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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Vorgeschichte<br />

Als<br />

Verkehrsregler<br />

Und<br />

Widmung<br />

zugleich<br />

Begonnen hat alles zu Zeiten des Ordnungsamtes <strong>und</strong> der Verkehrsüberwachung<br />

(Städt. Verkehrspolizei), mit dem alleinigen Urheber, Ersteller <strong>und</strong> Autor (Frank<br />

Vogler) des Gesamtwerkes “<strong>Gefahrenabwehr</strong>“ (siehe oben <strong>und</strong> unten jeweils <strong>und</strong>/oder<br />

es sind nur Drachen abgebildet), durch die/den Ausbilder/in <strong>und</strong> zugleich<br />

Sachgebietsleiter/in (H. W-K. <strong>und</strong> M.H.), die diesen zum Verkehrsregler nach §36<br />

StVO ausbildeten im Jahre 2000, sowie zu viel späteren Zeiten in der<br />

Verkehrsleitzentrale (VLZ) mit Fortführung der Baustellenüberwachung (siehe<br />

Rechts- Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage) mit der Kollegin (B.G.).<br />

Nach der bestandenen Verkehrsreglerprüfung, welche im direkten Anschluss der<br />

1wöchigen Ausbildung zum Verkehrsregler stattfand, ging der Urheber zu <strong>sein</strong>er<br />

damaligen DGLIN (C.K.) <strong>und</strong> stellvertretenden DGLIN (E.H.) <strong>und</strong> bat darum, das der<br />

Urheber eine Woche, dem Sachgebiet der Verkehrsregelung zugeteilt zu werden.<br />

Worauf, dieser eine Woche lang von sehr herzlichen <strong>und</strong> hartgesottenen<br />

Verkehrsregler: innen weiter ausgebildet wurde. Jeder dieser hartgesottenen Burschen<br />

<strong>und</strong> auch die sanftmütigen Mädels (S.R. <strong>und</strong> P.H.) dieser Reglertruppe besaßen das<br />

nötige Feingefühl, so einen Rookie wie dieser Urheber damals war als Verkehrsregler,<br />

weitere Techniken <strong>und</strong> Methodiken des manuellen Verkehrsregelns zu vermitteln…..<br />

<br />

Kommentar: ….die Strategie des Urheber, nachdem Fahrzeuge an gewunken wurden ihre Fahrt wieder<br />

aufzunehmen, dieses aber nicht gewillt waren zu befolgen, die Hände zum Gebet falten, dabei vor den<br />

stehenden Fahrzeugen auf die Knie fallend, sowie im gleichen Atemzug blickend zum Himmelsgestirn,<br />

um sie damit zum losfahren zu bewegen, ist hinlänglich bekanntermaßen Legendär <strong>und</strong> trieb so<br />

manchem anderem Fahrzeugführern in ihren wartenden Vehikeln ein dickes <strong>und</strong> fettes Grinsen ins<br />

Gesicht….. <br />

…… Haltungsnote 1A…<br />

…gibt aber en Abzug in der B-Note, weil es kein weißes Mützchen uffem Kopp hat, keine weißen<br />

Handschuhe anhat, sowie die retroreflektierende Regler-Weste mit der Uffschrift nicht trägt, aber zu<br />

mindestens der Bart ist weiß!!!....<br />

….Man kann nur hoffen diese Chef(in)-Ausbilderin der Verkehrsregelung sieht das nicht, das gibt Mecker ohne Ende….. <br />

© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [2] © Frank Vogler

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