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9.1. Folgen für Geschenkgeber für Übertragungen<br />

■ Keine Fortsetzungsmöglichkeit der offenen Zehntel- bzw. Fünfzehntelbeträge<br />

für vorangegangene Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen.<br />

■ Instandhaltungszehntel laufen entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung<br />

uE unverändert beim Geschenkgeber fort.<br />

■ Keine Versteuerung von besonderen Einkünften<br />

(vgl. Kapitel I, Punkt 8.5).<br />

■ Vorsteuerberichtigung oder Option zur Steuerpflicht gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 UStG 1994 (vgl. Kapitel II, Punkt 7.).<br />

9.2. Folgen für Geschenknehmer für Übertragungen<br />

■ Fortsetzung der Teilabsetzbeträge von Herstellungskosten,<br />

demnach geht die Verpflichtung zur Nachversteuerung der begünstigten<br />

Teilabsetzungen für Herstellungsaufwand („besondere<br />

Einkünfte“) auf den Geschenknehmer über, wenn dieser die Liegenschaft<br />

verkauft.<br />

■ Fortsetzung der offenen Teilabsetzungen von Instandsetzungskosten<br />

des Geschenkgebers.<br />

■ Fortsetzung der offenen Teilabsetzungen von Instandhaltungs -<br />

kosten des Geschenkgebers (nach Ansicht der Finanz).<br />

■ Abschreibung von den fiktiven Anschaffungskosten. Diese ist ab<br />

01.08.2008 nur noch sehr eingeschränkt (Stichwort: „erstmalige<br />

Vermietung“) möglich. Bei unentgeltlicher Übertragung der Einkunftsquelle<br />

ist ab 01.08.2008 idR die beim Geschenkgeber angesetzte<br />

AfA-Quote zu übernehmen.<br />

■ Bei Inanspruchnahme der Option zur Steuerpflicht gemäß § 6<br />

Abs. 2 UStG 1994 durch den Geschenkgeber – Vorsteuerabzug<br />

(vgl. Kapitel II, Punkt 7.), sofern die Immobilie weiterhin umsatzsteuerpflichtig<br />

vermietet wird.<br />

■ Fortsetzung der Spekulationsfrist des Geschenkgebers.<br />

■ 2 % ige bzw. 3,5 % ige Grunderwerbsteuer vom dreifachen<br />

Einheitswert.<br />

■ Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Neben -<br />

kosten sind ertragsteuerlich nicht absetzbar.<br />

9.3. Schenkung mit Fruchtgenussvorbehalt<br />

Um die oft nachteiligen steuerlichen Folgen der Schenkung der<br />

Liegenschaft für den Geschenkgeber zu vermeiden, besteht die<br />

Möglichkeit der Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses<br />

(= der Einkünfte).<br />

TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011 15

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