Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik
Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik
Um den Çberregional koordinierten Einsatz der PflegekrÑfte zu erleichtern, wurde mit den beteiligten Sozialstationen vereinbart, daÖ die PflegekrÑfte sowie der zum Projekt gehárende GerÑte-Pool rÑumlich dem Paul-Lechler- Krankenhaus zugeordnet sind. b) 1/2 Verwaltungskraft: FÇr die durch die Aufgaben und Angebote der Koordinationsstelle entstehenden Verwaltungsarbeiten (u. a. Abrechnung von Sitzwachen, Kostenersatz bei Hospitationen von Érzten und Krankenschwestern oder -pflegern) wird zusÑtzlich eine Halbtagsstelle fÇr eine Verwaltungskraft benátigt. Eine speziell fÇr diese Aufgabe ausgesuchte Verwaltungskraft ist gerade in der Anlaufphase des Projekts dringend erforderlich, weil es in dieser Zeit darum gehen wird, die Koordinationsstelle aufzubauen und die Anforderungen an sie (den aktuellen Bedarf) – als Grundlage der Projekt-Evaluation – zu dokumentieren. Das Aufgabenfeld der beantragten Verwaltungskraft geht also Çber die fÇr eine Sozialstation typischen Inhalte weit hinaus. c) FinanzÑquivalent von 1 1/2 Stellen fÇr die Bezahlung des Sitz- und Nachtwachen-Pools: Von diesem Geld sollen professionelle und Laien-Sitzwachen nach der erbrachten Stundenzahl fÇr Nacht- und Sitzwachen bzw. Wochenend-Dienste bezahlt werden, sofern diese von den Krankenkassen (und den Patienten bzw. deren Familien) nicht oder nicht kostendeckend Çbernommen werden. d) 3/4 Stelle fÇr Psychologen/Psychologin: FÇr die UnterstÇtzung. Beratung und Supervision von Mitarbeiiem in der Pflege schwerkranker Patienten und die ehrenamtlichen Helfer soll ein Diplom-Psychologe/ eine Diplom-Psychologin auf einer dreiviertel Stelle eingestellt werden. Neben der Supervision soll der Psychologe/ die Psychologin UnterstÇtzung in Form von EinzelgesprÑchen fÇr Pflegende und ehienamtliche Mitarbeiter anbieten. DarÇber hinaus sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter auf ihre TÑtigkeit auch psychologisch vorbereitet werden. Wenn máglich, soll der Psychologe/ die Psychologin auch Ansprechpartner(in) fÇr ratsuchende Familienangehárige sein, da gerade bei der Betreuung von schwerkranken Patienten die Angehárigen hohen Belastungen ausgesetzt sind und hÑufig eine stÇtzende Beratung durch psychologisch geschulte Personen fehlt. Der Psychologe/ die Psychologin soll daher zu festgesetzten Zeiten auch auÖerhalb der Supervisions-Termine ansprechbar sein. Um eine konstante, lÑngerfristige psychologische Betreuung zu gewÑhrleisten (und weil ein Wechsel des Psychologen/ der Psychologin zu erheblichen Projektverzágerungen fÇhren kann), máchten wir einer dreiviertel Stelle den Vorzug vor einem Honorarvertrag geben. Organisatorisch ist eine Mitarbeit des/ der fÇr das Projekt beantragten Psychologen/ Psychologin im bereits existierenden Psychosozialen Dienst des ITZ vorgesehen, wobei jedoch die unterschiedlichen Aufgabenbereiche im wesentlichen getrennt bleiben sollen. e) 1 Stelle fÇr Arzt/Érztin: Eine Halbtagsstelle fÇr einen Arzt/ eine Érztin, der/ die im InterdisziplinÑren Tumorzentrum den niedergelassenen Érzten fÇr telefonische Beratungen und in begrÇndeten FÑllen fÇr konsularische Hausbesuche im Zusammenhang mit der hÑuslichen Betreuung und Pflege Schwerkranker zur VerfÇgung steht. ZusÑtzlich werden das Équivalent einer viertel Stelle zur Schaffung eines Wochenend-Beratungsdienstes (z. B. durch erfahrene Klinik- Ñrzte) sowie das FinanzÑquivalent einer weiteren viertel Stelle zur Finanzierung des Hospitationsangebots fÇr niedergelassene Érzte beantragt. A 8
f) FinanzÑquivalent von 1/2 Stelle zur Finanzierung von AushilfskrÑften (Hospitationsangebot fÇr Krankenschwestern und -pfleger). Mit diesem Geld soll die Einstellung qualifizierter AushilfskrÑfte fÇr Sozialstationen finanziert werden, die eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger wÑhrend deren/ dessen Hospitationszeit (zur Fortbildung in neueren Pflegetechniken, besonders in Onkologie und Schmerztherapie) fÇr die Aufgaben der Station vertreten. g) Fortbildung/ Qualifizierung von Nacht- und Sitzwachen: FÇr eine qualifizierte und umfassende Ausbildung der Nacht- und Sitzwachen sollen geeignete Referenten auf Honorar-Basis gewonnen werden. Wir rechnen mit einem Bedarf von zwei Tagen Fortbildung durch externe Referenten pro Monat und beantragen deshalb fÇr Honorare 600 DM/Monat. 6) Projekt-Dauer und -Evaluation Die Finanzierung dieses Projekts und insbesondere die der Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten wird – im Sinne eines Pilotprojekts – zunÑchst fÇr zwei Jahre beantragt. WÑhrend dieser zwei Jahre soll eine projektbezogene Evaluation anhand der geleisteten Arbeit erfolgen. Es wird sich dabei im wesentlichen um eine externe Evaluation durch die Psychosoziale Nachsorgeeinrichtung an der Chirurgischen UniversitÑtsklinik Heidelberg (Dr. med. R. Schwarz, Dipl.-Soz., und Frau S. Sommerfeldt, Dipl.-Soz.) handeln, die einerseits ObjektivitÑt und andererseits Vergleichsmáglichkeiten zu Ñhnlichen Projekten in Stuttgart, Ulm und Ravensburg bieten kann. Es interessieren dabei insbesondere die EinschÑtzung und Annahme der neuen Einrichtung seitens der Patienten, der Angehárigen, der HausÑrzte, der Sozialstationen und der primÑrversorgenden Kliniken. Nach der Projektphase soll Bilanz gezogen und nur bei positiver Beurteilung und guter Akzeptanz der Koordinationsstelle eine regulÑre AnschluÖfinanzierung auf Dauer (siehe 7) angestrebt werden. 7) Perspektive des TÇbinger Projekts Die Koordinationsstelle des vorliegenden Projekts erfÇllt dank der breiten Basis des TÇbinger GesprÑchskreises „Betreuung schwerkranker Patienten“ wesentliche Kriterien einer in der Konzeption Neuordnung der ambulanten Hilfen des Landes Baden- WÇrttemberg vorgesehenen gemeinsamen „Informations-, Anlauf- und Vermittlungs- (IAV)-Stelle“ mehrerer Sozialstationen. Daher ist es denkbar, daÖ das KernstÇck des TÇbinger Projekts, die Koordinationsstelle, nach Ablauf der Fárderung – eventuell unter anderer TrÑgerschaft – als IAV-Stelle weitergefÇhrt werden kann. A 9
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f) FinanzÑquivalent von 1/2 Stelle zur Finanzierung von AushilfskrÑften (Hospitationsangebot<br />
fÇr Krankenschwestern und -pfleger). Mit diesem Geld soll die<br />
Einstellung qualifizierter AushilfskrÑfte fÇr Sozialstationen finanziert werden,<br />
die eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger wÑhrend deren/ dessen<br />
Hospitationszeit (zur Fortbildung in neueren Pflegetechniken, besonders<br />
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g) Fortbildung/ Qualifizierung von Nacht- und Sitzwachen: FÇr eine qualifizierte<br />
und umfassende Ausbildung der Nacht- und Sitzwachen sollen geeignete Referenten<br />
auf Honorar-Basis gewonnen werden. Wir rechnen mit einem Bedarf<br />
von zwei Tagen Fortbildung durch externe Referenten pro Monat und beantragen<br />
deshalb fÇr Honorare 600 DM/Monat.<br />
6) Projekt-Dauer und -Evaluation<br />
Die Finanzierung dieses Projekts und insbesondere die der Koordinationsstelle zur<br />
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Pilotprojekts – zunÑchst fÇr zwei Jahre beantragt. WÑhrend dieser zwei Jahre soll<br />
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dabei im wesentlichen um eine externe Evaluation durch die Psychosoziale Nachsorgeeinrichtung<br />
an der Chirurgischen UniversitÑtsklinik Heidelberg (Dr. med. R.<br />
Schwarz, Dipl.-Soz., und Frau S. Sommerfeldt, Dipl.-Soz.) handeln, die einerseits<br />
ObjektivitÑt und andererseits Vergleichsmáglichkeiten zu Ñhnlichen Projekten in<br />
Stuttgart, Ulm und Ravensburg bieten kann. Es interessieren dabei insbesondere die<br />
EinschÑtzung und Annahme der neuen Einrichtung seitens der Patienten, der Angehárigen,<br />
der HausÑrzte, der Sozialstationen und der primÑrversorgenden Kliniken.<br />
Nach der Projektphase soll Bilanz gezogen und nur bei positiver Beurteilung und guter<br />
Akzeptanz der Koordinationsstelle eine regulÑre AnschluÖfinanzierung auf Dauer<br />
(siehe 7) angestrebt werden.<br />
7) Perspektive des TÇbinger Projekts<br />
Die Koordinationsstelle des vorliegenden Projekts erfÇllt dank der breiten Basis des<br />
TÇbinger GesprÑchskreises „Betreuung schwerkranker Patienten“ wesentliche Kriterien<br />
einer in der Konzeption Neuordnung der ambulanten Hilfen des Landes Baden-<br />
WÇrttemberg vorgesehenen gemeinsamen „Informations-, Anlauf- und Vermittlungs-<br />
(IAV)-Stelle“ mehrerer Sozialstationen. Daher ist es denkbar, daÖ das KernstÇck des<br />
TÇbinger Projekts, die Koordinationsstelle, nach Ablauf der Fárderung – eventuell<br />
unter anderer TrÑgerschaft – als IAV-Stelle weitergefÇhrt werden kann.<br />
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