, sondern es<br />

geht nur damit!!!!…… …..des isses große Geheimnis der Verkehrsregelung <br />

*die Hände vors Gesicht nehmend und dabei den Kopf schüttelnd*…. (man könnte dabei ein<br />

ganz leises Wimmern gehört haben)…… <br />

Hofheim, den…???(war bis jetzt nicht zu ermitteln; weil das da, ermittelt ©Fatzebook)<br />

Vielleicht hilft ein Blick in diese Kalender-App<br />

© Frank A. Vogler © Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Ausleitung<br />

zum dreiteiligen <strong>Lehr</strong>-/<strong>Ausbildungsbuch</strong><br />

impressionistische bildliche Darstellung<br />

des<br />

Autor, Urheber, Verfasser, Ersteller<br />

Welcher:<br />

Frank Allen Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des…<br />

zusätzlich:<br />

ein Sohn der Stadt Frankfurt am Main<br />

Geburtstag:<br />

24.03.1969<br />

Geburtsort:<br />

Ffm-Höchst<br />

Aufgewachsen in:<br />

Liederbach/Ts.<br />

Hattersheim/Main<br />

Hofheim/Ts.<br />

derzeitiger gemeldeter Wohnsitz und Wahlheimat:<br />

Hofheim/Ts. (Main-Taunus-Kreis)<br />

2. Wahlheimat:<br />

El Cotillo (Fuerteventura, Kanarische Insel)<br />

ist<br />

Datum des erstellten dreiteiligen <strong>Lehr</strong>-/<strong>Ausbildungsbuch</strong><br />

durch den oben genannten, impressionistischen, bildlichen und dargestellten Autor<br />

vom<br />

07.08.2000 bis 02.02.2022<br />

Hofheim, den 09.02.2022<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Fatzebook????....<br />

hm…<br />

sach e mal, was därf ich den jetzt, da laut dem Bildche???<br />

Frank???.....<br />

hm…<br />

KA!!!!<br />

WAS!?!?!?!?<br />

man, Frank…..keine Ahnung…..das weiß ich doch nicht….man man, sowas musste schon diesen Typ da fragen,<br />

da in dieser Ausgehuniform im Oktober aus dem Jahre 2020, der scheint wohl Ahnung zu haben mit seiner 0,5<br />

jährigen außendienstlichen Erfahrung….<br />

das hab ich mir schon gedacht, Fatzebook…..du hast wieder mal keine Ahnung von nix, um genau zu sein von<br />

überhaupt nix…..<br />

Frank????....<br />

hm…<br />

wenn du doch weißt, das ich keine Ahnung hab von nix, was fragste mich dann auch so en blödes Zeuch…<br />

Fatzebook???<br />

hm…<br />

falsch, vorher habsch mir’s nur gedacht, jetzt weiss ich es…<br />

hö???.....<br />

……<br />

© Frank A. Vogler


© Frank A. Vogler<br />

Ach und Fatzebook???<br />

hm???…<br />

hmmmmm…NÖ…..den blaublütler Typ da frag ich nix mehr….NÖ….<br />

Und warum nicht, Frank???....<br />

Fatzebook, weil der da nämlich nur Doof ist……<br />

WAS!?!?!?!<br />

man, Fatzebook weißte was der da gemacht hat???...<br />

ähm, NÖ…..<br />

der da wollte mir da etwas weismachen, in dem der da etwas erzählt hat, was nicht stimmt….<br />

Aha, Frank und was hat der da dir erzählt was nicht stimmen sollte???<br />

man, Fatzebook, laut dem da seiner Erzählung hat Deutschland, nach Abzug dem seiner Ländereien, nur 22<br />

Bundesländer und des stimmt maaa gaaaaar nicht….<br />

Aha, Frank und wieso stimmt das nicht, der da muss es ja wohl am besten wissen, welche Ländereien ihm<br />

gehören und welche nicht….<br />

Fatzebook, das mag wohl so sein, das der da weiß, welche Ländereien ihm gehören und welche nicht, aber der da<br />

hat da was vergessen…..<br />

Aha, Frank und was genau hat der da vergessen?????<br />

mönsch, Fatzebook…..der da, hat da diese Kapverdischen Inseln, da diese Azoren und da dieses Madeira<br />

vergessen, somit hat Deutschland, nämlich 25 Bundesländer…..sooooo jetzt weißte es..…bäääääh…..da haste<br />

nämlich wieder mal nich uffgepasst wie der da, das erzählt hat……sooooooooo, äääätsch!!!!!….…<br />

ÄHM…..<br />

…..<br />

-> Fatzebook und Ich -><br />

Das -> bedeutet =<br />

Frank????....<br />

hm….ja, Fatzebook….<br />

ach schon gut, Frank…….<br />

Hofheim, den 13.02.2022<br />

Fatzebook, guck und lies Kommentar von dem Autor AWESOME, dieses <strong>Lehr</strong>-/<strong>Ausbildungsbuch</strong> als<br />

Poesiealbum…..<br />

© Frank A. Vogler

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