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AXA Versicherung

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Beiträge pro Person<br />

Forme<br />

<strong>Versicherung</strong>skosten<br />

pro Person und Tag<br />

Höchstbetrag pro Person<br />

für Reisen von 21 bis 60 Tagen<br />

1 6,10 € 122 €<br />

2 8,20 € 164 €<br />

3 10,70€ 214 €<br />

4 15,40 € 308 €<br />

5 18,10 € 362 €<br />

6 19,40 € 388 €<br />

7 22,40 € 448 €<br />

8 28,30 € 568 €<br />

9 31,40 € 628 €<br />

10 43 € 860 €<br />

Versicherte Risiken und von <strong>AXA</strong> Assurances<br />

garantierte Beträge<br />

Formel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

1. Gepäck 750 1.250<br />

2. Rücktrittskosten 650 1.250 1.900 3.100 3.750 4.375 5.000 6.600 7.500 10.000<br />

Im Schadensfall werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 € pro Person berechnet.<br />

3. Unfall<br />

mit Todesfolge 5.000<br />

mit dauerhafter Vollinvalidität 10.000<br />

Behandlungskosten 500<br />

4. Rechtsschutz 1.250<br />

5. Beistandsgarantie durch <strong>AXA</strong> Assistance mit Kostenübernahme in folgenden Fällen:<br />

• Medizinische Hilfe bis zu 150.000 €<br />

• Kosten für Such- und Rettungsaktionen bis zu 2.500 €<br />

• Erstattung des Ski-Passes bis zu 125 €<br />

• Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungen bis zu 500 €<br />

• Entsendung eines Arztes vor Ort<br />

• Verlängerung des Aufenthalts im Ausland aus medizinischen Gründen bis zu 700 €<br />

• Besuch eines Elternteils im Falle einer stationären Behandlung im Ausland bis zu 70 € für bis zu 10 Tage<br />

• Taxikosten bis zu 375 €<br />

• Telekommunikationskosten: anfallende Kosten<br />

• Rückführung oder Transport nach einem medizinischen Notfall<br />

• Überführung im Todesfall: anfallende Kosten (Sargkosten) bis zu 620 €<br />

• Rückkehr eines Begleiters im Falle einer Rückführung: anfallende Kosten<br />

• Versorgung von Kindern unter 16 Jahren im Ausland: anfallende Kosten (bis zu 75 € für Hotel)<br />

• Vorzeitige Rückkehr eines Versicherten: anfallende Kosten<br />

• Hilfe bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung von Gepäck oder Reisedokumenten im Ausland bis zu 150 €<br />

• Versand unentbehrlicher Medikamente ins Ausland: Vorschusszahlung<br />

• Sprachliche Unterstützung (anfallende Kosten oder Vorschusszahlung, wenn der Beistandsleister keine<br />

Übersetzung liefern kann)<br />

• Vorschusszahlung bis zu 2.500 €<br />

• Tierarztkosten für Begleittier bis zu 62 €<br />

• Rechtlicher Beistand bis zu 12.500 €: Vorschusszahlung<br />

• Telemedizinische Unterstützung: anfallende Kosten<br />

Vorbehaltlich ausdrücklicher anders lautender Bestimmungen in den vorliegenden Besonderen Bedingungen<br />

gelten die Allgemeinen Bedingungen CG Tup solution entreprises w03.13.<br />

Schlichtung<br />

Falls der <strong>Versicherung</strong>snehmer bei Problemen während der Vertragslaufzeit ungeachtet der Bemühungen der<br />

<strong>Versicherung</strong>sgesellschaft keine<br />

zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann dieser sich mit seinem Anliegen an die Geschäftsleitung der<br />

<strong>Versicherung</strong>sgesellschaft wenden. Unbeschadet des Rechts auf Einleitung gerichtlicher Schritte kann er sich<br />

außerdem an die Schlichtungsstelle des Verbands der <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften (ACA) oder an den Luxemburgischen<br />

Verbraucherverband (Union Luxembourgeoise des Consommateurs) wenden.<br />

Geltendes Recht und Gerichtsstand<br />

Der Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Unbeschadet der Gültigkeit internationaler Übereinkommen sind<br />

für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem <strong>Versicherung</strong>snehmer und der <strong>Versicherung</strong>sgesellschaft in Bezug auf<br />

den Vertrag ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.<br />

Verjährung<br />

Jegliche aus dem Vertrag resultierende Rechtshandlung verjährt nach drei Jahren ab dem Ereignis, das sie<br />

begründet hat. Diese Frist kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verlängert werden.<br />

Auszug aus den Besonderen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />

Angaben zum Gegenstand des <strong>Versicherung</strong>sschutzes. Der vollständige Wortlaut ist auf Anfrage bei unseren<br />

Niederlassungen erhältlich.<br />

Geografischer Geltungsbereich<br />

Die <strong>Versicherung</strong>s- und Beistandsgarantien gelten weltweit.<br />

Gemeinsame Definitionen<br />

Unfall<br />

Eine vonseiten des Geschädigten nicht beabsichtigte körperliche Beeinträchtigung infolge eines plötzlichen<br />

Einwirkens einer äußeren Ursache, die jegliche Fortbewegung mit eigenen Mitteln unmöglich macht.<br />

Versicherter/Begünstigter<br />

Jede Person, die einen Vertrag über eine vom <strong>Versicherung</strong>snehmer organisierte Reise geschlossen hat, vorausgesetzt,<br />

die vorliegende <strong>Versicherung</strong> ist integraler Bestandteil der vom <strong>Versicherung</strong>snehmer angebotenen<br />

Leistungen. Jede Person, die einen Vertrag über eine vom <strong>Versicherung</strong>snehmer organisierte Reise geschlossen<br />

und sich durch Zahlung einer Prämie der vorliegenden <strong>Versicherung</strong> angeschlossen hat, welche vom <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

für seine Kunden abgeschlossen wurde, sofern diese <strong>Versicherung</strong> nicht integraler Bestandteil der<br />

Reiseleistungen ist.<br />

Reisebegleiter<br />

Diejenige Person, die gemeinsam mit dem Versicherten eine Reise gebucht und versichert hat.<br />

Wohnsitz<br />

Der Wohnsitz des Begünstigten muss sich zwingend<br />

In einem Mitgliedsland der Europäischen Union befinden.<br />

Medizinischer Notfall<br />

Krankheit oder Unfall mit Personenschaden eines Versicherten.<br />

Krankheit<br />

Eine von einer anerkannten ärztlichen Stelle diagnostizierte Verschlechterung des Gesundheitszustands, die das<br />

Verlassen des Zimmers (aufgrund eines ärztlichen Verbots) sowie die Fortführung jeglicher Tätigkeiten untersagt.<br />

Familienmitglieder<br />

Ehegatte, Ehegattin, rechtliche*r oder tatsächliche*r Lebenspartner*in, Eltern, Schwiegereltern, (Stief-)Kinder<br />

oder Schwiegerkinder, (Stief-)Brüder oder Schwäger, (Stief-)Schwestern oder Schwägerinnen, Großeltern,<br />

Enkel*innen, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen, Neffen und Nichten. Falls mehr als 6 Personen gemeinsam eine<br />

Reise buchen, gilt der <strong>Versicherung</strong>sschutz nur für die Familienmitglieder und sie<br />

pflegende Personen.<br />

Pandemie<br />

Eine in einem großen internationalen geografischen Gebiet herrschende Epidemie. Sie betrifft einen sehr hohen<br />

Anteil der Weltbevölkerung.<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

Die natürliche oder juristische Person, die den Beistandsvertrag schließt.<br />

Vertragsschluss/Reise<br />

Reise, die bei einem Reisebüro von „We love to travel“ organisiert und gebucht wird und deren Daten und Ziel in<br />

den Reiseunterlagen genannt sind.<br />

Territorialer Geltungsbereich<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz gilt weltweit.<br />

Wirkung und Laufzeit der <strong>Versicherung</strong><br />

Vorbehaltlich der Bestimmungen zu den Rücktrittsgebühren in den Besonderen Bedingungen tritt die <strong>Versicherung</strong><br />

zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Versicherte an dem auf seinem Ticket und/oder einem anderen<br />

Beleg genannten Tag der Abreise seinen Wohnsitz verlässt und sie endet, wenn der Versicherte wieder an seinem<br />

Wohnsitz angekommen ist, spätestens um Mitternacht des letzten auf seinem Ticket und/oder einem anderen<br />

Beleg angegebenen Gültigkeitstags.<br />

Gemeinsame Ausschlüsse<br />

Von der <strong>Versicherung</strong> ausgeschlossen sind Schäden:<br />

• infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des <strong>Versicherung</strong>snehmers und/oder des Versicherten,<br />

• infolge eines Krieges oder einer Kriegserklärung, von zivilen Unruhen, von Terrorakten, eines Angriffs mit<br />

bakteriellen oder chemischen Kampfstoffen, von Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen, es sei denn, der<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer belegt, dass zwischen dem Schadensfall und einem dieser Ereignisse keinerlei direkter<br />

oder indirekter Zusammenhang besteht,<br />

• die mittelbar oder unmittelbar die Folge von Explosionen, Wärmefreisetzung durch Strahlung, Kontamination<br />

durch Umwandlung von Atomen oder durch Radioaktivität sowie durch die Auswirkungen von Strahlung<br />

durch die künstliche Beschleunigung von Atomteilchen sind.<br />

Von der Garantie ausgeschlossen sind weiterhin:<br />

• Alle nicht in Anspruch genommenen oder zusätzlichen Ausgaben, die dem <strong>Versicherung</strong>snehmer entstanden<br />

sind und zurückgefordert werden können von:<br />

• Anbietern von Unterkünften, deren Buchungs- oder Reiseagenturen oder über ein anderes Ausgleichssystem,<br />

• Transportdienstleistern, deren Buchungsagenturen, Reisebüros, über Entschädigungssysteme oder<br />

Lizenzen von Veranstaltern von Flugreisen (ATOL),

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