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Ab<strong>re</strong>chnung<br />

17<br />

FU 2 = Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung<br />

eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten<br />

72. Lebensmonat<br />

• Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und<br />

Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)<br />

= zahnärztliche Leistung,<br />

• Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Index,<br />

• Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Bet<strong>re</strong>uungspersonen<br />

mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger<br />

Speisen und Getränke und verbesserte Mundhygiene,<br />

• Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung<br />

(fl uoridiertes Speisesalz, fl uoridhaltige Zahnpaste und Ähnliches)<br />

und gegebenenfalls Abgabe oder Verordnung von Fluorid-Tabletten.<br />

Die FU 2 sollte sich auch auf die Kinder ausweiten, diese werden einbezogen<br />

und ihr könnt eine Vertrauensbasis aufbauen, denn ab dem 6.<br />

Lebensjahr bekommt ihr diese Kinder in die IP und ihr könnt diese Basis<br />

nutzen. Jetzt könnt ihr die Kinder noch gut er<strong>re</strong>ichen, Defi zite der Eltern<br />

ausgleichen und einen Grundstein legen.<br />

IP 2 = Mundgesundheitsaufklärung bei<br />

Kindern und Jugendlichen<br />

Auf Basis der IP 1 (Mundhygienestatus) nutzt ihr die IP 2 für die Festigung<br />

der Pfl egemaßnahmen zu Hause:<br />

1. Aufklärung über Ursachen von Karies und Gingivitis sowie de<strong>re</strong>n<br />

Vermeidung,<br />

2. gegebenenfalls Ernährungshinweise und Mundhygieneberatung,<br />

auch unter Berücksichtigung der Messwerte der gewählten Mundhygiene-Indizes,<br />

3. Empfehlungen zur Anwendung geeigneter Fluoridierungsmittel zur<br />

Schmelzhärtung (fl uoridiertes Speisesalz, fl uoridierte Zahnpasta, fl uoridierte<br />

Gelees und dergleichen); gegebenenfalls Abgabe/Verordnung<br />

von Fluoridtabletten,<br />

4. praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung<br />

der Interdentalräume.<br />

Setzt die Inhalte 1 bis 4 der IP 2 bitte fl exibel nach Bedarf ein. Nicht immer<br />

das gleiche ablaufende Schema bei jedem Patienten. Die Inhalte der<br />

IP 2 müssen zwar in einem Zeitraum von d<strong>re</strong>i Jah<strong>re</strong>n mindestens einmal<br />

erbracht werden, sofern die IP 2 anzusetzen ist. Wann welches Thema<br />

der IP 2 notwendig ist, bestimmt ihr in Absprache mit dem Zahnarzt und<br />

anhand der Werte der IP 1.<br />

Achtung:<br />

Die IP 2 ist wirtschaftlich anzuwenden. Die Richtlinie erlaubt die IP 2<br />

nur, wenn es Bedarf gibt. Dauerhafte gute Mundhygiene (nach IP 1)oder<br />

dauerhafte schlechte Mundhygiene lösen keine IP 2 aus, dies kann erst dann<br />

wieder erbracht werden, wenn die Mundhygiene nach IP 1 sich ändert.<br />

Patienten mit besonde<strong>re</strong>m Pfl egebedarf oder Eingliederungshilfe haben<br />

ebenfalls die Möglichkeit, unterstützt zu werden. Diese Möglichkeit solltet<br />

ihr aktiv nutzen und je Halbjahr die BEMA 174a und 174b ansetzen.<br />

174 = Präventive zahnärztliche Leistungen nach<br />

§ <strong>22</strong>a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei<br />

Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI<br />

zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53<br />

SGB XII* erhalten<br />

a) Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan<br />

b) Mundgesundheitsaufklärung<br />

Bei der BEMA 174 b könnt ich euch wieder aktiv einbringen und den<br />

Patienten nach dessen individuelle Fähigkeiten und Einschränkungen<br />

bet<strong>re</strong>uen:<br />

• Aufklärung über die Inhalte des Mundgesundheitsplans nach Nr.<br />

174a,<br />

• Demonstration und gegebenenfalls praktische Anleitung zur Reinigung<br />

der Zähne und des festsitzenden Zahnersatzes, des Zahnfl<br />

eischs sowie der Mundschleimhaut,<br />

• Demonstration und gegebenenfalls praktische Unterweisung zur<br />

Prothesen<strong>re</strong>inigung und zur Handhabung des herausnehmba<strong>re</strong>n<br />

Zahnersatzes,<br />

• Erläuterung des Nutzens der vorstehenden Maßnahmen,<br />

• An<strong>re</strong>gen und Ermutigen des Versicherten sowie dessen Pfl egeoder<br />

Unterstützungspersonen, die jeweils empfohlenen Maßnahmen<br />

durchzufüh<strong>re</strong>n und in den Alltag zu integrie<strong>re</strong>n.<br />

Auch hier gilt: Stellt individuelle Programme zusammen und richtet euch<br />

nach den Möglichkeiten des Patienten. Fragt nach, bezieht den Patienten<br />

mit ein und sucht gemeinsam nach machba<strong>re</strong>n Lösungen.<br />

Euer Patient ist sehr dankbar, wenn er seine Wünsche und Erfahrungen<br />

einbringen kann und diese ernst genommen werden. Ich wünsche euch<br />

viel F<strong>re</strong>ude in dieser so bedeutungsvollen Aufgabe.<br />

Tel.: +49 341 231 032-0<br />

Jana Brandt<br />

F<strong>re</strong>iberufl iche ZMV,<br />

Fachautorin & Refe<strong>re</strong>ntin<br />

www.<strong>re</strong>call-magazin.de

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