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Tappenbeck - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 7 - Nr. 337/2011<br />

��� Das Ordnungsamt informiert<br />

Über Fundtiere und das Anfüttern von Katzen<br />

Fundtiere (das heißt Tiere, die in der Obhut von Menschen gehalten<br />

wurden bzw. werden und herrenlos<br />

aufgegriffen werden, also<br />

nicht freilebende Tiere wie z. B.<br />

verwilderte Katzen) sind<br />

beim Tierheim Wolfsburg, Forstweg<br />

42 in 38442 Wolfsburg / Sülfeld<br />

abzugeben.<br />

Wir bitten die dortigen Geschäftszeiten<br />

zu beachten:<br />

Besuchszeiten sind:<br />

montags – sonnabends (außer mittwochs und feiertags)<br />

von 15.00 - 17.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Tierheim Wolfsburg, Forstweg 42, 38442 Wolfsburg / Sülfeld<br />

elefonisch erreichbar:<br />

montags bis sonnabends (außer mittwochs und feiertags)<br />

von 09.00 - 15.00 Uhr unter der<br />

Tel.-Nr.: 05362 / 51063 (FAX: 05362 / 500970).<br />

Es ist unabdingbar, schwer verletzte Fundtiere (z. B. angefahrene<br />

Katzen oder Hunde) für die Erstversorgung zu einem Tierarzt<br />

bzw. einer tierärztlichen Klinik zu bringen.<br />

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit Bürger<br />

versucht haben eigene Tiere unter dem falschen Vorwand des<br />

„Fundtieres“ in tierärztliche Versorgung bzw. im Tierheim unterzubringen.<br />

Hier wird sehr gründlich überprüft, ob es sich tatsächlich<br />

um ein Fundtier handelt.<br />

Sollte sich der Verdacht bestätigen, so hat der Eigentümer<br />

1. die Rechnung zu begleichen und<br />

2. die Konsequenz aus dem Betrugsversuch zu tragen.<br />

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass fremde Katzen nicht<br />

gefüttert werden sollen, wenn man sie nicht behalten möchte.<br />

Durch das regelmäßige Füttern entsteht nach einer gewissen Zeit<br />

zu dem frei lebenden Tier eine Bindung, die eine Verantwortung<br />

mit beinhaltet. Es wird hierdurch eine Verpfl ichtung übernommen,<br />

eventuell entstehende Tierarztkosten zu begleichen, wenn das Tier<br />

eine ärztliche Versorgung benötigt. Sehr oft wird die Vermehrung<br />

der Katzen durch das Anfüttern und das hierdurch entstehende<br />

Wohlfühlen der Katzen bei dem Bürger als sehr lästig angesehen.<br />

Die entstehenden Kosten für die Kastration der Katzen können<br />

dann dem Verursacher („Anfütterer“) zu Lasten gelegt werden.<br />

Es ist auch zu beachten, dass verwilderte Katzen / frei lebende<br />

Katzen sich sehr gut allein versorgen können und auf die menschliche<br />

Hilfe nicht angewiesen sind.<br />

Sollten hierzu noch Fragen entstehen, so kann jederzeit bei der<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong>, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen,<br />

Ordnungsamt, Zi.:101, Frau Knoll, Tel.-Nr.: 05362/9781-32, in der<br />

Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr nachgefragt werden.<br />

Feuerwerk<br />

Ein Feuerwerk ist außerhalb des 31.<br />

Dezember des Jahres gemäß der 1.<br />

Sprengstoffverordnung nicht erlaubt.<br />

Es kommt jedoch vor, dass bei bestimmten<br />

Feierlichkeiten ein Feuerwerk<br />

gewünscht wird.<br />

Hier sind Ausnahmegenehmigungen<br />

entsprechend § 24 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung<br />

möglich. Dazu ist jedoch notwendig, einen Antrag<br />

beim Ordnungsamt der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung zu stellen.<br />

Es wird dann geprüft, ob ordnungsrechtliche Gründe gegen eine<br />

Ausnahmegenehmigung sprechen. Sofern das nicht der Fall ist,<br />

wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Gebühr hierfür beträgt<br />

30,00 Euro.<br />

Antragsvordrucke sind bei der <strong>Samtgemeinde</strong> vorhanden, eine<br />

formlose schriftliche Antragstellung ist jedoch auch möglich. Bit-<br />

te reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem gewünschten<br />

Termin ein.<br />

Sofern das Feuerwerk von einem Pyrotechniker durchgeführt<br />

wird, hat dieser vorab eine entsprechende Anzeige bei der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> abzugeben.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Elsen, Zimmer 102, Tel.<br />

05362 9781-35, gern zur Verfügung.<br />

��� Abfuhrtermine<br />

Graue Tonne (Restmüll)<br />

Die Entleerung der Grauen Tonne erfolgt in der Regel alle<br />

14 Tage mittwochs in den ungeraden Kalenderwochen.<br />

Die nächsten Leerungen erfolgen:<br />

Mittwoch, 19.10.2011<br />

Donnerstag, 02.11.2011<br />

Grüne Tonne<br />

Barwedel, Bokensdorf, Jembke, <strong>Tappenbeck</strong>,<br />

Weyhausen Montag, 07.11.2011<br />

Osloß Dienstag, 08.11.2011<br />

Gelber Wertstoffsack<br />

Barwedel Dienstag, 18.10.2011<br />

Dienstag, 01.11.2011<br />

Bokensdorf, Jembke, Osloß, <strong>Tappenbeck</strong>,<br />

Weyhausen<br />

Mittwoch, 19.10.2011<br />

Mittwoch, 02.11.2011<br />

Braune Biomülltonne:<br />

Die Entleerung der Braunen Biomülltonne erfolgt in der Regel<br />

alle 14 Tage mittwochs in den geraden Kalenderwochen.<br />

Die nächsten Leerungen erfolgen:<br />

Mittwoch, 26.10.2011<br />

Mittwoch, 09.11.2011<br />

Grünrückstände:<br />

Barwedel, Bokensdorf, Jembke, <strong>Tappenbeck</strong><br />

Mittwoch, 26.10.2011<br />

Osloß, Weyhausen<br />

Donnerstag, 27.10.2011<br />

Schadstoffsammlung:<br />

Annahmetermine auf der Zentralen Entsorgungsanlage<br />

Wesendorf: Samstag, 12.11.2011<br />

8:00-12:00 Uhr<br />

Mobile Schadstoffsammlung<br />

Barwedel, Am Sportplatz<br />

Donnerstag, 10.11.2011,<br />

14:10 Uhr bis 14:40 Uhr<br />

Abfallberatung:<br />

Rechts- und Umweltamt des <strong>Land</strong>kreises Gifhorn,<br />

Mo.–Fr. 8.30–12.00 Uhr und Do. 14.00–17.00 Uhr,<br />

Tel. 05371 / 82-781, Fax: 05371 / 82788,<br />

e-Mail: abfallwirtschaft@gifhorn.de<br />

Ehrenamtlich tätige Abfallberater<br />

im <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Herr Eicke, Barwedel-Grußendorf, Tel.: 05379 / 257<br />

Mo. - Do. 18.00 - 20.00 Uhr<br />

Frau Rosenthal, Jembke, Tel.: 05366 / 7866<br />

Di - Fr. 18.00 - 20.00 Uhr

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