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14. Mehrwertsteuerpaket 2010<br />

Mit Wirkung 01.01.2010 hatten Österreich und alle anderen EU-<br />

Länder ein „Mehrwertsteuerpaket“ in nationales Recht umzusetzen.<br />

Dieses Paket besteht aus drei Teilen:<br />

■ Neuregelung des Leistungsortes bei Dienstleistungen:<br />

Dienstleistungen an Unternehmer werden dort erbracht, wo der<br />

Empfänger seine unternehmerische Tätigkeit entfaltet. Der Ort der<br />

Dienstleistungen an Private ist am Sitz des Leistungserbringers.<br />

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ergeben<br />

sich idR keine Änderungen.<br />

■ Neues Verfahren für die Vorsteuerrückerstattung:<br />

Anträge von Unternehmern auf Rückerstattung der Vorsteuer in<br />

einem anderen EU-Land sind seit 01.01.2010 über FinanzOnline<br />

zwingend elektronisch einzureichen. Bei Ländern außerhalb der<br />

EU ändert sich dadurch nichts.<br />

■ Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:<br />

Durch Neuregelungen wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden<br />

innerhalb der EU erleichtert.<br />

EXKURS<br />

15. Haftung für SV-Beiträge bzw. Lohnabgaben<br />

der Subunternehmer<br />

Werden von einem Unternehmen Bauleistungen an ein anderes<br />

Unternehmen weitergegeben, so ist grundsätzlich eine Haftung des<br />

Auftrag gebenden Unternehmens für Beitragsrückstände des beauftragten<br />

Unternehmens (Subunternehmens) bis zur Höhe von 25 %<br />

des geleisteten Werklohnes vorgesehen. Der Auftraggeber kann der<br />

Haftung in zwei Fällen entgehen.<br />

■ Das auftraggebende Unternehmen behält 25 % des Werklohnes<br />

vom jeweiligen zu leistenden Werklohn ein und überweist diesen<br />

Haftungsbetrag an die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).<br />

■ Das beauftragte Unternehmen scheint zum Zeitpunkt der Leistung<br />

des Werklohnes in einer von der WGKK als Dienstleistungszentrum<br />

geführten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen<br />

(HFU-Gesamtliste) auf. Unternehmen können einen Antrag<br />

auf die Aufnahme in diese Liste stellen. Um in diese Liste aufgenommen<br />

zu werden, muss das antragstellende Unternehmen alle<br />

bis zum zweitvorangegangenen Kalendermonat vor der Antragstellung<br />

fällig gewordenen SV-Beiträge entrichtet haben und (!)<br />

schon mindestens 3 Jahre lang Bauleistungen erbracht haben<br />

(Ausnahmen sind vorgesehen).<br />

Siehe auch unsere Broschüre Steuer-Service 2011.<br />

TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011 25

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