Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
Paragraph, als solcher, des einzelnen Rechtsgebietes:<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnung (Auszug entnommen aus der derzeit gültigen Fassung):<br />
§13 Abs. 1 Punkt 11: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, entgegen<br />
§6 Abs. 3 der <strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnung, in Grünanlagen unbefugt Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder<br />
Gegenstände, Wohnwagen oder sonstige Anhänger fährt, schiebt, parkt oder abstellt.<br />
<strong>Die</strong> Ordnungswidrigkeit kann nach §77 Abs.2 Satz 1 HSOG mit einer Geldbuße bis zu<br />
5000 € geahndet werden.<br />
Ferner können:<br />
1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, <strong>und</strong><br />
2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder<br />
bestimmt gewesen sind, nach §77 Abs. 2 Satz (2) 3 HSOG i.V.m §22 Abs. 1 OWIG<br />
eingezogen werden.<br />
Siehe “A“ (<strong>Teil</strong> I) – “weitere Aufgaben, welche bei dem täglichen<br />
Außendienst anfallen könnten“, “sowie gesetzliche Aufgabenzuweisung,<br />
somit Gr<strong>und</strong>sätzliche Prinzipien“<br />
§22, §23 OWIG<br />
3.3.2 Einziehen <strong>und</strong> Sicherstellen von Anordnungen, Dokumenten,<br />
etc., sowie Gegenstände, aller Art<br />
Siehe A (<strong>Teil</strong> I) “weitere Aufgaben, welche bei dem täglichen Außendienst<br />
anfallen könnten“, “sowie gesetzliche Aufgabenzuweisung, somit<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Prinzipien“<br />
1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, <strong>und</strong><br />
2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder<br />
bestimmt gewesen sind, können nach §77 Abs. 2 Satz (2) 3 HSOG i.V.m §22 Abs. 1<br />
OWIG eingezogen werden.<br />
3.3.3 Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder Gegenstände, die Ladung nach dem<br />
Gefahrgutrecht (ADR) befördern/transportieren/lagern, weiteres<br />
siehe auch Punkt 5.4.3 (Technische Mängel)<br />
Gegenstände (Behältnisse), die Substanzen (Flüssig, Fest <strong>und</strong>/oder Gasförmig) enthalten<br />
<strong>und</strong>/oder als Lagereinrichtung (stationär <strong>und</strong>/oder mobil) dienen, sind generell nach dem<br />
Gefahrgutrecht (ADR) zu kontrollieren, ob dies nach den derzeit gültigen Vorschriften<br />
vonstattengeht, z.B.: mobile Tankstellen für Baufahrzeugen in den eingerichteten<br />
Bereichen nach §45 StVO.<br />
Des Weiteren ist bei solchen “mobilen Tankstellen“, stets darauf zu achten, dass nach<br />
Beendigung, der Arbeiten in dem Baustellenbereich, diese so gesichert sind, sodass Dritte<br />
nicht unbefugt darauf Zugriff bekommen.<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [24] © Frank A. Vogler