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VERBAND DRUCK + MEDIEN NORD-WEST<br />

VERBAND<br />

Worum es bei der<br />

EU-Taxonomie geht<br />

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungsinstrument. Dabei geht es<br />

darum, bestimmte Aktivitäten von Unternehmen einzuordnen, und<br />

zwar hauptsächlich danach, ob diese einen „grünen“ Beitrag leisten.<br />

Die Verordnung sieht vor, dass Produkte, die als „grün“ beworben<br />

werden, zukünftig einen Hinweis enthalten müssen, zu welchem<br />

Prozentsatz sie Taxonomie-konform sind. Ziel ist dabei die Lenkung<br />

von Kapitalflüssen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.<br />

Erste Anforderungen der EU-Taxonomie gelten seit<br />

Januar 2<strong>02</strong>2. Nachhaltigkeit wird damit zu einem Kriterium<br />

des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft<br />

(z. B. Banken). Um sich als „grün“ klassifizieren zu<br />

lassen, müssen Aktivitäten zu mindestens einem der sechs<br />

Klimaziele beitragen und dürfen gleichzeitig keines der<br />

anderen beeinträchtigen.<br />

Derzeit arbeitet die EU noch an den konkreten Bewertungskriterien<br />

für Unternehmensaktivitäten in Bezug auf die<br />

sechs Ziele. Bislang wurden die Bewertungskriterien für<br />

die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Klimawandel“<br />

ausgearbeitet und im Januar 2<strong>02</strong>2 in Kraft gesetzt.<br />

Die sechs Umweltziele:<br />

1) Klimaschutz<br />

2) Anpassung an den Klimawandel<br />

3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von<br />

Wasserressourcen<br />

4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft<br />

5) Vermeidung von Umweltverschmutzung<br />

6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität<br />

Wie sind Unternehmen davon betroffen?<br />

Neue Berichtspflichten für Unternehmen: Kapitalmarktorientierte<br />

Unternehmen von öffentlichem Interesse mit<br />

über 500 Mitarbeitern müssen qualitative Angaben darüber<br />

machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten<br />

nachhaltig im Sinne der Verordnung sind. Dies betrifft zunächst<br />

die Umweltziele 1 und 2, die Einhaltung der weiteren<br />

Ziele 3 bis 6 gilt ab Januar 2<strong>02</strong>3.<br />

Laut einem neuen Vorschlag der Kommission wären künftig<br />

alle börsengelisteten Unternehmen ab zehn Beschäftigten<br />

betroffen sowie diejenigen, die zwei der folgenden<br />

drei Schwellenwerte überschreiten: 1) 250 Beschäftigte;<br />

2) 40 Mio. € Umsatz; 3) 20 Mio. € Bilanz. Dies käme einer Ausweitung<br />

auf ca. 49.000 europäische Unternehmen gleich,<br />

beträfe jedoch weiterhin nur sehr wenige Betriebe in<br />

Deutschland. Diese erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

steht künftig auf einer Stufe mit der Finanzberichterstattung.<br />

Aber: Die EU-Regulatorik führt dazu, dass beispielsweise<br />

bei einem Kreditgeschäft der CO2-Ausstoß der<br />

Bankkunden der Bank zugerechnet wird. Kreditnehmer<br />

mit einem schlechten CO2-Fußabdruck stellen damit<br />

für Banken zukünftig ein höheres Risiko dar. Bei der<br />

Gewährung von Darlehen müssen Banken dafür mehr<br />

Eigenkapital hinterlegen als für Kreditnehmer mit guter<br />

Ökobilanz. Die Finanzierungskosten für Unternehmen<br />

können sich daher erhöhen. Für Kunden, die die<br />

Taxonomie nicht umsetzen, wird die Beschaffung von<br />

Fremdkapital teurer.<br />

Sprechen Sie uns gerne an!<br />

Das Verbandsteam unterstützt Sie bei Doku mentationen,<br />

Datensammlung, Aufbau von Meldeprozessen<br />

sowie weiteren Prozessen, die damit<br />

zusammenhängen.<br />

Peter Skutta<br />

<strong>02</strong>306 . 2<strong>02</strong>62 13 / skutta@vdmnw.de<br />

Sebastian Busch<br />

<strong>02</strong>306.2<strong>02</strong>62 12 / busch@vdmnw.de<br />

Wolfgang Kampermann<br />

<strong>02</strong>306 . 2<strong>02</strong>62 17 / kampermann@vdmnw.de<br />

Jan Kröger<br />

040 . 399283 21 / kroeger@vdmnw.de<br />

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