19.05.2022 Aufrufe

Forschungsreport Daten – Innovation – Privatheit

Mit Inverser Transparenz das Gestaltungsdilemma der digitalen Arbeitswelt lösen. Forschungsreport von Andreas Boes, Thomas Hess, Alexander Pretschner, Tobias Kämpf, Elisabeth Vogl (Hrsg.)

Mit Inverser Transparenz das Gestaltungsdilemma der digitalen Arbeitswelt lösen. Forschungsreport von Andreas Boes, Thomas Hess, Alexander Pretschner, Tobias Kämpf, Elisabeth Vogl (Hrsg.)

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Technische Leistungskontrollen am Arbeitsplatz sind aus Arbeitgebersicht

im Grundsatz legitim. Ebenso schutzwürdig sind aber die Interessen der

überwachten Beschäftigten an informationeller Selbstbestimmung und

Privatheit. Transparenz spielt dabei eine große Rolle. Dieser Bericht erörtert,

inwieweit solche Kontrollen datenschutzkonform gestaltet werden können,

und diskutiert zudem, wie eine „Kontrolle der Kontrolle“ nach dem Konzept

der Inversen Transparenz den Datenschutznormen genügen kann.

1_ Der (Beschäftigten-)Datenschutz im Kontext

von Verhaltens- und Leistungskontrolle

57

Die informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz

personenbezogener Daten als Ausprägung des verfassungsrechtlich

geschützten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. 1

In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt gewinnt auch der

Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Privatheit von Beschäftigten

maßgeblich an Bedeutung. Gerade im Kontext von

Leistungskontrollen am Arbeitsplatz, hinter denen durchaus

legitime Arbeitgeberinteressen wie zum Beispiel die Erfüllung

von Compliance-Anforderungen in Betrieben stehen können,

wird der Schutz dieser Rechte relevant.

Dies gilt besonders für den Einsatz technischer Kontrollsysteme.

In den vergangenen Jahren ist beispielsweise der Einsatz

von KI-Systemen zur Leistungskontrolle am Arbeitsplatz

zunehmend in den öffentlichen und auch juristischen 2 Diskurs

gerückt. Die potenziellen Anwendungsfälle wie zum Beispiel

Zeiterfassung, Kontrolle der IT-Nutzung oder Verarbeitung von

Bewertungen durch Mitarbeitende und Vorgesetzte sind vielfältig

und dürften mit Blick auf die Entwicklungen im Kontext

von Industrie 4.0 und Big Data noch zunehmen.

Transparenter IT-Einsatz kann in diesem Rahmen aber

vor allem auch helfen, die Kontrolle auf das erforderliche und

damit verhältnismäßige Maß zu reduzieren, sodass eine datenschutzkonforme

Ausgestaltung möglich ist. Der Bericht

beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Faktoren und

dem Gestaltungsspielraum.

Zunächst erörtern wir die rechtlichen Grundlagen des

(Beschäftigten-)Datenschutzes und beleuchten sie im Zusammenhang

von Verhaltens- und Leistungskontrolle:

Ein spezielles nationales Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

existiert bislang nicht, auch weil vergangene politische

Vorstöße in dieser Richtung gescheitert sind. 3 Auch die Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO) enthält keine unmittelbare

Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. Allerdings sieht sie

in Art. 88 Abs. 1 DSGVO eine sogenannte Öffnungsklausel zur

Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext

vor. Hiernach kann der mitgliedstaatliche Gesetzgeber

selbst Rechtsvorschriften hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener

Daten im Beschäftigungskontext vorsehen.

Art. 88 Abs. 2 DSGVO setzt hierbei für (automatisierte)

II – BERICHTE

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