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Ear_tipping Stellungnahme

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2<br />

R. Binder<br />

Nur wenn kastrierte Tiere bereits auf Sicht zu identifizieren sind, ist das selektive<br />

Einfangen unkastrierter Artgenossen möglich, was den Kastraten die Belastung eines<br />

unnötigen Handlings und den Hilfsorganisationen bzw. der Öffentlichen Hand<br />

personelle und finanzielle Ressourcen erspart.<br />

1.2. Methode der Ohrspitzenmarkierung<br />

Die am weitesten verbreitete Methode des ear <strong>tipping</strong> besteht darin, dass der Katze<br />

unmittelbar vor oder nach der Kastration, jedenfalls aber noch in Vollnarkose, ein<br />

kleines Stück einer – zumeist der linken – Ohrspitze mit einer sterilen Schere<br />

abgetrennt wird: „The international standard for adult cats is to remove one<br />

centimeter from one ear tip. Kittens are ear tipped a proportional amount less that<br />

one centimeter.” 5 Dadurch entsteht ein gerader Schnitt, der nicht mit den Folgen von<br />

Kampfverletzungen verwechselt werden kann. Seltener wird das Ohr abgerundet<br />

oder eingekerbt, da diese Art der Markierung aus der Ferne schwerer erkennbar ist<br />

bzw. beim Einkerben die Gefahr des Hängenbleibens und Einreißens der<br />

Ohrmuschel besteht.<br />

Wie jede veterinärmedizinische Maßnahme hat auch das ear <strong>tipping</strong> fachgerecht zu<br />

erfolgen. Tierärztliche Mitarbeiter amerikanischer Katzenschutzorganisationen haben<br />

daher Schulungsunterlagen 6 und Anweisungen zur Guten Fachlichen Praxis 7<br />

verfasst, die genau zu befolgen sind.<br />

2. Das ear <strong>tipping</strong> im Lichte des Eingriffsverbotes gem. § 7 TSchG<br />

Gem. § 7 TSchG 8 sind Eingriffe iSd § 4 Z 8 leg. cit. nur zum Zweck der Diagnose<br />

oder Therapie einer vermuteten oder bestehenden Erkrankung bzw. Verletzung<br />

(veterinärmedizinische Indikation) oder zum Zweck der „fachgerechten<br />

Kennzeichnung von Tieren in Übereinstimmung mit den anwendbaren<br />

Rechtsvorschriften“ (Abs. 1), zur Verhütung der Fortpflanzung (Abs. 2 Z 1) und auf<br />

Grund einer besonderen Ermächtigung durch die 1. TierhaltungsV (Abs. 2 Z 2)<br />

zulässig. Da Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Tieren nur im Bereich der<br />

Nutztierhaltung 9 , im Hinblick auf Hunde 10 und – im Zusammenhang mit dem<br />

innergemeinschaftlichen Verbringen – für Hunde, Katzen und Frettchen (Pet Pass) 11 ,<br />

nicht hingegen für verwilderte Hauskatzen vorhanden sind, ist die Zulässigkeit des<br />

ear <strong>tipping</strong> nur unter Zugrundelegung der allgemeinen Vorschriften des TSchG, d.h.<br />

im Lichte des Verbotes der Tierquälerei (§ 5 Abs. 1 TSchG), zu prüfen. 12<br />

Im Hinblick auf die Kennzeichnung von Tieren sind zwei Gruppen von<br />

Kennzeichnungsmethoden zu unterscheiden: Einerseits die der individuellen<br />

Kennzeichnung, durch die ein Tier nicht nur dauerhaft, sondern – durch einen<br />

5 http://www.feralcatproject.org<br />

6 Vgl. Physical exam: ear tip<br />

(www.vetmed.auburn.edu/extras/styles/catnap/protocols/physicalexameartip.htm)<br />

7 Alley Cat Allies (2003): <strong>Ear</strong><strong>tipping</strong>: Feral Cat Identification Protocol and <strong>Ear</strong><strong>tipping</strong><br />

Instructions (vgl. Anlage 1); Feral Cat Coalition (2000): Clinic Procedures: Effective <strong>Ear</strong><strong>tipping</strong>.<br />

8 Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004,<br />

Artikel 2, vom 28. September 2004, idF BGBl. I Nr. 35/2008 vom 11.1.2008.<br />

9 Vgl. z.B. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die<br />

Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Schafen und Ziegen (Tierkennzeichnungs-<br />

und Registrierungsverordnung 2007), BGBL. II Nr. 166/2007.<br />

10 Vgl. § 24a TSchG.<br />

11 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von<br />

Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG.<br />

12 Vgl. dazu unter 3.

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