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Tätigkeitsbericht 2009 - ITVA

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Ingenieurtechnischer Verband<br />

für Altlastenmanagement und<br />

Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

<strong>2009</strong><br />

Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und<br />

Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />

Invalidenstr. 34<br />

10115 Berlin<br />

Tel.: +49 (0)30 – 48 63 82 80<br />

Fax: +49 (0)30 – 48 63 82 80<br />

info@itv-altlasten.de<br />

www.itv-altlasten.de


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Vorstand und Beirat<br />

Der Vorstand tagte im Jahr <strong>2009</strong> dreimal (Berlin 23.01.<strong>2009</strong>, Würzburg 22.04.<strong>2009</strong>, Berlin<br />

09.10.<strong>2009</strong>). Wesentliche Themen waren:<br />

• Neufassung der Satzung in Verbindung mit einer Änderung des Vereinsnamens<br />

• Strategische Ausrichtung des Verbandes und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Aktuelle und neue Themenfelder des <strong>ITVA</strong><br />

• <strong>ITVA</strong>-Preis / Nachwuchsförderung<br />

• Rechtssetzungsverfahren des Bundes im Bereich Boden/Altlasten/Fläche – Positionen<br />

des <strong>ITVA</strong> zur Fortschreibung des Bodenschutzrechts<br />

• Europäische Bodenschutzstrategie / EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie<br />

• Vorbereitung des <strong>ITVA</strong>-/GAB-Symposiums <strong>2009</strong> und Vorplanung des Altlastensymposiums<br />

2010<br />

• Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung mit Kooperationspartnern, Vorbereitung von<br />

<strong>ITVA</strong>-Workshops<br />

• Vorbereitung der Festveranstaltung „20 Jahre <strong>ITVA</strong> – Bilanz und Perspektiven“<br />

anlässlich des 20-jährigen Gründungsjubiläums am 12.10.2010 in Berlin<br />

• Leitbild des <strong>ITVA</strong><br />

• Beteiligung des <strong>ITVA</strong> am INTERREG IVB – NWE-Projekt „CityChlor“<br />

• Kontakte und fachliche Zusammenarbeit mit Verbänden, Institutionen, Gremien, Bund<br />

und Ländern / Mitwirkung im TASK-Beirat und weitere Gremientätigkeiten von Vorstandsmitgliedern<br />

des <strong>ITVA</strong><br />

• Aktivitäten der Aktionsplattform Bodenschutz (ABo)<br />

• Liquidation der Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA)<br />

• aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Kommission Bodenschutz (KBU) beim Umweltbundesamt<br />

Der Geschäftsführende Vorstand tagte am 27.02.<strong>2009</strong> in Hannover und am<br />

23./24.07.<strong>2009</strong> in Garbsen. Im Mittelpunkt der Sitzungen standen die Vorbereitung der 20.<br />

Mitgliederversammlung, der Sitzungen von Vorstand und Beirat, die Vorbereitung der Festveranstaltung<br />

„20 Jahre <strong>ITVA</strong>“ anlässlich des 20-jährigen Gründungsjubiläums im Jahr 2010<br />

sowie die Formulierung eines Leitbildes für den <strong>ITVA</strong>.<br />

Das Leitbild fasst die Kernaussagen, Visionen und strategische Ausrichtung des Vereins zusammen.<br />

Es wurde in Heft 06/2010 des <strong>ITVA</strong>-Fachorgans altlasten spektrum veröffentlicht<br />

und wird den <strong>ITVA</strong>-Mitgliedern anlässlich der 21. Mitgliederversammlung am 12.03.2010 zur<br />

Verabschiedung vorgelegt.<br />

- 3 -


- 4 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Die 15. Sitzung des Beirates fand im Vorfeld des Altlastensymposiums am 22.04.<strong>2009</strong> in<br />

Würzburg statt. Zentrale Themen waren:<br />

• Nachwuchsförderung / <strong>ITVA</strong>-Preis<br />

• Strategie und Öffentlichkeitsarbeit des <strong>ITVA</strong><br />

Am 22.04.<strong>2009</strong> fand die 6. Gemeinsame Sitzung vor Vorstand und Beirat statt. Im Mittelpunkt<br />

der Sitzung standen die Themen:<br />

• <strong>ITVA</strong>-Preis / Nachwuchsförderung<br />

• Zusammenarbeit mit Verbänden<br />

• Aktivitäten der Aktionsplattform Bodenschutz (ABo) und Stand der Auflösung der<br />

Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA)<br />

• Rechtssetzungsverfahren im Bereich Boden/Altlasten auf nationaler und europäischer<br />

Ebene<br />

Die Sitzungen wurden von der Geschäftsführung inhaltlich und organisatorisch vorbereitet,<br />

die Geschäftsführerin nahm beratend an den Sitzungen teil.<br />

Personalia<br />

Im Rahmen der 58. Vorstandssitzung am 23.01.<strong>2009</strong> wurden<br />

- BauDir Andreas Bieber, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

- Otto Huter, Deutscher Städtetag, Dezernat für Umwelt und Wirtschaft<br />

- Dr. Gerhard Knoop, Currenta GmbH & Co. OHG<br />

- Dr. Joachim Schabronath, Evonik Industries AG, Essen<br />

vom Vorstand in den Beirat des <strong>ITVA</strong> berufen.<br />

20. Mitgliederversammlung<br />

Die 20. Mitgliederversammlung fand am 24. April <strong>2009</strong> in Würzburg statt. Die Mitgliederversammlung<br />

beschloss einstimmig, den Vereinsnamen in „Ingenieurtechnischer Verband für<br />

Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)“ zu ändern, den Vereinszweck und<br />

die Aufgabenstellung in § 2, Abs. 1 zu präzisieren sowie einige weitere Bestimmungen der<br />

Vereinssatzung in Form einer Neufassung der Satzung zu ändern.<br />

Die Neufassung der Satzung trägt dem Wandel und der Erweiterung der Tätigkeits- und Arbeitsfelder<br />

der Mitglieder und des Vereins sowie gesellschaftspolitischen Bedeutung des<br />

Flächenrecyclings/-managements Rechnung. Die Berücksichtigung von Grundwasserschutz<br />

und schädlichen Bodenveränderungen im Satzungszweck trägt ebenso wie die Verwendung<br />

des Begriffs Flächenrecycling dazu bei, den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen<br />

und der übergeordneten Zielsetzung des <strong>ITVA</strong>, Problemlösungen – insbesondere zur Reduktion<br />

der Flächeninanspruchnahme – aufzuzeigen, gerecht zu werden.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Mit Datum vom 12.08.<strong>2009</strong> erfolgte unter Aktenzeichen VR 12035 B mit der laufenden<br />

Nummer 3 die Eintragung der am 24.04.<strong>2009</strong> insgesamt neu gefassten Satzung im Vereinsregister<br />

beim Amtsgericht Charlottenburg.<br />

<strong>ITVA</strong>-Preis<br />

Der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement<br />

und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>) verleiht<br />

Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftlern<br />

aufgrund hervorragender wissenschaftlicher<br />

Leistungen den dotierten „<strong>ITVA</strong>-Preis 2010".<br />

Bewertet werden hierbei Diplomarbeiten, Bachelorarbeiten,<br />

Masterarbeiten und Dissertationen aus den<br />

Gebieten Altlastenmanagement, Flächen-/ Liegenschaftrecycling<br />

sowie Boden- und Grundwasserschutz,<br />

die durch innovative, praxisgerechte Lösungsansätze<br />

und interdisziplinäre Arbeitsweisen erfolgreich<br />

zu einem nachhaltigen Umgang mit dem Boden,<br />

dem Grundwasser und den Flächen- und Energieressourcen<br />

beitragen.<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler<br />

im Alter bis zu 35 Jahren, die im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.<strong>2009</strong> ihre Diplomarbeit<br />

/ Bachelorarbeit / Masterarbeit / Dissertation an einer Hochschule / Fachhochschule<br />

/ Berufsakademie abgeschlossen haben.<br />

Die Teilnehmer müssen nicht Mitglied des Verbandes sein. Eingereicht werden können sowohl<br />

eigene Bewerbungen als auch Vorschläge der wissenschaftlichen / fachlichen Betreuer.<br />

Arbeiten, die interdisziplinäre Aspekte und Arbeitsweisen hervorheben, werden bevorzugt.<br />

Einsendeschluss ist der 30.06.2010.<br />

Prämiert werden drei Beiträge. Die Preise bestehen aus einer Urkunde und einem Preisgeld.<br />

Der erste Preis ist mit 2.000 €, der zweite Preis mit 1.000 € und der dritte Preis mit 500 € dotiert.<br />

Die Preisträgerinnen / Preisträger erhalten eine einjährige beitragsfreie Mitgliedschaft<br />

im <strong>ITVA</strong> (inkl. Abonnement Fachzeitschrift altlasten spektrum).<br />

Die Preisverleihung des <strong>ITVA</strong>-Preises 2010 erfolgt anlässlich der Veranstaltung „20 Jahre<br />

<strong>ITVA</strong> – Bilanz und Perspektiven“ am 12.10.2010 in Berlin und wird in den <strong>ITVA</strong>-Mitteilungen<br />

der Fachzeitschrift altlasten spektrum bekannt gegeben.<br />

Die Trägerin / der Träger des ersten Preises stellt die prämierte Arbeit im Rahmen der Veranstaltung<br />

als Fachvortrag öffentlich vor. Alle prämierten Beiträge werden in den Tagungsunterlagen<br />

der Veranstaltung und in der nächstfolgenden Ausgabe des <strong>ITVA</strong>-Fachorgans<br />

altlasten spektrum publiziert.<br />

Die Preisträger werden von einer Jury aufgrund wissenschaftlicher Kriterien unter Ausschluss<br />

des Rechtsweges ermittelt.<br />

- 5 -


Jury<br />

• Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer<br />

Deutsche Bahn AG, Sanierungsmanagement, Berlin<br />

• Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann<br />

GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden<br />

- 6 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

• Martin Keil<br />

Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />

• Prof. Dr.-Ing. Herbert Klapperich<br />

TU Bergakademie Freiberg, Institut für Geotechnik, Freiberg/S.<br />

• Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr<br />

HPL Umwelt Consult GmbH, Berlin<br />

• Dipl.-Ing. Birgit Schmitt-Biegel<br />

HIM GmbH, Biebesheim<br />

Die Ausschreibungsunterlagen stehen seit Mai <strong>2009</strong> unter<br />

http://www.itv-altlasten.de/236.0.html<br />

zum Download zur Verfügung. Allen relevanten Lehr- und Forschungseinrichtungen wurden<br />

Werbeposter übersandt. Ergänzend wurde im Laufe des Jahres <strong>2009</strong> auf zahlreichen Fachveranstaltungen<br />

für die Teilnahme an der Ausschreibung geworben.<br />

Rechtssetzungsverfahren im Bereich Boden / Altlasten<br />

Mit dem Ziel, die Kompetenzen und Positionen des <strong>ITVA</strong> an die Öffentlichkeit und die politischen<br />

Entscheidungsträger heranzutragen, wurden die bestehenden Kontakte im Jahr <strong>2009</strong><br />

erfolgreich weiter entwickelt.<br />

An Rechtssetzungsverfahren des Bundes und der Länder, die den Vereinszweck betreffen,<br />

hat sich der <strong>ITVA</strong> mit Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen sowie im Rahmen von<br />

Anhörungen und in direkten Gesprächen beteiligt (Arbeitsentwurf der ErsatzbaustoffVO, Diskussionsentwurf<br />

einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS)<br />

vom 12.08.<strong>2009</strong>, Entwurf zu § 12 a BBodSchV, Änderung der Niedersächsischen Verordnung<br />

über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom<br />

29.09.<strong>2009</strong>, Entwurf einer Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.12.<strong>2009</strong>).<br />

Projekte<br />

Externe Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden<br />

Im Oktober 2008 hat das LfU Bayern den <strong>ITVA</strong> im Zusammenhang mit dem „Projekt zur externen<br />

Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden“ des Länderfinanzierungsprogramms<br />

2008 mit der Durchführung von Vergleichsuntersuchungen bei der Bodenprobenahme<br />

einschließlich Dokumentation, Darstellung und Bewertung der erzielten Ergebnisse<br />

sowie der Beurteilung ihrer praktischen Anwendbarkeit und des Nutzens für den bodenschutzrechtlichen<br />

Vollzug beauftragt. Die Arbeiten wurden von Mitgliedern des <strong>ITVA</strong>-Fachausschusses<br />

F2 „Probenahme“ ausgeführt. Das Projekt wurde im Herbst <strong>2009</strong> erfolgreich<br />

abgeschlossen.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

INTERREG IVB – NWE-Projekt „CityChlor – TaCkling urban soil and groundwater contamination<br />

caused by Chlorinated solvents“<br />

Die EU-Kommission hat im Sommer <strong>2009</strong> das Projekt „CityChlor”,<br />

ein langfristiges europäisches Forschungsprojekt mit dem Ziel der<br />

Erarbeitung eines integrierten Ansatzes für die Sanierung von Boden-<br />

und Grundwasserkontaminationen durch chlorierte Lösungsmittel<br />

in städtischen Regionen, bewilligt. Das gesamte Forschungs-<br />

Budget beläuft sich auf 5,2 Mio. €, davon werden 50% durch das<br />

INTERREG IV B-Programm für Nordwesteuropa getragen. Dieses<br />

Programm unterstützt Projekte, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Region und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.<br />

Die Realisierung des Projekts liegt in den Händen einer Partnerschaft zwischen Behörden,<br />

Forschungsinstituten und Städten. Die flämische öffentliche Abfall-Agentur (OVAM) ist zuständig<br />

für die Koordination des Projekts. Insgesamt sind 9 Partner aus Flandern, den Niederlanden,<br />

Frankreich und Deutschland beteiligt. In Deutschland nehmen der <strong>ITVA</strong> und die<br />

Landeshauptstadt Stuttgart teil, in Flandern neben dem Projekt-Koordinator OVAM, die<br />

Städte Mortsel und Gent. In den Niederlanden sind Bodem+ und die Gemeinde Utrecht beteiligt,<br />

Frankreich ist vertreten durch INERIS und ADEME. Das Projekt hat eine Laufzeit von<br />

3,5 Jahren. Der Vertrag wurde am 27. Januar 2010 in Utrecht von den beteiligten Partnern<br />

unterzeichnet.<br />

Das neue Forschungsprojekt soll nicht nur gemeinsam technisches Wissen, sondern auch<br />

Richtlinien, wie organisatorische und sozio-ökonomische Aspekte und die Beteiligung der<br />

Gemeinschaft bewältigt werden sollten, erarbeiten. Dies soll zu einer effizienteren und<br />

schnelleren Bewältigung dieser häufig vorkommenden Art von Verunreinigungen beitragen.<br />

Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines integralen Ansatzes zur Verbesserung<br />

der Boden- und Grundwasserqualität bzw. der Minimierung von Schadstoffbelastungen<br />

durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) in Stadtgebieten. Das Projekt<br />

will nicht nur Fachwissen zur Erkundung und Sanierung von LCKW-Schäden bündeln,<br />

sondern auch ganzheitliche Prozesse erarbeiten, die auch Bürgerbeteiligung, organisatorische<br />

und sozioökonomische Aspekte einschließen.<br />

Die dicht besiedelten Regionen Nordwesteuropas sind mit vergleichbaren Problemstellungen<br />

hinsichtlich der Schadstoffbelastung mit LCKW konfrontiert, sie bilden mit Abstand die häufigste<br />

Ursache von Grundwasserschäden. Die Erkundung und Sanierung der zumeist langen<br />

Schadstofffahnen ist zeit- und kostenintensiv. Bisher arbeitet jede Region mit eigenen Teillösungen.<br />

NL und Flandern sammelten bereits Erfahrungen mit öffentlichen Förderprogrammen<br />

für LCKW- Verunreinigungen von chemischen Reinigungen. Die Stadt Stuttgart und die<br />

Niederlande haben Pilotprojekte durchgeführt, um das Problem multipler Schadstoffquellen<br />

und -fahnen in größerem Maßstab in den Griff zu bekommen. Eine transnationale Kooperation<br />

wird verschiedene Sichtweisen, Erfahrungen, Methoden und Lösungsansätze zusammenbringen.<br />

Dies ermöglicht es, Pilotprojekte umzusetzen und Lösungsansätze für innovative<br />

Verfahren voranzubringen. Dies dient der Optimierung unter ökonomischen und technisch-administrativen<br />

Gesichtspunkten, erleichtert die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie<br />

und fördert die europäische Harmonisierung.<br />

Weitere Informationen unter www.citychlor.eu.<br />

- 7 -


Das Projekt umfasst die Arbeitspakete:<br />

1. Stand des Wissens – Erfassung und Fortschreibung<br />

2. Erkundungsmethoden und -strategien<br />

3. Sanierungstechniken und -strategien<br />

4. Sozio-ökonomische Aspekte, Förderung und Finanzierung<br />

- 8 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Als Schwerpunkte der Aktivitäten des <strong>ITVA</strong> sind zwei Workshops zu strategischen Aspekten<br />

des Umgangs mit Schadstoffahnen und multiplen Schadensquellen sowie die Erarbeitung<br />

von sowohl technisch orientierten Arbeitshilfen als auch Empfehlungen zur Implementierung<br />

integraler Ansätze bei den hierzulande gegebenen Rahmenbedingungen vorgesehen. Die<br />

Arbeiten werden überwiegend im Fachausschuss H1 „Technologien und Verfahren“ angesiedelt<br />

sein, mit dem Ziel, bis Ende 2012 zwei Handlungsempfehlungen zu erarbeiten:<br />

1. Untersuchungsstrategien für großflächige LCKW-Verunreinigungen und deren technische<br />

Umsetzung<br />

2. Sanierungsstrategien für Grundwasserverunreinigungen mit LCKW<br />

Ein erster „National Review“-Workshop mit den stake-holdern soll im Juni 2010 stattfinden.<br />

Die Ergebnisse werden dokumentiert und als Publikation im altlasten spektrum veröffentlicht.<br />

In der Schlussphase des Projektes ist wiederum eine Fachveranstaltung vorgesehen, um die<br />

Ergebnisse entsprechend zu präsentieren.<br />

EU-Förderprojekt COBRAMAN (INTERREG IVB CENTRAL)<br />

Der <strong>ITVA</strong> wirkt als Associated Partner am EU-Förderprojekt COBRAMAN (INTERREG IVB<br />

CENTRAL) mit. Ziel des Projektes ist, das Berufsbild des Flächenentwicklungsmanagers zu<br />

beschreiben, kommunales Personal in einem Seminarzyklus dafür zu qualifizieren und gemeinsam<br />

mit europäischen Partnern die Grundlagen für zukünftige Ausbildungsgänge zu<br />

schaffen. Im Rahmen eines eintägigen Workshops wurden am 03.02.2010 das Berufsbild,<br />

wesentliche Arbeitsinstrumente (Interdisziplinäre Projektgruppen, Flächenstatus-Bericht,<br />

Brownfield SWOT – Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, Managementpläne),<br />

Aus- und Weiterbildung sowie die Umsetzung in Deutschland, gemeinsame Aktivitäten<br />

und Publikationen vorgestellt und diskutiert.<br />

Fortschreibung des Technologieregisters zur Sanierung von Altlasten TERESA<br />

Das mit Mitteln des BMBF unter dem Förderkennzeichen 0330726 geförderte Forschungsvorhaben<br />

„Fortschreibung des Technologieregisters zur Sanierung von Altlasten TERESA“<br />

wurde im Jahr <strong>2009</strong> fortlaufend betreut. In der kostenlos nutzbaren interaktiven Datenbankanwendung<br />

„TERESA 3.0 – Technologieregister zur Sanierung von Altlasten“ sind derzeit<br />

108 Verfahren registriert.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Fachausschüsse<br />

A1 „Vergabewesen und Honorarfragen“<br />

Zentrales Arbeitsthema des Fachausschusses ist vor dem Hintergrund des neuen Vergaberechts<br />

die Überarbeitung der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe Vergabe und Honorierung von Gutachter-, Ingenieur-<br />

und Planungsleistungen im Altlastenbereich (mit Vergaberechtsänderungen 2000<br />

und 2001), A1-1/01. Die aktualisierte Arbeitshilfe soll im Jahr 2010 vorgelegt werden.<br />

Wesentlichen Stellenwert in der Fachausschussarbeit hatten die Vergabe- und Abrechnungspraxis<br />

bei Ingenieurleistungen sowie die Verfolgung der Novellierung des Vergaberechtes<br />

auf EU-, Bundes- und Landesebene und die Diskussion über auskömmliche Honorare.<br />

Hierzu ist ein Arbeitspapier geplant.<br />

A2 „Rechtliche und finanzielle Probleme der Altlastensanierung“<br />

Grundlegende Aufgabenstellung des Fachausschusses, in dem 19 Mitglieder mitwirken, ist<br />

die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundsatzfragen, die für den Verband von allgemeiner<br />

Bedeutung sind. Die Fortschreibung des nationalen und europäischen Umweltrechts<br />

wurde vom Fachausschuss – auch in gemeinsamen Arbeitskreisen mit den Fachausschüssen<br />

C6 „Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen“ und C3 "Sachverständigenwesen"<br />

sowie dem AK EU-Wasserrahmenrichtline – aktiv begleitet. Kernthemen<br />

waren der Umgang mit mineralischen Abfällen im Rahmen der Weiterentwicklung des Arbeitsentwurfes<br />

für eine Ersatzbaustoff-Verordnung, der Entwurf einer Grundwasserverordnung<br />

sowie Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten.<br />

Im Rahmen der Anhörung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Sachverständige<br />

und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom 29.09.<strong>2009</strong> wurde<br />

eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Fachausschuss C3 (Sachverständigenwesen)<br />

abgegeben. Zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen (VUmwS) vom 12.08.<strong>2009</strong> wurde eine gemeinsame Stellungnahme mit dem<br />

Fachausschuss C6 vorgelegt. Im Rahmen der Anhörung des BMU zum Entwurf einer<br />

Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.12.<strong>2009</strong> wurde gemeinsam mit dem Arbeitskreis<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie (AK WRRL) eine Stellungnahme erarbeitet.<br />

Des Weiteren befasste sich der Fachausschuss mit dem Entwurf einer Verordnung über die<br />

Bewertungskommissionen für Bodenschutz und Altlasten Baden-Württemberg, dem Entwurf<br />

eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlamentes und<br />

des Rates (INSEIRE) sowie zur Änderung boden-, wasser- und abfallrechtlicher Vorschriften<br />

Baden-Württemberg und der EU-Bodenrahmenrichtline.<br />

C3 „Sachverständigenwesen“<br />

Der Fachausschuss hat fortgesetzt Erfahrungen zur Umsetzung der Anforderungen des § 18<br />

BBodSchG in die Praxis gesammelt, die im Rahmen eines Erfahrungs- und Informationsaustausches<br />

vorgestellt werden sollen. Neben der Beratung von Mitgliedern des <strong>ITVA</strong> und<br />

anderen Interessenten widmeten sich die Mitglieder des Fachausschusses insbesondere der<br />

Konzeption und Mitwirkung beim Weiterbildungsseminar „Sachverständige nach § 18<br />

BBodSchG“ der Ingenieurakademie Niedersachsen sowie der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen<br />

und Vorträgen zum Thema.<br />

Im Rahmen der Anhörung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Sachverständige<br />

und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom 29.09.<strong>2009</strong> – wurde<br />

eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Fachausschuss A2 erstellt.<br />

- 9 -


C4 „Rüstungsaltlasten und Kampfmittel“<br />

- 10 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Im Mittelpunkt der Arbeit des Fachausschusses stehen Fachpublikationen zu den spezifischen<br />

Problemen bei der Erfassung, Erkundung und Sanierung von Rüstungsaltlasten und<br />

ehemals militärisch genutzten Liegenschaften, die Bereitstellung praxisorientierter Informationen<br />

und Handlungsempfehlungen bzgl. einer potentiell vorliegenden Gefährdung durch<br />

Kampfmittel für die am Grundstücksverkehr beteiligten Akteure sowie die Erarbeitung von<br />

Lösungskonzepten für die Schnittstelle zwischen Bodenschutz und Kampfmittelräumung. Die<br />

komplexen Fragestellungen werden von den insgesamt 30 Mitgliedern in vier Arbeitskreisen<br />

– AK I "Konzepte und Maßnahmen zu Rüstungsaltlasten", AK II "Chemie (Analytik, Toxikologie,<br />

Abbau)", AK III "Bodenschutz und Kampfmittel", AK IV "Kampfmittelräumung" – bearbeitet.<br />

Ziel des AK IV ist, eine Informationsplattform aufzubauen, die bei den <strong>ITVA</strong>-Mitgliedern und<br />

in der Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung für die Problematik und zu einer frühzeitigeren<br />

Berücksichtigung des Aspekts Kampfmittelverdacht in Planungsverfahren beiträgt. Im Vordergrund<br />

stehen daher die Bewusstseinsförderung für das Thema Kampfmittelräumung, die<br />

Verdeutlichung der Gefährdung durch Kampfmittel und Hinweise auf die Sorgfaltspflichten<br />

des Grundstückseigentümers/Bauherrn. Hilfestellung soll geleistet werden durch die Darlegung<br />

der unterschiedlichen Länderregelungen und konkrete Hinweise zum Vorgehen.<br />

Der AK hat im Jahr <strong>2009</strong> an der Bereitstellung allgemeiner Informationstexte (Veranlassung,<br />

Historie, Regelungen) und der speziellen Hinweise für die Bedarfsträger (länderspezifische<br />

Ablaufschemata mit Erläuterungen und Kontaktadressen) bei der Kampfmittelräumung gearbeitet.<br />

Die Veröffentlichung soll im Internetauftritt des <strong>ITVA</strong> erfolgen. Darüber hinaus sollen<br />

Hinweise zu Fragen der Haftung und Finanzierung erarbeitet sowie Tipps zur sachgerechten<br />

Ausschreibung und Vergabe bereitgestellt werden. Das Thema wird darüber hinaus von den<br />

AK-Mitgliedern durch Publikationen und im Rahmen von Veranstaltungen präsent gehalten.<br />

Der AK III erarbeitet eine Fachveröffentlichung zur Schnittstelle Kampfmittel / Bodenschutz.<br />

Mitglieder des Fachausschusses waren in die Erarbeitung der „Arbeitshilfe für die Untersuchung<br />

von Sprengplätzen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingebunden.<br />

C5 „Flächenrecycling“<br />

Ziel des Fachausschusses ist, in Zusammenarbeit mit Fachleuten innerhalb und außerhalb<br />

des <strong>ITVA</strong> zu einer Versachlichung der Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen des Flächenrecyclings<br />

beizutragen. Im Mittelpunkt der Arbeit der 22 Fachausschuss-Mitglieder stehen<br />

das Aufzeigen von Defiziten, die Erstellung von Arbeitshilfen und die Entwicklung fachübergreifender<br />

Positionen. Zu speziellen Themen werden externe Gäste eingeladen, mit<br />

Partnerorganisationen in Österreich und der Schweiz werden Erfahrungen ausgetauscht.<br />

Die Auswirkungen von Basel II auf das Flächenrecycling wurden im Jahr <strong>2009</strong> weiter intensiv<br />

diskutiert; für REIT-Unternehmen stellt sich hier die Risikofrage aus Bodenbelastungen immer<br />

drängender. In einem eigenen Arbeitskreis des FA C5 werden aktuelle „Regelwerke“ der<br />

Länder zur Verwertung von Böden, Bauschutt und RC-Material gesammelt und ausgewertet.<br />

Im Mittelpunkt der Arbeiten stand im Jahr <strong>2009</strong> das Thema "Grundstückswert / Risikoabschlag“.<br />

Die Forschungsergebnisse zur Kaufpreisfindung vorgenutzter Grundstücke werden<br />

ausgewertet, die Auswertung soll im Jahr 2010 in Form einer Arbeitshilfe des Fachausschusses<br />

unter dem Titel „Grundstückswert / Risikoabschlag“ veröffentlicht werden.<br />

Der Fachausschuss unterstützt die Forschungsvorhaben COBRAMAN und REFINA.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

C6 „Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen“<br />

Zentrale Zielsetzung des Fachausschusses, dem 43 Mitglieder (Ingenieur- und Planungsbüros,<br />

Deponiebetreiber, Behörden, Altlastensanierungsverband, Tiefbauunternehmen, Industrie,<br />

Deutsche Bahn, Anwaltskanzleien sowie 3 ständige Gäste aus dem BVB und der DWA)<br />

angehören, ist, das interdisziplinäre ingenieurtechnische, naturwissenschaftliche und<br />

rechtswissenschaftliche Know-how des <strong>ITVA</strong> und die Erfahrungen seiner Mitglieder aus der<br />

Altlastensanierung und dem Flächenrecycling in die aktuellen Gesetzgebungsverfahren einzubringen.<br />

Kernthema des Fachausschusses ist die fachliche Bewertung des Umgangs mit mineralischen<br />

Abfällen und den darin enthaltenen Schadstoffen unter den Gesichtspunkten des<br />

Grundwasserschutzes und des Bodenschutzes sowie des Flächenrecyclings, insbesondere<br />

die Bewertung der Auswirkungen möglicher Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

zur Abfallentsorgung auf die Materialströme, auf die Deponiekapazitäten und auf den<br />

Bedarf an Ersatzbaustoffen in bodenähnlichen sowie technischen Anwendungen. Gegenstand<br />

des Fachausschusses sind des Weiteren Fragen der Probenahme und der Analytik<br />

von Abfallmaterial.<br />

Die vielfältigen Fragestellungen werden in drei Arbeitskreisen bearbeitet:<br />

- AK 1: Integrierte Deponieverordnung<br />

- AK 2: ErsatzbaustoffV, § 12 a BBodSchV<br />

- AK 3: Probenahme, Analyseverfahren<br />

Im Kontext der aktuellen Rechtssetzungsverfahren standen <strong>2009</strong> die kritische Betrachtung<br />

der Ableitung neuer Einbauwerte und der Folgenabschätzung sowie die kritische Auseinandersetzung<br />

mit den neuen Analyseverfahren (Säulenversuche, Säulenschnelltest) DIN 19528<br />

und DIN 19529 im Mittelpunkt der Fachausschussarbeit.<br />

Gemeinsam mit dem Fachausschuss A2 „Rechtliche und finanzielle Fragen der Altlastensanierung“<br />

erarbeitete der Fachausschuss die <strong>ITVA</strong>-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf<br />

einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS) vom 12.08.<strong>2009</strong>.<br />

Der im Jahr <strong>2009</strong> neu gebildete Unterarbeitskreis TOC erarbeitete eine <strong>ITVA</strong>-Stellungnahme<br />

an das Bundesumweltministerium zur Begrenzung des TOC-Gehaltes im Entwurf zu § 12 a<br />

BBodSchV. Darüber hinaus waren Fachausschussmitglieder an der Erstellung einer <strong>ITVA</strong>-<br />

Stellungnahme an das Bundesumweltministerium zum Entwurf einer Grundwasserverordnung<br />

beteiligt.<br />

Die Aktualisierung und Überarbeitung des Entwurfs der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe „Umlagerung und<br />

Einbau von Bodenmaterialien und mineralischen Abbruchmaterialien auf Altlasten“ wird nach<br />

Abschluss der einschlägigen Rechtssetzungsverfahren vorgenommen.<br />

F2 „Probenahme“<br />

Die Präzision der Analytik für die chemische Untersuchung von Wasser-, Boden- und Bodenluftproben<br />

steht oft in keinem Verhältnis zum Aufwand und zur Genauigkeit der Probenahme.<br />

Durch die Beprobungsstrategie, die Art der Probenahme sowie die Sorgfalt der<br />

Durchführung werden die Ergebnisse der Analytik entscheidend beeinflusst. Zentrale Zielsetzung<br />

des Fachausschusses "Probenahme“ ist daher, aufbauend auf vorhandenen Anforderungen<br />

(DIN, DVWK, DVGW) Kriterien für Qualitätsanforderungen an die Probenahme bei<br />

Altlastenuntersuchungen zu erarbeiten und diese in Form von Arbeitspapieren zu veröffentli-<br />

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

chen und / oder in die Arbeit anderer Gremien einzubringen. Diesbezüglich bestehen Kontakte<br />

zu Ausschüssen von DIN/ISO und BDG sowie zur OFD Hannover.<br />

Der Fachausschuss hat im Jahr <strong>2009</strong> in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt<br />

für Umwelt im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms Wasser und Boden ein „Projekt<br />

zur externen Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden“ bearbeitet. Das Folgeprojekt<br />

zu dem im Jahr 2008 erfolgreich beendeten Vorhaben "Aktuelle Fragen zur Bodenluftprobenahme"<br />

wurde im November <strong>2009</strong> mit Erscheinen der vom LfU Bayern in der Reihe<br />

„Umwelt Spezial“ herausgegebenen Druckschrift "Projekt zur externen Qualitätssicherung bei<br />

der Probenahme von Böden" erfolgreich abgeschlossen.<br />

Die Vorstellung der Ergebnisse der beiden vom Fachausschuss F2 bearbeiteten Projekte<br />

stand im Mittelpunkt der AQS-Fachtagung <strong>2009</strong>, die das Bayerische Landesamt für Umwelt<br />

am 25. und 26. November <strong>2009</strong> mit den Schwerpunktthemen "Qualitätssicherung Bodenprobenahme,<br />

Qualitätssicherung Bodenluft" in Hof durchführte.<br />

Die Tagungsbeiträge werden auf der Internetseite der „AQS-Stelle Umwelt“<br />

http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/fachinformationen/qualitaetssicherungsmassnahmen_fortbildung/index.htm)<br />

bereitgestellt.<br />

Das LfU Bayern plant für 2010/2011 eine Weiterentwicklung des Projektes zur externen<br />

Qualitätssicherung bei der Probenahme von Boden. Der <strong>ITVA</strong> soll wieder beteiligt werden.<br />

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Erarbeitung von Anforderungen an die Probenahme<br />

hinsichtlich der Bewertung der Ergebnisse bei der Planung Arbeitsschutzmaßnahmen.<br />

Die vom Fachausschuss publizierten Arbeitshilfen werden regelmäßig einer Revision unterzogen.<br />

Der im Jahr 2004 vorgelegte der Entwurf der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe "Die Gewinnung von<br />

ungestörten Bodenproben in Böden zur Verwendung in Elutionsanlagen" wird wegen<br />

der Entwicklung neuer Elutionsverfahren (DIN 19528 und DIN 19529) nicht als Weißdruck<br />

veröffentlicht. Die Aktualisierung der <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe „Aufschlussverfahren zur Feststoffprobengewinnung<br />

für die Untersuchung von Verdachtsflächen und Altlasten, F2-<br />

1/95“ wird für das Jahr 2010 angestrebt.<br />

Mitglieder des Fachausschusses wirken im AK 2: ErsatzbaustoffV, § 12 a BBodSchV des<br />

Fachausschusses C6, insbesondere im Unterarbeitskreis „TOC“ mit.<br />

H1 „Technologien und Verfahren“<br />

Im Mittelpunkt der Arbeit Fachausschusses, dem 20 Mitglieder angehören, stand im Jahr<br />

<strong>2009</strong> der Themenkomplex „Anlagensicherheit / Sicherheitsmanagement / Gefährdungsanalyse<br />

von Anlagen (insbesondere zur Sanierung von Altlasten)“. Bearbeitet wurden in diesem<br />

Kontext Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des technischen und organisatorischen<br />

Sicherheitsmanagements, insbesondere der Gutachterhaftung. Die Ergebnisse<br />

der Themenaufarbeitung sollen im Jahr 2010 in Form von Infobriefen und Kurzberichten in<br />

der Fachzeitschrift altlasten spektrum veröffentlicht werden.<br />

Ein weiteres Arbeitsthema war die Verhältnismäßigkeit von Sanierungsmaßnahmen.<br />

Der Arbeitskreis „Innovative In-situ-Verfahren“ hat die Arbeiten am Entwurf der Arbeitshilfe<br />

„Innovative In-situ-Verfahren“ unter intensiver Diskussion aktueller Entwicklungen abgeschlossen.<br />

Die Arbeitshilfe wird im Jahr 2010 als Weißdruck veröffentlicht.<br />

Mitglieder des Fachausschusses wirken an den Arbeiten im Rahmen des EU-Projektes „CityChlor<br />

– TaCkling urban soil and groundwater contamination caused by Chlorinated<br />

solvents“ mit.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Arbeitskreis Wasserrahmenrichtlinie (AK WRRL)<br />

Ziele des interdisziplinär besetzten gemeinsamen Arbeitskreises des <strong>ITVA</strong> und der Fachsektion<br />

Hydrogeologie der Deutschen Geologischen Gesellschaft sind die Bestimmung der<br />

Auswirkungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Grundwasserverordnung auf<br />

die Altlastensanierung in Deutschland und die Mitwirkung bei der Fixierung der Rahmenbedingungen<br />

für eine verhältnismäßige Umsetzung.<br />

Der Workshop "Auswirkungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf die Altlastenbearbeitung<br />

in Deutschland", den der Arbeitskreis am 09. Juni <strong>2009</strong> in Frankfurt<br />

durchführte, stieß auf große Resonanz. Rund 80 Vertreter aus Wirtschaft, Ingenieurbüros,<br />

Anwaltskanzleien, Landesministerien und -verwaltungen, Umweltverbänden, Untersuchungsstellen<br />

und Wissenschaft waren der Einladung gefolgt, die mit der Umsetzung der<br />

WRRL für die Altlastensanierung verbundenen Fragen mit dem AK WRRL zu erörtern.<br />

Die Bundesregierung will eine Verordnung zum Grundwasserschutz erlassen, mit der die<br />

Vorgaben der Grundwassertochterrichtlinie zur EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales<br />

Recht umgesetzt werden sollen. Die Vorgaben dieser Verordnung können erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Planung und Durchführung von Altlastensanierungsprojekten haben. Auf<br />

der Basis des zum Zeitpunkt des Workshops vorliegenden Entwurfs der Grundwasserverordnung<br />

wurden viele offene rechtliche und fachliche Fragen diskutiert.<br />

Im Anschluss an einen einführenden Übersichtsvortrag zum aktuellen Stand der Gesetzgebung<br />

zur WRRL im Spannungsfeld mit dem bestehenden Altlastenrecht wurden Detailfragen<br />

unter der Moderation von AK-Mitgliedern in vier Arbeitsgruppen in Eingangsstatements<br />

dargestellt und mit den Teilnehmern erörtert:<br />

• AG 1: Zustandsbeurteilung (Geringfügigkeitsschwellen, repräsentative Messstellen,<br />

Flächenausweisung, Berücksichtigung der Prognose bei der Zustandsbeurteilung)<br />

• AG 2: Trendermittlung (Kriterien und Methoden, Genauigkeit/Zuverlässigkeit, erforderliche<br />

Messnetze)<br />

• AG 3: Maßnahmenplanung – technische Aspekte (Begründung von Maßahmen bzw.<br />

der Nichtdurchführbarkeit von Maßnahmen, Prognosesicherheit von Maßnahmen,<br />

Maßnahmenprogramme)<br />

• AG 4: Ausnahmen und Verhältnismäßigkeitsprüfung – rechtliche Aspekte (Verhältnismäßigkeitsprüfung,<br />

Kriterien für die Verhältnismäßigkeit, Fristverlängerung für die<br />

Bestimmung der Wirksamkeit von Maßnahmen)<br />

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden im Plenum zusammenfassend vorgestellt und<br />

diskutiert. Der Workshop brachte viele Ergebnisse, die für die Beurteilung des Entwurfes der<br />

geplanten Grundwasserverordnung und des neuen Wasserhaushaltsgesetzes relevant sind<br />

und in die weitere Arbeit des Arbeitskreises WRRL einfließen werden.<br />

Ein Fachbeitrag des Arbeitskreises zu den Ergebnissen des Workshops wurde in Heft<br />

04/<strong>2009</strong> altlasten spektrum veröffentlicht. Die Präsentationen und weitere Informationen zur<br />

Thematik stehen unter http://www.itv-altlasten.de/244.0.html zum Download zur Verfügung.<br />

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Die Ergebnisse der Fachausschussarbeit wurden im Jahr <strong>2009</strong> auf Fachveranstaltungen<br />

vorgestellt und in den Tagungsunterlagen publiziert. 1<br />

Mitglieder des Arbeitskreises wirkten an der Erarbeitung der <strong>ITVA</strong>-Stellungnahme zum Entwurf<br />

einer Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.12.<strong>2009</strong> mit.<br />

Regionalgruppen<br />

Die Treffen der Regionalgruppen Nord, West und Nordost fanden auch im Jahr <strong>2009</strong> gute<br />

Resonanz. Neben dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienten sie der Diskussion<br />

über eine Vielzahl praxisrelevanter Themen und Vorhaben unter regionalen und übergreifenden<br />

Aspekten. Zu den jeweiligen Themenschwerpunkten wurden jeweils zwei bis drei Kurzvorträge<br />

angeboten.<br />

Regionalgruppe Nord<br />

Die Regionalgruppe Nord hat im Jahr <strong>2009</strong> zwei Veranstaltungen durchgeführt:<br />

Am 2. Juli <strong>2009</strong> war die Besichtigung einer laufenden Sanierungsmaßnahme der BSU Hamburg<br />

angeboten worden: die Sanierung „Am Radeland“ in Hamburg-Harburg. Saniert wurde<br />

eine 3 ha große Fläche, auf der sich vormals ein Gaswerk und ein gewerblicher Betrieb befanden.<br />

Neben dem Entsorgungsmanagement stellten u.a. die geforderte Kampfmittelfreiheit<br />

der sanierten Fläche besondere Herausforderungen an die Ausführung dar. Trotz sengender<br />

Hitze stieß die Veranstaltung auf ein reges Interesse und dauerte knapp drei Stunden.<br />

Innovative Sanierungsverfahren waren der Themenschwerpunkt auf der Herbstsitzung der<br />

Regionalgruppe Nord am 16. November <strong>2009</strong>. Im ersten Vortrag stellte der Vorsitzende des<br />

<strong>ITVA</strong>-Fachausschusses H1 „Technologien und Verfahren“, Dr. Hans-Peter Koschitzky, die<br />

neue <strong>ITVA</strong>-Arbeitshilfe „Innovative In-situ-Sanierungsverfahren“ vor.<br />

Dr. Nikolai Delling, Ingenieurgesellschaft Enders und Dührkop, Hamburg, berichtete von der<br />

„Sanierung einer LCKW-Fahne mit Hilfe einer In-situ-ENA-Maßnahme“ durch Einsatz von<br />

Melasse; eine der ersten Maßnahmen in Hamburg, bei der ein privater Störer ein innovatives<br />

Verfahren – über den Pilotversuch hinaus – einsetzt. Ferner referierte das Regionalgruppenmitglied<br />

Andreas Pelzer, Ingenieurgesellschaft für Arbeits- und Umweltschutz (IGfAU)<br />

aus Melle, in einem Kurzvortrag anhand einer Posterpräsentation über Untersuchungen zum<br />

Einsatz innovativer Verfahren zur Verkürzung einer laufenden pump-and-treat-Grundwassersanierung.<br />

Regionalgruppe Nordost<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> traf sich die Regionalgruppe Nordost 08.10.<strong>2009</strong> im Hause der Vattenfall Europe<br />

AG in Berlin.<br />

1 Großmann, J., Müller, D., Willand, A.: Alles wird gut? – Aktuelles zu den Schnittstellen zwischen der<br />

Altlastenbearbeitung und der Umsetzung der WRRL; <strong>ITVA</strong>-Symposium, Würzburg, 23.-24.04.<strong>2009</strong><br />

Willand, A., Meiners, G., Großmann, J: Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie-Verankerung des<br />

Geringfügigkeitsschwellenkkonzeptes im neuen WHG und Verhältnismäßigkeitsprinzip; <strong>ITVA</strong>-Symposium,<br />

Würzburg, 23.-24.04.<strong>2009</strong><br />

Großmann, J., Weiß, H., Luckner, L.: Umsetzung der EU-WRRL im nach- und vorsorgenden deutschen<br />

Grundwasserschutz; 12. Dresdner Grundwasserforschungstage, 15.-16.06.<strong>2009</strong><br />

Großmann, J., Willand, A., Weiß, H.: Konsequenzen aus der Umsetzung der EU-WRRL auf die<br />

Altlastensanierung in Deutschland. DECHEMA-Symposium Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung.,<br />

23.-24.11.<strong>2009</strong>, Frankfurt


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Mit großem Interesse wurden 2 Vorträge diskutiert:<br />

1. Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie und Verankerung des Geringfügigkeitsschwellenwert-Konzeptes<br />

im neuen WHG, RA Dr. Achim Willand, Rechtsanwälte<br />

Gaßner, Groth Siederer & Coll, Berlin<br />

2. Sanierung der Gaskokerei Rummelsburg - Ergebnisse des Feldversuchs: Zugabe<br />

von Wasserstoffperoxid zum Infiltrationswasser eines Bodenreaktors, Dr.<br />

Anna Moschick, UDM<br />

Der Gastgeberin wird für die Bereitstellung des Veranstaltungsraumes gedankt.<br />

Regionalgruppe West<br />

Die Regionalgruppe West führte im Jahr <strong>2009</strong> zwei treffen durch. Schwerpunktthemen der<br />

Frühjahrssitzung, die bei der WILO SE, Dortmund, stattfand, waren Grundwassersanierung<br />

und pump-and-treat, die in drei Kurzvorträgen behandelt wurden:<br />

• Tiefenorientierte Erfassung und Sanierung von Grundwasserschäden, Dr. M. Schulte,<br />

Vormann GmbH & Co.KG<br />

• Effiziente Pumptechnik und intelligente Regelsysteme, Dipl. Ing. A. Junge, Wilo SE<br />

• Innovative Sanierungstechniken (Anlagentechnik u. In-situ Verfahren), Dipl.-Ing. M.<br />

Cornelsen, Cornelsen Umwelttechnologie GmbH<br />

Im Mittelpunkt der Herbstsitzung in Iserlohn stand das Thema Leichtflüchtige Schadstoffe. Im<br />

Anschluss an eine Führung über das Gelände der gastgebenden SASE – Sammlung aus<br />

Städtereinigung und Entsorgungswirtschaft wurden drei Kurzvorträge diskutiert:<br />

• Probenahme und analytische Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe<br />

und Halogenkohlenwasserstoffe, Dipl-Ing. B. Hoenzelaer, SEWA GmbH &<br />

Co.KG<br />

• Innenraumluftmessungen im Bereich Altlasten, Dipl. Ing. H. Tretter, Gutachterbüro<br />

Tretter<br />

• Erfahrungen bei der Herdsanierung eines massiven CKW-Schadens, Dipl.-Geogr. N.<br />

Klipsch, Sachverständigenbüro GeoKlipsch<br />

Regionalgruppe Bayern<br />

Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Regionalgruppe Bayern standen die Mitwirkung beim<br />

„Bündnis zum Flächensparen“ in Bayern sowie die Zusammenarbeit mit der Bayerischen<br />

Verwaltungsfachschule im Rahmen der Fortbildungsangebotes „Sachverständige nach § 18<br />

BBodSchG“. Die Kontakte zum Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten<br />

Sachverständigen Bayern – Fachbereich Immobilienbewertung, Immobilienbewertern, Mitgliedern<br />

der Gutachterausschüsse sowie Mitarbeitern aus der (Umwelt-)Verwaltung wurden<br />

weiter entwickelt.<br />

Über die Treffen der Regionalgruppen wurde regelmäßig im altlasten spektrum berichtet. Die<br />

Präsentationen zu den im Rahmen der Regionalgruppentreffen gehaltenen Einzelvorträgen<br />

stehen teilweise auf der Internetseite des <strong>ITVA</strong> zum Download zur Verfügung.<br />

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Fortbildung / Fachtagungen<br />

<strong>ITVA</strong>-/GAB-Altlastensymposium <strong>2009</strong><br />

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Am 23. und 24. April <strong>2009</strong> richteten der <strong>ITVA</strong> und die Gesellschaft zur Altlastensanierung in<br />

Bayern (GAB) mbH in Würzburg das Altlastensymposium <strong>2009</strong> aus. Entscheidungsträger,<br />

Fachleute und Sachbearbeiter aus Vollzug und Verwaltung, Ingenieur- und Sachverständigenbüros,<br />

Untersuchungsstellen und Prüflaboratorien, Fachfirmen, Unternehmen mit eigener<br />

Altlastenproblematik, Hochschulen und Wissenschaft sowie Umwelt- und Wirtschaftsverbänden<br />

nutzten das Altlastensymposium <strong>2009</strong>, um sich über aktuelle Rechtssetzungsverfahren<br />

und Vorhaben des Bundes, Fragen des Flächenmanagements und der Flächenreaktivierung<br />

sowie der Bewertung und Sanierung von Grundwasserschäden zu informieren.<br />

Das Symposium war mit über 430 Teilnehmern hervorragend besucht. Das interessante<br />

Vortragsprogramm, das Interesse der Teilnehmer an einem Informationsaustausch mit<br />

Fachkollegen und der attraktive Veranstaltungszeitpunkt in einer interessanten, verkehrstechnisch<br />

günstig gelegenen Stadt sind ebenso wie die intensive Öffentlichkeitsarbeit der<br />

Veranstalter als vorrangige Gründe anzusehen.<br />

Als echte Investition in die Zukunft bezeichnete Bayerns Umweltstaatssekretärin Melanie<br />

Huml die Bewältigung der Altlasten im Rahmen der Eröffnung der Veranstaltung. Die Diskussionen<br />

zeigten: Es wartet noch eine Vielzahl von Aufgaben auf alle Beteiligen, bevor das<br />

Altlastenthema „abgehakt“ werden kann.<br />

Altlastensymposium 2010<br />

Das 20. Altlastensymposium findet vom 11. - 12. März 2010 auf dem Gelände des Weltkulturerbes<br />

Zeche Zollverein in Essen statt.<br />

Die Zeiten von Kohle und Stahl sind Vergangenheit – das zeigt sich heute überall im Ruhrgebiet;<br />

auch die Wirtschaftsstruktur hat sich grundlegend verändert.<br />

Die Zeche Zollverein in Essen war einst die größte und<br />

schönste Steinkohleförderanlage der Welt. Dann Stilllegung<br />

und Neuanfang: Erhalt durch Umnutzung und Strukturwandel.<br />

Der vom Bauhausstil beeinflusste Industriekomplex ist<br />

heute ein lebendiges kulturelles Zentrum für Geschichte,<br />

Kunst, Architektur und Design.<br />

Zusammen mit dem angrenzenden Areal der Kokerei zählt die Zeche Zollverein seit 2001<br />

zum Weltkulturerbe und ist 2010 das Eingangstor zur Kulturhauptstadt Europas.<br />

Mit dem Strukturwandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft wandelte<br />

sich auch die Altlastenbearbeitung. So standen im ersten Jahrzehnt der Altlastenbehandlung<br />

zumeist die Probleme der Gefahrenbeurteilung, rechtliche Probleme der Verantwortlichkeit<br />

und fachliche Probleme der Sanierungssicherheit und Sanierungslösungen einhergehend mit<br />

spektakulären und in der Öffentlichkeit bekannten Altlastfällen im Fokus. Im zweiten und<br />

dritten Jahrzehnt der Altlastenbearbeitung stehen nun die freiwerdenden großflächigen ehemaligen<br />

Industrieflächen und deren Reaktivierung im Vordergrund.<br />

Flächenverbrauch reduzieren, Altlasten sanieren, Boden und Grundwasser schützen, Wirtschaft<br />

stärken: Gerade die Umnutzung und Entwicklung der alten Montanflächen ist dabei<br />

ein wichtiger Baustein mit erheblichem Potential für die Wirtschaftsförderung und – durch<br />

Vermeidung einer weiteren Flächeninanspruchnahme – für den Bodenschutz. Die Kokerei<br />

Zollverein ist hier ein Musterbeispiel.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Schwerpunkte des Programms sind Praxisberichte über Lösungsansätze und Erfahrungen<br />

bei der Umnutzung und Flächenentwicklung ehemaliger Bergbauflächen sowie Best-Practice-Beispiele<br />

zur Sanierung von Kokereien und Gaswerken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für die Wiedernutzbarmachung von Montanflächen und hoch aktuelle Fragen der<br />

Auswirkungen des neuen Wasserrechts auf die Altlastensanierung und das Flächenrecycling<br />

sind ebenso wie Instrumente der Grundstückswertermittlung interessante Themen des Symposiums.<br />

Im Kontext von Werthaltigkeit und Nachhaltigkeit werden sowohl die Zukunftschancen als<br />

auch das Risikopotential von Altbergbauflächen beleuchtet. Die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion<br />

„Strukturwandel in Montanregionen“ wagt den Blick über den Tellerrand. Das<br />

Nachwuchsforum „Hochschule trifft Praxis“ eröffnet NachwuchswissenschaftlerInnen erneut<br />

die Möglichkeit, sich zu präsentieren.<br />

Das Potential der Bergbauflächen von gestern gilt es auch mit Blick auf die Bewältigung der<br />

Folgen des Klimawandels zu nutzen. Die Zukunftsherausforderungen liegen hierbei – angesichts<br />

der immer knapper werdender Kassen bei allen privaten und kommunalen Ordnungspflichtigen<br />

– in der Suche nach bezahlbaren intelligenten Sanierungslösungen, aber insbesondere<br />

auch in der Schaffung eines fundierten Bodenbewusstseins und Akzeptanz für das<br />

Flächenrecycling in der Öffentlichkeit. Das Programm der Veranstaltung bündelt entscheidende<br />

umwelt- und wirtschaftspolitische Fragestellungen und kulturelle Aspekte zu einem<br />

attraktiven Themenangebot und liefert Impulse für die Bewältigung aktueller Herausforderungen.<br />

Das Altlastensymposium 2010 ist die Kommunikationsplattform des Jahres für alle Entscheidungsträger,<br />

Fachleute, Sachbearbeiter und Interessierten aus den Bereichen Flächenrecycling<br />

und Altlastenmanagement. Es führt Eigentümer, Investoren und Projektentwickler, Vertreter<br />

aus der wirtschaftlichen, kommunalen und regionalen Praxis, Sanierungspflichtige sowie<br />

Akteure aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung zusammen. Die gemeinsame<br />

Tagung des <strong>ITVA</strong> und der RAG Montan Immobilien GmbH bietet eine bewährte Plattform<br />

für den interdisziplinären Informations- und Erfahrungsaustausch. Dienstleistungen und<br />

Produkte können im Rahmen der begleitenden Fachausstellung präsentiert werden.<br />

Seminare und Fachtagungen mit Kooperationspartnern<br />

Vom BEW Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH, Duisburg,<br />

wurden auch im Jahr <strong>2009</strong> das „Forum Altlasten/Bodenschutz“ sowie die Seminare „Bodenschutzrecht<br />

<strong>2009</strong>“, „Chemisches Basiswissen für Vertriebsmitarbeiter in der Entsorgungs-<br />

und Altlastenwirtschaft“, „Schadstoffe in Bauschutt und Böden schnell erkennen und messen“<br />

und „Gutachter/Sachverständiger für Altlasten und Bodenschutz“ in Kooperation mit<br />

dem <strong>ITVA</strong> durchgeführt. An weiteren Seminaren des BEW waren <strong>ITVA</strong>-Mitglieder als Referenten<br />

beteiligt. Für <strong>ITVA</strong>-Mitglieder bestand aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen die<br />

Möglichkeit, an den Veranstaltungen zu ermäßigten Gebühren teilzunehmen.<br />

Die Ingenieurakademie Nord bietet in Kooperation mit der Ingenieurkammer Niedersachsen<br />

und dem <strong>ITVA</strong> eine Seminarreihe zur Vorbereitung von angehenden Sachverständigen<br />

nach § 18 BBodSchG auf die Überprüfung der Sachkunde im Rahmen des Anerkennungsverfahrens<br />

sowie zu deren Fortbildung an, die aus mehreren Modulen besteht.<br />

Seit 2006 findet bei der Bildungsakademie des BDG regelmäßig das vom Fachausschuss im<br />

Hinblick auf die Berücksichtigung bodenkundlicher Aspekte bei der Bodenansprache in Zusammenarbeit<br />

mit dem BDG konzipierte Fortbildungsseminar „Fachgerechte Anwen-<br />

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

dung der Bodenkundlichen Kartieranleitung bei der Altlastenerkundung / Bodenkunde<br />

/ Technogene Substrate/ Aschehalden und Schlackeberge“ statt, an dem <strong>ITVA</strong>-Mitglieder<br />

zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen können.<br />

Eine eintägige Informationsveranstaltung zur Anerkennung von Sachverständigen nach § 18<br />

BBodSchG in Norddeutschland, speziell in Niedersachsen, die unter Beteiligung namhafter<br />

Referenten in Kooperation mit dem Niedersächsischen Industrie– und Handelskammertag<br />

und der Niedersächsischen IHK-Arbeitsgemeinschaft Hannover-Braunschweig am<br />

29.10.<strong>2009</strong> in Hannover durchgeführt werden sollte, musste kurzfristig abgesagt werden, da<br />

die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Präsentationen einer thematisch entsprechenden<br />

Veranstaltung, die im Jahr 2008 von der <strong>ITVA</strong>-Regionalgruppe Nord in Hamburg<br />

durchführte, stehen unter http://www.itv-altlasten.de/84.0.html zum Download bereit.<br />

Nachwuchsförderung<br />

Im Rahmen des <strong>ITVA</strong>-/GAB-Altlastensymposiums <strong>2009</strong> wurde im Themenblock „Hochschule<br />

trifft Praxis“ erstmalig NachwuchswissenschaftlerInnen die Möglichkeit eröffnet, sich der<br />

breiten Fachöffentlichkeit zu präsentieren. Aufgrund der positiven Resonanz steht dieser<br />

Themenschwerpunkt auch auf dem Programm des Altlastensymposiums 2010.<br />

Mit der Bannerwerbung-Aktion "Flagge zeigen – Nachwuchs fördern!" soll Studenten erstmals<br />

die kostenfreie Teilnahme am Altlastensymposium 2010, das der <strong>ITVA</strong> in Kooperation<br />

mit der RAG Montan Immobilien GmbH am 11./12.03.2010 auf dem Gelände des Weltkulturerbes<br />

Zeche Zollverein in Essen durchführt, ermöglicht werden.<br />

In Ergänzung zur Ausschreibung des an NachwuchswissenschaftlerInnen gerichteten <strong>ITVA</strong>-<br />

Preises war die Werbung an den Hochschulen ein zentrales Element der Nachwuchsförderung.<br />

Kooperation mit Verbänden<br />

Regelmäßige Kontakte bestanden zum Bundesverband Boden e.V. (BVB), zur Deutschen<br />

Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), zur Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

Abwasser und Abfall e.V. (DWA), zum BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler<br />

e.V., zum altlastenforum Baden-Württemberg e.V., zum AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband<br />

Nordrhein-Westfalen sowie zum Boden-Bündnis europäischer<br />

Städte und Gemeinden (ELSA e.V.). Insbesondere die Zusammenarbeit mit der DWA wurde<br />

intensiviert.<br />

Zudem bestanden über Vorstands- und Beiratsmitglieder sowie über die Geschäftsführung<br />

Kontakte zu weiteren Verbänden, u.a. BWK, Verein Deutscher Ingenieure e.V., BUND, DE-<br />

CHEMA e.V., DGAW, DGGT, DVWK, Bauen für den Umweltschutz e.V., FH-DGG, BDI.<br />

Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband<br />

Schadstoffsanierung GbR wurden im April <strong>2009</strong> in anlässlich der<br />

neuen DCONex - KongressMesse rund um das Schadstoffmanagement,<br />

die im Zweijahres-Rhythmus unter der ideellen Trägerschaft<br />

des GVSS in Augsburg stattfindet, einem ersten informellen Gespräch<br />

in Augsburg ausgelotet. Ziel eines weiteren Treffens war es,<br />

die unterschiedlichen Strukturen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen<br />

kennen zu lernen, Informationen auszutauschen und Perspektiven<br />

einer fachlichen Kooperation auszuloten.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Es wurde vereinbart, dass der <strong>ITVA</strong> künftig als Kompetenzpartner gemeinsam mit dem Bayerischen<br />

Landesamt für Umwelt (LfU), dem der Deutschen Abbruchverband e.V. und der BG<br />

BAU zum Erfolg der DCONex beitragen wird. Die nächste DCONex findet vom 11. – 12. Mai<br />

2011 satt.<br />

Auf internationaler Ebene wurde die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Verein für<br />

Altlastenmanagement (ÖVA) erfolgreich weiter entwickelt. Der Informationsaustausch mit der<br />

Finnish Society for Soil Investigation and Remediation – MUTKU (www.mutku.com) wurde<br />

fortgesetzt. Neue Kontakte wurden mit den drei übrigen Verbände des Netzwerkes der nordischen<br />

Länder – Miljöringen/Norwegen, Renare Mark/Schweden und ATV Jord og Grundvand/Dänemark<br />

– aufgenommen, um die Informationen auszutauschen und die jeweiligen<br />

Strukturen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen kennenzulernen.<br />

Aktionsplattform Bodenschutz (Abo)<br />

Die Aktionsplattform Bodenschutz (ABo), in welcher der <strong>ITVA</strong> seit September 2007 mit der<br />

Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG) und dem Bundesverband Boden e.V.<br />

(BVB) zusammenarbeitet, hat im Jahr <strong>2009</strong> unter dem Vorsitz des <strong>ITVA</strong> die Schwerpunktthemen<br />

• EU-Bodenrahmenrichtlinie<br />

• Nachhaltiges Flächenmanagement<br />

• Bodenbewusstsein<br />

bearbeitet.<br />

Zur EU-BRRL wurden Gespräche im April <strong>2009</strong> in Brüssel mit dem Generaldirektor der GD<br />

Umwelt bei der EU-Kommission, Karl Falkenberg, und im Mai <strong>2009</strong> mit dem Umweltminister<br />

des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Christian von Boetticher, geführt. Vertreten durch den<br />

amtierenden ABo-Vorsitzenden fand zum Themenkomplex Nachhaltiges Flächenmanagement<br />

mit dem Vorsitzenden der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt, Prof.<br />

Makeschin, und dem Geschäftsführer des Nachhaltigkeitsrates, Dr. Bachmann, ein intensiver<br />

Informationsaustausch statt.<br />

Der Dialog mit verschiedenen BMU- und Ländervertretern sowie Umweltpolitikern zu Fragen<br />

des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, des Grundwasserschutzes und des Flächenrecyclings<br />

wurde intensiviert.<br />

Mit dem Argumentationspapier der ABo zur EU-BRRL, dem an die neue Bundesregierung<br />

gerichteten Forderungskatalog, der auch in Heft 05/<strong>2009</strong> altlasten spektrum veröffentlicht<br />

wurde, sowie der aktiven Beteiligung der Aktionsplattform Bodenschutz an der BMU/-UBA-<br />

Veranstaltung zum Weltbodentag und den zugehörigen Presseaktivitäten wurden konstruktive<br />

Beiträge zur aktuellen umweltpolitischen Diskussion sowie zur Schärfung des Bodenbewusstseins<br />

der politischen Entscheidungsträger geleistet.<br />

Mit der Präsentation der ABo und ihrer Mitglieder im Rahmen von Fachveranstaltungen mit<br />

heterogenen Teilnehmerspektren wurde dazu beigetragen, das Bodenbewusstsein der handelnden<br />

Akteure zu stärken.<br />

Im Jahr 2010 liegt der Vorsitz der Aktionsplattform Bodenschutz, die als Gesprächs- und Informationsplattform<br />

für Gesellschaft und Politik gegründet wurde, bei der Deutschen Bodenkundlichen<br />

Gesellschaft (DBG). Unter dem Vorsitz der DBG sollen im Jahr 2010 u.a. die<br />

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Themen Qualität / Stellenwert von Ingenieuren, Geo- und Bodenwissenschaftlern in der Praxis<br />

(insbesondere unter dem Aspekt der leistungsgerechten Bezahlung), EU-BRRL sowie<br />

Nachhaltiges Flächenmanagement Schwerpunkte des Arbeitsprogramms sein.<br />

Kuratorium Boden des Jahres<br />

Vertreten durch die Geschäftsführerin wirkt der <strong>ITVA</strong> künftig im Kuratorium "Boden des Jahres"<br />

mit, das für die Aktion "Boden des Jahres" verantwortlich zeichnet. Die diesjährigen<br />

Veranstaltungen zum Weltbodentag finden am 06. und 07. Dezember 2010 in Berlin statt.<br />

Die Aktionsplattform Bodenschutz wird in diesem Rahmen eine eigene Fachveranstaltung<br />

durchführen.<br />

Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA)<br />

Die Auflösung der Bundesvereinigung Boden und Altlasten e.V. (BVBA) wurde beim Vereinsregister<br />

eingetragen, das Liquidationsverfahren wurde im März <strong>2009</strong> abgeschlossen. Der<br />

Verein wurde aus dem Vereinsregister gelöscht.<br />

Arbeitskreises der Altlastensanierungsgesellschaften der Länder (AK-ASG )<br />

Die Geschäftsführerin war regelmäßig Gast bei den Sitzungen des Arbeitskreises der Altlastensanierungsgesellschaften<br />

der Länder (AK-ASG).<br />

Mitwirkung in Gremien<br />

TASK<br />

Seit August 2007 wird das Projekt “Terra-, Aqua- und Sanierungskompetenzzentrum - TASK<br />

Leipzig” vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Kernziel ist<br />

die Förderung von Innovation des Technologie- und Wissenstransfers. Die TASK Kontakt-<br />

und Koordinierungsstelle wird von einem wissenschaftlich-technischen Beirat (WTB) unterstützt,<br />

welcher im Wesentlichen als Kontroll- und Beratungsorgan fungiert. Die Mitglieder des<br />

WTB vertreten die Interessen der jeweiligen Ziel- und Kundengruppen im Projekt TASK. Zu<br />

ihren Aufgaben gehören die Formulierung von Anforderungen, die aus Sicht der Praxis an<br />

marktfähige Produkte gestellt werden sowie die Vernetzung von TASK mit den jeweiligen<br />

branchenrelevanten Gremien und Verbänden. Der Erste Vorsitzende des <strong>ITVA</strong> wirkt als Vertreter<br />

der Ingenieurbüros aktiv im wissenschaftlich-technischen Beirat zu TASK mit.<br />

VDI-Ausschuss 3898<br />

Der <strong>ITVA</strong> bringt durch seine Mitwirkung im VDI-Ausschuss NA 134-01-54 AA seine Kompetenzen<br />

aktiv in die Überarbeitung der VDI-Richtlinie 3898 „Emissionsminderung - Physikalisch-chemische,<br />

thermische und biologische Bodenbehandlungsanlagen – Immobilisierungsverfahren“<br />

ein.<br />

Technologieplattform<br />

Der Österreichische Verein für Altlastenmanagement (ÖVA) hat im Rahmen der bestehenden<br />

Strukturen eine österreichische Demonstrationsplattform für Boden- und Grundwassersanierungstechnologien<br />

eingerichtet. Ziele dieser „Technologieplattform“ sind ein verbesserter<br />

und rascherer Transfer neu entwickelter Sanierungstechnologien sowie die gezielte<br />

Unterstützung innovativer Technologien. Das österreichische Umweltbundesamt hat die<br />

Funktion eines Sekretariates für den Arbeitskreis übernommen. Im ÖVA-Arbeitskreis „Tech-


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

nologieplattform“ wirken im Rahmen der gegenseitigen Mitgliedschaft auch <strong>ITVA</strong>-Mitglieder<br />

mit.<br />

Kooperationen<br />

Der <strong>ITVA</strong> hat mit der inframation AG, Dortmund, eine Vereinbarung über die Weitergabe und<br />

Nutzung von Daten und Dienstleistungen des Verbandes abgeschlossen. Die inframation AG<br />

bedient vornehmlich Unternehmen aus Immobilien- und Finanzwirtschaft sowie Handel und<br />

Health Care mit Daten, Analysen und Dienstleistungen zur Umfeldbetrachtung von Immobilien<br />

und integriert diese direkt in den jeweiligen Kundenprozess. Die inframation AG betreibt<br />

dazu im Internet die Daten-Service-Infrastruktur „geoport" (www.geoport.de) mit ca. 8.000 registrierten<br />

Nutzern.<br />

Im Rahmen der Kooperation wird für den <strong>ITVA</strong> über die inframation AG ein Online-Vertriebsweg<br />

bereitgestellt. Dazu werden als Leistungsangebot des <strong>ITVA</strong> die vom Fachausschuss<br />

C5 "Flächenrecycling" erarbeiteten Arbeitshilfen "Flächenrecycling", "Kostenstrukturen<br />

im Flächenrecycling" sowie "„Monetäre Bewertung ökologischer Lasten auf Grundstücken<br />

und deren Einbeziehung in die Verkehrswertermittlung, Stand Juli 2008 – inkl. Entscheidungshilfe<br />

als Excel-tool" in das Angebot der inframation aufgenommen, welches von<br />

inframation aktiv vermarktet wird.<br />

Für den <strong>ITVA</strong> erschließt sich durch die Online-Vermarktung ein leistungsfähiger,<br />

kostenoptimierter Vertriebsweg. Auf Seiten der inframation<br />

AG wird das Angebot um wertvolle immobilienrelevante Daten<br />

und Dienstleitungen ergänzt.<br />

Service<br />

Wichtige Serviceleistungen waren der Versand von Arbeitshilfen und Informationsmaterial<br />

sowie die telefonische und schriftliche Beantwortung von Anfragen zu fachlichen und organisatorischen<br />

Themen.<br />

Die exklusiv für <strong>ITVA</strong>-Mitglieder zusammengestellte Produktpalette der Martens & Prahl Versicherungskontor<br />

GmbH fand auch im Jahr 2010 positive Resonanz. Neben Policen für<br />

verschiedene Versicherungssparten (Berufs-Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung<br />

in Erweiterung zur Berufshaftpflichtversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Praxisausfallversicherung)<br />

steht den Verbandsmitgliedern für die Sparten Krankenversicherung,<br />

Lebensversicherung incl. Berufsunfähigkeitsversicherung sowie KFZ-Versicherung individuelle<br />

Vergleichssoftware zur Verfügung. Ausgebaut wurde das Angebot hinsichtlich der Umweltschadenshaftung.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Mit Informationsmaterialien in deutscher und zum Teil in englischer Fassung präsentierte<br />

sich der <strong>ITVA</strong> im Jahr <strong>2009</strong> auf verschiedenen Fachtagungen und –messen:<br />

• TerraTec, 27. - 29.01.<strong>2009</strong>, Leipzig<br />

• 3. REFINA Statusseminar "Wege zum nachhaltigen Flächenmanagement", 23. -<br />

24.03. <strong>2009</strong>, Berlin<br />

- 21 -


- 22 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

• LBEG-DBU-Fachtagung „Altlasten, Rüstungsaltlasten, Havarie-Ereignisse und ihre<br />

Auswirkungen auf die Umwelt – Innovative Erkundung, Gefahrenforschung, Messtechnik<br />

und Probenahme“, 24. - 25.03.<strong>2009</strong>, Hannover<br />

• DCONex, Fachmesse für Schadstoffmanagement mit begleitendem Kongress, 24. -<br />

25.04.<strong>2009</strong>, Augsburg<br />

• 8. Internationale Jahrestagung des Boden-Bündnisses europäischer Städte, Kreise<br />

und Gemeinden „Bodenschutz und Klimawandel“, 07. - 08.05.<strong>2009</strong>, Wuppertal<br />

• „10 Jahre BBodSchG“, 04.06.<strong>2009</strong>, Potsdam<br />

• Festveranstaltung „10 Jahre Generalvertrag in Thüringen“, 18. - 19.06.<strong>2009</strong>, Erfurt<br />

• 1. TASK-Symposium, 23. - 24.06.<strong>2009</strong>, Leipzig<br />

• DBG-Jahrestagung <strong>2009</strong> "Böden - eine endliche Ressource", 05. - 13.09.2010, Bonn<br />

• Altlastentag Hannover, 17.09.<strong>2009</strong>, Suderburg<br />

• Niedersächsisches Bodenschutzforum, 21.10.<strong>2009</strong>, Hannover<br />

• XX. Sächsisches Altlastenkolloquium, 02. - 03.11.<strong>2009</strong>, Dresden<br />

• DECHEMA-Symposium „Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung“, 23. –<br />

24.11.<strong>2009</strong>, Frankfurt am Main<br />

• „Boden - nicht erneuerbare Ressource“, Veranstaltungen des Bundesministeriums für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Umweltbundesamtes, der Deutschen<br />

Bodenkundlichen Gesellschaft, des Ingenieurtechnischen Verbands für Altlastenmanagement<br />

und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>), der kommunalen Spitzenverbände, des Kuratoriums<br />

Boden sowie der Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes zum Weltbodentag<br />

<strong>2009</strong>, 03. - 04.12.<strong>2009</strong>, Berlin<br />

- 10 Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz, Veranstaltung von BMU, DBG, BVB,<br />

<strong>ITVA</strong> und den kommunalen Spitzenverbänden, 03.12.<strong>2009</strong><br />

- „Boden des Jahres 2010: Stadtböden“, Kuratorium Boden des Jahres,<br />

04.12.<strong>2009</strong><br />

- „Flächenverbrauch – jetzt handeln!“, Kommission Bodenschutz beim UBA,<br />

04.12.<strong>2009</strong><br />

Der Absatz des Fachorgans „altlasten spektrum“ erfolgt mit einer Druckauflage von 2.500<br />

Exemplaren pro Heft. Die <strong>ITVA</strong>-Mitteilungen als Teil Verbandsseiten im Fachorgan wurden<br />

fortlaufend von der Geschäftsstelle, die altlasten news durch die Redaktion und teilweise<br />

durch die Geschäftsstelle bearbeitet.<br />

Die Internetpräsenz des <strong>ITVA</strong>, http://www.itv-altlasten.de, verzeichnet zahlreiche Zugriffe.<br />

Besonders häufig frequentiert werden die Seiten „Altlastensymposium“, „Sachverständigenwesen“<br />

und „Rechtsgrundlagen“.<br />

Mitgliederentwicklung<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> wurden insgesamt 27 neue Mitglieder, hiervon 8 außerordentliche Mitglieder, in<br />

den <strong>ITVA</strong> aufgenommen. Den Eintritten stehen 44 Austritte gegenüber, davon 3 außerordentliche<br />

Mitglieder.<br />

Zum Jahresende gehörten dem Verband insgesamt 881 (745 ordentliche, 136 außerordentliche)<br />

Mitglieder an.


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Vorstand<br />

Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier (Erster Vorsitzender)<br />

Ostfalia, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Campus Suderburg<br />

Dr.-Ing. Volker Franzius (Zweiter Vorsitzender)<br />

Berlin<br />

Dipl.-Geol. Michael Altenbockum (Schriftführer)<br />

Altenbockum & Partner, Aachen<br />

Dr. Thomas Ertel (Schatzmeister)<br />

et - environment and technology Dr. Ertel, Esslingen<br />

Dr. Volker Böhmer<br />

Unternehmensberatung Dr. Volker Böhmer, Budenheim<br />

Dipl.-Ing. Martin Cornelsen<br />

Cornelsen Umwelttechnologie GmbH, Essen<br />

Dr.-Ing. Peter Dreschmann<br />

FOCON GmbH, Aachen<br />

Dr. Thomas Gerhold<br />

Avocado Rechtsanwälte, Köln<br />

Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann<br />

GICON Großmann Ingenieur Gesellschaft mbH, Dresden<br />

Dr. Thilo Hauck<br />

Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), München<br />

Dr. Horst Jungbauer<br />

Dr. Jungbauer Umweltkonzepte, Stuttgart<br />

Dr. Dorit Kuhnt<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-<br />

Holstein, Kiel<br />

Dipl.-Geol. Peter Nickol<br />

Nickol & Partner GmbH, Gröbenzell<br />

Prof. Dr. Hans-Peter Noll<br />

RAG Montan Immobilien GmbH, Essen<br />

Dipl.-Geol. Renate Zöllner<br />

Landeshauptstadt München, Umweltamt, München<br />

- 23 -


Beirat<br />

Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer (Vorsitzender)<br />

Deutsche Bahn AG, Sanierungsmanagement, Berlin<br />

- 24 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Martin Keil (Stellvertretender Vorsitzender)<br />

Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />

BauDir Andreas Bieber<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn<br />

Otto Huter<br />

Deutscher Städtetag, Dezernat für Umwelt und Wirtschaft, Berlin<br />

Dr. Bruno Kaukal<br />

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

München<br />

Prof. Dr. Herbert Klapperich<br />

TU Freiberg und CIF e.V., Freiberg/Sachs.<br />

Dipl.-Ing. Gerhard Kmoch<br />

AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband Nordrhein-Westfalen,<br />

Hattingen<br />

Dr. Gerhard Knoop<br />

Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen<br />

Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr<br />

HPL-Umwelt-Consult GmbH, Berlin<br />

Dr.-Ing. Wilfried Möller<br />

Oberfinanzdirektion Hannover, Hannover<br />

Dr. Joachim Schabronath<br />

RAG Aktiengesellschaft, Herne<br />

RA Dr. Wolf Dieter Sondermann<br />

Heinemann & Partner Rechtsanwälte, Essen


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Fachausschüsse / Arbeitskreise<br />

FA-A1 Vergabewesen und Honorarfragen<br />

Vorsitzender: Dipl.-Ing. Karsten Helms, Mull und Partner<br />

Ingenieurgesellschaft mbH GmbH, Hannover<br />

FA-A2 Rechtliche und finanzielle Probleme der Altlastensanierung<br />

Vorsitzender: Dr. Thomas Gerhold, Avocado Rechtsanwälte, Köln<br />

FA-C3 Sachverständigenwesen<br />

Vorsitzender: Dr. Stephan Simon, WESSLING Holding GmbH & Co. KG<br />

FA-C4 Rüstungsaltlasten und Kampfmittel<br />

Vorsitzender: Dipl.-Geol. Uwe Kaufmann, Region Hannover - Fachbereich<br />

Umwelt, Hannover<br />

FA-C5 Flächenrecycling<br />

Vorsitzender: Dipl.-Geol. Eberhard Seiffe, Hahn & Seiffe GmbH,<br />

Neunkirchen<br />

FA-C6 Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen<br />

Vorsitzender: RA Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner, Essen<br />

FA-F2 Probenahme<br />

Vorsitzender: Dipl.-Geol. Klaus Bücherl, Regensburg<br />

FA-H1 Technologien und Verfahren<br />

Vorsitzender: Dr.-Ing.-Hans-Peter Koschitzky, VEGAS, Institut für<br />

Wasserbau, Universität Stuttgart, Stuttgart<br />

AK WRRL Arbeitskreis Wasserrahmenrichtlinie<br />

Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, GICON Großmann<br />

Ingenieur Gesellschaft mbH, Dresden<br />

- 25 -


Publikationen<br />

- 26 -<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

► Dekontamination durch Bodenwaschverfahren, H1-1/94<br />

► Schadstoffeinbindung durch Verfestigung als Möglichkeit der Immobilisierung, H1-2/94<br />

► Mikrobiologische Verfahren zur Bodendekontamination, H1-3/94<br />

► Sicherung durch vertikale Abdichtung, H1-4/95<br />

► Aufschlussverfahren zur Feststoffprobengewinnung für die Untersuchung von<br />

Verdachtsflächen und Altlasten, F2-1/95<br />

► Sanierungsuntersuchung, H1-5/97<br />

► Thermische Verfahren zur Bodendekontamination, H1-6/97<br />

► Bodenluftsanierung, H1-7/97<br />

► Flächenrecycling, C5-1/98<br />

► Oberflächensicherung, H1-8/98<br />

► Grundwasserreinigung, H1-9/98<br />

► Mindestanforderungen zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung von<br />

Altlastverdachtsflächen und sonstiger Flächen mit Bodenbelastungen, E1-1/99<br />

► Hydraulische Maßnahmen, H1-10/99<br />

► Technisch-organisatorische Anforderungen an die qualitätsgesicherte Altlastensanierung,<br />

K1-1/99<br />

► Sachverständige und Untersuchungsstellen für Böden und Altlasten - Empfehlungen<br />

zum Vollzug des BBodSchG, Juli 2000<br />

► <strong>ITVA</strong>-Dachrichtlinie "Vorgaben zur Erarbeitung von Richtlinien für die Beurteilung von<br />

Sanierungsverfahren"<br />

► Vergabe und Honorierung von Gutachter-, Ingenieur- und Planungsleistungen im<br />

Altlastenbereich (mit Vergaberechtsänderungen 2000 und 2001), A1-1/01<br />

► Richtlinie Bodenluftabsaugversuch, Stand März 2002, Richtlinie H1-1/02<br />

► Kostenstrukturen im Flächenrecycling, Stand Juli 2003, C5-2/03<br />

► Umlagerung und Einbau von Bodenmaterialien und Abbruchmaterialien auf Altlasten,<br />

Entwurf Stand November 2003, H1-11/03<br />

► <strong>ITVA</strong>-Handlungsempfehlung Nachsorge und Überwachung von sanierten Altlasten, Dezember<br />

2003, H1-1-01/03<br />

Die Handlungsempfehlung liegt unter dem Titel „Исследование санации“ als russische Übersetzung<br />

vor.<br />

► Monitored Natural Attenuation, Stand Dezember 2004, H1-12/04<br />

► Technical Guidance Monitored Natural Attenuation, December 2004, H1-12/04<br />

► Die Gewinnung von ungestörten Bodenproben in Böden zur Verwendung in<br />

Elutionsanlagen, Entwurf Stand Juli 2004, F2-2/04<br />

► Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG – Sachstand, Bewertung,<br />

Empfehlungen, Juli 2006<br />

► Beschreibung und Benennung von Bodenproben bei der Verdachtsflächenerkundung,<br />

Oktober 2006, F2-3/06<br />

► Monetäre Bewertung ökologischer Lasten auf Grundstücken und deren Einbeziehung<br />

in die Verkehrswertermittlung, Stand Juni 2008, C5-3/07


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

G e s c h ä f t s s t e l l e<br />

Invalidenstraße 34<br />

10115 Berlin<br />

Tel.: 030 / 48 63 82 80<br />

Fax: 030 / 48 63 82 82<br />

E-Mail: info@itv-altlasten.de<br />

www.itv-altlasten.de<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Geogr. Sabine Gier<br />

V o r s t a n d<br />

Erster Vorsitzender<br />

Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier<br />

Ostfalia<br />

Hochschule für angewandte Wissenschaften<br />

Campus Suderburg<br />

Büroanschrift:<br />

Steinweg 4<br />

30989 Gehrden<br />

Tel.: 05108 / 92 17 - 20<br />

Fax: 05108 / 92 17 - 29<br />

E-Mail: h.burmeier@ostfalia.de<br />

Zweiter Vorsitzender<br />

Dr.-Ing. Volker Franzius<br />

Emser Straße 46<br />

10719 Berlin<br />

Tel.: 030 / 88 385 78<br />

E-Mail: volker_franzius@web.de<br />

Schriftführer<br />

Dipl.-Geol. Michael Altenbockum<br />

Altenbockum & Partner Geologen<br />

Lothringerstr. 61<br />

52070 Aachen<br />

Tel.: 0241 / 912 65-0<br />

Fax: 0241 / 912 65-19<br />

E-Mail: info@altenbockum.de<br />

Schatzmeister<br />

Dr. Thomas Ertel<br />

et - environment and technology<br />

Boschstr. 10<br />

73734 Esslingen<br />

Tel.: 0711 / 93 150-481<br />

Fax: 0711 / 93 150-485<br />

E-Mail: thomas@et-ertel.de<br />

27<br />

Vorstandsmitglieder<br />

Dr. Volker Böhmer<br />

Unternehmensberatung Dr. Volker<br />

Böhmer<br />

Schillerstr. 3<br />

55257 Budenheim<br />

Tel.: 0671 / 2083 - 763<br />

Fax: 0671 / 2083 - 790<br />

E-Mail: volkerboehmer@gmx.de<br />

Dipl.-Ing. Martin Cornelsen<br />

Cornelsen Umwelttechnologie GmbH<br />

Graf-Beust-Allee 33<br />

45141 Essen<br />

Tel.: 0201 / 52 037 - 0<br />

Fax: 0201 / 52 037 - 19<br />

E-Mail: cornelsen@cornelsen-umwelt.de<br />

Dr.-Ing. Peter Dreschmann<br />

FOCON GmbH<br />

Theaterstr. 106<br />

52062 Aachen<br />

Tel.: 0241 / 17 303 - 0<br />

Fax: 0241 / 17 303 - 17<br />

E-Mail: info@focon-gmbh.de<br />

Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer<br />

Deutsche Bahn AG<br />

Sanierungsmanagement (FRS)<br />

Köthener Straße 2 - 3<br />

10963 Berlin<br />

Tel.: 030 / 297-68460<br />

Fax: 030 / 297-68990<br />

E-Mail: jensuwe.fischer@deutschebahn.com<br />

Dr. Thomas Gerhold<br />

Avocado Rechtsanwälte<br />

Spichernstraße 75-77<br />

50672 Köln<br />

Tel.: 0221 / 39071-143<br />

Fax: 0221 / 39071-149<br />

E-Mail: j.deus@avocado-law.com<br />

Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann<br />

GICON Großmann Ingenieur Consult<br />

GmbH<br />

Tiergartenstr. 48<br />

01219 Dresden<br />

Tel.: 0351 / 478 78-0<br />

Fax: 0351 / 478 78-78<br />

E-Mail: j.grossmann@gicon.de


Dr. Thilo Hauck<br />

Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern<br />

(GAB) mbH<br />

Innere Wiener Str. 11a<br />

81667 München<br />

Tel.: 089 / 44 77 85-0<br />

Fax: 089 / 44 77 85-22<br />

E-Mail: thilo.hauck@gab-mbh.de<br />

Dr. Horst Jungbauer<br />

Dr. Jungbauer Umweltkonzepte<br />

Königstraße 10c<br />

70173 Stuttgart<br />

Tel.: 0711 / 3516-103<br />

Fax: 0711 / 22254 200<br />

E-Mail: info@dr-jungbauer.de<br />

Dr. Dorit Kuhnt<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche<br />

Räume des Landes Schleswig-Holstein<br />

Mercatorstraße 3<br />

24106 Kiel<br />

Tel.: 0431 / 988 - 73 58<br />

Fax: 0431 / 988 - 71 79<br />

E-Mail: dorit.kuhnt@mlur.landsh.de<br />

Dipl.-Geol. Peter Nickol<br />

Nickol & Partner GmbH<br />

Oppelner Str. 3<br />

82194 Gröbenzell<br />

Tel.: 08142 / 57 82 - 0<br />

Fax: 08142 / 57 82 - 99<br />

E-Mail: nickol@nickol-Partner.de<br />

Prof. Dr. Hans-Peter Noll<br />

RAG Montan Immobilien GmbH<br />

Am Technologiepark 28<br />

45307 Essen<br />

Tel.: 0201 / 378 18 01<br />

Fax: 0201 / 378 18 02<br />

E-Mail: hans-peter.noll@rag-montan-immobilien.de<br />

Dipl.-Geol. Renate Zöllner<br />

Landeshauptstadt München<br />

Referat für Gesundheit und Umwelt<br />

Bayerstraße 28<br />

80335 München<br />

Tel.: 089 / 23 34 77-90<br />

Fax: 089 / 23 34 77-86<br />

E-Mail: renate.zoellner@muenchen.de<br />

28<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

B e i r a t<br />

Vorsitzender<br />

Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer<br />

Deutsche Bahn AG<br />

Sanierungsmanagement (FRS)<br />

Köthener Straße 2-3<br />

10963 Berlin<br />

Tel.: 030 / 297 68-460<br />

Fax: 030 / 297 68-990<br />

E-Mail: jensuwe.fischer@deutschebahn.com<br />

Stellvertretender Vorsitzender<br />

Martin Keil<br />

Landesanstalt für Altlastenfreistellung des<br />

Landes Sachsen-Anhalt<br />

Maxim-Gorki-Straße 10<br />

39108 Magdeburg<br />

Tel.: 0391 / 74 44 - 0<br />

Fax: 0391 / 74 440 71<br />

E-Mail: keil@laf-lsa.de<br />

BauDir Andreas Bieber<br />

Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

Robert-Schuman-Platz 2<br />

53084 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 99-305-3431<br />

E-Mail: andreas.bieber@bmu.bund.de<br />

Otto Huter<br />

Deutscher Städtetag<br />

Dezernat für Umwelt und Wirtschaft<br />

Straße des 17. Juni 112<br />

10623 Berlin<br />

Tel.: 030 / 377 11-610<br />

Fax: 030 / 377 11-609<br />

E-Mail: otto.huter@staedtetag.de<br />

Dr. Bruno Kaukal<br />

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt<br />

und Gesundheit<br />

Rosenkavalierplatz 2<br />

81925 München<br />

Tel.: 089 / 92 14 - 33 56<br />

Fax: 089 / 92 14 - 44 02<br />

E-Mail: bruno.kaukal@stmug.bayern.de<br />

Prof. Dr. Herbert Klapperich<br />

TU Bergakademie Freiberg<br />

Institut für Geotechnik<br />

Gustav-Zeuner-Str. 1<br />

09596 Freiberg/S.<br />

Tel.: 03731 / 39 36 14<br />

Fax: 03731 / 39 35 01<br />

E-Mail: klapperi@ifgt.tu-freiberg.de


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Dipl.-Ing. Gerhard Kmoch<br />

AAV Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Werksstraße 15<br />

45527 Hattingen<br />

Tel.: 02324 / 50 94-21<br />

Fax: 02324 / 50 94-10<br />

E-Mail: g.kmoch@aav-nrw.de<br />

Dr. Gerhard Knoop<br />

Currenta GmbH & Co. OHG<br />

Chempark, Gebäude D 8<br />

51368 Leverkusen<br />

Tel.: 0214-30-65018<br />

E-Mail: gerhard.knoop@currenta.de<br />

Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr<br />

HPL-Umwelt-Consult GmbH<br />

Edelhofdamm 33<br />

13465 Berlin<br />

Tel.: 030 / 40 10 07 03<br />

Fax: 030 / 40 10 07 04<br />

E-Mail: hp.luehr@arcor.de<br />

Dr.-Ing. Wilfried Möller<br />

Oberfinanzdirektion Hannover<br />

Bauen und Liegenschaften<br />

Waterloostr. 4<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 / 101-2616<br />

Fax: 0511 / 10116-2616<br />

E-Mail: wilfried.moeller@ofd-bl.niedersachsen.de<br />

Dr. Joachim Schabronath<br />

RAG Aktiengesellschaft<br />

Zentralbereich ZB 3 Arbeits-/ Gesundheits- und<br />

Umweltschutz<br />

Shamrockring 1<br />

44623 Herne<br />

Tel.: 02323 / 15 32 57<br />

Fax: 02323 / 12 31 66<br />

E-Mail: joachim.schabronath@rag.de<br />

Dr. Wolf Dieter Sondermann<br />

Heinemann & Partner Rechtsanwälte<br />

Am Waldthausenpark 11<br />

45127 Essen<br />

Tel.: 0201 / 1095 - 726<br />

Fax: 0201 / 1095 - 800<br />

E-Mail: sondermann@raehp.de<br />

29<br />

F a c h a u s s c h ü s s e<br />

A1 - Vergabewesen und Honorarfragen<br />

Dipl.-Ing. Karsten Helms<br />

(Vorsitzender)<br />

Mull und Partner Ingenieurgesellschaft<br />

mbH GmbH<br />

Joachimstr. 1<br />

30159 Hannover<br />

Tel.: 0511 / 12 35 59 - 20<br />

Fax: 0511 / 12 35 59 - 55<br />

E-Mail: helms@mullundpartner.de<br />

A2 - Rechtliche und finanzielle Probleme<br />

der Altlastensanierung<br />

RA Dr. Thomas Gerhold<br />

(Vorsitzender)<br />

Avocado Rechtsanwälte<br />

Spichernstraße 75-77<br />

50672 Köln<br />

Tel.: 0221 / 39071-143<br />

Fax: 0221 / 39071-149<br />

E-Mail: j.deus@avocado-law.com<br />

C3 - Sachverständigenwesen<br />

Dr. Stephan Simon<br />

(Vorsitzender)<br />

WESSLING Holding GmbH & Co. KG<br />

Oststr. 1<br />

48341 Altenberge<br />

Tel.: 02505 / 89 - 221<br />

Fax: 02505 / 89 - 279<br />

E-Mail: Stephan.Simon@wesslinggruppe.de<br />

C4 - Rüstungsaltlasten und<br />

Kampfmittel<br />

Dipl.-Geol. Uwe Kaufmann<br />

(Vorsitzender)<br />

Region Hannover - Fachbereich Umwelt<br />

Höltystr. 17<br />

30171 Hannover<br />

Tel.: 0511 / 616-22749<br />

Fax: 0511 / 616-1123307<br />

E-Mail: uwe.kaufmann@fara-online.de<br />

C5 - Flächenrecycling<br />

Dipl.-Geol. Eberhard Seiffe<br />

(Vorsitzender)<br />

Hahn & Seiffe GmbH<br />

Schubertstr. 10<br />

53819 Neunkirchen<br />

Tel.: 02247 / 91 34 51<br />

Fax: 02247 / 91 34 52<br />

E-Mail: hahn_seiffe.nrw@gmx.net


C6 - Umgang mit Bodenmaterial und anderen<br />

mineralischen Stoffen<br />

RA Nikolaus Steiner<br />

(Vorsitzender)<br />

Anwaltskanzlei Steiner<br />

Huyssenallee 87<br />

45128 Essen<br />

Tel.: 0201 / 821 63-0<br />

Fax: 0201 / 821 63-63<br />

E-Mail: steiner@verwaltungsrecht.de<br />

F2 - Probenahme<br />

Dipl.-Geol. Klaus Bücherl<br />

(Vorsitzender)<br />

Tewag<br />

Technologie - Erdwärmeanlagen - Umweltschutz<br />

GmbH<br />

Blumenstr. 24<br />

93055 Regensburg<br />

Tel.: 0941 / 20 86 33 61<br />

Fax: 0941 / 20 86 33 69<br />

E-Mail: kbu@tewag.de<br />

H1 - Technologien und Verfahren<br />

Dr.-Ing. Hans-Peter Koschitzky<br />

(Vorsitzender)<br />

Universität Stuttgart<br />

Institut für Wasserbau, VEGAS<br />

Pfaffenwaldring 61<br />

70550 Stuttgart<br />

Tel.: 0711 / 685 64717<br />

Fax: 0711 / 685 67020<br />

E-Mail: hans-peter.koschitzky@iws.uni-stuttgart.de<br />

R e g i o n a l g r u p p e n<br />

Bayern<br />

Dipl.-Geol. Peter Nickol<br />

(Koordinator)<br />

Nickol & Partner GmbH<br />

Oppelner Str. 3<br />

82194 Gröbenzell<br />

Tel.: 08142 / 57 82 - 0<br />

Fax: 08142 / 57 82 - 99<br />

E-Mail: nickol@nickol-Partner.de<br />

Nord<br />

Dr. Ralf Kilger<br />

(Koordinator)<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

Fachamt Altlastensanierung<br />

Billstraße 84<br />

20539 Hamburg<br />

Tel.: 040 / 42 845 – 35 42<br />

Fax: 040 / 42 845 – 35 72<br />

E-Mail: ralf.kilger@bsu.hamburg.de<br />

30<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

Nordost<br />

Dipl.-Geol. Regina Herrmann<br />

(Koordinatorin)<br />

Spiekermann AG<br />

Wichertstraße 14 a<br />

10439 Berlin<br />

Tel.: 030 / 44 66 93 43<br />

Fax: 030 / 44 66 93 21<br />

E-Mail: r.herrmann@spiekermann.de<br />

West<br />

Dipl.-Geogr. Norbert Klipsch<br />

(Koordinator)<br />

GeoKlipsch Sachverständigen- und<br />

Ingenieurbüro<br />

Brüderstr. 20<br />

42105 Wuppertal<br />

Tel.: 0202 / 69 80 09-09<br />

Fax: 0202 / 69 80 09-11<br />

E-Mail: mail@geoklipsch.com


Satzung<br />

des Ingenieurtechnischen Verbandes für<br />

Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />

Neufassung vom 24. April <strong>2009</strong>


Satzung<br />

des Ingenieurtechnischen Verbandes für<br />

Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (<strong>ITVA</strong>)<br />

§ 1<br />

Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />

(1) Der Verein trägt den Namen “lngenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling“,<br />

im Folgenden <strong>ITVA</strong> genannt. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />

(2) Der Sitz des Vereins ist Berlin.<br />

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2<br />

Zweck und Aufgaben<br />

(1) Der <strong>ITVA</strong> hat den Zweck, den Boden- und Grundwasserschutz und insbesondere die Erkundung, Erfassung,<br />

Bewertung, Sanierung und Überwachung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen zu fördern<br />

sowie das Flächenrecycling und eine nachhaltige Flächennutzung zu unterstützen und die auf diesen Gebieten<br />

und angrenzenden Fachgebieten tätigen Fachleute zusammenzuführen. Die sich aus dieser Tätigkeit<br />

ergebenden Ergebnisse werden der Allgemeinheit zugänglich gemacht.<br />

(2) Zu den Aufgaben des <strong>ITVA</strong> gehören insbesondere:<br />

a) Vertretung wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und rechtlicher Belange<br />

des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes und des Flächenrecyclings<br />

b) Auskunftserteilung und Beratung zu allgemeinen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen,<br />

rechtlichen und organisatorischen Belangen des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes<br />

und des Flächenrecyclings<br />

c) Beobachtung und Förderung des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes und<br />

des Flächenrecyclings sowie Einflussnahme auf die konsequente Anwendung des anerkannten Standes<br />

von Wissenschaft und Technik<br />

d) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken, Normen und gemeinsamen Handlungsempfehlungen<br />

und deren Fortschreibung zur Qualitätssicherung und Unterstützung des Sachverständigenwesens in<br />

den Fachgebieten Altlastenmanagement, Boden- und Grundwasserschutz, und Flächenrecycling<br />

e) Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Böden und Altlasten sowie zum Erreichen eines nachhaltigen<br />

vor- und nachsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes<br />

f) Entwicklung von Konzepten zum Flächenmanagement<br />

g) Zusammenarbeit mit Körperschaften des öffentlichen Rechts, Städten und Gemeinden, Verbänden,<br />

Unternehmen, wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und Einzelpersonen, die auf den Gebieten<br />

des Altlastenmanagementes, des Boden- und Grundwasserschutzes und des Flächenrecyclings sowie<br />

angrenzender Fachgebiete tätig oder an Fachfragen interessiert sind<br />

h) Förderung, Unterstützung und Durchführung der fachlichen Aus- und Fortbildung<br />

i) Durchführung und Förderung von technisch-wissenschaftlichen Veranstaltungen, Förderung des Erfahrungsaustausches,<br />

Mitwirkung bei regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen<br />

j) Anregung und Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben und Mitwirkung<br />

an solchen<br />

k) Information einer breiten Öffentlichkeit über den Erkenntnis-, Erfahrungs- und Entwicklungsstand von<br />

Wissenschaft und Technik im Bereich des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes<br />

und des Flächenrecyclings<br />

- 1 -


l) Zusammenarbeit und Gedankenaustausch mit fachverwandten Vereinigungen und Institutionen im<br />

Ausland zur Förderung der Fachgebiete Altlastenmanagement, Boden- und Grundwasserschutz und<br />

Flächenrecycling<br />

m) Publikationen<br />

n) Herausgabe der Fachzeitschrift altlasten spektrum.<br />

§ 3<br />

Gemeinnützigkeit<br />

Der <strong>ITVA</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte<br />

Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<br />

erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke<br />

des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />

§ 4<br />

Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck und die Aufgaben des <strong>ITVA</strong><br />

gemäß § 2 fördern und unterstützen.<br />

(2) Mitglieder sind:<br />

- ordentliche Mitglieder,<br />

- außerordentliche Mitglieder,<br />

- Ehrenmitglieder.<br />

(3) Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen.<br />

(4) Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.<br />

(5) Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand Persönlichkeiten ernennen, die sich in hervorragendem Maße<br />

besondere Verdienste um den <strong>ITVA</strong> erworben haben.<br />

§ 5<br />

Beginn und Ende der Mitgliedschaft<br />

(1) Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich zu beantragen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der<br />

Geschäftsführende Vorstand auf Empfehlung der Geschäftsführung. Die erfolgte Aufnahme wird dem neuen<br />

Mitglied von der Geschäftsstelle unter Zusendung der Satzung und der Angabe der Beitragspflicht und -<br />

höhe schriftlich mitgeteilt.<br />

(2) Die Mitgliedschaft endet durch<br />

a) Tod<br />

b) Löschung der juristischen Person<br />

c) Austritt, der bis zum 30.09. eines Kalenderjahres zum Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich bei der<br />

Geschäftsführung zu erklären ist<br />

d) Ausschluss.<br />

(3) Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied wiederholt oder gröblich gegen das Ansehen oder die Interessen<br />

des <strong>ITVA</strong> verstoßen hat. Der Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung und<br />

Fristsetzung unter Ankündigung des Ausschlusses seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem <strong>ITVA</strong><br />

nicht nachkommt.<br />

- 2 -


(4) Der Ausschluss erfordert einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss des Vorstandes. Gegen den<br />

Beschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung beim Vorstand Einspruch eingelegt<br />

werden. Über den Einspruch entscheidet gem. § 9 Abs. 1 Buchstabe g) die Mitgliederversammlung mit<br />

einfacher Mehrheit.<br />

(5) Das Erlöschen der Mitgliedschaft befreit nicht von den Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt des Erlöschens<br />

gegenüber dem <strong>ITVA</strong> bestanden.<br />

§ 6<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

(1) Alle Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung antrags- und stimmberechtigt.<br />

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung des Vereins zu beachten und seine Interessen zu fördern und<br />

zu vertreten.<br />

(3) Mit der Aufnahme verpflichten sich die Mitglieder zur Zahlung von jährlichen Beiträgen.<br />

(4) Eine persönliche Haftung besteht für die Mitglieder des <strong>ITVA</strong> nicht. Der Verein haftet ausschließlich mit<br />

seinem Vermögen.<br />

§ 7<br />

Mitgliedsbeitrag<br />

(1) Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge jeweils am 31. Januar des Jahres im Voraus fällig. Der<br />

Mitgliedsbeitrag ist erstmals fällig für das laufende Geschäftsjahr der Aufnahme, unabhängig davon, zu welchem<br />

Zeitpunkt die Aufnahme erfolgt.<br />

(2) Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. In besonderen Fällen kann der<br />

Vorstand auf Antrag den Beitrag ermäßigen oder ganz erlassen.<br />

(3) Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.<br />

Organe des <strong>ITVA</strong> sind:<br />

a) die Mitgliederversammlung,<br />

b) der Vorstand,<br />

c) der Beirat.<br />

§ 8<br />

Organe<br />

§ 9<br />

Mitgliederversammlung<br />

(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten des <strong>ITVA</strong>, soweit sie nicht vom Vorstand<br />

oder Beirat zu besorgen sind. Sie ist mindestens einmal im Geschäftsjahr einzuberufen.<br />

Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:<br />

a) Entscheidungen zur Satzung<br />

b) Wahl des Vorstandes<br />

c) Bestätigung des Jahresberichtes, des Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes mit Nachträgen<br />

d) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr<br />

- 3 -


e) Entlastung des Vorstandes<br />

f) Wahl der Rechnungsprüfer<br />

g) Entscheidung über den Einspruch gemäß § 5 (4)<br />

h) Entscheidung über die Bildung und Auflösung von Landes- und Regionalgruppen<br />

i) Entscheidung über Ehrungen<br />

j) Entscheidung über die Auflösung des Vereins und den Verbleib des Restvermögens.<br />

(2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Ersten Vorsitzenden schriftlich unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung. Dabei ist eine Frist von mindestens vier Wochen einzuhalten. Der Tag der Absendung<br />

und der Tag der Versammlung werden nicht mitgerechnet. Auf vorgesehene Beschlussfassungen zu<br />

Satzungsänderungen oder zur Auflösung des Vereins ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.<br />

(3) Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung<br />

vorzulegen.<br />

(4) Weitere Mitgliederversammlungen sind auf Vorstandsbeschluss oder bei schriftlich begründetem Verlangen<br />

von mindestens 40% der ordentlichen Mitglieder einzuberufen.<br />

(5) Der Vorsitzende der Mitgliederversammlung ist der Erste Vorsitzende bzw. in seiner Vertretung ein anderes<br />

Mitglied des Vorstandes.<br />

(6) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen<br />

stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst,<br />

sofern nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes vorschreiben. Dreiviertelmehrheit ist erforderlich bei<br />

Entscheidungen gemäß (1) Buchstaben a) und h). Der Beschluss, den Verein aufzulösen, wird mit Dreiviertelmehrheit<br />

aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst.<br />

(7) Jedes Mitglied gemäß § 4 (2) hat eine Stimme. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder können sich<br />

vertreten lassen. Die Vertretung kann nur auf Grund einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden, die vorzulegen<br />

ist. Kein Vertreter kann mehr als drei Stimmen halten.<br />

(8) In eiligen Angelegenheiten können Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Die erforderlichen<br />

Schritte werden vom Vorstand veranlasst. Die Mitglieder nehmen zu der Vorlage innerhalb der vom Vorstand<br />

festzulegenden Frist mittels eingeschriebenem Brief Stellung. Widerspricht ein Mitglied der Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Verfahren, so ist die Vorlage in der nächsten Mitgliederversammlung zu behandeln.<br />

(9) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden<br />

des <strong>ITVA</strong> und dem vom Vorsitzenden bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitglieder erhalten<br />

die Niederschrift zugesandt.<br />

§ 10<br />

Vorstand<br />

(1) Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Zahl von mindestens 11, höchstens 23 ordentlichen Mitgliedern.<br />

Im Vorstand soll sich die Mitgliederstruktur repräsentativ widerspiegeln.<br />

(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit den Geschäftsführenden Vorstand. Dieser besteht<br />

aus<br />

- dem Ersten Vorsitzenden<br />

- dem Zweiten Vorsitzenden<br />

- dem Schriftführer<br />

- dem Schatzmeister<br />

(3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des<br />

Geschäftsführenden Vorstandes. Der <strong>ITVA</strong> wird in allen Rechtsgeschäften durch zwei Mitglieder des Geschäftsführenden<br />

Vorstandes vertreten.<br />

(4) Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.<br />

- 4 -


(5) Der Erste Vorsitzende lädt den Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung zur Sitzung ein. Die Frist für die Einladung beträgt mindestens vier Wochen.<br />

Auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb eines<br />

Monats eine Vorstandssitzung einzuberufen.<br />

(6) Der Vorstand sowie der Geschäftsführende Vorstand fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Vorstandsmitglieder können sich nicht vertreten lassen.<br />

(7) Die Amtszeit für die Mitglieder des Vorstandes beträgt vier Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen<br />

Wahl des nächsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl für den Vorstand ist zulässig.<br />

(8) Die Führung der Geschäfte des <strong>ITVA</strong> obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand. Er kann diese Aufgaben<br />

einer Geschäftsführung übertragen, die nach einer vom Vorstand bestätigten Geschäftsordnung arbeitet.<br />

(9) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind.<br />

Ehrenmitglieder, die sich nicht vertreten lassen können, können an der Vorstandssitzung mit beratender<br />

Stimme teilnehmen.<br />

(10) Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einer Niederschrift festgehalten. Die Niederschrift wird vom<br />

Vorsitzenden und dem Schriftführer oder bei deren Abwesenheit durch deren bestimmte Vertreter aus dem<br />

Vorstand unterzeichnet und ist den Vorstandsmitgliedern zu übersenden.<br />

(11) In dringenden Fällen kann der Erste Vorsitzende einen schriftlichen Beschluss des Vorstandes herbeiführen.<br />

Auf schriftlichem Weg erzielte Beschlüsse sind gültig, wenn innerhalb der vom Ersten Vorsitzenden gesetzten<br />

Frist mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder schriftlich zustimmen. Das Ergebnis ist in der<br />

nächsten Vorstandssitzung bekanntzugeben und in die Niederschrift dieser Sitzung aufzunehmen.<br />

§ 11<br />

Aufgaben des Vorstandes<br />

Der Vorstand hat die Aufgabe, über Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die der Erfüllung der in § 2 (2)<br />

genannten Aufgaben dienen. Insbesondere ist er zuständig für:<br />

a) Freigabe von Arbeits- und Merkblättern, Arbeitshilfen, Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Positionspapieren,<br />

Stellungnahmen und sonstigen Publikationen zur Veröffentlichung<br />

b) Festlegung von Maßnahmen für die Aus- und Fortbildung<br />

c) Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Bestimmung der Vertreter des <strong>ITVA</strong> in diesen<br />

Organisationen<br />

d) Ausrichtung von Veranstaltungen des <strong>ITVA</strong> und Mitwirkung bei regionalen, nationalen und internationalen<br />

Fachveranstaltungen<br />

e) Vorschläge für Ehrungen und Auszeichnungen<br />

f) Aufhebung der Mitgliedschaft<br />

g) Vorschläge für die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge<br />

h) Bestätigung und Abberufung der Geschäftsführung<br />

i) Erlass von Geschäftsordnungen für die Geschäftsstelle und die Landes- sowie Regionalgruppen<br />

j) Zustimmung zu ergänzenden Geschäftsordnungen der Landes- und Regionalgruppen<br />

k) Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge<br />

l) Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

m) Vorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfer durch die Mitgliederversammlung<br />

n) Festsetzung von Entgelten für besondere Leistungen des <strong>ITVA</strong><br />

o) Berufung und Abberufung des Beirates<br />

p) Förderung von Forschungsarbeiten nach Vorabstimmung im Beirat<br />

q) Zustimmung zur Bildung von Fachausschüssen<br />

- 5 -


) Zustimmung zu Arbeitsvorhaben von Fachausschüssen<br />

s) Einsetzung von Fachgruppen, Arbeitsgruppen und Komitees zur Lösung spezifischer fachlicher Fragen bei<br />

Bedarf<br />

t) Vorschläge für die Bildung und Auflösung von Landes- und / oder Regionalgruppen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung<br />

(1) Die Geschäftsstelle des <strong>ITVA</strong> befindet sich am Sitz des Vereins. Die Leitung obliegt einer Geschäftsführerin<br />

bzw. einem Geschäftsführer.<br />

(2) Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand bestätigt und abberufen.<br />

(3) Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte des <strong>ITVA</strong>. Der / Die Geschäftsführer/in kann vom Geschäftsführenden<br />

Vorstand zum besonderen Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt werden.<br />

(4) Die Geschäftsführung ist zur Berichterstattung über die Tätigkeit des <strong>ITVA</strong> gegenüber dem Vorstand<br />

verpflichtet.<br />

(5) Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstandes, des Vorstandes, des<br />

Beirates und der Mitgliederversammlung beratend teil.<br />

§ 13<br />

Beirat<br />

(1) Zur Beratung des Vorstandes in Fachfragen wird beim Vorstand ein Beirat gebildet. Der Beirat soll die Mitgliederstruktur<br />

des Vereins repräsentativ widerspiegeln.<br />

(2) Dem Beirat obliegen folgende Aufgaben:<br />

a) Anregungen zu den Aufgaben des <strong>ITVA</strong><br />

b) Anregungen zu Arbeitsthemen des <strong>ITVA</strong><br />

c) Vorschläge zur Erarbeitung von Regelwerken, Normen und Handlungsempfehlungen und deren<br />

Fortschreibung zur Qualitätssicherung in den Fachgebieten Altlastenmanagement, Boden- und<br />

Grundwasserschutz und Flächenrecycling<br />

d) Vorschläge zu Aus- und Fortbildung<br />

e) Vorschläge zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

f) Beratung des Vorstandes in Fragen der Zusammenarbeit mit fachverwandten Vereinigungen und<br />

Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene.<br />

(3) Die Beiratsmitglieder werden durch den Vorstand berufen.<br />

(4) Der Beirat wählt mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte den Vorsitzenden des Beirates und seinen<br />

Stellvertreter. Der Vorsitzende ist unabhängig von der Mitgliederzahl des Vorstandes automatisch Mitglied<br />

des Vorstandes.<br />

(5) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die mit dem Vorstand abzustimmen ist.<br />

(6) Die Amtszeit für den Vorsitzenden und die Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Eine nochmalige Berufung<br />

von Mitgliedern des Beirates ist zulässig.<br />

(7) Bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden bzw. eines Beiratsmitgliedes kann durch den Vorstand ein<br />

Ersatzmitglied berufen werden.<br />

(8) Der Vorsitzende lädt den Beirat nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Geschäftsjahr, unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung zur Sitzung ein. Die Frist für die Einladung beträgt einen Monat.<br />

(9) Die Beratungsergebnisse des Beirates werden in einer Niederschrift festgehalten, die vom Vorsitzenden und<br />

einem weiteren Mitglied des Beirates zu unterzeichnen ist. Sie ist dem Vorstand des IT\/A innerhalb von<br />

zwei Wochen zu übermitteln.<br />

- 6 -


§ 14<br />

Fachausschüsse<br />

(1) Zur Bearbeitung von Fachfragen werden mit Zustimmung des Vorstandes Fachausschüsse gebildet.<br />

(2) Jedes Mitglied des <strong>ITVA</strong> kann in den Fachausschüssen mitarbeiten.<br />

(3) Die Mitglieder des Fachausschusses wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n, die/der die Arbeit des<br />

Fachausschusses leitet. Wiederwahl ist zulässig.<br />

(4) Die Fachausschüsse können sich eine Geschäftsordnung geben, die mit dem Vorstand abzustimmen ist.<br />

(5) Die Fachausschüsse legen ihr Arbeitsprogramm und ihre Arbeitsergebnisse dem Vorstand vor. Die -<br />

Fachausschussvorsitzenden sind berechtigt, an den betreffenden Vorstandssitzungen teilzunehmen.<br />

§ 15<br />

Landes- und Regionalgruppen<br />

(1) Zur Bearbeitung von regionalen Aufgaben des Altlastenmanagements, des Boden- und Grundwasserschutzes<br />

und des Flächenrecyclings können Landes- und Regionalgruppen gebildet werden.<br />

(2) Zur Bildung und Auflösung von Landes- und Regionalgruppen ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

mit Dreiviertelmehrheit erforderlich.<br />

§ 16<br />

Auflösung des Vereins und Anfall des Restvermögens<br />

(1) Beschlüsse über die Auflösung des <strong>ITVA</strong> können nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung<br />

gefasst werden. Sie bedürfen der Zustimmung von drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder.<br />

Kann eine Auflösung nicht beschlossen werden, weil weniger als drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder<br />

in der Mitgliederversammlung vertreten sind, so kann eine neue Versammlung einberufen werden. Diese<br />

Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder<br />

mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen. Hierauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<br />

(2) Im Falle der Auflösung des Vereins bestellt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.<br />

(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechtes oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung<br />

für die Förderung des Umweltschutzes.<br />

Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 12. Oktober 1990 in Berlin errichtet, geändert und neu gefasst am 19.<br />

November / 12. Dezember 1990, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 18. Juni 1999 in Stuttgart, neu gefasst<br />

durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 09. Mai 2003 in Hamburg, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

am 26. März 2004 in Schweinfurt sowie neu gefasst durch die Mitgliederversammlung am 24. April <strong>2009</strong> in Würzburg.<br />

gez. gez.<br />

Prof.-Dipl.-Ing. H. Burmeier Dipl.-Geol. M. Altenbockum<br />

(Erster Vorsitzender) (Schriftführer)<br />

- 7 -


Unabhängigkeit und Objektivität<br />

Verhaltenskodex für Mitglieder des <strong>ITVA</strong><br />

Die Mitglieder des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.V. (<strong>ITVA</strong>), beachten die Grundsätze<br />

der Unabhängigkeit und Objektivität. Als Vertragspartner verpflichten sie sich, die nötige Transparenz<br />

und Fairness walten zu lassen. Ihre Aussagen und Feststellungen sind sachlich und korrekt.<br />

Integrität<br />

Die Mitglieder des <strong>ITVA</strong> verstoßen weder in ihrer Funktion als Auftraggeber noch als Auftragnehmer<br />

gegen gesetzliche und / oder vertragliche Verpflichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen<br />

zum Preis- und Vergaberecht.<br />

Sie sind integer und fördern das Ansehen ihres Berufsstandes.<br />

Kompetenz<br />

In ihrer Funktion als Auftraggeber vergeben sie Aufträge nur an vertrauenswürdige Auftragnehmer, die<br />

aufgrund ihrer Erfahrungen, qualifizierten Mitarbeiter und technischen Ausstattungen diese erfolgreich<br />

bearbeiten können.<br />

Als Auftragnehmer nehmen sie nur solche Aufträge an, die entsprechend der genannten Kriterien erfolgreich<br />

bearbeitet werden können.<br />

Auftraggeber sowie Auftragnehmer arbeiten gewissenhaft und streben eine dem jeweiligen Projekt<br />

angemessene Qualität ihrer jeweiligen Arbeit bzw. Zusammenarbeit an.<br />

Als Auftragnehmer verpflichten sich die Mitglieder des <strong>ITVA</strong>, geeignete, erforderliche und angemessene<br />

Lösungen zu erarbeiten, mit denen die mit der Aufgabenstellung verbundenen Ziele erreicht<br />

werden.<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, ein Honorar zu vereinbaren, welches im Verhältnis<br />

zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen angemessen und auskömmlich ist.<br />

Beide Seiten befürworten faire Leistungswettbewerbe.<br />

Fortbildungspflicht<br />

Die Mitglieder des <strong>ITVA</strong> als Auftraggeber und als Auftragnehmer nehmen an Fortbildungs- und / oder<br />

Vortragsveranstaltungen teil und halten sich durch Lektüre von Fachliteratur / -veröffentlichungen auf<br />

dem aktuellen Wissensstand und erweitern ihre Kompetenz<br />

Eigenverpflichtung<br />

Alle ordentlichen Mitglieder des <strong>ITVA</strong> verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex zu befolgen. Die außerordentlichen<br />

Mitglieder unterrichten ihre Mitarbeiter über den hier aufgestellten Verhaltenskodex<br />

und verpflichten sie, diesen zu befolgen.

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