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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

1052-30 – Streckenverbote für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen<br />

1052-31 – Streckenverbote für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung<br />

3.4 Verbringungsort/Verwahrort<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder Gegenständen, die Entfernt <strong>und</strong>/oder Sichergestellt wurden, sind dem<br />

Gelände zu zuführen, welches dem beauftragten <strong>und</strong> vertraglich geb<strong>und</strong>enen Unternehmen<br />

zugehörig ist, um es dort zu verwahren. Generell ist/sind, das/die Fahrzeug/e <strong>und</strong>/oder der/die<br />

Gegenstand/Gegenstände, welches sich in der Obhut des beauftragten <strong>und</strong> vertraglich<br />

geb<strong>und</strong>enen Unternehmens befindet, vor rechtswidrigen Zugriffen von Dritten <strong>und</strong> vor<br />

Beschädigung zu schützen. <strong>Die</strong> genauen Obhutspflichten ergeben sich aus dem §41-§43<br />

HSOG.<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder Gegenstände, die so Beschädigt sind, dass eine Umweltgefährdung nicht<br />

auszuschließen ist, sind dem entsprechend so zu sichern <strong>und</strong> zu verwahren das keine weitere<br />

Umweltgefährdung mehr von diesen ausgehen kann.<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder Gegenstände, die als Beweismittel <strong>und</strong>/oder Spurenträger bei Strafdelikten<br />

sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, sind nach Maßgabe der berufenen, zuständigen <strong>und</strong><br />

ortsansässigen Staatsanwaltschaft zu verwahren.<br />

3.5 Bericht/Dokumentation<br />

Es ist über jede Maßnahme zwingend erforderlich, eine Dokumentation (Fotos, Kopien von<br />

Dokumenten, Notizen, etc.) anzufertigen, sodass in einem Widerspruchs- <strong>und</strong><br />

verwaltungsgerichtlichen Verfahren alle Umstände (Ermittlungen, Auffinden von<br />

Verantwortlichen, etc.), die zum Entfernen, Umsetzen <strong>und</strong>/oder Sicherstellen/Einziehen<br />

geführt haben, nachvollzogen werden können.<br />

Das/die/der, von der Maßnahme, betroffene/n Fahrzeug/e; Gegenstand/Gegenstände, ist in der<br />

konkreten Ausgangsposition fotografisch festzuhalten (Einleitung der Maßnahme), als Foto der<br />

Gesamtsituation, hierbei insbesondere die konkrete Behinderung mit Darstellung der<br />

Behinderung/Gefährdung/Störung.<br />

Bei einer möglichen Umsetzung die Situation, vor <strong>und</strong> nach der Umsetzung.<br />

Beschädigungen an Fahrzeugen <strong>und</strong>/oder Gegenständen, sind diese mit kurzen Worten<br />

schriftlich zu notieren, es ist auch möglich, Fotos der Beschädigungen zu erstellen <strong>und</strong> als<br />

Ergänzung bei zufügen.<br />

Das Aufstellprotokoll der temporären bzw. der mobilen Beschilderung, über die Aufstellung<br />

der Verkehrszeichen, sowie die Liste mit Kennzeichen, ist als Kopie oder Fotografie<br />

beizufügen.<br />

Sollte ein anderes, als das vertraglich geb<strong>und</strong>ene Unternehmen beauftragt werden müssen, ist<br />

dies zusätzlich zu dokumentieren.<br />

Wird ein oder mehrere Fahrzeug/e <strong>und</strong>/oder Gegenstand/Gegenstände<br />

sichergestellt/eingezogen zur Eigentumssicherung <strong>und</strong>/oder aus Gründen der <strong>Gefahrenabwehr</strong><br />

gilt die Dokumentationspflicht entsprechend.<br />

<strong>Die</strong> Dokumentation/en sind der zuständigen Fachabteilung zu zuführen.<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [27] © Frank A. Vogler

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