Forschungsreport Daten – Innovation – Privatheit
Mit Inverser Transparenz das Gestaltungsdilemma der digitalen Arbeitswelt lösen. Forschungsreport von Andreas Boes, Thomas Hess, Alexander Pretschner, Tobias Kämpf, Elisabeth Vogl (Hrsg.)
Mit Inverser Transparenz das Gestaltungsdilemma der digitalen Arbeitswelt lösen. Forschungsreport von Andreas Boes, Thomas Hess, Alexander Pretschner, Tobias Kämpf, Elisabeth Vogl (Hrsg.)
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Technische Leistungskontrollen am Arbeitsplatz sind aus Arbeitgebersicht
im Grundsatz legitim. Ebenso schutzwürdig sind aber die Interessen der
überwachten Beschäftigten an informationeller Selbstbestimmung und
Privatheit. Transparenz spielt dabei eine große Rolle. Dieser Bericht erörtert,
inwieweit solche Kontrollen datenschutzkonform gestaltet werden können,
und diskutiert zudem, wie eine „Kontrolle der Kontrolle“ nach dem Konzept
der Inversen Transparenz den Datenschutznormen genügen kann.
1_ Der (Beschäftigten-)Datenschutz im Kontext
von Verhaltens- und Leistungskontrolle
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Die informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz
personenbezogener Daten als Ausprägung des verfassungsrechtlich
geschützten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. 1
In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt gewinnt auch der
Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Privatheit von Beschäftigten
maßgeblich an Bedeutung. Gerade im Kontext von
Leistungskontrollen am Arbeitsplatz, hinter denen durchaus
legitime Arbeitgeberinteressen wie zum Beispiel die Erfüllung
von Compliance-Anforderungen in Betrieben stehen können,
wird der Schutz dieser Rechte relevant.
Dies gilt besonders für den Einsatz technischer Kontrollsysteme.
In den vergangenen Jahren ist beispielsweise der Einsatz
von KI-Systemen zur Leistungskontrolle am Arbeitsplatz
zunehmend in den öffentlichen und auch juristischen 2 Diskurs
gerückt. Die potenziellen Anwendungsfälle wie zum Beispiel
Zeiterfassung, Kontrolle der IT-Nutzung oder Verarbeitung von
Bewertungen durch Mitarbeitende und Vorgesetzte sind vielfältig
und dürften mit Blick auf die Entwicklungen im Kontext
von Industrie 4.0 und Big Data noch zunehmen.
Transparenter IT-Einsatz kann in diesem Rahmen aber
vor allem auch helfen, die Kontrolle auf das erforderliche und
damit verhältnismäßige Maß zu reduzieren, sodass eine datenschutzkonforme
Ausgestaltung möglich ist. Der Bericht
beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Faktoren und
dem Gestaltungsspielraum.
Zunächst erörtern wir die rechtlichen Grundlagen des
(Beschäftigten-)Datenschutzes und beleuchten sie im Zusammenhang
von Verhaltens- und Leistungskontrolle:
Ein spezielles nationales Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
existiert bislang nicht, auch weil vergangene politische
Vorstöße in dieser Richtung gescheitert sind. 3 Auch die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) enthält keine unmittelbare
Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. Allerdings sieht sie
in Art. 88 Abs. 1 DSGVO eine sogenannte Öffnungsklausel zur
Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext
vor. Hiernach kann der mitgliedstaatliche Gesetzgeber
selbst Rechtsvorschriften hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener
Daten im Beschäftigungskontext vorsehen.
Art. 88 Abs. 2 DSGVO setzt hierbei für (automatisierte)
II – BERICHTE