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14. Mehrwertsteuerpaket 2010<br />
Mit Wirkung 01.01.2010 hatten Österreich und alle anderen EU-<br />
Länder ein „Mehrwertsteuerpaket“ in nationales Recht umzusetzen.<br />
Dieses Paket besteht aus drei Teilen:<br />
■ Neuregelung des Leistungsortes bei Dienstleistungen:<br />
Dienstleistungen an Unternehmer werden dort erbracht, wo der<br />
Empfänger seine unternehmerische Tätigkeit entfaltet. Der Ort der<br />
Dienstleistungen an Private ist am Sitz des Leistungserbringers.<br />
Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ergeben<br />
sich idR keine Änderungen.<br />
■ Neues Verfahren für die Vorsteuerrückerstattung:<br />
Anträge von Unternehmern auf Rückerstattung der Vorsteuer in<br />
einem anderen EU-Land sind seit 01.01.2010 über FinanzOnline<br />
zwingend elektronisch einzureichen. Bei Ländern außerhalb der<br />
EU ändert sich dadurch nichts.<br />
■ Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:<br />
Durch Neuregelungen wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden<br />
innerhalb der EU erleichtert.<br />
EXKURS<br />
15. Haftung für SV-Beiträge bzw. Lohnabgaben<br />
der Subunternehmer<br />
Werden von einem Unternehmen Bauleistungen an ein anderes<br />
Unternehmen weitergegeben, so ist grundsätzlich eine Haftung des<br />
Auftrag gebenden Unternehmens für Beitragsrückstände des beauftragten<br />
Unternehmens (Subunternehmens) bis zur Höhe von 25 %<br />
des geleisteten Werklohnes vorgesehen. Der Auftraggeber kann der<br />
Haftung in zwei Fällen entgehen.<br />
■ Das auftraggebende Unternehmen behält 25 % des Werklohnes<br />
vom jeweiligen zu leistenden Werklohn ein und überweist diesen<br />
Haftungsbetrag an die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).<br />
■ Das beauftragte Unternehmen scheint zum Zeitpunkt der Leistung<br />
des Werklohnes in einer von der WGKK als Dienstleistungszentrum<br />
geführten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen<br />
(HFU-Gesamtliste) auf. Unternehmen können einen Antrag<br />
auf die Aufnahme in diese Liste stellen. Um in diese Liste aufgenommen<br />
zu werden, muss das antragstellende Unternehmen alle<br />
bis zum zweitvorangegangenen Kalendermonat vor der Antragstellung<br />
fällig gewordenen SV-Beiträge entrichtet haben und (!)<br />
schon mindestens 3 Jahre lang Bauleistungen erbracht haben<br />
(Ausnahmen sind vorgesehen).<br />
Siehe auch unsere Broschüre Steuer-Service 2011.<br />
TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011 25