AXA Versicherung
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Beiträge pro Person<br />
Forme<br />
<strong>Versicherung</strong>skosten<br />
pro Person und Tag<br />
Höchstbetrag pro Person<br />
für Reisen von 21 bis 60 Tagen<br />
1 6,10 € 122 €<br />
2 8,20 € 164 €<br />
3 10,70€ 214 €<br />
4 15,40 € 308 €<br />
5 18,10 € 362 €<br />
6 19,40 € 388 €<br />
7 22,40 € 448 €<br />
8 28,30 € 568 €<br />
9 31,40 € 628 €<br />
10 43 € 860 €<br />
Versicherte Risiken und von <strong>AXA</strong> Assurances<br />
garantierte Beträge<br />
Formel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
1. Gepäck 750 1.250<br />
2. Rücktrittskosten 650 1.250 1.900 3.100 3.750 4.375 5.000 6.600 7.500 10.000<br />
Im Schadensfall werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 € pro Person berechnet.<br />
3. Unfall<br />
mit Todesfolge 5.000<br />
mit dauerhafter Vollinvalidität 10.000<br />
Behandlungskosten 500<br />
4. Rechtsschutz 1.250<br />
5. Beistandsgarantie durch <strong>AXA</strong> Assistance mit Kostenübernahme in folgenden Fällen:<br />
• Medizinische Hilfe bis zu 150.000 €<br />
• Kosten für Such- und Rettungsaktionen bis zu 2.500 €<br />
• Erstattung des Ski-Passes bis zu 125 €<br />
• Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungen bis zu 500 €<br />
• Entsendung eines Arztes vor Ort<br />
• Verlängerung des Aufenthalts im Ausland aus medizinischen Gründen bis zu 700 €<br />
• Besuch eines Elternteils im Falle einer stationären Behandlung im Ausland bis zu 70 € für bis zu 10 Tage<br />
• Taxikosten bis zu 375 €<br />
• Telekommunikationskosten: anfallende Kosten<br />
• Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Notfall<br />
• Überführung im Todesfall: anfallende Kosten (Sargkosten) bis zu 620 €<br />
• Rückkehr eines Begleiters im Falle einer Rückführung: anfallende Kosten<br />
• Versorgung von Kindern unter 16 Jahren im Ausland: anfallende Kosten (bis zu 75 € für Hotel)<br />
• Vorzeitige Rückkehr eines Versicherten: anfallende Kosten<br />
• Hilfe bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung von Gepäck oder Reisedokumenten im Ausland bis zu 150 €<br />
• Versand unentbehrlicher Medikamente ins Ausland: Vorschusszahlung<br />
• Sprachliche Unterstützung (anfallende Kosten oder Vorschusszahlung, wenn der Beistandsleister keine<br />
Übersetzung liefern kann)<br />
• Vorschusszahlung bis zu 2.500 €<br />
• Tierarztkosten für Begleittier bis zu 62 €<br />
• Rechtlicher Beistand bis zu 12.500 €: Vorschusszahlung<br />
• Telemedizinische Unterstützung: anfallende Kosten<br />
Vorbehaltlich ausdrücklicher anders lautender Bestimmungen in den vorliegenden Besonderen Bedingungen<br />
gelten die Allgemeinen Bedingungen CG Tup solution entreprises w03.13.<br />
Schlichtung<br />
Falls der <strong>Versicherung</strong>snehmer bei Problemen während der Vertragslaufzeit ungeachtet der Bemühungen der<br />
<strong>Versicherung</strong>sgesellschaft keine<br />
zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann dieser sich mit seinem Anliegen an die Geschäftsleitung der<br />
<strong>Versicherung</strong>sgesellschaft wenden. Unbeschadet des Rechts auf Einleitung gerichtlicher Schritte kann er sich<br />
außerdem an die Schlichtungsstelle des Verbands der <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften (ACA) oder an den Luxemburgischen<br />
Verbraucherverband (Union Luxembourgeoise des Consommateurs) wenden.<br />
Geltendes Recht und Gerichtsstand<br />
Der Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Unbeschadet der Gültigkeit internationaler Übereinkommen sind<br />
für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem <strong>Versicherung</strong>snehmer und der <strong>Versicherung</strong>sgesellschaft in Bezug auf<br />
den Vertrag ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.<br />
Verjährung<br />
Jegliche aus dem Vertrag resultierende Rechtshandlung verjährt nach drei Jahren ab dem Ereignis, das sie<br />
begründet hat. Diese Frist kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verlängert werden.<br />
Auszug aus den Besonderen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />
Angaben zum Gegenstand des <strong>Versicherung</strong>sschutzes. Der vollständige Wortlaut ist auf Anfrage bei unseren<br />
Niederlassungen erhältlich.<br />
Geografischer Geltungsbereich<br />
Die <strong>Versicherung</strong>s- und Beistandsgarantien gelten weltweit.<br />
Gemeinsame Definitionen<br />
Unfall<br />
Eine vonseiten des Geschädigten nicht beabsichtigte körperliche Beeinträchtigung infolge eines plötzlichen<br />
Einwirkens einer äußeren Ursache, die jegliche Fortbewegung mit eigenen Mitteln unmöglich macht.<br />
Versicherter/Begünstigter<br />
Jede Person, die einen Vertrag über eine vom <strong>Versicherung</strong>snehmer organisierte Reise geschlossen hat, vorausgesetzt,<br />
die vorliegende <strong>Versicherung</strong> ist integraler Bestandteil der vom <strong>Versicherung</strong>snehmer angebotenen<br />
Leistungen. Jede Person, die einen Vertrag über eine vom <strong>Versicherung</strong>snehmer organisierte Reise geschlossen<br />
und sich durch Zahlung einer Prämie der vorliegenden <strong>Versicherung</strong> angeschlossen hat, welche vom <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
für seine Kunden abgeschlossen wurde, sofern diese <strong>Versicherung</strong> nicht integraler Bestandteil der<br />
Reiseleistungen ist.<br />
Reisebegleiter<br />
Diejenige Person, die gemeinsam mit dem Versicherten eine Reise gebucht und versichert hat.<br />
Wohnsitz<br />
Der Wohnsitz des Begünstigten muss sich zwingend<br />
In einem Mitgliedsland der Europäischen Union befinden.<br />
Medizinischer Notfall<br />
Krankheit oder Unfall mit Personenschaden eines Versicherten.<br />
Krankheit<br />
Eine von einer anerkannten ärztlichen Stelle diagnostizierte Verschlechterung des Gesundheitszustands, die das<br />
Verlassen des Zimmers (aufgrund eines ärztlichen Verbots) sowie die Fortführung jeglicher Tätigkeiten untersagt.<br />
Familienmitglieder<br />
Ehegatte, Ehegattin, rechtliche*r oder tatsächliche*r Lebenspartner*in, Eltern, Schwiegereltern, (Stief-)Kinder<br />
oder Schwiegerkinder, (Stief-)Brüder oder Schwäger, (Stief-)Schwestern oder Schwägerinnen, Großeltern,<br />
Enkel*innen, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen, Neffen und Nichten. Falls mehr als 6 Personen gemeinsam eine<br />
Reise buchen, gilt der <strong>Versicherung</strong>sschutz nur für die Familienmitglieder und sie<br />
pflegende Personen.<br />
Pandemie<br />
Eine in einem großen internationalen geografischen Gebiet herrschende Epidemie. Sie betrifft einen sehr hohen<br />
Anteil der Weltbevölkerung.<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
Die natürliche oder juristische Person, die den Beistandsvertrag schließt.<br />
Vertragsschluss/Reise<br />
Reise, die bei einem Reisebüro von „We love to travel“ organisiert und gebucht wird und deren Daten und Ziel in<br />
den Reiseunterlagen genannt sind.<br />
Territorialer Geltungsbereich<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz gilt weltweit.<br />
Wirkung und Laufzeit der <strong>Versicherung</strong><br />
Vorbehaltlich der Bestimmungen zu den Rücktrittsgebühren in den Besonderen Bedingungen tritt die <strong>Versicherung</strong><br />
zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Versicherte an dem auf seinem Ticket und/oder einem anderen<br />
Beleg genannten Tag der Abreise seinen Wohnsitz verlässt und sie endet, wenn der Versicherte wieder an seinem<br />
Wohnsitz angekommen ist, spätestens um Mitternacht des letzten auf seinem Ticket und/oder einem anderen<br />
Beleg angegebenen Gültigkeitstags.<br />
Gemeinsame Ausschlüsse<br />
Von der <strong>Versicherung</strong> ausgeschlossen sind Schäden:<br />
• infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des <strong>Versicherung</strong>snehmers und/oder des Versicherten,<br />
• infolge eines Krieges oder einer Kriegserklärung, von zivilen Unruhen, von Terrorakten, eines Angriffs mit<br />
bakteriellen oder chemischen Kampfstoffen, von Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen, es sei denn, der<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer belegt, dass zwischen dem Schadensfall und einem dieser Ereignisse keinerlei direkter<br />
oder indirekter Zusammenhang besteht,<br />
• die mittelbar oder unmittelbar die Folge von Explosionen, Wärmefreisetzung durch Strahlung, Kontamination<br />
durch Umwandlung von Atomen oder durch Radioaktivität sowie durch die Auswirkungen von Strahlung<br />
durch die künstliche Beschleunigung von Atomteilchen sind.<br />
Von der Garantie ausgeschlossen sind weiterhin:<br />
• Alle nicht in Anspruch genommenen oder zusätzlichen Ausgaben, die dem <strong>Versicherung</strong>snehmer entstanden<br />
sind und zurückgefordert werden können von:<br />
• Anbietern von Unterkünften, deren Buchungs- oder Reiseagenturen oder über ein anderes Ausgleichssystem,<br />
• Transportdienstleistern, deren Buchungsagenturen, Reisebüros, über Entschädigungssysteme oder<br />
Lizenzen von Veranstaltern von Flugreisen (ATOL),