Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
© Frank A. Vogler<br />
Vorgeschichte<br />
Als<br />
Verkehrsregler<br />
Und<br />
Widmung<br />
zugleich<br />
Begonnen hat alles zu Zeiten des Ordnungsamtes <strong>und</strong> der Verkehrsüberwachung<br />
(Städt. Verkehrspolizei), mit dem alleinigen Urheber, Ersteller <strong>und</strong> Autor (Frank<br />
Vogler) des Gesamtwerkes “<strong>Gefahrenabwehr</strong>“ (siehe oben <strong>und</strong> unten jeweils <strong>und</strong>/oder<br />
es sind nur Drachen abgebildet), durch die/den Ausbilder/in <strong>und</strong> zugleich<br />
Sachgebietsleiter/in (H. W-K. <strong>und</strong> M.H.), die diesen zum Verkehrsregler nach §36<br />
StVO ausbildeten im Jahre 2000, sowie zu viel späteren Zeiten in der<br />
Verkehrsleitzentrale (VLZ) mit Fortführung der Baustellenüberwachung (siehe<br />
Rechts- Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage) mit der Kollegin (B.G.).<br />
Nach der bestandenen Verkehrsreglerprüfung, welche im direkten Anschluss der<br />
1wöchigen Ausbildung zum Verkehrsregler stattfand, ging der Urheber zu <strong>sein</strong>er<br />
damaligen DGLIN (C.K.) <strong>und</strong> stellvertretenden DGLIN (E.H.) <strong>und</strong> bat darum, das der<br />
Urheber eine Woche, dem Sachgebiet der Verkehrsregelung zugeteilt zu werden.<br />
Worauf, dieser eine Woche lang von sehr herzlichen <strong>und</strong> hartgesottenen<br />
Verkehrsregler: innen weiter ausgebildet wurde. Jeder dieser hartgesottenen Burschen<br />
<strong>und</strong> auch die sanftmütigen Mädels (S.R. <strong>und</strong> P.H.) dieser Reglertruppe besaßen das<br />
nötige Feingefühl, so einen Rookie wie dieser Urheber damals war als Verkehrsregler,<br />
weitere Techniken <strong>und</strong> Methodiken des manuellen Verkehrsregelns zu vermitteln…..<br />
<br />
Kommentar: ….die Strategie des Urheber, nachdem Fahrzeuge an gewunken wurden ihre Fahrt wieder<br />
aufzunehmen, dieses aber nicht gewillt waren zu befolgen, die Hände zum Gebet falten, dabei vor den<br />
stehenden Fahrzeugen auf die Knie fallend, sowie im gleichen Atemzug blickend zum Himmelsgestirn,<br />
um sie damit zum losfahren zu bewegen, ist hinlänglich bekanntermaßen Legendär <strong>und</strong> trieb so<br />
manchem anderem Fahrzeugführern in ihren wartenden Vehikeln ein dickes <strong>und</strong> fettes Grinsen ins<br />
Gesicht….. <br />
…… Haltungsnote 1A…<br />
…gibt aber en Abzug in der B-Note, weil es kein weißes Mützchen uffem Kopp hat, keine weißen<br />
Handschuhe anhat, sowie die retroreflektierende Regler-Weste mit der Uffschrift nicht trägt, aber zu<br />
mindestens der Bart ist weiß!!!....<br />
….Man kann nur hoffen diese Chef(in)-Ausbilderin der Verkehrsregelung sieht das nicht, das gibt Mecker ohne Ende….. <br />
© Frank A. Vogler Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§36, §44, §45 StVO) [2] © Frank Vogler