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Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

Eingriffsbefugnisse, durch §3 Abs.3 HSOG, nach Paragraphen, der zu bewertenden<br />

Eingriffsmaßnahme im Einzelfall einer Anwendung des Bereiches der Allgemeinheit nach StPO<br />

als reine Eingriffsmaßnahme:<br />

§1 bis §11, §31, §40, §47, §48, §77 HSOG; §152 StPO; §47 OWIG<br />

Maßgabe einer Anwendungsweise, nach §1 Abs.1, 2 HSOG, der zu bewertenden<br />

Eingriffsmaßnahme im Einzelfall einer Anwendung des Bereiches der Allgemeinheit nach StPO<br />

als reine Eingriffsmaßnahme:<br />

Siehe “Gesetzliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage als Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage für die polizeiliche Laufbahn<br />

“Verkehrsregelung“ Punkt 1.3 <strong>Eingriffsrecht</strong>, sowie 3. Bedarf<strong>sein</strong>griffe/-fälle (Rechtliches)<br />

Eingriffsbefugnisse, durch §3 Abs.3 HSOG, nach Paragraphen, der zu bewertenden<br />

Eingriffsmaßnahme im Einzelfall einer Anwendung des Bereiches der Allgemeinheit nach OWIG<br />

als reine Sanktionierungsmaßnahme:<br />

§1 bis §11, §31, §40, §47, §48, §77 HSOG; §152 StPO; §47 OWIG<br />

Maßgabe einer Anwendungsweise, nach §1 Abs.1, 2 HSOG, der zu bewertenden<br />

Eingriffsmaßnahme im Einzelfall einer Anwendung des Bereiches der Allgemeinheit nach OWIG<br />

als reine Sanktionierungsmaßnahme:<br />

Siehe “<strong>Teil</strong> C – Memorandum, den Abschnitt §77 HSOG als universeller Paragraph“<br />

1.4 Zwangsmaßnahmen/-mittel (in-/direkt)<br />

(teilweise)<br />

Im Detail: https://www.yumpu.com/de/document/view/67179587/einschrankung-vongr<strong>und</strong>rechten-durch-zwangsmassnahmen<br />

(§8, §31, §40, §47, §49, §50, §52 HSOG)<br />

Zwang ist eine Art <strong>und</strong> Weise der Beeinflussung der Entscheidungs- <strong>und</strong> Handlungsfreiheit<br />

gegen den Willen des Handelnden. Das Ganze auf den Kontext bezogen, der gesellschaftlichen<br />

Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit hinsichtlich der wahrnehmenden Öffentlichkeit, dient der polizeiliche<br />

Zwang in Form von Zwangsmittel <strong>und</strong> Zwangsmaßnahmen in erster Linie zum, Zweck als Mittel<br />

des, Erreichens der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung.<br />

1.4.1 Zulässigkeit des Verwaltungszwangs (In-/direkt)<br />

(§1 Abs.1, 2, §3 Abs.1, 3, §47 Abs. 1, 2, 4 HSOG)<br />

Das Entfernen, Umsetzen, Sicherstellen, Einziehen <strong>und</strong>/oder Verwahren von Fzg.<br />

<strong>und</strong>/oder anderweitigen Gegenständen, (§8, §31, §40, §48, §77 HSOG; §152 StPO; §47<br />

OWIG) ist zulässig, sofern als Präventiv-, sowie auch als Repressivmaßnahme zur<br />

Verhinderung von Straftaten <strong>und</strong>/oder Ordnungswidrigkeiten,<br />

Abwehr von drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung,<br />

Aus Gründen der Beweismittelsicherung oder der Einziehung im Verfahrensrecht.<br />

<strong>Die</strong> rechtlichen Vorrausetzungen ergeben sich aus dem HSOG, sowie als auch kann das<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) Anwendung finden im Zuge der Amtshilfe,<br />

durch das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) (siehe A (<strong>Teil</strong> II)):<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [7] © Frank A. Vogler

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