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VERBAND DRUCK + MEDIEN NORD-WEST<br />
VERBAND<br />
Worum es bei der<br />
EU-Taxonomie geht<br />
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungsinstrument. Dabei geht es<br />
darum, bestimmte Aktivitäten von Unternehmen einzuordnen, und<br />
zwar hauptsächlich danach, ob diese einen „grünen“ Beitrag leisten.<br />
Die Verordnung sieht vor, dass Produkte, die als „grün“ beworben<br />
werden, zukünftig einen Hinweis enthalten müssen, zu welchem<br />
Prozentsatz sie Taxonomie-konform sind. Ziel ist dabei die Lenkung<br />
von Kapitalflüssen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.<br />
Erste Anforderungen der EU-Taxonomie gelten seit<br />
Januar 2<strong>02</strong>2. Nachhaltigkeit wird damit zu einem Kriterium<br />
des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft<br />
(z. B. Banken). Um sich als „grün“ klassifizieren zu<br />
lassen, müssen Aktivitäten zu mindestens einem der sechs<br />
Klimaziele beitragen und dürfen gleichzeitig keines der<br />
anderen beeinträchtigen.<br />
Derzeit arbeitet die EU noch an den konkreten Bewertungskriterien<br />
für Unternehmensaktivitäten in Bezug auf die<br />
sechs Ziele. Bislang wurden die Bewertungskriterien für<br />
die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Klimawandel“<br />
ausgearbeitet und im Januar 2<strong>02</strong>2 in Kraft gesetzt.<br />
Die sechs Umweltziele:<br />
1) Klimaschutz<br />
2) Anpassung an den Klimawandel<br />
3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von<br />
Wasserressourcen<br />
4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft<br />
5) Vermeidung von Umweltverschmutzung<br />
6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität<br />
Wie sind Unternehmen davon betroffen?<br />
Neue Berichtspflichten für Unternehmen: Kapitalmarktorientierte<br />
Unternehmen von öffentlichem Interesse mit<br />
über 500 Mitarbeitern müssen qualitative Angaben darüber<br />
machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten<br />
nachhaltig im Sinne der Verordnung sind. Dies betrifft zunächst<br />
die Umweltziele 1 und 2, die Einhaltung der weiteren<br />
Ziele 3 bis 6 gilt ab Januar 2<strong>02</strong>3.<br />
Laut einem neuen Vorschlag der Kommission wären künftig<br />
alle börsengelisteten Unternehmen ab zehn Beschäftigten<br />
betroffen sowie diejenigen, die zwei der folgenden<br />
drei Schwellenwerte überschreiten: 1) 250 Beschäftigte;<br />
2) 40 Mio. € Umsatz; 3) 20 Mio. € Bilanz. Dies käme einer Ausweitung<br />
auf ca. 49.000 europäische Unternehmen gleich,<br />
beträfe jedoch weiterhin nur sehr wenige Betriebe in<br />
Deutschland. Diese erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
steht künftig auf einer Stufe mit der Finanzberichterstattung.<br />
Aber: Die EU-Regulatorik führt dazu, dass beispielsweise<br />
bei einem Kreditgeschäft der CO2-Ausstoß der<br />
Bankkunden der Bank zugerechnet wird. Kreditnehmer<br />
mit einem schlechten CO2-Fußabdruck stellen damit<br />
für Banken zukünftig ein höheres Risiko dar. Bei der<br />
Gewährung von Darlehen müssen Banken dafür mehr<br />
Eigenkapital hinterlegen als für Kreditnehmer mit guter<br />
Ökobilanz. Die Finanzierungskosten für Unternehmen<br />
können sich daher erhöhen. Für Kunden, die die<br />
Taxonomie nicht umsetzen, wird die Beschaffung von<br />
Fremdkapital teurer.<br />
Sprechen Sie uns gerne an!<br />
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sowie weiteren Prozessen, die damit<br />
zusammenhängen.<br />
Peter Skutta<br />
<strong>02</strong>306 . 2<strong>02</strong>62 13 / skutta@vdmnw.de<br />
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