Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
Auszug aus der aktuellen DSGVO:<br />
Art. 2 DSGVO - Sachlicher Anwendungsbereich<br />
1. <strong>Die</strong>se Verordnung gilt für die ganze oder teilweise automatisierte Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert<br />
werden sollen.<br />
2. <strong>Die</strong>se Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten<br />
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des<br />
Unionsrechts fällt,<br />
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den<br />
Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,<br />
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder<br />
familiärer Tätigkeiten,<br />
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung,<br />
Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung,<br />
einschließlich des Schutzes vor <strong>und</strong> der Abwehr von Gefahren für die öffentliche<br />
Sicherheit.<br />
3.<br />
1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter<br />
<strong>und</strong> Agenturen der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001. 2 <strong>Die</strong> Verordnung<br />
(EG) Nr. 45/2001 <strong>und</strong> sonstige Rechtsakte der Union, die diese Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten regeln, werden im Einklang mit Artikel 98 an die Gr<strong>und</strong>sätze<br />
<strong>und</strong> Vorschriften der vorliegenden Verordnung angepasst.<br />
4. <strong>Die</strong> vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG <strong>und</strong> speziell<br />
die Vorschriften der Artikel 12 bis 15 dieser Richtlinie zur Verantwortlichkeit der<br />
Vermittler unberührt.<br />
Zitat zur DSGVO:<br />
“Allgemein zur DSGVO, auch der Autor/Urheber ist ein strikter Befürworter, dass das Hab<br />
<strong>und</strong> Gut, dazu zählt auch das leibliche Wohl, jedes einzelnen, in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland Lebenden nicht nur als schützenwert anzusehen ist, sondern zu schützen ist, so<br />
fern die Möglichkeiten auch gegeben ist. Somit sind wir wieder bei dem Gr<strong>und</strong>gesetz (GG) mit<br />
<strong>sein</strong>en Artikeln, sowie dem Polizeigesetz “Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung (HSOG)“, gleichzeitig als auch fungierendes “<strong>Gefahrenabwehr</strong>recht (sechster<br />
Abschnitt: §71-§80 HSOG)“ im Zusammenspiel mit der derzeit geltenden<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>verordnung im B<strong>und</strong>esland Hessen, der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.“<br />
Schlussfolgerung zum Art. 2, Abs.2 (a, d) DSGVO:<br />
Alle eingeleiteten, durchgeführten <strong>und</strong> abgeschlossenen Maßnahmen nach HSOG, muss sich<br />
die DSGVO unterordnen in der Normenhierachie, obwohl es sich bei der DSGVO um<br />
Unionsrecht (Europäische Union) handelt <strong>und</strong> somit über den Gesetzeslagen der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, derer sie ein Mitglied dieser Staatengemeinschaft ist, steht.<br />
Nun zum Verständnis des Verstehens, warum die DSGVO sich unterzuordnen hat:<br />
a) besagt siehe Art. 2, Abs. 2a, damit ist alles gesagt auf nationaler B<strong>und</strong>es-/Landes-/ <strong>und</strong><br />
Kommunalebene, was die Polizei- <strong>und</strong> <strong>Gefahrenabwehr</strong>behörden angeht, sofern es sich nicht<br />
um eine Unionstätigkeit handelt<br />
d) besagt ……, einschließlich des Schutzes vor <strong>und</strong> der Abwehr von Gefahren für die<br />
öffentliche Sicherheit<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [15] © Frank A. Vogler