Tätigkeitsbericht 2009 - ITVA
Tätigkeitsbericht 2009 - ITVA
Tätigkeitsbericht 2009 - ITVA
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ingenieurtechnischer Verband<br />
für Altlastenmanagement und<br />
Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
<strong>2009</strong><br />
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und<br />
Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />
Invalidenstr. 34<br />
10115 Berlin<br />
Tel.: +49 (0)30 – 48 63 82 80<br />
Fax: +49 (0)30 – 48 63 82 80<br />
info@itv-altlasten.de<br />
www.itv-altlasten.de
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Vorstand und Beirat<br />
Der Vorstand tagte im Jahr <strong>2009</strong> dreimal (Berlin 23.01.<strong>2009</strong>, Würzburg 22.04.<strong>2009</strong>, Berlin<br />
09.10.<strong>2009</strong>). Wesentliche Themen waren:<br />
• Neufassung der Satzung in Verbindung mit einer Änderung des Vereinsnamens<br />
• Strategische Ausrichtung des Verbandes und Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Aktuelle und neue Themenfelder des <strong>ITVA</strong><br />
• <strong>ITVA</strong>-Preis / Nachwuchsförderung<br />
• Rechtssetzungsverfahren des Bundes im Bereich Boden/Altlasten/Fläche – Positionen<br />
des <strong>ITVA</strong> zur Fortschreibung des Bodenschutzrechts<br />
• Europäische Bodenschutzstrategie / EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie<br />
• Vorbereitung des <strong>ITVA</strong>-/GAB-Symposiums <strong>2009</strong> und Vorplanung des Altlastensymposiums<br />
2010<br />
• Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung mit Kooperationspartnern, Vorbereitung von<br />
<strong>ITVA</strong>-Workshops<br />
• Vorbereitung der Festveranstaltung „20 Jahre <strong>ITVA</strong> – Bilanz und Perspektiven“<br />
anlässlich des 20-jährigen Gründungsjubiläums am 12.10.2010 in Berlin<br />
• Leitbild des <strong>ITVA</strong><br />
• Beteiligung des <strong>ITVA</strong> am INTERREG IVB – NWE-Projekt „CityChlor“<br />
• Kontakte und fachliche Zusammenarbeit mit Verbänden, Institutionen, Gremien, Bund<br />
und Ländern / Mitwirkung im TASK-Beirat und weitere Gremientätigkeiten von Vorstandsmitgliedern<br />
des <strong>ITVA</strong><br />
• Aktivitäten der Aktionsplattform Bodenschutz (ABo)<br />
• Liquidation der Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA)<br />
• aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Kommission Bodenschutz (KBU) beim Umweltbundesamt<br />
Der Geschäftsführende Vorstand tagte am 27.02.<strong>2009</strong> in Hannover und am<br />
23./24.07.<strong>2009</strong> in Garbsen. Im Mittelpunkt der Sitzungen standen die Vorbereitung der 20.<br />
Mitgliederversammlung, der Sitzungen von Vorstand und Beirat, die Vorbereitung der Festveranstaltung<br />
„20 Jahre <strong>ITVA</strong>“ anlässlich des 20-jährigen Gründungsjubiläums im Jahr 2010<br />
sowie die Formulierung eines Leitbildes für den <strong>ITVA</strong>.<br />
Das Leitbild fasst die Kernaussagen, Visionen und strategische Ausrichtung des Vereins zusammen.<br />
Es wurde in Heft 06/2010 des <strong>ITVA</strong>-Fachorgans altlasten spektrum veröffentlicht<br />
und wird den <strong>ITVA</strong>-Mitgliedern anlässlich der 21. Mitgliederversammlung am 12.03.2010 zur<br />
Verabschiedung vorgelegt.<br />
- 3 -
- 4 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Die 15. Sitzung des Beirates fand im Vorfeld des Altlastensymposiums am 22.04.<strong>2009</strong> in<br />
Würzburg statt. Zentrale Themen waren:<br />
• Nachwuchsförderung / <strong>ITVA</strong>-Preis<br />
• Strategie und Öffentlichkeitsarbeit des <strong>ITVA</strong><br />
Am 22.04.<strong>2009</strong> fand die 6. Gemeinsame Sitzung vor Vorstand und Beirat statt. Im Mittelpunkt<br />
der Sitzung standen die Themen:<br />
• <strong>ITVA</strong>-Preis / Nachwuchsförderung<br />
• Zusammenarbeit mit Verbänden<br />
• Aktivitäten der Aktionsplattform Bodenschutz (ABo) und Stand der Auflösung der<br />
Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA)<br />
• Rechtssetzungsverfahren im Bereich Boden/Altlasten auf nationaler und europäischer<br />
Ebene<br />
Die Sitzungen wurden von der Geschäftsführung inhaltlich und organisatorisch vorbereitet,<br />
die Geschäftsführerin nahm beratend an den Sitzungen teil.<br />
Personalia<br />
Im Rahmen der 58. Vorstandssitzung am 23.01.<strong>2009</strong> wurden<br />
- BauDir Andreas Bieber, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
- Otto Huter, Deutscher Städtetag, Dezernat für Umwelt und Wirtschaft<br />
- Dr. Gerhard Knoop, Currenta GmbH & Co. OHG<br />
- Dr. Joachim Schabronath, Evonik Industries AG, Essen<br />
vom Vorstand in den Beirat des <strong>ITVA</strong> berufen.<br />
20. Mitgliederversammlung<br />
Die 20. Mitgliederversammlung fand am 24. April <strong>2009</strong> in Würzburg statt. Die Mitgliederversammlung<br />
beschloss einstimmig, den Vereinsnamen in „Ingenieurtechnischer Verband für<br />
Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)“ zu ändern, den Vereinszweck und<br />
die Aufgabenstellung in § 2, Abs. 1 zu präzisieren sowie einige weitere Bestimmungen der<br />
Vereinssatzung in Form einer Neufassung der Satzung zu ändern.<br />
Die Neufassung der Satzung trägt dem Wandel und der Erweiterung der Tätigkeits- und Arbeitsfelder<br />
der Mitglieder und des Vereins sowie gesellschaftspolitischen Bedeutung des<br />
Flächenrecyclings/-managements Rechnung. Die Berücksichtigung von Grundwasserschutz<br />
und schädlichen Bodenveränderungen im Satzungszweck trägt ebenso wie die Verwendung<br />
des Begriffs Flächenrecycling dazu bei, den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen<br />
und der übergeordneten Zielsetzung des <strong>ITVA</strong>, Problemlösungen – insbesondere zur Reduktion<br />
der Flächeninanspruchnahme – aufzuzeigen, gerecht zu werden.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Mit Datum vom 12.08.<strong>2009</strong> erfolgte unter Aktenzeichen VR 12035 B mit der laufenden<br />
Nummer 3 die Eintragung der am 24.04.<strong>2009</strong> insgesamt neu gefassten Satzung im Vereinsregister<br />
beim Amtsgericht Charlottenburg.<br />
<strong>ITVA</strong>-Preis<br />
Der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement<br />
und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>) verleiht<br />
Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftlern<br />
aufgrund hervorragender wissenschaftlicher<br />
Leistungen den dotierten „<strong>ITVA</strong>-Preis 2010".<br />
Bewertet werden hierbei Diplomarbeiten, Bachelorarbeiten,<br />
Masterarbeiten und Dissertationen aus den<br />
Gebieten Altlastenmanagement, Flächen-/ Liegenschaftrecycling<br />
sowie Boden- und Grundwasserschutz,<br />
die durch innovative, praxisgerechte Lösungsansätze<br />
und interdisziplinäre Arbeitsweisen erfolgreich<br />
zu einem nachhaltigen Umgang mit dem Boden,<br />
dem Grundwasser und den Flächen- und Energieressourcen<br />
beitragen.<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler<br />
im Alter bis zu 35 Jahren, die im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.<strong>2009</strong> ihre Diplomarbeit<br />
/ Bachelorarbeit / Masterarbeit / Dissertation an einer Hochschule / Fachhochschule<br />
/ Berufsakademie abgeschlossen haben.<br />
Die Teilnehmer müssen nicht Mitglied des Verbandes sein. Eingereicht werden können sowohl<br />
eigene Bewerbungen als auch Vorschläge der wissenschaftlichen / fachlichen Betreuer.<br />
Arbeiten, die interdisziplinäre Aspekte und Arbeitsweisen hervorheben, werden bevorzugt.<br />
Einsendeschluss ist der 30.06.2010.<br />
Prämiert werden drei Beiträge. Die Preise bestehen aus einer Urkunde und einem Preisgeld.<br />
Der erste Preis ist mit 2.000 €, der zweite Preis mit 1.000 € und der dritte Preis mit 500 € dotiert.<br />
Die Preisträgerinnen / Preisträger erhalten eine einjährige beitragsfreie Mitgliedschaft<br />
im <strong>ITVA</strong> (inkl. Abonnement Fachzeitschrift altlasten spektrum).<br />
Die Preisverleihung des <strong>ITVA</strong>-Preises 2010 erfolgt anlässlich der Veranstaltung „20 Jahre<br />
<strong>ITVA</strong> – Bilanz und Perspektiven“ am 12.10.2010 in Berlin und wird in den <strong>ITVA</strong>-Mitteilungen<br />
der Fachzeitschrift altlasten spektrum bekannt gegeben.<br />
Die Trägerin / der Träger des ersten Preises stellt die prämierte Arbeit im Rahmen der Veranstaltung<br />
als Fachvortrag öffentlich vor. Alle prämierten Beiträge werden in den Tagungsunterlagen<br />
der Veranstaltung und in der nächstfolgenden Ausgabe des <strong>ITVA</strong>-Fachorgans<br />
altlasten spektrum publiziert.<br />
Die Preisträger werden von einer Jury aufgrund wissenschaftlicher Kriterien unter Ausschluss<br />
des Rechtsweges ermittelt.<br />
- 5 -
Jury<br />
• Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer<br />
Deutsche Bahn AG, Sanierungsmanagement, Berlin<br />
• Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann<br />
GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden<br />
- 6 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
• Martin Keil<br />
Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />
• Prof. Dr.-Ing. Herbert Klapperich<br />
TU Bergakademie Freiberg, Institut für Geotechnik, Freiberg/S.<br />
• Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr<br />
HPL Umwelt Consult GmbH, Berlin<br />
• Dipl.-Ing. Birgit Schmitt-Biegel<br />
HIM GmbH, Biebesheim<br />
Die Ausschreibungsunterlagen stehen seit Mai <strong>2009</strong> unter<br />
http://www.itv-altlasten.de/236.0.html<br />
zum Download zur Verfügung. Allen relevanten Lehr- und Forschungseinrichtungen wurden<br />
Werbeposter übersandt. Ergänzend wurde im Laufe des Jahres <strong>2009</strong> auf zahlreichen Fachveranstaltungen<br />
für die Teilnahme an der Ausschreibung geworben.<br />
Rechtssetzungsverfahren im Bereich Boden / Altlasten<br />
Mit dem Ziel, die Kompetenzen und Positionen des <strong>ITVA</strong> an die Öffentlichkeit und die politischen<br />
Entscheidungsträger heranzutragen, wurden die bestehenden Kontakte im Jahr <strong>2009</strong><br />
erfolgreich weiter entwickelt.<br />
An Rechtssetzungsverfahren des Bundes und der Länder, die den Vereinszweck betreffen,<br />
hat sich der <strong>ITVA</strong> mit Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen sowie im Rahmen von<br />
Anhörungen und in direkten Gesprächen beteiligt (Arbeitsentwurf der ErsatzbaustoffVO, Diskussionsentwurf<br />
einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS)<br />
vom 12.08.<strong>2009</strong>, Entwurf zu § 12 a BBodSchV, Änderung der Niedersächsischen Verordnung<br />
über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom<br />
29.09.<strong>2009</strong>, Entwurf einer Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.12.<strong>2009</strong>).<br />
Projekte<br />
Externe Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden<br />
Im Oktober 2008 hat das LfU Bayern den <strong>ITVA</strong> im Zusammenhang mit dem „Projekt zur externen<br />
Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden“ des Länderfinanzierungsprogramms<br />
2008 mit der Durchführung von Vergleichsuntersuchungen bei der Bodenprobenahme<br />
einschließlich Dokumentation, Darstellung und Bewertung der erzielten Ergebnisse<br />
sowie der Beurteilung ihrer praktischen Anwendbarkeit und des Nutzens für den bodenschutzrechtlichen<br />
Vollzug beauftragt. Die Arbeiten wurden von Mitgliedern des <strong>ITVA</strong>-Fachausschusses<br />
F2 „Probenahme“ ausgeführt. Das Projekt wurde im Herbst <strong>2009</strong> erfolgreich<br />
abgeschlossen.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
INTERREG IVB – NWE-Projekt „CityChlor – TaCkling urban soil and groundwater contamination<br />
caused by Chlorinated solvents“<br />
Die EU-Kommission hat im Sommer <strong>2009</strong> das Projekt „CityChlor”,<br />
ein langfristiges europäisches Forschungsprojekt mit dem Ziel der<br />
Erarbeitung eines integrierten Ansatzes für die Sanierung von Boden-<br />
und Grundwasserkontaminationen durch chlorierte Lösungsmittel<br />
in städtischen Regionen, bewilligt. Das gesamte Forschungs-<br />
Budget beläuft sich auf 5,2 Mio. €, davon werden 50% durch das<br />
INTERREG IV B-Programm für Nordwesteuropa getragen. Dieses<br />
Programm unterstützt Projekte, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Region und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.<br />
Die Realisierung des Projekts liegt in den Händen einer Partnerschaft zwischen Behörden,<br />
Forschungsinstituten und Städten. Die flämische öffentliche Abfall-Agentur (OVAM) ist zuständig<br />
für die Koordination des Projekts. Insgesamt sind 9 Partner aus Flandern, den Niederlanden,<br />
Frankreich und Deutschland beteiligt. In Deutschland nehmen der <strong>ITVA</strong> und die<br />
Landeshauptstadt Stuttgart teil, in Flandern neben dem Projekt-Koordinator OVAM, die<br />
Städte Mortsel und Gent. In den Niederlanden sind Bodem+ und die Gemeinde Utrecht beteiligt,<br />
Frankreich ist vertreten durch INERIS und ADEME. Das Projekt hat eine Laufzeit von<br />
3,5 Jahren. Der Vertrag wurde am 27. Januar 2010 in Utrecht von den beteiligten Partnern<br />
unterzeichnet.<br />
Das neue Forschungsprojekt soll nicht nur gemeinsam technisches Wissen, sondern auch<br />
Richtlinien, wie organisatorische und sozio-ökonomische Aspekte und die Beteiligung der<br />
Gemeinschaft bewältigt werden sollten, erarbeiten. Dies soll zu einer effizienteren und<br />
schnelleren Bewältigung dieser häufig vorkommenden Art von Verunreinigungen beitragen.<br />
Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines integralen Ansatzes zur Verbesserung<br />
der Boden- und Grundwasserqualität bzw. der Minimierung von Schadstoffbelastungen<br />
durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) in Stadtgebieten. Das Projekt<br />
will nicht nur Fachwissen zur Erkundung und Sanierung von LCKW-Schäden bündeln,<br />
sondern auch ganzheitliche Prozesse erarbeiten, die auch Bürgerbeteiligung, organisatorische<br />
und sozioökonomische Aspekte einschließen.<br />
Die dicht besiedelten Regionen Nordwesteuropas sind mit vergleichbaren Problemstellungen<br />
hinsichtlich der Schadstoffbelastung mit LCKW konfrontiert, sie bilden mit Abstand die häufigste<br />
Ursache von Grundwasserschäden. Die Erkundung und Sanierung der zumeist langen<br />
Schadstofffahnen ist zeit- und kostenintensiv. Bisher arbeitet jede Region mit eigenen Teillösungen.<br />
NL und Flandern sammelten bereits Erfahrungen mit öffentlichen Förderprogrammen<br />
für LCKW- Verunreinigungen von chemischen Reinigungen. Die Stadt Stuttgart und die<br />
Niederlande haben Pilotprojekte durchgeführt, um das Problem multipler Schadstoffquellen<br />
und -fahnen in größerem Maßstab in den Griff zu bekommen. Eine transnationale Kooperation<br />
wird verschiedene Sichtweisen, Erfahrungen, Methoden und Lösungsansätze zusammenbringen.<br />
Dies ermöglicht es, Pilotprojekte umzusetzen und Lösungsansätze für innovative<br />
Verfahren voranzubringen. Dies dient der Optimierung unter ökonomischen und technisch-administrativen<br />
Gesichtspunkten, erleichtert die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie<br />
und fördert die europäische Harmonisierung.<br />
Weitere Informationen unter www.citychlor.eu.<br />
- 7 -
Das Projekt umfasst die Arbeitspakete:<br />
1. Stand des Wissens – Erfassung und Fortschreibung<br />
2. Erkundungsmethoden und -strategien<br />
3. Sanierungstechniken und -strategien<br />
4. Sozio-ökonomische Aspekte, Förderung und Finanzierung<br />
- 8 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Als Schwerpunkte der Aktivitäten des <strong>ITVA</strong> sind zwei Workshops zu strategischen Aspekten<br />
des Umgangs mit Schadstoffahnen und multiplen Schadensquellen sowie die Erarbeitung<br />
von sowohl technisch orientierten Arbeitshilfen als auch Empfehlungen zur Implementierung<br />
integraler Ansätze bei den hierzulande gegebenen Rahmenbedingungen vorgesehen. Die<br />
Arbeiten werden überwiegend im Fachausschuss H1 „Technologien und Verfahren“ angesiedelt<br />
sein, mit dem Ziel, bis Ende 2012 zwei Handlungsempfehlungen zu erarbeiten:<br />
1. Untersuchungsstrategien für großflächige LCKW-Verunreinigungen und deren technische<br />
Umsetzung<br />
2. Sanierungsstrategien für Grundwasserverunreinigungen mit LCKW<br />
Ein erster „National Review“-Workshop mit den stake-holdern soll im Juni 2010 stattfinden.<br />
Die Ergebnisse werden dokumentiert und als Publikation im altlasten spektrum veröffentlicht.<br />
In der Schlussphase des Projektes ist wiederum eine Fachveranstaltung vorgesehen, um die<br />
Ergebnisse entsprechend zu präsentieren.<br />
EU-Förderprojekt COBRAMAN (INTERREG IVB CENTRAL)<br />
Der <strong>ITVA</strong> wirkt als Associated Partner am EU-Förderprojekt COBRAMAN (INTERREG IVB<br />
CENTRAL) mit. Ziel des Projektes ist, das Berufsbild des Flächenentwicklungsmanagers zu<br />
beschreiben, kommunales Personal in einem Seminarzyklus dafür zu qualifizieren und gemeinsam<br />
mit europäischen Partnern die Grundlagen für zukünftige Ausbildungsgänge zu<br />
schaffen. Im Rahmen eines eintägigen Workshops wurden am 03.02.2010 das Berufsbild,<br />
wesentliche Arbeitsinstrumente (Interdisziplinäre Projektgruppen, Flächenstatus-Bericht,<br />
Brownfield SWOT – Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, Managementpläne),<br />
Aus- und Weiterbildung sowie die Umsetzung in Deutschland, gemeinsame Aktivitäten<br />
und Publikationen vorgestellt und diskutiert.<br />
Fortschreibung des Technologieregisters zur Sanierung von Altlasten TERESA<br />
Das mit Mitteln des BMBF unter dem Förderkennzeichen 0330726 geförderte Forschungsvorhaben<br />
„Fortschreibung des Technologieregisters zur Sanierung von Altlasten TERESA“<br />
wurde im Jahr <strong>2009</strong> fortlaufend betreut. In der kostenlos nutzbaren interaktiven Datenbankanwendung<br />
„TERESA 3.0 – Technologieregister zur Sanierung von Altlasten“ sind derzeit<br />
108 Verfahren registriert.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Fachausschüsse<br />
A1 „Vergabewesen und Honorarfragen“<br />
Zentrales Arbeitsthema des Fachausschusses ist vor dem Hintergrund des neuen Vergaberechts<br />
die Überarbeitung der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe Vergabe und Honorierung von Gutachter-, Ingenieur-<br />
und Planungsleistungen im Altlastenbereich (mit Vergaberechtsänderungen 2000<br />
und 2001), A1-1/01. Die aktualisierte Arbeitshilfe soll im Jahr 2010 vorgelegt werden.<br />
Wesentlichen Stellenwert in der Fachausschussarbeit hatten die Vergabe- und Abrechnungspraxis<br />
bei Ingenieurleistungen sowie die Verfolgung der Novellierung des Vergaberechtes<br />
auf EU-, Bundes- und Landesebene und die Diskussion über auskömmliche Honorare.<br />
Hierzu ist ein Arbeitspapier geplant.<br />
A2 „Rechtliche und finanzielle Probleme der Altlastensanierung“<br />
Grundlegende Aufgabenstellung des Fachausschusses, in dem 19 Mitglieder mitwirken, ist<br />
die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundsatzfragen, die für den Verband von allgemeiner<br />
Bedeutung sind. Die Fortschreibung des nationalen und europäischen Umweltrechts<br />
wurde vom Fachausschuss – auch in gemeinsamen Arbeitskreisen mit den Fachausschüssen<br />
C6 „Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen“ und C3 "Sachverständigenwesen"<br />
sowie dem AK EU-Wasserrahmenrichtline – aktiv begleitet. Kernthemen<br />
waren der Umgang mit mineralischen Abfällen im Rahmen der Weiterentwicklung des Arbeitsentwurfes<br />
für eine Ersatzbaustoff-Verordnung, der Entwurf einer Grundwasserverordnung<br />
sowie Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten.<br />
Im Rahmen der Anhörung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Sachverständige<br />
und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom 29.09.<strong>2009</strong> wurde<br />
eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Fachausschuss C3 (Sachverständigenwesen)<br />
abgegeben. Zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden<br />
Stoffen (VUmwS) vom 12.08.<strong>2009</strong> wurde eine gemeinsame Stellungnahme mit dem<br />
Fachausschuss C6 vorgelegt. Im Rahmen der Anhörung des BMU zum Entwurf einer<br />
Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.12.<strong>2009</strong> wurde gemeinsam mit dem Arbeitskreis<br />
EU-Wasserrahmenrichtlinie (AK WRRL) eine Stellungnahme erarbeitet.<br />
Des Weiteren befasste sich der Fachausschuss mit dem Entwurf einer Verordnung über die<br />
Bewertungskommissionen für Bodenschutz und Altlasten Baden-Württemberg, dem Entwurf<br />
eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlamentes und<br />
des Rates (INSEIRE) sowie zur Änderung boden-, wasser- und abfallrechtlicher Vorschriften<br />
Baden-Württemberg und der EU-Bodenrahmenrichtline.<br />
C3 „Sachverständigenwesen“<br />
Der Fachausschuss hat fortgesetzt Erfahrungen zur Umsetzung der Anforderungen des § 18<br />
BBodSchG in die Praxis gesammelt, die im Rahmen eines Erfahrungs- und Informationsaustausches<br />
vorgestellt werden sollen. Neben der Beratung von Mitgliedern des <strong>ITVA</strong> und<br />
anderen Interessenten widmeten sich die Mitglieder des Fachausschusses insbesondere der<br />
Konzeption und Mitwirkung beim Weiterbildungsseminar „Sachverständige nach § 18<br />
BBodSchG“ der Ingenieurakademie Niedersachsen sowie der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen<br />
und Vorträgen zum Thema.<br />
Im Rahmen der Anhörung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Sachverständige<br />
und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom 29.09.<strong>2009</strong> – wurde<br />
eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Fachausschuss A2 erstellt.<br />
- 9 -
C4 „Rüstungsaltlasten und Kampfmittel“<br />
- 10 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Im Mittelpunkt der Arbeit des Fachausschusses stehen Fachpublikationen zu den spezifischen<br />
Problemen bei der Erfassung, Erkundung und Sanierung von Rüstungsaltlasten und<br />
ehemals militärisch genutzten Liegenschaften, die Bereitstellung praxisorientierter Informationen<br />
und Handlungsempfehlungen bzgl. einer potentiell vorliegenden Gefährdung durch<br />
Kampfmittel für die am Grundstücksverkehr beteiligten Akteure sowie die Erarbeitung von<br />
Lösungskonzepten für die Schnittstelle zwischen Bodenschutz und Kampfmittelräumung. Die<br />
komplexen Fragestellungen werden von den insgesamt 30 Mitgliedern in vier Arbeitskreisen<br />
– AK I "Konzepte und Maßnahmen zu Rüstungsaltlasten", AK II "Chemie (Analytik, Toxikologie,<br />
Abbau)", AK III "Bodenschutz und Kampfmittel", AK IV "Kampfmittelräumung" – bearbeitet.<br />
Ziel des AK IV ist, eine Informationsplattform aufzubauen, die bei den <strong>ITVA</strong>-Mitgliedern und<br />
in der Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung für die Problematik und zu einer frühzeitigeren<br />
Berücksichtigung des Aspekts Kampfmittelverdacht in Planungsverfahren beiträgt. Im Vordergrund<br />
stehen daher die Bewusstseinsförderung für das Thema Kampfmittelräumung, die<br />
Verdeutlichung der Gefährdung durch Kampfmittel und Hinweise auf die Sorgfaltspflichten<br />
des Grundstückseigentümers/Bauherrn. Hilfestellung soll geleistet werden durch die Darlegung<br />
der unterschiedlichen Länderregelungen und konkrete Hinweise zum Vorgehen.<br />
Der AK hat im Jahr <strong>2009</strong> an der Bereitstellung allgemeiner Informationstexte (Veranlassung,<br />
Historie, Regelungen) und der speziellen Hinweise für die Bedarfsträger (länderspezifische<br />
Ablaufschemata mit Erläuterungen und Kontaktadressen) bei der Kampfmittelräumung gearbeitet.<br />
Die Veröffentlichung soll im Internetauftritt des <strong>ITVA</strong> erfolgen. Darüber hinaus sollen<br />
Hinweise zu Fragen der Haftung und Finanzierung erarbeitet sowie Tipps zur sachgerechten<br />
Ausschreibung und Vergabe bereitgestellt werden. Das Thema wird darüber hinaus von den<br />
AK-Mitgliedern durch Publikationen und im Rahmen von Veranstaltungen präsent gehalten.<br />
Der AK III erarbeitet eine Fachveröffentlichung zur Schnittstelle Kampfmittel / Bodenschutz.<br />
Mitglieder des Fachausschusses waren in die Erarbeitung der „Arbeitshilfe für die Untersuchung<br />
von Sprengplätzen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingebunden.<br />
C5 „Flächenrecycling“<br />
Ziel des Fachausschusses ist, in Zusammenarbeit mit Fachleuten innerhalb und außerhalb<br />
des <strong>ITVA</strong> zu einer Versachlichung der Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen des Flächenrecyclings<br />
beizutragen. Im Mittelpunkt der Arbeit der 22 Fachausschuss-Mitglieder stehen<br />
das Aufzeigen von Defiziten, die Erstellung von Arbeitshilfen und die Entwicklung fachübergreifender<br />
Positionen. Zu speziellen Themen werden externe Gäste eingeladen, mit<br />
Partnerorganisationen in Österreich und der Schweiz werden Erfahrungen ausgetauscht.<br />
Die Auswirkungen von Basel II auf das Flächenrecycling wurden im Jahr <strong>2009</strong> weiter intensiv<br />
diskutiert; für REIT-Unternehmen stellt sich hier die Risikofrage aus Bodenbelastungen immer<br />
drängender. In einem eigenen Arbeitskreis des FA C5 werden aktuelle „Regelwerke“ der<br />
Länder zur Verwertung von Böden, Bauschutt und RC-Material gesammelt und ausgewertet.<br />
Im Mittelpunkt der Arbeiten stand im Jahr <strong>2009</strong> das Thema "Grundstückswert / Risikoabschlag“.<br />
Die Forschungsergebnisse zur Kaufpreisfindung vorgenutzter Grundstücke werden<br />
ausgewertet, die Auswertung soll im Jahr 2010 in Form einer Arbeitshilfe des Fachausschusses<br />
unter dem Titel „Grundstückswert / Risikoabschlag“ veröffentlicht werden.<br />
Der Fachausschuss unterstützt die Forschungsvorhaben COBRAMAN und REFINA.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
C6 „Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen“<br />
Zentrale Zielsetzung des Fachausschusses, dem 43 Mitglieder (Ingenieur- und Planungsbüros,<br />
Deponiebetreiber, Behörden, Altlastensanierungsverband, Tiefbauunternehmen, Industrie,<br />
Deutsche Bahn, Anwaltskanzleien sowie 3 ständige Gäste aus dem BVB und der DWA)<br />
angehören, ist, das interdisziplinäre ingenieurtechnische, naturwissenschaftliche und<br />
rechtswissenschaftliche Know-how des <strong>ITVA</strong> und die Erfahrungen seiner Mitglieder aus der<br />
Altlastensanierung und dem Flächenrecycling in die aktuellen Gesetzgebungsverfahren einzubringen.<br />
Kernthema des Fachausschusses ist die fachliche Bewertung des Umgangs mit mineralischen<br />
Abfällen und den darin enthaltenen Schadstoffen unter den Gesichtspunkten des<br />
Grundwasserschutzes und des Bodenschutzes sowie des Flächenrecyclings, insbesondere<br />
die Bewertung der Auswirkungen möglicher Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
zur Abfallentsorgung auf die Materialströme, auf die Deponiekapazitäten und auf den<br />
Bedarf an Ersatzbaustoffen in bodenähnlichen sowie technischen Anwendungen. Gegenstand<br />
des Fachausschusses sind des Weiteren Fragen der Probenahme und der Analytik<br />
von Abfallmaterial.<br />
Die vielfältigen Fragestellungen werden in drei Arbeitskreisen bearbeitet:<br />
- AK 1: Integrierte Deponieverordnung<br />
- AK 2: ErsatzbaustoffV, § 12 a BBodSchV<br />
- AK 3: Probenahme, Analyseverfahren<br />
Im Kontext der aktuellen Rechtssetzungsverfahren standen <strong>2009</strong> die kritische Betrachtung<br />
der Ableitung neuer Einbauwerte und der Folgenabschätzung sowie die kritische Auseinandersetzung<br />
mit den neuen Analyseverfahren (Säulenversuche, Säulenschnelltest) DIN 19528<br />
und DIN 19529 im Mittelpunkt der Fachausschussarbeit.<br />
Gemeinsam mit dem Fachausschuss A2 „Rechtliche und finanzielle Fragen der Altlastensanierung“<br />
erarbeitete der Fachausschuss die <strong>ITVA</strong>-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf<br />
einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS) vom 12.08.<strong>2009</strong>.<br />
Der im Jahr <strong>2009</strong> neu gebildete Unterarbeitskreis TOC erarbeitete eine <strong>ITVA</strong>-Stellungnahme<br />
an das Bundesumweltministerium zur Begrenzung des TOC-Gehaltes im Entwurf zu § 12 a<br />
BBodSchV. Darüber hinaus waren Fachausschussmitglieder an der Erstellung einer <strong>ITVA</strong>-<br />
Stellungnahme an das Bundesumweltministerium zum Entwurf einer Grundwasserverordnung<br />
beteiligt.<br />
Die Aktualisierung und Überarbeitung des Entwurfs der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe „Umlagerung und<br />
Einbau von Bodenmaterialien und mineralischen Abbruchmaterialien auf Altlasten“ wird nach<br />
Abschluss der einschlägigen Rechtssetzungsverfahren vorgenommen.<br />
F2 „Probenahme“<br />
Die Präzision der Analytik für die chemische Untersuchung von Wasser-, Boden- und Bodenluftproben<br />
steht oft in keinem Verhältnis zum Aufwand und zur Genauigkeit der Probenahme.<br />
Durch die Beprobungsstrategie, die Art der Probenahme sowie die Sorgfalt der<br />
Durchführung werden die Ergebnisse der Analytik entscheidend beeinflusst. Zentrale Zielsetzung<br />
des Fachausschusses "Probenahme“ ist daher, aufbauend auf vorhandenen Anforderungen<br />
(DIN, DVWK, DVGW) Kriterien für Qualitätsanforderungen an die Probenahme bei<br />
Altlastenuntersuchungen zu erarbeiten und diese in Form von Arbeitspapieren zu veröffentli-<br />
- 11 -
- 12 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
chen und / oder in die Arbeit anderer Gremien einzubringen. Diesbezüglich bestehen Kontakte<br />
zu Ausschüssen von DIN/ISO und BDG sowie zur OFD Hannover.<br />
Der Fachausschuss hat im Jahr <strong>2009</strong> in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt<br />
für Umwelt im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms Wasser und Boden ein „Projekt<br />
zur externen Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden“ bearbeitet. Das Folgeprojekt<br />
zu dem im Jahr 2008 erfolgreich beendeten Vorhaben "Aktuelle Fragen zur Bodenluftprobenahme"<br />
wurde im November <strong>2009</strong> mit Erscheinen der vom LfU Bayern in der Reihe<br />
„Umwelt Spezial“ herausgegebenen Druckschrift "Projekt zur externen Qualitätssicherung bei<br />
der Probenahme von Böden" erfolgreich abgeschlossen.<br />
Die Vorstellung der Ergebnisse der beiden vom Fachausschuss F2 bearbeiteten Projekte<br />
stand im Mittelpunkt der AQS-Fachtagung <strong>2009</strong>, die das Bayerische Landesamt für Umwelt<br />
am 25. und 26. November <strong>2009</strong> mit den Schwerpunktthemen "Qualitätssicherung Bodenprobenahme,<br />
Qualitätssicherung Bodenluft" in Hof durchführte.<br />
Die Tagungsbeiträge werden auf der Internetseite der „AQS-Stelle Umwelt“<br />
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/fachinformationen/qualitaetssicherungsmassnahmen_fortbildung/index.htm)<br />
bereitgestellt.<br />
Das LfU Bayern plant für 2010/2011 eine Weiterentwicklung des Projektes zur externen<br />
Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden. Der <strong>ITVA</strong> soll wieder beteiligt werden.<br />
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Erarbeitung von Anforderungen an die Probenahme<br />
hinsichtlich der Bewertung der Ergebnisse bei der Planung Arbeitsschutzmaßnahmen.<br />
Die vom Fachausschuss publizierten Arbeitshilfen werden regelmäßig einer Revision unterzogen.<br />
Der im Jahr 2004 vorgelegte der Entwurf der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe "Die Gewinnung von<br />
ungestörten Bodenproben in Böden zur Verwendung in Elutionsanlagen" wird wegen<br />
der Entwicklung neuer Elutionsverfahren (DIN 19528 und DIN 19529) nicht als Weißdruck<br />
veröffentlicht. Die Aktualisierung der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe „Aufschlussverfahren zur Feststoffprobengewinnung<br />
für die Untersuchung von Verdachtsflächen und Altlasten, F2-<br />
1/95“ wird für das Jahr 2010 angestrebt.<br />
Mitglieder des Fachausschusses wirken im AK 2: ErsatzbaustoffV, § 12 a BBodSchV des<br />
Fachausschusses C6, insbesondere im Unterarbeitskreis „TOC“ mit.<br />
H1 „Technologien und Verfahren“<br />
Im Mittelpunkt der Arbeit Fachausschusses, dem 20 Mitglieder angehören, stand im Jahr<br />
<strong>2009</strong> der Themenkomplex „Anlagensicherheit / Sicherheitsmanagement / Gefährdungsanalyse<br />
von Anlagen (insbesondere zur Sanierung von Altlasten)“. Bearbeitet wurden in diesem<br />
Kontext Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des technischen und organisatorischen<br />
Sicherheitsmanagements, insbesondere der Gutachterhaftung. Die Ergebnisse<br />
der Themenaufarbeitung sollen im Jahr 2010 in Form von Infobriefen und Kurzberichten in<br />
der Fachzeitschrift altlasten spektrum veröffentlicht werden.<br />
Ein weiteres Arbeitsthema war die Verhältnismäßigkeit von Sanierungsmaßnahmen.<br />
Der Arbeitskreis „Innovative In-situ-Verfahren“ hat die Arbeiten am Entwurf der Arbeitshilfe<br />
„Innovative In-situ-Verfahren“ unter intensiver Diskussion aktueller Entwicklungen abgeschlossen.<br />
Die Arbeitshilfe wird im Jahr 2010 als Weißdruck veröffentlicht.<br />
Mitglieder des Fachausschusses wirken an den Arbeiten im Rahmen des EU-Projektes „CityChlor<br />
– TaCkling urban soil and groundwater contamination caused by Chlorinated<br />
solvents“ mit.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Arbeitskreis Wasserrahmenrichtlinie (AK WRRL)<br />
Ziele des interdisziplinär besetzten gemeinsamen Arbeitskreises des <strong>ITVA</strong> und der Fachsektion<br />
Hydrogeologie der Deutschen Geologischen Gesellschaft sind die Bestimmung der<br />
Auswirkungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Grundwasserverordnung auf<br />
die Altlastensanierung in Deutschland und die Mitwirkung bei der Fixierung der Rahmenbedingungen<br />
für eine verhältnismäßige Umsetzung.<br />
Der Workshop "Auswirkungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf die Altlastenbearbeitung<br />
in Deutschland", den der Arbeitskreis am 09. Juni <strong>2009</strong> in Frankfurt<br />
durchführte, stieß auf große Resonanz. Rund 80 Vertreter aus Wirtschaft, Ingenieurbüros,<br />
Anwaltskanzleien, Landesministerien und -verwaltungen, Umweltverbänden, Untersuchungsstellen<br />
und Wissenschaft waren der Einladung gefolgt, die mit der Umsetzung der<br />
WRRL für die Altlastensanierung verbundenen Fragen mit dem AK WRRL zu erörtern.<br />
Die Bundesregierung will eine Verordnung zum Grundwasserschutz erlassen, mit der die<br />
Vorgaben der Grundwassertochterrichtlinie zur EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales<br />
Recht umgesetzt werden sollen. Die Vorgaben dieser Verordnung können erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Planung und Durchführung von Altlastensanierungsprojekten haben. Auf<br />
der Basis des zum Zeitpunkt des Workshops vorliegenden Entwurfs der Grundwasserverordnung<br />
wurden viele offene rechtliche und fachliche Fragen diskutiert.<br />
Im Anschluss an einen einführenden Übersichtsvortrag zum aktuellen Stand der Gesetzgebung<br />
zur WRRL im Spannungsfeld mit dem bestehenden Altlastenrecht wurden Detailfragen<br />
unter der Moderation von AK-Mitgliedern in vier Arbeitsgruppen in Eingangsstatements<br />
dargestellt und mit den Teilnehmern erörtert:<br />
• AG 1: Zustandsbeurteilung (Geringfügigkeitsschwellen, repräsentative Messstellen,<br />
Flächenausweisung, Berücksichtigung der Prognose bei der Zustandsbeurteilung)<br />
• AG 2: Trendermittlung (Kriterien und Methoden, Genauigkeit/Zuverlässigkeit, erforderliche<br />
Messnetze)<br />
• AG 3: Maßnahmenplanung – technische Aspekte (Begründung von Maßahmen bzw.<br />
der Nichtdurchführbarkeit von Maßnahmen, Prognosesicherheit von Maßnahmen,<br />
Maßnahmenprogramme)<br />
• AG 4: Ausnahmen und Verhältnismäßigkeitsprüfung – rechtliche Aspekte (Verhältnismäßigkeitsprüfung,<br />
Kriterien für die Verhältnismäßigkeit, Fristverlängerung für die<br />
Bestimmung der Wirksamkeit von Maßnahmen)<br />
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden im Plenum zusammenfassend vorgestellt und<br />
diskutiert. Der Workshop brachte viele Ergebnisse, die für die Beurteilung des Entwurfes der<br />
geplanten Grundwasserverordnung und des neuen Wasserhaushaltsgesetzes relevant sind<br />
und in die weitere Arbeit des Arbeitskreises WRRL einfließen werden.<br />
Ein Fachbeitrag des Arbeitskreises zu den Ergebnissen des Workshops wurde in Heft<br />
04/<strong>2009</strong> altlasten spektrum veröffentlicht. Die Präsentationen und weitere Informationen zur<br />
Thematik stehen unter http://www.itv-altlasten.de/244.0.html zum Download zur Verfügung.<br />
- 13 -
- 14 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Die Ergebnisse der Fachausschussarbeit wurden im Jahr <strong>2009</strong> auf Fachveranstaltungen<br />
vorgestellt und in den Tagungsunterlagen publiziert. 1<br />
Mitglieder des Arbeitskreises wirkten an der Erarbeitung der <strong>ITVA</strong>-Stellungnahme zum Entwurf<br />
einer Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.12.<strong>2009</strong> mit.<br />
Regionalgruppen<br />
Die Treffen der Regionalgruppen Nord, West und Nordost fanden auch im Jahr <strong>2009</strong> gute<br />
Resonanz. Neben dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienten sie der Diskussion<br />
über eine Vielzahl praxisrelevanter Themen und Vorhaben unter regionalen und übergreifenden<br />
Aspekten. Zu den jeweiligen Themenschwerpunkten wurden jeweils zwei bis drei Kurzvorträge<br />
angeboten.<br />
Regionalgruppe Nord<br />
Die Regionalgruppe Nord hat im Jahr <strong>2009</strong> zwei Veranstaltungen durchgeführt:<br />
Am 2. Juli <strong>2009</strong> war die Besichtigung einer laufenden Sanierungsmaßnahme der BSU Hamburg<br />
angeboten worden: die Sanierung „Am Radeland“ in Hamburg-Harburg. Saniert wurde<br />
eine 3 ha große Fläche, auf der sich vormals ein Gaswerk und ein gewerblicher Betrieb befanden.<br />
Neben dem Entsorgungsmanagement stellten u.a. die geforderte Kampfmittelfreiheit<br />
der sanierten Fläche besondere Herausforderungen an die Ausführung dar. Trotz sengender<br />
Hitze stieß die Veranstaltung auf ein reges Interesse und dauerte knapp drei Stunden.<br />
Innovative Sanierungsverfahren waren der Themenschwerpunkt auf der Herbstsitzung der<br />
Regionalgruppe Nord am 16. November <strong>2009</strong>. Im ersten Vortrag stellte der Vorsitzende des<br />
<strong>ITVA</strong>-Fachausschusses H1 „Technologien und Verfahren“, Dr. Hans-Peter Koschitzky, die<br />
neue <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe „Innovative In-situ-Sanierungsverfahren“ vor.<br />
Dr. Nikolai Delling, Ingenieurgesellschaft Enders und Dührkop, Hamburg, berichtete von der<br />
„Sanierung einer LCKW-Fahne mit Hilfe einer In-situ-ENA-Maßnahme“ durch Einsatz von<br />
Melasse; eine der ersten Maßnahmen in Hamburg, bei der ein privater Störer ein innovatives<br />
Verfahren – über den Pilotversuch hinaus – einsetzt. Ferner referierte das Regionalgruppenmitglied<br />
Andreas Pelzer, Ingenieurgesellschaft für Arbeits- und Umweltschutz (IGfAU)<br />
aus Melle, in einem Kurzvortrag anhand einer Posterpräsentation über Untersuchungen zum<br />
Einsatz innovativer Verfahren zur Verkürzung einer laufenden pump-and-treat-Grundwassersanierung.<br />
Regionalgruppe Nordost<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> traf sich die Regionalgruppe Nordost 08.10.<strong>2009</strong> im Hause der Vattenfall Europe<br />
AG in Berlin.<br />
1 Großmann, J., Müller, D., Willand, A.: Alles wird gut? – Aktuelles zu den Schnittstellen zwischen der<br />
Altlastenbearbeitung und der Umsetzung der WRRL; <strong>ITVA</strong>-Symposium, Würzburg, 23.-24.04.<strong>2009</strong><br />
Willand, A., Meiners, G., Großmann, J: Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie-Verankerung des<br />
Geringfügigkeitsschwellenkkonzeptes im neuen WHG und Verhältnismäßigkeitsprinzip; <strong>ITVA</strong>-Symposium,<br />
Würzburg, 23.-24.04.<strong>2009</strong><br />
Großmann, J., Weiß, H., Luckner, L.: Umsetzung der EU-WRRL im nach- und vorsorgenden deutschen<br />
Grundwasserschutz; 12. Dresdner Grundwasserforschungstage, 15.-16.06.<strong>2009</strong><br />
Großmann, J., Willand, A., Weiß, H.: Konsequenzen aus der Umsetzung der EU-WRRL auf die<br />
Altlastensanierung in Deutschland. DECHEMA-Symposium Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung.,<br />
23.-24.11.<strong>2009</strong>, Frankfurt
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Mit großem Interesse wurden 2 Vorträge diskutiert:<br />
1. Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie und Verankerung des Geringfügigkeitsschwellenwert-Konzeptes<br />
im neuen WHG, RA Dr. Achim Willand, Rechtsanwälte<br />
Gaßner, Groth Siederer & Coll, Berlin<br />
2. Sanierung der Gaskokerei Rummelsburg - Ergebnisse des Feldversuchs: Zugabe<br />
von Wasserstoffperoxid zum Infiltrationswasser eines Bodenreaktors, Dr.<br />
Anna Moschick, UDM<br />
Der Gastgeberin wird für die Bereitstellung des Veranstaltungsraumes gedankt.<br />
Regionalgruppe West<br />
Die Regionalgruppe West führte im Jahr <strong>2009</strong> zwei treffen durch. Schwerpunktthemen der<br />
Frühjahrssitzung, die bei der WILO SE, Dortmund, stattfand, waren Grundwassersanierung<br />
und pump-and-treat, die in drei Kurzvorträgen behandelt wurden:<br />
• Tiefenorientierte Erfassung und Sanierung von Grundwasserschäden, Dr. M. Schulte,<br />
Vormann GmbH & Co.KG<br />
• Effiziente Pumptechnik und intelligente Regelsysteme, Dipl. Ing. A. Junge, Wilo SE<br />
• Innovative Sanierungstechniken (Anlagentechnik u. In-situ Verfahren), Dipl.-Ing. M.<br />
Cornelsen, Cornelsen Umwelttechnologie GmbH<br />
Im Mittelpunkt der Herbstsitzung in Iserlohn stand das Thema Leichtflüchtige Schadstoffe. Im<br />
Anschluss an eine Führung über das Gelände der gastgebenden SASE – Sammlung aus<br />
Städtereinigung und Entsorgungswirtschaft wurden drei Kurzvorträge diskutiert:<br />
• Probenahme und analytische Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe<br />
und Halogenkohlenwasserstoffe, Dipl-Ing. B. Hoenzelaer, SEWA GmbH &<br />
Co.KG<br />
• Innenraumluftmessungen im Bereich Altlasten, Dipl. Ing. H. Tretter, Gutachterbüro<br />
Tretter<br />
• Erfahrungen bei der Herdsanierung eines massiven CKW-Schadens, Dipl.-Geogr. N.<br />
Klipsch, Sachverständigenbüro GeoKlipsch<br />
Regionalgruppe Bayern<br />
Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Regionalgruppe Bayern standen die Mitwirkung beim<br />
„Bündnis zum Flächensparen“ in Bayern sowie die Zusammenarbeit mit der Bayerischen<br />
Verwaltungsfachschule im Rahmen der Fortbildungsangebotes „Sachverständige nach § 18<br />
BBodSchG“. Die Kontakte zum Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten<br />
Sachverständigen Bayern – Fachbereich Immobilienbewertung, Immobilienbewertern, Mitgliedern<br />
der Gutachterausschüsse sowie Mitarbeitern aus der (Umwelt-)Verwaltung wurden<br />
weiter entwickelt.<br />
Über die Treffen der Regionalgruppen wurde regelmäßig im altlasten spektrum berichtet. Die<br />
Präsentationen zu den im Rahmen der Regionalgruppentreffen gehaltenen Einzelvorträgen<br />
stehen teilweise auf der Internetseite des <strong>ITVA</strong> zum Download zur Verfügung.<br />
- 15 -
Fortbildung / Fachtagungen<br />
<strong>ITVA</strong>-/GAB-Altlastensymposium <strong>2009</strong><br />
- 16 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Am 23. und 24. April <strong>2009</strong> richteten der <strong>ITVA</strong> und die Gesellschaft zur Altlastensanierung in<br />
Bayern (GAB) mbH in Würzburg das Altlastensymposium <strong>2009</strong> aus. Entscheidungsträger,<br />
Fachleute und Sachbearbeiter aus Vollzug und Verwaltung, Ingenieur- und Sachverständigenbüros,<br />
Untersuchungsstellen und Prüflaboratorien, Fachfirmen, Unternehmen mit eigener<br />
Altlastenproblematik, Hochschulen und Wissenschaft sowie Umwelt- und Wirtschaftsverbänden<br />
nutzten das Altlastensymposium <strong>2009</strong>, um sich über aktuelle Rechtssetzungsverfahren<br />
und Vorhaben des Bundes, Fragen des Flächenmanagements und der Flächenreaktivierung<br />
sowie der Bewertung und Sanierung von Grundwasserschäden zu informieren.<br />
Das Symposium war mit über 430 Teilnehmern hervorragend besucht. Das interessante<br />
Vortragsprogramm, das Interesse der Teilnehmer an einem Informationsaustausch mit<br />
Fachkollegen und der attraktive Veranstaltungszeitpunkt in einer interessanten, verkehrstechnisch<br />
günstig gelegenen Stadt sind ebenso wie die intensive Öffentlichkeitsarbeit der<br />
Veranstalter als vorrangige Gründe anzusehen.<br />
Als echte Investition in die Zukunft bezeichnete Bayerns Umweltstaatssekretärin Melanie<br />
Huml die Bewältigung der Altlasten im Rahmen der Eröffnung der Veranstaltung. Die Diskussionen<br />
zeigten: Es wartet noch eine Vielzahl von Aufgaben auf alle Beteiligen, bevor das<br />
Altlastenthema „abgehakt“ werden kann.<br />
Altlastensymposium 2010<br />
Das 20. Altlastensymposium findet vom 11. - 12. März 2010 auf dem Gelände des Weltkulturerbes<br />
Zeche Zollverein in Essen statt.<br />
Die Zeiten von Kohle und Stahl sind Vergangenheit – das zeigt sich heute überall im Ruhrgebiet;<br />
auch die Wirtschaftsstruktur hat sich grundlegend verändert.<br />
Die Zeche Zollverein in Essen war einst die größte und<br />
schönste Steinkohleförderanlage der Welt. Dann Stilllegung<br />
und Neuanfang: Erhalt durch Umnutzung und Strukturwandel.<br />
Der vom Bauhausstil beeinflusste Industriekomplex ist<br />
heute ein lebendiges kulturelles Zentrum für Geschichte,<br />
Kunst, Architektur und Design.<br />
Zusammen mit dem angrenzenden Areal der Kokerei zählt die Zeche Zollverein seit 2001<br />
zum Weltkulturerbe und ist 2010 das Eingangstor zur Kulturhauptstadt Europas.<br />
Mit dem Strukturwandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft wandelte<br />
sich auch die Altlastenbearbeitung. So standen im ersten Jahrzehnt der Altlastenbehandlung<br />
zumeist die Probleme der Gefahrenbeurteilung, rechtliche Probleme der Verantwortlichkeit<br />
und fachliche Probleme der Sanierungssicherheit und Sanierungslösungen einhergehend mit<br />
spektakulären und in der Öffentlichkeit bekannten Altlastfällen im Fokus. Im zweiten und<br />
dritten Jahrzehnt der Altlastenbearbeitung stehen nun die freiwerdenden großflächigen ehemaligen<br />
Industrieflächen und deren Reaktivierung im Vordergrund.<br />
Flächenverbrauch reduzieren, Altlasten sanieren, Boden und Grundwasser schützen, Wirtschaft<br />
stärken: Gerade die Umnutzung und Entwicklung der alten Montanflächen ist dabei<br />
ein wichtiger Baustein mit erheblichem Potential für die Wirtschaftsförderung und – durch<br />
Vermeidung einer weiteren Flächeninanspruchnahme – für den Bodenschutz. Die Kokerei<br />
Zollverein ist hier ein Musterbeispiel.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Schwerpunkte des Programms sind Praxisberichte über Lösungsansätze und Erfahrungen<br />
bei der Umnutzung und Flächenentwicklung ehemaliger Bergbauflächen sowie Best-Practice-Beispiele<br />
zur Sanierung von Kokereien und Gaswerken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
für die Wiedernutzbarmachung von Montanflächen und hoch aktuelle Fragen der<br />
Auswirkungen des neuen Wasserrechts auf die Altlastensanierung und das Flächenrecycling<br />
sind ebenso wie Instrumente der Grundstückswertermittlung interessante Themen des Symposiums.<br />
Im Kontext von Werthaltigkeit und Nachhaltigkeit werden sowohl die Zukunftschancen als<br />
auch das Risikopotential von Altbergbauflächen beleuchtet. Die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion<br />
„Strukturwandel in Montanregionen“ wagt den Blick über den Tellerrand. Das<br />
Nachwuchsforum „Hochschule trifft Praxis“ eröffnet NachwuchswissenschaftlerInnen erneut<br />
die Möglichkeit, sich zu präsentieren.<br />
Das Potential der Bergbauflächen von gestern gilt es auch mit Blick auf die Bewältigung der<br />
Folgen des Klimawandels zu nutzen. Die Zukunftsherausforderungen liegen hierbei – angesichts<br />
der immer knapper werdender Kassen bei allen privaten und kommunalen Ordnungspflichtigen<br />
– in der Suche nach bezahlbaren intelligenten Sanierungslösungen, aber insbesondere<br />
auch in der Schaffung eines fundierten Bodenbewusstseins und Akzeptanz für das<br />
Flächenrecycling in der Öffentlichkeit. Das Programm der Veranstaltung bündelt entscheidende<br />
umwelt- und wirtschaftspolitische Fragestellungen und kulturelle Aspekte zu einem<br />
attraktiven Themenangebot und liefert Impulse für die Bewältigung aktueller Herausforderungen.<br />
Das Altlastensymposium 2010 ist die Kommunikationsplattform des Jahres für alle Entscheidungsträger,<br />
Fachleute, Sachbearbeiter und Interessierten aus den Bereichen Flächenrecycling<br />
und Altlastenmanagement. Es führt Eigentümer, Investoren und Projektentwickler, Vertreter<br />
aus der wirtschaftlichen, kommunalen und regionalen Praxis, Sanierungspflichtige sowie<br />
Akteure aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung zusammen. Die gemeinsame<br />
Tagung des <strong>ITVA</strong> und der RAG Montan Immobilien GmbH bietet eine bewährte Plattform<br />
für den interdisziplinären Informations- und Erfahrungsaustausch. Dienstleistungen und<br />
Produkte können im Rahmen der begleitenden Fachausstellung präsentiert werden.<br />
Seminare und Fachtagungen mit Kooperationspartnern<br />
Vom BEW Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH, Duisburg,<br />
wurden auch im Jahr <strong>2009</strong> das „Forum Altlasten/Bodenschutz“ sowie die Seminare „Bodenschutzrecht<br />
<strong>2009</strong>“, „Chemisches Basiswissen für Vertriebsmitarbeiter in der Entsorgungs-<br />
und Altlastenwirtschaft“, „Schadstoffe in Bauschutt und Böden schnell erkennen und messen“<br />
und „Gutachter/Sachverständiger für Altlasten und Bodenschutz“ in Kooperation mit<br />
dem <strong>ITVA</strong> durchgeführt. An weiteren Seminaren des BEW waren <strong>ITVA</strong>-Mitglieder als Referenten<br />
beteiligt. Für <strong>ITVA</strong>-Mitglieder bestand aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen die<br />
Möglichkeit, an den Veranstaltungen zu ermäßigten Gebühren teilzunehmen.<br />
Die Ingenieurakademie Nord bietet in Kooperation mit der Ingenieurkammer Niedersachsen<br />
und dem <strong>ITVA</strong> eine Seminarreihe zur Vorbereitung von angehenden Sachverständigen<br />
nach § 18 BBodSchG auf die Überprüfung der Sachkunde im Rahmen des Anerkennungsverfahrens<br />
sowie zu deren Fortbildung an, die aus mehreren Modulen besteht.<br />
Seit 2006 findet bei der Bildungsakademie des BDG regelmäßig das vom Fachausschuss im<br />
Hinblick auf die Berücksichtigung bodenkundlicher Aspekte bei der Bodenansprache in Zusammenarbeit<br />
mit dem BDG konzipierte Fortbildungsseminar „Fachgerechte Anwen-<br />
- 17 -
- 18 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
dung der Bodenkundlichen Kartieranleitung bei der Altlastenerkundung / Bodenkunde<br />
/ Technogene Substrate/ Aschehalden und Schlackeberge“ statt, an dem <strong>ITVA</strong>-Mitglieder<br />
zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen können.<br />
Eine eintägige Informationsveranstaltung zur Anerkennung von Sachverständigen nach § 18<br />
BBodSchG in Norddeutschland, speziell in Niedersachsen, die unter Beteiligung namhafter<br />
Referenten in Kooperation mit dem Niedersächsischen Industrie– und Handelskammertag<br />
und der Niedersächsischen IHK-Arbeitsgemeinschaft Hannover-Braunschweig am<br />
29.10.<strong>2009</strong> in Hannover durchgeführt werden sollte, musste kurzfristig abgesagt werden, da<br />
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Präsentationen einer thematisch entsprechenden<br />
Veranstaltung, die im Jahr 2008 von der <strong>ITVA</strong>-Regionalgruppe Nord in Hamburg<br />
durchführte, stehen unter http://www.itv-altlasten.de/84.0.html zum Download bereit.<br />
Nachwuchsförderung<br />
Im Rahmen des <strong>ITVA</strong>-/GAB-Altlastensymposiums <strong>2009</strong> wurde im Themenblock „Hochschule<br />
trifft Praxis“ erstmalig NachwuchswissenschaftlerInnen die Möglichkeit eröffnet, sich der<br />
breiten Fachöffentlichkeit zu präsentieren. Aufgrund der positiven Resonanz steht dieser<br />
Themenschwerpunkt auch auf dem Programm des Altlastensymposiums 2010.<br />
Mit der Bannerwerbung-Aktion "Flagge zeigen – Nachwuchs fördern!" soll Studenten erstmals<br />
die kostenfreie Teilnahme am Altlastensymposium 2010, das der <strong>ITVA</strong> in Kooperation<br />
mit der RAG Montan Immobilien GmbH am 11./12.03.2010 auf dem Gelände des Weltkulturerbes<br />
Zeche Zollverein in Essen durchführt, ermöglicht werden.<br />
In Ergänzung zur Ausschreibung des an NachwuchswissenschaftlerInnen gerichteten <strong>ITVA</strong>-<br />
Preises war die Werbung an den Hochschulen ein zentrales Element der Nachwuchsförderung.<br />
Kooperation mit Verbänden<br />
Regelmäßige Kontakte bestanden zum Bundesverband Boden e.V. (BVB), zur Deutschen<br />
Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), zur Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />
Abwasser und Abfall e.V. (DWA), zum BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler<br />
e.V., zum altlastenforum Baden-Württemberg e.V., zum AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband<br />
Nordrhein-Westfalen sowie zum Boden-Bündnis europäischer<br />
Städte und Gemeinden (ELSA e.V.). Insbesondere die Zusammenarbeit mit der DWA wurde<br />
intensiviert.<br />
Zudem bestanden über Vorstands- und Beiratsmitglieder sowie über die Geschäftsführung<br />
Kontakte zu weiteren Verbänden, u.a. BWK, Verein Deutscher Ingenieure e.V., BUND, DE-<br />
CHEMA e.V., DGAW, DGGT, DVWK, Bauen für den Umweltschutz e.V., FH-DGG, BDI.<br />
Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband<br />
Schadstoffsanierung GbR wurden im April <strong>2009</strong> in anlässlich der<br />
neuen DCONex - KongressMesse rund um das Schadstoffmanagement,<br />
die im Zweijahres-Rhythmus unter der ideellen Trägerschaft<br />
des GVSS in Augsburg stattfindet, einem ersten informellen Gespräch<br />
in Augsburg ausgelotet. Ziel eines weiteren Treffens war es,<br />
die unterschiedlichen Strukturen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen<br />
kennen zu lernen, Informationen auszutauschen und Perspektiven<br />
einer fachlichen Kooperation auszuloten.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Es wurde vereinbart, dass der <strong>ITVA</strong> künftig als Kompetenzpartner gemeinsam mit dem Bayerischen<br />
Landesamt für Umwelt (LfU), dem der Deutschen Abbruchverband e.V. und der BG<br />
BAU zum Erfolg der DCONex beitragen wird. Die nächste DCONex findet vom 11. – 12. Mai<br />
2011 satt.<br />
Auf internationaler Ebene wurde die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Verein für<br />
Altlastenmanagement (ÖVA) erfolgreich weiter entwickelt. Der Informationsaustausch mit der<br />
Finnish Society for Soil Investigation and Remediation – MUTKU (www.mutku.com) wurde<br />
fortgesetzt. Neue Kontakte wurden mit den drei übrigen Verbände des Netzwerkes der nordischen<br />
Länder – Miljöringen/Norwegen, Renare Mark/Schweden und ATV Jord og Grundvand/Dänemark<br />
– aufgenommen, um die Informationen auszutauschen und die jeweiligen<br />
Strukturen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen kennenzulernen.<br />
Aktionsplattform Bodenschutz (Abo)<br />
Die Aktionsplattform Bodenschutz (ABo), in welcher der <strong>ITVA</strong> seit September 2007 mit der<br />
Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG) und dem Bundesverband Boden e.V.<br />
(BVB) zusammenarbeitet, hat im Jahr <strong>2009</strong> unter dem Vorsitz des <strong>ITVA</strong> die Schwerpunktthemen<br />
• EU-Bodenrahmenrichtlinie<br />
• Nachhaltiges Flächenmanagement<br />
• Bodenbewusstsein<br />
bearbeitet.<br />
Zur EU-BRRL wurden Gespräche im April <strong>2009</strong> in Brüssel mit dem Generaldirektor der GD<br />
Umwelt bei der EU-Kommission, Karl Falkenberg, und im Mai <strong>2009</strong> mit dem Umweltminister<br />
des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Christian von Boetticher, geführt. Vertreten durch den<br />
amtierenden ABo-Vorsitzenden fand zum Themenkomplex Nachhaltiges Flächenmanagement<br />
mit dem Vorsitzenden der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt, Prof.<br />
Makeschin, und dem Geschäftsführer des Nachhaltigkeitsrates, Dr. Bachmann, ein intensiver<br />
Informationsaustausch statt.<br />
Der Dialog mit verschiedenen BMU- und Ländervertretern sowie Umweltpolitikern zu Fragen<br />
des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, des Grundwasserschutzes und des Flächenrecyclings<br />
wurde intensiviert.<br />
Mit dem Argumentationspapier der ABo zur EU-BRRL, dem an die neue Bundesregierung<br />
gerichteten Forderungskatalog, der auch in Heft 05/<strong>2009</strong> altlasten spektrum veröffentlicht<br />
wurde, sowie der aktiven Beteiligung der Aktionsplattform Bodenschutz an der BMU/-UBA-<br />
Veranstaltung zum Weltbodentag und den zugehörigen Presseaktivitäten wurden konstruktive<br />
Beiträge zur aktuellen umweltpolitischen Diskussion sowie zur Schärfung des Bodenbewusstseins<br />
der politischen Entscheidungsträger geleistet.<br />
Mit der Präsentation der ABo und ihrer Mitglieder im Rahmen von Fachveranstaltungen mit<br />
heterogenen Teilnehmerspektren wurde dazu beigetragen, das Bodenbewusstsein der handelnden<br />
Akteure zu stärken.<br />
Im Jahr 2010 liegt der Vorsitz der Aktionsplattform Bodenschutz, die als Gesprächs- und Informationsplattform<br />
für Gesellschaft und Politik gegründet wurde, bei der Deutschen Bodenkundlichen<br />
Gesellschaft (DBG). Unter dem Vorsitz der DBG sollen im Jahr 2010 u.a. die<br />
- 19 -
- 20 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Themen Qualität / Stellenwert von Ingenieuren, Geo- und Bodenwissenschaftlern in der Praxis<br />
(insbesondere unter dem Aspekt der leistungsgerechten Bezahlung), EU-BRRL sowie<br />
Nachhaltiges Flächenmanagement Schwerpunkte des Arbeitsprogramms sein.<br />
Kuratorium Boden des Jahres<br />
Vertreten durch die Geschäftsführerin wirkt der <strong>ITVA</strong> künftig im Kuratorium "Boden des Jahres"<br />
mit, das für die Aktion "Boden des Jahres" verantwortlich zeichnet. Die diesjährigen<br />
Veranstaltungen zum Weltbodentag finden am 06. und 07. Dezember 2010 in Berlin statt.<br />
Die Aktionsplattform Bodenschutz wird in diesem Rahmen eine eigene Fachveranstaltung<br />
durchführen.<br />
Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA)<br />
Die Auflösung der Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA) wurde beim Vereinsregister<br />
eingetragen, das Liquidationsverfahren wurde im März <strong>2009</strong> abgeschlossen. Der<br />
Verein wurde aus dem Vereinsregister gelöscht.<br />
Arbeitskreises der Altlastensanierungsgesellschaften der Länder (AK-ASG )<br />
Die Geschäftsführerin war regelmäßig Gast bei den Sitzungen des Arbeitskreises der Altlastensanierungsgesellschaften<br />
der Länder (AK-ASG).<br />
Mitwirkung in Gremien<br />
TASK<br />
Seit August 2007 wird das Projekt “Terra-, Aqua- und Sanierungskompetenzzentrum - TASK<br />
Leipzig” vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Kernziel ist<br />
die Förderung von Innovation des Technologie- und Wissenstransfers. Die TASK Kontakt-<br />
und Koordinierungsstelle wird von einem wissenschaftlich-technischen Beirat (WTB) unterstützt,<br />
welcher im Wesentlichen als Kontroll- und Beratungsorgan fungiert. Die Mitglieder des<br />
WTB vertreten die Interessen der jeweiligen Ziel- und Kundengruppen im Projekt TASK. Zu<br />
ihren Aufgaben gehören die Formulierung von Anforderungen, die aus Sicht der Praxis an<br />
marktfähige Produkte gestellt werden sowie die Vernetzung von TASK mit den jeweiligen<br />
branchenrelevanten Gremien und Verbänden. Der Erste Vorsitzende des <strong>ITVA</strong> wirkt als Vertreter<br />
der Ingenieurbüros aktiv im wissenschaftlich-technischen Beirat zu TASK mit.<br />
VDI-Ausschuss 3898<br />
Der <strong>ITVA</strong> bringt durch seine Mitwirkung im VDI-Ausschuss NA 134-01-54 AA seine Kompetenzen<br />
aktiv in die Überarbeitung der VDI-Richtlinie 3898 „Emissionsminderung - Physikalisch-chemische,<br />
thermische und biologische Bodenbehandlungsanlagen – Immobilisierungsverfahren“<br />
ein.<br />
Technologieplattform<br />
Der Österreichische Verein für Altlastenmanagement (ÖVA) hat im Rahmen der bestehenden<br />
Strukturen eine österreichische Demonstrationsplattform für Boden- und Grundwassersanierungstechnologien<br />
eingerichtet. Ziele dieser „Technologieplattform“ sind ein verbesserter<br />
und rascherer Transfer neu entwickelter Sanierungstechnologien sowie die gezielte<br />
Unterstützung innovativer Technologien. Das österreichische Umweltbundesamt hat die<br />
Funktion eines Sekretariates für den Arbeitskreis übernommen. Im ÖVA-Arbeitskreis „Tech-
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
nologieplattform“ wirken im Rahmen der gegenseitigen Mitgliedschaft auch <strong>ITVA</strong>-Mitglieder<br />
mit.<br />
Kooperationen<br />
Der <strong>ITVA</strong> hat mit der inframation AG, Dortmund, eine Vereinbarung über die Weitergabe und<br />
Nutzung von Daten und Dienstleistungen des Verbandes abgeschlossen. Die inframation AG<br />
bedient vornehmlich Unternehmen aus Immobilien- und Finanzwirtschaft sowie Handel und<br />
Health Care mit Daten, Analysen und Dienstleistungen zur Umfeldbetrachtung von Immobilien<br />
und integriert diese direkt in den jeweiligen Kundenprozess. Die inframation AG betreibt<br />
dazu im Internet die Daten-Service-Infrastruktur „geoport" (www.geoport.de) mit ca. 8.000 registrierten<br />
Nutzern.<br />
Im Rahmen der Kooperation wird für den <strong>ITVA</strong> über die inframation AG ein Online-Vertriebsweg<br />
bereitgestellt. Dazu werden als Leistungsangebot des <strong>ITVA</strong> die vom Fachausschuss<br />
C5 "Flächenrecycling" erarbeiteten Arbeitshilfen "Flächenrecycling", "Kostenstrukturen<br />
im Flächenrecycling" sowie "„Monetäre Bewertung ökologischer Lasten auf Grundstücken<br />
und deren Einbeziehung in die Verkehrswertermittlung, Stand Juli 2008 – inkl. Entscheidungshilfe<br />
als Excel-tool" in das Angebot der inframation aufgenommen, welches von<br />
inframation aktiv vermarktet wird.<br />
Für den <strong>ITVA</strong> erschließt sich durch die Online-Vermarktung ein leistungsfähiger,<br />
kostenoptimierter Vertriebsweg. Auf Seiten der inframation<br />
AG wird das Angebot um wertvolle immobilienrelevante Daten<br />
und Dienstleitungen ergänzt.<br />
Service<br />
Wichtige Serviceleistungen waren der Versand von Arbeitshilfen und Informationsmaterial<br />
sowie die telefonische und schriftliche Beantwortung von Anfragen zu fachlichen und organisatorischen<br />
Themen.<br />
Die exklusiv für <strong>ITVA</strong>-Mitglieder zusammengestellte Produktpalette der Martens & Prahl Versicherungskontor<br />
GmbH fand auch im Jahr 2010 positive Resonanz. Neben Policen für<br />
verschiedene Versicherungssparten (Berufs-Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung<br />
in Erweiterung zur Berufshaftpflichtversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Praxisausfallversicherung)<br />
steht den Verbandsmitgliedern für die Sparten Krankenversicherung,<br />
Lebensversicherung incl. Berufsunfähigkeitsversicherung sowie KFZ-Versicherung individuelle<br />
Vergleichssoftware zur Verfügung. Ausgebaut wurde das Angebot hinsichtlich der Umweltschadenshaftung.<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Mit Informationsmaterialien in deutscher und zum Teil in englischer Fassung präsentierte<br />
sich der <strong>ITVA</strong> im Jahr <strong>2009</strong> auf verschiedenen Fachtagungen und –messen:<br />
• TerraTec, 27. - 29.01.<strong>2009</strong>, Leipzig<br />
• 3. REFINA Statusseminar "Wege zum nachhaltigen Flächenmanagement", 23. -<br />
24.03. <strong>2009</strong>, Berlin<br />
- 21 -
- 22 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
• LBEG-DBU-Fachtagung „Altlasten, Rüstungsaltlasten, Havarie-Ereignisse und ihre<br />
Auswirkungen auf die Umwelt – Innovative Erkundung, Gefahrenforschung, Messtechnik<br />
und Probenahme“, 24. - 25.03.<strong>2009</strong>, Hannover<br />
• DCONex, Fachmesse für Schadstoffmanagement mit begleitendem Kongress, 24. -<br />
25.04.<strong>2009</strong>, Augsburg<br />
• 8. Internationale Jahrestagung des Boden-Bündnisses europäischer Städte, Kreise<br />
und Gemeinden „Bodenschutz und Klimawandel“, 07. - 08.05.<strong>2009</strong>, Wuppertal<br />
• „10 Jahre BBodSchG“, 04.06.<strong>2009</strong>, Potsdam<br />
• Festveranstaltung „10 Jahre Generalvertrag in Thüringen“, 18. - 19.06.<strong>2009</strong>, Erfurt<br />
• 1. TASK-Symposium, 23. - 24.06.<strong>2009</strong>, Leipzig<br />
• DBG-Jahrestagung <strong>2009</strong> "Böden - eine endliche Ressource", 05. - 13.09.2010, Bonn<br />
• Altlastentag Hannover, 17.09.<strong>2009</strong>, Suderburg<br />
• Niedersächsisches Bodenschutzforum, 21.10.<strong>2009</strong>, Hannover<br />
• XX. Sächsisches Altlastenkolloquium, 02. - 03.11.<strong>2009</strong>, Dresden<br />
• DECHEMA-Symposium „Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung“, 23. –<br />
24.11.<strong>2009</strong>, Frankfurt am Main<br />
• „Boden - nicht erneuerbare Ressource“, Veranstaltungen des Bundesministeriums für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Umweltbundesamtes, der Deutschen<br />
Bodenkundlichen Gesellschaft, des Ingenieurtechnischen Verbands für Altlastenmanagement<br />
und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>), der kommunalen Spitzenverbände, des Kuratoriums<br />
Boden sowie der Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes zum Weltbodentag<br />
<strong>2009</strong>, 03. - 04.12.<strong>2009</strong>, Berlin<br />
- 10 Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz, Veranstaltung von BMU, DBG, BVB,<br />
<strong>ITVA</strong> und den kommunalen Spitzenverbänden, 03.12.<strong>2009</strong><br />
- „Boden des Jahres 2010: Stadtböden“, Kuratorium Boden des Jahres,<br />
04.12.<strong>2009</strong><br />
- „Flächenverbrauch – jetzt handeln!“, Kommission Bodenschutz beim UBA,<br />
04.12.<strong>2009</strong><br />
Der Absatz des Fachorgans „altlasten spektrum“ erfolgt mit einer Druckauflage von 2.500<br />
Exemplaren pro Heft. Die <strong>ITVA</strong>-Mitteilungen als Teil Verbandsseiten im Fachorgan wurden<br />
fortlaufend von der Geschäftsstelle, die altlasten news durch die Redaktion und teilweise<br />
durch die Geschäftsstelle bearbeitet.<br />
Die Internetpräsenz des <strong>ITVA</strong>, http://www.itv-altlasten.de, verzeichnet zahlreiche Zugriffe.<br />
Besonders häufig frequentiert werden die Seiten „Altlastensymposium“, „Sachverständigenwesen“<br />
und „Rechtsgrundlagen“.<br />
Mitgliederentwicklung<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> wurden insgesamt 27 neue Mitglieder, hiervon 8 außerordentliche Mitglieder, in<br />
den <strong>ITVA</strong> aufgenommen. Den Eintritten stehen 44 Austritte gegenüber, davon 3 außerordentliche<br />
Mitglieder.<br />
Zum Jahresende gehörten dem Verband insgesamt 881 (745 ordentliche, 136 außerordentliche)<br />
Mitglieder an.
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Vorstand<br />
Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier (Erster Vorsitzender)<br />
Ostfalia, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Campus Suderburg<br />
Dr.-Ing. Volker Franzius (Zweiter Vorsitzender)<br />
Berlin<br />
Dipl.-Geol. Michael Altenbockum (Schriftführer)<br />
Altenbockum & Partner, Aachen<br />
Dr. Thomas Ertel (Schatzmeister)<br />
et - environment and technology Dr. Ertel, Esslingen<br />
Dr. Volker Böhmer<br />
Unternehmensberatung Dr. Volker Böhmer, Budenheim<br />
Dipl.-Ing. Martin Cornelsen<br />
Cornelsen Umwelttechnologie GmbH, Essen<br />
Dr.-Ing. Peter Dreschmann<br />
FOCON GmbH, Aachen<br />
Dr. Thomas Gerhold<br />
Avocado Rechtsanwälte, Köln<br />
Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann<br />
GICON Großmann Ingenieur Gesellschaft mbH, Dresden<br />
Dr. Thilo Hauck<br />
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München<br />
Dr. Horst Jungbauer<br />
Dr. Jungbauer Umweltkonzepte, Stuttgart<br />
Dr. Dorit Kuhnt<br />
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-<br />
Holstein, Kiel<br />
Dipl.-Geol. Peter Nickol<br />
Nickol & Partner GmbH, Gröbenzell<br />
Prof. Dr. Hans-Peter Noll<br />
RAG Montan Immobilien GmbH, Essen<br />
Dipl.-Geol. Renate Zöllner<br />
Landeshauptstadt München, Umweltamt, München<br />
- 23 -
Beirat<br />
Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer (Vorsitzender)<br />
Deutsche Bahn AG, Sanierungsmanagement, Berlin<br />
- 24 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Martin Keil (Stellvertretender Vorsitzender)<br />
Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />
BauDir Andreas Bieber<br />
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn<br />
Otto Huter<br />
Deutscher Städtetag, Dezernat für Umwelt und Wirtschaft, Berlin<br />
Dr. Bruno Kaukal<br />
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />
München<br />
Prof. Dr. Herbert Klapperich<br />
TU Freiberg und CIF e.V., Freiberg/Sachs.<br />
Dipl.-Ing. Gerhard Kmoch<br />
AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband Nordrhein-Westfalen,<br />
Hattingen<br />
Dr. Gerhard Knoop<br />
Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen<br />
Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr<br />
HPL-Umwelt-Consult GmbH, Berlin<br />
Dr.-Ing. Wilfried Möller<br />
Oberfinanzdirektion Hannover, Hannover<br />
Dr. Joachim Schabronath<br />
RAG Aktiengesellschaft, Herne<br />
RA Dr. Wolf Dieter Sondermann<br />
Heinemann & Partner Rechtsanwälte, Essen
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Fachausschüsse / Arbeitskreise<br />
FA-A1 Vergabewesen und Honorarfragen<br />
Vorsitzender: Dipl.-Ing. Karsten Helms, Mull und Partner<br />
Ingenieurgesellschaft mbH GmbH, Hannover<br />
FA-A2 Rechtliche und finanzielle Probleme der Altlastensanierung<br />
Vorsitzender: Dr. Thomas Gerhold, Avocado Rechtsanwälte, Köln<br />
FA-C3 Sachverständigenwesen<br />
Vorsitzender: Dr. Stephan Simon, WESSLING Holding GmbH & Co. KG<br />
FA-C4 Rüstungsaltlasten und Kampfmittel<br />
Vorsitzender: Dipl.-Geol. Uwe Kaufmann, Region Hannover - Fachbereich<br />
Umwelt, Hannover<br />
FA-C5 Flächenrecycling<br />
Vorsitzender: Dipl.-Geol. Eberhard Seiffe, Hahn & Seiffe GmbH,<br />
Neunkirchen<br />
FA-C6 Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen<br />
Vorsitzender: RA Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner, Essen<br />
FA-F2 Probenahme<br />
Vorsitzender: Dipl.-Geol. Klaus Bücherl, Regensburg<br />
FA-H1 Technologien und Verfahren<br />
Vorsitzender: Dr.-Ing.-Hans-Peter Koschitzky, VEGAS, Institut für<br />
Wasserbau, Universität Stuttgart, Stuttgart<br />
AK WRRL Arbeitskreis Wasserrahmenrichtlinie<br />
Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, GICON Großmann<br />
Ingenieur Gesellschaft mbH, Dresden<br />
- 25 -
Publikationen<br />
- 26 -<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
► Dekontamination durch Bodenwaschverfahren, H1-1/94<br />
► Schadstoffeinbindung durch Verfestigung als Möglichkeit der Immobilisierung, H1-2/94<br />
► Mikrobiologische Verfahren zur Bodendekontamination, H1-3/94<br />
► Sicherung durch vertikale Abdichtung, H1-4/95<br />
► Aufschlussverfahren zur Feststoffprobengewinnung für die Untersuchung von<br />
Verdachtsflächen und Altlasten, F2-1/95<br />
► Sanierungsuntersuchung, H1-5/97<br />
► Thermische Verfahren zur Bodendekontamination, H1-6/97<br />
► Bodenluftsanierung, H1-7/97<br />
► Flächenrecycling, C5-1/98<br />
► Oberflächensicherung, H1-8/98<br />
► Grundwasserreinigung, H1-9/98<br />
► Mindestanforderungen zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung von<br />
Altlastverdachtsflächen und sonstiger Flächen mit Bodenbelastungen, E1-1/99<br />
► Hydraulische Maßnahmen, H1-10/99<br />
► Technisch-organisatorische Anforderungen an die qualitätsgesicherte Altlastensanierung,<br />
K1-1/99<br />
► Sachverständige und Untersuchungsstellen für Böden und Altlasten - Empfehlungen<br />
zum Vollzug des BBodSchG, Juli 2000<br />
► <strong>ITVA</strong>-Dachrichtlinie "Vorgaben zur Erarbeitung von Richtlinien für die Beurteilung von<br />
Sanierungsverfahren"<br />
► Vergabe und Honorierung von Gutachter-, Ingenieur- und Planungsleistungen im<br />
Altlastenbereich (mit Vergaberechtsänderungen 2000 und 2001), A1-1/01<br />
► Richtlinie Bodenluftabsaugversuch, Stand März 2002, Richtlinie H1-1/02<br />
► Kostenstrukturen im Flächenrecycling, Stand Juli 2003, C5-2/03<br />
► Umlagerung und Einbau von Bodenmaterialien und Abbruchmaterialien auf Altlasten,<br />
Entwurf Stand November 2003, H1-11/03<br />
► <strong>ITVA</strong>-Handlungsempfehlung Nachsorge und Überwachung von sanierten Altlasten, Dezember<br />
2003, H1-1-01/03<br />
Die Handlungsempfehlung liegt unter dem Titel „Исследование санации“ als russische Übersetzung<br />
vor.<br />
► Monitored Natural Attenuation, Stand Dezember 2004, H1-12/04<br />
► Technical Guidance Monitored Natural Attenuation, December 2004, H1-12/04<br />
► Die Gewinnung von ungestörten Bodenproben in Böden zur Verwendung in<br />
Elutionsanlagen, Entwurf Stand Juli 2004, F2-2/04<br />
► Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG – Sachstand, Bewertung,<br />
Empfehlungen, Juli 2006<br />
► Beschreibung und Benennung von Bodenproben bei der Verdachtsflächenerkundung,<br />
Oktober 2006, F2-3/06<br />
► Monetäre Bewertung ökologischer Lasten auf Grundstücken und deren Einbeziehung<br />
in die Verkehrswertermittlung, Stand Juni 2008, C5-3/07
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
G e s c h ä f t s s t e l l e<br />
Invalidenstraße 34<br />
10115 Berlin<br />
Tel.: 030 / 48 63 82 80<br />
Fax: 030 / 48 63 82 82<br />
E-Mail: info@itv-altlasten.de<br />
www.itv-altlasten.de<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Geogr. Sabine Gier<br />
V o r s t a n d<br />
Erster Vorsitzender<br />
Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier<br />
Ostfalia<br />
Hochschule für angewandte Wissenschaften<br />
Campus Suderburg<br />
Büroanschrift:<br />
Steinweg 4<br />
30989 Gehrden<br />
Tel.: 05108 / 92 17 - 20<br />
Fax: 05108 / 92 17 - 29<br />
E-Mail: h.burmeier@ostfalia.de<br />
Zweiter Vorsitzender<br />
Dr.-Ing. Volker Franzius<br />
Emser Straße 46<br />
10719 Berlin<br />
Tel.: 030 / 88 385 78<br />
E-Mail: volker_franzius@web.de<br />
Schriftführer<br />
Dipl.-Geol. Michael Altenbockum<br />
Altenbockum & Partner Geologen<br />
Lothringerstr. 61<br />
52070 Aachen<br />
Tel.: 0241 / 912 65-0<br />
Fax: 0241 / 912 65-19<br />
E-Mail: info@altenbockum.de<br />
Schatzmeister<br />
Dr. Thomas Ertel<br />
et - environment and technology<br />
Boschstr. 10<br />
73734 Esslingen<br />
Tel.: 0711 / 93 150-481<br />
Fax: 0711 / 93 150-485<br />
E-Mail: thomas@et-ertel.de<br />
27<br />
Vorstandsmitglieder<br />
Dr. Volker Böhmer<br />
Unternehmensberatung Dr. Volker<br />
Böhmer<br />
Schillerstr. 3<br />
55257 Budenheim<br />
Tel.: 0671 / 2083 - 763<br />
Fax: 0671 / 2083 - 790<br />
E-Mail: volkerboehmer@gmx.de<br />
Dipl.-Ing. Martin Cornelsen<br />
Cornelsen Umwelttechnologie GmbH<br />
Graf-Beust-Allee 33<br />
45141 Essen<br />
Tel.: 0201 / 52 037 - 0<br />
Fax: 0201 / 52 037 - 19<br />
E-Mail: cornelsen@cornelsen-umwelt.de<br />
Dr.-Ing. Peter Dreschmann<br />
FOCON GmbH<br />
Theaterstr. 106<br />
52062 Aachen<br />
Tel.: 0241 / 17 303 - 0<br />
Fax: 0241 / 17 303 - 17<br />
E-Mail: info@focon-gmbh.de<br />
Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Sanierungsmanagement (FRS)<br />
Köthener Straße 2 - 3<br />
10963 Berlin<br />
Tel.: 030 / 297-68460<br />
Fax: 030 / 297-68990<br />
E-Mail: jensuwe.fischer@deutschebahn.com<br />
Dr. Thomas Gerhold<br />
Avocado Rechtsanwälte<br />
Spichernstraße 75-77<br />
50672 Köln<br />
Tel.: 0221 / 39071-143<br />
Fax: 0221 / 39071-149<br />
E-Mail: j.deus@avocado-law.com<br />
Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann<br />
GICON Großmann Ingenieur Consult<br />
GmbH<br />
Tiergartenstr. 48<br />
01219 Dresden<br />
Tel.: 0351 / 478 78-0<br />
Fax: 0351 / 478 78-78<br />
E-Mail: j.grossmann@gicon.de
Dr. Thilo Hauck<br />
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern<br />
(GAB) mbH<br />
Innere Wiener Str. 11a<br />
81667 München<br />
Tel.: 089 / 44 77 85-0<br />
Fax: 089 / 44 77 85-22<br />
E-Mail: thilo.hauck@gab-mbh.de<br />
Dr. Horst Jungbauer<br />
Dr. Jungbauer Umweltkonzepte<br />
Königstraße 10c<br />
70173 Stuttgart<br />
Tel.: 0711 / 3516-103<br />
Fax: 0711 / 22254 200<br />
E-Mail: info@dr-jungbauer.de<br />
Dr. Dorit Kuhnt<br />
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche<br />
Räume des Landes Schleswig-Holstein<br />
Mercatorstraße 3<br />
24106 Kiel<br />
Tel.: 0431 / 988 - 73 58<br />
Fax: 0431 / 988 - 71 79<br />
E-Mail: dorit.kuhnt@mlur.landsh.de<br />
Dipl.-Geol. Peter Nickol<br />
Nickol & Partner GmbH<br />
Oppelner Str. 3<br />
82194 Gröbenzell<br />
Tel.: 08142 / 57 82 - 0<br />
Fax: 08142 / 57 82 - 99<br />
E-Mail: nickol@nickol-Partner.de<br />
Prof. Dr. Hans-Peter Noll<br />
RAG Montan Immobilien GmbH<br />
Am Technologiepark 28<br />
45307 Essen<br />
Tel.: 0201 / 378 18 01<br />
Fax: 0201 / 378 18 02<br />
E-Mail: hans-peter.noll@rag-montan-immobilien.de<br />
Dipl.-Geol. Renate Zöllner<br />
Landeshauptstadt München<br />
Referat für Gesundheit und Umwelt<br />
Bayerstraße 28<br />
80335 München<br />
Tel.: 089 / 23 34 77-90<br />
Fax: 089 / 23 34 77-86<br />
E-Mail: renate.zoellner@muenchen.de<br />
28<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
B e i r a t<br />
Vorsitzender<br />
Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Sanierungsmanagement (FRS)<br />
Köthener Straße 2-3<br />
10963 Berlin<br />
Tel.: 030 / 297 68-460<br />
Fax: 030 / 297 68-990<br />
E-Mail: jensuwe.fischer@deutschebahn.com<br />
Stellvertretender Vorsitzender<br />
Martin Keil<br />
Landesanstalt für Altlastenfreistellung des<br />
Landes Sachsen-Anhalt<br />
Maxim-Gorki-Straße 10<br />
39108 Magdeburg<br />
Tel.: 0391 / 74 44 - 0<br />
Fax: 0391 / 74 440 71<br />
E-Mail: keil@laf-lsa.de<br />
BauDir Andreas Bieber<br />
Bundesministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
Robert-Schuman-Platz 2<br />
53084 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 99-305-3431<br />
E-Mail: andreas.bieber@bmu.bund.de<br />
Otto Huter<br />
Deutscher Städtetag<br />
Dezernat für Umwelt und Wirtschaft<br />
Straße des 17. Juni 112<br />
10623 Berlin<br />
Tel.: 030 / 377 11-610<br />
Fax: 030 / 377 11-609<br />
E-Mail: otto.huter@staedtetag.de<br />
Dr. Bruno Kaukal<br />
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt<br />
und Gesundheit<br />
Rosenkavalierplatz 2<br />
81925 München<br />
Tel.: 089 / 92 14 - 33 56<br />
Fax: 089 / 92 14 - 44 02<br />
E-Mail: bruno.kaukal@stmug.bayern.de<br />
Prof. Dr. Herbert Klapperich<br />
TU Bergakademie Freiberg<br />
Institut für Geotechnik<br />
Gustav-Zeuner-Str. 1<br />
09596 Freiberg/S.<br />
Tel.: 03731 / 39 36 14<br />
Fax: 03731 / 39 35 01<br />
E-Mail: klapperi@ifgt.tu-freiberg.de
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Dipl.-Ing. Gerhard Kmoch<br />
AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Werksstraße 15<br />
45527 Hattingen<br />
Tel.: 02324 / 50 94-21<br />
Fax: 02324 / 50 94-10<br />
E-Mail: g.kmoch@aav-nrw.de<br />
Dr. Gerhard Knoop<br />
Currenta GmbH & Co. OHG<br />
Chempark, Gebäude D 8<br />
51368 Leverkusen<br />
Tel.: 0214-30-65018<br />
E-Mail: gerhard.knoop@currenta.de<br />
Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr<br />
HPL-Umwelt-Consult GmbH<br />
Edelhofdamm 33<br />
13465 Berlin<br />
Tel.: 030 / 40 10 07 03<br />
Fax: 030 / 40 10 07 04<br />
E-Mail: hp.luehr@arcor.de<br />
Dr.-Ing. Wilfried Möller<br />
Oberfinanzdirektion Hannover<br />
Bauen und Liegenschaften<br />
Waterloostr. 4<br />
30169 Hannover<br />
Tel.: 0511 / 101-2616<br />
Fax: 0511 / 10116-2616<br />
E-Mail: wilfried.moeller@ofd-bl.niedersachsen.de<br />
Dr. Joachim Schabronath<br />
RAG Aktiengesellschaft<br />
Zentralbereich ZB 3 Arbeits-/ Gesundheits- und<br />
Umweltschutz<br />
Shamrockring 1<br />
44623 Herne<br />
Tel.: 02323 / 15 32 57<br />
Fax: 02323 / 12 31 66<br />
E-Mail: joachim.schabronath@rag.de<br />
Dr. Wolf Dieter Sondermann<br />
Heinemann & Partner Rechtsanwälte<br />
Am Waldthausenpark 11<br />
45127 Essen<br />
Tel.: 0201 / 1095 - 726<br />
Fax: 0201 / 1095 - 800<br />
E-Mail: sondermann@raehp.de<br />
29<br />
F a c h a u s s c h ü s s e<br />
A1 - Vergabewesen und Honorarfragen<br />
Dipl.-Ing. Karsten Helms<br />
(Vorsitzender)<br />
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft<br />
mbH GmbH<br />
Joachimstr. 1<br />
30159 Hannover<br />
Tel.: 0511 / 12 35 59 - 20<br />
Fax: 0511 / 12 35 59 - 55<br />
E-Mail: helms@mullundpartner.de<br />
A2 - Rechtliche und finanzielle Probleme<br />
der Altlastensanierung<br />
RA Dr. Thomas Gerhold<br />
(Vorsitzender)<br />
Avocado Rechtsanwälte<br />
Spichernstraße 75-77<br />
50672 Köln<br />
Tel.: 0221 / 39071-143<br />
Fax: 0221 / 39071-149<br />
E-Mail: j.deus@avocado-law.com<br />
C3 - Sachverständigenwesen<br />
Dr. Stephan Simon<br />
(Vorsitzender)<br />
WESSLING Holding GmbH & Co. KG<br />
Oststr. 1<br />
48341 Altenberge<br />
Tel.: 02505 / 89 - 221<br />
Fax: 02505 / 89 - 279<br />
E-Mail: Stephan.Simon@wesslinggruppe.de<br />
C4 - Rüstungsaltlasten und<br />
Kampfmittel<br />
Dipl.-Geol. Uwe Kaufmann<br />
(Vorsitzender)<br />
Region Hannover - Fachbereich Umwelt<br />
Höltystr. 17<br />
30171 Hannover<br />
Tel.: 0511 / 616-22749<br />
Fax: 0511 / 616-1123307<br />
E-Mail: uwe.kaufmann@fara-online.de<br />
C5 - Flächenrecycling<br />
Dipl.-Geol. Eberhard Seiffe<br />
(Vorsitzender)<br />
Hahn & Seiffe GmbH<br />
Schubertstr. 10<br />
53819 Neunkirchen<br />
Tel.: 02247 / 91 34 51<br />
Fax: 02247 / 91 34 52<br />
E-Mail: hahn_seiffe.nrw@gmx.net
C6 - Umgang mit Bodenmaterial und anderen<br />
mineralischen Stoffen<br />
RA Nikolaus Steiner<br />
(Vorsitzender)<br />
Anwaltskanzlei Steiner<br />
Huyssenallee 87<br />
45128 Essen<br />
Tel.: 0201 / 821 63-0<br />
Fax: 0201 / 821 63-63<br />
E-Mail: steiner@verwaltungsrecht.de<br />
F2 - Probenahme<br />
Dipl.-Geol. Klaus Bücherl<br />
(Vorsitzender)<br />
Tewag<br />
Technologie - Erdwärmeanlagen - Umweltschutz<br />
GmbH<br />
Blumenstr. 24<br />
93055 Regensburg<br />
Tel.: 0941 / 20 86 33 61<br />
Fax: 0941 / 20 86 33 69<br />
E-Mail: kbu@tewag.de<br />
H1 - Technologien und Verfahren<br />
Dr.-Ing. Hans-Peter Koschitzky<br />
(Vorsitzender)<br />
Universität Stuttgart<br />
Institut für Wasserbau, VEGAS<br />
Pfaffenwaldring 61<br />
70550 Stuttgart<br />
Tel.: 0711 / 685 64717<br />
Fax: 0711 / 685 67020<br />
E-Mail: hans-peter.koschitzky@iws.uni-stuttgart.de<br />
R e g i o n a l g r u p p e n<br />
Bayern<br />
Dipl.-Geol. Peter Nickol<br />
(Koordinator)<br />
Nickol & Partner GmbH<br />
Oppelner Str. 3<br />
82194 Gröbenzell<br />
Tel.: 08142 / 57 82 - 0<br />
Fax: 08142 / 57 82 - 99<br />
E-Mail: nickol@nickol-Partner.de<br />
Nord<br />
Dr. Ralf Kilger<br />
(Koordinator)<br />
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Fachamt Altlastensanierung<br />
Billstraße 84<br />
20539 Hamburg<br />
Tel.: 040 / 42 845 – 35 42<br />
Fax: 040 / 42 845 – 35 72<br />
E-Mail: ralf.kilger@bsu.hamburg.de<br />
30<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Nordost<br />
Dipl.-Geol. Regina Herrmann<br />
(Koordinatorin)<br />
Spiekermann AG<br />
Wichertstraße 14 a<br />
10439 Berlin<br />
Tel.: 030 / 44 66 93 43<br />
Fax: 030 / 44 66 93 21<br />
E-Mail: r.herrmann@spiekermann.de<br />
West<br />
Dipl.-Geogr. Norbert Klipsch<br />
(Koordinator)<br />
GeoKlipsch Sachverständigen- und<br />
Ingenieurbüro<br />
Brüderstr. 20<br />
42105 Wuppertal<br />
Tel.: 0202 / 69 80 09-09<br />
Fax: 0202 / 69 80 09-11<br />
E-Mail: mail@geoklipsch.com
Satzung<br />
des Ingenieurtechnischen Verbandes für<br />
Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />
Neufassung vom 24. April <strong>2009</strong>
Satzung<br />
des Ingenieurtechnischen Verbandes für<br />
Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />
§ 1<br />
Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />
(1) Der Verein trägt den Namen “lngenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling“,<br />
im Folgenden <strong>ITVA</strong> genannt. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />
(2) Der Sitz des Vereins ist Berlin.<br />
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2<br />
Zweck und Aufgaben<br />
(1) Der <strong>ITVA</strong> hat den Zweck, den Boden- und Grundwasserschutz und insbesondere die Erkundung, Erfassung,<br />
Bewertung, Sanierung und Überwachung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen zu fördern<br />
sowie das Flächenrecycling und eine nachhaltige Flächennutzung zu unterstützen und die auf diesen Gebieten<br />
und angrenzenden Fachgebieten tätigen Fachleute zusammenzuführen. Die sich aus dieser Tätigkeit<br />
ergebenden Ergebnisse werden der Allgemeinheit zugänglich gemacht.<br />
(2) Zu den Aufgaben des <strong>ITVA</strong> gehören insbesondere:<br />
a) Vertretung wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und rechtlicher Belange<br />
des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes und des Flächenrecyclings<br />
b) Auskunftserteilung und Beratung zu allgemeinen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen,<br />
rechtlichen und organisatorischen Belangen des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes<br />
und des Flächenrecyclings<br />
c) Beobachtung und Förderung des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes und<br />
des Flächenrecyclings sowie Einflussnahme auf die konsequente Anwendung des anerkannten Standes<br />
von Wissenschaft und Technik<br />
d) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken, Normen und gemeinsamen Handlungsempfehlungen<br />
und deren Fortschreibung zur Qualitätssicherung und Unterstützung des Sachverständigenwesens in<br />
den Fachgebieten Altlastenmanagement, Boden- und Grundwasserschutz, und Flächenrecycling<br />
e) Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Böden und Altlasten sowie zum Erreichen eines nachhaltigen<br />
vor- und nachsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes<br />
f) Entwicklung von Konzepten zum Flächenmanagement<br />
g) Zusammenarbeit mit Körperschaften des öffentlichen Rechts, Städten und Gemeinden, Verbänden,<br />
Unternehmen, wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und Einzelpersonen, die auf den Gebieten<br />
des Altlastenmanagementes, des Boden- und Grundwasserschutzes und des Flächenrecyclings sowie<br />
angrenzender Fachgebiete tätig oder an Fachfragen interessiert sind<br />
h) Förderung, Unterstützung und Durchführung der fachlichen Aus- und Fortbildung<br />
i) Durchführung und Förderung von technisch-wissenschaftlichen Veranstaltungen, Förderung des Erfahrungsaustausches,<br />
Mitwirkung bei regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen<br />
j) Anregung und Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben und Mitwirkung<br />
an solchen<br />
k) Information einer breiten Öffentlichkeit über den Erkenntnis-, Erfahrungs- und Entwicklungsstand von<br />
Wissenschaft und Technik im Bereich des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes<br />
und des Flächenrecyclings<br />
- 1 -
l) Zusammenarbeit und Gedankenaustausch mit fachverwandten Vereinigungen und Institutionen im<br />
Ausland zur Förderung der Fachgebiete Altlastenmanagement, Boden- und Grundwasserschutz und<br />
Flächenrecycling<br />
m) Publikationen<br />
n) Herausgabe der Fachzeitschrift altlasten spektrum.<br />
§ 3<br />
Gemeinnützigkeit<br />
Der <strong>ITVA</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte<br />
Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<br />
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke<br />
des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />
§ 4<br />
Mitgliedschaft<br />
(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck und die Aufgaben des <strong>ITVA</strong><br />
gemäß § 2 fördern und unterstützen.<br />
(2) Mitglieder sind:<br />
- ordentliche Mitglieder,<br />
- außerordentliche Mitglieder,<br />
- Ehrenmitglieder.<br />
(3) Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen.<br />
(4) Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.<br />
(5) Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Persönlichkeiten ernennen, die sich in hervorragendem Maße<br />
besondere Verdienste um den <strong>ITVA</strong> erworben haben.<br />
§ 5<br />
Beginn und Ende der Mitgliedschaft<br />
(1) Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich zu beantragen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der<br />
Geschäftsführende Vorstand auf Empfehlung der Geschäftsführung. Die erfolgte Aufnahme wird dem neuen<br />
Mitglied von der Geschäftsstelle unter Zusendung der Satzung und der Angabe der Beitragspflicht und -<br />
höhe schriftlich mitgeteilt.<br />
(2) Die Mitgliedschaft endet durch<br />
a) Tod<br />
b) Löschung der juristischen Person<br />
c) Austritt, der bis zum 30.09. eines Kalenderjahres zum Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich bei der<br />
Geschäftsführung zu erklären ist<br />
d) Ausschluss.<br />
(3) Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied wiederholt oder gröblich gegen das Ansehen oder die Interessen<br />
des <strong>ITVA</strong> verstoßen hat. Der Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung und<br />
Fristsetzung unter Ankündigung des Ausschlusses seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem <strong>ITVA</strong><br />
nicht nachkommt.<br />
- 2 -
(4) Der Ausschluss erfordert einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss des Vorstandes. Gegen den<br />
Beschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung beim Vorstand Einspruch eingelegt<br />
werden. Über den Einspruch entscheidet gem. § 9 Abs. 1 Buchstabe g) die Mitgliederversammlung mit<br />
einfacher Mehrheit.<br />
(5) Das Erlöschen der Mitgliedschaft befreit nicht von den Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt des Erlöschens<br />
gegenüber dem <strong>ITVA</strong> bestanden.<br />
§ 6<br />
Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
(1) Alle Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung antrags- und stimmberechtigt.<br />
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung des Vereins zu beachten und seine Interessen zu fördern und<br />
zu vertreten.<br />
(3) Mit der Aufnahme verpflichten sich die Mitglieder zur Zahlung von jährlichen Beiträgen.<br />
(4) Eine persönliche Haftung besteht für die Mitglieder des <strong>ITVA</strong> nicht. Der Verein haftet ausschließlich mit<br />
seinem Vermögen.<br />
§ 7<br />
Mitgliedsbeitrag<br />
(1) Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge jeweils am 31. Januar des Jahres im Voraus fällig. Der<br />
Mitgliedsbeitrag ist erstmals fällig für das laufende Geschäftsjahr der Aufnahme, unabhängig davon, zu welchem<br />
Zeitpunkt die Aufnahme erfolgt.<br />
(2) Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. In besonderen Fällen kann der<br />
Vorstand auf Antrag den Beitrag ermäßigen oder ganz erlassen.<br />
(3) Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.<br />
Organe des <strong>ITVA</strong> sind:<br />
a) die Mitgliederversammlung,<br />
b) der Vorstand,<br />
c) der Beirat.<br />
§ 8<br />
Organe<br />
§ 9<br />
Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten des <strong>ITVA</strong>, soweit sie nicht vom Vorstand<br />
oder Beirat zu besorgen sind. Sie ist mindestens einmal im Geschäftsjahr einzuberufen.<br />
Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:<br />
a) Entscheidungen zur Satzung<br />
b) Wahl des Vorstandes<br />
c) Bestätigung des Jahresberichtes, des Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes mit Nachträgen<br />
d) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr<br />
- 3 -
e) Entlastung des Vorstandes<br />
f) Wahl der Rechnungsprüfer<br />
g) Entscheidung über den Einspruch gemäß § 5 (4)<br />
h) Entscheidung über die Bildung und Auflösung von Landes- und Regionalgruppen<br />
i) Entscheidung über Ehrungen<br />
j) Entscheidung über die Auflösung des Vereins und den Verbleib des Restvermögens.<br />
(2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Ersten Vorsitzenden schriftlich unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung. Dabei ist eine Frist von mindestens vier Wochen einzuhalten. Der Tag der Absendung<br />
und der Tag der Versammlung werden nicht mitgerechnet. Auf vorgesehene Beschlussfassungen zu<br />
Satzungsänderungen oder zur Auflösung des Vereins ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.<br />
(3) Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung<br />
vorzulegen.<br />
(4) Weitere Mitgliederversammlungen sind auf Vorstandsbeschluss oder bei schriftlich begründetem Verlangen<br />
von mindestens 40% der ordentlichen Mitglieder einzuberufen.<br />
(5) Der Vorsitzende der Mitgliederversammlung ist der Erste Vorsitzende bzw. in seiner Vertretung ein anderes<br />
Mitglied des Vorstandes.<br />
(6) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen<br />
stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst,<br />
sofern nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes vorschreiben. Dreiviertelmehrheit ist erforderlich bei<br />
Entscheidungen gemäß (1) Buchstaben a) und h). Der Beschluss, den Verein aufzulösen, wird mit Dreiviertelmehrheit<br />
aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst.<br />
(7) Jedes Mitglied gemäß § 4 (2) hat eine Stimme. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder können sich<br />
vertreten lassen. Die Vertretung kann nur auf Grund einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden, die vorzulegen<br />
ist. Kein Vertreter kann mehr als drei Stimmen halten.<br />
(8) In eiligen Angelegenheiten können Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Die erforderlichen<br />
Schritte werden vom Vorstand veranlasst. Die Mitglieder nehmen zu der Vorlage innerhalb der vom Vorstand<br />
festzulegenden Frist mittels eingeschriebenem Brief Stellung. Widerspricht ein Mitglied der Beschlussfassung<br />
im schriftlichen Verfahren, so ist die Vorlage in der nächsten Mitgliederversammlung zu behandeln.<br />
(9) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden<br />
des <strong>ITVA</strong> und dem vom Vorsitzenden bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitglieder erhalten<br />
die Niederschrift zugesandt.<br />
§ 10<br />
Vorstand<br />
(1) Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Zahl von mindestens 11, höchstens 23 ordentlichen Mitgliedern.<br />
Im Vorstand soll sich die Mitgliederstruktur repräsentativ widerspiegeln.<br />
(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit den Geschäftsführenden Vorstand. Dieser besteht<br />
aus<br />
- dem Ersten Vorsitzenden<br />
- dem Zweiten Vorsitzenden<br />
- dem Schriftführer<br />
- dem Schatzmeister<br />
(3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des<br />
Geschäftsführenden Vorstandes. Der <strong>ITVA</strong> wird in allen Rechtsgeschäften durch zwei Mitglieder des Geschäftsführenden<br />
Vorstandes vertreten.<br />
(4) Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.<br />
- 4 -
(5) Der Erste Vorsitzende lädt den Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr unter<br />
Mitteilung der Tagesordnung zur Sitzung ein. Die Frist für die Einladung beträgt mindestens vier Wochen.<br />
Auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb eines<br />
Monats eine Vorstandssitzung einzuberufen.<br />
(6) Der Vorstand sowie der Geschäftsführende Vorstand fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Vorstandsmitglieder können sich nicht vertreten lassen.<br />
(7) Die Amtszeit für die Mitglieder des Vorstandes beträgt vier Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen<br />
Wahl des nächsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl für den Vorstand ist zulässig.<br />
(8) Die Führung der Geschäfte des <strong>ITVA</strong> obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand. Er kann diese Aufgaben<br />
einer Geschäftsführung übertragen, die nach einer vom Vorstand bestätigten Geschäftsordnung arbeitet.<br />
(9) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind.<br />
Ehrenmitglieder, die sich nicht vertreten lassen können, können an der Vorstandssitzung mit beratender<br />
Stimme teilnehmen.<br />
(10) Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einer Niederschrift festgehalten. Die Niederschrift wird vom<br />
Vorsitzenden und dem Schriftführer oder bei deren Abwesenheit durch deren bestimmte Vertreter aus dem<br />
Vorstand unterzeichnet und ist den Vorstandsmitgliedern zu übersenden.<br />
(11) In dringenden Fällen kann der Erste Vorsitzende einen schriftlichen Beschluss des Vorstandes herbeiführen.<br />
Auf schriftlichem Weg erzielte Beschlüsse sind gültig, wenn innerhalb der vom Ersten Vorsitzenden gesetzten<br />
Frist mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder schriftlich zustimmen. Das Ergebnis ist in der<br />
nächsten Vorstandssitzung bekanntzugeben und in die Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen.<br />
§ 11<br />
Aufgaben des Vorstandes<br />
Der Vorstand hat die Aufgabe, über Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die der Erfüllung der in § 2 (2)<br />
genannten Aufgaben dienen. Insbesondere ist er zuständig für:<br />
a) Freigabe von Arbeits- und Merkblättern, Arbeitshilfen, Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Positionspapieren,<br />
Stellungnahmen und sonstigen Publikationen zur Veröffentlichung<br />
b) Festlegung von Maßnahmen für die Aus- und Fortbildung<br />
c) Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Bestimmung der Vertreter des <strong>ITVA</strong> in diesen<br />
Organisationen<br />
d) Ausrichtung von Veranstaltungen des <strong>ITVA</strong> und Mitwirkung bei regionalen, nationalen und internationalen<br />
Fachveranstaltungen<br />
e) Vorschläge für Ehrungen und Auszeichnungen<br />
f) Aufhebung der Mitgliedschaft<br />
g) Vorschläge für die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge<br />
h) Bestätigung und Abberufung der Geschäftsführung<br />
i) Erlass von Geschäftsordnungen für die Geschäftsstelle und die Landes- sowie Regionalgruppen<br />
j) Zustimmung zu ergänzenden Geschäftsordnungen der Landes- und Regionalgruppen<br />
k) Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge<br />
l) Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
m) Vorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfer durch die Mitgliederversammlung<br />
n) Festsetzung von Entgelten für besondere Leistungen des <strong>ITVA</strong><br />
o) Berufung und Abberufung des Beirates<br />
p) Förderung von Forschungsarbeiten nach Vorabstimmung im Beirat<br />
q) Zustimmung zur Bildung von Fachausschüssen<br />
- 5 -
) Zustimmung zu Arbeitsvorhaben von Fachausschüssen<br />
s) Einsetzung von Fachgruppen, Arbeitsgruppen und Komitees zur Lösung spezifischer fachlicher Fragen bei<br />
Bedarf<br />
t) Vorschläge für die Bildung und Auflösung von Landes- und / oder Regionalgruppen.<br />
§ 12<br />
Geschäftsführung<br />
(1) Die Geschäftsstelle des <strong>ITVA</strong> befindet sich am Sitz des Vereins. Die Leitung obliegt einer Geschäftsführerin<br />
bzw. einem Geschäftsführer.<br />
(2) Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand bestätigt und abberufen.<br />
(3) Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte des <strong>ITVA</strong>. Der / Die Geschäftsführer/in kann vom Geschäftsführenden<br />
Vorstand zum besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt werden.<br />
(4) Die Geschäftsführung ist zur Berichterstattung über die Tätigkeit des <strong>ITVA</strong> gegenüber dem Vorstand<br />
verpflichtet.<br />
(5) Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstandes, des Vorstandes, des<br />
Beirates und der Mitgliederversammlung beratend teil.<br />
§ 13<br />
Beirat<br />
(1) Zur Beratung des Vorstandes in Fachfragen wird beim Vorstand ein Beirat gebildet. Der Beirat soll die Mitgliederstruktur<br />
des Vereins repräsentativ widerspiegeln.<br />
(2) Dem Beirat obliegen folgende Aufgaben:<br />
a) Anregungen zu den Aufgaben des <strong>ITVA</strong><br />
b) Anregungen zu Arbeitsthemen des <strong>ITVA</strong><br />
c) Vorschläge zur Erarbeitung von Regelwerken, Normen und Handlungsempfehlungen und deren<br />
Fortschreibung zur Qualitätssicherung in den Fachgebieten Altlastenmanagement, Boden- und<br />
Grundwasserschutz und Flächenrecycling<br />
d) Vorschläge zu Aus- und Fortbildung<br />
e) Vorschläge zur Öffentlichkeitsarbeit<br />
f) Beratung des Vorstandes in Fragen der Zusammenarbeit mit fachverwandten Vereinigungen und<br />
Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene.<br />
(3) Die Beiratsmitglieder werden durch den Vorstand berufen.<br />
(4) Der Beirat wählt mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte den Vorsitzenden des Beirates und seinen<br />
Stellvertreter. Der Vorsitzende ist unabhängig von der Mitgliederzahl des Vorstandes automatisch Mitglied<br />
des Vorstandes.<br />
(5) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die mit dem Vorstand abzustimmen ist.<br />
(6) Die Amtszeit für den Vorsitzenden und die Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Eine nochmalige Berufung<br />
von Mitgliedern des Beirates ist zulässig.<br />
(7) Bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden bzw. eines Beiratsmitgliedes kann durch den Vorstand ein<br />
Ersatzmitglied berufen werden.<br />
(8) Der Vorsitzende lädt den Beirat nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Geschäftsjahr, unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung zur Sitzung ein. Die Frist für die Einladung beträgt einen Monat.<br />
(9) Die Beratungsergebnisse des Beirates werden in einer Niederschrift festgehalten, die vom Vorsitzenden und<br />
einem weiteren Mitglied des Beirates zu unterzeichnen ist. Sie ist dem Vorstand des IT\/A innerhalb von<br />
zwei Wochen zu übermitteln.<br />
- 6 -
§ 14<br />
Fachausschüsse<br />
(1) Zur Bearbeitung von Fachfragen werden mit Zustimmung des Vorstandes Fachausschüsse gebildet.<br />
(2) Jedes Mitglied des <strong>ITVA</strong> kann in den Fachausschüssen mitarbeiten.<br />
(3) Die Mitglieder des Fachausschusses wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n, die/der die Arbeit des<br />
Fachausschusses leitet. Wiederwahl ist zulässig.<br />
(4) Die Fachausschüsse können sich eine Geschäftsordnung geben, die mit dem Vorstand abzustimmen ist.<br />
(5) Die Fachausschüsse legen ihr Arbeitsprogramm und ihre Arbeitsergebnisse dem Vorstand vor. Die -<br />
Fachausschussvorsitzenden sind berechtigt, an den betreffenden Vorstandssitzungen teilzunehmen.<br />
§ 15<br />
Landes- und Regionalgruppen<br />
(1) Zur Bearbeitung von regionalen Aufgaben des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes<br />
und des Flächenrecyclings können Landes- und Regionalgruppen gebildet werden.<br />
(2) Zur Bildung und Auflösung von Landes- und Regionalgruppen ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
mit Dreiviertelmehrheit erforderlich.<br />
§ 16<br />
Auflösung des Vereins und Anfall des Restvermögens<br />
(1) Beschlüsse über die Auflösung des <strong>ITVA</strong> können nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung<br />
gefasst werden. Sie bedürfen der Zustimmung von drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder.<br />
Kann eine Auflösung nicht beschlossen werden, weil weniger als drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder<br />
in der Mitgliederversammlung vertreten sind, so kann eine neue Versammlung einberufen werden. Diese<br />
Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder<br />
mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen. Hierauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<br />
(2) Im Falle der Auflösung des Vereins bestellt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.<br />
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische<br />
Person des öffentlichen Rechtes oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung<br />
für die Förderung des Umweltschutzes.<br />
Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 12. Oktober 1990 in Berlin errichtet, geändert und neu gefasst am 19.<br />
November / 12. Dezember 1990, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 18. Juni 1999 in Stuttgart, neu gefasst<br />
durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 09. Mai 2003 in Hamburg, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
am 26. März 2004 in Schweinfurt sowie neu gefasst durch die Mitgliederversammlung am 24. April <strong>2009</strong> in Würzburg.<br />
gez. gez.<br />
Prof.-Dipl.-Ing. H. Burmeier Dipl.-Geol. M. Altenbockum<br />
(Erster Vorsitzender) (Schriftführer)<br />
- 7 -
Unabhängigkeit und Objektivität<br />
Verhaltenskodex für Mitglieder des <strong>ITVA</strong><br />
Die Mitglieder des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.V. (<strong>ITVA</strong>), beachten die Grundsätze<br />
der Unabhängigkeit und Objektivität. Als Vertragspartner verpflichten sie sich, die nötige Transparenz<br />
und Fairness walten zu lassen. Ihre Aussagen und Feststellungen sind sachlich und korrekt.<br />
Integrität<br />
Die Mitglieder des <strong>ITVA</strong> verstoßen weder in ihrer Funktion als Auftraggeber noch als Auftragnehmer<br />
gegen gesetzliche und / oder vertragliche Verpflichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen<br />
zum Preis- und Vergaberecht.<br />
Sie sind integer und fördern das Ansehen ihres Berufsstandes.<br />
Kompetenz<br />
In ihrer Funktion als Auftraggeber vergeben sie Aufträge nur an vertrauenswürdige Auftragnehmer, die<br />
aufgrund ihrer Erfahrungen, qualifizierten Mitarbeiter und technischen Ausstattungen diese erfolgreich<br />
bearbeiten können.<br />
Als Auftragnehmer nehmen sie nur solche Aufträge an, die entsprechend der genannten Kriterien erfolgreich<br />
bearbeitet werden können.<br />
Auftraggeber sowie Auftragnehmer arbeiten gewissenhaft und streben eine dem jeweiligen Projekt<br />
angemessene Qualität ihrer jeweiligen Arbeit bzw. Zusammenarbeit an.<br />
Als Auftragnehmer verpflichten sich die Mitglieder des <strong>ITVA</strong>, geeignete, erforderliche und angemessene<br />
Lösungen zu erarbeiten, mit denen die mit der Aufgabenstellung verbundenen Ziele erreicht<br />
werden.<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, ein Honorar zu vereinbaren, welches im Verhältnis<br />
zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen angemessen und auskömmlich ist.<br />
Beide Seiten befürworten faire Leistungswettbewerbe.<br />
Fortbildungspflicht<br />
Die Mitglieder des <strong>ITVA</strong> als Auftraggeber und als Auftragnehmer nehmen an Fortbildungs- und / oder<br />
Vortragsveranstaltungen teil und halten sich durch Lektüre von Fachliteratur / -veröffentlichungen auf<br />
dem aktuellen Wissensstand und erweitern ihre Kompetenz<br />
Eigenverpflichtung<br />
Alle ordentlichen Mitglieder des <strong>ITVA</strong> verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex zu befolgen. Die außerordentlichen<br />
Mitglieder unterrichten ihre Mitarbeiter über den hier aufgestellten Verhaltenskodex<br />
und verpflichten sie, diesen zu befolgen.