Kölner Stadtteilliebe Frühling
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62 Koelner-StadtteilLiebe.de KLIMAWANDEL Starkregen, Sturm und die bevorstehende Hitzewelle Das wir im Klimawandel angekommen sind ist unverkennbar. Letztes Jahr war es der Starkregen, der so manchen Keller zum Überlaufen brachte. In diesem Jahr waren Anfang Februar die starken Stürme, mit Windböen von bis zu 120 km/h keine Seltenheit. Die Extremwetterereignisse werden in Deutschland zunehmen und schon bald sind große Hitzeperioden und Trockenheit zu erwarten. Dann steigt auch wieder der Feinstaub und die Smogwerte und unsere Natur braucht wieder Wasser. Dann sind wir alle gefragt, denn jeder Einzelne kann mit kleinen Maßnahmen das Stadtklima entscheidend verbessern. Wenn Orte wieder grüner werden bzw. die bestehende Bepflanzung Unterstützung bekommt, senken sich auch die Temperaturen im Öffentlichen Raum, dazu werten wir gleichzeitig den Freiraum auf. In Orten mit vielen Grünflächen leben wir nicht nur gesünder, die Stadtteile werden für uns auch schöner, ästhetischer, kurz: lebenswerter. Der Klimawandel zwingt uns alle dazu vorausschauend zu sein. Aus grau mach wieder grün und sei ein wertvoller Partner für die Natur. Große Auswahl, starker Service! Vor-Ort-Service Schnelle Lieferung Wertgarantie und Garantieverlängerung Umweltgerechte Altgeräteentsorgung Fachgerechte Montage Individuelle Finanzierung WirliebenTechnik.de Wir lieben Technik WLT GmbH Maternusstraße 30 50996 Köln T 0221 95813005 F 0221 95813007 rodenkirchen@wirliebentechnik.de Mo - Fr 09:30 - 13:00 Uhr 15:30 - 18:30 Uhr Sa 09:30 - 13:00 Uhr Tiefgarage Maternusplatz Nibelungenweg 2
GRUNDSTEUER 2022 – ALLES WIRD NEU! Feststellung neuer Grundstückswerte – Die Grundsteuerreform Grundstückseigentümer müssen quartalsweise Grundsteuer bezahlen - und in diesem Jahr zusätzlich eine Feststellungserklärung elektronisch per ELSTER beim Finanzamt einreichen. Die Erklärung wird zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 fällig. Formulare hierfür gibt es über die Homepage der Finanzverwaltung. Hintergrund ist, dass die bisherige Einheitsbewertung auf Werten aus den 60er Jahren (in den neuen Bundesländern aus den 30er Jahren) beruht. Diese Bewertung wurde in 2018 als verfassungswidrig eingestuft und nun durch die Grundsteuerreform neu geregelt. Was bedeutet die Neuregelung? Für alle Grundstücke ist eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einheit-lich auf den 1. Januar 2022 abzugeben. Auf diesen Bewertungsstichtag werden die tat-sächlichen Wertverhältnisse zugrunde gelegt und so soll die bisherige Ungleichheit be-seitigt werden. Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Vorschriften je nach Art und Nutzung der unbebauten und bebauten Grundstücke. Ebenso können unterschiedli-che Bewertungsregelungen je nach Bundesland vorliegen. Der Feststellungszeitraum beträgt zukünftig 7 Jahre, so dass die nächste Hauptfeststellung am 1. Januar 2029 erfolgen wird. Die tatsächlichen Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht werden erstmalig ab dem 1. Januar 2025 fällig. Koelner-StadtteilLiebe.de 63 Seit über 30 Jahren bin ich, Horst Olligschläger, Ihr Finanzberater. Als Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und ausgebildeter Versicherungsfachmann (BMW) unterstütze ich bei der · Baufinanzierung · Gewerbefinanzierung · Existenzgründung Mein Ziel ist es, die Wünsche der Kunden bestmöglich umzusetzen und das mit fachlicher Kompetenz und viel Erfahrung. Meine Mitarbeiter vergleichen dafür bei über 200 verschiedenen Banken, Bausparkassen und Versicherungen die jeweils gültigen Konditionen und suchen für Sie die passende Kondition heraus. buero.olligschlaeger@gmx.de www.abc-finanzen.de ■ Exis ■ Kapi ■ Fach Fina Was bedeutet das für Sie? Fangen Sie an und tragen Sie alle notwendigen Angaben wie beispielsweise Lage, Flur und Flurstück des Grundstücks, Grundstücksart, Eigentumsverhältnisse, Nutzung des Grundstücks, Fläche des Grundstücks sowie Wohn- und Grundfläche des Gebäudes zu Ihrem Grundstück zusammen und kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater. Wir bedanken uns bei der Steuerberaterin Heike Kleine-Tebbe für den Text Mit unseren Angeboten zur Privaten Haftpflicht-,Hausrat- und Wohngebäudeversicherung entscheiden Sie sich für individuellen Rundum-Schutz, den Sie jederzeit Ihrer Lebenssituation anpassen können. Auch bei der Absicherung Ihres privaten Unfallrisikos ist AXA Ihr richtiger Ansprechpartner. Ein Wechsel zu AXA ist ganz unkompliziert möglich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu den Tarifen und Ihren persönlichen Vorteilen. AXA Versicherungsbüro Horst Olligschläger e.K. Trenkebergstr. 18, 50997 Köln Tel.: 02232 96 50-33 Fax: 02232 96 50-35 horst.olligschlaeger@axa.de
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GRUNDSTEUER 2022 – ALLES WIRD NEU!<br />
Feststellung neuer Grundstückswerte – Die Grundsteuerreform<br />
Grundstückseigentümer müssen quartalsweise Grundsteuer bezahlen - und in<br />
diesem Jahr zusätzlich eine Feststellungserklärung elektronisch per ELSTER beim<br />
Finanzamt einreichen. Die Erklärung wird zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31.<br />
Oktober 2022 fällig. Formulare hierfür gibt es über die Homepage der Finanzverwaltung.<br />
Hintergrund ist, dass die bisherige Einheitsbewertung auf Werten aus den<br />
60er Jahren (in den neuen Bundesländern aus den 30er Jahren) beruht. Diese Bewertung<br />
wurde in 2018 als verfassungswidrig eingestuft und nun durch die Grundsteuerreform<br />
neu geregelt.<br />
Was bedeutet die Neuregelung?<br />
Für alle Grundstücke ist eine Erklärung zur Feststellung des<br />
Grundsteuerwerts einheit-lich auf den 1. Januar 2022 abzugeben.<br />
Auf diesen Bewertungsstichtag werden die tat-sächlichen<br />
Wertverhältnisse zugrunde gelegt und so soll die bisherige<br />
Ungleichheit be-seitigt werden. Bei der Bewertung gelten<br />
unterschiedliche Vorschriften je nach Art und Nutzung der<br />
unbebauten und bebauten Grundstücke. Ebenso können<br />
unterschiedli-che Bewertungsregelungen je nach Bundesland<br />
vorliegen.<br />
Der Feststellungszeitraum beträgt zukünftig 7 Jahre, so dass die nächste Hauptfeststellung<br />
am 1. Januar 2029 erfolgen wird.<br />
Die tatsächlichen Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht werden erstmalig<br />
ab dem 1. Januar 2025 fällig.<br />
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Seit über 30 Jahren bin ich, Horst<br />
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Als Fachberater für Finanzdienstleistungen<br />
(IHK) und ausgebildeter<br />
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unterstütze ich bei der<br />
· Baufinanzierung<br />
· Gewerbefinanzierung<br />
· Existenzgründung<br />
Mein Ziel ist es, die Wünsche der<br />
Kunden bestmöglich umzusetzen<br />
und das mit fachlicher Kompetenz<br />
und viel Erfahrung. Meine Mitarbeiter<br />
vergleichen dafür bei über 200<br />
verschiedenen Banken, Bausparkassen<br />
und Versicherungen die<br />
jeweils gültigen Konditionen und<br />
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■ Exis<br />
■ Kapi<br />
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Fangen Sie an und tragen Sie alle notwendigen Angaben wie beispielsweise<br />
Lage, Flur und Flurstück des Grundstücks, Grundstücksart, Eigentumsverhältnisse,<br />
Nutzung des Grundstücks, Fläche des Grundstücks sowie Wohn- und Grundfläche<br />
des Gebäudes zu Ihrem Grundstück zusammen und kontaktieren Sie gegebenenfalls<br />
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Wir bedanken uns bei der Steuerberaterin Heike Kleine-Tebbe für den Text<br />
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Haftpflicht-,Hausrat- und<br />
Wohngebäudeversicherung entscheiden<br />
Sie sich für individuellen<br />
Rundum-Schutz, den Sie jederzeit<br />
Ihrer Lebenssituation anpassen<br />
können. Auch bei der Absicherung<br />
Ihres privaten Unfallrisikos ist AXA<br />
Ihr richtiger Ansprechpartner. Ein<br />
Wechsel zu AXA ist ganz unkompliziert<br />
möglich. Sprechen Sie uns<br />
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