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5. Umsatzsteuer bei teilweiser Privatnutzung<br />
Wird ein Grundstück, das zum Unternehmensvermögen gehört, teilweise<br />
privat zu Wohnzwecken benutzt, so ist dies nicht steuerbar, der<br />
Vorsteuerabzug steht nur für den unternehmerisch genutzten Teil zu.<br />
Allenfalls kann eine Vorsteuerberichtigung erforderlich sein, wenn<br />
der privat genutzte Teil früher unternehmerisch genutzt wurde.<br />
Auch bei der Beherbergung in eingerichteten Wohnräumen bzw. bei<br />
Grundstücken zu Campingzwecken ist der privat genutzte Teil nicht<br />
steuerbar, in allen übrigen Fällen unterliegt der für private Zwecke genutzte<br />
Teil dem Eigenverbrauch mit dem Normalsteuersatz von 20 %<br />
(zB Eigenverbrauch eines Autoabstellplatzes).<br />
6. Sonderfälle des Vorsteuerabzuges<br />
6.1. Mietenpool<br />
Der Vorsteuerabzug bei Vorsorgewohnungen in einem Mietenpool<br />
ist davon abhängig, dass die Unternehmerkette nicht durchbrochen<br />
wird.<br />
Ist der Käufer der Vorsorgewohnung Unternehmer, so steht ihm der<br />
Vorsteuerabzug zu, wenn er umsatzsteuerpflichtig an den Mietenpool<br />
(Vermietergemeinschaft) vermietet.<br />
Durch eine auf Anregung von TPA Horwath vorgenommene Änderung<br />
der Bundesabgabenordnung (BAO) ist nunmehr jedenfalls<br />
sicher gestellt, dass durch einen eigenen Bescheid eine Feststellung<br />
der Mieteinkünfte des Mietenpools erfolgt.<br />
6.2. Miteigentumseigenschaften<br />
Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der Vorsteuerabzug jedenfalls<br />
zulässig, wenn die Gemeinschaft das Gebäude unternehmerisch<br />
nutzt. Durch die Rechtsprechung des EuGH steht bei Ehegatten der<br />
Vorsteuerabzug bei einzelnen Miteigentümern anteilig auch dann<br />
zu, wenn die Rechnung an die Gemeinschaft ausgestellt wird. Der<br />
Vorsteuerabzug ist mit der Miteigentumsquote begrenzt. Voraussetzung<br />
ist natürlich auch, dass der Miteigentümer Unternehmer ist und<br />
umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt.<br />
7. Umsatzsteuer bei Verkauf, Schenkung und Aufgabe<br />
Da ein Grundstücksumsatz unecht von der Umsatzsteuer befreit ist,<br />
kann dieser bei Übertragung unter Lebenden (Verkauf, Schenkung<br />
TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011 19