Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....
Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....
Altersbedingt vergessen zu erwähnen:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank A. Vogler<br />
© Frank Vogler<br />
<strong>Eingriffsrecht</strong><br />
Leitspruch<br />
Tue keinem Lebewesen das An, welches man dir nicht selbst antun soll<br />
Quintessenz<br />
Begegne Lebewesen, auch die deinem Weg kreuzen, immer mit Anstand <strong>und</strong> Moral<br />
Gebot zum<br />
Übermaßverbot<br />
Unbeachtet dem<br />
Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit<br />
Entsprechend dem b<strong>und</strong>esrechtlichen Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht entnehmend, durch das zitierte<br />
Landesrecht, mit dem einschränkenden, polizei Rechtlichen, als Das gefahrenabwehrrechtliche<br />
Ordnungsrecht im B<strong>und</strong>esland (Hessen) der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
Einzelfallgesetz<br />
https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzlichegestattungrechtliche-gr<strong>und</strong>lage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />
(Gr<strong>und</strong>satzbestimmungen (Nachweis über die Rechtsquellen) im Anhang B.1 (B.1.3))<br />
Legitimiertes Hessisches <strong>Eingriffsrecht</strong> (Ordnungsbehörden (§85; §90 HSOG))<br />
§52 HSOG (§54 VV-HSOG = §1 Abs.1, 2, 3, 6; §2 Satz 1; §3 Abs.1, 3; §4; §5; §10; §54 Abs.2 HSOG)<br />
Ist die juristisch, polizeirechtliche Ermächtigung, legitim die Befugnis im Besitz zu <strong>sein</strong>/haben, unter der<br />
größtmöglichen, gebührenden Sorgfaltspflicht der Gr<strong>und</strong>rechte (Bürger- <strong>und</strong> Menschenrechte), den<br />
entsprechenden, realen Umständen zufolge, Zwang als <strong>Die</strong> Einhalt zugebietende(n) Maßnahme(n)<br />
<strong>und</strong>/oder Mittel, mit oder ohne Der dazugehörenden Hilfsmittel, gegenüber Dritten, einzuleiten <strong>und</strong>/oder<br />
anzuwenden.<br />
Damit ist jegliche Ausübung von Zwang (§8, §31, §40, §47, §48, §49, §50, §52 HSOG), sowie das Führen<br />
<strong>und</strong> Besitzen von Hilfsmittel (Handschellen; Pfefferspray; Teleskopschlagstock; <strong>Die</strong>nstfahrzeuge<br />
(Blau/Silberne oder Weiß) nach §35, §38 StVO (Sonder- <strong>und</strong> Wegerecht) nach §55 HSOG verboten für die<br />
Behörden der allgemeinen Verwaltung (§82, §83, §84 HSOG; Straßenverkehrsamt/-behörde Ffm.), sowie<br />
für deren polizeilicher Außendienst (Abt.2 (Verkehrsüberwachung (Städt. Verkehrspolizei))).<br />
Solange, die Abt. 2 als Behörde der allgemeinen Verwaltung (§82, §83, §84 HSOG), innerhalb des<br />
Straßenverkehrsamtes <strong>und</strong> ihres aufgestellten Behördengefüges, geführt wird <strong>und</strong> nicht als Behörde der<br />
Sonderordnungsbehörden (§1 Abs.1, §2 Satz 1, §3 Abs.1, §77 Abs.3 Satz 1, §90 HSOG) als<br />
<strong>Gefahrenabwehr</strong>(-Verwaltungs-)Polizei mit besonderen gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben (§1 Abs.1,<br />
(2,) 3, 6 HSOG in der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung (Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung;<br />
Gefahrgutüberwachung (VR;BÜ;GG)) des Straßenverkehrsamtes, mithin müssen dahingehend Alle<br />
Beschäftigten (Innen- <strong>und</strong> Außendienst) dieser Sonderordnungsbehörde, eine Bestellung (§99 Abs.1, 2, 3<br />
Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 <strong>und</strong> 3 HSOG) innehaben, um damit auch den Datenschutzrichtlinien<br />
(Datenschutzgr<strong>und</strong>verordnung (DSGVO); Hess. Datenschutzgesetz (HDSG)) in höchstem Maße Rechnung zu<br />
tragen, gegenüber den möglichen zu ermittelten Sachständen (§152 Strafprozessrecht (StPO); §47 Gesetz<br />
über Ordnungswidrigkeiten (OWIG)).<br />
© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> III [2] © Frank A. Vogler