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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

Paragraph, als solcher, des einzelnen Rechtsgebietes:<br />

<strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnung (Auszug entnommen aus der derzeit gültigen Fassung):<br />

§13 Abs. 1 Punkt 11: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, entgegen<br />

§6 Abs. 3 der <strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnung, in Grünanlagen unbefugt Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder<br />

Gegenstände, Wohnwagen oder sonstige Anhänger fährt, schiebt, parkt oder abstellt.<br />

<strong>Die</strong> Ordnungswidrigkeit kann nach §77 Abs.2 Satz 1 HSOG mit einer Geldbuße bis zu<br />

5000 € geahndet werden.<br />

Ferner können:<br />

1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, <strong>und</strong><br />

2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder<br />

bestimmt gewesen sind, nach §77 Abs. 2 Satz (2) 3 HSOG i.V.m §22 Abs. 1 OWIG<br />

eingezogen werden.<br />

Siehe “A“ (<strong>Teil</strong> I) – “weitere Aufgaben, welche bei dem täglichen<br />

Außendienst anfallen könnten“, “sowie gesetzliche Aufgabenzuweisung,<br />

somit Gr<strong>und</strong>sätzliche Prinzipien“<br />

§22, §23 OWIG<br />

3.3.2 Einziehen <strong>und</strong> Sicherstellen von Anordnungen, Dokumenten,<br />

etc., sowie Gegenstände, aller Art<br />

Siehe A (<strong>Teil</strong> I) “weitere Aufgaben, welche bei dem täglichen Außendienst<br />

anfallen könnten“, “sowie gesetzliche Aufgabenzuweisung, somit<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Prinzipien“<br />

1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, <strong>und</strong><br />

2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder<br />

bestimmt gewesen sind, können nach §77 Abs. 2 Satz (2) 3 HSOG i.V.m §22 Abs. 1<br />

OWIG eingezogen werden.<br />

3.3.3 Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder Gegenstände, die Ladung nach dem<br />

Gefahrgutrecht (ADR) befördern/transportieren/lagern, weiteres<br />

siehe auch Punkt 5.4.3 (Technische Mängel)<br />

Gegenstände (Behältnisse), die Substanzen (Flüssig, Fest <strong>und</strong>/oder Gasförmig) enthalten<br />

<strong>und</strong>/oder als Lagereinrichtung (stationär <strong>und</strong>/oder mobil) dienen, sind generell nach dem<br />

Gefahrgutrecht (ADR) zu kontrollieren, ob dies nach den derzeit gültigen Vorschriften<br />

vonstattengeht, z.B.: mobile Tankstellen für Baufahrzeugen in den eingerichteten<br />

Bereichen nach §45 StVO.<br />

Des Weiteren ist bei solchen “mobilen Tankstellen“, stets darauf zu achten, dass nach<br />

Beendigung, der Arbeiten in dem Baustellenbereich, diese so gesichert sind, sodass Dritte<br />

nicht unbefugt darauf Zugriff bekommen.<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [24] © Frank A. Vogler

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