Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik
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Diskussion nach den Darstellungen<br />
Eine Nachfrage nach den Erfahrungen mit dem ambulanten Dienst des Paul-Lechler-<br />
Krankenhauses ergab, daÖ die Aufgaben dieses Dienstes auch in der Koordination<br />
der ambulanten Dienste von 10 Sozialstationen verschiedener TrÑger und im Angebot<br />
Ñrztlicher Konsiliardienste liegen. Man habe auch die Erfahrung gemacht, daÖ<br />
von selten der Betroffenen die Nachfrage nach ambulanter UnterstÇtzung am Tag<br />
gráÖer sei als wÑhrend der Nacht. Nachts kánnten und wÇrden hÑufig Familienmitglieder<br />
Aufgaben Çbernehmen.<br />
Zur Rechtsform der ákumenischen TrÑgerschaft des Hospizes am Park in Flensburg<br />
erklÑrte Frau Thomsen, man sei eine gemeinnÇtzige GmbH in GrÇndung mit einem<br />
katholischen und einem evangelischen Gesellschafter. Die Anstellung von Personal<br />
erfolge jeweils durch eines der beiden KrankenhÑuser, die die TrÑger seien. Die<br />
GmbH selber stelle niemanden an. Dieses Rechtskonstrukt wurde als fÇr ákumenische<br />
TrÑgerschaften typisch bezeichnet.<br />
Als fÇr die weitere Fárderung der Hospizarbeit, die insgesamt in die Breite erweitert<br />
werden solle, nátig wurde die Einrichtung einer Koordinationsstelle beim Kirchenamt<br />
der EKD oder beim DWEKD genannt (Minke). Mágliche Aufgaben dieser Stelle seien<br />
neben der fachlichen Begleitung und der Koordination auch die Wahrnehmung einer<br />
Warnfunktion. Es gehe auch darum, auf bereits als Fehlentwicklungen erkannte Tendenzen<br />
hinzuweisen.<br />
FÇr die Finanzierung der Hospizarbeit wurden vier grundsÑtzliche Máglichkeiten genannt<br />
(Beutel):<br />
- Von seiten der Bundesgesetzgebunq durch eine Erweiterung des Sozialgesetzbuches.<br />
Die fÇr die Erbringung von Leistungen erforderlichen<br />
Grundkriterien QualitÑt, HumanitÑt und Wirtschaftlichkeit seien im Falle<br />
Hospizarbeit gegeben.<br />
- Die Krankenkassen hÑtten die Máglichkeit, neue Modelle zu erproben.<br />
- Der Landesgesetzgeber habe die Aufgabe, die soziale Infrastruktur weiterzuentwickeln.<br />
- Daneben trete das Konzept einer Mischfinanzierung, bei der die Krankenkassen,<br />
die SozialhilfetrÑger, Kirche und Diakonie gemeinsam Hospizarbeit<br />
finanzieren wÇrden.<br />
Bei allem Konsens Çber das Gewicht der finanziellen Fragen wurde aber auch darauf<br />
verwiesen, daÖ am Ende die Finanzierung weniger wichtig als das persánliche Engagement<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei (Bastian).<br />
Die fÇr eine Finanzierung nátige Erarbeitung von Standards der Hospizarbeit dÇrfe<br />
auf keinen Fall zu einer Einebnung der verschiedenen HospizaktivitÑten fÇhren. Hospizarbeit<br />
sei von der je verschiedenen Herkunft im ambulanten oder stationÑren Bereich<br />
stets verschiedenartig, wenngleich es auch ein gemeinsames Ziel fÇr alle gebe.<br />
Typisch fÇr alle Initiativen sei eine Ganzheitlichkeit: Initiativen, die von rein ambulanter<br />
Arbeit ausgegangen seien, forderten nach einiger Zeit eine stationÑre ErgÑnzung,<br />
damit die ambulante Arbeit weiter ausgedehnt werden kánne (Stuttgart, Beutel). Zur<br />
stationÑren Arbeit treten ambulante Aufgabenfelder hinzu (Flensburg, TÇbingen).<br />
Ehren- wie hauptamtliche Arbeit komme zusammen. Bei diesen allen gemeinsamen<br />
Zielen gehe es weniger um die Erarbeitung von Grundtypen der Hospizarbeit als<br />
vielmehr um die Herstellung verabredeter Beziehungen zwischen den verschiedenen<br />
ZugÑngen.<br />
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