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Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik

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Diskussion nach den Darstellungen<br />

Eine Nachfrage nach den Erfahrungen mit dem ambulanten Dienst des Paul-Lechler-<br />

Krankenhauses ergab, daÖ die Aufgaben dieses Dienstes auch in der Koordination<br />

der ambulanten Dienste von 10 Sozialstationen verschiedener TrÑger und im Angebot<br />

Ñrztlicher Konsiliardienste liegen. Man habe auch die Erfahrung gemacht, daÖ<br />

von selten der Betroffenen die Nachfrage nach ambulanter UnterstÇtzung am Tag<br />

gráÖer sei als wÑhrend der Nacht. Nachts kánnten und wÇrden hÑufig Familienmitglieder<br />

Aufgaben Çbernehmen.<br />

Zur Rechtsform der ákumenischen TrÑgerschaft des Hospizes am Park in Flensburg<br />

erklÑrte Frau Thomsen, man sei eine gemeinnÇtzige GmbH in GrÇndung mit einem<br />

katholischen und einem evangelischen Gesellschafter. Die Anstellung von Personal<br />

erfolge jeweils durch eines der beiden KrankenhÑuser, die die TrÑger seien. Die<br />

GmbH selber stelle niemanden an. Dieses Rechtskonstrukt wurde als fÇr ákumenische<br />

TrÑgerschaften typisch bezeichnet.<br />

Als fÇr die weitere Fárderung der Hospizarbeit, die insgesamt in die Breite erweitert<br />

werden solle, nátig wurde die Einrichtung einer Koordinationsstelle beim Kirchenamt<br />

der EKD oder beim DWEKD genannt (Minke). Mágliche Aufgaben dieser Stelle seien<br />

neben der fachlichen Begleitung und der Koordination auch die Wahrnehmung einer<br />

Warnfunktion. Es gehe auch darum, auf bereits als Fehlentwicklungen erkannte Tendenzen<br />

hinzuweisen.<br />

FÇr die Finanzierung der Hospizarbeit wurden vier grundsÑtzliche Máglichkeiten genannt<br />

(Beutel):<br />

- Von seiten der Bundesgesetzgebunq durch eine Erweiterung des Sozialgesetzbuches.<br />

Die fÇr die Erbringung von Leistungen erforderlichen<br />

Grundkriterien QualitÑt, HumanitÑt und Wirtschaftlichkeit seien im Falle<br />

Hospizarbeit gegeben.<br />

- Die Krankenkassen hÑtten die Máglichkeit, neue Modelle zu erproben.<br />

- Der Landesgesetzgeber habe die Aufgabe, die soziale Infrastruktur weiterzuentwickeln.<br />

- Daneben trete das Konzept einer Mischfinanzierung, bei der die Krankenkassen,<br />

die SozialhilfetrÑger, Kirche und Diakonie gemeinsam Hospizarbeit<br />

finanzieren wÇrden.<br />

Bei allem Konsens Çber das Gewicht der finanziellen Fragen wurde aber auch darauf<br />

verwiesen, daÖ am Ende die Finanzierung weniger wichtig als das persánliche Engagement<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei (Bastian).<br />

Die fÇr eine Finanzierung nátige Erarbeitung von Standards der Hospizarbeit dÇrfe<br />

auf keinen Fall zu einer Einebnung der verschiedenen HospizaktivitÑten fÇhren. Hospizarbeit<br />

sei von der je verschiedenen Herkunft im ambulanten oder stationÑren Bereich<br />

stets verschiedenartig, wenngleich es auch ein gemeinsames Ziel fÇr alle gebe.<br />

Typisch fÇr alle Initiativen sei eine Ganzheitlichkeit: Initiativen, die von rein ambulanter<br />

Arbeit ausgegangen seien, forderten nach einiger Zeit eine stationÑre ErgÑnzung,<br />

damit die ambulante Arbeit weiter ausgedehnt werden kánne (Stuttgart, Beutel). Zur<br />

stationÑren Arbeit treten ambulante Aufgabenfelder hinzu (Flensburg, TÇbingen).<br />

Ehren- wie hauptamtliche Arbeit komme zusammen. Bei diesen allen gemeinsamen<br />

Zielen gehe es weniger um die Erarbeitung von Grundtypen der Hospizarbeit als<br />

vielmehr um die Herstellung verabredeter Beziehungen zwischen den verschiedenen<br />

ZugÑngen.<br />

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