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277.TIROL - April 2022

Ausgabe 6, April 2022

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tirol.kooperiert tirol.kooperiert 33<br />

Gemeinsam<br />

Ein Gespräch<br />

mit Mag.a<br />

Christine Salcher,<br />

der Leiterin der<br />

Abteilung Gemeinden<br />

beim Land Tirol.<br />

für alle<br />

Das Land Tirol und die Gemeinden<br />

GemNova: Die Gemeinderats- und Bürgermeister*innenwahlen<br />

<strong>2022</strong> haben<br />

eine Reihe neuer Bürgermeister*innen<br />

und Gemeinderät*innen hervorgebracht.<br />

Welche Berührungspunkte haben<br />

die Neugewählten mit der Abteilung<br />

Gemeinden?<br />

Unabhängig davon, ob die Kandidat*innen<br />

schon vor der Wahl im Gemeinderat<br />

vertreten waren oder nicht, bot die<br />

Abteilung Gemeinden Beratung und<br />

Information für Bürger*innen, Kandidat*innen<br />

sowie Mitarbeiter*innen in<br />

Bezug auf die Wahlen an. Bei der Angelobung<br />

der Bürgermeister*innen fand<br />

eine weitere Kontaktaufnahme statt,<br />

da dieser Festakt von unserer Abteilung<br />

mitorganisiert wird. Der Abteilung<br />

Gemeinden ist es ein Anliegen, im persönlichen<br />

Austausch mit den Bürgermeister*innen<br />

zu stehen.<br />

In welcher Form kann die Abteilung<br />

Gemeinden bei der Amtsübernahme<br />

sowie Einarbeitung unterstützen?<br />

Unsere Abteilung steht mit Rat zur Seite,<br />

wenn am Anfang der kommunalen Tätigkeit<br />

Fragen oder Probleme auftauchen. Wir<br />

informieren über rechtliche Grundlagen<br />

ebenso wie über haushaltswirtschaftliche<br />

Fragestellungen. Das Merkblatt für die<br />

Gemeinden Tirols, das monatlich erscheint<br />

und auch auf der Website des Landes Tirol<br />

veröffentlicht wird, bietet eine wichtige<br />

Informationsquelle. Im März erscheint in<br />

Zusammenarbeit mit dem Tiroler Gemeindeverband<br />

und dem Föderalismusinstitut<br />

die neue Ausgabe des Kommentars zur<br />

Tiroler Gemeindeordnung. Darin werden<br />

die gesetzlichen Bestimmungen praxisorientiert<br />

beschrieben.<br />

Für welche Aufgaben ist die Abteilung<br />

Gemeinden zuständig? Welche Leistungen<br />

werden für die Tiroler Gemeinden<br />

erbracht?<br />

Zu den Aufgaben zählen u.a. organisatorische<br />

und finanzielle Angelegenheiten, das<br />

Dienst- und Personalvertretungsrecht, die<br />

Wirtschaftsaufsicht sowie das Reklamationsverfahren<br />

nach dem Meldegesetz.<br />

Das Land Tirol übt gegenüber den Gemeinden<br />

ein Aufsichtsrecht aus, das in der Verfassung<br />

verankert ist. Inhaltlich gilt es darauf<br />

zu achten, dass die Gemeinden die<br />

Gesetze und Verordnungen des Bundes<br />

und des Landes nicht verletzen und ihren<br />

Wirkungsbereich nicht überschreiten. Um<br />

diese Aufgabe erfüllen zu können, sind die<br />

Aufsichtsbehörden berechtigt, sich über die<br />

Gemeinden zu informieren und in Unterlagen<br />

Einsicht zu nehmen. Ein weiterer<br />

Bereich ist die Gebarungsprüfung. Die Aufsichtsbehörden<br />

sind berechtigt, die Gebarung<br />

der Gemeinden auf Sparsamkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu<br />

Unsere Aufgaben sind ähnlich<br />

umfangreich wie die der Gemeinden<br />

und haben denselben Fokus: Serviceorientierung<br />

und Bürgernähe.<br />

prüfen sowie die Übereinstimmung mit<br />

den geltenden Vorschriften zu überwachen.<br />

Einen anderen wesentlichen Bereich stellt<br />

die Verordnungsprüfung dar. Verordnungen,<br />

die eine Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich<br />

aus dem Bereich der Landesverwaltung<br />

erlässt, müssen der Landesregierung<br />

bekanntgegeben werden.<br />

Welche Herausforderungen gilt es in der<br />

Arbeit mit den Tiroler Gemeinden zu<br />

meistern?<br />

Unsere Aufgaben sind ähnlich umfangreich<br />

wie die der Gemeinden und haben denselben<br />

Fokus: Serviceorientierung und Bürgernähe.<br />

Es ergeben sich z.B. immer wieder<br />

Fragen zu rechtlichen Bestimmungen oder<br />

der richtigen Berechnung von Gebühren<br />

und Abgaben. In all diesen Fragen können<br />

sich die Gemeinden an uns wenden.<br />

Wie hat sich das komplexe Themenfeld<br />

rund um die Gemeinden aus Ihrer Sicht<br />

über die Jahre verändert?<br />

Die Aufgaben sind vielfältiger geworden.<br />

Fragen zur Raum- bzw. Bauordnung, die<br />

gesamte Infrastruktur für die Bevölkerung<br />

oder die Krisenbewältigung stellen die<br />

Gemeinden vor große Herausforderungen.<br />

Dabei ist immer die Finanzierung der Aufgabenerfüllung<br />

ein zentraler Punkt. Damit<br />

die Lebensqualität und die Chancen für<br />

die Bürger*innen ausgebaut und gesichert<br />

werden können, bedarf es großer Anstrengungen<br />

aller handelnden Akteure, immer<br />

auch unter dem Gesichtspunkt, den sozialen<br />

Zusammenhalt in der Gemeinde zu<br />

stärken und einer Abwanderung gerade<br />

der jungen Menschen entgegenzuwirken.<br />

In 273 Tiroler Gemeinden wurde am<br />

27.02.<strong>2022</strong> ein neuer Gemeinderat<br />

gewählt. Die drei Gemeinden Matrei a.<br />

B., Mühlbachl und Pfons haben fusioniert,<br />

wodurch die Wahlen erst am<br />

20.03.<strong>2022</strong> stattgefunden haben. In<br />

der Zwischenzeit hat ein Amtsverwalter<br />

die Geschäfte der Gemeinde geführt.<br />

Wann kommt ein Amtsverwalter zum<br />

Einsatz und wie sehen seine Tätigkeiten<br />

aus?<br />

Im konkreten Fall ist der Einsatz eines<br />

Amtsverwalters durch die Vereinigung<br />

der betreffenden Gemeinden zu einer<br />

neuen begründet. Für den Zeitraum zwischen<br />

Wirksamwerden der Vereinigung<br />

bis zur Konstituierung des neu gewählten<br />

Gemeinderates ist ein Amtsverwalter zu<br />

bestellen, der im Namen der Gemeinde<br />

die täglichen Geschäfte führt. Ebenso ist<br />

ein Amtsverwalter einzusetzen, wenn sich<br />

der Gemeinderat vor Ablauf der Funktionsperiode<br />

durch einen Beschluss selbst<br />

aufgelöst hat. Ein weiterer Fall ist die<br />

Auflösung des Gemeinderates durch die<br />

Landesregierung, wenn der Gemeinderat<br />

dauernd beschlussunfähig ist oder eine<br />

ordnungsgemäße Führung der Geschäfte<br />

bzw. die Erfüllung der Aufgaben nicht<br />

mehr gewährleistet ist. Die Tätigkeit des<br />

Amtsverwalters hat sich auf die laufenden<br />

und die unaufschiebbaren Angelegenheiten<br />

zu beschränken.

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