Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
davon auszugehen, dass ein Gehweg nicht mehr Barriere frei be-/genutzt werden kann<br />
(§1 HSOG).<br />
Sogenannte Schutzstreifen für den Radverkehr, Radwege ohne Benutzungspflicht,<br />
etc., ist in der VwV-StVO nachzulesen, welche Beschaffenheit diese haben müssen,<br />
um als solche anerkannt zu werden.<br />
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO):<br />
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvb<strong>und</strong>_26012001_S3236420014.htm<br />
Eine weitere Beschilderungsmöglichkeit ist:<br />
Verkehrszeichen 239 StVO (Sonderweg “Fußweg“ im Volksm<strong>und</strong> “Sonderweg für<br />
Fußgänger“), mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO (“Radfahrer Frei“) legitim<br />
aufzustellen.<br />
Zu beachten gilt dabei allerdings, dass es ein Gehweg (Sonderweg “Fußweg“) bleibt, weil<br />
das Hauptschild (Vz. 239 StVO) es so vorgibt, es ist nur dem erlaubten Zweiradverkehr<br />
(Radfahrer) durch das Zusatzzeichen (Zz. 1022-10 StVO) erlaubt, diesen mitzubenutzen,<br />
bei größtmöglicher Vorsicht <strong>und</strong> Sorgfaltspflicht gegenüber dem zu fußgehenden<br />
Verkehr. Da der Gehweg, ausnahmslos, dem zu fußgehenden Verkehr vorbehalten ist <strong>und</strong><br />
bleibt (§1 StVO).<br />
Es ist stets zu prüfen auf die StVO-Konformität für alle Arten von Geh- <strong>und</strong> Radwegen,<br />
sowie Schutzstreifen, etc., ob die folgenden Beispielkriterien, <strong>und</strong> ob die VwV-StVO,<br />
eingehalten wurden.<br />
Beispiele für Kriterien können <strong>sein</strong>, für Geh- <strong>und</strong>/oder Radwege, etc.:<br />
<br />
<br />
Benutzbar<br />
Zumutbar<br />
Radwege, etc. zusätzlich:<br />
<br />
<br />
Straßenbegleitend<br />
Nicht vom ruhenden Verkehr zweckentfremdend zu benutzen (eine feste bauliche<br />
Abtrennung, zum verbleibenden Verkehr, ist zu empfehlen)<br />
Anmerkung: “Geh- <strong>und</strong> Radwege, etc. sind in erster Linie, nicht der <strong>Gefahrenabwehr</strong> zu<br />
zuschreiben, weil sie, in ihrer Beschaffenheit, zu den festverbauten <strong>Teil</strong>en der Straße<br />
zählen. Somit sind sie nur als Sicherheitsbereiche anzusehen <strong>und</strong> zwar für einzelne<br />
Gruppen die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, aber es könnte auch <strong>sein</strong>, dass sie in<br />
ihrer Beschaffenheit, mit der Zeit, Mängel <strong>und</strong> Beschädigungen aufweisen, die dazu führen<br />
können, dass sich Menschen verletzen könnten.“ (§1 HSOG)<br />
Kommentar zum eigenen Zitat (Anmerkung):<br />
Was haben wir denn? Wenn ein Geh-/Radweg so ver-/gesperrt ist/ wurde, sodass die<br />
jeweils verkehrsteilnehmende Gruppe, ihren zugesprochenen Sicherheitsbereich, dazu<br />
gezwungen wird, diesen aufzugeben, in dem sie ihn verlassen muss, um in einem anderen<br />
nicht ihr zugesprochenen Bereiches ihren gewählten Weg fort setzen zu können……eine<br />
nicht gewollte, künstlich, erzeugte <strong>und</strong> gefährliche Situation (§1, §10, §11 HSOG; §1<br />
StVO).<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [19] © Frank A. Vogler