Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
Kommentar zum Zitat <strong>und</strong> zur Schlussfolgerung:<br />
Damit sind wir wieder beim HSOG mit <strong>sein</strong>em besonderen Verwaltungsrecht, um es genau<br />
auszudrücken, an verschiedentlicher Vorschriften der einzelnen Paragraphen (§1 - §11, §31,<br />
§40, §47, §48, §77 HSOG). Das ganze sieht, nach einem Aushebeln einer Verordnung aus,<br />
dem ist aber nicht so, weil die <strong>Gefahrenabwehr</strong> von Leib <strong>und</strong> Leben (GG <strong>und</strong> HSOG) über<br />
allen steht <strong>und</strong> damit hat die Staatengemeinschaft der Europäischen Union alles dafür getan,<br />
dass dies auch zukünftig so bleibt <strong>und</strong> die <strong>Gefahrenabwehr</strong> auf dem Boden des jeweiligen<br />
Staates nationale Sache ist, aber auch zuweilen mit verschiedenen anderen Polizeiämtern (z.B.<br />
Europol, Interpol, etc.) zusammenarbeitet <strong>und</strong> da kommt es dann auf den jeweiligen<br />
Geltungsbereich <strong>und</strong> die Zuständigkeit an.<br />
2. Gr<strong>und</strong>lagen des Vorgehens im öffentlichen Raum<br />
2.1 Störende, Behindernde <strong>und</strong>/oder Gefährdende Auswirkung durch Fzg.<br />
<strong>und</strong>/oder Gegenstände<br />
Ein konkrete Behinderung, Störung <strong>und</strong>/oder Gefährdung liegt immer dann vor, wenn die, am<br />
teilnehmenden Verkehr, sich, wahrnehmend, gestört, behindernd <strong>und</strong>/oder gefährdend im<br />
öffentlichen Raum fühlen, sowie als auch der Anzeigeerstatter <strong>und</strong> Zeuge zugleich, durch<br />
abgestellte Fzg. <strong>und</strong>/oder Gegenstände.<br />
2.2 Gelände außerhalb des öffentlichen Raumes<br />
Kommt es auf Gelände, außerhalb des öffentlichen Raumes, durch ein dort abgestelltes Fzg.<br />
<strong>und</strong>/oder Gegenstand, welche behindern, stören <strong>und</strong>/oder gefährden, so ist der/die<br />
Verantwortliche/n zu informieren, dass es sich um Zivilrecht handelt, sofern keine anderen<br />
strafrechtlichen Rechtsgebiete (z.B.: Umweltrecht) betroffen sind. <strong>Die</strong> <strong>Gefahrenabwehr</strong>- <strong>und</strong><br />
Polizeibehörden sind nicht befugt, für den/die Verantwortlichen ein Unternehmen, mit der<br />
Beseitigung der Störung, der Behinderung <strong>und</strong>/oder der Gefährdung, zu beauftragen.<br />
3. Entfernen/Umsetzen/Sicherstellen von ordnungswidrig, abgestellten<br />
Fahrzeugen <strong>und</strong>/oder Gegenständen im öffentlichen Raum, sowie als<br />
auch die Erforschung <strong>und</strong> Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten<br />
(OWIG) <strong>und</strong> Straftaten (StGB)<br />
(§1 Abs.1, 2, 3, 6, §2 Satz 1, §3 Abs.1, 3, §4, §5, §10, §77 Abs.3 Satz 1*, §85, §90, §99**, §100, §101 Abs.2<br />
HSOG i.V.m §24 Abs.1, 3 Nr. 5, §26 Abs.3, §26a Abs.1 Nr.1, 2*** StVG, §49 StVO<br />
*((§1, §2, §3, §8, §10, §17,) §35, §36 Abs.1 Nr.1, §37 1 OWIG)<br />
1 (als Beispiel: Straßenverkehrsamt (Abt.3-5 (Straßenverkehrsbehörde (§45, §46 StVO))) oder) die<br />
Ordnungsbehörde (§85 HSOG) im Zusammenspiel jeweils mit der Bußgeldstelle Frankfurt (Verwarnung 0-55 €)<br />
oder Kassel (Bußgeld 60-5000€) = §26 Abs.1, 2 StVG Hoheitliche Befugnis §85, §90, §91, §99 HSOG (<strong>und</strong><br />
zusätzlich in der Funktion einer gefahrenabwehrenden hoheitlichen Behörde, genannte Abteilung(en) nach §45,<br />
§46 StVO)<br />
**( Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr. 2 <strong>und</strong> 3 HSOG; §47 OWIG (§152 StPO)) / ***(§56, §57 Abs.1, §58 OWIG)<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [16] © Frank A. Vogler