24.02.2022 Aufrufe

Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Einführung<br />

Bei manuellen Verkehrsleitmaßnahmen handelt es sich um, ein erforderliches, anstehendes, gegebenes,<br />

bedarfsgefälliges, eingetretenes Ereignis, welches sich durch plötzliches verändern von automatisierten<br />

Abfolge zustände (Lichtzeichen-/Lichtsignalanlage (LZA/LSA)) eingestellt hat, weshalb<br />

verschiedentliche teilautonome Zustände (Fahrzeuge mit ihren Fahrzeuglenkern) dadurch dies dann<br />

einfordern, in dem Personen in ihrer Funktion als Hilfspolizeibeamter/Hilfspolizeibeamtinnen<br />

erlaubnisweise gestattet wird, diese Abfolge zustände Mangel versuchsweise abzustellen mit ihrer<br />

Tätigkeit, in dem, durch Eingriffe in den fließenden Straßenverkehr, anhand von klaren, deutlichen <strong>und</strong><br />

unmissverständlichen, gegebenen Zeichen <strong>und</strong> Weisungen an die <strong>Teil</strong>nehmenden im Straßenverkehr,<br />

somit der angeforderten <strong>und</strong> angestrebten Maßgabe, derer die Vorgabe in der Straßenverkehrsordnung<br />

festgeschrieben ist, erteilt durch die straßenverkehrsbehördliche Institution<br />

(B<strong>und</strong>esverkehrsministerium), den Verkehrsfluss so gut wie möglich wieder in sichere Bahnen zu<br />

führen, um damit der verb<strong>und</strong>enen Aufrechterhaltung der öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung zur<br />

Genüge getan wird, dies geschieht nach besten Wissen <strong>und</strong> Gewissen der ausführenden Personen<br />

(HiPo/LaPo).<br />

§ 36 Straßenverkehrsordnung<br />

Zeichen <strong>und</strong> Weisungen der Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen<br />

(1) 1 <strong>Die</strong> Zeichen <strong>und</strong> Weisungen der Polizeibeamten/-beamtinnen sind zu befolgen. 2 Sie gehen allen<br />

anderen Anordnungen <strong>und</strong> sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von<br />

<strong>sein</strong>er Sorgfaltspflicht.<br />

(2) An Kreuzungen ordnet an:<br />

1. 1 Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung: "Halt vor der<br />

Kreuzung".<br />

2 Der Querverkehr ist freigegeben.<br />

3 Wird dieses Zeichen gegeben, gilt es fort, solange in der gleichen Richtung gewinkt oder nur<br />

die Gr<strong>und</strong>stellung beibehalten wird. 4 Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9<br />

abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.<br />

2. Hochheben eines Arms:<br />

"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten",<br />

für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: "Kreuzung räumen".<br />

(3) <strong>Die</strong>se Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.<br />

(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen <strong>und</strong> an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen<br />

entsprechende Bedeutung.<br />

(5) 1 Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der<br />

Verkehrstüchtigkeit <strong>und</strong> zu Verkehrserhebungen anhalten. 2 Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch<br />

geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte<br />

gegeben werden. 3 Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten<br />

werden. 4 <strong>Die</strong> Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.<br />

© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [3] © Frank Vogler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!