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9.1. Folgen für Geschenkgeber für Übertragungen<br />
■ Keine Fortsetzungsmöglichkeit der offenen Zehntel- bzw. Fünfzehntelbeträge<br />
für vorangegangene Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen.<br />
■ Instandhaltungszehntel laufen entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung<br />
uE unverändert beim Geschenkgeber fort.<br />
■ Keine Versteuerung von besonderen Einkünften<br />
(vgl. Kapitel I, Punkt 8.5).<br />
■ Vorsteuerberichtigung oder Option zur Steuerpflicht gemäß<br />
§ 6 Abs. 2 UStG 1994 (vgl. Kapitel II, Punkt 7.).<br />
9.2. Folgen für Geschenknehmer für Übertragungen<br />
■ Fortsetzung der Teilabsetzbeträge von Herstellungskosten,<br />
demnach geht die Verpflichtung zur Nachversteuerung der begünstigten<br />
Teilabsetzungen für Herstellungsaufwand („besondere<br />
Einkünfte“) auf den Geschenknehmer über, wenn dieser die Liegenschaft<br />
verkauft.<br />
■ Fortsetzung der offenen Teilabsetzungen von Instandsetzungskosten<br />
des Geschenkgebers.<br />
■ Fortsetzung der offenen Teilabsetzungen von Instandhaltungs -<br />
kosten des Geschenkgebers (nach Ansicht der Finanz).<br />
■ Abschreibung von den fiktiven Anschaffungskosten. Diese ist ab<br />
01.08.2008 nur noch sehr eingeschränkt (Stichwort: „erstmalige<br />
Vermietung“) möglich. Bei unentgeltlicher Übertragung der Einkunftsquelle<br />
ist ab 01.08.2008 idR die beim Geschenkgeber angesetzte<br />
AfA-Quote zu übernehmen.<br />
■ Bei Inanspruchnahme der Option zur Steuerpflicht gemäß § 6<br />
Abs. 2 UStG 1994 durch den Geschenkgeber – Vorsteuerabzug<br />
(vgl. Kapitel II, Punkt 7.), sofern die Immobilie weiterhin umsatzsteuerpflichtig<br />
vermietet wird.<br />
■ Fortsetzung der Spekulationsfrist des Geschenkgebers.<br />
■ 2 % ige bzw. 3,5 % ige Grunderwerbsteuer vom dreifachen<br />
Einheitswert.<br />
■ Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Neben -<br />
kosten sind ertragsteuerlich nicht absetzbar.<br />
9.3. Schenkung mit Fruchtgenussvorbehalt<br />
Um die oft nachteiligen steuerlichen Folgen der Schenkung der<br />
Liegenschaft für den Geschenkgeber zu vermeiden, besteht die<br />
Möglichkeit der Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses<br />
(= der Einkünfte).<br />
TPA Horwath | <strong>Immobilien</strong>-Service 2011 15