Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
3.1 Bedarf<strong>sein</strong>griffe<br />
Bedarf<strong>sein</strong>griffe sind, durch bedingte, verschiedentliche, begehrliche, eingeforderte Bedarfe im<br />
öffentlichen Bedarfsraum, somit auch erforderliche Maßnahmen des anstehenden unbedeckten<br />
Bedarfes, unter Zuhilfenahme legitimierter Kräfte, die, damit den gewissendlichen,<br />
verschiedentlichen, begehrten, anfordernden Bedarfsbereich abzudecken zu versuchen.<br />
Eingriffsbefugnisse (Rechtsquellen: HSOG; StPO; OWIG; StVG (StVO)):<br />
§1 - §11, §31, §40, §47, §48, §77 HSOG; §152 StPO; §47 OWIG i.V.m. §1, §35, §36, §38, §43,<br />
§44, §45 Abs.1, 3 StVO<br />
3.2 Bedarfsfälle<br />
Bedarfsfälle sind, bedingt durch künstliche oder auf natürliche Weise unvorhergesehene,<br />
entstandene, eingetretene Ereignisse, deren jetziger Ist-Zustand, ein sofortiges Handeln nicht nur<br />
erforderlich macht, sondern auch fordernd darauf Bestand hat.<br />
Eingriffsbefugnisse (Rechtsquellen: HSOG; StPO; OWIG; StVG (StVO)):<br />
§1 Abs.1, 2; §2; §3; §4; §5; §8; §10; §11; §31; §40; §47; §48 (§52, §55 Abs.1-4); §77 HSOG;<br />
§152 StPO; §47 OWIG i.V.m. §24, §26a StVG; §35, §36, §38, §43, §44, §45 StVO<br />
Anzulaufende/Angelaufene Maßnahme:<br />
§1 Abs.1, 2, §2, §3 Abs.1, (3) HSOG (= Verkehrsleitmaßnahme (§8, §11, §52, §55, HSOG; §35,<br />
§36, §38, §43, §44, §45 StVO))<br />
(3) Bei Ankunft der bestimmten Örtlichkeit (ausgefallene LSA/LZA) erfolgt eine augenscheinliche<br />
Bewertung, weshalb kam es zum Versagen der technischen Einrichtung (LSA/LZA):<br />
§1 Abs.1, 2, §2, §3 Abs.3 Straftat (§152 StPO) <strong>und</strong>/oder Ordnungswidrigkeit (§47 OWIG) =<br />
ggf. mutwillige Zerstörung, ist es weder noch, besteht die Möglichkeit eines Defektes, durch<br />
entstandene etwaige Umstände, wie z.B.:<br />
1. Durch Beschädigung<br />
2. Durch Baumaßnahmen<br />
3. Durch technischen Defekt<br />
4. Durch Notstand<br />
5. Durch Veranstaltungen (siehe auch Punkt 3.3)<br />
6. Klimabedingt wegen Feuchtigkeit, Kälte, Hitze usw.<br />
7. Sonstige auf(ge)tretende Ereignisse<br />
3.3 Bedingte Bedarfsfälle/-eingriffe zugleich mit einem ordnungsbehördlichen<br />
Verwaltungsaktes (Anordnung nach §45 Abs.1, 3, 4 StVO) durch das Polizei- <strong>und</strong><br />
Ordnungsrecht (POR), nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG)<br />
Damit man genau versteht um was es dabei gr<strong>und</strong>sätzlich geht hier wird mit reinem<br />
<strong>Eingriffsrecht</strong> nach B<strong>und</strong>esrecht, nachdem Polizeirecht auf Landesrechtsebene (Hessen), in einem<br />
Bezirk einer Kommunalen Gebietskörperschaft (Landkreis, Stadt oder Gemeinde), ein Verbot<br />
durch eine <strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong>/oder Polizeibehörde angeordnet, einen für die allgemeine<br />
Öffentlichkeit erschaffenen Platz nicht mehr betreten/benutzen zu dürfen; um damit einem nur<br />
bestimmten öffentlichen allgemeinen Personenkreis weiterhin zur Verfügung stellen zu können,<br />
mit Zustimmung der Kommunalen Gebietskörperschaft (Landkreis, Stadt oder Gemeinde),<br />
ausgehend von einer privaten Person (Veranstalter).<br />
© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [13] © Frank Vogler