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Ab<strong>re</strong>chnung<br />
17<br />
FU 2 = Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung<br />
eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten<br />
72. Lebensmonat<br />
• Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und<br />
Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)<br />
= zahnärztliche Leistung,<br />
• Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Index,<br />
• Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Bet<strong>re</strong>uungspersonen<br />
mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger<br />
Speisen und Getränke und verbesserte Mundhygiene,<br />
• Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung<br />
(fl uoridiertes Speisesalz, fl uoridhaltige Zahnpaste und Ähnliches)<br />
und gegebenenfalls Abgabe oder Verordnung von Fluorid-Tabletten.<br />
Die FU 2 sollte sich auch auf die Kinder ausweiten, diese werden einbezogen<br />
und ihr könnt eine Vertrauensbasis aufbauen, denn ab dem 6.<br />
Lebensjahr bekommt ihr diese Kinder in die IP und ihr könnt diese Basis<br />
nutzen. Jetzt könnt ihr die Kinder noch gut er<strong>re</strong>ichen, Defi zite der Eltern<br />
ausgleichen und einen Grundstein legen.<br />
IP 2 = Mundgesundheitsaufklärung bei<br />
Kindern und Jugendlichen<br />
Auf Basis der IP 1 (Mundhygienestatus) nutzt ihr die IP 2 für die Festigung<br />
der Pfl egemaßnahmen zu Hause:<br />
1. Aufklärung über Ursachen von Karies und Gingivitis sowie de<strong>re</strong>n<br />
Vermeidung,<br />
2. gegebenenfalls Ernährungshinweise und Mundhygieneberatung,<br />
auch unter Berücksichtigung der Messwerte der gewählten Mundhygiene-Indizes,<br />
3. Empfehlungen zur Anwendung geeigneter Fluoridierungsmittel zur<br />
Schmelzhärtung (fl uoridiertes Speisesalz, fl uoridierte Zahnpasta, fl uoridierte<br />
Gelees und dergleichen); gegebenenfalls Abgabe/Verordnung<br />
von Fluoridtabletten,<br />
4. praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung<br />
der Interdentalräume.<br />
Setzt die Inhalte 1 bis 4 der IP 2 bitte fl exibel nach Bedarf ein. Nicht immer<br />
das gleiche ablaufende Schema bei jedem Patienten. Die Inhalte der<br />
IP 2 müssen zwar in einem Zeitraum von d<strong>re</strong>i Jah<strong>re</strong>n mindestens einmal<br />
erbracht werden, sofern die IP 2 anzusetzen ist. Wann welches Thema<br />
der IP 2 notwendig ist, bestimmt ihr in Absprache mit dem Zahnarzt und<br />
anhand der Werte der IP 1.<br />
Achtung:<br />
Die IP 2 ist wirtschaftlich anzuwenden. Die Richtlinie erlaubt die IP 2<br />
nur, wenn es Bedarf gibt. Dauerhafte gute Mundhygiene (nach IP 1)oder<br />
dauerhafte schlechte Mundhygiene lösen keine IP 2 aus, dies kann erst dann<br />
wieder erbracht werden, wenn die Mundhygiene nach IP 1 sich ändert.<br />
Patienten mit besonde<strong>re</strong>m Pfl egebedarf oder Eingliederungshilfe haben<br />
ebenfalls die Möglichkeit, unterstützt zu werden. Diese Möglichkeit solltet<br />
ihr aktiv nutzen und je Halbjahr die BEMA 174a und 174b ansetzen.<br />
174 = Präventive zahnärztliche Leistungen nach<br />
§ <strong>22</strong>a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei<br />
Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI<br />
zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53<br />
SGB XII* erhalten<br />
a) Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan<br />
b) Mundgesundheitsaufklärung<br />
Bei der BEMA 174 b könnt ich euch wieder aktiv einbringen und den<br />
Patienten nach dessen individuelle Fähigkeiten und Einschränkungen<br />
bet<strong>re</strong>uen:<br />
• Aufklärung über die Inhalte des Mundgesundheitsplans nach Nr.<br />
174a,<br />
• Demonstration und gegebenenfalls praktische Anleitung zur Reinigung<br />
der Zähne und des festsitzenden Zahnersatzes, des Zahnfl<br />
eischs sowie der Mundschleimhaut,<br />
• Demonstration und gegebenenfalls praktische Unterweisung zur<br />
Prothesen<strong>re</strong>inigung und zur Handhabung des herausnehmba<strong>re</strong>n<br />
Zahnersatzes,<br />
• Erläuterung des Nutzens der vorstehenden Maßnahmen,<br />
• An<strong>re</strong>gen und Ermutigen des Versicherten sowie dessen Pfl egeoder<br />
Unterstützungspersonen, die jeweils empfohlenen Maßnahmen<br />
durchzufüh<strong>re</strong>n und in den Alltag zu integrie<strong>re</strong>n.<br />
Auch hier gilt: Stellt individuelle Programme zusammen und richtet euch<br />
nach den Möglichkeiten des Patienten. Fragt nach, bezieht den Patienten<br />
mit ein und sucht gemeinsam nach machba<strong>re</strong>n Lösungen.<br />
Euer Patient ist sehr dankbar, wenn er seine Wünsche und Erfahrungen<br />
einbringen kann und diese ernst genommen werden. Ich wünsche euch<br />
viel F<strong>re</strong>ude in dieser so bedeutungsvollen Aufgabe.<br />
Tel.: +49 341 231 032-0<br />
Jana Brandt<br />
F<strong>re</strong>iberufl iche ZMV,<br />
Fachautorin & Refe<strong>re</strong>ntin<br />
www.<strong>re</strong>call-magazin.de