Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
Bereiche/Plätze/Zonen als Beispiel: Fußgängerzone (Vz. 242 StVO); Verkehrsberuhigter Bereich<br />
(Vz.325 StVO); Beschilderter Abstellplatz zum Parken (Vz. 314/315 StVO); Rad-/Reit-/Gehwege<br />
mit <strong>und</strong> ohne Beschilderung (Vz. 237/238/239/240/241 StVO); Taxenstand (Vz. 229 StVO)<br />
Vorschriftzeichen als Beispiel: absolutes <strong>und</strong> eingeschränktes Haltverbot (Vz. 283/286 StVO)<br />
Eingriffsbefugnisse (Rechtsquellen: HSOG; StPO; OWIG; StVG (StVO)):<br />
§1 Abs.1, 2; §2; §3; §4; §5; §8; §10; §11; §31; §40; §47; §48 (§52, §55 Abs.1-4); §77 HSOG;<br />
§152 StPO; §47 OWIG i.V.m. §35, §36, §38, §43, §45 StVO<br />
Als Beispiel dienend, sagen wir mal, in dieser sehr großartigen Stadt Hofheim/Ts. findet am<br />
20.08.2023 von 06:00-20:00 Uhr ein Marathonlauf statt.<br />
Nachfolgendes Bild zeigt einen nach Vz.314 StVO ausgeschilderten Platz mit Gebots- <strong>und</strong><br />
Verbotsbeschilderung, der <strong>Teil</strong> der Laufstrecke ist, dem entsprechend ist dieser abgrenzend zu<br />
sperren in dem benannten Zeitraum für das zu benutzende Läuferfeld.<br />
(rechte Seite Einfahrtsbereich – Vz. 314 StVO mit Zusatz Parkschein…., linke Seite<br />
Ausfahrtsbereich – Vz. 267 StVO)<br />
Umsetzung des polizeilichen Verwaltungsaktes (§31, §47, §52, (§56) HSOG), der Anordnung<br />
nach §45 Abs.1, 3, 4 StVO durch die Ordnungs-/Stadt-/(Verkehrsüberwachung) Städt.<br />
Verkehrspolizei:<br />
Wieder mal als Beispiel dienend dieses Straßenverkehrsamt (Ffm) <strong>und</strong> <strong>sein</strong>e Abt.2 <strong>und</strong> 3:<br />
Abt. 3 = Austellende Straßenverkehrsbehörde der Anordnung nach §45 Abs.1, 3, 4 StVO<br />
(Ordnungsbehördlicher Verwaltungsakt), für anstehende (<strong>Teil</strong>-)Straßensperrungen, Umleitungen<br />
des Fließverkehrs <strong>und</strong> mobile Haltverbotsstrecken der einzelnen Straßenbereiche = Hier bei geht<br />
es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nach §1 Abs.(1,) 2, 3, §2 Satz 2, 3, §3<br />
Abs.1, §89 HSOG während des Betriebes der Veranstaltung, damit ein vonstattengehender<br />
sowie als auch soweit möglicher reibungsloser Ablauf am wahrscheinlichsten zu<br />
gewährleisten, um die höchste anzunehmende erzeugende Sicherheit dahingehend erbringen<br />
zu können.<br />
Abt.2 (innerdienstlich) - Gr<strong>und</strong>satzangelegenheiten = Austellende <strong>und</strong> erstellende Straf-<br />
/Verfolgungsbehörde des Polizei-Verbotes nach §31 HSOG (polizeilicher Verwaltungsakt als<br />
zusätzlicher Bestandteil der Anordnung nach §45 StVO) = Hier bei geht es um die<br />
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung nach §1 Abs.1, 2, 3, §2 Satz 2, 3,<br />
§3 Abs.1, §89 HSOG während des Betriebes der Veranstaltung, damit ein<br />
vonstattengehender sowie als auch soweit möglicher reibungsloser Ablauf am<br />
wahrscheinlichsten zu gewährleisten, um die höchste anzunehmende erzeugende Sicherheit<br />
dahingehend erbringen zu müssen.<br />
© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [17] © Frank Vogler