Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Vorwort<br />
<strong>Die</strong> Frage nach der Definition <strong>und</strong> ihrem Status der Hilfspolizei im HSOG<br />
Seit Beginn meines Amtsantrittes am 01.07. im Jahr 2000, wird immer wieder Diskutiert, was die<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden mit ihren Hilfspolizeibeamten/Hilfspolizeibeamtinnen ist;<br />
Verwaltungsdienst, Polizeivollzugsdienst, Polizei an sich, usw. um dieses heraus zu finden langt ein<br />
Blick ins Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (HSOG), derer ihrer<br />
definierten Vorschriften, die man sich im einzelnen rauszuziehen muss<br />
Im HSOG ist folgendes alleinstehend, benannt <strong>und</strong> definiert (ohne die Polizeibehörden (§91)):<br />
Definition <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde:<br />
§1 Abs. 1 (Verwaltungs-/Ordnungsbehörden)<br />
§2 Satz 1 = Ordnungsbehörden (allg. Ordnungs-/Sonderordnungsbehörden)<br />
§77 Abs.3 Satz 1 Örtliche Ordnungsbehörde (Verwaltungsbehörde nach §1 Abs.1)<br />
§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4, Satz 2 Allg. Ordnungsbehörden (Oberbürgermeister/in/Bürgermeister/in als<br />
örtliche Ordnungsbehörden nach §1 Abs. 1, §2 Satz 1)<br />
§90 Sonderordnungsbehörden (Ordnungsbehörden nach §1 Abs.1, §2 Satz 1)<br />
Definition Hilfspolizei (HiPo):<br />
§99 (HiPo) + §3 Abs.3 (§152 StPO; §47 OWIG; §52, §63 HSOG) = Polizeiaufgaben <strong>und</strong> Rechte aus<br />
dem Strafrecht, sowie Befugnisse nach §101 Abs.2 HSOG, so ist die festgeschriebene Definition laut<br />
HSOG<br />
<strong>Die</strong> Frage die trotzdem gestellt werden muss, ist Was für Aufgaben hat die<br />
Polizei/Hilfspolizei zu erfüllen an sich?<br />
Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten zu erforschen <strong>und</strong> zu verfolgen (§3 Abs.3 HSOG) =<br />
Strafverfolgungs-/Ermittlungsbehörde, somit Polizeivollzugsdienst, aber man muss folgendes<br />
beachten bei der Hilfspolizei (§99 HSOG) <strong>und</strong> zwar, was wird dort genau benannt <strong>und</strong> definiert, es<br />
werden dort nur die Hilfspolizisten/Hilfspolizistinnen in ihrer Funktion benannt <strong>und</strong> definiert, ohne<br />
eine zugehörige Behörde!!!, man kann diese Funktionsbeschreibung auch als Stellenbeschreibung<br />
(§99+§3 Abs.3 i.V.m. §101 Abs.2 HSOG) sehen.<br />
Definition Funktions-/Stellenbeschreibung (HiPo)<br />
Polizei-/Ordnungs-/Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht = §1 Abs. 2, 3+§3 Abs.3+§99+§101 Abs.2<br />
HSOG das ist untrennbar verb<strong>und</strong>en, sowie zusätzlich zugewiesene Rechtsgebiete durch §1 Abs.2<br />
HSOG (z.B.: Straßenverkehrsrecht)!!!!<br />
© Frank A. Vogler