Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
3.1 Voraussetzungen<br />
Wird der Verkehr, durch ein/en, im öffentlichen Raum, abgestelltes <strong>und</strong>/oder geparktes Fahrzeug<br />
(Fzg.); abgestellten Gegenstand, behindert/gestört <strong>und</strong>/oder gefährdet oder ist mit solch einer<br />
Behinderung/Störung <strong>und</strong>/oder Gefährdung mit, höchster anzunehmender, Wahrscheinlichkeit zu<br />
rechnen. Kann der/die Verantwortliche/n zur Beseitigung der Behinderung/Störung <strong>und</strong>/oder<br />
Gefährdung, dieser Verkehrs-/Behinderung/Störung/Gefährdung, nicht unverzüglich<br />
herangezogen werden, so kann/wird das Fzg. <strong>und</strong>/oder der Gegenstand unter, höchstmöglicher,<br />
Beachtung des Gr<strong>und</strong>satzes der Verhältnismäßigkeit, sowie des pflichtgemäßen Ermessens, Der,<br />
angestrebten, Maßnahmen entfernt, umgesetzt, sichergestellt oder eingezogen, ggf. verwahrt (§1,<br />
§4, §5, §6, §7, §8, §9, §10, §11, §40, §47, §48, §49, §50, (§51), §52, §77 HSOG).<br />
3.2 Verstöße gegen bestehende Halt- <strong>und</strong>/oder Parkverbote, sowie gegen<br />
Gebote, der Straßenverkehrsverordnung (StVO)<br />
<strong>Die</strong> gesetzlichen Halt- <strong>und</strong> Parkverbote sind in den §12 <strong>und</strong> §41 i.V.m Anlage 2 StVO, sowie die<br />
Gebote für Parkbereiche in §13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit) der, derzeit<br />
gültigen, Straßenverordnung (StVO), welche Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes (StVG,<br />
Stand: 28.07.2021) ist, abschließend geregelt.<br />
3.2.1 Parken <strong>und</strong>/oder Halten mit Behinderung <strong>und</strong>/oder Gefährdung<br />
(entsprechend der StVO mit <strong>und</strong> ohne der Zeichen sowie deren<br />
ausgestaltete Zusätze)<br />
Eine konkrete Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer, sowie der<br />
Anzeigeerstatter <strong>und</strong> Zeuge zugleich, offensichtlich an <strong>sein</strong>em Vorankommen,<br />
beeinträchtigt wird, durch eine Behinderung, Störung, <strong>und</strong>/oder Gefährdung (§1 Abs.1,<br />
§10 HSOG).<br />
Auch ohne, das Vorliegen einer konkreten Behinderung, im öffentlichen Raum, können<br />
Fahrzeuge <strong>und</strong>/oder Gegenstände entfernt, umgesetzt <strong>und</strong>/oder sichergestellt, eingezogen<br />
werden, wenn auf Gr<strong>und</strong> von Nachforschungen <strong>und</strong>/oder Ermittlungen, die Höchst,<br />
wahrscheinlichste, anzunehmende Erkenntnis oder Tatsache bestand hat, die<br />
Wahrscheinlichkeit begründet, dass ohne Durchführung des Entfernens, Umsetzens,<br />
Einziehens <strong>und</strong>/oder Sicherstellens erhebliche Verkehrsstörungen eintreten werden. <strong>Die</strong><br />
daraus gewonnenen Erkenntnisse <strong>und</strong>/oder Tatsachen sind schriftlich niederzulegen, des<br />
Weiteren, ist es empfehlenswert eine Bußgeldanzeige nach §77 HSOG zu schreiben, um<br />
weitere zukünftige Ordnungswidrigkeiten dieser Art in solcher Weise vermeidbar zu<br />
machen (§1 Abs.2, §10 HSOG).<br />
Anmerkung: (Besonderes Augenmerk liegt hier auf Rettungswege, Feuerwehrzufahrten<br />
(gesiegelt durch die örtliche Branddirektion) <strong>und</strong> freigegebenen Fläche, als solche, die<br />
auch im Notfall zur Benutzung dienen für die Lagerung <strong>und</strong> des Abstellens von<br />
Rettungsausrüstung. Ein weiteres besonderes Augenmerk liegt auf den<br />
Sicherheit<strong>sein</strong>richtungen (Schaltkästen) von Lichtsignal-/Lichtzeichenanlagen (LSA/LZA).<br />
Genau genommen auf dem Arbeitsbereich, für die Monteure, vor diesen Schaltkästen,<br />
diese werden in den meisten Fällen, sofern es die bauliche Beschaffenheit zulässt, als<br />
Stellplatz für den ruhenden Verkehr eingenommen <strong>und</strong> damit zweckentfremdet,<br />
dementgegen zu wirken empfiehlt es sich, durch bauliche Veränderung eine feste<br />
Abgrenzung zu schaffen, sodass fortan der/die Monteur/e ungehindert Zugang haben/hat)<br />
(§1 HSOG).<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [17] © Frank A. Vogler