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Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik

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- Vermittlung von Sachwissen psychologischer, physiologischer, medizinischer,<br />

theologisch/weltanschaulicher sowie entwicklungs- und kulturbedingter<br />

Art.<br />

- Lernen, „helfende GesprÑche“ zu fÇhren.<br />

Hierbei wird von der Mitarbeiterin erwartet, daÖ sie selbst die notwendigen<br />

individuellen Lernprozesse erlebt hat, eigene Verhaltensweisen kritisch<br />

reflektieren kann, Çber Sachwissen verfÇgt (wenngleich sie nicht<br />

Allround-Fachfrau sein muÖ, sondern andere Fachleute an der Vermittlung<br />

von Fachwissen beteiligt), konzeptionell sowie didaktisch/ methodisch<br />

planen und handeln kann und Empathie und WÑrme hat bzw.<br />

ausstrahlt.<br />

Die Ausgebildeten dann bei ihrer Begleitung von Sterbenden und deren Angehárigen<br />

durch die Stelleninhaberin begleiten und beraten. Dies geschieht in<br />

der Regel in regelmÑÖig zusammenkommenden Gruppen. Die hierzu notwendigen<br />

FÑhigkeiten sind schon im obigen Abschnitt beschrieben.<br />

3. Aufbau von Gruppen fÇr pflegende Angehárige<br />

Umfang: 30%<br />

SelbstÑndige Initiierung und kontinuierliche DurchfÇhrung von Gruppen fÇr<br />

pflegende Angehárige, um damit Begegnungsmáglichkeiten Betroffener zu<br />

schaffen, Orte des Austausches, der Ermutigung und Fortbildung zu bieten.<br />

Bei Gruppen- und EinzelgesprÑchen kann persánliche Betroffenheit zur Sprache<br />

kommen, aufgearbeitet werden, und Lernprozesse kánnen in Gang gesetzt<br />

werden.<br />

Trauerarbeit wÑhrend der Pflege und nach dem Tod des Angehárigen. Diese<br />

Arbeit soll nach Máglichkeit in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Sozialstationen<br />

geschehen.<br />

SchlieÖlich soll die Stelleninhaberin regelmÑÖige Beratung selbst in Anspruch<br />

nehmen (z.B. durch Supervision, Balintgruppe, FachgesprÑche). AuÖerdem<br />

wird erwartet, daÖ sie zur Fort- und Weiterbildung bereit ist und diese parallel<br />

zum Projekt geschieht.<br />

4. Begleitung Sterbender und deren Angeháriger<br />

Umfang: 20%<br />

Die Stelleninhaberin soll mindestens/ in der Regel einen sterbenden Menschen (und<br />

seine Familie) selbst begleiten, um<br />

a) notwendige und erwartete Arbeit zu tun,<br />

b) permanente Praxis zu haben, welche fÇr die Ausbildung und Begleitung ehrenamtliche<br />

TÑtige sachlich und menschlich wichtig ist,<br />

c) durch die eigene Praxis an der Praxis orientierte Konzeptionsentwicklung vornehmen<br />

zu kánnen.<br />

Umfang: 10%<br />

A 13

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