Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu .....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

24.02.2022 Aufrufe

© Frank Vogler © Frank A. Vogler Abt.2 (Abt.5 - OA) (innerdienstlich) - Sachgebietsleitung = Austellende und erstellende Straf- /Verfolgungsbehörde des Einsatzbefehles jeweils explizit für §31 HSOG und Verkehrsposten/- regler = Hier bei geht es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach §1 Abs.1, 2, 3, §2 Satz 1, 2, 3, §3 Abs.1, 3, §89 HSOG während des Betriebes der Veranstaltung, damit ein vonstattengehender sowie als auch soweit möglicher reibungsloser Ablauf am wahrscheinlichsten zu gewährleisten, um Das die höchste anzunehmende erzeugende Sicherheit dahingehend erbracht werden muss, in aller zu erwartender, erdenklichen legalen, legitimen, durchzusetzender Konsequenz. Abt. 2 (Abt.5 - OA) (außendienstlich) - Einsatzleitung: alleinige Verantwortung obliegt Sachgebietsleitung im Außen-/Innendienst, Ansprechpartner: innen im Außendienst: Sonderaufgaben = Executive (Ausübung des Polizeirechts) Umsetzung des Einsatzbefehles Ordnungs-/Stadt-/(Verkehrsüberwachung) Städt. Verkehrspolizei (Gefahrenabwehrbehörden), weil Zuständigkeit = Landkreis/Stadt/Gemeinde Veranstaltungsort und Erlaubnis erteilt es zu veranstalten; ggf. wenn die Erforderlichkeit es ausweist in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden Trotz einer möglichen Sachratenleitung (etc.), ist es nicht möglich die Verantwortung dahingehend zu übertragen, weil es nicht deren Aufgabe ist, sondern hier muss die Sachgebietsleitung nicht nur ihrer Aufgabe gerecht werden, sondern auch die volle Verantwortung tragen, weil es in der Hierarchie des Sachgebietes, das höchste bekleidende Amt ist, als Mandatsträger mit betrauten hoheitlichen Aufgaben! Kommentar: Da sagen diese pädagogischen Menschen immer, dass das Zocken von Ego-Shooter (z.B. Counter Strike, Unreal Tournament, Quake III Arena, etc.) einen schädlichen Einfluss hätte, dahin gehend ist ihnen recht zu geben, wenn es sich dabei um noch nicht charakteristisch und psychologisch, gefestigte Personen handelt, mit Hang zu einer gewissen Labilität und somit sich in einer dieser künstlich angelegten Welten absolut verliert, da kein Ausgang mehr gefunden werden kann. Das gleiche wurde auch mal über die (PC-)Fantasyrollenspiele (RPG: Dungeons And Dragons, Das schwarze Auge, Midgard, etc.) als Behauptung aufgestellt und auch widerlegt, wie bei den Ego-Shooter. Als Beispiel nehmend Counter Strike (CS) dort, wird auf spielerrischer Weise das taktische und das instinktive, sowie das zusammenspielen innerhalb einer kleinen Truppe trainiert, um die gegnerische sich feindseligverhaltene Truppe auszuschalten (Spielprinzip: Antiterroristen vs. Terroristen), aus der sportlichen Sichtweise in anderen Ego- Shooter gibt es noch Capture The Flag (übersetzt: erobere die Fahne). In Rollenspiele (Ego- Shooter und/oder RPG’s) werden also verschiedentliche Arche-Typen an Lebewesen (Helden- Truppe) in einer teils realen künstlich erzeugten Welt nachgeahmt, als Beispiel zu Trainingszwecken für eine bestehende auszuschaltende oder anstehende bevorstehende Bedrohung als Mission im Spiel (Ego-Shooter: Team Vs. Team; RPG: Heldentruppe hat eine Queste aufzulösen (= Aufgaben zu erfüllen, Geheimnisse zu erforschen, Rätsel lösen, etc.)). Nehmen wir wieder unseren Platz (siehe nachfolgende Bilder) ist dieser, aus (polizei)taktischen Gründen, ungeeignet als Teil der Laufstrecke, weil in U-Form als Wendekehre für das Läuferfeld, es unkalkulierbare Risiken in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung der teilnehmenden Läufer, sowie auf die restliche Bevölkerung (Bürger und Besucher der Kommune als Zuschauer der Veranstaltung) birgt und das zum Trotz verschiedentlicher ausgeführter Absperrmaßnahmen (Verkehrseinrichtungen (§43 StVO); abgrenzende Absperrgitter), weil in dieser Form (Wendekehre in U-Form) die Störeffekte von allseitigem außen unberechenbar vorhersehbar bleiben und damit ist es für die eingesetzten Kräften vor Ort, die Aufgabe zu erfüllen, fast zur Unmöglichkeit verdammt sind. Selbst als gradlinig durchweg angeordnete zu durchlaufende Laufstrecke, macht es das nicht einfacher, dadurch dass dieser Platz umgeben ist von einem offenen weiträumigen Gelände. Solch ein Platz ist dahingehend prädestiniert, für einen Jahrmarkt mit seinen Fahrgeschäften, nicht desto Trotz sollten, während des eingeräumten Zeitfensters für das Jahrmarkt treiben, Ordnungskräfte Präsenz zeigen, um im Bedarfsfall (z.B. Notfall) weitere abrufbare Kräfte des Polizei-, Rettungs- und/oder Feuerwehrdienstes bei zu ordern zu können. © Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgrundlage und als Ausbildungsgrundlage (§36, §44, §45 StVO) [18] © Frank Vogler

© Frank Vogler © Frank A. Vogler Kellereiplatz aus der Ichperspektive Kellereiplatz aus der Vogelperspektive (man beachte das im 3. OG angelegte Parkdeck des anliegenden Chinon-Center) Nachtrag: Ich bin kein Verfechter solcher Spiele (Ego-Shooter), aber um gewisse menschenähnliche Fähigkeiten zu trainieren, sowie teils real bezogene Szenarien in einer künstlich erzeugten Spielwelt auswerten zu können in Bezug auf was könnte passieren, wenn, sind diese Spiele allemal prädestiniert. Man darf nur nicht vergessen und sich immer bewusst sein, die Gegner mögen künstlicher Natur sein, werden aber am anderen Ende von einem lebenden Menschen durch die künstlich erschaffene Welt gesteuert. Was die RPG’s (PC, Real-Life) angeht, werden damit gewisse menschliche natürliche Fähigkeiten (z. B. erforschen, rätsellösen = Logik) nicht nur gefördert, sondern auch gestärkt, weil wird die Aufgabe nicht erfüllt, ist kein ruhmreiches Ende zu erwarten. Abschließender Kommentar: Der Autor hat überhaupt nichts gegen diese sehr großartige Stadt “Hofheim am Taunus“; Sie bietet nun mal mit diesen wunderbar angelegten Parkplätzen (Kellereiplatz, am Untertor, Chinonplatz), die auch sehr stark frequentiert sind, 1A bilderbuchhafte Plätze für solch lehrhafte Beispiele in der polizeirechtlichen Verkehrskunde; innerhalb einer Straße mit ihren eigenen autarken zugelassenen Definitionsbereichen (Fahrbahn, Seitenstreifen, Rad-/Gehweg, Zonen, Plätze, etc.) ausschließlich derer sie auch nur innerhalb der Gemarkungsgrenze liegen dürfen, des Marktflecken im zuständigen Landkreis (Main-Taunus- Kreis). © Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgrundlage und als Ausbildungsgrundlage (§36, §44, §45 StVO) [19] © Frank Vogler

© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Kellereiplatz aus der Ichperspektive<br />

Kellereiplatz aus der Vogelperspektive<br />

(man beachte das im 3. OG angelegte Parkdeck des anliegenden Chinon-Center)<br />

Nachtrag: Ich bin kein Verfechter solcher Spiele (Ego-Shooter), aber um gewisse<br />

menschenähnliche Fähigkeiten zu trainieren, sowie teils real bezogene Szenarien in einer<br />

künstlich erzeugten Spielwelt auswerten zu können in Bezug auf was könnte passieren, wenn, sind<br />

diese Spiele allemal prädestiniert. Man darf nur nicht vergessen <strong>und</strong> sich immer bewusst <strong>sein</strong>, die<br />

Gegner mögen künstlicher Natur <strong>sein</strong>, werden aber am anderen Ende von einem lebenden<br />

Menschen durch die künstlich erschaffene Welt gesteuert. Was die RPG’s (PC, Real-Life) angeht,<br />

werden damit gewisse menschliche natürliche Fähigkeiten (z. B. erforschen, rätsellösen = Logik)<br />

nicht nur gefördert, sondern auch gestärkt, weil wird die Aufgabe nicht erfüllt, ist kein<br />

ruhmreiches Ende zu erwarten.<br />

Abschließender Kommentar: Der Autor hat überhaupt nichts gegen diese sehr großartige Stadt<br />

“Hofheim am Taunus“; Sie bietet nun mal mit diesen w<strong>und</strong>erbar angelegten Parkplätzen<br />

(Kellereiplatz, am Untertor, Chinonplatz), die auch sehr stark frequentiert sind, 1A<br />

bilderbuchhafte Plätze für solch lehrhafte Beispiele in der polizeirechtlichen Verkehrsk<strong>und</strong>e;<br />

innerhalb einer Straße mit ihren eigenen autarken zugelassenen Definitionsbereichen (Fahrbahn,<br />

Seitenstreifen, Rad-/Gehweg, Zonen, Plätze, etc.) ausschließlich derer sie auch nur innerhalb der<br />

Gemarkungsgrenze liegen dürfen, des Marktflecken im zuständigen Landkreis (Main-Taunus-<br />

Kreis).<br />

© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [19] © Frank Vogler

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