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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

Fahrzeuge, die nach dem Gefahrgutrecht, erkennbar an den aufgeklappten orangenen<br />

Warntafeln mit oder ohne Zahlen, Ladung befördern/transportieren/lagern, sind bei<br />

Antreffen im ruhenden, sowie im fließenden Verkehr einer Kontrolle nach ADR <strong>und</strong><br />

StVO, StVZO zu unterziehen. Fahrzeuge im fließenden Verkehr bekommen einen<br />

geeigneten, nutzenden <strong>und</strong> zulässigen Stellplatz zugewiesen bzw. werden dorthin gelotst,<br />

um die Kontrolle durchzuführen.<br />

Festgestellte Ordnungswidrigkeiten können nach §77 Abs.2 Satz 1 HSOG mit einer<br />

Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden <strong>und</strong>/oder nach ADR (zusätzlich) sanktioniert<br />

werden.<br />

Ferner können:<br />

1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, <strong>und</strong><br />

2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder<br />

bestimmt gewesen sind, nach §77 Abs. 2 Satz (2) 3 HSOG i.V.m §22 Abs. 1 OWIG<br />

eingezogen werden.<br />

Sollte, wider erwarten, der/die Bedienstete, nicht zertifiziert geschult <strong>sein</strong>, nach dem<br />

derzeit gültigen ADR, hat sich ihre Kontrolle <strong>und</strong> die eventuell getroffenen Maßnahmen<br />

auf das Straßenverkehrsrecht (StVG; StVO; StVZO; etc.) zu beschränken, haben dann<br />

aber, sofort, die zuständige <strong>und</strong> ortsansässige <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde<br />

(Fachgebietsabteilung/Sachgebiet (Gefahrgutangelegenheiten)) zu benachrichtigen, dass<br />

zertifiziertes geschultes Personal hinzugezogen werden muss. Dementsprechend muss, auf<br />

diese gewartet werden, bis diese vor Ort ist, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet<br />

werden können, z.B. bei einem Austritt des Gefahrenstoffes…die Branddirektion<br />

unterrichten darüber usw.…<br />

“Das ADR schreibt es den Firmen vor ihr Personal nach ADR schulen lassen zu müssen.<br />

Als Überwachungsbehörde (<strong>Gefahrenabwehr</strong>behörde) sollte man mit guten Beispiel voran<br />

gehen, als Vorbildfunktion sozusagen, <strong>und</strong> ihr eigenes Personal genauso schulen lassen,<br />

weil, wenn es den Firmen vorgeschrieben wird, wird es den Behörden genauso<br />

vorgeschrieben im Zuge der Überwachung.“<br />

“Das Gefahrgutrecht (ADR) <strong>und</strong> Bereiche die nach §45 StVO (Punkt 3.2.8) eingerichtet<br />

wurden, sind damit auch im besonderen Fokus des <strong>Gefahrenabwehr</strong>echtes zu sehen, da<br />

bei unsachgemäßen Handling dieser genannten, es zu einer starken Beeinträchtigung des<br />

Allgemeinwohls kommen kann, durch sich nachziehende Unfälle oder Missgeschicke des<br />

Einzelnen.“<br />

Zu Beachten gilt, bei öffentlichen ausgeschilderten<br />

Parkplatzbereichen, welche in der Nähe oder Nah an Flüssen,<br />

Seen <strong>und</strong>/oder Wäldern eingerichtet wurden, sowie von Feld-,<br />

Wiesen- <strong>und</strong> Forstwegen, entsprechender StVO-Beschilderung<br />

Das, diese entsprechend ausgezeichnet <strong>und</strong>/oder ausgeschildert sind, entsprechend ihrer<br />

Beschaffenheit, des Zweckes als Stellplatz, sowie den Witterung<strong>sein</strong>flüssen entsprechend<br />

ver-/gesperrt werden müssen/können, um damit einer möglichen eintretender<br />

Umweltgefährdung/-verschmutzung entgegen zu wirken bzw. vorzubeugen, ggf. durch<br />

Austreten von Betriebsstoffen; Unfallgefahr durch hineinstürzen in das jeweilige<br />

Gewässer; Hochwasser an Flüssen; etc. (§1 HSOG).<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [25] © Frank A. Vogler

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