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Ear_tipping Stellungnahme

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4<br />

R. Binder<br />

Behandlung des Wundrandes mit einem Hämostatikum die Bildung von Wundschorf,<br />

sodass das Tier später nicht zum Kratzen verleitet wird.<br />

Eine gesamthafte Betrachtung legt nahe, dass die<br />

durch die Kastration verursachten postoperativen<br />

Beeinträchtigungen mögliche Unlustgefühle im<br />

Zusammenhang mit dem ear <strong>tipping</strong> deutlich<br />

überwiegen. Schließlich ist auch zu bedenken, dass<br />

schwerwiegendere Verletzungen des äußeren Ohres,<br />

die sich Katzen durch Kämpfe mit Artgenossen oder<br />

anderen Raubtieren (z.B. Mardern) zuziehen, trotz<br />

hoher Infektionsgefahr in der Regel auch ohne<br />

tierärztliche Intervention komplikationslos abheilen. 16<br />

Abb.: www.floridacatnews.com/cat_network_voucher_program.htm<br />

Was tierschutzrelevante Leiden betrifft, so liegen keine Hinweise darüber vor, dass<br />

durch eine fehlende Ohrspitze der physische Zustand – z.B. die akustische<br />

Wahrnehmung bzw. die Schallleitungsfähigkeit der Ohrmuschel – oder die<br />

psychische Befindlichkeit der Tiere negativ beeinflusst werden könnte. Da die Katze<br />

das gesamte äußere Ohr und nicht etwa nur dessen Spitze als Signalgeber bei der<br />

sozialen Kontaktaufnahme einsetzt, 17 kann davon ausgegangen werden, dass auch<br />

das Ausdrucksverhalten durch eine fehlende Ohrspitze nicht beeinträchtigt wird.<br />

Wenn die fehlende Ohrspitze als „Verstümmelung“ bezeichnet wird, so entspringt<br />

diese Wahrnehmung dem subjektiven ästhetischen Empfinden bzw. der<br />

anthropozentrischen Perspektive des jeweiligen Betrachters. Der Schaden, der dem<br />

Tier durch das Abtrennen der Ohrspitze zweifellos zugefügt wird, ist als gerechtfertigt<br />

zu beurteilen, weil er<br />

• eine dem Ausmaß nach geringfügige Abweichung vom physischen<br />

Normalzustand darstellt,<br />

• dem Schutz der Tiere dient und<br />

• keine Markierungsmethode verfügbar ist, die es ermöglicht, kastrierte Tiere von<br />

unkastrierten Individuen bereits aus der Entfernung zuverlässig zu unterscheiden.<br />

4. Alternativen:<br />

Mögliche Kennzeichnungsmethoden für verwilderte Hauskatzen<br />

4.1. Microchip<br />

Obwohl der österreichische Gesetzgeber die in der Stammfassung des TSchG<br />

vorgesehne verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Katzen durch die<br />

TSchG-Novelle 2008 beseitigt hat, stellt das Chippen und Registrieren von Katzen,<br />

die in menschlicher Obhut gehalten werden, die Kennzeichnungsmethode der Wahl<br />

dar. Jeder Katzenhalter, dessen Tiere die Möglichkeit zum Freigang haben oder gar<br />

im Freien gehalten werden, sollte die Katzen schon deshalb chippen und registrieren<br />

lassen, um einer möglichen Verwechslung mit einem herrenlosen Tier vorzubeugen.<br />

16 Pers. Mitteilung Prof. J. Troxler.<br />

17 Vgl. z.B. F. Brunner (1994), S. 117.

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