Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
Anhänger, entfernen zu lassen, ist das jenen Personen anzuweisen mit möglichen Zeitfenster, es<br />
ausführen zu lassen. Das Ganze ist zu Dokumentieren, so dann im Anschluss ist der komplette<br />
Vorgang der/dem zuständigen Fachabteilung/Sachgebiet zu zuführen, um ggf. weiteres zu<br />
veranlassen.<br />
4.4 Entfernen/Umsetzen/Sicherstellen/Einziehen von fahrbereiten<br />
Anhängern ohne Zugfahrzeug<br />
Anhänger welche, ohne Zugfahrzeug, zum Zweck des Parkens im öffentlichen Raum abgestellt<br />
wurden, müssen nach über zwei Wochen entfernt werden, von dieser Örtlichkeit, außer es sind<br />
extra dafür ausgeschilderte Parkplätze angelegt worden.<br />
<strong>Die</strong>nen ein/mehrere Anhänger, wider erwarten als Werbefläche, kann/können dieser/diese<br />
Entfernt/Umgesetzt <strong>und</strong>/oder Sichergestellt/Eingezogen werden, noch vor Ablauf der 14 Tage,<br />
sofern keine Sondernutzungserlaubnis, ausgestellt durch die zuständige <strong>und</strong> ortsansässige<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde, vorliegt.<br />
Ergeben sich, durch Ermittlungen/Nachforschungen, konkrete Anhaltspunkte, dass sich ein/eine<br />
Verantwortlicher/der Verantwortlichen in unmittelbarer Nähe aufhält, <strong>und</strong> jene/s<br />
Fahrzeug/Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder der/die Anhänger, durch Kontaktaufnahme bei Benachrichtigung<br />
unverzüglich, es zu veranlassen kann/können, dass das/die Fahrzeug/Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder der/die<br />
Anhänger, entfernen zu lassen, ist das jenen Personen anzuweisen mit möglichen Zeitfenster, es<br />
ausführen zu lassen. Das Ganze ist zu Dokumentieren, so dann im Anschluss ist der komplette<br />
Vorgang der/dem zuständigen Fachabteilung/Sachgebiet zu zuführen, um ggf. weiteres zu<br />
veranlassen.<br />
5. Entfernen/Sicherstellen/Einziehen nach HSOG / OWIG / StGB /<br />
StPO / anderen Gesetzen<br />
(§31, §40, §77 HSOG; §22, §23, §111, (§129) OWIG; §73, §74 StGB; §94, §98, §152, §164 StPO)<br />
Anmerkung:<br />
Der Zweck einer Beschlagnahme oder der Sicherstellung ist immer die Einziehung (Entzug).<br />
Bei Einziehung, ist es also zweckdienlich, dass die Maßnahme entweder eine Sicherstellung oder die<br />
Beschlagnahme ist, es geht aber auch ohne, als reine Verwahrung solange eine Maßnahme andauert.<br />
Heißt aber auch, dass eine Einziehung, eine Sicherstellung oder die Beschlagnahme nicht immer<br />
beinhalten muss.<br />
Sicherstellung/Beschlagnahme = Einziehung von Gegenständen/Sachen auf<br />
ordnungsbehördlicher/strafbehördlicher Ebene von <strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong> Polizeibehörden gleichzeitig,<br />
weil siehe 1.2 (Zulässigkeit des Verwaltungszwang) <strong>und</strong> als Beispiel dient §8 Abs.2 <strong>und</strong> §49 Abs.2<br />
HSOG oder §46 Abs.1+2 OWIG i.V.m. §94 StPO, etc., somit können <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden sehr<br />
wohl Beschlagnahmen durchführen, welche, selbstredend durch eine der Strafverfolgungsbehörden<br />
legitimiert wurde.<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [29] © Frank A. Vogler