02_22_Nutzen_NW
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NUTZEN<br />
DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />
Regeln für Druckfarben<br />
EU-weit klären<br />
Frankreich strebt ein Verbot bestimmter Kohlenwasserstoffe in Druckfarben<br />
an. Damit würde eine in Deutschland legal produzierte Zeitung in Frankreich<br />
nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundesverband Druck und Medien<br />
(bvdm) lehnt diese Hürde für den freien Warenverkehr ab und stellt sich<br />
gegen die unverhältnismäßig scharfen Grenzwerte, die Frankreich fordert.<br />
Frankreich hat der EUKommission einen Verordnungsentwurf<br />
zum Einsatzverbot bestimmter<br />
Inhaltsstoffe für Druckfarben vorgelegt. Damit<br />
wurde ein TRIS-Notifizierungsverfahren eingeleitet<br />
und Mitgliedstaaten der EU sowie Stakeholder<br />
können ihre Einwände gegen die Verordnung innerhalb<br />
einer gewissen Frist (sogenannte Stillhaltefrist)<br />
vorbringen.<br />
Dieses von Frankreich angestrebte Verbot soll den Eintrag<br />
umstrittener Stoffe in den Recyclingkreislauf – und<br />
damit ggf. auch in Lebensmittelverpackungen – unterbinden.<br />
Der bvdm hat aufgrund der Folgen einer solchen<br />
Verordnung für die deutsche Druck und Medienwirtschaft<br />
die verantwortlichen Ministerien mit einer<br />
Stellungnahme vor den Konsequenzen gewarnt und<br />
eine eigene Stellungnahme abgegeben.<br />
Die Vorgehensweise in Deutschland weicht in Bezug<br />
auf bestimmte Kohlenwasserstoffe in Druckfarben von<br />
einem reinen Einsatzverbot ab. Schon seit vielen Jahren<br />
wird innerhalb der AGRAPA, der Arbeitsgruppe grafischer<br />
Papiere, der der bvdm angehört, eine konstruktive<br />
und wissenschaftsbasierte Auseinandersetzung mit<br />
den Ministerien zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft<br />
geführt. Innerhalb dieses Zusammenschlusses<br />
aus Verbänden und Ministerien wird auch das Thema<br />
Kohlenwasserstoffe diskutiert und sich für praktikable<br />
Reduzierungsstrategien im Gegensatz zu reinen Verboten<br />
ausgesprochen.<br />
Der bvdm sieht Alleingängen einzelner europäischer<br />
Länder mit Sorge entgegen. Aus seiner Sicht sollte Europa<br />
für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen<br />
und Kapital stehen. Und dieses Erfolgsmodell<br />
sollte nicht durch Einzelinteressen verwässert werden.<br />
Zahlreiche Verbände und einige Mitgliedstaaten haben<br />
über Kommentare zu dem französischen Verordnungsentwurf<br />
deutlich gemacht, dass dieser Weg nicht<br />
sachgerecht ist und die geforderten Grenzwerte für<br />
Kohlenwasserstoffe für einige Druckverfahren aus technischer<br />
Sicht nicht einzuhalten sind. Die Stellungnahme<br />
des bvdm kann auf der bvdmWebsite eingesehen<br />
werden: www.bvdmonline.de/themen/umwelt/positionen/.<br />
Die Stillhaltepflicht endete am 7. April 2<strong>02</strong>2,<br />
jetzt ist es am französischen Gesetzgeber, in der Sache<br />
noch einmal nachzuarbeiten.<br />
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Bild: shutterstock – SARMDY