Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik
Klausurtagung „Hospiz“ - Peter Godzik
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- Vermittlung von Sachwissen psychologischer, physiologischer, medizinischer,<br />
theologisch/weltanschaulicher sowie entwicklungs- und kulturbedingter<br />
Art.<br />
- Lernen, „helfende GesprÑche“ zu fÇhren.<br />
Hierbei wird von der Mitarbeiterin erwartet, daÖ sie selbst die notwendigen<br />
individuellen Lernprozesse erlebt hat, eigene Verhaltensweisen kritisch<br />
reflektieren kann, Çber Sachwissen verfÇgt (wenngleich sie nicht<br />
Allround-Fachfrau sein muÖ, sondern andere Fachleute an der Vermittlung<br />
von Fachwissen beteiligt), konzeptionell sowie didaktisch/ methodisch<br />
planen und handeln kann und Empathie und WÑrme hat bzw.<br />
ausstrahlt.<br />
Die Ausgebildeten dann bei ihrer Begleitung von Sterbenden und deren Angehárigen<br />
durch die Stelleninhaberin begleiten und beraten. Dies geschieht in<br />
der Regel in regelmÑÖig zusammenkommenden Gruppen. Die hierzu notwendigen<br />
FÑhigkeiten sind schon im obigen Abschnitt beschrieben.<br />
3. Aufbau von Gruppen fÇr pflegende Angehárige<br />
Umfang: 30%<br />
SelbstÑndige Initiierung und kontinuierliche DurchfÇhrung von Gruppen fÇr<br />
pflegende Angehárige, um damit Begegnungsmáglichkeiten Betroffener zu<br />
schaffen, Orte des Austausches, der Ermutigung und Fortbildung zu bieten.<br />
Bei Gruppen- und EinzelgesprÑchen kann persánliche Betroffenheit zur Sprache<br />
kommen, aufgearbeitet werden, und Lernprozesse kánnen in Gang gesetzt<br />
werden.<br />
Trauerarbeit wÑhrend der Pflege und nach dem Tod des Angehárigen. Diese<br />
Arbeit soll nach Máglichkeit in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Sozialstationen<br />
geschehen.<br />
SchlieÖlich soll die Stelleninhaberin regelmÑÖige Beratung selbst in Anspruch<br />
nehmen (z.B. durch Supervision, Balintgruppe, FachgesprÑche). AuÖerdem<br />
wird erwartet, daÖ sie zur Fort- und Weiterbildung bereit ist und diese parallel<br />
zum Projekt geschieht.<br />
4. Begleitung Sterbender und deren Angeháriger<br />
Umfang: 20%<br />
Die Stelleninhaberin soll mindestens/ in der Regel einen sterbenden Menschen (und<br />
seine Familie) selbst begleiten, um<br />
a) notwendige und erwartete Arbeit zu tun,<br />
b) permanente Praxis zu haben, welche fÇr die Ausbildung und Begleitung ehrenamtliche<br />
TÑtige sachlich und menschlich wichtig ist,<br />
c) durch die eigene Praxis an der Praxis orientierte Konzeptionsentwicklung vornehmen<br />
zu kánnen.<br />
Umfang: 10%<br />
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