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Geschäftsbericht Kraftwerke Oberhasli AG 2021

Geschäftsbericht der Kraftwerke Oberhasli AG 2021

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Jahresbericht | Nachhaltigkeit | Finanzbericht<br />

63<br />

Investitionen in Sachanlagen<br />

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt<br />

Die <strong>Kraftwerke</strong> <strong>Oberhasli</strong> <strong>AG</strong> aktivierte im Berichtsjahr Investitionen<br />

in Sachanlagen von rund CHF 29.5 Millionen<br />

(Anhang zur Jahresrechnung, Ziffer 15).<br />

Wir verweisen für die angewandten Aktivierungsgrundsätze<br />

auf den Absatz „Sachanlagen“ in den Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

im Anhang zur Jahresrechnung.<br />

Die Beurteilung der Angemessenheit der Bilanzierung der<br />

Investitionen in Sachanlagen war aus folgenden Gründen<br />

ein Schwerpunkt unserer Prüfung:<br />

• Es besteht ein Risiko, dass nicht bilanzierungsfähige<br />

Kosten aktiviert werden respektive, dass Aktivierungen<br />

nicht im Einklang mit den Aktivierungskriterien erfolgen.<br />

• Die Sachanlagen stellen mit CHF 767.6 Millionen einen<br />

bedeutenden Teil der in der Bilanz ausgewiesenen Aktiven<br />

dar.<br />

Unser Prüfungsvorgehen<br />

Wir haben unsere Prüfung auf die Aktivierung der Investitionen<br />

in Sachanlagen und deren Bilanzierung fokussiert.<br />

Im Folgenden erläutern wir unser Vorgehen:<br />

• Wir prüften ausgewählte Schlüsselkontrollen hinsichtlich<br />

der Aktivierung von Sachanlagen auf ihre Wirksamkeit.<br />

• Wir prüften stichprobenbasiert die Anlagenzugänge im<br />

Berichtsjahr durch Einsichtnahme in Investitionsabrechnungen,<br />

Kosten- und Stundenaufstellungen sowie<br />

Rechnungen von Dritten.<br />

• Wir führten eine analytische Prüfung der aktivierten<br />

Fremdkapitalzinsen durch.<br />

Die Resultate unserer Prüfungshandlungen stützen die vorgenommene<br />

Aktivierung der Investitionen in die Sachanlagen<br />

zum 31. Dezember <strong>2021</strong>.<br />

• Für den Ersatz der Staumauer Spitallamm sind für den<br />

Zeitraum von 2019 bis 2025 erhebliche Investitionen in<br />

die Sachanlagen geplant<br />

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung<br />

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den Swiss<br />

GAAP FER ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und den gesetzlichen Vorschriften und<br />

den Statuten entspricht, sowie für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung<br />

einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen<br />

Darstellungen ist.<br />

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur<br />

Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit<br />

– sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit<br />

anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten<br />

einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.<br />

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung<br />

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen<br />

– beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil<br />

beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in<br />

Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung,<br />

falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern<br />

resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet<br />

werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von<br />

Nutzern beeinflussen.<br />

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf<br />

der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist<br />

Bestandteil unseres Berichts.<br />

3 <strong>Kraftwerke</strong> <strong>Oberhasli</strong> <strong>AG</strong> | Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung

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