25.12.2012 Aufrufe

download PDF - Marlies Muhr Immobilien GmbH

download PDF - Marlies Muhr Immobilien GmbH

download PDF - Marlies Muhr Immobilien GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

IV. <strong>Immobilien</strong> und Privatstiftungen<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn die Liegenschaft<br />

umsatzsteuerpflichtig vermietet wird (vgl. Kapitel II, Punkt 7.<br />

sinngemäß);<br />

■ Spekulationsfrist des Stifters wird von der Stiftung fortgesetzt<br />

(Ausnahmen siehe Punkt IV.1.).<br />

4. Neue Offenlegungs- und Meldepflichten für<br />

Privatstiftungen<br />

■ Offenlegungspflicht: Seit 01.07.2010 sind Privatstiftungen verpflichtet,<br />

dem Finanzamt ihre Stiftungsurkunde samt etwaiger<br />

Stiftungszusatzurkunden sowie bestehende Treuhandschaften<br />

offenzulegen, andernfalls das Finanzamt unverzüglich die Geldwäschemeldestelle<br />

zu informieren hat.<br />

■ Meldepflicht: Seit 01.04.2011 hat der Stiftungsvorstand dem<br />

Finanzamt die Begünstigten einer Privatstiftung unverzüglich<br />

zu melden. Sämtliche Begünstigte einer Privatstiftung, die zum<br />

31.03.2011 bestehen, sind bis 30.06.2011 zu melden. Bei Verletzung<br />

der Meldepflicht drohen empfindliche Geldstrafen (bis<br />

zu EUR 20.000,00 je verschwiegenem oder nicht vollständig<br />

mitgeteiltem Begünstigten).<br />

36 TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!