Teil A (Die Gefahrenabwehr und sein Eingriffsrecht) zusammengesetzt

.....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt..... Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten: Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5) HiPo-Laufbahn: Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II, Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst) für Laufbahnen: Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung ...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.... Altersbedingt vergessen zu erwähnen: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu .....Gesetzliche Rechtsgrundlagen und als Ausbildungsgrundlagen........Teil III ist noch in Arbeit, aber teilweise schon realisiert.......Teil I-III ist Basis-/Grundwissen (reine HiPo-Laufbahn) in reinster Form des HSOG, zum Zwecke der Gefahrenabwehr, welches die orginäre Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörde ist...§1 HSOG...Punkt 1.3 Eingriffsrecht fertig gestellt.....

Benötigte Dokumente für Grundsatzangelegenheiten:
Einzelfallgesetz (Anhang B.1 (B.1.1-B.1.5)
HiPo-Laufbahn:
Rechts- und Ausbildungsgrundlagen Teil I, II,
Rechts- und Ausbildungsgrundlage Teil III (sind allg. Maßnahmen im Außendienst)
für Laufbahnen:
Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur Verkehrsregelung; Baustellenüberwachung
...........damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

24.02.2022 Aufrufe

© Frank A. Vogler © Frank Vogler Gebrauch von Waffen und Hilfsmittel Zulässige Rechtfertigung, des/zum Waffengebrauches/Waffengebrauch nach §55 HSOG durch §47 HSOG Wenn, also, der Besitz (Ermächtigung: Ordnungsbehörde) und das Führen (Befugnis: HSOG) einer Waffe, zu 100% erlaubt ist, muss um diese, die Bedingung (§35 HVwVfG), sowohl als auch die Voraussetzung (§47 HSOG) voll gegeben sein, damit die Zulässigkeit (Gebrauch, Benutzung) in vollem Maße gewährleistet wird, die Waffe in der Art und Weise ihrer Bestimmung entsprechend, rechtfertigend einzusetzen. Demzufolge, muss sich auch der §47 HSOG, als Teil der rechtlichen Zulässigkeit, sowie die Ermächtigung, in der Bestellung wiederfinden (siehe auch §99 Abs. 2, Satz 1-3 HSOG, dieser Rechtsvorschrift entnehmend, muss die Ermächtigung in der Bestellung stehen). Als weiteres Beispiel: Es gibt die Waffenbesitzkarte, den kleinen und großen Waffenschein, alle 3 Dokumente ermächtigen den Inhaber, Waffen regulär zu besitzen und mit dem kleinen und großen Waffenschein zusätzlich die jeweiligen Waffen zu führen…… Dies zeigt nur ein paar Beispiele schematisch auf, sagt aber auch, dass nur mit §35 HVwVfG i.V.m. §47 HSOG die Rechtliche Grundlage gegeben ist. Schematische Darstellung Beispiele: 1. §35 HVwVfG (§8; §31; §40; §49 HSOG, §35; §36; §38 StVO ) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG -> §52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG 2. §35 HVwVfG (§77 HSOG + StVG, StVO mit oder ohne Bkat) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG -> §52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG 3. §35 HVwVfG (§77 HSOG + ADR (Gefahrgutrecht)) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG -> §52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG © Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgrundlage Teil II [2] © Frank A. Vogler

© Frank A. Vogler © Frank Vogler Beispiele (§46 OWIG, Im Bußgeldverfahren): 1. §35 HVwVfG (§77 HSOG) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG + §46 Abs.1+2 OWIG -> StPO (§94, §98, §163b, §164) + §52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG 2. §35 HVwVfG (§77 HSOG) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG + §46 Abs.1+2 OWIG -> JGG + §52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG 3. §35 HVwVfG (§77 HSOG) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG + §46 Abs.1+2 OWIG -> GVG + §52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG Legende HSOG = Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung OWIG = Gesetz über Ordnungswidrigkeiten HVwVfG = Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz StGB = Strafgesetzbuch StPO = Strafprozessordnung JGG = Jugendgerichtsgesetz GVG = Gerichtsverfassungsgesetz StVG = Straßenverkehrsgesetz StVO = Straßenverkehrsordnung ADR = Gefahrgutrecht RSA = Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen BKat = Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog nach §24;§26a StVG) Hofheim, den 23.02.2022 © Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgrundlage Teil II [3] © Frank A. Vogler

© Frank A. Vogler<br />

© Frank Vogler<br />

Gebrauch von Waffen <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

Zulässige Rechtfertigung, des/zum Waffengebrauches/Waffengebrauch<br />

nach §55 HSOG durch §47 HSOG<br />

Wenn, also, der Besitz (Ermächtigung: Ordnungsbehörde) <strong>und</strong> das Führen (Befugnis: HSOG)<br />

einer Waffe, zu 100% erlaubt ist, muss um diese, die Bedingung (§35 HVwVfG), sowohl als<br />

auch die Voraussetzung (§47 HSOG) voll gegeben <strong>sein</strong>, damit die Zulässigkeit (Gebrauch,<br />

Benutzung) in vollem Maße gewährleistet wird, die Waffe in der Art <strong>und</strong> Weise ihrer<br />

Bestimmung entsprechend, rechtfertigend einzusetzen.<br />

Demzufolge, muss sich auch der §47 HSOG, als <strong>Teil</strong> der rechtlichen Zulässigkeit, sowie die<br />

Ermächtigung, in der Bestellung wiederfinden (siehe auch §99 Abs. 2, Satz 1-3 HSOG, dieser<br />

Rechtsvorschrift entnehmend, muss die Ermächtigung in der Bestellung stehen).<br />

Als weiteres Beispiel:<br />

Es gibt die Waffenbesitzkarte, den kleinen <strong>und</strong> großen Waffenschein, alle 3 Dokumente<br />

ermächtigen den Inhaber, Waffen regulär zu besitzen <strong>und</strong> mit dem kleinen <strong>und</strong> großen<br />

Waffenschein zusätzlich die jeweiligen Waffen zu führen……<br />

<strong>Die</strong>s zeigt nur ein paar Beispiele schematisch auf, sagt aber auch, dass nur mit §35 HVwVfG<br />

i.V.m. §47 HSOG die Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage gegeben ist.<br />

Schematische Darstellung<br />

Beispiele:<br />

1. §35 HVwVfG (§8; §31; §40; §49 HSOG, §35; §36; §38 StVO ) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG -><br />

§52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG<br />

2. §35 HVwVfG (§77 HSOG + StVG, StVO mit oder ohne Bkat) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG -><br />

§52 Abs. 1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG<br />

3. §35 HVwVfG (§77 HSOG + ADR (Gefahrgutrecht)) i.V.m. §47 Abs. 4 HSOG -> §52 Abs.<br />

1 HSOG -> (§54), §55-§63 HSOG<br />

© Frank Vogler legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>Teil</strong> II [2] © Frank A. Vogler

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