download PDF - Marlies Muhr Immobilien GmbH
download PDF - Marlies Muhr Immobilien GmbH
download PDF - Marlies Muhr Immobilien GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
V. Bauherrenmodelle – Vorsorgemodelle<br />
1. Grundzüge der Besteuerung<br />
Bauherrenmodelle bzw. Vorsorgemodelle sind idR vom steuerlichen<br />
Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs. 2a EStG 1988 nicht betroffen.<br />
Der Vergleich der Renditen mit und ohne Steuer ist für die gesamte zu<br />
erwartende Nutzungsdauer der Liegenschaft anzustellen. Im Bereich<br />
der Vermietung und Verpachtung können somit Steuervorteile im<br />
Wege der Teilabsetzungen erzielt werden, sofern mit diesen Vorteilen<br />
nicht (explizit) geworben wird.<br />
Die Teilabsetzung für Herstellungsaufwand (siehe Kapitel I, Punkt 2)<br />
ist möglich bei<br />
■ Aufwendungen im Sinne des Denkmalschutzes,<br />
■ Verbesserungen gemäß §§ 3 bis 5 MRG und<br />
■ bestimmten Sanierungskosten im Rahmen einer Förderungszusage<br />
(Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem<br />
Startwohnungsgesetz oder entsprechend den landesgesetzlichen<br />
Vorschriften). Seit 2009 sind in Wien unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auch der Abbruch und die Neuerrichtung umfasst.<br />
Nicht nur die Form der Bauherrenmodelle im schlichten Miteigentum<br />
bzw. einer Kommanditgesellschaft, sondern auch die Anlage von<br />
Vermögen im Rahmen von Wohnungseigentum wird dem Vorsorgegedanken<br />
gerecht. Langfristig erzielbare Überschüsse aus der<br />
Vermietung können einen wesentlichen Beitrag zur privaten Altersvorsorge<br />
darstellen.<br />
Auch bei beabsichtigter oder sofortiger Begründung von Wohnungseigentum<br />
können anfängliche Verluste aus einer Immobilie unter<br />
gewissen Voraussetzungen (siehe vor allem Kapitel I, Punkt 8.7 zur<br />
Liebhaberei) steuerlich genutzt werden.<br />
Wie folgende Gegenüberstellung von „großem“ und „kleinem“<br />
Bauherrn zeigt, bietet die Investition in <strong>Immobilien</strong> mit Vermietungsabsicht<br />
auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges aus den Baukosten.<br />
Voraussetzung ist, dass die Einkunftsquelle vom Finanzamt<br />
akzeptiert wird (siehe Kapitel I, Punkt 8.7).<br />
2. Großer Bauherr<br />
2.1. Voraussetzungen<br />
■ Kein einheitliches Vertragsgeflecht (Verträge über Liegenschaftskauf<br />
und Baumaßnahmen bilden keine wirtschaftliche Einheit)<br />
■ Herstellerinitiative beim Bauinteressenten (Einfluss bei Planung)<br />
■ Herstellerrisiko trägt der Bauinteressent (finanzielles Risiko –<br />
Vereinbarung eines Fixpreises ist idR schädlich).<br />
TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011 37