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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.), welches auch nicht mehr als<br />

richtig ist, dass eben nur dafür ausgebildete, legitimierte Kräfte diesen Anspruch für sich<br />

nehmen können <strong>und</strong> dürfen, um damit unvorhergesehene/n eingetretene/n Ereignis/sen oder<br />

in Erwartung eines einzutretendes vorhergesehenes Ereignisses, diesen damit, gebotenen<br />

Einhalt zu gebieten. Dazu zählen nicht nur die genannten Kräfte der genannten Behörden,<br />

sondern auch das Rettungswesen, sowie weitere in §35 StVO, mit <strong>und</strong> ohne der<br />

Berechtigung des §38 StVO, aufgeführte Institutionen.<br />

2.1.4 Schutzausrüstung/-kleidung<br />

Das Tragen <strong>und</strong> teilweise benutzen der auf geführten Gegenstände, solange die Tätigkeit<br />

(Kontrollmaßnahmen, mit ggf. erforderlichen Eingriffe in den Fließverkehr) ausgeführt<br />

wird, ist mehr als nur zu empfehlen, es trägt zusätzlich zur eigenen Sorgfaltspflicht bei<br />

(Unfallverhütungsvorschrift (UVV)) <strong>und</strong> auch für alle anderen die am öffentlichen<br />

Straßenverkehr teilnehmen, durch starkes erhöhen der audiovisuellen Wahrnehmung mit<br />

Warnkleidung (EN ISO 20471) <strong>und</strong> anderweitiger Ausrüstung.<br />

Mögliche Warnbekleidung als Schutzausrüstung:<br />

(Entsprechender Anforderung der Tätigkeit ist die Warnschutzklasse zu wählen)<br />

Retroreflektierende/r Anorak/Parka/Jacke/Warnweste; Hosen; Schuhe oder Stiefel (S3;<br />

rutschfeste <strong>und</strong> säurebeständige Sohle); Schnitthemmende leichte <strong>und</strong>/oder schwere<br />

Handschuhe (Kevlar o.ä. Material)<br />

Bei Eingriffen in den Fließverkehr nach §36 StVO:<br />

Weiße Mütze <strong>und</strong> Handschuhe (Sommer <strong>und</strong>/oder Winter Ausführung, entsprechend der<br />

Jahreszeit); Trillerpfeife; Winkerkelle <strong>und</strong>/oder Anhaltestab; bereitgestelltes<br />

<strong>Die</strong>nstfahrzeug (§35; §38 StVO)<br />

Als weitere Ausrüstung:<br />

Unfallkreide; Notizblock (Din A 6) mit Stift; Blöcke um ggf. eine OWI<br />

(Datenerfassungsblock (DEB)) auszustellen <strong>und</strong>/oder auch eine Abschleppmaßnahme<br />

durchzuführen; 1.Hilfe- Tasche für den Gürtel/Koppel<br />

Als schützend anzusehende Ausrüstung:<br />

1. Ballistische Schutzweste, bis zu einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius (schützt die<br />

inneren Organe, bei einem Aufprall mit einem Gegenstand)<br />

2. FFP2/KN95 Maske, bis zu einer Außentemperatur von 15 Grad Celsius<br />

(Schutz vor Feinstaubpartikel <strong>und</strong>/oder ähnlichem, außerdem hält diese das bedeckte<br />

Gesicht warm im Winter)<br />

3. die einfache OP-Maske ab 15 Grad Celsius<br />

(Schutz vor Feinstaubpartikel <strong>und</strong>/oder ähnlichem, außerdem hält diese das bedeckte<br />

Gesicht nicht so warm im Sommer)<br />

2.1.5 Zeichen - §36 Abs.1, 2, 3 StVO<br />

An Kreuzungen wird angeordnet, durch Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen <strong>und</strong>/oder durch<br />

Hilfspolizeibeamte/Hilfspolizeibeamtinnen (§99 HSOG), zwei vorgesehene, bestimmte <strong>und</strong><br />

legitime Zeichen zu geben, da diese auch gesetzlich vorgeschrieben werden, durch §36<br />

StVO Achtungszeichen <strong>und</strong> Haltzeichen<br />

Achtungszeichen erfolgen, durch einen, in nach oben gezeigter Richtung des<br />

vertikalen durchgestreckten Armes (Senkrecht)<br />

© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [10] © Frank Vogler

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