Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik

Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik

24.12.2012 Aufrufe

gen der Hospizbewegung umsorgt. Die Arbeit wird von den Pflegenden und Therapierenden gut angenommen. Wir halten es fÇr sehr wichtig, mit den Érzten des Krankenhauses (und auch den niedergelassenen Érzten) im GesprÑch zu bleiben, um sterbenskranken das rechte MaÖ an Schmerzlinderung zukommen zu lassen. Auf der anderen Seite werden Menschen, die im hÑuslichen Bereich von uns betreut werden, auch im Krankenhaus weiterbegleitet. Von daher hat die Bremer Hospiz- Hilfe BrÇckenfunktion. 8.2 Das ZKH Bremen-Nord hat bislang den Anliegen der Hospiz-Hilfe Entgegenkommen gezeigt: Die Hospiz-Kurse finden in den RÑumen des Krankenhauses statt und interessierte Mitarbeiter erhalten dafÇr dienstfrei. Fortbildungen zur Schmerztherapie werden bald stattfinden. Auf unsere Anregung hin werden adÑquate Formen einer Begleitung/ Supervision fÇr die Pflegenden und Therapierenden, die mit Sterbenskranken zu tun haben, entwickelt. Fortbildungen zu den Themen „GesprÑchsfÇhrung“ sowie „Umgang und Auseinandersetzung mit Sterben und Tod“ finden schon seit einigen Jahren in der Form mehrtÑtiger Seminare statt. Das ZKH-Nord hat den AnschluÖ fÇr das erste Bremer Hospiz-Telefon gestellt. 8.3 Mit dem Sitz im Krankenhauspfarramt wird die BrÇckenfunktion zwischen Gemeinde und Çbergemeindlichem Pfarramt sichtbar. Krankenhausseelsorge und auch die Begleitung Sterbenskranker durch die Hospiz-Hilfe im Krankenhaus geschieht im Auftrag der Kirchengemeinden. Diese Beauftragung wird mit der Entlassung des kranken Menschen in sein Zuhause der Gemeinde zurÇckgegeben. Da sterbende Menschen und deren Familie nicht immer oder noch unzureichend von Gemeindemitglieder begleitet werden, rÇstet die Bremer Hospiz-Hilfe fÇr diesen Dienst Menschen zu und beauftragt sie zum Dienst in einer Gemeinde. Sie nimmt darÇber hinaus die gemeindliche Aufgabe der seelsorgerlichen Begleitung Trauernder auch durch die Seelsorgegruppe „Helfen und Trásten“ wahr. 8.4. Der Konstruktion der ÜberkonfessionalitÑt der Bremer Hospiz-Hilfe im Evang. Krankenhauspfarramt entspricht eine Zunahme von seelsorgerlichem Rat und Beistand auch bei der Betreuung konfessionsloser Schwerst- und Sterbenskranker. 9. Fazit Die bei ihrer GrÇndung angestrebten Anliegen hat die Bremer Hospiz-Hilfe umsetzen kánnen. Ihr Aktionsradius hat sich betrÑchtlich erweitert: sie begleitet Sterbende und ihre Familien nicht nur in Bremen-Nord und im niedersÑchsischen Umland sondern auch in Bremen. Sie bildet nicht nur Hospiz-Mitarbeiterinnen fÇr den Einsatz bei sich aus, sondern bildet auch in KrankenhÑusern und in den Kirchengemeinden tÑtige PflegekrÑfte fort. Sie berÑt Hospiz-Initiativen. Ziel unserer Initiative muÖ es sein, uns ÇberflÇssig zu machen. Das wÑre erreicht, wenn es gelÑnge, „dem Leben das Sterben wiedergegeben“ zu haben. (Weiteres Material zur Bremer Hospiz-Hilfe – Ausbildungsprogramm – siehe S. A 66) 56

Diskussion nach den Darstellungen Eine Nachfrage nach den Erfahrungen mit dem ambulanten Dienst des Paul-Lechler- Krankenhauses ergab, daÖ die Aufgaben dieses Dienstes auch in der Koordination der ambulanten Dienste von 10 Sozialstationen verschiedener TrÑger und im Angebot Ñrztlicher Konsiliardienste liegen. Man habe auch die Erfahrung gemacht, daÖ von selten der Betroffenen die Nachfrage nach ambulanter UnterstÇtzung am Tag gráÖer sei als wÑhrend der Nacht. Nachts kánnten und wÇrden hÑufig Familienmitglieder Aufgaben Çbernehmen. Zur Rechtsform der ákumenischen TrÑgerschaft des Hospizes am Park in Flensburg erklÑrte Frau Thomsen, man sei eine gemeinnÇtzige GmbH in GrÇndung mit einem katholischen und einem evangelischen Gesellschafter. Die Anstellung von Personal erfolge jeweils durch eines der beiden KrankenhÑuser, die die TrÑger seien. Die GmbH selber stelle niemanden an. Dieses Rechtskonstrukt wurde als fÇr ákumenische TrÑgerschaften typisch bezeichnet. Als fÇr die weitere Fárderung der Hospizarbeit, die insgesamt in die Breite erweitert werden solle, nátig wurde die Einrichtung einer Koordinationsstelle beim Kirchenamt der EKD oder beim DWEKD genannt (Minke). Mágliche Aufgaben dieser Stelle seien neben der fachlichen Begleitung und der Koordination auch die Wahrnehmung einer Warnfunktion. Es gehe auch darum, auf bereits als Fehlentwicklungen erkannte Tendenzen hinzuweisen. FÇr die Finanzierung der Hospizarbeit wurden vier grundsÑtzliche Máglichkeiten genannt (Beutel): - Von seiten der Bundesgesetzgebunq durch eine Erweiterung des Sozialgesetzbuches. Die fÇr die Erbringung von Leistungen erforderlichen Grundkriterien QualitÑt, HumanitÑt und Wirtschaftlichkeit seien im Falle Hospizarbeit gegeben. - Die Krankenkassen hÑtten die Máglichkeit, neue Modelle zu erproben. - Der Landesgesetzgeber habe die Aufgabe, die soziale Infrastruktur weiterzuentwickeln. - Daneben trete das Konzept einer Mischfinanzierung, bei der die Krankenkassen, die SozialhilfetrÑger, Kirche und Diakonie gemeinsam Hospizarbeit finanzieren wÇrden. Bei allem Konsens Çber das Gewicht der finanziellen Fragen wurde aber auch darauf verwiesen, daÖ am Ende die Finanzierung weniger wichtig als das persánliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei (Bastian). Die fÇr eine Finanzierung nátige Erarbeitung von Standards der Hospizarbeit dÇrfe auf keinen Fall zu einer Einebnung der verschiedenen HospizaktivitÑten fÇhren. Hospizarbeit sei von der je verschiedenen Herkunft im ambulanten oder stationÑren Bereich stets verschiedenartig, wenngleich es auch ein gemeinsames Ziel fÇr alle gebe. Typisch fÇr alle Initiativen sei eine Ganzheitlichkeit: Initiativen, die von rein ambulanter Arbeit ausgegangen seien, forderten nach einiger Zeit eine stationÑre ErgÑnzung, damit die ambulante Arbeit weiter ausgedehnt werden kánne (Stuttgart, Beutel). Zur stationÑren Arbeit treten ambulante Aufgabenfelder hinzu (Flensburg, TÇbingen). Ehren- wie hauptamtliche Arbeit komme zusammen. Bei diesen allen gemeinsamen Zielen gehe es weniger um die Erarbeitung von Grundtypen der Hospizarbeit als vielmehr um die Herstellung verabredeter Beziehungen zwischen den verschiedenen ZugÑngen. 57

gen der Hospizbewegung umsorgt. Die Arbeit wird von den Pflegenden und Therapierenden<br />

gut angenommen. Wir halten es fÇr sehr wichtig, mit den Érzten des Krankenhauses<br />

(und auch den niedergelassenen Érzten) im GesprÑch zu bleiben, um<br />

sterbenskranken das rechte MaÖ an Schmerzlinderung zukommen zu lassen.<br />

Auf der anderen Seite werden Menschen, die im hÑuslichen Bereich von uns betreut<br />

werden, auch im Krankenhaus weiterbegleitet. Von daher hat die Bremer Hospiz-<br />

Hilfe BrÇckenfunktion.<br />

8.2 Das ZKH Bremen-Nord hat bislang den Anliegen der Hospiz-Hilfe Entgegenkommen<br />

gezeigt: Die Hospiz-Kurse finden in den RÑumen des Krankenhauses statt<br />

und interessierte Mitarbeiter erhalten dafÇr dienstfrei. Fortbildungen zur Schmerztherapie<br />

werden bald stattfinden. Auf unsere Anregung hin werden adÑquate Formen<br />

einer Begleitung/ Supervision fÇr die Pflegenden und Therapierenden, die mit Sterbenskranken<br />

zu tun haben, entwickelt. Fortbildungen zu den Themen „GesprÑchsfÇhrung“<br />

sowie „Umgang und Auseinandersetzung mit Sterben und Tod“ finden<br />

schon seit einigen Jahren in der Form mehrtÑtiger Seminare statt. Das ZKH-Nord hat<br />

den AnschluÖ fÇr das erste Bremer Hospiz-Telefon gestellt.<br />

8.3 Mit dem Sitz im Krankenhauspfarramt wird die BrÇckenfunktion zwischen Gemeinde<br />

und Çbergemeindlichem Pfarramt sichtbar. Krankenhausseelsorge und auch<br />

die Begleitung Sterbenskranker durch die Hospiz-Hilfe im Krankenhaus geschieht im<br />

Auftrag der Kirchengemeinden. Diese Beauftragung wird mit der Entlassung des<br />

kranken Menschen in sein Zuhause der Gemeinde zurÇckgegeben. Da sterbende<br />

Menschen und deren Familie nicht immer oder noch unzureichend von Gemeindemitglieder<br />

begleitet werden, rÇstet die Bremer Hospiz-Hilfe fÇr diesen Dienst Menschen<br />

zu und beauftragt sie zum Dienst in einer Gemeinde. Sie nimmt darÇber hinaus<br />

die gemeindliche Aufgabe der seelsorgerlichen Begleitung Trauernder auch<br />

durch die Seelsorgegruppe „Helfen und Trásten“ wahr.<br />

8.4. Der Konstruktion der ÜberkonfessionalitÑt der Bremer Hospiz-Hilfe im Evang.<br />

Krankenhauspfarramt entspricht eine Zunahme von seelsorgerlichem Rat und Beistand<br />

auch bei der Betreuung konfessionsloser Schwerst- und Sterbenskranker.<br />

9. Fazit<br />

Die bei ihrer GrÇndung angestrebten Anliegen hat die Bremer Hospiz-Hilfe umsetzen<br />

kánnen. Ihr Aktionsradius hat sich betrÑchtlich erweitert: sie begleitet Sterbende und<br />

ihre Familien nicht nur in Bremen-Nord und im niedersÑchsischen Umland sondern<br />

auch in Bremen. Sie bildet nicht nur Hospiz-Mitarbeiterinnen fÇr den Einsatz bei sich<br />

aus, sondern bildet auch in KrankenhÑusern und in den Kirchengemeinden tÑtige<br />

PflegekrÑfte fort. Sie berÑt Hospiz-Initiativen. Ziel unserer Initiative muÖ es sein, uns<br />

ÇberflÇssig zu machen. Das wÑre erreicht, wenn es gelÑnge, „dem Leben das Sterben<br />

wiedergegeben“ zu haben.<br />

(Weiteres Material zur Bremer Hospiz-Hilfe – Ausbildungsprogramm – siehe S. A 66)<br />

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