277.TIROL - April 2022
Ausgabe 6, April 2022
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tirol.kooperiert tirol.kooperiert 33<br />
Gemeinsam<br />
Ein Gespräch<br />
mit Mag.a<br />
Christine Salcher,<br />
der Leiterin der<br />
Abteilung Gemeinden<br />
beim Land Tirol.<br />
für alle<br />
Das Land Tirol und die Gemeinden<br />
GemNova: Die Gemeinderats- und Bürgermeister*innenwahlen<br />
<strong>2022</strong> haben<br />
eine Reihe neuer Bürgermeister*innen<br />
und Gemeinderät*innen hervorgebracht.<br />
Welche Berührungspunkte haben<br />
die Neugewählten mit der Abteilung<br />
Gemeinden?<br />
Unabhängig davon, ob die Kandidat*innen<br />
schon vor der Wahl im Gemeinderat<br />
vertreten waren oder nicht, bot die<br />
Abteilung Gemeinden Beratung und<br />
Information für Bürger*innen, Kandidat*innen<br />
sowie Mitarbeiter*innen in<br />
Bezug auf die Wahlen an. Bei der Angelobung<br />
der Bürgermeister*innen fand<br />
eine weitere Kontaktaufnahme statt,<br />
da dieser Festakt von unserer Abteilung<br />
mitorganisiert wird. Der Abteilung<br />
Gemeinden ist es ein Anliegen, im persönlichen<br />
Austausch mit den Bürgermeister*innen<br />
zu stehen.<br />
In welcher Form kann die Abteilung<br />
Gemeinden bei der Amtsübernahme<br />
sowie Einarbeitung unterstützen?<br />
Unsere Abteilung steht mit Rat zur Seite,<br />
wenn am Anfang der kommunalen Tätigkeit<br />
Fragen oder Probleme auftauchen. Wir<br />
informieren über rechtliche Grundlagen<br />
ebenso wie über haushaltswirtschaftliche<br />
Fragestellungen. Das Merkblatt für die<br />
Gemeinden Tirols, das monatlich erscheint<br />
und auch auf der Website des Landes Tirol<br />
veröffentlicht wird, bietet eine wichtige<br />
Informationsquelle. Im März erscheint in<br />
Zusammenarbeit mit dem Tiroler Gemeindeverband<br />
und dem Föderalismusinstitut<br />
die neue Ausgabe des Kommentars zur<br />
Tiroler Gemeindeordnung. Darin werden<br />
die gesetzlichen Bestimmungen praxisorientiert<br />
beschrieben.<br />
Für welche Aufgaben ist die Abteilung<br />
Gemeinden zuständig? Welche Leistungen<br />
werden für die Tiroler Gemeinden<br />
erbracht?<br />
Zu den Aufgaben zählen u.a. organisatorische<br />
und finanzielle Angelegenheiten, das<br />
Dienst- und Personalvertretungsrecht, die<br />
Wirtschaftsaufsicht sowie das Reklamationsverfahren<br />
nach dem Meldegesetz.<br />
Das Land Tirol übt gegenüber den Gemeinden<br />
ein Aufsichtsrecht aus, das in der Verfassung<br />
verankert ist. Inhaltlich gilt es darauf<br />
zu achten, dass die Gemeinden die<br />
Gesetze und Verordnungen des Bundes<br />
und des Landes nicht verletzen und ihren<br />
Wirkungsbereich nicht überschreiten. Um<br />
diese Aufgabe erfüllen zu können, sind die<br />
Aufsichtsbehörden berechtigt, sich über die<br />
Gemeinden zu informieren und in Unterlagen<br />
Einsicht zu nehmen. Ein weiterer<br />
Bereich ist die Gebarungsprüfung. Die Aufsichtsbehörden<br />
sind berechtigt, die Gebarung<br />
der Gemeinden auf Sparsamkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu<br />
Unsere Aufgaben sind ähnlich<br />
umfangreich wie die der Gemeinden<br />
und haben denselben Fokus: Serviceorientierung<br />
und Bürgernähe.<br />
prüfen sowie die Übereinstimmung mit<br />
den geltenden Vorschriften zu überwachen.<br />
Einen anderen wesentlichen Bereich stellt<br />
die Verordnungsprüfung dar. Verordnungen,<br />
die eine Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich<br />
aus dem Bereich der Landesverwaltung<br />
erlässt, müssen der Landesregierung<br />
bekanntgegeben werden.<br />
Welche Herausforderungen gilt es in der<br />
Arbeit mit den Tiroler Gemeinden zu<br />
meistern?<br />
Unsere Aufgaben sind ähnlich umfangreich<br />
wie die der Gemeinden und haben denselben<br />
Fokus: Serviceorientierung und Bürgernähe.<br />
Es ergeben sich z.B. immer wieder<br />
Fragen zu rechtlichen Bestimmungen oder<br />
der richtigen Berechnung von Gebühren<br />
und Abgaben. In all diesen Fragen können<br />
sich die Gemeinden an uns wenden.<br />
Wie hat sich das komplexe Themenfeld<br />
rund um die Gemeinden aus Ihrer Sicht<br />
über die Jahre verändert?<br />
Die Aufgaben sind vielfältiger geworden.<br />
Fragen zur Raum- bzw. Bauordnung, die<br />
gesamte Infrastruktur für die Bevölkerung<br />
oder die Krisenbewältigung stellen die<br />
Gemeinden vor große Herausforderungen.<br />
Dabei ist immer die Finanzierung der Aufgabenerfüllung<br />
ein zentraler Punkt. Damit<br />
die Lebensqualität und die Chancen für<br />
die Bürger*innen ausgebaut und gesichert<br />
werden können, bedarf es großer Anstrengungen<br />
aller handelnden Akteure, immer<br />
auch unter dem Gesichtspunkt, den sozialen<br />
Zusammenhalt in der Gemeinde zu<br />
stärken und einer Abwanderung gerade<br />
der jungen Menschen entgegenzuwirken.<br />
In 273 Tiroler Gemeinden wurde am<br />
27.02.<strong>2022</strong> ein neuer Gemeinderat<br />
gewählt. Die drei Gemeinden Matrei a.<br />
B., Mühlbachl und Pfons haben fusioniert,<br />
wodurch die Wahlen erst am<br />
20.03.<strong>2022</strong> stattgefunden haben. In<br />
der Zwischenzeit hat ein Amtsverwalter<br />
die Geschäfte der Gemeinde geführt.<br />
Wann kommt ein Amtsverwalter zum<br />
Einsatz und wie sehen seine Tätigkeiten<br />
aus?<br />
Im konkreten Fall ist der Einsatz eines<br />
Amtsverwalters durch die Vereinigung<br />
der betreffenden Gemeinden zu einer<br />
neuen begründet. Für den Zeitraum zwischen<br />
Wirksamwerden der Vereinigung<br />
bis zur Konstituierung des neu gewählten<br />
Gemeinderates ist ein Amtsverwalter zu<br />
bestellen, der im Namen der Gemeinde<br />
die täglichen Geschäfte führt. Ebenso ist<br />
ein Amtsverwalter einzusetzen, wenn sich<br />
der Gemeinderat vor Ablauf der Funktionsperiode<br />
durch einen Beschluss selbst<br />
aufgelöst hat. Ein weiterer Fall ist die<br />
Auflösung des Gemeinderates durch die<br />
Landesregierung, wenn der Gemeinderat<br />
dauernd beschlussunfähig ist oder eine<br />
ordnungsgemäße Führung der Geschäfte<br />
bzw. die Erfüllung der Aufgaben nicht<br />
mehr gewährleistet ist. Die Tätigkeit des<br />
Amtsverwalters hat sich auf die laufenden<br />
und die unaufschiebbaren Angelegenheiten<br />
zu beschränken.