Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
© Frank Vogler<br />
Des Weiteren gilt es auch zu beachten der §3 Abs.1 gibt den Verweis auf §1 i.V.m. §2 HSOG das ist<br />
damit die Aufgabenerfüllung der, in §1 Abs.1 HSOG, genannten <strong>und</strong> definierten <strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong><br />
Polizeibehörden, es wird immer von den <strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong>/oder Polizeibehörden gesprochen im<br />
HSOG, wenn es sich um Aufgaben- <strong>und</strong> Auftragsangelegenheiten handelt, hinsichtlich des<br />
Geltungsbereiches, der Zuständigkeit <strong>und</strong> des Anwendungsbereiches!!!<br />
Definition <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde (Aufgaben- <strong>und</strong> Auftragsangelegenheiten):<br />
§1 Abs.1, 3, 6+§2+§3 Abs.1+§77+§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4, Satz 2+§90+§100 HSOG<br />
1. <strong>Gefahrenabwehr</strong> als Aufgabenangelegenheit<br />
2. Ordnungswidrigkeiten als Auftragsangelegenheit<br />
3. Verfolgungsbehörde<br />
Definition Hilfspolizei (Aufgaben- <strong>und</strong> Auftragsangelegenheiten):<br />
§1 Abs. 2, 3, 6+§3 Abs.3+§99+§101 Abs.2 HSOG+§152 StPO+§47 OWIG<br />
Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten zu erforschen <strong>und</strong> zu verfolgen als Aufgabenangelegenheit =<br />
Strafverfolgung<br />
Definition Sonderordnungsbehörden (§90 HSOG)<br />
1 Sonderordnungsbehörden sind Behörden außerhalb der allgemeinen Verwaltung, denen<br />
durch besondere Rechtsvorschriften Aufgaben der <strong>Gefahrenabwehr</strong> zugewiesen sind. 2 Sie<br />
bleiben in ihrer Organisation <strong>und</strong> besonderen Zuständigkeit unberührt. 3 Abweichend von<br />
Satz 1 können auch Ministerien Sonderordnungsbehörden <strong>sein</strong>.<br />
Zeichnung wie unten, so oben Lesbarkeit von unten nach oben oder umgekehrt<br />
© Frank A. Vogler