Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik

Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik

24.12.2012 Aufrufe

also nur denkbar und sinnvoll, wenn sie fÇr alle Schwerkranken zustÑndig und kompetent ist. Den Tumorpatienten wÇrde eine separate Versorgungsstruktur in diesem Bereich schaden, wÑhrend die angestrebte Gleichstellung mit anderen Schwerkranken sie integriert. Die Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten soll fÇr den Bereich von Stadt und Kreis TÇbingen insbesondere Ansprechpartner sein fÇr: - Schwerkranke Patienten und ihre Angehárigen - HausÑrzte, KlinikÑrzte und FachÑrzte - Sozialstationen - Ambulante Dienste - Gruppen ehrenamtlicher Helfer - Selbsthilfegruppen Die Schaffung einer Koordinationsstelle stellt eine bewuÖte Hilfskonstruktion (jedoch keine Konkurrenzeinrichtung) dar, weil es unmáglich erscheint, die ihr zugedachten Funktionen einer Sozialstation anzugliedern (die Sozialstationen haben verschiedene TrÑger, von denen die Stadt TÇbingen, die Diakonie und die Caritas nur die gráÖten sind). Es besteht jedoch selbstverstÑndlich eine Kooperationsvereinbarung mit allen Sozialstationen, um nicht eine alternative Versorgungsstruktur aufzubauen, sondern die vorhandenen zu fárdern und zu stÑrken. Die Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten soll folgende Aufgaben erfÇllen: a) Organisation eines Sitzwachen-Pools (telefonisch von zu Hause abrufbare Fach- und LaienkrÑfte, die nach Stunden bezahlt werden). ErlÑuterung der derzeitigen Situation: Eine Abrechnung der Leistungen von Nachtwachen mit den Krankenkassen ist z. Zt. nur sehr begrenzt máglich: Die Krankenkassen kánnen diese nur im Rahmen der von einer Gemeindekrankenschwester durchgefÇhrten Grundpflege fÇr die Dauer von vier Wochen, in begrÇndeten AusnahmefÑllen auch fÇr einen lÑngeren Zeitraum, Çbernehmen. Ab 1.1.1991 kánnen SchwerpflegebedÇrftige Grundpflege im Rahmen der hÑuslichen Pflegehilfe (ä 55 SGB V) bis zu je 1 Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 PflegeeinsÑtzen je Kalendermonat in Anspruch nehmen (Begrenzung der Aufwendungen der Krankenkasse auf 750,00 DM je Kalendermonat). Da die Leistungen der Sitzwachen von den Krankenkassen nur begrenzt Çbernommen werden, soll – sofern kein anderer die Kosten trÑgt oder tragen kann 1 – Geld zur Bezahlung professioneller oder Laien-Sitzwachen (z. B. Nachtwachen, Wochenend-Dienste) im vorliegenden Projekt beantragt werden – veranschlagt wird dafÇr das Équivalent von anderthalb Stellen. Die Finanzierung von Nachtwachen wÑhrend einer begrenzten Modellphase eráffnet uns die Máglichkeit, den tatsÑchlich vorhandenen Bedarf zu erfassen und zu dokumentieren. Voraussetzung der Finanzierung dieser ambulanten Leistungen aus Projektmitteln sind klare Verteilungskriterien, auch mÇssen die finanzielle Verantwortlichkeit der TrÑger fÇr derartige Mittel und der Abrechnungsmodus eindeutig geregelt sein. 1 Abgesehen von HÑrtefÑllen ist eine Eigenleistung des Patienten bzw. seiner Familie fÇr die Kosten der Nacht- und Sitzwachen vorgesehen. Der Hausarzt und die Pflegedienstleitung/ der GeschÑftsfÇhrer der zustÑndigen Sozialstation sollen ihr Votum abgeben kánnen, wenn nach ihrer Kenntnis ein sozialer HÑrtefall vorliegt und auf die Selbstbeteiligung verzichtet werden sollte. A 4

Die Ausbildung und Anleitung der Laien-Sitzwachen fÇr das Projekt wird eine zusÑtzliche kooperative Aufgabe des InterdisziplinÑren Tumorzentrums und der beteiligten Sozialstationen im Rahmen ihrer Pflegefortbildung sein. In diesem Bereich ist zusÑtzlich eine Zusammenarbeit mit der bereits seit mehreren Jahren existierenden Gruppe von Diakon Heitmann denkbar. Ansprechpartner der Sitz- und Nachtwachen bei akuten Problemen soll der Hausarzt des jeweiligen Patienten sein. b) Einrichtung eines kleinen GerÑte-Pools (insbesondere von Sauerstoff- und Absaug-GerÑten). Diese GerÑte sollen zentral (in der Tropenklinik Paul- Lechler-Krankenhaus) aufbewahrt und hygienisch kompetent gewartet werden. Sie sollen ausschlieÖlich fÇr die hÑusliche Betreuung schwerkranker Patienten zur VerfÇgung stehen. Weil in der Tropenklinik jederzeit ein diensthabender Arzt erreichbar ist, sind die GerÑte dann fÇr NotfÑlle auch nachts und an Wochenenden verfÇgbar. FÇr den GerÑte-Pool des Projekts sind einige wenige GerÑte (fÇr akuten Bedarf an Wochenenden und in NotfÑllen) ausreichend, weil Çber lÑngere Zeit benátigte GerÑte von den Krankenkassen besorgt und finanziert werden. Daneben soll durch die Koordinationsstelle eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen GerÑte erstellt werden, um diese máglichst effektiv nutzen zu kánnen, evtl. auch durch Austausch zwischen verschiedenen Stationen. c) Auf Anfrage der Sozialstationen sollen von der Koordinationsstelle Hausbesuche bei Schwerkranken ausgefÇhrt oder vermittelt werden und soll die Krankenschwester/ der Krankenpfleger der Koordinationsstelle bei besonderen Problemen zu Teambesprechungen einer Station (zur gemeinsamen Beratung) hinzugezogen werden kánnen. d) Mitarbeit in dem vom InterdisziplinÑren Tumorzentrum (ITZ) organisierten Pflegefortbildungs-Programm fÇr professionelle PflegekrÑfte (durch solche Programme wird ein gráÖeres Einzugsgebiet erreicht als durch die TÇbinger Fachberatung fÇr Diakoniestationen) e) UnterstÇtzung (u. a. Supervision) von Mitarbeitern in der Pflege schwerkranker Patienten und ehrenamtlichen Helfern (gedacht ist an eine dreiviertel Stelle fÇr einen Psychologen/eine Psychologin) f) âffentlichkeitsarbeit Die Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten soll zu den normalen Arbeitszeiten besetzt sein. Ein Nachtund Wochenend-Bereitschaftsdienst ist nicht vorgesehen. Durch Einrichtung eines Telefondienstes (mit automatischem Anrufbeantworter) soll die Erreichbarkeit der Koordinationsstelle gewÑhrleistet werden. So soll unter einer Telefonnummer fÇr den Bereich von Stadt und Kreis TÇbingen immer eine Person (oder zumindest eine telefonische Information) erreichbar sein, die bei Problemen der hÑuslicher Pflege eines Schwerkranken weiterhilft. Zur Besetzung der Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten werden zwei volle Stellen fÇr Krankenschwestern oder -pfleger und eine weitere halbe Stelle fÇr eine Verwaltungskraft benátigt. Hinzu kommen das Équivalent von anderthalb Stellen fÇr die Bezahlung von Sitzwachen und eine dreiviertel Stelle fÇr einen Psychologen/ eine Psychologin (Supervision von Mitarbeitern in der Pflege schwerkranker Patienten und ehrenamtlichen Helfern). A 5

also nur denkbar und sinnvoll, wenn sie fÇr alle Schwerkranken zustÑndig und kompetent<br />

ist. Den Tumorpatienten wÇrde eine separate Versorgungsstruktur in diesem<br />

Bereich schaden, wÑhrend die angestrebte Gleichstellung mit anderen Schwerkranken<br />

sie integriert.<br />

Die Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten<br />

soll fÇr den Bereich von Stadt und Kreis TÇbingen insbesondere Ansprechpartner<br />

sein fÇr:<br />

- Schwerkranke Patienten und ihre Angehárigen<br />

- HausÑrzte, KlinikÑrzte und FachÑrzte<br />

- Sozialstationen<br />

- Ambulante Dienste<br />

- Gruppen ehrenamtlicher Helfer<br />

- Selbsthilfegruppen<br />

Die Schaffung einer Koordinationsstelle stellt eine bewuÖte Hilfskonstruktion (jedoch<br />

keine Konkurrenzeinrichtung) dar, weil es unmáglich erscheint, die ihr zugedachten<br />

Funktionen einer Sozialstation anzugliedern (die Sozialstationen haben verschiedene<br />

TrÑger, von denen die Stadt TÇbingen, die Diakonie und die Caritas nur die gráÖten<br />

sind). Es besteht jedoch selbstverstÑndlich eine Kooperationsvereinbarung mit allen<br />

Sozialstationen, um nicht eine alternative Versorgungsstruktur aufzubauen, sondern<br />

die vorhandenen zu fárdern und zu stÑrken.<br />

Die Koordinationsstelle zur UnterstÇtzung der ambulanten Pflege schwerkranker Patienten<br />

soll folgende Aufgaben erfÇllen:<br />

a) Organisation eines Sitzwachen-Pools (telefonisch von zu Hause abrufbare<br />

Fach- und LaienkrÑfte, die nach Stunden bezahlt werden).<br />

ErlÑuterung der derzeitigen Situation: Eine Abrechnung der Leistungen von<br />

Nachtwachen mit den Krankenkassen ist z. Zt. nur sehr begrenzt máglich: Die<br />

Krankenkassen kánnen diese nur im Rahmen der von einer Gemeindekrankenschwester<br />

durchgefÇhrten Grundpflege fÇr die Dauer von vier Wochen, in<br />

begrÇndeten AusnahmefÑllen auch fÇr einen lÑngeren Zeitraum, Çbernehmen.<br />

Ab 1.1.1991 kánnen SchwerpflegebedÇrftige Grundpflege im Rahmen der<br />

hÑuslichen Pflegehilfe (ä 55 SGB V) bis zu je 1 Stunde je Pflegeeinsatz und<br />

bis zu 25 PflegeeinsÑtzen je Kalendermonat in Anspruch nehmen (Begrenzung<br />

der Aufwendungen der Krankenkasse auf 750,00 DM je Kalendermonat).<br />

Da die Leistungen der Sitzwachen von den Krankenkassen nur begrenzt Çbernommen<br />

werden, soll – sofern kein anderer die Kosten trÑgt oder tragen kann 1<br />

– Geld zur Bezahlung professioneller oder Laien-Sitzwachen (z. B. Nachtwachen,<br />

Wochenend-Dienste) im vorliegenden Projekt beantragt werden – veranschlagt<br />

wird dafÇr das Équivalent von anderthalb Stellen. Die Finanzierung<br />

von Nachtwachen wÑhrend einer begrenzten Modellphase eráffnet uns die<br />

Máglichkeit, den tatsÑchlich vorhandenen Bedarf zu erfassen und zu dokumentieren.<br />

Voraussetzung der Finanzierung dieser ambulanten Leistungen<br />

aus Projektmitteln sind klare Verteilungskriterien, auch mÇssen die finanzielle<br />

Verantwortlichkeit der TrÑger fÇr derartige Mittel und der Abrechnungsmodus<br />

eindeutig geregelt sein.<br />

1 Abgesehen von HÑrtefÑllen ist eine Eigenleistung des Patienten bzw. seiner Familie fÇr die Kosten<br />

der Nacht- und Sitzwachen vorgesehen. Der Hausarzt und die Pflegedienstleitung/ der GeschÑftsfÇhrer<br />

der zustÑndigen Sozialstation sollen ihr Votum abgeben kánnen, wenn nach ihrer Kenntnis ein<br />

sozialer HÑrtefall vorliegt und auf die Selbstbeteiligung verzichtet werden sollte.<br />

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