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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Polizeibeamte zur Überwachung des Verkehrs einzusetzen, die dann erforderlichenfalls in<br />

den Verkehrsablauf eingreifen.<br />

4 II. Wenn besondere Verhältnisse es erfordern, kann der Polizeibeamte mit dem einen Arm<br />

„Halt“ anordnen <strong>und</strong> mit dem anderen abbiegenden Verkehr freigeben.<br />

5 III. Bei allen Zeichen sind die Arme so lange in der vorgeschriebenen Haltung zu<br />

belassen, bis sich der Verkehr auf die Zeichen eingestellt hat. <strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>stellung muss<br />

jedoch bis zur Abgabe eines neuen Zeichens beibehalten werden.<br />

6 IV. <strong>Die</strong> Zeichen müssen klar <strong>und</strong> bestimmt, aber auch leicht <strong>und</strong> flüssig gegeben werden.<br />

3. Bedarf<strong>sein</strong>griffe/-fälle<br />

Manuelle Verkehrsleitmaßnahmen, durch legitim eingesetztes Personal mit <strong>und</strong> ohne<br />

Zuhilfenahme verschiedentlicher Verkehr<strong>sein</strong>richtungen nach §43 Abs.1 Satz 1 StVO, wegen<br />

vorhergesehener, sowie unvorhergesehener, eingetretener, geschehener Ereignisse entweder auf<br />

natürlicher <strong>und</strong>/oder künstlicher Basis, sowie bei erforderlichen Bauarbeiten, des<br />

Straßenbaulastträgers durch eine Firma, die in dessen Auftrag die Arbeiten durchführen möchte<br />

oder eben auch das begleiten von Filmgesellschaften die im öffentlich Raum ihrer künstlerischen<br />

Freiheit nachgehen wollen/müssen (Dreharbeiten für Film <strong>und</strong> Fernsehen).<br />

Rechtliches vorweg zu den 2 folgenden Punkten:<br />

Muss eine Androhung nach §48 HSOG erfolgen, an das Allgemeinwohl, in Form von Gestik (z.B.:<br />

Handzeichen), des Verbalen (z.B.: Zuruf), mit einem Gegenstand (Winkerkelle; Anhaltestab;<br />

<strong>Die</strong>nstfahrzeug) oder mit Verkehr<strong>sein</strong>richtungen nach §43 Abs.1 Satz 1 StVO (siehe Punkt 2), als<br />

Ausdrucksform der Androhung von Zwangsmittel im Detail des §52 HSOG, weil ggf. Hilfsmittel<br />

(<strong>Die</strong>nstfahrzeug) der körperlichen Gewalt durch §55 Abs.1-3 HSOG zum Einsatz gebracht werden<br />

könnten, um die bedarfsbedingten, manuellen Verkehrsleitmaßnahmen durchzusetzen.<br />

§58 Abs.1 Satz 2 HSOG Von der Androhung des §52 HSOG kann abgesehen werden, wenn<br />

die Umstände dies nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des<br />

Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.<br />

1. Gemäß §10, §11 <strong>und</strong> nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) durch §55<br />

Abs.1, 2 HSOG - eines der bereitgestellten <strong>Die</strong>nstfahrzeuge als Hilfsmittel zum<br />

absperren/absichern von Straßen, Plätzen <strong>und</strong> anderweitigem Gelände in der oben genannten<br />

Gemarkung, wenn es die Maßnahme Situationsbedingt erforderlich macht. Auch sind sie<br />

ermächtigt <strong>und</strong> befugt Fahrzeuge unter Verwendung der Sonder- <strong>und</strong>/oder Wegerechte<br />

mit/ohne eingeschaltetes Sondersignal (blaues Blinklicht <strong>und</strong>/oder Einsatzhorn) zu führen nach<br />

§35 <strong>und</strong> §38 Abs. 1+2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).<br />

2. Gemäß §10, §11 <strong>und</strong> nach §55 Abs. 3 HSOG (Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) durch §55<br />

Abs.1, 2 HSOG - als Technische Sperre nach §55 Abs. 3 HSOG i.V.m. §45 Abs. 1, 3 StVO -<br />

Vz. 600 StVO (Absperrschranke), Vz. 605 StVO (Leitbake), Vz. 610 StVO (Leitkegel), Vz.<br />

615/616 StVO (Fahrbare Absperrtafel), wenn es Situationsbedingt die Maßnahme erfordert,<br />

aufzustellen. Der jeweilige Baulastträger der Gemarkung bzw. die örtliche Branddirektion der<br />

Rettungskräfte (Feuerwehr) <strong>und</strong>/oder der Bevölkerungsschutz (Technisches Hilfswerk (THW)<br />

ist nicht immer vorhanden) stellen die genannten Verkehr<strong>sein</strong>richtungen nach §43 StVO zur<br />

Verfügung, wenn nötig.<br />

Eine direkte Androhung von Zwangsmittel nach §48 HSOG, muss weiterhin separat erfolgen,<br />

in legitimer Art <strong>und</strong> Weise.<br />

© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [12] © Frank Vogler

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