Stadtwerke Gütersloh Konzern-Geschäftsbericht 2021
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<strong>Konzern</strong>-Anhang<br />
Eine Eliminierung der Zwischenergebnisse war wegen Unwesentlichkeit nicht durchzuführen.<br />
Die übrigen Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von weniger als 50 % werden im <strong>Konzern</strong>abschluss<br />
zu Anschaffungskosten berücksichtigt, da die Beteiligungen sowohl einzeln als auch in Summe<br />
nach für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />
der Finanz- und der Ertragslage des <strong>Konzern</strong>s von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Die Jahresabschlüsse der in den <strong>Konzern</strong>abschluss voll oder quotal einzubeziehenden Unternehmen<br />
wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für das Mutterunternehmen<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Gütersloh</strong> GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.<br />
Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Lohn- und Materialgemeinkostenzuschlägen abzüglich<br />
planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellkosten umfassen die Materialkosten,<br />
die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten,<br />
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die<br />
Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht zu den Herstellungskosten gezählt. Immaterielle<br />
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist entsprechend<br />
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Es werden folgende<br />
Nutzungsdauern angewendet: Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 30 Jahre, Gebäude und Bauten<br />
20 bis 50 Jahre, Maschinen und technische Anlagen 10 bis 40 Jahre und Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
3 bis 15 Jahre. Soweit für das vor 2010 zugegangene Anlagevermögen die degressive Abschreibungsmethode<br />
zulässig war, wurde diese grundsätzlich angewendet. Die Umstellung von dem degressiven auf den<br />
linearen Abschreibungsbetrag erfolgt in dem Jahr, in dem der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven<br />
Abschreibungsbetrag übersteigt. Bei Bedarf erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden<br />
Wert. Für alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 €, aber nicht 1.000<br />
€ übersteigen, wurden Sammelposten gebildet, die jeweils über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst werden.<br />
Diese Sammelposten wurden im Berichtsjahr weiterhin planmäßig abgeschrieben.<br />
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit sie nicht at equity bilanziert sind.<br />
Bei dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.<br />
Ausleihungen sind mit dem Nominalwert aktiviert.<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu fortgeschriebenen durchschnittlichen<br />
Einstandspreisen. Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Lohn- und<br />
Materialgemeinkosten angesetzt. Fertige Erzeugnisse, Waren und CO 2<br />
-Zertifikate werden mit den Anschaffungskosten<br />
bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung<br />
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird mit einer Pauschalwertberichtigung<br />
Rechnung getragen. Die Forderungen enthalten nicht abgerechnete Leistungen, die<br />
auf bilanziellen Abgrenzungen aufgrund von kundenindividuellen Hochrechnungen beruhen. Erhaltene<br />
Abschlagszahlungen für noch nicht abgerechnete Verbräuche werden mit den Forderungen saldiert.<br />
Der Finanzmittelfonds entspricht den liquiden Mitteln abzüglich der Kontokorrentverbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstituten. Vom Finanzmittelfonds entfallen 411 Tsd. € (Vorjahr 446 Tsd. €) auf quotal<br />
einbezogene Gesellschaften.<br />
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