Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
3. Kreuzung um Tandemregeln auszuführen Hier gilt es immer <strong>sein</strong>e/n VR-Partner/in im<br />
Blick zu haben, sowie jeweils eine Haupt- <strong>und</strong> Nebenrichtung <strong>und</strong> soll ein Wechsel der<br />
Richtungen erfolgen, ist dies sofern möglich entweder durch Zuruf oder Körpersprache<br />
damit zu signalisieren dem VR-Partner/in<br />
4.3.1 Bei Ankunft der betreffenden Örtlichkeit, um (manuelle)<br />
Verkehrsleitmaßnahmen einzuleiten, durchzuführen <strong>und</strong> zum Abschluss zu<br />
bringen, steht an erster Stelle:<br />
1. Ruhe bewahren, trotz ggf. entstandenem Verkehrschaos durch den fließenden Verkehr,<br />
auch wenn dadurch der Verkehr nicht mehr richtig fließen kann!!!<br />
2. Überblick verschaffen, des gegenwärtigen Sachstandes vor Ort, sowie kurze Abklärung der<br />
eingesetzten Kräfte untereinander (Max.30 Minuten als Tätigkeitsintervall), wie man der<br />
ganzen Sache wieder Herr wird.<br />
3. Selbstständiges Einteilen der eingesetzten Kräfte, ausrüsten, sowie verschiedentliche<br />
Schutzkleidung anlegen, um, dann die (manuelle) Verkehrsleitmaßnahme(n) zu beginnen<br />
4.3.2 Einleiten (Beginnen der manuellen Verkehrsleitmaßnahme)<br />
Nur zu Beginn einer (manuellen) Verkehrsleitmaßnahme; als erster zu beginnender<br />
Verkehrsregler; bedarf es mit einem nach oben ausgestreckten Armes als Achtungszeichen,<br />
bereitgehaltener Trillerpfeife die Fahrbahn zu betreten, um sich in Richtung der gedachten<br />
Kreuzungsmitte zu bewegen, immer dabei versuchend alle Fahrspuren im Blick zu haben,<br />
wegen der erhöhten Unfallgefahr für sich selbst!!!!<br />
© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [21] © Frank Vogler