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II. Umsatzsteuer<br />
und Aufgabe der Vermietung) zur Vorsteuer-Berichtigungspflicht<br />
führen.<br />
Diese Berichtigung betrifft die Vorsteuern aus Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten sowie von Großreparaturen, die während der<br />
letzten 10 Jahre abgezogen wurden. Der Gesamtbetrag der zu<br />
berichtigenden Vorsteuern vermindert sich für jedes Jahr der<br />
bisherigen Nutzung um 1/10, beginnend ab dem Folgejahr der<br />
erstmaligen Verwendung. Für den Verkäufer besteht die Möglichkeit,<br />
Grundstücksumsätze umsatzsteuerpflichtig zu behandeln<br />
und dem Käufer des Grundstückes 20 % Umsatzsteuer zu verrechnen,<br />
wenn dies zivilrechtlich vereinbart ist. Wird vom Verkäufer –<br />
spätestens bis zur Rechtskraft des Bescheides – zur Steuerpflicht<br />
optiert, entfällt das Erfordernis einer Vorsteuerberichtigung bzw.<br />
erhält der Verkäufer grundsätzlich das Recht, den Vorsteuerabzug<br />
geltend zu machen. Die Option auf Umsatzsteuerpflicht kann für jede<br />
einzelne Bestandseinheit gesondert in Anspruch genommen werden.<br />
Dass der Vorsteuerabzug für Vorleistungen nicht erst zum Zeitpunkt<br />
des steuerpflichtigen Umsatzes, sondern – wenn zum Zeitpunkt des<br />
Bezuges der Vorleistungen der steuerpflichtige Verkauf wirtschaftlich<br />
überwiegend wahrscheinlich ist – sofort geltend gemacht<br />
werden kann, ist durch den Verwaltungsgerichtshof klargestellt<br />
worden.<br />
Die Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht gibt es auch bei Schenkung<br />
einer Immobilie. Anders als beim Verkauf, sind nur jene Teile<br />
der Liegenschaft Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, für<br />
welche ein Vorsteuerabzug (seit 1972) geltend gemacht wurde. Laut<br />
Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR) sind sowohl (Teile der) Herstellungskosten<br />
als auch Großreparaturen betroffen. Der Wert des<br />
Grund und Bodens ist jedenfalls nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen,<br />
wenn beim Ankauf keine Umsatzsteuer verrechnet wurde. Der<br />
Empfänger des Grundstückes hat wiederum bei Vorliegen einer vom<br />
Geschenkgeber ausgestellten Rechnung über die Umsatzsteuer<br />
(§ 12 Abs 15 UStG 1994) die Vorsteuerabzugsmöglichkeit, sofern er<br />
mit dem Grundstück steuerpflichtige Umsätze ausführt.<br />
Die Beendigung der Vermietungstätigkeit führt zur Berich ti gung für<br />
Vorsteuern aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und nach<br />
Ansicht der Abgabenbehörde auch aus Großreparaturen der letzten<br />
10 Jahre.<br />
Der Verkauf eines Mietrechtes vom Vormieter an den Nachmieter<br />
unterliegt bei Objekten, die Wohnzwecken dienen, dem ermäßigten<br />
Steuersatz von 10 %, bei Nicht-Wohnobjekten dem Steuersatz von<br />
0 % bzw. 20 %.<br />
20 TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011