Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
Einführung<br />
Bei manuellen Verkehrsleitmaßnahmen handelt es sich um, ein erforderliches, anstehendes, gegebenes,<br />
bedarfsgefälliges, eingetretenes Ereignis, welches sich durch plötzliches verändern von automatisierten<br />
Abfolge zustände (Lichtzeichen-/Lichtsignalanlage (LZA/LSA)) eingestellt hat, weshalb<br />
verschiedentliche teilautonome Zustände (Fahrzeuge mit ihren Fahrzeuglenkern) dadurch dies dann<br />
einfordern, in dem Personen in ihrer Funktion als Hilfspolizeibeamter/Hilfspolizeibeamtinnen<br />
erlaubnisweise gestattet wird, diese Abfolge zustände Mangel versuchsweise abzustellen mit ihrer<br />
Tätigkeit, in dem, durch Eingriffe in den fließenden Straßenverkehr, anhand von klaren, deutlichen <strong>und</strong><br />
unmissverständlichen, gegebenen Zeichen <strong>und</strong> Weisungen an die <strong>Teil</strong>nehmenden im Straßenverkehr,<br />
somit der angeforderten <strong>und</strong> angestrebten Maßgabe, derer die Vorgabe in der Straßenverkehrsordnung<br />
festgeschrieben ist, erteilt durch die straßenverkehrsbehördliche Institution<br />
(B<strong>und</strong>esverkehrsministerium), den Verkehrsfluss so gut wie möglich wieder in sichere Bahnen zu<br />
führen, um damit der verb<strong>und</strong>enen Aufrechterhaltung der öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung zur<br />
Genüge getan wird, dies geschieht nach besten Wissen <strong>und</strong> Gewissen der ausführenden Personen<br />
(HiPo/LaPo).<br />
§ 36 Straßenverkehrsordnung<br />
Zeichen <strong>und</strong> Weisungen der Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen<br />
(1) 1 <strong>Die</strong> Zeichen <strong>und</strong> Weisungen der Polizeibeamten/-beamtinnen sind zu befolgen. 2 Sie gehen allen<br />
anderen Anordnungen <strong>und</strong> sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von<br />
<strong>sein</strong>er Sorgfaltspflicht.<br />
(2) An Kreuzungen ordnet an:<br />
1. 1 Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung: "Halt vor der<br />
Kreuzung".<br />
2 Der Querverkehr ist freigegeben.<br />
3 Wird dieses Zeichen gegeben, gilt es fort, solange in der gleichen Richtung gewinkt oder nur<br />
die Gr<strong>und</strong>stellung beibehalten wird. 4 Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9<br />
abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.<br />
2. Hochheben eines Arms:<br />
"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten",<br />
für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: "Kreuzung räumen".<br />
(3) <strong>Die</strong>se Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.<br />
(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen <strong>und</strong> an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen<br />
entsprechende Bedeutung.<br />
(5) 1 Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der<br />
Verkehrstüchtigkeit <strong>und</strong> zu Verkehrserhebungen anhalten. 2 Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch<br />
geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte<br />
gegeben werden. 3 Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten<br />
werden. 4 <strong>Die</strong> Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.<br />
© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [3] © Frank Vogler